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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1214071.pdf
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Erstellt
18.10.16, 12:00
Aktualisiert
26.10.16, 09:35

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-03388 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 26.10.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 25.10.2016 Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 25.10.2016 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch die Stadt Leipzig aufgenommen. In diesem Jahr sind es deutlich weniger asylsuchende Personen, die der Stadt Leipzig bislang zugewiesen wurden. In den zurückliegenden Monaten wurden mehrere neue Unterkünften zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen. Gegenwärtig erfolgt die Umverteilung von Personen aus Notunterkünften in andere Unterkünfte. Für das Jahr 2016 wird eingeschätzt, dass die vorhandenen und die derzeit geplanten Platzkapazitäten ausreichen werden. Bei gleichzeitig planmäßiger Ablösung von Notunterkünften können alle neu zugewiesenen Personen untergebracht werden. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Ende September 2016 lebten 4.434 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Im Oktober wurden bis zur 42. KW weitere 95 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. In der 43. KW erfolgen keine Zuweisungen an die Stadt Leipzig. Darüber hinaus gab es im September 5.821 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 4.286 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 30.09.2016 wurden 355 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Weitere 363 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand 19.10.2016, Anlage 1). Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im September im Vergleich zum Januar 2016 um 890 Personen verringert. Dagegen stieg die Zahl der Leistungsberechtigten nach SGB II um 2.672 an. Seite 1 von 15 2.000 5.821 4.434 5.349 4.659 4.972 4.771 4.881 4.677 4.911 4.902 3.906 3.640 3.149 3.000 3.412 4.000 5.125 5.240 5.000 4.293 6.000 5.324 Leistungsempfänger/-innen 7.000 1.000 0 01/2016 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 Monat Asylbew erberleistungsgesetz SGB II Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 30.09.2016 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Im Jahr 2016 wurden der Stadt Leipzig bis Ende der 43. Kalenderwoche 1.789 Personen neu zugewiesen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 1.789 2000 1500 1.243 1000 500 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 190 261 285 2009 2010 2011 402 0 Quelle: Sozialamt, Stand KW 43/2016 2012 2013 2014 2015 KW 43/2016 Jahr Im September 2016 wurden 53 Personen in Gemeinschaftsunterkünfte des Sozialamtes aufgenommen. Seite 2 von 15 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Monat 2015 2016 Quelle: Sozialamt, Stand 30.09.2016 Darüber hinaus wurden seit Jahresbeginn 2016 insgesamt 224 unbegleitete minderjährige Ausländer neu in Obhut aufgenommen. 2.3 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus mindestens 25 verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Syrien Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Afghanistan Irak Russ.Föd. Libyen Libanon Indien Iran Georgien 0 Quelle: Sozialamt, Stand 30.09.2016 100 200 300 400 500 Anzahl der im Jahr 2016 neuzugewiesenen Flüchtlinge Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 13 Ländern. 87 %, insgesamt 309 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Seite 3 von 15 600 2.4 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Die Zahl von Einreisen von Asylsuchenden in die Bundesrepublik wird mit dem IT-System des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Erfassung und Erstverteilung von Asylsuchenden (EASY) registriert. Dabei können Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden, da nicht alle Einreisenden erkennungsdienstlich behandelt und nicht alle persönlichen Daten erfasst werden. Im Monat Septmber 2016 wurden 15.618 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat des Vorjahres waren es 163.772 gewesen. Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1 %). In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig liegt 2016 bei 13,52 %. Bis Ende Juli 2016 kamen 10.109 Asylbewerber nach Sachsen. Im Jahr 2015 kamen im gleichen Zeitraum 14.575 Asylbewerber. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat keine Prognose nach § 44 Abs. 2 Asylgesetz für das Jahr 2016 veröffentlicht. Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 25.5000 Zugängen nach Sachsen im Jahr 2016, 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgröße jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden ist. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52 %) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende SollZuweisungszahlen errechnen: 3.448 Zuweisungen im Jahr 2016, 2.758 Zuweisungen im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018. Am 20.09.2016 hat die Landesdirektion Sachsen eine Fortschreibung der landesinternen Zuweisung bis einschließlich Kalenderwoche 43, mitgeteilt. Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Die Stadt Leipzig soll nach dieser Verteilplanung bis zur 43. Kalenderwoche 1.768 Personen aufgenommen haben. Aufgrund der Entwicklung in den vergangenen Monaten geht die Stadt Leipzig davon aus, dass bis zum Jahresende tatsächlich 2.000 Personen aufzunehmen sind. Gegebenenfalls muss diese Zahl nochmals korrigiert werden. Um bei kurzfristigen Änderungen der Zuweisung flexibel reagieren zu können, sollen darüber hinaus für die Unterbringung weiterer Personen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum 30.09.2016 betrug 51.041. Zusätzlich befinden sich 12.973 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.254 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.512 Minderjährige, d. h. 77,2 % aufgenommen. 742 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen. Seite 4 von 15 Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52 % aller in Sachsen bereits aufgenommen 2.512 Minderjährigen ein Soll von 340 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Leipzig hatte zum 30.09.2016 mit 355 betreuten Minderjährigen seine Aufnahmequote erfüllt. Deshalb meldet das Amt für Jugend, Familie und Bildung angekommene und weiter ankommende unbegleitete minderjährige Ausländer zur Verteilung auf die Landkreise in Sachsen an, die bislang noch nicht ihre Quote erfüllt haben. 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • einundzwanzig Objekte mit über 60 Plätzen, fünfzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen, Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim, 778 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II), Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Die Standorte sind über die Stadt verteilt. Von den Personen, die zu Ende September 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (4.434), lebten im September 55 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim 1. 45 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 61% einen eigenen Mietvertrag und 39% lebten in einer Gewährleistungswohnung. In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. 1 Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften noch Personen mit Leistungsbezug SGB II. Seite 5 von 15 3000 2500 Plätze 2000 1500 1000 500 0 Gemeinschaftsunterkunft (> 60 Plätze) Gemeinschaftsunterkunft (< 60 Plätze) Pension Wohnung mit eigenem Mietvertrag Wohnformen Quelle: Sozialamt, Stand 30.09.2016 3.2 Gew ährleistungsw ohnung Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften 100% 90% Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften 80% 70% mehr als 24 Monate 60% 12 bis 24 Monate 50% 9 bis 12 Monate 40% 6 bis 9 Monate 30% bis 6 Monate 20% 10% 09/2016 08/2016 07/2016 06/2016 05/2016 0% Monat Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. 80 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnen, halten sich dort maximal bis zu 12 Monate auf. 16 % der Bewohner leben 12 bis 24 Monate und 6 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Seite 6 von 15 3.3 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Mit Stand vom 30.09.2016 wurden 58 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 201 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII und acht Minderjährige lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 86 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. 30.09.2016 31.08.2016 31.07.2016 30.06.2016 Stichtag 31.05.2016 30.04.2016 31.03.2016 29.02.2016 31.01.2016 31.12.2015 30.11.2015 31.10.2015 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Vormundschaft ohne Hilf e zur Erziehung Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 30.09.2016 3.4 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer In 497 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 30.09.2016 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet. Die häufigsten Gründe waren die Beendigung der Inobhutnahme wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe und die Volljährigkeit. In 56 Fällen wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an Familienangehörige übergeben bzw. gemeinsam mit ihnen umverteilt. Seite 7 von 15 Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII 53 Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII) Übergabe an zuständiges Jugendamt 100 20 0 50 Weiterreise Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe 130 54 10 Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung 126 Familienzusammenführung 28 Volljährigkeit 56 87 25 0 20 40 177 60 80 100 120 140 160 180 200 Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 01.01.2016 bis zum 30.09.2016 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich über der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere Jugendämter abgegeben wurden. Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die übererfüllte Aufnahmequote verkehrt. Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer 250 200 150 100 50 0 10/2015 11/2015 12/2015 01/2016 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 Monat Neufälle Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a SGB VIII Neufälle Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII aus Inobhutnahmen Beendigung von Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII Abgabe an andere Jugendämter Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 30.09.2016 Seite 8 von 15 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete Standort Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Kapazität 4.610 Puschstraße 8, Halle 17 550 Torgauer Straße 290 einschl. Container 521 Straße des 18. Oktober 40 / Deutscher Platz 400 Eutritzscher Straße 17 – 19 369 An den Tierkliniken 48 350 Karl-Heine-Straße 22b Braunstraße 28 306 250 Liliensteinstraße 15a 220 Riesaer Straße 100 200 Zschortauer Straße 44 Riebeckstraße 63 200 Hainbuchenstraße 13 170 Bernhard-Göring-Straße 107 Dösner Weg 27 160 Zweenfurther Str. 21 102 183 136 Straße des 18. Oktober 46a, Pavilion 10.13 und 10.14 95 Deiwitzweg Liliensteinstraße 1/1a 89 89 Rosenowstraße 26 80 Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20 70 Georg-Schumann-Straße 272 70 710 Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze Markranstädter Straße 16 60 Sommerfelder Straße 36 60 Wilhelminenstraße 38 60 Stöckelstraße 62 Gustav-Mahler-Straße 21 60 Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10 50 Naumburger Straße 39 50 Helenstraße 26a Wiebelstraße 9 46 Georg-Schumann-Straße 121 40 Hildegardstraße 46 40 Georg-Schwarz-Straße 31 Blücherstraße 47 / 47a 40 Pittlerstraße 5 und 7 36 Eythstraße 17 28 Übergangswohnheim, Übernachtungshaus Wiederitzscher Landstraße 8 22 55 45 40 17 Wiederitzscher Landstraße 107 5 Plätze in Pensionen 330 Summe 5.672 Seite 9 von 15 Ab der 43. Kalenderwoche stehen 5.672 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Die Nutzung der Notunterkunft Schomburgkstraße 2 als Reserve wurde beendet. Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete: • • • • • • • • • • • • • Campanet GmbH Caritasverband Leipzig e. V. Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V. Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. European Homecare GmbH HUMAN-Care GmbH IMMO rent GmbH gmeinsam mit Pandechaion Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Orisson AG Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH Saxonia-Catering GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum gGmbH SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • 4.2 Caritasverband Leipzig e.V. Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Drei Einrichtungen mit insgesamt 86 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Träger Kapazität Interim „Kröbelstraße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 36 Interim „Leonhard-Frank-Straße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 20 IB Mädchenzuflucht Internationaler Bund e.V. Summe 2 58 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 201 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 22 Trägern stehen derzeit zur Verfügung. Darüber hinaus wird ein Platz außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Seite 10 von 15 Träger belegte Plätze Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 36 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe 23 Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. 21 hope shelter 18 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 17 Institut Lothar Kannenberg 15 N & T Wohnen 13 KMV Sachsen GmbH 11 Outlaw gGmbH 11 Lucky Punch Haus Sehlis 6 Diakonisches Werk Innere Mission 6 Trägerwerk Soziale Dienste 4 Vitera Institut für Gesundheit und Prävention 3 Menschenskinder gGmbH 3 Plan L e.V. 3 Jugendhaus 2 Generationenhof WG Luca 2 INFA 1 FAIRbund e.V. 1 Jugendeinrichtung Jochen Sprenger 1 DRK 1 Blaue Brücke 1 Caritasverband Leipzig e.V 1 außerhalb von Leipzig 1 Summe 201 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz In den folgenden Tabellen wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten Berichterstattung vom 20.09.2016 werden erläutert. In 2016 werden noch weitere 424 neue Plätze geplant und für noch weitere 540 Plätze wird die Nutzung beendet. Für 2017 sind derzeit 2.267 neue Plätze geplant und für 1.269 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Für 2018 sind 368 neue Plätze geplant und für 600 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 550 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt werden. Die Nutzung der Notunterkunft in der Messehalle 17 soll voraussichtlich Ende Oktober beendet werden, danach soll sie als Reserve bereit stehen. Die Nutzung der Notunterkunft in den Zelten am Deutschen Platz soll voraussichtlich Ende des Jahres beendet werden. Auch diese Unterkunft wird danach als Reserve verfügbar bleiben. Das Gebäude in der Höltystraße 51 wird aufgrund des gestiegenen schulischen Bedarfs als Oberschule hergerichtet. Aufgrund sinkender Zuweisungen wird geprüft, ob die Baumaßnahme in der Diezmannstraße 12 umgesetzt wird. Die Fläche verbleibt als Vorhaltefläche für möglicherweise zukünftig steigende Bedarfe bei der Unterbringung geflüchteter Personen. Seite 11 von 15 Monat Zugang Abgang Gemeinschaftsunterkünfte und Plätze in Pensionen Objekt Eigentümer 11/2016 52 Neustädter Straße 36 Wohnhaus privat 11/2016 95 Bornaische Straße 215 ehemalige Wohnheim SEB Pension privat 11/2016 60 Plätze in Pensionen 12/2016 220 12/2016 57 Lindenthaler Straße 63 - 65 ehemaliges Autohaus privat Wohnhaus privat 12/2016 Bernhard-Göring-Straße 160 107 Interim Schulgebäude kommunal 12/2016 136 Dösner Weg 27 Interim Schulgebäude kommunal Bernhardstraße 21 12/2016 Straße des 18. Oktober 46 95 a, Pavillion 10.13 und Pavil- Ausstellungspavillon lion 10.14 LEVG 12/2016 89 Plätze in Pensionen privat 2016 424 Pension 540 Seite 12 von 15 Veränderung zu VI-DS-03255 vom 20.09.2016 Änderung der Inbetriebnahme von 09/2016 nach 11/2016 wegen fehlender Unterlagen für Prüfung der bauordnungsrechtlichen Freigabe Monat Zugang Abgang Gemeinschaftsunterkünfte und Plätze in Pensionen Objekt Eigentümer 03/2017 358 Puschstraße 9, Halle 13 Messehalle LEVG 01/2017 336 Weißdornstraße 102 ehemaliges Gästehaus kommunal 01/2017 50 Muldentalstraße 91 – 93 Wohnhaus kommunal 550 Puschstraße 8, Halle 17 01/2017 Messehalle LEVG Container kommunal 02/2017 306 Kregelstraße 3 (BarnetLicht-Platz) 02/2017 270 Waldstraße 74 – 80 Altenpflegeheim SAH 02/2017 261 Torgauer Straße 290 Haus 2 – Eingänge 7-12 Wohnhaus kommunal 04/2017 90 Wurzner Straße 11 Wohnhaus privat 04/2017 55 Auenseestraße 31 - 33 Wohnhaus kommunal 04/2017 45 Stötteritzer Landstraße 31 Verwaltungsgebäude kommunal 05/2017 46 Könneritzstraße 58 Wohnhaus LWB 06/2017 Pension privat 07/2017 240 13 Plätze in Pensionen Prager Dreieck Container LWB 12/2017 210 Friesenstraße 8 Verwaltungsgebäude St. Georg 400 Straße des 18. Oktober 40 Zelte kommunal 306 Karl-Heine-Straße 22b Interim Schulgebäude kommunal Neubau LESG Verwaltungsgebäude privat Containeranlage kommunal 12/2017 12/2017 2017 02/2018 2.267 Arno-Nitzsche-Straße 37 368 200 Riesaer Straße 100 04/2018 260 Torgauer Straße 290, Container 07/2018 20 Plätze in Pensionen Pension privat 12/2018 120 Plätze in Pensionen Pension privat 368 350 An den Tierkliniken 48 Containerdorf LESG 12/2019 200 Zschortauer Straße 44 Verwaltungsgebäude privat 2019 5.2 Änderung der Inbetriebnahme von 01/2017 nach 04/2017 wegen brandschutzrechtlich notwendiger Umplanungen 600 08/2019 09/2016 bis 12/2019 Änderung der Platzkapazität von 500 auf 358 und Verschiebung der Betriebsbereitschaft von 01/2017 nach 03/2017 nach Konkretisierung der Planungen 1.269 03/2018 2018 Veränderung zu VI-DS-03255 vom 20.09.2016 0 550 3.059 2.959 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Ein Objekt mit 50 Plätzen in der „Kröbelstraße“ soll ab Anfang November 2016 genutzt werden. Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das Interim "Am Mühlholz", welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. Seite 13 von 15 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Im Jahr 2016 werden noch 24 Plätze in Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 106 hinzukommen. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Gewinnung von Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Ausländer. Acht Jugendliche leben bereits in einer Gastfamilie. Die Kennenlernphase zu Gastfamilien hat für weitere Jugendliche bereits begonnen. Weitere Vermittlungsprozesse laufen. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete kann eine gleichmäßigere Verteilung in der Stadt erreicht werden. Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Gebiet Stadt Gesamt Mitte Nordost Ost Südost Süd Südwest West Alt-West Nordwest Nord 7. Anteil an Bevölkerung GesamtKapazität in absolut zum bevölkerung Betrieb 31.12.2015 in % 567.843 100,0 5.320 62.182 11,0 1.955 45.332 8,0 390 79.338 14,0 1.078 58.128 10,2 243 65.200 11,5 206 52.971 9,3 110 50.493 8,9 448 55.698 9,8 416 30.996 5,5 146 67.505 11,9 328 Reservekapazität (außer Betrieb) Kapazität in Umsetzung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.059 628 0 460 641 463 46 336 210 55 220 Gesamtkapazität Anteil an Gesamtkapazität 8.379 2.583 390 1.538 884 669 156 784 626 201 548 100 30,8 4,7 18,4 10,6 8,0 1,9 9,4 7,5 2,4 6,5 Gesundheit Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates Sachsen Asylsuchende. Es wurden vier Untersuchungsstrecken aufgebaut, die jeweils bis zu 50 Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können, so dass täglich 200 Personen untersucht werden könnten. Die Zahl der Untersuchungsstrecken wird aufgrund der rückläufigen Zahl Asylsuchender bis Ende des Jahres 2016 auf zwei Strecken verringert. Geplant wird ab Mitte 2017 mit einer Strecke. Das Gesundheitsamt Leipzig hat zum 30.09.2016 bislang 8.405 Personen untersucht. Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt, es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen, eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine BlutentSeite 14 von 15 nahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann (z. B. Hepatitis A und B). Außerdem werden öffentlich empfohlene Impfungen (z. B. Masern, Windpocken) und anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose wird der Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums „St. Georg“ eingewiesen. Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das Gesundheitsamt selbst oder durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die Flüchtlingsambulanz am Klinikum St. Georg weiter verfolgt. Bei den bisher untersuchten 8.405 Asylsuchenden wurden bislang 10 Tuberkuloseerkrankungen festgestellt. 8. Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) Zum 01.10.2016 lernten 877 Schülerinnen und Schüler in 45 Vorbereitungsklassen an 26 Grundschulen, 616 Schülerinnen und Schüler in 28 Vorbereitungsklassen an 17 Oberschulen, 158 Schülerinnen und Schüler in 7 Vorbereitungsklassen an 5 Gymnasien (Lernort) als Außenstellen von Oberschulen,190 Schülerinnen und Schüler in 13 Vorbereitungsklassen an 7 Berufsbildenden Schulen und 43 Schülerinnen und Schüler in 2 Vorbereitungsklassen am Kolleg. Weitere Vorbereitungsklassen in allen Schularten sind in Planung. Diese Zahlen enthalten nicht die Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in Phase 3 (Vollintegration in Regelklassen) befinden. Seite 15 von 15 VI-DS-03388 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 25.10.2016“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Mockau II: Leichtbauhallen Adresse Graf-Zeppeliner-Ring 15 Kapazität Status Belegung zum 19.10.2016 voraussichtliche Inbetriebnahme 900 in Betrieb 55 bis 31.10.2016 voraussichtliches Nutzungsende General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen Landsberger Straße 133 700 in Betrieb 131 bis 31.12.2016, danach Stand-by Braunstraße I: Leichtbauhallen Braunstraße 3 bis 5 600 in Betrieb 64 bis 31.12.2016, danach Stand-by ehemaliges Lehrlingswohnheim Friederikenstraße 37 430 in Betrieb 113 bis 31.12.2016 Braunstraße II: Leichtbauhallen Braunstraße 9 bis 11 900 Stand-by 0 bis 31.10.2016 Mockau III: Leichtbauhallen Graf-Zeppeliner-Ring 15 600 Stand-by 0 bis 31.12.2016 Max-Liebermann-Straße 700 Vorbereitung Anfang 2017 363 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete VI-DS-03388 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 25.10.2016“ Anlage 2 Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften bis 2019 9000 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Monat Bestand zum 31. des Vormonats Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 25.10.2016 Zugang im Monat Abgang im Monat 12/18 11/18 10/18 09/18 08/18 07/18 06/18 05/18 04/18 03/18 02/18 01/18 12/17 11/17 10/17 09/17 08/17 07/17 06/17 05/17 04/17 03/17 02/17 01/17 12/16 11/16 10/16 -1000