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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1213202.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
13.10.16, 12:00
Aktualisiert
17.10.16, 08:50

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-A-02140-NF-04 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Grundstücksverkehrsausschuss 17.10.2016 2. Lesung Jugendbeirat 21.10.2016 Vorberatung FA Stadtentwicklung und Bau 25.10.2016 2. Lesung Ratsversammlung 26.10.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, "Kino der Jugend" Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass Sicherungsmaßnahmen i. H. v. bis zu 70.000,00 € netto (83.300,00 € brutto) zur Gefahrenabwehr und Wiederherstellung der Begehbarkeit des Gebäudes „Kino der Jugend“ gemäß Vorschlag des Punktes II der Begründung veranlasst sind. Die Finanzierung erfolgt durch Übertragung der Mittel der Arbeitsgruppe „Verwahrloste Immobilien“ an das Liegenschaftsamt (PSP 1.100.11.1.3.05). 2. Die Liegenschaft „Kino der Jugend“ ist zur Vergabe im Erbbaurecht und im Wege der Konzeptvergabe auszuschreiben, mit dem Ziel, das denkmalgeschützte Objekt zu sanieren und dieses dauerhaft einer kulturellen, sozialen und/oder gemeinwesenorientierten Nutzung zuzuführen. Bei Formulierung der Bewertungskriterien insbesondere in Bezug auf die Konzeptqualität ist im Vorfeld sicherzustellen, dass die zentrale Zielsetzung nicht konterkariert wird. Zu beachten ist auch, dass für die Konzepterarbeitung und die Klärung der Finanzierung potenziellen Interessenten genügend Zeit eingeräumt wird. Sachverhalt: Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Auffassung, dass sich die Liegenschaft „Kino der Jugend“ hervorragend für eine neue Kultureinrichtung im Leipziger Osten eignet! Deshalb ist das denkmalgeschützte Objekt zur Vergabe im Erbbaurecht und nach Konzept mit dem Ziel auszuschreiben, dieses zu sanieren und dauerhaft einer kulturellen, sozialen und/oder gemeinwesenorientierten Nutzung zuzuführen. Eine Ausschreibung im Wege der Konzeptvergabe darf dabei nicht durch knappe Fristen behindert werden, denn potenzielle Interessenten müssen für die Konzepterarbeitung und für die notwendige Klärung der Finanzierung genügend Zeit erhalten. Auch bei der Formulierung von Bewertungskriterien insbesondere in Bezug auf die Konzeptqualität ist im Vorfeld sicherzustellen, dass die zentrale Zielsetzung nicht konterkariert wird. Vergabekriterien und -praxen aus anderen Städten sind in diesem Zusammenhang zu erurieren und heranzuziehen.