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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1199409.pdf
Größe
138 kB
Erstellt
29.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:18

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03223 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 14.12.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke Tauchaer Straße über die Parthe - 1. Änderung in Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO Beschlussvorschlag: Es werden die Beschlusspunkte 2 und 3 des Beschlusses RBV-1510/13 der Ratsversammlung vom 23.01.2013 geändert und ein Beschlusspunkt 8 ergänzt. unverändert: 1. Der Ersatzneubau der Brücke Tauchaer Straße über die Parthe wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Ziffer 18 in der zur Zeit gültigen Fassung) geändert: 2. Im PSP-Element 7.0000531.700 werden 2012 571.915 €, 2013 865.000 €, 2014 1.287.000 €, 2015 439.880 € und 2016 491.950 € bereitgestellt. geändert: 3. Die Einnahmen aus Landeszuweisungen werden im PSP-Element 7.0000531.705 2013 mit 350.000 €, 2014 mit 650.000 €, 2015 mit 129.577 € und 2016 mit 261.950 € geplant. Die Einnahmen von Dritten werden 2015 mit 50.303 € realisiert. unverändert: 4. Zur Ausschreibung des Gesamtvorhabens wird im Haushalt 2013 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 1.500.000 € mit einer finanziellen Wirksamkeit von 900.000 € in 2014 und 600.000 € in 2015 bereitgestellt. unverändert: 5. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Leistungsabgrenzungs- und Kostenteilungsvereinbarung mit den LVB GmbH abzuschließen. unverändert: 6. Die dargestellten Ausgaben und Einnahmen für die Jahre 2013 bis 2016 werden in den Haushaltsplan 2013 und in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen und mit Beschlussfassung der jeweiligen Haushaltspläne wirksam. unverändert: 7. Die unter Punkt 4 - Folgekosten ermittelten Kosten entstehen ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage. Im Rahmen der Diskussion zum Ergebnishaushalt des entsprechenden Haushaltsjahres ist über eine zusätzliche Bereitstellung dieser Mittel zu entscheiden. neu: 8. Die überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 im PSP-Element „Brücke Tauchaer Straße“ (7.0000531.700) in Höhe von 180.000 € werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Kommunale Brücken“ (7.0000577.700). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Einzahlungen 2013 2016 1.441.830 7.0000531.705 Auszahlungen 2012 2016 3.655.745 7.0000531.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge ab Verkehrsfreigabe 208 3.410 1.100.55.1.0.01 1.100.54.4.0.01.07 Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Anlagen: Sachverhalt Sachverhalt Begründung zur 1. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses „Ersatzneubau der Brücke Tauchaer Straße über die Parthe“ in Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO ALT: Die gemäß des Bau- und Finanzierungsbeschlusses im Entwurf zum Haushaltsplan 2013 eingestellten Zahlen für die mittelfristige Finanzplanung wurden durch die Kostenberechnung vom 29.06.2012 untersetzt. Es ergab sich demnach folgender Finanzbedarf. Auszahlung gesamt 2011 2012 2013 Gesamt PSP 7.0000531.700 4.072.000 € 200.000 € Einzahlung Zuweisung vom Land 2.210.000 € 0€ 0€ Stadtanteil 1.862.000 € 200.000 € VE wirksam in 1.500.000 € 0€ 2014 2015 200.000 € 1.300.000 € 1.672.000 € 2016 650.000 € 50.000 € 785.000 € 1.035.000 € 390.000 € 0€ 200.000 € 515.000 € 637.000 € 260.000 € 50.000 € 0€ 0€ 900.000 € 600.000 € NEU: Im Ergebnis des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Maßnahme wurden Fördermittel nach der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) bei der Landesdirektion Leipzig beantragt. Im Ergebnis der Ausschreibung haben sich die erwartete Zuschlagssumme sowie die Höhe der förderfähigen Kosten geändert, so dass die Zuweisung/Einnahme vom Land gesunken ist. Weiterhin erfolgte mit der Einführung der Doppik die nochmalige Übertragung eines HAR aus 2010 nach 2012, wodurch sich der Stadtanteil erstmalig um 171.915 € (zusammengefasst in 2012) erhöhte. Die Brücke wurde bereits fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben. Im Rahmen der Baumaßnahme kam es zur Beauftragung zusätzlicher Leistungen über deren monetäre Höhe und Förderfähigkeit erst 2016 entschieden werden konnte. Dies in Summe berücksichtigend verringern sich zwar die Gesamtkosten der Baumaßnahme an sich, aber es ist eine weitere Erhöhung des Stadtanteils um 180.000 € im Jahr 2016 erforderlich. Auszahlung gesamt 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt PSP 7.0000531.700 3.665.745 € 571.915 € 865.000 € 1.287.000 € 439.880 € 491.950 € Einzahlung Zuweisung vom Land 1.391.527 € 0€ 350.000 € 650.000 € 129.577 € 261.950 € Einzahlung Zuweisung von Dritten 50.303 € 50.303 € Stadtanteil 2.213.915 € 571.915 € 515.000 € 637.000 € 260.000 € VE wirksam in 1.500.000 € 0€ 0€ 900.000 € 600.000 € 230.000 € Die Erhöhung des Stadtanteils in 2016 in Höhe von 180.000 € wird gedeckt aus dem PSP-Element 7.0000577.700 „Kommunale Brücken“ des Verkehrs- und Tiefbauamtes.