Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1211212.pdf
Größe
4,3 MB
Erstellt
06.10.16, 12:00
Aktualisiert
22.12.16, 08:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03360
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
BA Stadtreinigung
FA Finanzen
Ratsversammlung
14.12.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis
31.12.2015 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 wird gemäß Anlage zu
Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.396.924,61 wird in die Rücklagen wie folgt eingestellt:
- 731.041,63 € in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung
- 425.049,37 € in die Rücklage für Investitionen Straßenreinigung / Winterdienst /
Papierkorbentsorgung
- 145.295,04 € in die Rücklage für Investitionen Grünanlagen
- 95.538,57 € in die Rücklage für Rekultivierung / Nachsorge
3. Der Ausgleich der Verluste aus den Betriebszweigen Winterdienst und Papierkorbentsorgung in
Höhe von 230.202,88 € durch die Stadt Leipzig wird entsprechend Begründung zur Vorlage, S. 5
beschlossen.
4. Im Jahresabschluss 2016 der Stadt Leipzig ist eine Rückstellung für den Verlustausgleich in
Höhe von € 230.202,88 zu bilden.
Die über/außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich
2015 des städtischen Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig zur Bildung einer Rückstellung in
Höhe von € 172.774,94 im PSP-Element „Winterdienst“ (1.100.54.5.2.01), Sachkonto 4455 0000
sowie in Höhe von € 57.427,94 im PSP-Element „Abfallwirtschaft“ (1.100.53.7.0.01), Sachkonto
4455 0000 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „1098600000-unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“.
5. Nach dem Verlustausgleich durch die Stadt erfolgt die Einstellung des Betrages in Höhe von
€ 230.202,88 in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung.
6. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
2016
172.774,94
57.427,94
1.100.54.5.2.01
1.100.53.7.0.01
2017
172.774,94
57.427,94
2.100.54.5.2
2017
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
2.100.53.7.0
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
wenn ja,
x
Beteiligung Personalrat
nein
ja,
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bericht der örtlichen
Prüfung.
Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig hat den Status eines Eigenbetriebes seit 2001.
Der Eigenbetrieb ist im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter der Nummer HRA 13737
eingetragen.
Aufgaben des Eigenbetriebes sind
1.
die Wahrnehmung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Leipzig
nach den abfallrechtlichen Bestimmungen obliegenden Pflichten zur Abfallentsorgung,
2. die zur Wahrnehmung der Straßenreinigung und des öffentlichen Winterdienstes im
Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Leipzig nach dem sächsischen Straßengesetz
obliegenden Pflichten zur Straßenreinigung,
3.
die öffentliche Papierkorbentsorgung,
4.
die Erarbeitung der Abfallwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgebührensatzung sowie der
Straßenreinigungs- und der Straßenreinigungsgebührensatzung,
5. die Gebührenlegung und Einzug der Gebühren für die Abfallwirtschaft und
Straßenreinigung,
6.
die Rekultivierung und Nachsorge von ehemals von der Stadt Leipzig betriebenen Deponien,
7. die Pflege und Bewirtschaftung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Leipzig sowie der
Straßenbäume, öffentlichen Spielplätze und öffentlichen Springbrunnen.
Ergebnisverteilung nach Sparten
Der Jahresgewinn in Höhe von 1.396.924,61 Euro stellt sich in den einzelnen Sparten wie folgt dar:
Sparte Bezeichnung
2015
Vorjahr
581
Grünanlagenpflege
145.295,04
134.645,94
675
Straßenreinigung/Winterdienst/Papierkorbentsorgung
davon - Straßenreinigung
- Winterdienst
- Papierkorbentsorgung
174.507,11
412.001,08
-172.774,94
- 64.719,03
-134.647,30
146.902,80
-243.940,99
- 37.609,11
721
Abfallentsorgung
599.414,81
499.647,88
BgA Betriebsaufspaltung
151.427,84
210.827,58
BgA Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen
210.401,86
0
723
Rekultivierung und Nachsorge
95.538,57
140.976,82
765
Toilettenanlagen
20.339,38
21.954,50
Summe
1.396.924,61
873.405,42
Erläuterungen zu den einzelnen Sparten in Bezug auf die Verwendung des Jahresergebnisses:
Sparte 581 – Grünanlagenpflege
Die Grünanlagenpflege wird vollständig aus städtischen Mitteln finanziert. Der Gewinn der Sparte
Grünanlagenpflege in Höhe von 145.295,04 Euro wird der Rücklage für Investitionen Grünanlagen
zugeführt.
Sparte 675 – Straßenreinigung / Winterdienst / Papierkorbentsorgung
Straßenreinigung:
In der Sparte Straßenreinigung wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 412.001,08 Euro
erwirtschaftet. Dieser setzt sich zusammen aus + 425.049,37 Euro kalkulatorischer Verzinsung,
sowie - 13.048,29 Euro Fehlbetrag aus der Sparte Straßenreinigung (haushaltsfinanzierter Teil). Das
Ergebniss aus kalkulatorischer Verzinsung in Höhe von 425.049,37 Euro wird der Rücklage für
Investitionen Straßenreinigung / Winterdienst / Papierkorbsammlung zugeführt. Der Fehlbetrag aus
der Sparte Straßenreinigung in Höhe von 13.048,29 Euro wird aus dem Überschuss der Sparte
Toilettenanlagen ausgeglichen.
Winterdienst:
Der Winterdienst wird vollständig aus städtischen Mitteln finanziert. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich
auf 172.774,94 Euro. Der Fehlbetrag wird durch städtische Mittel im Jahr 2017 ausgeglichen.
Papierkorbentsorgung:
Der Verlust der Sparte in Höhe von 64.719,03 Euro wird in Höhe von 7.291,09 Euro durch
Überschüsse der Sparte Toilettenanlagen sowie in Höhe von 57.427,94 Euro durch städtische Mittel
im Jahr 2017 ausgeglichen.
Sparte 721 – Abfallentsorgung
Die Sparte Abfallentsorgung schließt mit einem Überschuss in Höhe von 961.244,51 Euro ab. Dieser
wird in Höhe von 731.041,63 Euro in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung eingestellt. Der
Restbetrag in Höhe von 230.202,88 Euro wird nach dem Verlustausgleich durch die Stadt ebenfalls
der Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung zugeführt.
Sparte 723 – Deponie
Der Betriebszweigüberschuss in Höhe von 95.538,57 Euro wird in voller Höhe in die Rücklage
Rekultivierung / Nachsorge eingestellt.
Sparte 765 – Toilettenanlagen
Der Überschuss in Höhe von 20.339,38 Euro wird in Höhe von 7.291,09 Euro zur anteiligen
Deckung des Verlustes in der Sparte Papierkorbentsorgung sowie in Höhe von 13.048,29 Euro zur
Deckung des Verlustes in der Sparte Straßenreinigung (haushaltsfinanzierter Teil) verwendet.
Haushaltswirksamkeit:
Der Ausgleich der Verluste aus den Betriebszweigen Winterdienst und Papierkorbentsorgung
verursacht im städtischen Ergebnishaushalt 2016 Aufwendungen in Höhe von 230.202,88 €.
Die Verlustausgleichszahlung in selbiger Höhe ist im städtischen Finanzhaushalt 2017 zu planen.
Ergebnisverwendung Eigenbetrieb Stadtreinigung nach Verlustausgleichszahlung durch die Stadt
- TEUR -
Ergebnis
Grünanlagen
Rücklage Investitionen Grünanlagen
+ 145.3
Straßenreinigung (kalk. Verzinsung)
Rücklage Investitionen Straßenreinigung/
Winterdienst/Papierkorbentsorgung
+ 425.1
Straßenreinigung (25% Anteil Stadt)
Überschuss Toilettenanlagen
-
Winterdienst
Ausgleich durch Stadt
- 172.8
Papierkorbentsorgung
Überschuss Toilettenanlagen
Ausgleich durch Stadt
-
Toilettenanlagen
Verlustausgleich Papierkorbentsorgung
Verlustausgleich Straßenreinigung
+
Abfallentsorgung
Rücklage Investitionen Abfallentsorgung
+ 599.4
BgA „Betriebsaufspaltung M.-L.-Str.“
Rücklage Investitionen Abfallentsorgung
+ 151.4
Verwendung / Ausgleich
durch
- 145.3
- 425.1
13.0
+
13.0
+ 172.8
64.7
+
+
7.3
57.4
-
7.3
13.0
20.3
- 599.4
- 151. 4
BgA „Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen“ + 210.4
Rücklage Investitionen Abfallentsorgung
- 210.4
Deponie
Rücklage Rekultivierung/Nachsorge
-
+
95.5
+1.396.9
95.5
-1.396.9
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
1.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
a) Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die den weiteren geprüften
Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im
Lagebericht ordnungsgemäß abgebildet.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer Feststellung grundsätzlich
dazu geeignet, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten zu
gewährleisten.*
b) Jahresabschluss
Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum
31. Dezember 2015 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften einschließlich
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden
ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die für Eigenbetriebe geltenden
Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind beachtet worden. Der Anhang enthält die
vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.*
c) Lagebericht
Der von uns geprüfte Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 ist diesem Bericht als Anlage II
beigefügt. Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lagebericht steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Die wesentlichen Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB
gemachten Angaben sind vollständig und zutreffend.*
* Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015
der Stadtreinigung Leipzig, Seiten 8- 11
2. Feststellungen zur Gesamtaussage im Jahresabschluss
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
Im Übrigen verweisen wir auf die analysierenden Darstellungen der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage in Anlage V.**
** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2015 der Stadtreinigung Leipzig, Seite 12
Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags nach § 53 HGrG
Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 HGrG beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der
erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften, den Satzungsbestimmungen und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung geführt
worden sind.
Über die in diesem Bericht dargestellten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu
wesentlichen Beanstandungen ergeben.
Wir verweisen auf Anlage III zu diesem Bericht, in der wir unsere Feststellungen zur Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG
dargestellt haben***
*** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2015 der Stadtreinigung Leipzig, Seite 14
Anlagen:
1 Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2015
2 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015
3 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015
4 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
5 Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2015 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf der
örtlichen Prüfung (nichtöffentlich)
6 Vollständiger Prüfungsbericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2015 und zum Lagebericht für
das Geschäftsjahr 2015 (nichtöffentlich)
(Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem eingestellt,
gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur Verfügung gestellt.)
Anlage zum Beschlusspunkt 1.
Stand 31.12.2015
31.12.2015
in €
Bilanzsumme
50.902.595,87
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
30.623.850,29
20.249.515,92
29.229,66
Passiva
Eigenkapital
Stammkapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
25.920.105,73
12.780.000,00
2.447.641,02
9.240.542,21
54.997,89
1.396.924,61
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des Anlagevermögens
Sonderposten für den Gebührenausgleich
für Investitionen
589.769,66
789.832,01
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
18.670.924,20
4.931.964,27
0
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
70.992.630,75
69.595.706,14
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
1.396.924,61
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4