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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1200488.pdf
Größe
37 MB
Erstellt
01.09.16, 12:00
Aktualisiert
12.01.17, 14:36

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03236 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen BA Jugend, Soziales, Gesundheit Ratsversammlung 14.12.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 10.170,49 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Das Gesellschafterdarlehen der Stadt Leipzig in Höhe von 1.881.765,29 Euro wird in gleicher Höhe der Kapitalrücklage des Eigenbetriebes zugeführt. Die Umwandlung des Trägerdarlehens dient der Stärkung des bilanziellen Eigenkapitals des Eigenbetriebes. 4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Entlastung erteilt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.16 31.12.16 1.881.765,29 1.100.11.1.1.02.25 Einzahlungen 01.01.16 31.12.16 1.881.764,29 7.0001443.730 Auszahlungen 01.01.16 31.12.16 7.0001443.730 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein 1,00 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bericht der örtlichen Prüfung. Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1999. Begründung zu Beschlusspunkt 3. Seit der Gründung des Eigenbetriebes bilanziert dieser € 1.881.765,29 als Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Leipzig aus der Übertragung von Grundvermögen. Eine Vereinbarung zur Rückführung des Betrages an die Stadt Leipzig besteht nicht und kann steuerlich nicht mit Wirkung für die Vergangenheit getroffen werden. Mangels klar und eindeutig im Vorhinein getroffener Vereinbarung wäre eine Zahlung an die Stadt Leipzig als verdeckte Gewinnausschüttung zu betrachten. Diese stellt einen Verstoß gegen § 55 Abs.1 Nr. 1 S. 2 der Abgabenordnung und somit eine schädliche Mittelverwendung dar, welche zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen kann. Das gewährte Gesellschafterdarlehen sollte daher in voller Höhe der Kapitalrücklage des Eigenbetriebes zugeführt werden. Die Umwandlung des Trägerdarlehens und Zuführung zur Kapitalrücklage erfolgt als erfolgsneutraler Passivtausch in der Bilanz des SEB (Minderung Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Leipzig und in gleicher Höhe Zuführung zur Kapitalrücklage). Gegenstand des Eigenbetriebes (1) Zweck des Eigenbetriebs ist die Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und/oder sozialen Benachteiligungen. Aufgabe des Eigenbetriebes ist dabei insbesondere die Bereitstellung von: 1. Angeboten an stationären, teilstationären und ambulanten Betreuungsangeboten für behinderte und psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige, 2. Angeboten im Rahmen der Integration/Inklusion von Behinderten und Nichtbehinderten, 3. präventiven Angeboten zur Vermeidung von Erkrankungen/Behinderungen bzw. Reduzierung deren Folgen, 4. Leistungen zur Eingliederung von behinderten sowie sozial benachteiligten Menschen in die Gesellschaft. Aufgabe des Eigenbetriebs ist auch die Unterstützung der Stadt Leipzig bei der Erfüllung anderer sozialer Zwecke. (2) Zur Leistungserbringung verfügt der Eigenbetrieb insbesondere über: 1. Einrichtungen bzw. Wohnheime für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche mit - geistigen und/oder (Schwer-)Mehrfachbehinderungen und/oder chronisch psychischen Erkrankungen - geistigen und/oder Sehbehinderungen bzw. Blindheit sowie Mehrfach- und Sprachbehinderungen, 2. eine Kontakt- und Beratungsstelle, 3. Kindertagesstätten bzw. heilpädagogische Kindertagesstätten sowie Einrichtungen zur heilpädagogischer Ganztagsbetreuung, eine Interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstelle einschließlich logopädischer Praxis sowie 4. einen ambulanten Pflegedienst gemäß SGB V zur behandlungspflegerischen Versorgung von Betreuten gemäß Absatz 1. Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Wir haben uns von der Ordnungsmäßigkeit des Buchführungsverfahrens insgesamt und dessen praktischer Handhabung überzeugt. Die Belege sind ordnungsmäßig und zeitnah erfasst, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Buchführung und Belegwesen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind beachtet. Vermögens- und Schuldposten sind ordnungsgemäß nachgewiesen. Auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie sind nach unseren Prüfungsfeststellungen beachtet. Verständliche Verfahrensdokumentationen liegen grundsätzlich vor. Datenverarbeitungsanlagen und Anwendungsprogramme arbeiten nach unseren Feststellungen zuverlässig.* Jahresabschluss Der Jahresabschluss des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe wurde entsprechend § 31 Abs. 1 SächsEigBVO zutreffend unter sinngemäßer Anwendung der §§ 242 bis 287 und 289 HGB sowie unter Beachtung der Vorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO), sowie der Kommunalprüfungsverordnung (KomPrüfVO) und der Jahresabschlussverfügung der Stadt Leipzig aufgestellt. Die Bilanz zum 31. Dezember 2015 wurde gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 SächsEigBVO entsprechend der §§ 266 bis 274 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 SächsEigBVO entsprechend der §§ 275, 277 und 278 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden erfolgten nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 29 SächsEigBVO. Er enthält alle erforderlichen Angaben, Darstellungen, Aufgliederungen, Erläuterungen und Begründungen hinsichtlich des Ausweises, der Bilanzierung und der Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die notwendigen sonstigen Angaben.* Lagebericht Der Lagebericht der Betriebsleitung des Eigenbetriebs enthält nach unseren Feststellungen die nach § 30 SächsEigBVO in Verbindung mit § 289 HGB erforderlichen Angaben. Er entspricht dem Gesetz und der Satzung, ist inhaltlich plausibel (vgl. Stellungnahme zur Lagebeurteilung) und steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs. Auch die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind nach unseren Prüfungsfeststellungen im Lagebericht zutreffend dargestellt. Nach Angaben der Betriebsleitung liegen Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, nicht vor. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung waren abweichende Feststellungen nicht zu treffen.* Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach dem Ergebnis unserer Prüfung vermittelt der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen (Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten sowie Ausnutzung von Ermessensspielräumen) oder sachverhaltsgestaltende Maßnahmen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.* * Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2014, Seite 9-12 Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 HGrG und den IDW-Prüfungsstandard 720 „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung geführt worden sind. Unsere Prüfung hat keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geben könnten.** ** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2014, Seite 23 Anlagen: Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2014 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2014 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf der örtlichen Prüfung (nichtöffentlich) Vollständiger Prüfungsbericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2014 und zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 (nichtöffentlich) (Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem eingestellt, gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur Verfügung gestellt.) Anlage zum Beschlusspunkt 1. Stand 31.12.2014 31.12.2014 in € Bilanzsumme 19.794.814,00 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Passiva Eigenkapital gezeichnetes Kapital Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens 15.874.318,25 3.914.859,50 5.636,25 2.234.684,23 511.290,00 2.773.588,35 -1.060.364,61 10.170,49 12.246.033,09 Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 431.054,80 4.767.252,57 115.789,31 Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: 18.011.888,41 18.001.717,92 Jahresüberschuss/- fehlbetrag 10.170,49 Anlage 1 Anlage 4