Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1213587.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
14.10.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03175-NF-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
26.10.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
ARENA Leipzig - Verlängerung des Betreibervertrages ab Mai 2017
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister für Umwelt, Ordnung und Sport wird beauftragt, die 5. Änderungsvereinbarung
zum Nutzungsvertrag entsprechend Anlage A (inkl. der diesbezüglichen Anlagen) abzuschließen.
Sachverhalt:
1. Beschlussgrundlagen des Stadtrates
RBIII-77/99 vom 13.10.1999:
Umgestaltung Zentralstadion Leipzig
RBIII-423/00 vom 27.09.2000:
Umgestaltung Zentralstadion Leipzig – Vertragsabschluss mit
Investor/Betreiber („Stadion-Mantelvertrag“)
DSIII/2303, vom 21.05.2002:
Nutzungsvertrag „ARENA Leipzig“ vom 07.05.2002
RB IV-223/05 vom 20.01.2005:
Zentralstadion – Anpassung des Vertrages mit der EMKA
Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH Änderungsvereinbarung
RB V-313/10 vom 24.03.2010:
Umgestaltung Zentralstadion – Anpassung des Vertrages der
EMKA Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH
(2. Änderungsvereinbarung)
VI-DS-02293 vom 23.03.2016:
Sachstand Betreibung ARENA ab Mai 2017
(Informationsvorlage)
2. Ausgangslage
Der aktuelle Betreibervertrag zwischen der Stadt Leipzig und der ZSL Betreibergesellschaft mbH
vom 07.05.2002 ist befristet bis Mai 2017. Sofern die Stadt Leipzig den Vertrag nicht bis zum
06.05.2016
gekündigt
hat,
verlängert
er
sich
um
fünf
weitere
Jahre
(ursprüngliches
Kündigungsdatum 06.05.2016 wurde entsprechend des Auftrages aus o.g. Sachstandsvorlage, VIDS-02293, in bilateraler Abstimmung mit der ZSL Betreibergesellschaft mbH bis 28.10.2016
verlängert).
Seit Vertragsabschluss 2002 liegen beiderseitige Erfahrungen sowie veränderte wirtschaftliche und
sportbezogene Rahmenbedingungen vor. Unter Beachtung des (im aktuellen Vertrag verbrieften)
Vornutzungsrechtes der ZSL Betreibergesellschaft mbH für den Fall der Vergabe der Betreibung an
einen Dritten bestand der Auftrag an die Verwaltung, in Vertragsverlängerungsverhandlungen mit
der ZSL Betreibergesellschaft mbH zu treten (VI-DS-02293). Das vergaberechtlich korrekte
Vorgehen wurde geprüft und attestiert.
3. Verhandlungsergebnis / Vertragsentwurf
Nach intensiven Verhandlungen mit der
ZSL Betreibergesellschaft mbH gelang die Einigung auf
den beiliegenden Entwurf des 5. Nachtrages zum Nutzungsvertrag für die ARENA Leipzig nebst der
zugehörigen Anlagen (Anlage A). Die wichtigsten Änderungen zum bisherigen Vertrag lassen sich
wie folgt zusammenfassen:
–
Wegfall des Vornutzungsrechtes der ZSL Betreibergesellschaft mbH
–
Wegfall der Vergütung an die ZSL Betreibergesellschaft mbH von bisher 629.417,95 EUR
brutto pro Jahr ab 08.05.2017
–
Ausdehnung des Leichtathletik-Fensters um die Zeiten des Auf- und Abbaus (Umrüstung
erfolgt künftig gedeckt entgeltlich durch die ZSL Betreibergesellschaft mbH)
–
Recht der ZSL Betreibergesellschaft mbH zur Verwertung der Namensrechte an der Halle
–
Vertragsdauer bis zum 30.06.2025 (zzgl. einer einmaligen, einseitigen Option zu Gunsten
der ZSL Betreibergesellschaft mbH zur Verlängerung des Vertrages zu beiderseits
unveränderten Konditionen um weitere fünf Jahre bis 30.06.2030)
Folgende wesentlichen Vertragsinhalte bleiben wie bisher bestehen:
–
Recht der Stadt Leipzig zur Nutzung der Dreifeldhalle (Vergabe an Vereine entsprechend
Vergabeordnung) sowie der weiteren, durch den OSP genutzten Sportflächen entsprechend
Bestimmungen Zuwendungsbescheid und analog zur bisherigen Verfahrensweise
–
Recht der Stadt Leipzig auf bis zu vier (für die Stadt Leipzig) mietkostenfreie
Veranstaltungen
–
Recht der Stadt Leipzig zur Nutzung von vier Büroräumen in der ARENA
–
sämtliche Regelungen zur Unterhaltung der ARENA
Zusammenfassend ist also festzustellen, dass die Stadt Leipzig die ARENA künftig zu inhaltlich
verbesserten Konditionen weiterhin an die ZSL Betreibergesellschaft mbH verpachten kann.
Gleichzeitig reduziert sich für die Stadt Leipzig die finanzielle Belastung durch das Betreiberentgelt
um 629.417,95 EUR brutto p.a.. Im Hinblick auf die Gesamtlaufzeit von rund acht Jahren (ohne
Option) bedeutet dies eine Entlastung um insgesamt rund 5,0 Mio EUR.
Eine ausführliche Synopse ist der Vorlage als Anlage B beigefügt.
4. Folgen bei Ablehnung
Sollte die Vorlage abgelehnt werden, muss der derzeitige Betreibervertrag mit der ZSL
Betreibergesellschaft mbH gekündigt werden, um den Vertragspartner nicht weitere fünf Jahre zu
unveränderten Konditionen die ARENA betreiben zu lassen. Der Vertrag würde demzufolge am
07.05.2017 enden, so dass die ARENA ab dem 08.05.2017 durch die Stadt Leipzig zu betreiben ist.
Um den Auflagen des Zuwendungsbescheides des Freistaates Sachsen vom 14.07.2000 zu
entsprechen, müssten dem Amt für Sport dann die finanziellen und personellen Kapazitäten zur
Betreibung der ARENA zusätzlich zum derzeitigen Eckwert / Stellenplan bereitgestellt werden.
Aufgrund fehlender fachlicher Expertise würde mit der kommunalen Eigenbetreibung ab Mai 2017
das öffentlichkeitswirksame Konzert- und Veranstaltungsgeschäft entfallen, was einen erheblichen
Imageverlust für den Standort Leipzig bedeuten würde.
Anlagen (nicht öffentlich):
Anlage A – Entwurf 5. Nachtrag zum Nutzungsvertrag ARENA inkl. Anlage N 5/1 und N 5/2
Anlage B – Vertragssynopse