Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1200488.pdf
Größe
37 MB
Erstellt
01.09.16, 12:00
Aktualisiert
12.01.17, 14:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03236
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
14.12.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis
31.12.2014 für den städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird gemäß Anlage zu
Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 10.170,49 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Das Gesellschafterdarlehen der Stadt Leipzig in Höhe von 1.881.765,29 Euro wird in gleicher
Höhe der Kapitalrücklage des Eigenbetriebes zugeführt. Die Umwandlung des Trägerdarlehens
dient der Stärkung des bilanziellen Eigenkapitals des Eigenbetriebes.
4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.16 31.12.16 1.881.765,29
1.100.11.1.1.02.25
Einzahlungen
01.01.16 31.12.16 1.881.764,29
7.0001443.730
Auszahlungen
01.01.16 31.12.16
7.0001443.730
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
1,00
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bericht der örtlichen
Prüfung.
Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr
1999.
Begründung zu Beschlusspunkt 3.
Seit der Gründung des Eigenbetriebes bilanziert dieser € 1.881.765,29 als Verbindlichkeit
gegenüber der Stadt Leipzig aus der Übertragung von Grundvermögen. Eine Vereinbarung zur
Rückführung des Betrages an die Stadt Leipzig besteht nicht und kann steuerlich nicht mit Wirkung
für die Vergangenheit getroffen werden. Mangels klar und eindeutig im Vorhinein getroffener
Vereinbarung wäre eine Zahlung an die Stadt Leipzig als verdeckte Gewinnausschüttung zu
betrachten. Diese stellt einen Verstoß gegen § 55 Abs.1 Nr. 1 S. 2 der Abgabenordnung und somit
eine schädliche Mittelverwendung dar, welche zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen kann.
Das gewährte Gesellschafterdarlehen sollte daher in voller Höhe der Kapitalrücklage des
Eigenbetriebes zugeführt werden. Die Umwandlung des Trägerdarlehens und Zuführung zur
Kapitalrücklage erfolgt als erfolgsneutraler Passivtausch in der Bilanz des SEB (Minderung
Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Leipzig und in gleicher Höhe Zuführung zur Kapitalrücklage).
Gegenstand des Eigenbetriebes
(1) Zweck des Eigenbetriebs ist die Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen,
psychischen Erkrankungen und/oder sozialen Benachteiligungen. Aufgabe des Eigenbetriebes
ist dabei insbesondere die Bereitstellung von:
1. Angeboten an stationären, teilstationären und ambulanten Betreuungsangeboten für
behinderte und psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige,
2. Angeboten im Rahmen der Integration/Inklusion von Behinderten und Nichtbehinderten,
3. präventiven Angeboten zur Vermeidung von Erkrankungen/Behinderungen bzw. Reduzierung
deren Folgen,
4. Leistungen zur Eingliederung von behinderten sowie sozial benachteiligten Menschen in die
Gesellschaft.
Aufgabe des Eigenbetriebs ist auch die Unterstützung der Stadt Leipzig bei der Erfüllung anderer
sozialer Zwecke.
(2) Zur Leistungserbringung verfügt der Eigenbetrieb insbesondere über:
1. Einrichtungen bzw. Wohnheime für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche mit
- geistigen und/oder (Schwer-)Mehrfachbehinderungen und/oder chronisch psychischen
Erkrankungen
- geistigen und/oder Sehbehinderungen bzw. Blindheit sowie Mehrfach- und
Sprachbehinderungen,
2. eine Kontakt- und Beratungsstelle,
3. Kindertagesstätten bzw. heilpädagogische Kindertagesstätten sowie Einrichtungen zur
heilpädagogischer Ganztagsbetreuung, eine Interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstelle einschließlich logopädischer Praxis sowie
4. einen ambulanten Pflegedienst gemäß SGB V zur behandlungspflegerischen Versorgung von
Betreuten gemäß Absatz 1.
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Wir haben uns von der Ordnungsmäßigkeit des Buchführungsverfahrens insgesamt und dessen
praktischer Handhabung überzeugt. Die Belege sind ordnungsmäßig und zeitnah erfasst,
ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Buchführung und Belegwesen entsprechen nach
unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sind beachtet. Vermögens- und Schuldposten sind ordnungsgemäß nachgewiesen.
Auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie sind
nach unseren Prüfungsfeststellungen beachtet. Verständliche Verfahrensdokumentationen liegen
grundsätzlich vor. Datenverarbeitungsanlagen und Anwendungsprogramme arbeiten nach unseren
Feststellungen zuverlässig.*
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe wurde entsprechend § 31
Abs. 1 SächsEigBVO zutreffend unter sinngemäßer Anwendung der §§ 242 bis 287 und 289 HGB
sowie unter Beachtung der Vorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO), sowie
der Kommunalprüfungsverordnung (KomPrüfVO) und der Jahresabschlussverfügung der Stadt
Leipzig aufgestellt.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2015 wurde gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 SächsEigBVO entsprechend der
§§ 266 bis 274 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 28 Abs. 1 S. 1
SächsEigBVO entsprechend der §§ 275, 277 und 278 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Der Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden erfolgten nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches.
Der Anhang entspricht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 29 SächsEigBVO. Er enthält alle
erforderlichen Angaben, Darstellungen, Aufgliederungen, Erläuterungen und Begründungen
hinsichtlich des Ausweises, der Bilanzierung und der Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die notwendigen sonstigen Angaben.*
Lagebericht
Der Lagebericht der Betriebsleitung des Eigenbetriebs enthält nach unseren Feststellungen die nach
§ 30 SächsEigBVO in Verbindung mit § 289 HGB erforderlichen Angaben.
Er entspricht dem Gesetz und der Satzung, ist inhaltlich plausibel (vgl. Stellungnahme zur
Lagebeurteilung) und steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von
der Lage des Eigenbetriebs. Auch die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
sind nach unseren Prüfungsfeststellungen im Lagebericht zutreffend dargestellt.
Nach Angaben der Betriebsleitung liegen Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, nicht vor. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung waren
abweichende Feststellungen nicht zu treffen.*
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung vermittelt der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
Änderungen in den Bewertungsgrundlagen (Ausübung von Bilanzierungs- und
Bewertungswahlrechten sowie Ausnutzung von Ermessensspielräumen) oder
sachverhaltsgestaltende Maßnahmen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.*
* Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2014, Seite 9-12
Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 HGrG
und den IDW-Prüfungsstandard 720 „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung
nach § 53 HGrG“ beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der
erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften, den Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung und der Geschäftsordnung für die
Betriebsleitung geführt worden sind.
Unsere Prüfung hat keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung Anlass zu Zweifeln
an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geben könnten.**
** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2014, Seite 23
Anlagen:
Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2014
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2014 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf der
örtlichen Prüfung (nichtöffentlich)
Vollständiger Prüfungsbericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2014 und zum Lagebericht für
das Geschäftsjahr 2014 (nichtöffentlich)
(Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem eingestellt,
gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur Verfügung gestellt.)
Anlage zum Beschlusspunkt 1.
Stand 31.12.2014
31.12.2014
in €
Bilanzsumme
19.794.814,00
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
Eigenkapital
gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des Anlagevermögens
15.874.318,25
3.914.859,50
5.636,25
2.234.684,23
511.290,00
2.773.588,35
-1.060.364,61
10.170,49
12.246.033,09
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
431.054,80
4.767.252,57
115.789,31
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
18.011.888,41
18.001.717,92
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
10.170,49
Anlage 1
Anlage 4