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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1209369.pdf
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Erstellt
29.09.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 16:37

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03336 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 17.11.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Investitionspläne gemäß VwV Investkraft i.V.m. dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung bestätigt die im Rahmen der VwV Investkraft zur Förderung angemeldeten Maßnahmen und die daraus hervorgegangenen Investitionspläne zu den Budgets "Bund" und "Sachsen" der Stadt Leipzig. Die nötigen Eigenmittel werden bereitgestellt und die Folgekosen getragen. Die Maßnahmepläne stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2017/2018 ff. 2. Vor Umsetzung der Einzelmaßnahmen Finanzierungsbeschlüsse pro Maßnahme gefasst. werden Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlage entsprechende Bau- und Anlagen: 1a: Maßnahmeliste Budget Bund 1b: Maßnahmeliste Budget Sachsen 2a: Investitionsplan Budget Bund 2b: Investitionsplan Budget Sachsen Stadtkämmerei Investitionspläne gemäß VwV Investkraft i.V.m. dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz Investitionspläne gemäß VwV Investkraft i.V.m. dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz Gliederung 1. Ausgangssituation 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Maßnahmeplanverfahren 4. Investitionspläne der Stadt Leipzig 5. Berücksichtigung der Maßnahmen bei der Haushaltsplanung 6. Umgang mit entstehenden Mehrkosten 7. Antrags- und Bewilligungsverfahren 8. Notwendigkeit der Beschlussfassung der Maßnahmepläne Anlage 1 – Maßnahmelisten der Satdt Leipzig Anlage 2 – Investitionspläne der Stadt Leipzig 28.09.2016 Seite 1/5 Stadtkämmerei Investitionspläne gemäß VwV Investkraft i.V.m. dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz 28.09.2016 Seite 2/5 1. Ausgangssituation Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung, wovon ca. 155 Mio. Euro (ca. 4,45%) dem Freistaat Sachsen zu Gute kommen. Mit dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz (SächsInvStärkG) unterstützt der Freistaat Sachsen die kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Durchführung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen. Hierfür stellt der Freistaat Sachsen aus seinem Fonds „Brücken in die Zukunft“ Mittel nach dem o.g. KInvFG sowie weitere eigene Mittel zur Verfügung. Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift der sächsischen Staatsministerien zur Gewährung von Zuwendungen nach dem o.g. SächsInvStärkG, kurz VwV Investkraft, legt die Förderrahmen für die einzelnen Landkreise und die kreisfreien Städte in Sachsen fest. Für die Stadt Leipzig stehen im sog. Budget „Bund“ 35.235.425 Euro und im sog. Budget „Sachsen“ 104.479.417 Euro bereit, insgesamt also ca. 140 Mio. Euro. Für die beiden Fördertöpfe (Budget „Bund“ und Budget „Sachsen“) gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf die Fördergegenstände, die förderrechtlichen Grundlagen sowie die terminliche Umsetzung der geförderten Vorhaben. Vorhaben, welche eine Förderung gemäß VwV Investkraft erlangen, werden mit einer Förderquote von 75% der förderfähigen Kosten bedacht. Antrags- und Bewilligungsstelle für alle diese Maßnahmen, ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). 2. Gesetzliche Grundlagen - Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) – KInvFG vom 30.06.2015 - Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz – SächsInvStärkG vom 16.12.2015 - Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen nach § 3 des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes – VwV Investkraft vom 23.02.2016 3. Maßnahmeplanverfahren Der beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) angesiedelten Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadenbeseitigung 2013 (KKIH) obliegt die Koordination der Umsetzung der VwV Investkraft. In Regionalkonferenzen im März 2016 wurden die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte über das Verfahren zur Anmeldung von Vorhaben zur Förderung im Rahmen der VwV Investkraft informiert. Für die beiden Fördertöpfe (Budget „Bund“ und Budget „Sachsen“) wurde je ein Maßnahmeplanverfahren zur Anmeldung, Plausibilitätsprüfung und Bestätigung der kommunalen Einzelvorhaben Stadtkämmerei Investitionspläne gemäß VwV Investkraft i.V.m. dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz 28.09.2016 Seite 3/5 eingeleitet. Im Folgenden sind wichtige Schritte des Verfahrens genannt: - Festlegung und Priorisierung der zur Förderung in Frage kommenden Einzelmaßnahmen durch die Kommunen; Plausibilisierung der Einzelmaßnahmen hinsichtlich Fördergegenstand, Einhaltung von Durchführungszeiträumen, Übereinstimmung mit Regional- und Landesplanung - Zusammenführung der Einzelmaßnahmen in Maßnahmeplänen für Budget „Bund“ und Budget „Sachsen“ und Einreichung der Maßnahmepläne beim SMUL (bis 17.06.2016) - EDV-technische Eingabe und Verwaltung der angemeldeten Einzelmaßnahmen (und Maßnahmepläne) über das Online-Verwaltungssystem zum Maßnahmeplanverfahren - am 10.08.2016 – Diskussion über die angemeldeten Einzelmaßnahmen in der sog. Maßnahmeplankonferenz unter Beteiligung des SMUL, der betroffenen Ressorts Sächsischer Staatsministerien sowie der SAB - am 29.08.2016 – Übergabe der Investitionspläne (= bestätigte Maßnahmepläne) durch das SMUL an die Stadt Leipzig 4. Investitionspläne der Stadt Leipzig Die VwV Investkraft ermöglicht im Rahmen der beiden Fördertöpfe (Budget „Bund“ und Budget „Sachsen“) die Förderung vielfältiger Maßnahmen aus den verschiedensten Bereichen kommunaler Investitionen. Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Bevölkerungszahlen steht die Stadt Leipzig vor besonderen Herausforderungen bei der Umsetzung der kommunalen Pflichtaufgaben, insbesondere im Schulhausbau und im Bereich der frühkindlichen Infrastruktur. Hier werden in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig, um die gestiegenen und weiter steigenden Bedarfe zu decken. Über die Fachförderung sind für diese Investitionsmaßnahmen i.d.R. Förderquoten von max. 40% zu erzielen. Im Rahmen der Aufstellung des Entwurfes des Haushaltsplans zum Doppelhaushalt 2017/2018 und dem zugehörigen Investitionsprogramm 2017/2018 war nach der Mittelanmeldung der Fachämter mit erheblichen Defiziten zu rechnen. Mit der Aufnahme möglichst vieler, bereits in der Mittelfristplanung enthaltener, Einzelvorhaben aus dem Bereich Schulhaus- und Kitabau in das Förderprogramm der VwV Investkraft, wurde die Förderquote dieser Maßnahmen von (mittelfristig geplanten) 40% auf 75% angehoben. Somit konnte mit den „frei“ werdenden Eigenmitteln aus diesen Maßnahmen ein beträchtlicher Beitrag zur Haushaltsentlastung bzw. zum Ausgleich des aktuellen Entwurfes zum Doppelhaushalt 2017/2018 geleistet werden. Im Budget „Bund“ sind insgesamt 21 Einzelmaßnahmen zur Förderung angemeldet, davon dienen 12 Maßnahmen dem Bau bzw. der energetischen Sanierung von Schulen und 8 Maßnahmen dem Bau bzw. der Sanierung von Kindertageseinrichtungen. Eine weitere Maßnahme gilt der energetischen Sanierung der Hauptfeuerwache am Goerdelerring. Im Budget „Sachsen“ sind ebenfalls 21 Einzelmaßnahmen zur Förderung angemeldet, allein 16 davon im Bereich Schulhausbau. Des Weiteren sind gemeldet: 2 Baumaßnahmen zur Errichtung bzw. Herrichtung von Asylunterkünften (Auenseestraße 31-33 und Höltystraße 51), eine Brückenbaumaßnahme (Funkenburgbrücke/Thomasiusstr.), eine Sanierungsmaßnahme für das Alte Rathaus (Fassade/Brandschutz) sowie eine Maßnahme zur umfassenden inneren Sanierung der Hauptfeuerwache am Goerdelerring. Stadtkämmerei Investitionspläne gemäß VwV Investkraft i.V.m. dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz 28.09.2016 Seite 4/5 Anlage 1: Maßnahmelisten der Stadt Leipzig zu den Beiden Budgets „Bund“ und „Sachsen“ mit Stand vom 16.06.2016 (Abgabedatum beim SMUL). Darin finden sich die geplanten bzw. prognostizierten Gesamtkosten der Einzelvorhaben, die erwartete Förderquote in Prozent, der zugehörige Fördermittelbetrag (Zuwendungsbetrag) in prognostizierten Jahresscheiben sowie der verbleibende Eigenanteil für die Stadt. Anlage 2: Investitionspläne der Stadt Leipzig zu den beiden Budgets „Bund“ und „Sachsen“ mit Stand vom 30.08.2016. Darin finden sich u.a. die laufende Ident-Nummer, der Fördergegenstand gemäß VwV Investkraft sowie der jeweilige Zuwendungsbetrag zu den einzelnen Vorhaben. Die von der Stadt beantragten Vorhaben wurden alle bestätigt und in die Investitionspläne übernommen. 5. Berücksichtigung der Maßnahmen bei der Haushaltsplanung Sämtliche zur Förderung im Rahmen der VwV Investkraft angemeldeten Maßnahmen wurden bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. So waren einige Maßnahmen bereits Bestandteil der mittelfristigen Planung im Zuge des Doppelhaushaltes 2015/2016. Diese und auch neu hinzu gekommene Maßnahmen, wie z.B. die Komplettsanierung der Hauptfeuerwache, wurden bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes für den Doppelhaushalt 2017/2018 und den zugehörigen mittelfristigen Zeitraum 2019 bis 2021 berücksichtigt. Es sind sowohl die Investitionskosten als auch die prognostizierten Folgekosten mit in die Planung eingeflossen. Bei Maßnahmen der energetischen Sanierung (vorrangig im Budget „Bund“) ist zudem mit Kosteneinsparungen bei den zukünftigen Betriebskosten zu rechnen (Beispiel: geringere Heizkosten nach Wärmedämmung). 6. Umgang mit entstehenden Mehrkosten und terminlichen Änderungen Die maximal zur Verfügung stehenden Fördermittel in den beiden Budgets „Bund“ und „Sachsen“ sind in der VwV Investkraft konkret festgelegt. Die Stadt Leipzig hat diese Beträge vollständig mit Einzelmaßnahmen untersetzt. Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Maßnahmen gab es für viele noch keine genauen Kostenschätzungen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) lag bzw. liegt für viele Maßnahmen zum damaligen bzw. jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Mit Kostenänderungen/-erhöhungen ist demnach grundsätzlich zu rechnen. Über das Programm „Brücken in die Zukunft“ (VwV Investkraft) wird es jedoch keine weiteren Mittel geben. Entstehende Mehrkosten können also nur durch Aufbringung von städtischen Eigenmitteln oder durch Umverteilung von Fördermitteln aus anderen Maßnahmen des betreffenden Investitionsplanes „aufgefangen“ werden. Das heißt, dass im Einzelfall auch ganze Maßnahmen entfallen können (nicht umgesetzt werden) und die „frei werdenden“ Fördermittel zum Ausgleich von Mehrkosten anderer Maßnahmen eingesetzt werden können/müssen. Bei der Umsetzung des InvestStärkG soll also ein ähnlich flexibles Verfahren, wie beispielsweise beim KP II oder dem „Schulhausbauprogramm Kreisfreie Städte“ zur Anwendung kommen. Es muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass die jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden Investitionspläne auf dem Stand der eingereichten Maßnahmepläne vom Juni 2016 beruhen und somit teilweise auf ersten groben Schätzungen hinsichtlich der Kosten und technologischen Abläufe. Verschiebungen auf Grund von Kostenveränderungen oder ablaufbedingten Anpassungserfordernissen sind unvermeidbar – die aktuellen Investitionspläne werden insofern einem ständigen Anpassungsbedarf unterliegen. Die Ratsversammlung wird dazu mit den jeweiligen Finanzberichten des Dezernates Finanzen (VIST 30.06., 30.09.) entsprechend informiert. Stadtkämmerei Investitionspläne gemäß VwV Investkraft i.V.m. dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz 28.09.2016 Seite 5/5 7. Antrags- und Bewilligungsverfahren Für alle Vorhaben der Investitionspläne muss ein Einzelförderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden, sie ist Antrags- und Bewilligungsstelle. Für das Budget „Bund“ gilt der 15.11.2016 und für das Budget „Sachsen“ gilt der 28.02.2017 als Antragsschluss. Die Verantwortung für die Stellung der Einzelanträge je Vorhaben liegt bei den ausführenden Fachämtern. Die Stadtkämmerei Leipzig begleitet und koordiniert die Umsetzung der Gesamtmaßnahme und steht in ständigem Austausch mit den städtischen Fachämtern, der Koordinierungsstelle (KKIH) beim SMUL und der zuständigen Abteilung der SAB. Um einen positiven Förderbescheid zu erlangen, ist der SAB zu den einzelnen Förderanträgen eine positive Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme (GWS) der Landesdirektion Sachsen vorzulegen. Für diese GWS bedarf es verschiedener Voraussetzungen, welche durch die Landesdirektion geprüft werden. Eine dieser Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen im Haushaltsplan der Stadt veranschlagt sind. Der aktuelle Entwurf zum Haushaltsplan 2017/2018 wird aber voraussichtlich erst am 01.02.2017 in der Ratsversammlung bestätigt. Darum ist es zur Erlangung der GWS durch die Landesdirektion notwendig, bereits vorab die Investitionspläne der Stadt Leipzig und die Einbringung der damit verbundenen Investitions- und Folgekosten von der Ratsversammlung im Grundsatz bestätigen zu lassen. Nur so können die knappen Antragsfristen eingehalten werden und der vollständige Abruf der Fördermittel gesichert werden. Zusätzlich wird es zum gegebenen Zeitpunkt auch zu jeder Einzelmaßnahme eine entsprechende Vorlage zum Bau- und Finanzierungsbeschluss geben, in der die jeweiligen Vorhaben und die damit verbundenen Kosten detailliert dargestellt werden. 8. Notwendigkeit der Beschlussfassung der Maßnahmepläne Wie oben ausgeführt, handelt es sich bei den vorliegenden Investitionsplänen um Arbeitsstände, welche so zunächst vom Fördermittelgeber genehmigt wurden. Eine Beschlussfassung dieser Investitionspläne durch den Stadtrat ist erforderlich, um für die Maßnahmen die zur Fördermittelbeantragung benötigten „Gemeindewirtschaftlichen Stellungnahmen“ (GWS) der Rechtsaufsicht zu erhalten. Diese GWS kann durch die Rechtsaufsicht nur erteilt werden, wenn die jeweilige Maßnahme entweder im beschlossenen Haushaltsplan berücksichtigt ist (dieser liegt jedoch für 2017 ff. noch nicht vor) oder aber ein separater Beschluss des Stadtrates vorliegt. Die Beschlussfassung der Investitionspläne stellt keine Einschränkung des Etatrechtes des Stadtrates im Rahmen der Haushaltsplanung dar. Sofern hier seitens der Ratsversammlung Änderungen beschlossen werden, erfolgt eine Anpassung der Investitionspläne und entsprechende Änderung der gemeindewirtschaftlichen Stellungnahmen. Maßnahmen gemäß Meldung an das SMUL am 16.06.2016 Maßnahmenliste "Budget BUND" zur VwV Investkraft, Stadt Leipzig Kosten FöMi (Neuer GS-Schule im Planungsraum Süd) Sanierung Schulgebäude B.-Göring-Str. Bezeichnung der Maßnahme Eigenanteil Förderquote 2.613.000 1.959.550 653.450 74,99% 120. Schule, Energ: Sanierung Nutzungserweiterung 3.500.000 2.400.000 1.100.000 68,57% 66. Schule, energ. Sanierung Komarowstr. 2.400.000 1.710.000 690.000 Schulgebäude Str. 18. Okt. - Energet. Sanierung 2.551.300 1.817.800 Energet. San., An der Kotsche, 78. Sch., Martinsch. 4.800.000 energet. San. altes Schulgebäude E.-Kästner-Sch. Fördermittel: Jahresscheiben gemäß Angaben der Ämter 2016 2017 2018 Summe 1.959.550 1.959.550 1.375.000 875.000 2.400.000 71,25% 600.000 1.110.000 1.710.000 733.500 71,25% 1.500.000 317.800 1.817.800 3.420.000 1.380.000 71,25% 2.200.000 1.220.000 3.420.000 2.400.000 1.680.000 720.000 70,00% energet. Sanierung Diderotstr. (ehem. 68.Schule) 2.400.000 1.710.000 690.000 71,25% Campus Grünau Energet. Sanierung 94 .Schule 1.600.000 1.140.000 460.000 71,25% Campus Grünau Energet. Sanierung M.-Klinger-Schule 1.800.000 1.282.500 517.500 71,25% Campus Grünau Energet. Sporthalle 1.650.000 1.233.250 416.750 74,74% Kita Reichelstraße 5, innere Sanierung 2.731.600 2.018.700 712.900 73,90% Kita L.-Frank-Str 24, Sanierung 3.200.000 2.373.750 826.250 74,18% Kita F.-Rhode-Straße 17, innere Sanierung 2.400.000 1.770.000 630.000 Kita - Ersatzneubau Lindenallee 3a 2.700.000 1.995.000 Kita Holbeinstraße 58 3.500.000 Kita Hans-Otto-Straße 2, Brandschutz Kita A.-Nagel-Straße 1 150.000 150.000 700.000 220.000 1.680.000 1.530.000 1.010.000 1.710.000 920.000 1.140.000 1.282.500 1.282.500 1.233.250 1.233.250 955.000 1.063.700 2.018.700 487.500 1.125.000 761.250 2.373.750 73,75% 300.000 555.000 915.000 1.770.000 705.000 73,89% 1.100.000 895.000 2.595.000 905.000 74,14% 400.000 270.000 130.000 67,50% 67.500 202.500 270.000 900.000 607.500 292.500 67,50% 227.500 380.000 607.500 85. Schule Dach, Fenster, Fassade, Trockenlegung 1.600.000 1.140.000 460.000 71,25% F.-A.-Brockhaus-Schule, H2 Dach, Fenster, Fassade, Trockenlegung 1.600.000 1.140.000 460.000 71,25% 225.000 915.000 Kita Hans-Otto-Straße 2, äußere Sanierung 1.616.525 722.375 894.150 44,69% 150.000 214.910 357.465 722.375 46.362.425 32.985.425 13.377.000 3.077.500 18.834.460 11.073.465 32.985.425 3.000.000 2.250.000 750.000 375.000 1.875.000 2.250.000 3.000.000 2.250.000 750.000 375.000 1.875.000 2.250.000 49.362.425 35.235.425 14.127.000 19.209.460 12.948.465 35.235.425 Zwischensumme AfJFB Sanierung Hauptfeuerwache (Anteil Budget BUND) Zwischensumme Branddirektion Summe Budget BUND für Leipzig (= fixe Fördermittel) 35.235.425 1.300.000 225.000 75,00% - 71,38% 3.077.500 1.995.000 1.295.000 915.000 2.595.000 1.140.000 1.140.000 Maßnahmen gemäß Meldung an das SMUL am 16.06.2016 Maßnahmenliste "Budget SACHSEN" zur VwV Investkraft, Stadt Leipzig Fördermittel: Jahresscheiben gemäß Angaben der Ämter Bezeichnung der Maßnahme 2017 2018 2019 2020 Summe 3.750.000 8.250.000 12.000.000 3.750.000 8.250.000 12.000.000 FöMi Eigenanteil 12.000.000 4.000.000 16.000.000 12.000.000 4.000.000 1.950.000 990.000 960.000 1.950.000 990.000 960.000 Asylunterkunft Höltystraße 51 2.740.000 2.055.000 685.000 75,00% 2.055.000 2.055.000 Asylunterkunft Auenseestraße 31-33 1.550.000 1.162.500 387.500 75,00% 1.162.500 1.162.500 4.290.000 3.217.500 Zwischensumme Branddirektion Sanierung Altes Rathaus Zwischensumme Kulturamt Förderquote 2016 Kosten 16.000.000 Sanierung Hauptfeuerwache (Anteil Budget SACHSEN) 75,00% - 50,77% - - - 330.000 330.000 330.000 330.000 330.000 330.000 990.000 - 990.000 - Zwischensumme Sozialamt 1.072.500 3.217.500 - - - - 3.217.500 - Elstermühlgraben/Funkenburgbrücke 1.103.912 827.934 275.978 1.103.912 827.934 275.978 (Neuer GS-Schule im Planungsraum Süd) Sanierung Schulgebäude B.-Göring-Str. 3.384.500 2.538.350 846.150 75,00% Schule Liebertwolkwitz Erweiterung Schule 3.400.000 2.406.400 993.600 Schule Böhlitz-Ehrenberg, 2. BA 5.100.000 3.640.800 1.459.200 Reaktivierung Schulobjekt Opferweg (3-zügig) 9.270.000 6.604.850 66. Schule, innere Sanierung Komarowstr. 3.600.000 77. Schule, Kapazitätserweiterung (+ BS) 827.934 220.000 472.934 135.000 220.000 472.934 135.000 1.400.000 1.138.350 2.538.350 70,78% 926.250 1.480.150 2.406.400 71,39% 2.000.000 1.640.800 3.640.800 2.665.150 71,25% 5.000.000 1.604.850 2.565.000 1.035.000 71,25% 5.870.000 4.182.350 1.687.650 71,25% 2.000.000 2.182.350 Schulgebäude Str. 18. Okt. - Innere Sanierung 4.156.150 2.961.250 1.194.900 71,25% 1.400.000 1.561.250 An der Kotsche, 78. Sch. Martinsch./ Innere San. 7.200.000 5.130.000 2.070.000 71,25% 1.000.000 2.500.000 1.630.000 17.000.000 12.112.500 4.887.500 71,25% 4.000.000 4.500.000 3.612.500 12.112.500 5.000.000 3.562.500 1.437.500 71,25% 800.000 2.762.500 15.850.000 11.863.125 3.986.875 74,85% 800.000 3.500.000 4.000.000 3.563.125 11.863.125 Zwischensumme ASG 75,00% - - 827.934 - Neue GS Mitte/Südost (Brüderstr.)+ 2FeldSPH Haus II E.-Pinkert-Schule Ersatzneubau Schule am Adler (Rolf-Axen-Str.)+SH 2.000.000 2.565.000 4.182.350 2.961.250 5.130.000 3.562.500 961.800 Schule am Auwald, Mensa 1.350.000 961.800 388.200 71,24% 961.800 innere Sanierung Diderotstr. (ehem. 68.Schule) 3.600.000 2.565.000 1.035.000 71,25% 400.000 2.165.000 1.200.000 Erweiterung OS Mölkau 6.604.850 565.000 2.565.000 3.562.500 5.000.000 3.562.500 1.437.500 71,25% 1.800.000 562.500 27.365.083 19.581.308 7.783.775 71,56% 6.000.000 6.091.083 4.500.000 3.206.250 1.293.750 71,25% 2.000.000 1.206.250 Zwischensumme AfJFB 121.645.733 87.443.983 34.201.750 17.888.050 36.335.250 18.554.833 14.665.850 87.443.983 104.479.417 40.510.228 18.690.984 36.800.250 22.634.833 22.915.850 104.479.417 Sanierung Campus Grünau 3-Feldhalle für GY Gorkistr. Summe Budget SACHSEN für Leipzig (= fixe Fördermittel) 144.989.645 104.479.417 - 72,06% 3.437.500 7.490.225 19.581.308 3.206.250 Investitionsplan gemäß Buchstabe D Nr. 5 bzw. Nr. 6 VwV Investkraft i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz - Budget "Bund" Stadt Leipzig Finanzieller Rahmen gem. Buchstabe B und C VwV Investkraft Budget "Bund" Budget "Sachsen" Gesamtsumme 35.235.425,00 € 104.479.417,00 € Gesamt 139.714.842,00 € Finanzielle Übersicht Budgetinanspruchnahme Gesamtsumme Gesamtsumme 139.714.842,00 € derzeit nicht untersetztes Budget 0,00 € Budget "Sachsen" 104.479.417,00 € 0,00 € Budget "Bund" 35.235.425,00 € 0,00 € lfd. Nr. Id-Nr. 1 3885 2 3887 3 3890 4 3891 5 3893 6 3895 7 3896 8 3897 9 3898 10 3900 11 Kurztitel meldende Kommune Leipzig 3902 Neue Grundschule Planungsraum Süd (B.-Göring-Str.), BA Energetische Sanierung Energetische Sanierung 120.Schule (Grundschule Großzschocher) 66.Schule (Grundschule Komarowstr.), BA Energtische Sanierung Schulgebäude Straße des 18.Oktober (ehem. PabloNeruda-Schule), BA Energetische Sanierung 78.Schule (Grundschule) und Martin-Schule (für geistig Behinderte), BA Energetische Sanierung Energetische Sanierung Schule Erfurter Str.14 (ehem. Erich-Kästner-Schule) Schulgebäude Diderotstraße 35 (ehem. 68. Schule), BA Energetische Sanierung 94.Schule (Oberschule) am "Campus Grünau", BA Energetische Sanierung Max-Klinger-Schule (Haus I) am "Campus Grünau", BA Energetische Sanierung Energetische Sanierung Sporthalle Max-Klinger-Schule am "Campus Grünau" Sanierung Kita Reichelstraße 3/5 12 3903 Sanierung Kita Ferdinand-Rhode-Str.17 Leipzig 13 3904 Ersatzneubau Kita Lindenallee 3a Leipzig 14 3905 Neubau Kita Holbeinstraße 58 Leipzig 15 3911 Sanierung Kita Hans-Otto-Straße 2a/2b, Brandschutz Leipzig 16 3919 Sanierung Kita Arthur-Nagel-Straße 1, Brandschutz Leipzig 17 3923 Energetische Sanierung 85.Schule (Grundschule) Leipzig 18 3925 19 3927 Energetische Sanierung Haus 2 der F.-A.-Brockhaus- Leipzig Schule (Gymnasium) Sanierung Kita Hans-Otto-Straße 2a/2b, Gebäudehülle Leipzig 20 3928 Hauptfeuerwache Leipzig, BA Energetische Sanierung Leipzig 21 3981 Sanierung Kita Leonhard-Frank-Straße 24a/24b Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig SMUL – Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH) Maßnahmeträger Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Branddirektion) Fördergegenstand Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Frühkindliche Infrastruktur Energ. Sanierung Schule Energ. Sanierung Schule Frühkindliche Infrastruktur Energ. Sanierung Gebäude Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie Frühkindliche und Bildung) Infrastruktur Gesamtsumme Summe Bemerkungen Zuwendung 1.959.550,00 € 2.400.000,00 € 1.710.000,00 € 1.817.800,00 € 3.420.000,00 € 1.680.000,00 € 1.710.000,00 € 1.140.000,00 € 1.282.500,00 € 1.233.250,00 € 2.018.700,00 € 1.770.000,00 € 1.995.000,00 € 2.595.000,00 € 270.000,00 € 607.500,00 € 1.140.000,00 € 1.140.000,00 € 722.375,00 € 2.250.000,00 € Achtung: Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung ist die Einhaltung der gültigen EnEV durch einen Sachverständigen zu bestätigen (Unternehmererklärung nach §26a EnEV u/bzw. nach Anlage 4a EnEV) 2.373.750,00 € 35.235.425,00 € Erstellt am 30.08.2016 um 12:15:05 Uhr Seite 1 von 1 Investitionsplan gemäß Buchstabe D Nr. 5 bzw. Nr. 6 VwV Investkraft i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz - Budget "Sachsen" Stadt Leipzig Finanzieller Rahmen gem. Buchstabe B und C VwV Investkraft Budget "Bund" Budget "Sachsen" Gesamtsumme 35.235.425,00 € 104.479.417,00 € Gesamt 139.714.842,00 € Finanzielle Übersicht Budgetinanspruchnahme Gesamtsumme Gesamtsumme 139.714.842,00 € derzeit nicht untersetztes Budget 0,00 € Budget "Bund" 35.235.425,00 € 0,00 € Budget "Sachsen" 104.479.417,00 € 0,00 € lfd. Nr. Id-Nr. 1 3931 2 3932 3 4 5 3934 3936 3942 6 3945 7 3947 8 3948 9 3949 10 3951 11 3952 12 3953 13 3955 14 Kurztitel meldende Kommune Maßnahmeträger Fördergegenstand Summe Bemerkungen Zuwendung 12.000.000,00 € Hauptfeuerwache Leipzig, BA Innere Sanierung + Freianlagen Altes Rathaus Leipzig, Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz/Elektro Asylunterkunft Höltystraße 51, Umbau und Sanierung Asylunterkunft Auenseestraße 31-33, Sanierung Neue Grundschule Planungsraum Süd (B.-Göring-Str.), BA Innere Sanierung + Freianlagen Erweiterungsbau Grundschule Liebertwolkwitz Leipzig Stadt Leipzig (Branddirektion) Sonstige Gebäude Leipzig Stadt Leipzig (Kulturamt) Sonstige Gebäude 990.000,00 € Leipzig Leipzig Leipzig Sonstige Gebäude Sonstige Gebäude Schulhausbau 2.055.000,00 € 1.162.500,00 € 2.538.350,00 € Schulhausbau 2.406.400,00 € Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Erweiterung Neubau (2.BA) Schulstandort Opferweg 1-3 (Sanierung, Erweiterungsneubau, Neubau Sporthalle) Leipzig Stadt Leipzig (Sozialamt) Stadt Leipzig (Sozialamt) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Schulhausbau 3.640.800,00 € Schulhausbau Leipzig Schulhausbau 4.182.350,00 € Schulhausbau 2.961.250,00 € Schulhausbau 5.130.000,00 € Schulhausbau 12.112.500,00 € Schulhausbau 3.562.500,00 € 15 3957 Neubau Grundschule Rolf-Axen-Straße + Sporthalle Leipzig Schulhausbau 11.863.125,00 € 16 3958 Erweiterungsbau Schule am Auwald, Schülermensa Leipzig Schulhausbau 961.800,00 € 17 3959 Leipzig Schulhausbau 2.565.000,00 € 18 3960 Schulgebäude Diderotstraße 35 (ehem. 68.Schule), BA Innere Sanierung + Freianlagen Erweiterungsbau Oberschule Mölkau Schulhausbau 3.562.500,00 € 19 3961 Leipzig Schulhausbau 19.581.308,00 € 20 3962 Neubau + Sanierung "Campus Grünau", BA Innere Sanierung + Freianlagen Neubau Sporthalle am Gymnasium Gorkistraße Schulhausbau 3.206.250,00 € 21 4052 Neubau Funkenburgbrücke (Thomasiusstraße) Leipzig Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend , Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung) Stadt Leipzig (Amt für Stadtgrün und Gewässer) Schulhausbau 3956 66.Schule (Grundschule Komarowstr.), BA Innere Sanierung + Freianlagen Erweiterungsbau 77.Schule (Grundschule) + Brandschutz im Bestand Schulgebäude Straße des 18.Oktober (ehem. PabloNeruda-Schule), BA Innere Sanierung + Freianlagen 78.Schule (Grundschule) und Martin-Schule (für gesitig Behinderte), BA Innere Sanierung + Freianlagen Neubau Grundschule Mitte/Südost (Brüderstr.) + Sporthalle Ernst-Pinkert-Schule (Grundschule), Sanierung Haus II 6.604.850,00 € Fördergegenstand grundsätzlich plausibel (archäologische Baugrunduntersuchungen jedoch nicht förderfähig) 2.565.000,00 € Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Gewässer - Zustand Gesamtsumme SMUL – Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH) 827.934,00 € 104.479.417,00 € Erstellt am 30.08.2016 um 12:15:42 Uhr Seite 1 von 1