Daten
Kommune
Leipzig
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1209369.pdf
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29.09.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 16:37
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03336
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
17.11.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Investitionspläne gemäß VwV Investkraft i.V.m. dem Sächsischen
Investitionskraftstärkungsgesetz
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung bestätigt die im Rahmen der VwV Investkraft zur Förderung
angemeldeten Maßnahmen und die daraus hervorgegangenen Investitionspläne zu den Budgets
"Bund" und "Sachsen" der Stadt Leipzig. Die nötigen Eigenmittel werden bereitgestellt und die
Folgekosen getragen. Die Maßnahmepläne stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung und
Genehmigung des Haushaltsplanes 2017/2018 ff.
2.
Vor Umsetzung der Einzelmaßnahmen
Finanzierungsbeschlüsse pro Maßnahme gefasst.
werden
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage
entsprechende
Bau-
und
Anlagen:
1a: Maßnahmeliste Budget Bund
1b: Maßnahmeliste Budget Sachsen
2a: Investitionsplan Budget Bund
2b: Investitionsplan Budget Sachsen
Stadtkämmerei
Investitionspläne gemäß VwV Investkraft i.V.m. dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz
Investitionspläne gemäß VwV Investkraft
i.V.m.
dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz
Gliederung
1. Ausgangssituation
2. Gesetzliche Grundlagen
3. Maßnahmeplanverfahren
4. Investitionspläne der Stadt Leipzig
5. Berücksichtigung der Maßnahmen bei der Haushaltsplanung
6. Umgang mit entstehenden Mehrkosten
7. Antrags- und Bewilligungsverfahren
8. Notwendigkeit der Beschlussfassung der Maßnahmepläne
Anlage 1 – Maßnahmelisten der Satdt Leipzig
Anlage 2 – Investitionspläne der Stadt Leipzig
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Investitionspläne gemäß VwV Investkraft i.V.m. dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz
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1. Ausgangssituation
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) stellt der Bund den
Ländern Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen
in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung, wovon ca. 155 Mio. Euro (ca. 4,45%) dem
Freistaat Sachsen zu Gute kommen.
Mit dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz (SächsInvStärkG) unterstützt der
Freistaat Sachsen die kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte bei der
Durchführung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen. Hierfür stellt der Freistaat Sachsen
aus seinem Fonds „Brücken in die Zukunft“ Mittel nach dem o.g. KInvFG sowie weitere eigene
Mittel zur Verfügung.
Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift der sächsischen Staatsministerien zur Gewährung
von Zuwendungen nach dem o.g. SächsInvStärkG, kurz VwV Investkraft, legt die Förderrahmen
für die einzelnen Landkreise und die kreisfreien Städte in Sachsen fest. Für die Stadt Leipzig
stehen im sog. Budget „Bund“ 35.235.425 Euro und im sog. Budget „Sachsen“ 104.479.417 Euro
bereit, insgesamt also ca. 140 Mio. Euro.
Für die beiden Fördertöpfe (Budget „Bund“ und Budget „Sachsen“) gelten unterschiedliche
Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf die Fördergegenstände, die förderrechtlichen
Grundlagen sowie die terminliche Umsetzung der geförderten Vorhaben.
Vorhaben, welche eine Förderung gemäß VwV Investkraft erlangen, werden mit einer
Förderquote von 75% der förderfähigen Kosten bedacht. Antrags- und Bewilligungsstelle für alle
diese Maßnahmen, ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).
2. Gesetzliche Grundlagen
-
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
(Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) – KInvFG vom 30.06.2015
-
Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz – SächsInvStärkG vom 16.12.2015
-
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums
des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen
Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für
Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und
Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen nach § 3 des Sächsischen
Investitionskraftstärkungsgesetzes – VwV Investkraft vom 23.02.2016
3. Maßnahmeplanverfahren
Der beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) angesiedelten
Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadenbeseitigung
2013 (KKIH) obliegt die Koordination der Umsetzung der VwV Investkraft. In Regionalkonferenzen
im März 2016 wurden die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte über das Verfahren zur
Anmeldung von Vorhaben zur Förderung im Rahmen der VwV Investkraft informiert. Für die
beiden Fördertöpfe (Budget „Bund“ und Budget „Sachsen“) wurde je ein Maßnahmeplanverfahren
zur Anmeldung, Plausibilitätsprüfung und Bestätigung der kommunalen Einzelvorhaben
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eingeleitet. Im Folgenden sind wichtige Schritte des Verfahrens genannt:
-
Festlegung und Priorisierung der zur Förderung in Frage kommenden Einzelmaßnahmen
durch die Kommunen; Plausibilisierung der Einzelmaßnahmen hinsichtlich
Fördergegenstand, Einhaltung von Durchführungszeiträumen, Übereinstimmung mit
Regional- und Landesplanung
-
Zusammenführung der Einzelmaßnahmen in Maßnahmeplänen für Budget „Bund“ und
Budget „Sachsen“ und Einreichung der Maßnahmepläne beim SMUL (bis 17.06.2016)
-
EDV-technische Eingabe und Verwaltung der angemeldeten Einzelmaßnahmen (und
Maßnahmepläne) über das Online-Verwaltungssystem zum Maßnahmeplanverfahren
-
am 10.08.2016 – Diskussion über die angemeldeten Einzelmaßnahmen in der sog.
Maßnahmeplankonferenz unter Beteiligung des SMUL, der betroffenen Ressorts
Sächsischer Staatsministerien sowie der SAB
-
am 29.08.2016 – Übergabe der Investitionspläne (= bestätigte Maßnahmepläne)
durch das SMUL an die Stadt Leipzig
4. Investitionspläne der Stadt Leipzig
Die VwV Investkraft ermöglicht im Rahmen der beiden Fördertöpfe (Budget „Bund“ und Budget
„Sachsen“) die Förderung vielfältiger Maßnahmen aus den verschiedensten Bereichen
kommunaler Investitionen.
Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Bevölkerungszahlen steht die Stadt Leipzig vor
besonderen Herausforderungen bei der Umsetzung der kommunalen Pflichtaufgaben,
insbesondere im Schulhausbau und im Bereich der frühkindlichen Infrastruktur. Hier werden in den
kommenden Jahren erhebliche Investitionen notwendig, um die gestiegenen und weiter
steigenden Bedarfe zu decken. Über die Fachförderung sind für diese Investitionsmaßnahmen
i.d.R. Förderquoten von max. 40% zu erzielen.
Im Rahmen der Aufstellung des Entwurfes des Haushaltsplans zum Doppelhaushalt 2017/2018
und dem zugehörigen Investitionsprogramm 2017/2018 war nach der Mittelanmeldung der
Fachämter mit erheblichen Defiziten zu rechnen. Mit der Aufnahme möglichst vieler, bereits in der
Mittelfristplanung enthaltener, Einzelvorhaben aus dem Bereich Schulhaus- und Kitabau in das
Förderprogramm der VwV Investkraft, wurde die Förderquote dieser Maßnahmen von (mittelfristig
geplanten) 40% auf 75% angehoben. Somit konnte mit den „frei“ werdenden Eigenmitteln aus
diesen Maßnahmen ein beträchtlicher Beitrag zur Haushaltsentlastung bzw. zum Ausgleich des
aktuellen Entwurfes zum Doppelhaushalt 2017/2018 geleistet werden.
Im Budget „Bund“ sind insgesamt 21 Einzelmaßnahmen zur Förderung angemeldet, davon
dienen 12 Maßnahmen dem Bau bzw. der energetischen Sanierung von Schulen und 8
Maßnahmen dem Bau bzw. der Sanierung von Kindertageseinrichtungen. Eine weitere Maßnahme
gilt der energetischen Sanierung der Hauptfeuerwache am Goerdelerring.
Im Budget „Sachsen“ sind ebenfalls 21 Einzelmaßnahmen zur Förderung angemeldet, allein
16 davon im Bereich Schulhausbau. Des Weiteren sind gemeldet: 2 Baumaßnahmen zur
Errichtung bzw. Herrichtung von Asylunterkünften (Auenseestraße 31-33 und Höltystraße 51), eine
Brückenbaumaßnahme (Funkenburgbrücke/Thomasiusstr.), eine Sanierungsmaßnahme für das
Alte Rathaus (Fassade/Brandschutz) sowie eine Maßnahme zur umfassenden inneren Sanierung
der Hauptfeuerwache am Goerdelerring.
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Anlage 1: Maßnahmelisten der Stadt Leipzig zu den Beiden Budgets „Bund“ und „Sachsen“ mit
Stand vom 16.06.2016 (Abgabedatum beim SMUL). Darin finden sich die geplanten bzw.
prognostizierten Gesamtkosten der Einzelvorhaben, die erwartete Förderquote in Prozent, der
zugehörige Fördermittelbetrag (Zuwendungsbetrag) in prognostizierten Jahresscheiben sowie der
verbleibende Eigenanteil für die Stadt.
Anlage 2: Investitionspläne der Stadt Leipzig zu den beiden Budgets „Bund“ und „Sachsen“ mit
Stand vom 30.08.2016. Darin finden sich u.a. die laufende Ident-Nummer, der Fördergegenstand
gemäß VwV Investkraft sowie der jeweilige Zuwendungsbetrag zu den einzelnen Vorhaben. Die
von der Stadt beantragten Vorhaben wurden alle bestätigt und in die Investitionspläne
übernommen.
5. Berücksichtigung der Maßnahmen bei der Haushaltsplanung
Sämtliche zur Förderung im Rahmen der VwV Investkraft angemeldeten Maßnahmen wurden bei
der Haushaltsplanung berücksichtigt. So waren einige Maßnahmen bereits Bestandteil der
mittelfristigen Planung im Zuge des Doppelhaushaltes 2015/2016. Diese und auch neu hinzu
gekommene Maßnahmen, wie z.B. die Komplettsanierung der Hauptfeuerwache, wurden bei der
Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes für den Doppelhaushalt 2017/2018 und den zugehörigen
mittelfristigen Zeitraum 2019 bis 2021 berücksichtigt. Es sind sowohl die Investitionskosten als
auch die prognostizierten Folgekosten mit in die Planung eingeflossen. Bei Maßnahmen der
energetischen Sanierung (vorrangig im Budget „Bund“) ist zudem mit Kosteneinsparungen bei den
zukünftigen Betriebskosten zu rechnen (Beispiel: geringere Heizkosten nach Wärmedämmung).
6. Umgang mit entstehenden Mehrkosten und terminlichen Änderungen
Die maximal zur Verfügung stehenden Fördermittel in den beiden Budgets „Bund“ und „Sachsen“
sind in der VwV Investkraft konkret festgelegt. Die Stadt Leipzig hat diese Beträge vollständig mit
Einzelmaßnahmen untersetzt. Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Maßnahmen gab es für viele
noch keine genauen Kostenschätzungen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) lag bzw. liegt
für viele Maßnahmen zum damaligen bzw. jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Mit
Kostenänderungen/-erhöhungen ist demnach grundsätzlich zu rechnen.
Über das Programm „Brücken in die Zukunft“ (VwV Investkraft) wird es jedoch keine weiteren
Mittel geben. Entstehende Mehrkosten können also nur durch Aufbringung von städtischen
Eigenmitteln oder durch Umverteilung von Fördermitteln aus anderen Maßnahmen des
betreffenden Investitionsplanes „aufgefangen“ werden. Das heißt, dass im Einzelfall auch ganze
Maßnahmen entfallen können (nicht umgesetzt werden) und die „frei werdenden“ Fördermittel zum
Ausgleich von Mehrkosten anderer Maßnahmen eingesetzt werden können/müssen.
Bei der Umsetzung des InvestStärkG soll also ein ähnlich flexibles Verfahren, wie beispielsweise
beim KP II oder dem „Schulhausbauprogramm Kreisfreie Städte“ zur Anwendung kommen.
Es muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass die jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden
Investitionspläne auf dem Stand der eingereichten Maßnahmepläne vom Juni 2016 beruhen und
somit teilweise auf ersten groben Schätzungen hinsichtlich der Kosten und technologischen
Abläufe. Verschiebungen auf Grund von Kostenveränderungen oder ablaufbedingten
Anpassungserfordernissen sind unvermeidbar – die aktuellen Investitionspläne werden insofern
einem ständigen Anpassungsbedarf unterliegen. Die Ratsversammlung wird dazu mit den
jeweiligen Finanzberichten des Dezernates Finanzen (VIST 30.06., 30.09.) entsprechend
informiert.
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7. Antrags- und Bewilligungsverfahren
Für alle Vorhaben der Investitionspläne muss ein Einzelförderantrag bei der Sächsischen
Aufbaubank (SAB) gestellt werden, sie ist Antrags- und Bewilligungsstelle. Für das Budget „Bund“
gilt der 15.11.2016 und für das Budget „Sachsen“ gilt der 28.02.2017 als Antragsschluss.
Die Verantwortung für die Stellung der Einzelanträge je Vorhaben liegt bei den ausführenden
Fachämtern. Die Stadtkämmerei Leipzig begleitet und koordiniert die Umsetzung der
Gesamtmaßnahme und steht in ständigem Austausch mit den städtischen Fachämtern, der
Koordinierungsstelle (KKIH) beim SMUL und der zuständigen Abteilung der SAB.
Um einen positiven Förderbescheid zu erlangen, ist der SAB zu den einzelnen Förderanträgen
eine positive Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme (GWS) der Landesdirektion Sachsen
vorzulegen. Für diese GWS bedarf es verschiedener Voraussetzungen, welche durch die
Landesdirektion geprüft werden.
Eine dieser Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen im Haushaltsplan der Stadt veranschlagt
sind. Der aktuelle Entwurf zum Haushaltsplan 2017/2018 wird aber voraussichtlich erst am
01.02.2017 in der Ratsversammlung bestätigt.
Darum ist es zur Erlangung der GWS durch die Landesdirektion notwendig, bereits vorab die
Investitionspläne der Stadt Leipzig und die Einbringung der damit verbundenen Investitions- und
Folgekosten von der Ratsversammlung im Grundsatz bestätigen zu lassen. Nur so können die
knappen Antragsfristen eingehalten werden und der vollständige Abruf der Fördermittel gesichert
werden.
Zusätzlich wird es zum gegebenen Zeitpunkt auch zu jeder Einzelmaßnahme eine entsprechende
Vorlage zum Bau- und Finanzierungsbeschluss geben, in der die jeweiligen Vorhaben und die
damit verbundenen Kosten detailliert dargestellt werden.
8. Notwendigkeit der Beschlussfassung der Maßnahmepläne
Wie oben ausgeführt, handelt es sich bei den vorliegenden Investitionsplänen um Arbeitsstände,
welche so zunächst vom Fördermittelgeber genehmigt wurden. Eine Beschlussfassung dieser
Investitionspläne durch den Stadtrat ist erforderlich, um für die Maßnahmen die zur
Fördermittelbeantragung benötigten „Gemeindewirtschaftlichen Stellungnahmen“ (GWS) der
Rechtsaufsicht zu erhalten. Diese GWS kann durch die Rechtsaufsicht nur erteilt werden, wenn
die jeweilige Maßnahme entweder im beschlossenen Haushaltsplan berücksichtigt ist (dieser liegt
jedoch für 2017 ff. noch nicht vor) oder aber ein separater Beschluss des Stadtrates vorliegt.
Die Beschlussfassung der Investitionspläne stellt keine Einschränkung des Etatrechtes des
Stadtrates im Rahmen der Haushaltsplanung dar. Sofern hier seitens der Ratsversammlung
Änderungen beschlossen werden, erfolgt eine Anpassung der Investitionspläne und
entsprechende Änderung der gemeindewirtschaftlichen Stellungnahmen.
Maßnahmen gemäß Meldung an das SMUL am 16.06.2016
Maßnahmenliste
"Budget BUND" zur VwV Investkraft, Stadt Leipzig
Kosten
FöMi
(Neuer GS-Schule im Planungsraum Süd) Sanierung
Schulgebäude B.-Göring-Str.
Bezeichnung der Maßnahme
Eigenanteil
Förderquote
2.613.000
1.959.550
653.450
74,99%
120. Schule, Energ: Sanierung Nutzungserweiterung
3.500.000
2.400.000
1.100.000
68,57%
66. Schule, energ. Sanierung Komarowstr.
2.400.000
1.710.000
690.000
Schulgebäude Str. 18. Okt. - Energet. Sanierung
2.551.300
1.817.800
Energet. San., An der Kotsche, 78. Sch., Martinsch.
4.800.000
energet. San. altes Schulgebäude E.-Kästner-Sch.
Fördermittel: Jahresscheiben
gemäß Angaben der Ämter
2016
2017
2018
Summe
1.959.550
1.959.550
1.375.000
875.000
2.400.000
71,25%
600.000
1.110.000
1.710.000
733.500
71,25%
1.500.000
317.800
1.817.800
3.420.000
1.380.000
71,25%
2.200.000
1.220.000
3.420.000
2.400.000
1.680.000
720.000
70,00%
energet. Sanierung Diderotstr. (ehem. 68.Schule)
2.400.000
1.710.000
690.000
71,25%
Campus Grünau Energet. Sanierung 94 .Schule
1.600.000
1.140.000
460.000
71,25%
Campus Grünau Energet. Sanierung M.-Klinger-Schule
1.800.000
1.282.500
517.500
71,25%
Campus Grünau Energet. Sporthalle
1.650.000
1.233.250
416.750
74,74%
Kita Reichelstraße 5, innere Sanierung
2.731.600
2.018.700
712.900
73,90%
Kita L.-Frank-Str 24, Sanierung
3.200.000
2.373.750
826.250
74,18%
Kita F.-Rhode-Straße 17, innere Sanierung
2.400.000
1.770.000
630.000
Kita - Ersatzneubau Lindenallee 3a
2.700.000
1.995.000
Kita Holbeinstraße 58
3.500.000
Kita Hans-Otto-Straße 2, Brandschutz
Kita A.-Nagel-Straße 1
150.000
150.000
700.000
220.000
1.680.000
1.530.000
1.010.000
1.710.000
920.000
1.140.000
1.282.500
1.282.500
1.233.250
1.233.250
955.000
1.063.700
2.018.700
487.500
1.125.000
761.250
2.373.750
73,75%
300.000
555.000
915.000
1.770.000
705.000
73,89%
1.100.000
895.000
2.595.000
905.000
74,14%
400.000
270.000
130.000
67,50%
67.500
202.500
270.000
900.000
607.500
292.500
67,50%
227.500
380.000
607.500
85. Schule Dach, Fenster, Fassade, Trockenlegung
1.600.000
1.140.000
460.000
71,25%
F.-A.-Brockhaus-Schule, H2 Dach, Fenster, Fassade,
Trockenlegung
1.600.000
1.140.000
460.000
71,25%
225.000
915.000
Kita Hans-Otto-Straße 2, äußere Sanierung
1.616.525
722.375
894.150
44,69%
150.000
214.910
357.465
722.375
46.362.425
32.985.425
13.377.000
3.077.500
18.834.460
11.073.465
32.985.425
3.000.000
2.250.000
750.000
375.000
1.875.000
2.250.000
3.000.000
2.250.000
750.000
375.000
1.875.000
2.250.000
49.362.425
35.235.425
14.127.000
19.209.460
12.948.465
35.235.425
Zwischensumme AfJFB
Sanierung Hauptfeuerwache (Anteil Budget BUND)
Zwischensumme Branddirektion
Summe
Budget BUND für Leipzig (= fixe Fördermittel)
35.235.425
1.300.000
225.000
75,00%
-
71,38%
3.077.500
1.995.000
1.295.000
915.000
2.595.000
1.140.000
1.140.000
Maßnahmen gemäß Meldung an das SMUL am 16.06.2016
Maßnahmenliste "Budget
SACHSEN" zur VwV Investkraft, Stadt Leipzig
Fördermittel: Jahresscheiben
gemäß Angaben der Ämter
Bezeichnung der Maßnahme
2017
2018
2019
2020
Summe
3.750.000
8.250.000
12.000.000
3.750.000
8.250.000
12.000.000
FöMi
Eigenanteil
12.000.000
4.000.000
16.000.000
12.000.000
4.000.000
1.950.000
990.000
960.000
1.950.000
990.000
960.000
Asylunterkunft Höltystraße 51
2.740.000
2.055.000
685.000
75,00%
2.055.000
2.055.000
Asylunterkunft Auenseestraße 31-33
1.550.000
1.162.500
387.500
75,00%
1.162.500
1.162.500
4.290.000
3.217.500
Zwischensumme Branddirektion
Sanierung Altes Rathaus
Zwischensumme Kulturamt
Förderquote
2016
Kosten
16.000.000
Sanierung Hauptfeuerwache
(Anteil Budget SACHSEN)
75,00%
-
50,77%
-
-
-
330.000
330.000
330.000
330.000
330.000
330.000
990.000
-
990.000
-
Zwischensumme Sozialamt
1.072.500
3.217.500
-
-
-
-
3.217.500
-
Elstermühlgraben/Funkenburgbrücke
1.103.912
827.934
275.978
1.103.912
827.934
275.978
(Neuer GS-Schule im Planungsraum Süd) Sanierung
Schulgebäude B.-Göring-Str.
3.384.500
2.538.350
846.150
75,00%
Schule Liebertwolkwitz Erweiterung Schule
3.400.000
2.406.400
993.600
Schule Böhlitz-Ehrenberg, 2. BA
5.100.000
3.640.800
1.459.200
Reaktivierung Schulobjekt Opferweg (3-zügig)
9.270.000
6.604.850
66. Schule, innere Sanierung Komarowstr.
3.600.000
77. Schule, Kapazitätserweiterung (+ BS)
827.934
220.000
472.934
135.000
220.000
472.934
135.000
1.400.000
1.138.350
2.538.350
70,78%
926.250
1.480.150
2.406.400
71,39%
2.000.000
1.640.800
3.640.800
2.665.150
71,25%
5.000.000
1.604.850
2.565.000
1.035.000
71,25%
5.870.000
4.182.350
1.687.650
71,25%
2.000.000
2.182.350
Schulgebäude Str. 18. Okt. - Innere Sanierung
4.156.150
2.961.250
1.194.900
71,25%
1.400.000
1.561.250
An der Kotsche, 78. Sch. Martinsch./ Innere San.
7.200.000
5.130.000
2.070.000
71,25%
1.000.000
2.500.000
1.630.000
17.000.000
12.112.500
4.887.500
71,25%
4.000.000
4.500.000
3.612.500
12.112.500
5.000.000
3.562.500
1.437.500
71,25%
800.000
2.762.500
15.850.000
11.863.125
3.986.875
74,85%
800.000
3.500.000
4.000.000
3.563.125
11.863.125
Zwischensumme ASG
75,00%
-
-
827.934
-
Neue GS Mitte/Südost (Brüderstr.)+ 2FeldSPH
Haus II E.-Pinkert-Schule
Ersatzneubau Schule am Adler (Rolf-Axen-Str.)+SH
2.000.000
2.565.000
4.182.350
2.961.250
5.130.000
3.562.500
961.800
Schule am Auwald, Mensa
1.350.000
961.800
388.200
71,24%
961.800
innere Sanierung Diderotstr. (ehem. 68.Schule)
3.600.000
2.565.000
1.035.000
71,25%
400.000
2.165.000
1.200.000
Erweiterung OS Mölkau
6.604.850
565.000
2.565.000
3.562.500
5.000.000
3.562.500
1.437.500
71,25%
1.800.000
562.500
27.365.083
19.581.308
7.783.775
71,56%
6.000.000
6.091.083
4.500.000
3.206.250
1.293.750
71,25%
2.000.000
1.206.250
Zwischensumme AfJFB 121.645.733
87.443.983
34.201.750
17.888.050
36.335.250
18.554.833
14.665.850
87.443.983
104.479.417
40.510.228
18.690.984
36.800.250
22.634.833
22.915.850
104.479.417
Sanierung Campus Grünau
3-Feldhalle für GY Gorkistr.
Summe
Budget SACHSEN für Leipzig (= fixe Fördermittel)
144.989.645
104.479.417
-
72,06%
3.437.500
7.490.225
19.581.308
3.206.250
Investitionsplan gemäß Buchstabe D Nr. 5 bzw. Nr. 6 VwV Investkraft i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz - Budget "Bund"
Stadt Leipzig
Finanzieller Rahmen gem. Buchstabe B und C VwV Investkraft
Budget "Bund"
Budget "Sachsen"
Gesamtsumme
35.235.425,00 €
104.479.417,00 €
Gesamt
139.714.842,00 €
Finanzielle Übersicht Budgetinanspruchnahme
Gesamtsumme
Gesamtsumme
139.714.842,00 €
derzeit nicht untersetztes Budget
0,00 €
Budget "Sachsen"
104.479.417,00 €
0,00 €
Budget "Bund"
35.235.425,00 €
0,00 €
lfd. Nr.
Id-Nr.
1
3885
2
3887
3
3890
4
3891
5
3893
6
3895
7
3896
8
3897
9
3898
10
3900
11
Kurztitel
meldende Kommune
Leipzig
3902
Neue Grundschule Planungsraum Süd (B.-Göring-Str.),
BA Energetische Sanierung
Energetische Sanierung 120.Schule (Grundschule
Großzschocher)
66.Schule (Grundschule Komarowstr.), BA
Energtische Sanierung
Schulgebäude Straße des 18.Oktober (ehem. PabloNeruda-Schule), BA Energetische Sanierung
78.Schule (Grundschule) und Martin-Schule (für geistig
Behinderte), BA Energetische Sanierung
Energetische Sanierung Schule Erfurter Str.14 (ehem.
Erich-Kästner-Schule)
Schulgebäude Diderotstraße 35 (ehem. 68. Schule),
BA Energetische Sanierung
94.Schule (Oberschule) am "Campus Grünau", BA
Energetische Sanierung
Max-Klinger-Schule (Haus I) am "Campus Grünau",
BA Energetische Sanierung
Energetische Sanierung Sporthalle Max-Klinger-Schule
am "Campus Grünau"
Sanierung Kita Reichelstraße 3/5
12
3903
Sanierung Kita Ferdinand-Rhode-Str.17
Leipzig
13
3904
Ersatzneubau Kita Lindenallee 3a
Leipzig
14
3905
Neubau Kita Holbeinstraße 58
Leipzig
15
3911
Sanierung Kita Hans-Otto-Straße 2a/2b, Brandschutz Leipzig
16
3919
Sanierung Kita Arthur-Nagel-Straße 1, Brandschutz
Leipzig
17
3923
Energetische Sanierung 85.Schule (Grundschule)
Leipzig
18
3925
19
3927
Energetische Sanierung Haus 2 der F.-A.-Brockhaus- Leipzig
Schule (Gymnasium)
Sanierung Kita Hans-Otto-Straße 2a/2b, Gebäudehülle Leipzig
20
3928
Hauptfeuerwache Leipzig, BA Energetische Sanierung Leipzig
21
3981
Sanierung Kita Leonhard-Frank-Straße 24a/24b
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
SMUL – Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
Maßnahmeträger
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Branddirektion)
Fördergegenstand
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Frühkindliche
Infrastruktur
Energ. Sanierung Schule
Energ. Sanierung Schule
Frühkindliche
Infrastruktur
Energ. Sanierung Gebäude
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie Frühkindliche
und Bildung)
Infrastruktur
Gesamtsumme
Summe
Bemerkungen
Zuwendung
1.959.550,00 €
2.400.000,00 €
1.710.000,00 €
1.817.800,00 €
3.420.000,00 €
1.680.000,00 €
1.710.000,00 €
1.140.000,00 €
1.282.500,00 €
1.233.250,00 €
2.018.700,00 €
1.770.000,00 €
1.995.000,00 €
2.595.000,00 €
270.000,00 €
607.500,00 €
1.140.000,00 €
1.140.000,00 €
722.375,00 €
2.250.000,00 € Achtung: Im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung ist die Einhaltung
der gültigen EnEV durch einen Sachverständigen
zu bestätigen (Unternehmererklärung nach §26a
EnEV u/bzw. nach Anlage 4a EnEV)
2.373.750,00 €
35.235.425,00 €
Erstellt am 30.08.2016 um 12:15:05 Uhr
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Investitionsplan gemäß Buchstabe D Nr. 5 bzw. Nr. 6 VwV Investkraft i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz - Budget "Sachsen"
Stadt Leipzig
Finanzieller Rahmen gem. Buchstabe B und C VwV Investkraft
Budget "Bund"
Budget "Sachsen"
Gesamtsumme
35.235.425,00 €
104.479.417,00 €
Gesamt
139.714.842,00 €
Finanzielle Übersicht Budgetinanspruchnahme
Gesamtsumme
Gesamtsumme
139.714.842,00 €
derzeit nicht untersetztes Budget
0,00 €
Budget "Bund"
35.235.425,00 €
0,00 €
Budget "Sachsen"
104.479.417,00 €
0,00 €
lfd. Nr.
Id-Nr.
1
3931
2
3932
3
4
5
3934
3936
3942
6
3945
7
3947
8
3948
9
3949
10
3951
11
3952
12
3953
13
3955
14
Kurztitel
meldende Kommune
Maßnahmeträger
Fördergegenstand
Summe
Bemerkungen
Zuwendung
12.000.000,00 €
Hauptfeuerwache Leipzig, BA Innere Sanierung +
Freianlagen
Altes Rathaus Leipzig, Sanierung Fassade und
Ertüchtigung Brandschutz/Elektro
Asylunterkunft Höltystraße 51, Umbau und Sanierung
Asylunterkunft Auenseestraße 31-33, Sanierung
Neue Grundschule Planungsraum Süd (B.-Göring-Str.),
BA Innere Sanierung + Freianlagen
Erweiterungsbau Grundschule Liebertwolkwitz
Leipzig
Stadt Leipzig (Branddirektion)
Sonstige Gebäude
Leipzig
Stadt Leipzig (Kulturamt)
Sonstige Gebäude
990.000,00 €
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Sonstige Gebäude
Sonstige Gebäude
Schulhausbau
2.055.000,00 €
1.162.500,00 €
2.538.350,00 €
Schulhausbau
2.406.400,00 €
Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Erweiterung Neubau
(2.BA)
Schulstandort Opferweg 1-3 (Sanierung,
Erweiterungsneubau, Neubau Sporthalle)
Leipzig
Stadt Leipzig (Sozialamt)
Stadt Leipzig (Sozialamt)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Schulhausbau
3.640.800,00 €
Schulhausbau
Leipzig
Schulhausbau
4.182.350,00 €
Schulhausbau
2.961.250,00 €
Schulhausbau
5.130.000,00 €
Schulhausbau
12.112.500,00 €
Schulhausbau
3.562.500,00 €
15
3957
Neubau Grundschule Rolf-Axen-Straße + Sporthalle
Leipzig
Schulhausbau
11.863.125,00 €
16
3958
Erweiterungsbau Schule am Auwald, Schülermensa
Leipzig
Schulhausbau
961.800,00 €
17
3959
Leipzig
Schulhausbau
2.565.000,00 €
18
3960
Schulgebäude Diderotstraße 35 (ehem. 68.Schule),
BA Innere Sanierung + Freianlagen
Erweiterungsbau Oberschule Mölkau
Schulhausbau
3.562.500,00 €
19
3961
Leipzig
Schulhausbau
19.581.308,00 €
20
3962
Neubau + Sanierung "Campus Grünau", BA Innere
Sanierung + Freianlagen
Neubau Sporthalle am Gymnasium Gorkistraße
Schulhausbau
3.206.250,00 €
21
4052
Neubau Funkenburgbrücke (Thomasiusstraße)
Leipzig
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend ,
Familie und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie
und Bildung)
Stadt Leipzig (Amt für Stadtgrün und
Gewässer)
Schulhausbau
3956
66.Schule (Grundschule Komarowstr.), BA Innere
Sanierung + Freianlagen
Erweiterungsbau 77.Schule (Grundschule) +
Brandschutz im Bestand
Schulgebäude Straße des 18.Oktober (ehem. PabloNeruda-Schule), BA Innere Sanierung + Freianlagen
78.Schule (Grundschule) und Martin-Schule (für gesitig
Behinderte), BA Innere Sanierung + Freianlagen
Neubau Grundschule Mitte/Südost (Brüderstr.) +
Sporthalle
Ernst-Pinkert-Schule (Grundschule), Sanierung Haus II
6.604.850,00 € Fördergegenstand grundsätzlich plausibel
(archäologische Baugrunduntersuchungen jedoch
nicht förderfähig)
2.565.000,00 €
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Gewässer - Zustand
Gesamtsumme
SMUL – Koordinierungsstelle Kommunales Investitionsprogramm und Hochwasserschadensbeseitigung 2013 (KKIH)
827.934,00 €
104.479.417,00 €
Erstellt am 30.08.2016 um 12:15:42 Uhr
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