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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1211212.pdf
Größe
4,3 MB
Erstellt
06.10.16, 12:00
Aktualisiert
22.12.16, 08:19

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03360 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters BA Stadtreinigung FA Finanzen Ratsversammlung 14.12.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.396.924,61 wird in die Rücklagen wie folgt eingestellt: - 731.041,63 € in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung - 425.049,37 € in die Rücklage für Investitionen Straßenreinigung / Winterdienst / Papierkorbentsorgung - 145.295,04 € in die Rücklage für Investitionen Grünanlagen - 95.538,57 € in die Rücklage für Rekultivierung / Nachsorge 3. Der Ausgleich der Verluste aus den Betriebszweigen Winterdienst und Papierkorbentsorgung in Höhe von 230.202,88 € durch die Stadt Leipzig wird entsprechend Begründung zur Vorlage, S. 5 beschlossen. 4. Im Jahresabschluss 2016 der Stadt Leipzig ist eine Rückstellung für den Verlustausgleich in Höhe von € 230.202,88 zu bilden. Die über/außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich 2015 des städtischen Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig zur Bildung einer Rückstellung in Höhe von € 172.774,94 im PSP-Element „Winterdienst“ (1.100.54.5.2.01), Sachkonto 4455 0000 sowie in Höhe von € 57.427,94 im PSP-Element „Abfallwirtschaft“ (1.100.53.7.0.01), Sachkonto 4455 0000 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „1098600000-unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“. 5. Nach dem Verlustausgleich durch die Stadt erfolgt die Einstellung des Betrages in Höhe von € 230.202,88 in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung. 6. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 Entlastung erteilt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 2016 172.774,94 57.427,94 1.100.54.5.2.01 1.100.53.7.0.01 2017 172.774,94 57.427,94 2.100.54.5.2 2017 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von 2.100.53.7.0 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x Vorgesehener Stellenabbau: nein wenn ja, x Beteiligung Personalrat nein ja, Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bericht der örtlichen Prüfung. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig hat den Status eines Eigenbetriebes seit 2001. Der Eigenbetrieb ist im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter der Nummer HRA 13737 eingetragen. Aufgaben des Eigenbetriebes sind 1. die Wahrnehmung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Leipzig nach den abfallrechtlichen Bestimmungen obliegenden Pflichten zur Abfallentsorgung, 2. die zur Wahrnehmung der Straßenreinigung und des öffentlichen Winterdienstes im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Leipzig nach dem sächsischen Straßengesetz obliegenden Pflichten zur Straßenreinigung, 3. die öffentliche Papierkorbentsorgung, 4. die Erarbeitung der Abfallwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgebührensatzung sowie der Straßenreinigungs- und der Straßenreinigungsgebührensatzung, 5. die Gebührenlegung und Einzug der Gebühren für die Abfallwirtschaft und Straßenreinigung, 6. die Rekultivierung und Nachsorge von ehemals von der Stadt Leipzig betriebenen Deponien, 7. die Pflege und Bewirtschaftung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Leipzig sowie der Straßenbäume, öffentlichen Spielplätze und öffentlichen Springbrunnen. Ergebnisverteilung nach Sparten Der Jahresgewinn in Höhe von 1.396.924,61 Euro stellt sich in den einzelnen Sparten wie folgt dar: Sparte Bezeichnung 2015 Vorjahr 581 Grünanlagenpflege 145.295,04 134.645,94 675 Straßenreinigung/Winterdienst/Papierkorbentsorgung davon - Straßenreinigung - Winterdienst - Papierkorbentsorgung 174.507,11 412.001,08 -172.774,94 - 64.719,03 -134.647,30 146.902,80 -243.940,99 - 37.609,11 721 Abfallentsorgung 599.414,81 499.647,88 BgA Betriebsaufspaltung 151.427,84 210.827,58 BgA Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen 210.401,86 0 723 Rekultivierung und Nachsorge 95.538,57 140.976,82 765 Toilettenanlagen 20.339,38 21.954,50 Summe 1.396.924,61 873.405,42 Erläuterungen zu den einzelnen Sparten in Bezug auf die Verwendung des Jahresergebnisses: Sparte 581 – Grünanlagenpflege Die Grünanlagenpflege wird vollständig aus städtischen Mitteln finanziert. Der Gewinn der Sparte Grünanlagenpflege in Höhe von 145.295,04 Euro wird der Rücklage für Investitionen Grünanlagen zugeführt. Sparte 675 – Straßenreinigung / Winterdienst / Papierkorbentsorgung Straßenreinigung: In der Sparte Straßenreinigung wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 412.001,08 Euro erwirtschaftet. Dieser setzt sich zusammen aus + 425.049,37 Euro kalkulatorischer Verzinsung, sowie - 13.048,29 Euro Fehlbetrag aus der Sparte Straßenreinigung (haushaltsfinanzierter Teil). Das Ergebniss aus kalkulatorischer Verzinsung in Höhe von 425.049,37 Euro wird der Rücklage für Investitionen Straßenreinigung / Winterdienst / Papierkorbsammlung zugeführt. Der Fehlbetrag aus der Sparte Straßenreinigung in Höhe von 13.048,29 Euro wird aus dem Überschuss der Sparte Toilettenanlagen ausgeglichen. Winterdienst: Der Winterdienst wird vollständig aus städtischen Mitteln finanziert. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 172.774,94 Euro. Der Fehlbetrag wird durch städtische Mittel im Jahr 2017 ausgeglichen. Papierkorbentsorgung: Der Verlust der Sparte in Höhe von 64.719,03 Euro wird in Höhe von 7.291,09 Euro durch Überschüsse der Sparte Toilettenanlagen sowie in Höhe von 57.427,94 Euro durch städtische Mittel im Jahr 2017 ausgeglichen. Sparte 721 – Abfallentsorgung Die Sparte Abfallentsorgung schließt mit einem Überschuss in Höhe von 961.244,51 Euro ab. Dieser wird in Höhe von 731.041,63 Euro in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung eingestellt. Der Restbetrag in Höhe von 230.202,88 Euro wird nach dem Verlustausgleich durch die Stadt ebenfalls der Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung zugeführt. Sparte 723 – Deponie Der Betriebszweigüberschuss in Höhe von 95.538,57 Euro wird in voller Höhe in die Rücklage Rekultivierung / Nachsorge eingestellt. Sparte 765 – Toilettenanlagen Der Überschuss in Höhe von 20.339,38 Euro wird in Höhe von 7.291,09 Euro zur anteiligen Deckung des Verlustes in der Sparte Papierkorbentsorgung sowie in Höhe von 13.048,29 Euro zur Deckung des Verlustes in der Sparte Straßenreinigung (haushaltsfinanzierter Teil) verwendet. Haushaltswirksamkeit: Der Ausgleich der Verluste aus den Betriebszweigen Winterdienst und Papierkorbentsorgung verursacht im städtischen Ergebnishaushalt 2016 Aufwendungen in Höhe von 230.202,88 €. Die Verlustausgleichszahlung in selbiger Höhe ist im städtischen Finanzhaushalt 2017 zu planen. Ergebnisverwendung Eigenbetrieb Stadtreinigung nach Verlustausgleichszahlung durch die Stadt - TEUR - Ergebnis Grünanlagen Rücklage Investitionen Grünanlagen + 145.3 Straßenreinigung (kalk. Verzinsung) Rücklage Investitionen Straßenreinigung/ Winterdienst/Papierkorbentsorgung + 425.1 Straßenreinigung (25% Anteil Stadt) Überschuss Toilettenanlagen - Winterdienst Ausgleich durch Stadt - 172.8 Papierkorbentsorgung Überschuss Toilettenanlagen Ausgleich durch Stadt - Toilettenanlagen Verlustausgleich Papierkorbentsorgung Verlustausgleich Straßenreinigung + Abfallentsorgung Rücklage Investitionen Abfallentsorgung + 599.4 BgA „Betriebsaufspaltung M.-L.-Str.“ Rücklage Investitionen Abfallentsorgung + 151.4 Verwendung / Ausgleich durch - 145.3 - 425.1 13.0 + 13.0 + 172.8 64.7 + + 7.3 57.4 - 7.3 13.0 20.3 - 599.4 - 151. 4 BgA „Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen“ + 210.4 Rücklage Investitionen Abfallentsorgung - 210.4 Deponie Rücklage Rekultivierung/Nachsorge - + 95.5 +1.396.9 95.5 -1.396.9 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung a) Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Lagebericht ordnungsgemäß abgebildet. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer Feststellung grundsätzlich dazu geeignet, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten zu gewährleisten.* b) Jahresabschluss Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die für Eigenbetriebe geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind beachtet worden. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.* c) Lagebericht Der von uns geprüfte Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 ist diesem Bericht als Anlage II beigefügt. Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten Angaben sind vollständig und zutreffend.* * Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 der Stadtreinigung Leipzig, Seiten 8- 11 2. Feststellungen zur Gesamtaussage im Jahresabschluss Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Im Übrigen verweisen wir auf die analysierenden Darstellungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Anlage V.** ** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 der Stadtreinigung Leipzig, Seite 12 Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags nach § 53 HGrG Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Satzungsbestimmungen und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung geführt worden sind. Über die in diesem Bericht dargestellten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen ergeben. Wir verweisen auf Anlage III zu diesem Bericht, in der wir unsere Feststellungen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG dargestellt haben*** *** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 der Stadtreinigung Leipzig, Seite 14 Anlagen: 1 Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2015 2 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 3 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 4 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 5 Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2015 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf der örtlichen Prüfung (nichtöffentlich) 6 Vollständiger Prüfungsbericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2015 und zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 (nichtöffentlich) (Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem eingestellt, gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur Verfügung gestellt.) Anlage zum Beschlusspunkt 1. Stand 31.12.2015 31.12.2015 in € Bilanzsumme 50.902.595,87 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 30.623.850,29 20.249.515,92 29.229,66 Passiva Eigenkapital Stammkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust 25.920.105,73 12.780.000,00 2.447.641,02 9.240.542,21 54.997,89 1.396.924,61 Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens Sonderposten für den Gebührenausgleich für Investitionen 589.769,66 789.832,01 Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 18.670.924,20 4.931.964,27 0 Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: 70.992.630,75 69.595.706,14 Jahresüberschuss/- fehlbetrag 1.396.924,61 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4