Daten
Kommune
Leipzig
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1214071.pdf
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254 kB
Erstellt
18.10.16, 12:00
Aktualisiert
26.10.16, 09:35
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Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-03388
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
26.10.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in
der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 25.10.2016
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 25.10.2016
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten
Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so
viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch
die Stadt Leipzig aufgenommen. In diesem Jahr sind es deutlich weniger asylsuchende
Personen, die der Stadt Leipzig bislang zugewiesen wurden.
In den zurückliegenden Monaten wurden mehrere neue Unterkünften zur Unterbringung
von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen. Gegenwärtig erfolgt die
Umverteilung von Personen aus Notunterkünften in andere Unterkünfte. Für das Jahr
2016 wird eingeschätzt, dass die vorhandenen und die derzeit geplanten Platzkapazitäten
ausreichen werden. Bei gleichzeitig planmäßiger Ablösung von Notunterkünften können
alle neu zugewiesenen Personen untergebracht werden.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Ende September 2016 lebten 4.434 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Im Oktober wurden bis zur 42. KW weitere 95
Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. In der 43. KW
erfolgen keine Zuweisungen an die Stadt Leipzig. Darüber hinaus gab es im September
5.821 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 4.286
erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren.
Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte
erhalten.
Zum 30.09.2016 wurden 355 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung betreut.
Weitere 363 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in
Leipzig (Stand 19.10.2016, Anlage 1).
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im
September im Vergleich zum Januar 2016 um 890 Personen verringert. Dagegen stieg die
Zahl der Leistungsberechtigten nach SGB II um 2.672 an.
Seite 1 von 15
2.000
5.821
4.434
5.349
4.659
4.972
4.771
4.881
4.677
4.911
4.902
3.906
3.640
3.149
3.000
3.412
4.000
5.125
5.240
5.000
4.293
6.000
5.324
Leistungsempfänger/-innen
7.000
1.000
0
01/2016
02/2016
03/2016
04/2016
05/2016
06/2016
07/2016
08/2016
09/2016
Monat
Asylbew erberleistungsgesetz
SGB II
Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 30.09.2016
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Im Jahr 2016 wurden der Stadt Leipzig bis Ende der 43. Kalenderwoche 1.789 Personen
neu zugewiesen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
1.789
2000
1500
1.243
1000
500
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
190
261
285
2009
2010
2011
402
0
Quelle: Sozialamt, Stand KW 43/2016
2012
2013
2014
2015
KW
43/2016
Jahr
Im September 2016 wurden 53 Personen in Gemeinschaftsunterkünfte des Sozialamtes
aufgenommen.
Seite 2 von 15
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Monat
2015
2016
Quelle: Sozialamt, Stand 30.09.2016
Darüber hinaus wurden seit Jahresbeginn 2016 insgesamt 224 unbegleitete minderjährige
Ausländer neu in Obhut aufgenommen.
2.3
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus
mindestens 25 verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten
Herkunftsländer.
Syrien
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Afghanistan
Irak
Russ.Föd.
Libyen
Libanon
Indien
Iran
Georgien
0
Quelle: Sozialamt, Stand 30.09.2016
100
200
300
400
500
Anzahl der im Jahr 2016 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 13 Ländern. 87 %, insgesamt 309
Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan.
Seite 3 von 15
600
2.4
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Die Zahl von Einreisen von Asylsuchenden in die Bundesrepublik wird mit dem IT-System
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Erfassung und Erstverteilung von
Asylsuchenden (EASY) registriert. Dabei können Fehl- und Doppelerfassungen nicht
ausgeschlossen werden, da nicht alle Einreisenden erkennungsdienstlich behandelt und
nicht alle persönlichen Daten erfasst werden. Im Monat Septmber 2016 wurden 15.618
Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat des Vorjahres waren
es 163.772 gewesen.
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1 %).
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig liegt 2016 bei 13,52 %.
Bis Ende Juli 2016 kamen 10.109 Asylbewerber nach Sachsen. Im Jahr 2015 kamen im
gleichen Zeitraum 14.575 Asylbewerber.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat keine Prognose nach § 44 Abs. 2
Asylgesetz für das Jahr 2016 veröffentlicht.
Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 25.5000 Zugängen nach Sachsen im
Jahr 2016, 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018
ausgegangen wird, diese Planungsgröße jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden ist.
Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52 %) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende SollZuweisungszahlen errechnen: 3.448 Zuweisungen im Jahr 2016, 2.758 Zuweisungen im
Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018.
Am 20.09.2016 hat die Landesdirektion Sachsen eine Fortschreibung der landesinternen
Zuweisung bis einschließlich Kalenderwoche 43, mitgeteilt. Aufgrund der fehlenden
Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der aufzunehmenden Personen für
das laufende Jahr mehr aus. Die Stadt Leipzig soll nach dieser Verteilplanung bis zur 43.
Kalenderwoche 1.768 Personen aufgenommen haben.
Aufgrund der Entwicklung in den vergangenen Monaten geht die Stadt Leipzig davon aus,
dass bis zum Jahresende tatsächlich 2.000 Personen aufzunehmen sind. Gegebenenfalls
muss diese Zahl nochmals korrigiert werden. Um bei kurzfristigen Änderungen der
Zuweisung flexibel reagieren zu können, sollen darüber hinaus für die Unterbringung
weiterer Personen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum
30.09.2016 betrug 51.041. Zusätzlich befinden sich 12.973 junge Volljährige in der
Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen
beträgt 3.254 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.512 Minderjährige, d. h. 77,2 %
aufgenommen. 742 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch
aufnehmen.
Seite 4 von 15
Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52 % aller in Sachsen bereits
aufgenommen 2.512 Minderjährigen ein Soll von 340 aufzunehmenden unbegleiteten
minderjährigen Ausländern. Leipzig hatte zum 30.09.2016 mit 355 betreuten
Minderjährigen seine Aufnahmequote erfüllt. Deshalb meldet das Amt für Jugend, Familie
und Bildung angekommene und weiter ankommende unbegleitete minderjährige
Ausländer zur Verteilung auf die Landkreise in Sachsen an, die bislang noch nicht ihre
Quote erfüllt haben.
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
einundzwanzig Objekte mit über 60 Plätzen,
fünfzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen,
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim,
778 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II),
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Die Standorte sind über die Stadt verteilt.
Von den Personen, die zu Ende September 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (4.434), lebten im September 55 % in einer
Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim 1.
45 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon
hatten 61% einen eigenen Mietvertrag und 39% lebten in einer Gewährleistungswohnung.
In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in
Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo
fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint.
1
Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften noch Personen mit Leistungsbezug SGB II.
Seite 5 von 15
3000
2500
Plätze
2000
1500
1000
500
0
Gemeinschaftsunterkunft
(> 60 Plätze)
Gemeinschaftsunterkunft
(< 60 Plätze)
Pension
Wohnung mit
eigenem Mietvertrag
Wohnformen
Quelle: Sozialamt, Stand 30.09.2016
3.2
Gew ährleistungsw ohnung
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
100%
90%
Aufenthaltsdauer von Personen
in Gemeinschaftsunterkünften
80%
70%
mehr als 24 Monate
60%
12 bis 24 Monate
50%
9 bis 12 Monate
40%
6 bis 9 Monate
30%
bis 6 Monate
20%
10%
09/2016
08/2016
07/2016
06/2016
05/2016
0%
Monat
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können. 80 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnen, halten sich dort maximal bis zu 12 Monate auf. 16 % der Bewohner
leben 12 bis 24 Monate und 6 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Seite 6 von 15
3.3
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die
Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
Mit Stand vom 30.09.2016 wurden 58 unbegleitete minderjährige Ausländer in
Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere
201 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34
SGB VIII und acht Minderjährige lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII.
Zusätzlich lebten 86 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B.
aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und
Asylunterkünften.
30.09.2016
31.08.2016
31.07.2016
30.06.2016
Stichtag
31.05.2016
30.04.2016
31.03.2016
29.02.2016
31.01.2016
31.12.2015
30.11.2015
31.10.2015
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Vormundschaft ohne Hilf e zur Erziehung
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 30.09.2016
3.4
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
In 497 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 30.09.2016 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34, §
41/34 SGB VIII beendet. Die häufigsten Gründe waren die Beendigung der Inobhutnahme
wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe und die Volljährigkeit. In 56 Fällen wurden
unbegleitete minderjährige Ausländer an Familienangehörige übergeben bzw. gemeinsam
mit ihnen umverteilt.
Seite 7 von 15
Gründe für Beendigung der Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII
53
Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII)
Übergabe an zuständiges Jugendamt
100
20
0
50
Weiterreise
Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe
130
54
10
Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung
126
Familienzusammenführung
28
Volljährigkeit
56
87
25
0
20
40
177
60
80
100 120 140 160 180 200
Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer
01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.01.2016 bis zum 30.09.2016
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich über der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere
Jugendämter abgegeben wurden. Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die
übererfüllte Aufnahmequote verkehrt.
Anzahl unbegleiteter
minderjähriger Ausländer
250
200
150
100
50
0
10/2015 11/2015 12/2015 01/2016 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016
Monat
Neufälle Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a SGB VIII
Neufälle Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII aus Inobhutnahmen
Beendigung von Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII
Abgabe an andere Jugendämter
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 30.09.2016
Seite 8 von 15
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
Standort
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Kapazität
4.610
Puschstraße 8, Halle 17
550
Torgauer Straße 290 einschl. Container
521
Straße des 18. Oktober 40 / Deutscher Platz
400
Eutritzscher Straße 17 – 19
369
An den Tierkliniken 48
350
Karl-Heine-Straße 22b
Braunstraße 28
306
250
Liliensteinstraße 15a
220
Riesaer Straße 100
200
Zschortauer Straße 44
Riebeckstraße 63
200
Hainbuchenstraße 13
170
Bernhard-Göring-Straße 107
Dösner Weg 27
160
Zweenfurther Str. 21
102
183
136
Straße des 18. Oktober 46a, Pavilion 10.13 und 10.14
95
Deiwitzweg
Liliensteinstraße 1/1a
89
89
Rosenowstraße 26
80
Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20
70
Georg-Schumann-Straße 272
70
710
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
Markranstädter Straße 16
60
Sommerfelder Straße 36
60
Wilhelminenstraße 38
60
Stöckelstraße 62
Gustav-Mahler-Straße 21
60
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10
50
Naumburger Straße 39
50
Helenstraße 26a
Wiebelstraße 9
46
Georg-Schumann-Straße 121
40
Hildegardstraße 46
40
Georg-Schwarz-Straße 31
Blücherstraße 47 / 47a
40
Pittlerstraße 5 und 7
36
Eythstraße 17
28
Übergangswohnheim, Übernachtungshaus
Wiederitzscher Landstraße 8
22
55
45
40
17
Wiederitzscher Landstraße 107
5
Plätze in Pensionen
330
Summe
5.672
Seite 9 von 15
Ab der 43. Kalenderwoche stehen 5.672 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Die Nutzung der Notunterkunft Schomburgkstraße 2 als
Reserve wurde beendet.
Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung
und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Campanet GmbH
Caritasverband Leipzig e. V.
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V.
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
European Homecare GmbH
HUMAN-Care GmbH
IMMO rent GmbH gmeinsam mit Pandechaion
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Orisson AG
Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH
Saxonia-Catering GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum gGmbH
SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
4.2
Caritasverband Leipzig e.V.
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Drei Einrichtungen mit insgesamt 86 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Träger
Kapazität
Interim „Kröbelstraße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
36
Interim „Leonhard-Frank-Straße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
20
IB Mädchenzuflucht
Internationaler Bund e.V.
Summe
2
58
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
201 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 22 Trägern
stehen derzeit zur Verfügung. Darüber hinaus wird ein Platz außerhalb des Stadtgebietes
Leipzig genutzt.
Seite 10 von 15
Träger
belegte Plätze
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
36
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
23
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
21
hope shelter
18
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
17
Institut Lothar Kannenberg
15
N & T Wohnen
13
KMV Sachsen GmbH
11
Outlaw gGmbH
11
Lucky Punch Haus Sehlis
6
Diakonisches Werk Innere Mission
6
Trägerwerk Soziale Dienste
4
Vitera Institut für Gesundheit und Prävention
3
Menschenskinder gGmbH
3
Plan L e.V.
3
Jugendhaus
2
Generationenhof WG Luca
2
INFA
1
FAIRbund e.V.
1
Jugendeinrichtung Jochen Sprenger
1
DRK
1
Blaue Brücke
1
Caritasverband Leipzig e.V
1
außerhalb von Leipzig
1
Summe
201
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In den folgenden Tabellen wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten
Berichterstattung vom 20.09.2016 werden erläutert. In 2016 werden noch weitere 424
neue Plätze geplant und für noch weitere 540 Plätze wird die Nutzung beendet. Für 2017
sind derzeit 2.267 neue Plätze geplant und für 1.269 Plätze soll die Nutzung beendet
werden. Für 2018 sind 368 neue Plätze geplant und für 600 Plätze soll die Nutzung
beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 550 Plätze
sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger
genutzt werden.
Die Nutzung der Notunterkunft in der Messehalle 17 soll voraussichtlich Ende Oktober
beendet werden, danach soll sie als Reserve bereit stehen. Die Nutzung der Notunterkunft
in den Zelten am Deutschen Platz soll voraussichtlich Ende des Jahres beendet werden.
Auch diese Unterkunft wird danach als Reserve verfügbar bleiben. Das Gebäude in der
Höltystraße 51 wird aufgrund des gestiegenen schulischen Bedarfs als Oberschule
hergerichtet. Aufgrund sinkender Zuweisungen wird geprüft, ob die Baumaßnahme in der
Diezmannstraße 12 umgesetzt wird. Die Fläche verbleibt als Vorhaltefläche für
möglicherweise zukünftig steigende Bedarfe bei der Unterbringung geflüchteter Personen.
Seite 11 von 15
Monat
Zugang Abgang
Gemeinschaftsunterkünfte und
Plätze in Pensionen
Objekt
Eigentümer
11/2016
52
Neustädter Straße 36
Wohnhaus
privat
11/2016
95
Bornaische Straße 215
ehemalige Wohnheim
SEB
Pension
privat
11/2016
60 Plätze in Pensionen
12/2016
220
12/2016
57
Lindenthaler Straße 63 - 65 ehemaliges Autohaus
privat
Wohnhaus
privat
12/2016
Bernhard-Göring-Straße
160
107
Interim Schulgebäude
kommunal
12/2016
136 Dösner Weg 27
Interim Schulgebäude
kommunal
Bernhardstraße 21
12/2016
Straße des 18. Oktober 46
95 a, Pavillion 10.13 und Pavil- Ausstellungspavillon
lion 10.14
LEVG
12/2016
89 Plätze in Pensionen
privat
2016
424
Pension
540
Seite 12 von 15
Veränderung zu VI-DS-03255
vom 20.09.2016
Änderung der Inbetriebnahme
von 09/2016 nach 11/2016 wegen fehlender Unterlagen für
Prüfung der bauordnungsrechtlichen Freigabe
Monat
Zugang Abgang
Gemeinschaftsunterkünfte und
Plätze in Pensionen
Objekt
Eigentümer
03/2017
358
Puschstraße 9, Halle 13
Messehalle
LEVG
01/2017
336
Weißdornstraße 102
ehemaliges Gästehaus
kommunal
01/2017
50
Muldentalstraße 91 – 93
Wohnhaus
kommunal
550 Puschstraße 8, Halle 17
01/2017
Messehalle
LEVG
Container
kommunal
02/2017
306
Kregelstraße 3 (BarnetLicht-Platz)
02/2017
270
Waldstraße 74 – 80
Altenpflegeheim
SAH
02/2017
261
Torgauer Straße 290 Haus
2 – Eingänge 7-12
Wohnhaus
kommunal
04/2017
90
Wurzner Straße 11
Wohnhaus
privat
04/2017
55
Auenseestraße 31 - 33
Wohnhaus
kommunal
04/2017
45
Stötteritzer Landstraße 31
Verwaltungsgebäude
kommunal
05/2017
46
Könneritzstraße 58
Wohnhaus
LWB
06/2017
Pension
privat
07/2017
240
13 Plätze in Pensionen
Prager Dreieck
Container
LWB
12/2017
210
Friesenstraße 8
Verwaltungsgebäude
St. Georg
400 Straße des 18. Oktober 40
Zelte
kommunal
306 Karl-Heine-Straße 22b
Interim Schulgebäude
kommunal
Neubau
LESG
Verwaltungsgebäude
privat
Containeranlage
kommunal
12/2017
12/2017
2017
02/2018
2.267
Arno-Nitzsche-Straße 37
368
200 Riesaer Straße 100
04/2018
260
Torgauer Straße 290, Container
07/2018
20 Plätze in Pensionen
Pension
privat
12/2018
120 Plätze in Pensionen
Pension
privat
368
350 An den Tierkliniken 48
Containerdorf
LESG
12/2019
200 Zschortauer Straße 44
Verwaltungsgebäude
privat
2019
5.2
Änderung der Inbetriebnahme
von 01/2017 nach 04/2017 wegen brandschutzrechtlich notwendiger Umplanungen
600
08/2019
09/2016
bis
12/2019
Änderung der Platzkapazität
von 500 auf 358 und Verschiebung der Betriebsbereitschaft
von 01/2017 nach 03/2017 nach
Konkretisierung der Planungen
1.269
03/2018
2018
Veränderung zu VI-DS-03255
vom 20.09.2016
0
550
3.059
2.959
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Ein Objekt mit 50 Plätzen in der „Kröbelstraße“ soll ab Anfang November 2016 genutzt
werden. Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das Interim "Am Mühlholz",
welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird.
Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34
SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
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5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Im Jahr 2016 werden noch 24 Plätze in Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 106
hinzukommen.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Gewinnung von Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Ausländer. Acht Jugendliche leben bereits in einer
Gastfamilie. Die Kennenlernphase zu Gastfamilien hat für weitere Jugendliche bereits
begonnen. Weitere Vermittlungsprozesse laufen.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete kann eine gleichmäßigere Verteilung in der Stadt erreicht werden. Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil
an der Gesamtplatzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte,
wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und
Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden.
Gebiet
Stadt Gesamt
Mitte
Nordost
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nordwest
Nord
7.
Anteil an
Bevölkerung
GesamtKapazität in
absolut zum
bevölkerung
Betrieb
31.12.2015
in %
567.843
100,0
5.320
62.182
11,0
1.955
45.332
8,0
390
79.338
14,0
1.078
58.128
10,2
243
65.200
11,5
206
52.971
9,3
110
50.493
8,9
448
55.698
9,8
416
30.996
5,5
146
67.505
11,9
328
Reservekapazität
(außer
Betrieb)
Kapazität in
Umsetzung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3.059
628
0
460
641
463
46
336
210
55
220
Gesamtkapazität
Anteil an
Gesamtkapazität
8.379
2.583
390
1.538
884
669
156
784
626
201
548
100
30,8
4,7
18,4
10,6
8,0
1,9
9,4
7,5
2,4
6,5
Gesundheit
Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates
Sachsen Asylsuchende. Es wurden vier Untersuchungsstrecken aufgebaut, die jeweils bis
zu 50 Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können, so dass täglich 200
Personen untersucht werden könnten. Die Zahl der Untersuchungsstrecken wird aufgrund
der rückläufigen Zahl Asylsuchender bis Ende des Jahres 2016 auf zwei Strecken
verringert. Geplant wird ab Mitte 2017 mit einer Strecke.
Das Gesundheitsamt Leipzig hat zum 30.09.2016 bislang 8.405 Personen untersucht.
Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt,
es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen,
eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine BlutentSeite 14 von 15
nahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann
(z. B. Hepatitis A und B). Außerdem werden öffentlich empfohlene Impfungen (z. B.
Masern, Windpocken) und anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise
Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose wird der
Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums „St. Georg“ eingewiesen.
Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das
Gesundheitsamt selbst oder durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die
Flüchtlingsambulanz am Klinikum St. Georg weiter verfolgt.
Bei den bisher untersuchten 8.405 Asylsuchenden wurden bislang 10 Tuberkuloseerkrankungen festgestellt.
8.
Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ)
Zum 01.10.2016 lernten 877 Schülerinnen und Schüler in 45 Vorbereitungsklassen an 26
Grundschulen, 616 Schülerinnen und Schüler in 28 Vorbereitungsklassen an 17
Oberschulen, 158 Schülerinnen und Schüler in 7 Vorbereitungsklassen an 5 Gymnasien
(Lernort) als Außenstellen von Oberschulen,190 Schülerinnen und Schüler in 13
Vorbereitungsklassen an 7 Berufsbildenden Schulen und 43 Schülerinnen und Schüler in
2 Vorbereitungsklassen am Kolleg. Weitere Vorbereitungsklassen in allen Schularten sind
in Planung. Diese Zahlen enthalten nicht die Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in
Phase 3 (Vollintegration in Regelklassen) befinden.
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VI-DS-03388 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 25.10.2016“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Mockau II: Leichtbauhallen
Adresse
Graf-Zeppeliner-Ring 15
Kapazität
Status
Belegung zum
19.10.2016
voraussichtliche
Inbetriebnahme
900
in Betrieb
55
bis 31.10.2016
voraussichtliches Nutzungsende
General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen
Landsberger Straße 133
700
in Betrieb
131
bis 31.12.2016, danach Stand-by
Braunstraße I: Leichtbauhallen
Braunstraße 3 bis 5
600
in Betrieb
64
bis 31.12.2016, danach Stand-by
ehemaliges Lehrlingswohnheim
Friederikenstraße 37
430
in Betrieb
113
bis 31.12.2016
Braunstraße II: Leichtbauhallen
Braunstraße 9 bis 11
900
Stand-by
0
bis 31.10.2016
Mockau III: Leichtbauhallen
Graf-Zeppeliner-Ring 15
600
Stand-by
0
bis 31.12.2016
Max-Liebermann-Straße
700
Vorbereitung
Anfang 2017
363
Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete
VI-DS-03388 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 25.10.2016“
Anlage 2
Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften bis 2019
9000
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
Monat
Bestand zum 31. des Vormonats
Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 25.10.2016
Zugang im Monat
Abgang im Monat
12/18
11/18
10/18
09/18
08/18
07/18
06/18
05/18
04/18
03/18
02/18
01/18
12/17
11/17
10/17
09/17
08/17
07/17
06/17
05/17
04/17
03/17
02/17
01/17
12/16
11/16
10/16
-1000