Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1213202.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
13.10.16, 12:00
Aktualisiert
17.10.16, 08:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-02140-NF-04
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Grundstücksverkehrsausschuss
17.10.2016
2. Lesung
Jugendbeirat
21.10.2016
Vorberatung
FA Stadtentwicklung und Bau
25.10.2016
2. Lesung
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, "Kino der Jugend"
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass Sicherungsmaßnahmen i. H. v. bis zu 70.000,00
€ netto (83.300,00 € brutto) zur Gefahrenabwehr und Wiederherstellung der Begehbarkeit des
Gebäudes „Kino der Jugend“ gemäß Vorschlag des Punktes II der Begründung veranlasst sind.
Die Finanzierung erfolgt durch Übertragung der Mittel der Arbeitsgruppe „Verwahrloste
Immobilien“ an das Liegenschaftsamt (PSP 1.100.11.1.3.05).
2. Die Liegenschaft „Kino der Jugend“ ist zur Vergabe im Erbbaurecht und im Wege der
Konzeptvergabe auszuschreiben, mit dem Ziel, das denkmalgeschützte Objekt zu sanieren und
dieses dauerhaft einer kulturellen, sozialen und/oder gemeinwesenorientierten Nutzung
zuzuführen. Bei Formulierung der Bewertungskriterien insbesondere in Bezug auf die
Konzeptqualität ist im Vorfeld sicherzustellen, dass die zentrale Zielsetzung nicht konterkariert
wird. Zu beachten ist auch, dass für die Konzepterarbeitung und die Klärung der Finanzierung
potenziellen Interessenten genügend Zeit eingeräumt wird.
Sachverhalt:
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Auffassung, dass sich die Liegenschaft „Kino
der Jugend“ hervorragend für eine neue Kultureinrichtung im Leipziger Osten eignet! Deshalb ist das
denkmalgeschützte Objekt zur Vergabe im Erbbaurecht und nach Konzept mit dem Ziel
auszuschreiben, dieses zu sanieren und dauerhaft einer kulturellen, sozialen und/oder
gemeinwesenorientierten Nutzung zuzuführen.
Eine Ausschreibung im Wege der Konzeptvergabe darf dabei nicht durch knappe Fristen behindert
werden, denn potenzielle Interessenten müssen für die Konzepterarbeitung und für die notwendige
Klärung der Finanzierung genügend Zeit erhalten.
Auch bei der Formulierung von Bewertungskriterien insbesondere in Bezug auf die Konzeptqualität
ist im Vorfeld sicherzustellen, dass die zentrale Zielsetzung nicht konterkariert wird. Vergabekriterien
und -praxen aus anderen Städten sind in diesem Zusammenhang zu erurieren und heranzuziehen.