Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1216100.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
25.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-03420-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussfassung
FA Finanzen
2. Lesung
FA Allgemeine Verwaltung
2. Lesung
FA Wirtschaft und Arbeit
2. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Einführung einer Kulturförderabgabe (eRIS: V/A 512)
Neu: Einführung einer "Beherbergungssteuer" für touristische Übernachtungen
Beschlussvorschlag:
Der OBM legt dem Stadtrat bis zum 31.12.2016 eine „Beherbergungssteuersatzung“ analog der
„Satzung über die Erhebung der Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden“ vom
07.05.2015 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.10.2015 mit der Ergänzung des
Oberverwaltungsgerichtes Bautzen im Urteil vom 06.10.2016 (5 C 416) vor.
Ziel ist es, dass die „Beherbungssteuersatzung“ in der Stadt Leipzig ab 01.04.2017 in Kraft tritt.
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig fördert in einer herausfordernden Haushaltslage auch eine umfangreiche
touristische Infrastruktur, so die kulturellen Eigenbetriebe wie Gewandhaus und Theater der Jungen
Welt, die Einrichtungen der Freien Szene, zahlreiche Museen bis hin zum Zoologischen Garten. Sie
tut dies einerseits, um die Identität der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimatstadt zu stärken,
andererseits mit der Intention
a) des nachhaltigen Marketing und
b) der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Leipzig.
Mit einer zusätzlichen „neutralen“ Einnahme, können auch u. a. der öffentliche Nahverkehr, die
Sanierung von Brücken, der Hochwasserschutz und insgesamt der prognostizierte
Wachstumsprozess der Stadt bis 2030 unterstützt werden. Wir wissen, dass derzeit „unsere
städtischen Einnahmequellen mit unseren Ausgaben“ nicht Schritt halten.
Unterstützung erhielt die Einführung der Beherbergungssteuer auch aus der Bürgerwerkstatt 2014
der Stadt Leipzig. Die Empfehlung lautete, „sofern Rechtssicherheit besteht, zur Stabilisierung der
Einnahmen eine Kulturförderabgabe für Übernachtungsgäste zu erproben“.
Eine Maßnahme, die der Stadt Dresden mit ca. 80 % an touristischen Übernachtungen etwa 8,3
Millionen EUR in 2016 an Einnahmen bescheren wird. Für Leipzig würde die Übernahme der
Beherbungssatzung aus der Landeshauptstadt unter der Voraussetzung eines etwa 50%-igen
Anteils ca. 3,4 Millionen EUR p.a. einbringen.
Rechtssicherheit ist mit dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Bautzen vom 06.10.2016 gegeben,
da eine Revision am Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen wurde.
Seite 2/3