Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1202794.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
08.09.16, 12:00
Aktualisiert
10.11.16, 09:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03165-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Stadtentwicklung und Bau
08.11.2016
Vorberatung
Jugendparlament
10.11.2016
Anhörung
FA Umwelt und Ordnung
15.11.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
17.11.2016
Beschlussfassung
Jugendbeirat
30.11.2016
Anhörung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Essbare Stadt
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
X Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass bei Nach-, Neu- und Ersatzpflanzungen mehr
Obstgehölze, auch Kulturobst, gepflanzt werden.
Sachverhalt:
Ergänzung: Für die Verwendung von Baumsorten und -arten bestehen keine festgeschriebenen Kataloge.
Die Auswahl erfolgt einzelfallbezogen nach folgenden Abwägungskriterien:
Bei Straßenbäumen orientiert sich die Auswahl regelmäßig an der Straßenbaumliste des Arbeitskreises
Stadtbäume der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz. Der Arbeitskreis hat u. a. auch eine Liste von
historischen Apfel- und Birnensorten zusammengestellt, auf die bei der Auswahl zurückgegriffen werden kann.
Generell werden an die Pflanzung von Bäumen an öffentlichen Straßen sowie auch im Bereich von Wegen in
öffentlichen Parkanlagen sehr hohe Anforderungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflichten
gestellt.
Insbesondere sind dabei Arten und Sorten zu verwenden, welche eine hohe Stand- und Bruchsicherheit
aufweisen. Die Gehölze müssen dafür geeignet sein, aufgrund ihrer Wuchseigenschaften das entsprechend
der STVZO erforderliche Lichtraumprofil über den Verkehrsräumen zu erreichen. Dieses ist über Straßen mit
4,50 m und über Geh- und Radwegen mit 2,50 m festgelegt. Desgleichen sind die Belange der
Verkehrsanrainer (oft angrenzende landwirtschaftliche Flächen) zu beachten.
Viele der heimischen Obstarten erreichen den geforderten lichten Raum über den Verkehrsflächen nicht oder
nur eingeschränkt. Ein uneingeschränktes Aufasten dieser Gehölze führt zur allgemeinen Schwächung, zum
Absterben und generell nicht zum Erreichen der gestellten Planungsziele.
Für eine vorgesehene Beerntung der Bäume durch die Bürger muss sichergestellt werden, dass die
Erntetätigkeit ausschließlich abseits der Verkehrsflächen erfolgen darf. Hier können ausreichend breite
Pflanzstreifen Abhilfe schaffen. Auch der zu erwartende Fruchtfall, der im engen Verkehrsraum zu einem
Verkehrssicherungsproblem werden kann, spricht dafür, Obstgehölze als Straßenbäume nur dort zu
verwenden, wo ausreichend breite Pflanzstreifen oder ausreichend große Rasenflächen unter den Bäumen zur
Verfügung stehen, welche den gesamten Kronentraufbereich der Obstgehölze abdecken können. Dadurch
können Erntebereich, Lichtraumbereich und Obstfallbereich sicher gestellt werden. Hierbei sind
Pflanzstreifenmindestbreiten ab 4,00 m erforderlich.
Es kann empfohlen werden, insbesondere an Ortsteilverbindungsstraßen bei Bereitstellung entsprechend
breiter Pflanzstreifen Obstgehölze zu verwenden. Neben der Bereitstellung der Früchte können dadurch auch
alte Obstarten/-sorten sowie insgesamt das Kulturgut Obstbaumallee erhalten werden. Desgleichen können
ausreichend große Restflächen im Straßenbegleitgrün zur Anpflanzung von Obstgehölzen dienen, sofern
Gefährdungen und Belästigungen ausgeschlossen werden können.
Abseits von Wegen sehen wir in Park- und Grünanlagen grundsätzlich die Möglichkeit dem Wunsch nach
mehr Obstgehölzen nachzukommen. Dieser Wunsch ist in den letzten Jahren spürbar gewachsen und seine
Umsetzung wird im Amt für Stadtgrün und Gewässer mittlerweile auch regelmäßig bei entsprechenden Nach-,
Neu- und Ersatzpflanzungen geprüft, und zwar nicht nur bezüglich von Obstbäumen, sondern insbesondere
auch im Hinblick auf Obststräucher (Beerenobst). So haben wir in den letzten Jahren das Angebot auf
einzelnen Flächen bereits ausgebaut und erweitert.
Diese einzelnen Projekte sind i. d. R. in enger Kooperation mit bzw. auch auf Initiative aus der Bürgerschaft
entwickelt und umgesetzt worden. Zu nennen sind hier der Bürgerbahnhof Plagwitz, die Gestaltung von
öffentlichen Grünflächen in Grünau (Schönauer Viertel) bis hin zu experimentellen Ansätzen des
Gemüseanbaus im Palmengarten. Um die vorhandenen Standorte von Obstgehölzen, die im öffentlichen Grün
zum Beernten zur Verfügung stehen, auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wurde aus privater
Initiative heraus die Plattform www.frucht-bar.org entwickelt, die von Seiten des Amtes für Stadtgrün und
Gewässer mit entsprechenden Informationen und Daten unterstützt wird. Insgesamt bestehen auch in der
Stadt Leipzig bereits vielfältige Möglichkeiten auf öffentlichen Flächen Obstgehölze zu beernten.
Darüber hinaus wird das Thema (www.leipziggruen.de mit den Rubriken Obsternte, Wilde Leipziger & Essbare
Stadt) insgesamt intensiv im Rahmen des Leipziger Gartenprogramms unter aktiver Beteiligung und mit
Unterstützung des Amtes für Stadtgrün und Gewässer diskutiert und bewegt.
Viele der bekannten Aktivitäten und Initiativen haben im Leipziger Gartenprogramm, dessen Aktivitäten seit
2016 unter dem Dachbegriff "LeipzigGrün" vom Netzwerk für Stadtnatur zusammengeführt werden, eine
Kommunikationsplattform zusammen mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer gefunden. Zudem wird die
Obstwirtschaft in Stadt und Umland auch im Rahmen des Projektes "stadtPARTHEland" vor dem Hintergrund
von Wertschätzung und Wertschöpfung sowie Teilhabe in der KuIturlandschaftsentwicklung vom Amt für
Stadtgrün und Gewässer sowie dem Grünen Ring Leipzig und dem Zweckverband Parthenaue in Kooperation
mit weiteren Partnern intensiv bearbeitet. So widmete sich die 3. Parthelandküche am 11.09.2016 als
Beteiligungsformat dieses Projektes genau der Fragestellung, wie vorhandenes Obst aus der Landschaft
genutzt und ggf. neue Standorte erschlossen und wirtschaftlich gepflegt werden können.
Ebenfalls im regionalen Kontext hat der Grüne Ring Leipzig in seinem fortgeschriebenen Regionalen
Handlungskonzept das Thema "essbare Landschaft" zu einem seiner vier zentralen Handlungsfelder gemacht.