Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1069051.pdf
Größe
821 kB
Erstellt
15.07.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 16:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-03059
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
17.11.2016
Information zur Kenntnis
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Information zum Jahresbericht 2014 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I Ausgaben für die rechtliche Betreuung
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Sachverhalt
Prüfkatalog
1. Vorbemerkung
Der Sächsische Rechnungshof (SRH) prüfte im Jahr 2014 die Ausgaben für die rechtliche
Betreuung im Zeitraum 2007 bis 2011. In der örtlichen Betreuungsbehörde der Stadt Leipzig
erfolgten zwei Vor-Ort-Termine zu den Verfahrensabläufen in der Behörde und einem Abgleich der
Angaben von Berufs- und Vereinsbetreuern gem. § 10 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
(VBVG, Mitteilungspflichten der Betreuer an die Betreuungsbehörde).
Die vorliegende Information bezieht sich auf den Jahresbericht 2014 des Sächsischen
Rechnungshofs, Band I, Ausgaben für die rechtliche Betreuung, und hier auf die Aussagen, die in
Bezug auf die örtlichen Betreuungsbehörden erfolgten (Pkt. 2.3.2 Landkreise und kreisfreie Städte,
Seite 122).
2. Prüfgegenstand
Für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht besorgen können, bestellt das
Amtsgericht einen Betreuer. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung oder Ersatz nachgewiesener Aufwendungen. Berufs- und Vereinsbetreuer erhalten
eine gesetzliche Vergütung. Bei mittellosen Betreuten trägt die Staatskasse diese Kosten.
Aufgabenträger sind neben den Gerichten der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) als
überörtliche Betreuungsbehörde und die Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche
Betreuungsbehörden. Betreuungsvereine nehmen mit staatlicher Anerkennung ebenfalls
betreuungsrechtliche Aufgaben wahr.
3. Prüfungsergebnis in Bezug auf die Landkreise und Kreisfreien Städte
Im Jahresbericht 2014 des Sächsischen Rechnungshofs wird auf Seite 122 unter Punkt 2.3.2.
bezüglich der Mitteilungspflicht von Berufsbetreuern folgendes ausgeführt:
„Berufsbetreuer und Betreuungsvereine hatten den örtlichen Betreuungsbehörden innerhalb einer
gesetzlichen Frist bestimmte Angaben zu melden. Die Mehrzahl der Kreisfreien Städte und Landkreise überwachten den Eingang der Meldungen nicht oder nicht ausreichend und setzten den
Auskunftsanspruch nicht durch. Ebenso duldeten sie unvollständige Angaben und überprüften die
eingegangenen Daten nicht auf Plausibilität. Die Kenntnisse der Betreuungsbehörden über den
Tätigkeitsumfang der Berufsbetreuer blieben damit lückenhaft.
Die örtlichen Betreuungsbehörden müssen alle verfügbaren Mittel zur Durchsetzung der
Mitteilungspflicht nutzen.“
4. Handlungsbedarf in der örtlichen Betreuungsbehörde der Stadt Leipzig
Bereits im Zusammenhang mit der Novellierung des § 10 des Gesetzes über die Vergütung von
Vormündern und Betreuern (VBVG, Juli 2005) wurde in Abstimmung mit dem Betreuungsgericht
Leipzig und den Berufsbetreuern festgelegt, dass die Berufsbetreuer ihre Fallzahlen
unaufgefordert und quartalsweise an die Betreuungsbehörde melden.
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Diese Meldung enthält die im Quartal geführten Betreuungen, aufgeschlüsselt nach Betreuten in
einem Heim oder außerhalb eines Heimes sowie die geführten Betreuungen außerhalb der Stadt
Leipzig. Sie beinhaltete bislang jedoch nicht die Angabe des für die Führung von Betreuungen im
Kalenderjahr erhaltenen Geldbetrages.
Ab dem 1. Quartal 2017 wird zusätzlich zu den bislang quartalsweise erhobenen Fallzahlen auch
der für die Führung von Betreuungen im Kalendervorjahr erhaltene Geldbetrag abgefragt.
Darüber hinaus besteht kein Handlungsbedarf.
Anlage: Auszug aus dem Jahresbericht 2014 des Sächsischen Rechnungshofes, Band I
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