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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1216124.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
25.10.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 18:53

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. -02140-NF-04-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Ratsversammlung Termin Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, "Kino der Jugend" Beschlussvorschlag: Der Antrag wird in Punkt 1. ergänzt um die Sätze: Damit eine nachhaltige Sicherung erfolgen kann, sind für weitergehende Maßnahmen (u. a. Dachinstandsetzung) vom Stadtrat bestätigte Haushaltsmittel in Höhe von 47.000 EUR brutto aus dem Budget der Arbeitsgruppe "Verwahrloste Immobilien" zu verwenden. Eine Übertragbarkeit der Mittel in Höhe von 47.000 Euro nach 2017 ist sicherzustellen. in Punkt 2. ergänzt im Satz 1: Die Liegenschaft „Kino der Jugend“ ist zur Vergabe im Erbbaurecht und im Wege der Konzeptvergabe erst nach Umsetzung des Ratsbeschlusses A-00058/14 (eRIS: V/A 567) vom 15.4.2015 und nicht vor dem 1.1.2018 auszuschreiben mit dem Ziel, das denkmalgeschützte Objekt zu sanieren und dauerhaft einer kulturellen, sozialen und /oder gemeinwesenorientierten Nutzung zuzuführen. Sachverhalt: zu Punkt 1: Um das denkmalgeschützte Gebäude für eine dauerhafte Nutzung nachhaltig zu sichern, bedarf es neben der Notsicherung und der im VSP dargestellten Maßnahmen unseres Erachtens Seite 1 weitergehende Sicherungsmaßnahmen u.a. eine umfassende Dachinstandsetzung, um den Verfall des Objektes insbesondere durch Regen, Eis und Schnee entscheidend einzudämmen. Damit wird der weiteren Verschlechterung des Gebäudezustandes Einhalt geboten und die folgenden erforderlichen Sanierungskosten nicht weiter in die Höhe getrieben. Eine Mehrausgabe bzw. ein Mehraufwand entsteht im Haushalt der Stadt nicht, da es sich um genehmigte Haushaltsmittel im Budget des ASW handelt, die auch keine anderen Maßnahmen finanziell einschränken. Sollte eine Verwendung dafür zeitlich in 2016 nicht mehr möglich sein, sind diese Mittel vorsorglich nach 2017 zu übertragen. zu Punkt 2: Der Ratsbeschlusses A-00058/14 (eRIS: V/A 567) vom 15.4.2015 (Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken) wurde bis heute nicht umgesetzt. Deshalb ist frühestens nach Umsetzung des o. g. Ratsbeschlusses die Liegenschaft zur Vergabe nach Erbbaurecht und im Wege der Konzeptvergabe auszuschreiben. Eine Entscheidung über den Zeitpunkt der Ausschreibung im Erbbaurecht und im Wege der Konzeptvergabe unter Beachtung des o. g. Ratsbeschlusses kann unseres Erachtens allerdings erst Ende 2017 endgültig getroffen werden. Seite 2