Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1211850.pdf
Größe
283 kB
Erstellt
10.10.16, 12:00
Aktualisiert
12.10.16, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-DS-3254-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Finanzen
10.10.2016
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
11.10.2016
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
18.10.2016
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
24.10.2016
2. Lesung
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Planungsbeschluss für die Komplettsanierung der Hauptfeuerwache bis
einschließlich zur LP 6
Beschlussvorschlag:
1.
Der Planungsbeschluss zur Maßnahme Кomplettsanierung der Hauptfeuerwache bis
einschließlich LP 6 wird gem. § 8 Abs. 3 Nr. 18 Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der gültigen
Fassung gefasst. Dabei erfolgt eine stufenweise Beauftragung der jeweiligen Planungsphasen.
2.
Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (bis einschließlich LP 6 gem.
HOAI) betragen 2,5 Mio. EUR.
Die Mittel werden wie folgt benötigt:
in dem Haushaltsjahr 2017 in den PSP-Elementen
„Komplettsanierung Hw-Budget Bund“ (7.0001674.700) i. H. v. 450.000 EUR
„Komplettsanierung Hw-Budget Sachsen“ (7.0001675.700) i. H. v. 1.090.000 EUR
in dem Haushaltsjahr 2018 in den PSP-Elementen
„Komplettsanierung Hw-Budget Sachsen“ (7.0001675.700) i. H. v.
960.000 EUR.
3.
Da im Zuge der derzeitigen Investitionsplanung für den Doppelhaushalt 2017/18 ff. nur
die benötigten Planungsmittel i. H. v. 450.000 EUR im PSP-E. 7.0001674.700 mit dem
Planansatz von 500.000 EUR gesichert sind, macht sich eine Änderung der
Mittelveranschlagung im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen, wie unter Punkt 6
der Begründung dargestellt, notwendig.
4.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Haushaltsjahr 2016 bereits Planungsmittel in
Höhe von 41.000 EUR für die Komplettsanierung der Hauptfeuerwache benötigt wurden, die
vorab im Rahmen von Mehrbewilligungsanträgen gem. § 79 SächsGemO bestätigt sind. Die
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Deckung erfolgt in Form einer „Vorfinanzierung“ aus dem PSP-Element 7.0000168.700 –
Feuerwehrzentrum Südwest und teilt sich wie folgt auf.
„Komplettsanierung Hw-Budget Bund“ (7.0001674.700) i. H. v. 13.000 EUR
„Komplettsanierung Hw-Budget Sachsen“ (7.0001675.700) i. H. v. 28.000 EUR
5.
Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Komplettsanierung der Hauptfeuerwache
wird parallel erarbeitet und nach Abschluss der LP 3 gem. HOAI eingebracht.
6.
Geringfügige, bereits erforderliche Bauvorbereitungsmaßnahmen können infolge der
bestätigten Maßnahmeliste der VwV Investkraft beauftragt und umgesetzt werden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
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Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
von
bis
2016
2016
2017
2018
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
13.000 7.0001674.700
28.000 7.0001675.700
437.000 7.0001674.700
2.022.000 7.0001675.700
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2016 ff.
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlage:
Sachverhalt
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Sachverhalt:
HAUSHALTVORLAGE-PLANUNG SBESCHLUSS
Zum Investitionsvorhaben:
Komplettsanierung der Hauptfeuerwache
Goerdelerring 7
04109 Leipzig
Bauherrenamt:
Branddirektion
im Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Goerdelerring 7
04109 Leipzig
Inhalt
1. Grundlagen
1.1 Rechtsvorschriften/ Beschlusslage
1.2 Übersicht über das Bauvorhaben
1.3 Kurze Sachstandsdarstellung
2. Begründete Zielstellung der Investition
2.1 Ist-Zustand
2.2 Ableitung des Investitionsbedarfs
2.3 Erläuterung der Notwendigkeit und Dringlichkeit
2.4 Folge bei Nichtbeschlussfassung
3. Begründete Zielstellung der Investition
3.1 Städtebauliche Einordnung
3.2 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
3.3 Eigentumsverhältnisse
3.4 Energiekonzeption
3.5 Barrierefreies Bauen
4. Investitionsaufwand
5. Finanzierungsplan
6. Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung (brutto, €)
7. Effektivität und Wirtschaftlichkeit
7.1 Folgekosten
7.2 Aufwandsvergleiche
8. Arbeitsmarktpolitische Auswirkungen
9. Fristenplan
10. Planungsbüros
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1. Grundlagen
1.1 Rechtsvorschriften/ Beschlusslage
Die Vorlage baut insbesondere auf nachfolgenden Rechtsrahmen auf:
Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
(SächsBRKG)
Kommunalinvestitionsförderungsesetz
Sächsisches Investitionskraftstärkunsgesetz (VwV Investkraft) vom 23.02.2016
1.2 Übersicht über das Bauvorhaben
Die Sanierung der Hauptfeuerwache soll in zwei Bauabschnitten entsprechend der Vorgaben der
jeweiligen Förderpakete - getrennt nach Budget Bund und Budget Land - erfolgen.
1. Bauabschnitt (Budget Bund):
Im Rahmen der geplanten Komplettsanierung sollen im Zeitraum 2017 - 2018 die Fenster, die
teilweise
noch
eine
Einscheibenverglasung
aufweisen,
unter
Berücksichtigung
denkmalschutzrechtlicher, instandhaltungspflegerischer und energetischer Kriterien ausgetauscht
und die vorhandenen Verschattungsanlagen erneuert werden. Die Fassaden sind energetisch
instandzusetzen. Dazu müssen der Putz samt Simsen an der Vorderfassade erneuert, die
Klinkerfassade (Hofseite) instandgesetzt und die Fassadendämmung am Mittelbau verbaut werden.
Hinzu kommen der Fassadenanstrich, die Erneuerung der Außenbeleuchtung und diverse
Dachklempner- und Blitzschutzarbeiten. Auch ist das veraltete Heizungssystem vollständig zu
erneuern.
2. Bauabschnitt (Budget Sachsen):
Alle nachfolgend aufgezeigten Einzelmaßnahmen sollen zeitlich ab dem Jahr 2019 umgesetzt
werden, was zur Folge hat, dass alle Mitarbeiter der Branddirektion der Hauptfeuerwache, die nicht
zum Einsatzdienst gehören, temporär ab diesem Zeitraum anderweitig in einem Objekt der
Verwaltung übergangsweise untergebracht werden müssten. Dies betrifft ca. 50 Personen /
Arbeitsplätze
und
müsste
gemeinsam
mit
der
Arbeitsgruppe
zur
strategischen
Verwaltungsunterbringung organisiert werden. Da die Hauptfeuerwache einsatztaktisch einen
festgelegten Ausrückebereich abdecken muss, ist es für die Zeit während der Komplettsanierung in
diesem Bauabschnitt unabdingbar, dass die Einsatzkräfte samt ihrer Einsatzmittel (FwSpezialfahrzeuge) am Standort der Hauptfeuerwache am Goerdelerring 7 mittels einer
Interimslösung verbleiben.
Das vorhandene, veraltete und überlastete Stark-/und Schwachstromnetz ist vollständig zu ersetzen
und an die Nutzung anzupassen. Weiterhin wird der leerstehende Dachboden im Südflügel (ca. 330
m² BGF) ausgebaut, wodurch neue zusätzliche Räume geschaffen werden. Für die Erschließung ist
das südliche Treppenhaus aufzustocken.
Die Büroräume in den oberen Etagen sind zwingend instandzusetzen, teilweise sind neue
Raumkonzeptionen (z.B. wegen Fremdnutzung) umzusetzen. Nutzungsänderungen sind zu
berücksichtigen. Für die Erschließung der Verwaltungsbereiche in den oberen Etagen sind an den
Treppenhäusern neue Aufzugsanlagen behindertengerecht zu errichten. Der vorhandene
Lastenaufzug aus dem Jahr 1963 ist rückzubauen, wodurch zusätzliche Büroflächen entstehen.
Zudem sind die Räume der ehemaligen Leitstelle funktionell umzubauen, um diese einer
Büronutzung zuzuführen. Hier soll eine dauerhafte Lösung zur Unterbringung des
Verwaltungsstabes der Stadt Leipzig mit kurzer Anbindung an die Technische Einsatzleitung, die bei
Großschadenslagen und im Zivil- und Katastrophenschutzfall im Haus ebenfalls ihren Sitz hat,
geschaffen werden.
Daraus folgt, dass aufgrund von Nutzungsänderungen die Sanitäreinrichtungen neu zu
konzeptionieren sind.
Die Räume des Einsatzdienstes sind auf den Stand der Technik zu bringen. Der derzeitige
Schlafsaal entspricht weder gesundheits- noch arbeitsrechtlichen Anforderungen. Durch neue
Raumaufteilungen unter Berücksichtigung brandschutztechnischer und nutzungsspezifischer
Anforderungen sind die Arbeitsbedingungen für den Einsatzdienst zu verbessern, um den
gesetzlichen Forderungen gerecht zu werden. Eine Sanierung der notwendigen Schulungs- und
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Aufenthaltsräume schließt dies mit ein. Die geforderte Trennung der Räume für männliches und
weibliches Einsatzpersonal im feuerwehrtechnischen als auch im Rettungsdienst wird umgesetzt.
Brandschutztechnischen Ertüchtigungen ist im gesamten Gebäude Rechnung zu tragen.
Die Fahrzeughallen sind unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Gesundheits- und
Arbeitsschutz komplett zu sanieren. Die veraltete Technik (z. B. Abgasabsaugung) in den Hallen
bedarf ebenfalls der Erneuerung. In den Fahrzeughallen sind zwingend statische Maßnahmen im
Bereich der unterkellerten Aufstellflächen sowie für die Vergrößerung der Toröffnungen aufgrund der
größer/schwerer gewordenen Fahrzeuge umzusetzen. Die funktionell veralteten Werkstätten des
Einsatzdienstes sind zu modernisieren. Nach Auszug der KFZ-Werkstatt in das FTAZ ab Anfang
2019 sind die Hallen für eine Umnutzung als Fahrzeughalle/Abstellhalle herzurichten. Hier sind
Anforderungen weiterer Verwaltungsbereiche, die nach der Fertigstellung der Hauptfeuerwache
ihren neuen Dienstsitz mit in der Hauptfeuerwache haben könnten, zu berücksichtigen.
Alle Grundleitungen im Kellergeschoss sowie in den Außenanlagen sind zu erneuern. Die
Kellerwände sind horizontal und vertikal abzudichten. Die betreffenden Räume werden derzeit
bereits als Archiv genutzt. Hier wird es erforderlich, eine zentrale Lüftungsanlage für die Be- und
Entlüftung zu errichten, um die Archivnutzung auch künftig beizubehalten.
Die Hof- und Vorplatzflächen sind nach Erneuerung der Grundleitungen für die Gebäude- und
Grundstücksentwässerung, der Abscheideranlagen und der Außenwandabdichtung neu
herzustellen. Derzeit stellen diese Flächen wegen ihrer Oberflächenbeschaffenheit ein erhebliches
Unfallrisiko dar. Die Einfriedung und die Außenbeleuchtung ist instand zusetzen bzw. neu zu
errichten. Durch eine Parkplatzmarkierung muss der interne Fahrverkehr vom Fahrverkehr der
Einsatzfahrzeuge getrennt werden um Unfälle zu vermeiden.
1.3 Kurze Sachstandsdarstellung
Die Verwaltung hat in den letzten 15 Jahren mehrfach vergeblich Anläufe unternommen, die derzeit
in der Hauptfeuerwache unbefriedigenden Zustände im Hinblick auf den Unfall-, Gesundheits- sowie
Brandschutz abzustellen und gleichzeitig ein energetisch zukunftsfähiges Konzept zu erstellen. Im
Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsesetzes und der durch den FS Sachsen in Kraft
gesetzten Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Zuwendungen nach § 3 des Sächsischen
Investitionskraftstärkunsgesetzes (VwV Investkraft) vom 23.02.2016, ergibt sich für die
Stadtverwaltung Leipzig erstmals eine Möglichkeit, dieses komplexe Vorhaben finanziell vertretbar in
den nächsten Jahren umzusetzen.
2. Begründete Zielstellung der Investition
2.1 Ist-Zustand
Das Gebäude der Hauptfeuerwache weist einen erheblichen Sanierungsrückstau auf. In den
vergangenen Jahren wurden geringfügige Instandhaltungsmaßnahmen/Umbaumaßnahmen
durchgeführt. Der größte Eingriff erfolgte mit dem Einbau der Leitstelle im Jahr 2006 der sich
allerdings lediglich auf den Nordflügel des Objektes und da auch nur auf einzelne Räumlichkeiten
beschränkte. Im Jahr 2010 wurden einzelne Büroräume zusätzlich geschaffen nachdem die
Kleiderkammer ausgezogen ist. Der Zustand aller anderen Bereiche hat sich seit den 70-er Jahren
nicht verändert. Dies betrifft die bauliche als auch die technische Ausstattung des Gebäudes. Zudem
entsprechen die Flure und Treppenhäuser nicht mehr den brandschutztechnischen Vorschriften. Die
geforderten Rettungswege für die Entfluchtung fehlen.
2.2 Ableitung des Investitionsbedarfs
Die Sanierung der Hauptfeuerwache war bereits in der 1. Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes für die Jahre 2004 bis 2010 vorgesehen. Da innerhalb dessen keine
Realisierung erfolgte, wurde die Hauptfeuerwache als Maßnahme mit Kosten in Höhe von 11,5 Mio.
EUR auch in die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes aufgenommen für die Jahre 2010
bis 2015. Nicht zuletzt daraus wird deutlich, dass eine Sanierung überfällig und dringend geboten ist.
Vor allem wird aber mit dem derzeitigen Stand des Objektes weder den brandschutztechnischen
noch den Anforderungen an den Gesundheitsschutz Rechnung getragen, weshalb die
Komplettsanierung auch schon allein aus der Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter der Branddirektion
heraus abgeleitet werden kann.
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2.3 Erläuterung der Notwendigkeit und Dringlichkeit
Die Hauptfeuerwache an ihrem aktuellen Standort ist einsatzstrategisch unverzichtbar. Alternativen
wurden bereits erfolglos geprüft. Daher ist es zwingend notwendig, den aktuellen Standort zu
erhalten. Aus Arbeits- und Brandschutzsicht erfüllt das Objekt keinesfalls die aktuellen
Anforderungen. Hier ist zwingend dringender Handlungsbedarf geboten. Die finanzielle Förderung
der Maßnahme ist daher zum Erhalt der Wache unverzichtbar.
2.4 Folge bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung entgeht der Stadt Leipzig die einmalige Chance, unter Zuhilfenahme
bzw. Nutzung von 14,25 Mio. EUR Fördermitteln und einem verbleibenden Eigenanteil von lediglich
4,75 Mio. EUR, die dringend notwendige Komplettsanierung der Hauptfeuerwache umgehend in
Angriff nehmen zu können. Nach Fertigstellung der Maßnahme könnten zudem Flächen zur
Verwaltungsunterbrinung für andere Verwaltungsbereiche zur Verfügung gestellt werden, womit dem
steigenden Flächen- bzw. Unterbringungsbedarf der Stadtverwaltung zumindest unterstützend
Rechnung getragen werden kann.
Ohne geeignete, umfassende Sanierungsmaßnahmen wird die Gefahr eingegangen, die
Hauptfeuerwache aufgrund gravierender Gesundheits- und Brandschutzmängel schließen zu
müssen.
3. Begründete Zielstellung der Investition
3.1 Städtebauliche Einordnung
Die Bedeutung der Hauptfeuerwache für die gesamte Stadt Leipzig im Hinblick auf die strategisch
wichtige Lage für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Zentrum von Leipzig
mit ihrer historischen Bausubstanz (Baudenkmal) ist unbestritten.
3.2 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Nach den erfolgten Sanierungs-/ Umbaumaßnahmen, dem vollständigen Auszug der alten
Feuerwehr- und Rettungsleitstelle (FRLS), die bereits teilweise seit Januar 2016 mit dem Umzug in
die neue Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) begonnen hat sowie dem geplanten Ausbau des
ungenutzten Dachbodens stehen ca. 1.000 m² Büroflächen und ca. 300 m² Lagerflächen im
Kellergeschoss für eine Fremdnutzung zur Verfügung. Hinzu kommen einige DienstFahrzeugabstellflächen, die für einen neuen Nutzer der Stadtverwaltung von Bedeutung sein
könnten. Bei der neuen Raumaufteilung/ -optimierung wird gewährleistet, dass sowohl für die
Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, der „Nichteinsatzkräfte“ (back office) der
Branddirektion als auch für eine weitere Organisationseinheit der Stadtverwaltung eine zusammen
liegende Büroflächenbereitstellung berücksichtigt wird. Die weiterführende Nutzung der
Hauptfeuerwache über die derzeitige Nutzung hinaus ist selbstverständlich vorbehaltlich der
Wirtschaftlichkeit umzusetzen. Dies muss vorab geprüft werden.
3.3 Eigentumsverhältnisse
Das betroffene Objekt ist eine Fachliegenschaft der Branddirektion Leipzig, Flurstück 2183/1 der
Gemarkung Leipzig.
3.4 Energiekonzeption
Das konkrete Energiekonzept kann erst mit Planungsfortschritt beschrieben werden. Die
gesetzlichen Vorgaben, die Erfüllung der EnEV 2014 und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer
Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) sichern jedoch ab, dass energetisch hocheffiziente
Gebäude mit zeitgemäßem Energiekonzept entstehen. Aufgrund der Nutzung kommt eine
Passivhausbauweise nicht in Betracht.
3.5 Barrierefreies Bauen
Die Anforderungen zum barrierefreien Bauen werden für den feuerwehrtechnischen Bereich geprüft.
4. Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
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Mehrwertsteuersatz:
Kostenermittlungsstufe:
19 Prozent
Kostenüberschlag
KG
Kostengruppe
100
Grundstück
0
200
Herrichten u. Erschließen
0
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Techn. Anlagen
500
Außenanlagen
800.000
600
Ausstattung
300.000
700
Baunebenkosten
Ges.
Summe
10.400.000
3.500.000
4.000.000
19.000.000
5. Finanzierungsplan
1. BA
2. BA
1. bis 2. BA
gesamt
Gesamtkosten
3.000.000
16.000.000
19.000.000
Förderfähige Kosten
3.000.000
16.000.000
19.000.000
% Satz der Förderung
75 %
Anteil Fördermittel
2.250.000
12.000.000
14.250.000
Anteil Eigenmittel
750.000
4.000.000
4.750.000
6. Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung (brutto, €)
Im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen werden die gesamten Planansätze (siehe
Beschlusspunkt 3 ) zur zeit- und sachgerechten Abbildung der Planungsleistungen wie folgt neu
veranschlagt:
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Demnach stellt sich nach Anpassung der verwaltungsinternen Änderungen die
Mittelveranschlagung für das Gesamtvorhaben „Komplettsanierung Hauptfeuerwache“ wie
folgt dar:
Produkte Komplettsanierung
Hauptfeuerwache
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Summe
13.000
500.000
450.000
2.037.000
3.000.000
-2.250.000
Auszahlung
7.0001674.700
Komplettsanierung
Hw-Budget Bund
Fördermittel
7.0001674.705
zweckgebundene
Investitionszuwendun
g
0
-375.000
+ 9.750
(aus 2016)
-337.500
-1.527.750
Zuschuss
7.0001674
Komplettsanierung
Hw-Budget Bund
13.000
115.250
112.500
509.250
0,00
0,00
750.000
Auszahlung
7.0001675.700
Komplettsanierung
Hw-Budget Sachsen
28.000
1.090.000
960.000
5.000.000
6.000.000
2.922.000
16.000.000
Fördermittel
7.0001675.705
zweckgebundene
Investitionszuwendun
g
0
-817.500
+ 21.000
(aus 2016)
-720.000
-3.750.000
-4.500.000
-2.191.500
-12.000.000
Zuschuss
7.0001675
Komplettsanierung
Hw -Budget Sachsen
28.000
251.500
240.000
1.250.000
1.500.000
730.500
4.000.000
Auszahlung
Gesamte
Investitionskosten
Hauptfeuerwache
41.000
1.590.000
1.410.000
7.037.000
6.000.000
2.922.000
19.000.000
0
-1.223.250
-1.057.500
-5.277.750
4.500.000
-2.191.500
-14.250.000
41.000
366.750
352.500
1.759.250
1.500.000
730.500
4.750.000
Fördermittel
Zuschuss
7. Effektivität und Wirtschaftlichkeit
7.1 Folgekosten
Eine Folgekostenbetrachtung kann erst nach Abschluss der LP 3 Entwurfsplanung erfolgen. In der
Aufgabenstellung Planung wird erfasst, dass eine Planung niedrige Folgekosten zum Ziel haben
muss.
7.2 Aufwandsvergleiche
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Ein Kennwertvergleich kann erst dann geführt werden, wenn belastbare Kosten in Form einer
Entwurfsplanung vorliegen.
8. Arbeitsmarktpolitische Auswirkungen
Vorliegend besteht keine Relevanz.
9. Fristenplan
Vorgang
Fristen
Planung bis LP 6
April 2017
Vorlage BB, Bestätigung DB OBM
April 2017
Vorlage BB, Beschlussfassung in RV
Mai 2017
Baubeginn
1. Quartal 2018
Fertigstellung
4. Quartal 2021
Die Fristen beziehen sich auf eine Beschlussfassung dieser Vorlage im November 2016. Erfolgt eine
Beschlussfassung später, müssten die Fristen korrigiert werden.
10. Planungsbüros
Diese werden im EU-weiten Planungsvergabeverfahren (ehemals VOF-Verfahren) entschieden.
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