Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1199409.pdf
Größe
138 kB
Erstellt
29.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03223
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
14.12.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke Tauchaer Straße
über die Parthe
- 1. Änderung in Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1)
SächsGemO
Beschlussvorschlag:
Es werden die Beschlusspunkte 2 und 3 des Beschlusses RBV-1510/13 der Ratsversammlung vom
23.01.2013 geändert und ein Beschlusspunkt 8 ergänzt.
unverändert:
1. Der Ersatzneubau der Brücke Tauchaer Straße über die Parthe wird realisiert.
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Ziffer 18 in der zur Zeit gültigen Fassung)
geändert:
2. Im PSP-Element 7.0000531.700 werden 2012 571.915 €, 2013 865.000 €, 2014 1.287.000 €,
2015 439.880 € und 2016 491.950 € bereitgestellt.
geändert:
3. Die Einnahmen aus Landeszuweisungen werden im PSP-Element 7.0000531.705 2013 mit
350.000 €, 2014 mit 650.000 €, 2015 mit 129.577 € und 2016 mit 261.950 € geplant.
Die Einnahmen von Dritten werden 2015 mit 50.303 € realisiert.
unverändert:
4. Zur Ausschreibung des Gesamtvorhabens wird im Haushalt 2013 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 1.500.000 € mit einer finanziellen Wirksamkeit von 900.000 € in
2014 und 600.000 € in 2015 bereitgestellt.
unverändert:
5. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Leistungsabgrenzungs- und Kostenteilungsvereinbarung mit den LVB GmbH abzuschließen.
unverändert:
6. Die dargestellten Ausgaben und Einnahmen für die Jahre 2013 bis 2016 werden in den Haushaltsplan 2013 und in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen und mit Beschlussfassung
der jeweiligen Haushaltspläne wirksam.
unverändert:
7. Die unter Punkt 4 - Folgekosten ermittelten Kosten entstehen ab dem Jahr der Inbetriebnahme
der Verkehrsanlage. Im Rahmen der Diskussion zum Ergebnishaushalt des entsprechenden
Haushaltsjahres ist über eine zusätzliche Bereitstellung dieser Mittel zu entscheiden.
neu:
8. Die überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 im
PSP-Element „Brücke Tauchaer Straße“ (7.0000531.700) in Höhe von 180.000 € werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „Kommunale Brücken“ (7.0000577.700).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Einzahlungen
2013
2016
1.441.830
7.0000531.705
Auszahlungen
2012
2016
3.655.745
7.0000531.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
ab
Verkehrsfreigabe
208
3.410
1.100.55.1.0.01
1.100.54.4.0.01.07
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Anlagen:
Sachverhalt
Sachverhalt
Begründung zur 1. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
„Ersatzneubau der Brücke Tauchaer Straße über die Parthe“ in Verbindung mit einer
überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO
ALT:
Die gemäß des Bau- und Finanzierungsbeschlusses im Entwurf zum Haushaltsplan 2013
eingestellten Zahlen für die mittelfristige Finanzplanung wurden durch die Kostenberechnung
vom 29.06.2012 untersetzt. Es ergab sich demnach folgender Finanzbedarf.
Auszahlung
gesamt
2011
2012
2013
Gesamt PSP
7.0000531.700
4.072.000 €
200.000 €
Einzahlung
Zuweisung
vom Land
2.210.000 €
0€
0€
Stadtanteil
1.862.000 €
200.000 €
VE
wirksam in
1.500.000 €
0€
2014
2015
200.000 € 1.300.000 € 1.672.000 €
2016
650.000 €
50.000 €
785.000 € 1.035.000 €
390.000 €
0€
200.000 €
515.000 €
637.000 €
260.000 €
50.000 €
0€
0€
900.000 €
600.000 €
NEU:
Im Ergebnis des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Maßnahme wurden Fördermittel
nach der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler
Baulastträger (RL-KStB) bei der Landesdirektion Leipzig beantragt. Im Ergebnis der
Ausschreibung haben sich die erwartete Zuschlagssumme sowie die Höhe der förderfähigen
Kosten geändert, so dass die Zuweisung/Einnahme vom Land gesunken ist.
Weiterhin erfolgte mit der Einführung der Doppik die nochmalige Übertragung eines HAR aus
2010 nach 2012, wodurch sich der Stadtanteil erstmalig um 171.915 € (zusammengefasst in
2012) erhöhte.
Die Brücke wurde bereits fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben. Im Rahmen der
Baumaßnahme kam es zur Beauftragung zusätzlicher Leistungen über deren monetäre
Höhe und Förderfähigkeit erst 2016 entschieden werden konnte. Dies in Summe
berücksichtigend verringern sich zwar die Gesamtkosten der Baumaßnahme an sich, aber
es ist eine weitere Erhöhung des Stadtanteils um 180.000 € im Jahr 2016 erforderlich.
Auszahlung
gesamt
2012
2013
2014
2015
2016
Gesamt PSP
7.0000531.700
3.665.745 €
571.915 €
865.000 €
1.287.000 €
439.880 €
491.950 €
Einzahlung
Zuweisung vom
Land
1.391.527 €
0€
350.000 €
650.000 €
129.577 €
261.950 €
Einzahlung
Zuweisung von
Dritten
50.303 €
50.303 €
Stadtanteil
2.213.915 €
571.915 €
515.000 €
637.000 €
260.000 €
VE
wirksam in
1.500.000 €
0€
0€
900.000 €
600.000 €
230.000 €
Die Erhöhung des Stadtanteils in 2016 in Höhe von 180.000 € wird gedeckt aus dem
PSP-Element 7.0000577.700 „Kommunale Brücken“ des Verkehrs- und Tiefbauamtes.