Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1213452.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
14.10.16, 12:00
Aktualisiert
17.10.16, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-02691-NF-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Grundstücksverkehrsausschuss
17.10.2016
2. Lesung
FA Stadtentwicklung und Bau
25.10.2016
2. Lesung
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Übertragung Baulandfläche in der Gemarkung Knauthain an die LESG
Beschlussvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Umsetzung des Ratsbeschlusses zu VI-A-01788 NF-2 „Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und KitaSanierung gehen“ die städtischen Flächen im Gebiet des rechtskräftigen B-Plans 123.2 „Rehbacher
Straße“ an die LESG GmbH zu übertragen. Sofern es rechtlich möglich ist, erfolgt die Übertragung
als Gesellschaftereinlage. Sollten rechtliche Gründe dagegen sprechen, werden die Flächen zum
Verkehrswert an die LESG GmbH veräußert.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Umsetzung des Ratsbeschlusses zu VI-A-01788 NF-2 „Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und KitaSanierung gehen“ die Entwicklung der Restflächen der Erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung (BPlan Nr. 132.1 ehemals Baugebiete A und B) durch die LESG GmbH vornehmen zu lassen. Bis zum
30.06.2017 wird eine Beschlussvorlage zur 2. Auslegung des B-Planes Nr. 132.1 mit den
erforderlichen Änderungen für die gesamte Baulandfläche der "Erweiterten Thomas-MüntzerSiedlung" vorgelegt.
Sachverhalt:
Die stadteigene LESG GmbH soll vermehrt mit Planung und Projektierung von Kindertagesstätten
und Schulen beauftragt werden (siehe Beschluss zum VI-A-01788-NF-02 „Neue Wege in der
Realisierung von Schul- und Kitabaumaßahmen gehen“ der RV vom 24. Februar 2016). Dazu sollen
geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG zu
erhalten, so beispielsweise auch durch Grundstücksübertragungen. Durch die Übernahme, die
eigenständige Entwicklung sowie deren späteren Verkauf kann die LESG notwendige Eigenmittel
generieren, die sie für andere Projekte, die sie im Auftrag der Stadt realisiert, als Vorfinanzierung
nutzen kann. Dafür sollen von der Stadt Leipzig der LESG zeitnah Flächen zur Vermarktung
übertragen werden.
Die Verwaltung ist sich mit der LESG GmbH einig, dass die Flächen im Gebiet des rechtskräftigen
B-Plans 123.2 „Rehbacher Straße“ am kurzfristigsten vermarktbar sind. Da die Übertragung per
Gesellschaftereinlage zahlreiche rechtliche Fragen (Beihilferecht, Kommunalrecht, Steuerrecht)
aufwirft, wird die Verwaltung gemeinsam mit der LESG GmbH die Art der Übertragung prüfen.
Gemäß bbvl stellt beispielsweise. die Übertragung von Grundstücken an die LESG den Tatbestand
der Beihilfe dar (vgl. Anlage). Sollte eine Gesellschaftereinlage rechtlich nicht möglich sein, werden
die Flächen zum Verkehrswert an die LESG veräußert. Es wird angestrebt, die Flächen noch im Jahr
2016 zu übertragen. Vorteilhaft ist, dass die LESG mit ca. 6,6 ha bereits zu rund 60 % Eigentümerin
von Flächen ist und dann von der Stadt die Restflächen von ca. 2,5 ha erhalten würde. Die
Gesamtgröße des B-Plangebietes Rehbacher Straße beträgt 9,1 ha. Teilweise erfolgte bereits die
Vermessung von Einzelhausgrundstücken, da bereits im Jahr 2007 eine Vermarktung durch die
LESG in Vorbereitung war (vgl. Anlage). Der aktuelle Bodenwert beträgt 10,- €/m². Die LESG war bis
zum Jahr 2010 bereits mit der Vermarktung der Baugrundstücke in den Siedlungsgebieten A, B und
F im B-Plangebiet Nr. 132.1 seitens der Stadt beauftragt. Aufgrund der damaligen schwierigen
Situation auf dem Grundstücksmarkt konnte diese Vermarktung nicht erfolgreich abgeschlossen
werden. Der Grundstücksmarkt hat sich jedoch in jüngster Zeit zum Positiven verändert und wir
sehen nunmehr gute Vermarktungschancen durch die LESG.