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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1194488.pdf
Größe
4,5 MB
Erstellt
16.08.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 16:01

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03158 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord Ratsversammlung 17.11.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bebauungsplan Nr. 95 "Kasernengelände an der Max-Liebermann-Straße", Aufhebung Aufstellungsbeschluss; Bebauungsplan Nr. 433 "Stadtquartier östlich Bremer Straße", Aufstellungsbeschluss; Stadtbezirk Nord, Ortsteil Gohlis-Nord Beschlussvorschlag: 1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 95 „Kasernengelände an der MaxLiebermann-Straße“ (Beschluss-Nr. 832/93) vom 14.07.1993 wird aufgehoben. 2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“. Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Beschreibung des Sachverhaltes 3 Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 95 4 Übersichtskarte Bebauungsplan Nr. 433 5 Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 433 6 Auszug Flächennutzungsplan 7 Begründung zum Bebauungsplan Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 Indikatoren verbessert 1 Vorschulische Bildungs- ✘       2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ✘       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ✘       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien ✘       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ✘       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ✘       7 Finanzielle Bedingungen von Familien ✘       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Beschreibung des Sachverhaltes Bebauungsplan Nr. 95 „Kasernengelände an der Max-Liebermann-Straße“ Aufhebung Aufstellungsbeschluss; Bebauungsplan Nr. 433 "Stadtquartier östlich Bremer Straße" Aufstellungsbeschluss Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Gleichzeitig soll mit dieser Vorlage der am 14.07.1993 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 95 „Kasernengelände an der Max-Liebermann-Straße“, Beschluss Nr. 832/93, bekannt gemacht am 09.08.1993, aufgehoben werden. Der Geltungsbereich ist in den Anlagen in einem Übersichtsplan kenntlich gemacht. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben: • Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Das Ziel wird durch die Planung nicht berührt. • Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass sich durch den geplanten Wohnungsbau in unterschiedlichen Marktsegmenten (Geschosswohnungsbau, verdichtete Reihen- und Einfamilienhäuser) sowie die vorgesehene Errichtung sozialer Einrichtungen (KITA, weiterführende Schule) sowohl junge Familien, aber auch alle anderen Bevölkerungsschichten, ansiedeln werden. Daher ist von einem Beitrag zur Schaffung einer ausgeglicheneren Altersstruktur im Stadtteil auszugehen. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Flächen im Eigentum der Stadt sind von der Planung nicht betroffen. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich - Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder - das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt, sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Dem Stadtbezirksbeirat Nord wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. 05.09.2016 Bebauungsplan Nr. 95 „Kasernengelände an der Max-Liebermann-Straße“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes (Änderung geplant) Bebauungsplan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“ Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 25000, Stand: 2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“ Auszug aus dem Flächennutzungsplan Datengrundlage: Flächennutzungsplan, M 1 : 10000 Herausgeber: Stadtplanungsamt Grenze des Plangebietes Begründung zum Bebauungsplan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Nord Ortsteil: Gohlis-Nord Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt 05.09.2016 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes (B-Plan) befindet sich im Stadtbezirk Nord und dort im Ortsteil Gohlis-Nord 1. Die annähernd quadratische Fläche des Geltungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 14,3 ha und wird begrenzt • im Norden von einer Grünfläche auf einer ehemaligen Wasserfassung, • im Osten von der gedachten nördlichen Verlängerung der Franz-Mehring-Straße, • im Süden von der Max-Liebermann-Straße und • im Westen von der Bremer Straße. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Die Lage des hier gegenständlichen B-Planes Nr. 433 befindet sich direkt nördlich der Max-Liebermann-Straße, welche hier als Bundesstraße B6 fungiert, zwischen der Kroch-Siedlung und dem Stadion des Friedens. Es handelt sich um eine ehemals militärisch genutzte Fläche. Für das Areal wurde bereits im Jahr 1993 der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 95 „Kasernengelände an der Max-Liebermann-Straße“ beschlossen, welcher nun zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 433 mit geänderten und konkretisierten Planungszielen aufgehoben wird. Für Teile des Geltungsbereiches existiert der in Kraft getretene B-Plan Nr. 328 „Max-LiebermannStraße/Bremer Straße – Nutzungsarten“. Es ist vorgesehen, die Festsetzungen dieses Planes zur Umsetzung des STEP Zentren in den hier vorliegenden Plan soweit erforderlich zu integrieren und den genannten Plan somit zu überplanen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich ein Wohngebäude, die Bundesnetzagentur/Außenstelle Leipzig, eine Lebensmitteleinzelhandelseinrichtung sowie brachgefallene Kasernengebäude. Diese Nutzungen liegen alle an der Max-Liebermann-Straße an. Im Bereich östlich der Bremer Straße befinden sich weitere Reste baulicher Anlagen der früheren militärischen Nutzung. Straßenbegleitend zur Max-Liebermann-Straße auf der westlichen Teilfläche wurde ein Bauantrag für eine Wohnanlage bestehend aus einem Parkdeck mit begleitend gewerblichen Nutzungen und einem Penthouse sowie drei Geschosswohnungsbauten mit insgesamt 90 Wohneinheiten gestellt. Die zeitnahe Erteilung einer entsprechende Genehmigung ist zu erwarten. In diesem Zusammenhang ist dann erneut zu prüfen, ob für diese Teilfläche ein Planerfordernis besteht. Im Umfeld befinden sich im Westen mit der Kroch-Siedlung eine Großsiedlung aus den 1930-Jahren, im Osten das Gelände des Stadion des Friedens mit diversen Sportanlagen sowie südlich der Max-Liebermann-Straße wiederum Wohnbebauung überwiegend als Geschosswohnungsbau. Der Standort ist verkehrstechnisch gut angebunden. Über die B6 und die S1 ist die Autobahn schnell zu erreichen. Auch die Anbindung durch den ÖPNV ist mit einer Buslinie in der Max-LiebermannStraße sowie der Straßenbahnlinie in der Landsberger Straße gegeben. Städtebauliche Lösung Angesichts der Lagegunst des Standortes sowie auf Grund der Anforderungen im Rahmen der „wachsenden Stadt“ ist es naheliegend, das Areal mit Wohn- und ergänzenden Nutzungen, z.B. einer 1 Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00 05.09.2016 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 Kita zu entwickeln. Um bereits frühzeitig im Verfahren zu recherchieren, welche städtebauliche Lösung anzustreben ist, und ob ggf. Teile eines zukünftigen Bauvorhabens schon im Vorfeld auf Grundlage von § 34 BauGB genehmigungsfähig wären, wurden seitens des Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern durch geeignete Büros Entwurfsideen in Alternativen erarbeitet. Die einvernehmlich als weiterzuverfolgende Lösung gefundene Arbeit zeichnet sich durch eine Clusterstruktur aus, welche das Gebiet dreiteilt. Im Bereich der Bremer Straße ist ein vier- bis fünfgeschossiger Wohnungsbauanteil geplant. Eine durchgängige keilförmige Grünachse östlich dieser Baukörper, welche ggf. auch zur Verortung von evtl. erforderlichen Regenwasserrückhalteanlagen genutzt werden könnte, verbindet die Wohnquartiere mit dem offenen Landschaftsraum im Norden. Östlich dieses Grünzuges sollen mehrgeschossige Gebäude in Form von verdichteten Wohnbauten errichtet werden. An der Ostflanke im Umfeld der Bundesnetzagentur sind Doppel- und Reihenhäuser mit geschützten Höfen bzw. Privatgärten vorgesehen. Insgesamt könnten in dem neuen Stadtquartier ca. 400 Wohneinheiten entstehen. Die beschriebene Abstufung der Bebauungsdichte und auch der Art der Wohnnutzung (Geschosswohnungsbau, verdichtete und lockere Eigenheimbebauung) von West nach Ost führt dazu, dass sich die städtebauliche Dichte in Abhängigkeit zur fußläufigen Erreichbarkeit der Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs in der Landsberger Straße entwickelt. Die Wohnquartiere östlich des Grünzuges werden durch von der Bremer Straße abzweigenden Erschließungsstraßen erschlossen, welche jeweils als durchgängiges Element einen Verschwenk aufweisen. Diese „Gelenke“ sind durch Querschnittsaufweitungen -kleine Platzflächen- gekennzeichnet, welche mit ihrer Aufenthaltsfunktion zur Qualitätssteigerung der Wohnbereiche beitragen. Der Nordwestbereich des Plangebietes wird als Standort für eine weiterführende Schule favorisiert, da von hier aus über die Beyerleinstraße die Haltestelle der Straßenbahn in der Landsberger Straße in akzeptabler, fußläufiger Entfernung und weitestgehend Kfz-verkehrsfrei erreichbar ist. Die gefundene Lösung ist im Planungsprozedere zu konkretisieren. Der städtebauliche Entwurf ist als Anhang beigefügt. Die Etablierung eines neuen, wohngenutzten Stadtquartieres mit den erforderlichen Infrastruktureinrichtungenen, wie insbesondere einer weiterführenden Schule an dieser Stelle, entspricht auch den übergeordneten Planungen, insbesondere dem Landesentwicklungsplan, dem Regionalplan Westsachsen sowie den stadtentwicklungspolitischen Zielstellungen der Stadt Leipzig. Die vorgesehene Bebauung wurde von den wohnungspolitischen Leitlinien gemäß Wohnungspolitischem Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-1475-NF, Beschluss 28.10.2015) abgeleitet. Die Bebauung kann hierbei einen Beitrag für folgende Zielsetzungen leisten: Ausweitung des Wohnungsangebots, Schaffung eines qualitativ vielfältigen Wohnungsangebots, Schaffung bezahlbaren Wohnraums, besondere Unterstützung der Schaffung des Wohnraums für Familien, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen, Schaffung von sozial- und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteilen, nachhaltiges Wachstum und Steigerung der Energieeffizienz. Der seit 2011 gültige Stadtentwicklungsplan Wohnungsbau und Stadterneuerung, Teilplan Wohnungsbau (RB-V-771/11) legt im Sinne einer flächensparenden, ökologischen und ökonomischen, aber auch nachfragerechten Siedlungsentwicklung die mit Priorität zu entwickelnden Standorte des Wohnungsneubaus fest. Mit Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts wurden die mit dem Teilplan Wohnungsbau festgelegten Bewertungskriterien für eine günstige Flächeneignung bestätigt, jedoch die formulierten Einschränkungen bezüglich des Geschosswohnungsbaus aufgehoben. Vor dem Hintergrund steigender Nachfrage nach Wohnungen und einer effizienten Flächennutzung wird Geschosswohnungsneubau an infrastrukturell gut erschlossenen Standorten, insbesondere im Ein05.09.2016 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 zugsbereich des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs, priorisiert. Durch die Straßenbahnanbindung entlang der Landsberger Straße sind die Bedingungen für Geschosswohnungsbau im westlichen Teil des Geltungsbereiches gegeben. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig ist der westliche Teil der Fläche als Wohnbaufläche, der östliche Teilbereich als gemischt genutzte Baufläche dargestellt. Dies entspricht sowohl den Planungen als auch dem derzeitigen Bestand. Daher kann der B-Plan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem FNP entwickelt werden. Anlass für die Aufstellung des B-Planes Nr. 433 ist somit das stadtentwicklungspolitische Ziel der Stadt Leipzig, an dem Standort die Entwicklung eines neuen Stadtquartieres vorzunehmen, in dem dann weitere erforderliche Wohnbauflächen zu aktivieren sowie Grundstücke für eine weiterführende Schule und eine Kita zu sichern sind. Dies geht einher mit der Absicht der Eigentümer, die Flächen wohnungswirtschaftlich zu nutzen. Das Erfordernis für die Aufstellung des B-Planes begründet sich insbesondere daraus, dass nur auf dem Wege der verbindlichen Bauleitplanung auf den überwiegend im unbeplanten Außenbereich gelegenen Flächen eine abschließende und rechtssichere Steuerung der zulässigen Nutzungen und Bebauungen sowie der erforderlichen Erschließungsanlagen zu erreichen ist. Dies trifft auch auf die Teilflächen zu, welche ggf. zwar dem Innenbereich zuzuordnen wären, für welche jedoch ebenso wie auf den erstgenannten Flächen ein Bebauungsplan erforderlich ist, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten zu können. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Übergeordnetes Ziel der Stadt ist es, mit diesem Bebauungsplan die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um entsprechend der vorliegenden städtebaulichen Vorzugsvariante ein neues Stadtquartier mit Wohngebieten, Schule und Kita zu entwickeln. Zur Umsetzung der vorgenannten Zielsetzung bestehen die folgenden weiteren Ziele: • Die im Zuge des Verfahrens abschließend gefundene städtebauliche Lösung soll durch entsprechende Festsetzungen des B-Planes bauplanungsrechtlich umgesetzt werden, um damit deren bauliche Realisierung vorzubereiten, gleichzeitig aber auch anderen städtebaulichen Lösungen Grenzen zu setzen. • Mit Hilfe des B-Planes sollen Art und Maß der baulichen Nutzung konkret festgelegt werden. Es ist erforderlich, die zukünftig zulässigen Nutzungen zu definieren und die überbaubaren Grundstücksflächen festzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Nutzungsmöglichkeiten der derzeitig noch nicht baulich genutzten Flächen des Geltungsbereiches. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die zukünftige Wohnbebauung gut in das vorhandene Stadtgefüge einfügt und dass für die erforderlichen sozialen Infrastruktureinrichtungen, insbesondere eine weiterführende Schule sowie eine Kita, die erforderlichen Flächen vorgehalten werden. • Mit Hilfe des B-Planes sollen die Auswirkungen potenzieller Vorhaben geprüft werden und die Zulässigkeit der Unterbringung am Standort abschließend geregelt werden. • Der B-Plan soll die rechtssichere Grundlage für die Nutzung des Areals schaffen und einen Impuls für eine zukünftige Bebauung geben, um somit das Stadtbild an dieser prägnanten Stelle durch die Beseitigung einer Brachfläche aufzuwerten. • Der Standort zeichnet sich durch eine gute Anbindung an das Verkehrsnetz aus und ist auch insofern zur Ansiedlung von Wohngebäuden unterschiedlichster Art gut geeignet. Jedoch sind die Belange der erforderlichen und möglichen Zufahrten zu den Grundstücken im weiteren Verfahren vertieft zu untersuchen und abschließend verkehrssicher festzulegen. 05.09.2016 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 5 • Entsprechend dem heutigen Standard soll die neu geplante Wohnsiedlung den naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Regelungen voll gerecht werden, die Planung soll die gängigen Umweltbelange ausreichend berücksichtigen. Daher sind entsprechende Betroffenheiten im weiteren Verfahren zu recherchieren und innerhalb des B-Planes in angemessener Weise verbindlich zu berücksichtigen. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Bei der Aufstellung des B-Planes sind Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und hier auch die sozialen Nutzungen wie Schule und ggf. Kita, zu überbaubaren Grundstücksflächen und evtl. zu erforderlichen, ggf. auch privaten Verkehrsflächen zu berücksichtigen. Dies wird in Form von zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erfolgen. Weiterer relevanter Regelungsgehalt des Planes wird die Berücksichtigung der umweltrelevanten Belange sein. Hier werden insbesondere Festsetzungen zu den nicht überbaubaren Grundstücksteilen zu prüfen sein. Im weiteren Verfahren ist zudem zu prüfen, ob bauliche Vorschriften über die Gestaltung hier sinnvoll anzuwenden sind. Wesentliche Auswirkung der Aufstellung dieses B-Planes ist, dass damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gebietes zu einem neuen Stadtquartier mit ca. 400 neuen Wohnungen, Schule und Kita sowie im Gebiet bereits vorhandenen baulichen Nutzungen geschaffen werden. Damit wird der bisher brachliegende Teil der Fläche einer sinnvollen städtebaulichen Nutzung zugeführt. Daraus resultierende weitere Auswirkungen, z.B. auf umgebende Nutzungen, auf die Umwelt, auf die Erschließungsinfrastruktur usw., sind im weiteren Verfahren zu ermitteln. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen. Da das Gesamtareal aus Teilflächen, die unterschiedlichen Eigentümern gehören, besteht, ist zur Zeit nicht abschließend zu klären, wann die Schaffung des Baurechtes für einzelne Teilflächen erforderlich ist. So soll die Weiterbearbeitung ggf. auch für Teilbereiche erfolgen. Mit diesem Vorgehen kann u.a. gewährleistet werden, dass beispielsweise das erforderliches Baurecht für den geplanten Schulstandort schon im Vorgriff auf die Entwicklung der Wohnbauflächen geschaffen werden kann. Leipzig, 22.09.2016 gez. i.V. St. Heinig Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes Anhang 05.09.2016 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 433 „Stadtquartier östlich Bremer Straße“ (Aufstellungsbeschluss) Anhang: Städtebaulicher Entwurf, Seite 1 Anhang: Städtebaulicher Entwurf Entwurf: Hentsch.Mühle.Architekten, Leipzig 05.09.2016