Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1216124.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
25.10.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 18:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. -02140-NF-04-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Ratsversammlung
Termin
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, "Kino der Jugend"
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird
in Punkt 1. ergänzt um die Sätze:
Damit eine nachhaltige Sicherung erfolgen kann, sind für weitergehende Maßnahmen (u. a.
Dachinstandsetzung) vom Stadtrat bestätigte Haushaltsmittel in Höhe von 47.000 EUR brutto aus
dem Budget der Arbeitsgruppe "Verwahrloste Immobilien" zu verwenden. Eine Übertragbarkeit der
Mittel in Höhe von 47.000 Euro nach 2017 ist sicherzustellen.
in Punkt 2. ergänzt im Satz 1:
Die Liegenschaft „Kino der Jugend“ ist zur Vergabe im Erbbaurecht und im Wege der
Konzeptvergabe erst nach Umsetzung des Ratsbeschlusses A-00058/14 (eRIS: V/A 567) vom
15.4.2015 und nicht vor dem 1.1.2018 auszuschreiben mit dem Ziel, das denkmalgeschützte
Objekt zu sanieren und dauerhaft einer kulturellen, sozialen und /oder gemeinwesenorientierten
Nutzung zuzuführen.
Sachverhalt:
zu Punkt 1:
Um das denkmalgeschützte Gebäude für eine dauerhafte Nutzung nachhaltig zu sichern, bedarf es
neben der Notsicherung und der im VSP dargestellten Maßnahmen unseres Erachtens
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weitergehende Sicherungsmaßnahmen u.a. eine umfassende Dachinstandsetzung, um den Verfall
des Objektes insbesondere durch Regen, Eis und Schnee entscheidend einzudämmen. Damit wird
der weiteren Verschlechterung des Gebäudezustandes Einhalt geboten und die folgenden
erforderlichen Sanierungskosten nicht weiter in die Höhe getrieben. Eine Mehrausgabe bzw. ein
Mehraufwand entsteht im Haushalt der Stadt nicht, da es sich um genehmigte Haushaltsmittel im
Budget des ASW handelt, die auch keine anderen Maßnahmen finanziell einschränken. Sollte eine
Verwendung dafür zeitlich in 2016 nicht mehr möglich sein, sind diese Mittel vorsorglich nach 2017
zu übertragen.
zu Punkt 2:
Der Ratsbeschlusses A-00058/14 (eRIS: V/A 567) vom 15.4.2015 (Betroffenen- und
Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von
konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und
Grundstücken) wurde bis heute nicht umgesetzt. Deshalb ist frühestens nach Umsetzung des o. g.
Ratsbeschlusses die Liegenschaft zur Vergabe nach Erbbaurecht und im Wege der Konzeptvergabe
auszuschreiben. Eine Entscheidung über den Zeitpunkt der Ausschreibung im Erbbaurecht und im
Wege der Konzeptvergabe unter Beachtung des o. g. Ratsbeschlusses kann unseres Erachtens
allerdings erst Ende 2017 endgültig getroffen werden.
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