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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1068769.pdf
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206 kB
Erstellt
11.07.16, 12:00
Aktualisiert
13.10.16, 16:45

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Ratsversammlung eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03052 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 26.10.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff 1. Änderung zum Baubeschluss BSZ 12, Neuer Standort Rosenowstr. 60, 1. BA Brandschutzmaßnahme; 2. BA Innere Teilsanierung und Herstellung Barrierefreiheit RBV 2005/14 vom 19.3.2014 aufgrund Maßnahmeerweiterung Sanierung Dach und der gebäudenahen Außenanlagen sowie Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO 2016 - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme erhöhen sich um 490.085,00 € und betragen 4.829.985,00 €. Davon sind durch Umverteilung von freigewordenen Fördermitteln bei Maßnahmen aus dem Förderprogramm KFS 142.636,99 € gedeckt. 2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 347.448,01 € PSP Element "BSZ 12 Robert Blum, Brandschutz" (7.0001098.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)" (1098700000). 3. Die in den Haushaltsjahren 2017 ff. entsprechend Tabelle 1 anfallenden Nutzungskosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Für die KG 200 werden die Objektmanagementkosten aus dem Objekt Komarowstraße übernommen. 2017 anteilig: KG 300 Betriebskosten 33.899 € KG 400 Instandsetzungskosten 44.660 € 2018 jährlich voll: KG 300 Betriebskosten KG 400 Instandsetzungskosten 45.200 € 59.547 € Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Einzahlungen 2016 142636,99 7.0001098.705 Auszahlungen 2016 490085,00 7.0001098.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: HAUSHALTSVORLAGE 1. Änderung zum Baubeschluss BSZ 12, Neuer Standort Rosenowstr. 60, 1. BA Brandschutzmaßnahme; 2. BA Innere Teilsanierung und Herstellung Barrierefreiheit; 3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss - RBV 2005/14 vom 19.03.2014 aufgrund Maßnahmeerweiterung Sanierung Dach und der gebäudenahen Außenanlagen und der Kostenfortschreibung sowie Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO Bauvorhaben: BSZ 12 - Rosenowstraße 60 , 04357 Leipzig 1. BA Brandschutzmaßnahme 2. BA Innere Teilsanierung und Herstellung Barrierefreiheit 3. BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 20.09.2016 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit, 3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss Stand vom: 20.09.2016 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 2 Begründung des Nachtrages 3 2.1 Begründung 3 2.2 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 3 3 Aktueller Planungs- und Ausführungsstand 3 3.1 Planung 3 3.2 Ausführung 4 3.3 Ausschreibung und Vergabe 4 4 Finanzieller Aufwand 4 5 Finanzierungsplan 5 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 5 7 Fristenplan 5 8 Effektivität und Wirtschaftlichkeit Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 2 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit, 3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss Stand vom: 20.09.2016 Kurzerläuterung Die Baumaßnahme befindet sich in der Realisierung (geplanter Fertigstellungstermin 2016) und wurde in drei Bauabschnitte geteilt: 1. BA Brandschutzmaßnahme 2. BA Innere Sanierung und Herstellung der Barrierefreiheit 3. BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss Der 1. und 2. BA sind weitestgehend abgeschlossen. Aus verschiedenen Gründen ergeben sich zusätzliche Kosten durch Leistungserweiterungen und Mehrkosten. Die Mehrkosten von insgesamt 490.085 € sind Gegenstand dieses Nachtrages zum Baubeschluss. Die zusätzlichen Mittel in 2016 i. H. von 490.085 € werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt (Invest) (1098700000) und aus einem erhöhten Fördermittelanteil. 1 Grundlagen - Baubeschluss RBV-2005/14 vom 19.03.2014 mit einer Gesamtinvestition von 4.339.900 € - Zuwendungsbescheid der SAB zum Zuschuss als Projektförderung mit einer Anteilsfinanzierung von 40% . - Änderungsbescheid zum 1. BA (Brandschutz) vom 28.09.2015 - Änderungsbescheid zum 2. und 3. BA vom 13.04.2016 2 Begründung des Nachtrages 2.1 Begründung Während der Umsetzung der inneren und energetischen Sanierung sowie der Bauwerksabdichtung wurde die zwingende Notwendigkeit der kompletten Erneuerung der Dachabdichtung festgestellt. Nach Trockenlegung der Außenwände sind erhöhte Schäden im Untergeschoss festzustellen – diese führen zu Mehraufwendungen in den Gewerken Estrich / Malerarbeiten / Bodenbelagsarbeiten. Erst nach Demontagearbeiten der Haustechnik und der vollständigen Entrümpelung der Räume im Untergeschoss wurden Großteile der Wandoberflächen freigelegt und die Schäden sichtbar. Die gebäudenahen Freianlagen sind als Maßnahmeerweiterung für einen sicheren Schulbetrieb erforderlich, da im Zuge der notwendigen Erneuerung der Grundleitung und des Neuanschlusses der Fernwärme größere Eingriffe als geplant im Schulgelände erforderlich waren. Infolge der Insolvenz der beauftragten Firma für die Lieferung und den Einbau der Außenfenster müssen die Restleistungen neu vergeben werden. Dies führt zu erhöhten Kosten. Insgesamt ergibt sich ein Mehrbedarf von 490.085 €. Das entspricht 11,14 % der ursprünglichen Gesamtsumme. Im Einzelnen: KG 300 - Hier ergaben sich Mehrkosten durch Zusatzleistungen und Mehrmengen, die in dieser Form nicht geplant waren, aber auch nicht abgewendet werden konnten. Im Einzelnen : Dachabdichtung : wegen aufgefundenen schwerwiegenden Mängel am Bestandsdach muss entgegen der ursprünglichen Planung der gesamte Dachaufbau erneuert werden. Außenfenster : Infolge der Insolvenz der AN-Firma für Lieferung und Montage Außenfenster muss die Fertigstellung der Leistung neu vergeben werden. Es ist hier zu erheblichen Bauverzügen und daraus resultierenden Mehrkosten der Folgegewerke (Gerüst, Fassadenarbeiten) gekommen. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 3 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit, 3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss Stand vom: 20.09.2016 Estrich - , Bodenbelags- und Malerarbeiten: Nach der Trockenlegung des Untergeschosses wurden größere Schäden als geplant am Estrich vorgefunden. Der Großteil der Fachunterrichtsräume des Berufsschulzentrums befindet sich im Untergeschoss. Eine teilweise Erneuerung des Estrichs, des Belages und der Malerarbeiten an Außenwandflächen war nicht abzuwenden. KG 400- Im Zuge der Baudurchführung zeigte sich die Notwendigkeit der Erneuerung der Grundleitung (Hausanschluss) und der Hausanschlusstation (Fernwärme). Die hier entstandenen Mehrkosten konnten nicht abgewendet werden. Damit ist die Betriebssicherheit der technischen Anlage für die nächsten 20 Jahre gesichert. KG 500- Die Maßnahme muss infolge der Neuverlegung der Grundleitung ( KG 400 ) um die Erneuerung der gebäudenahen Außenanlagen für einen sicheren Schulbetrieb erweitert werden. KG 700- Mehrkosten von Ingenieurleistungen ergeben sich durch die Verlängerung der Bauzeit, Anpassung der Planung nach Planungsfortschreibung sowie zusätzlich erforderliche Fachplaner. Die Einhaltung der Aufgabenstellung gibt keinen Spielraum, Leistungen für eine Kostenreduzierung zu ändern. Durch Vergabeunterschreitungen in der KG 100 (2. und 3. BA) und 600 (3. BA) konnten die Mehrkosten reduziert werden. 2.2 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Die Baumaßnahme befindet sich in der Ausführung und steht kurz vor dem Abschluss. Eine Nichtbeschlussfassung führt zur Unterbrechung der weiteren Ausschreibungen und damit der Bauausführungen. Die komplette Fertigstellung und ein sicherer Schulbetrieb sind gefährdet! 3 Aktueller Planungs- und Ausführungsstand 3.1 Planung Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen 3.2 Ausführung Der 1. und 2. Bauabschnitt sind im wesentlichen bis auf geringe Restleistungen abgeschlossen und das Gebäude ist der Schule zur Nutzung übergeben worden. Die Ausführung der energetischen Sanierung verzögerte sich über mehrere Monate durch die Insolvenz der beauftragten Firma für das Los Außenfenster. Infolge der stark verzögerten Montage der Fensterelemente konnten die Folgegewerke (Fassade Dämm- und Putzarbeiten, Sonnenschutzarbeiten, Abbau Gerüst bis jetzt nicht in vollem Umfang begonnen werden. 3.3 Ausschreibung und Vergabe Die Ausschreibungsverfahren sind bis auf die Leistungen zu den Außenanlagen abgeschlossen. Die zusätzlichen finanziellen Mittel werden im 4. Quartal 2016 benötigt, um die restlichen Ausschreibungsverfahren beginnen zu können und die vorliegenden Nachträge aus der Bauzeitverlängerung und Mehraufwendungen infolge der Insolvenz der Firma Außenfenster abdecken zu können. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 4 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit, 3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss Stand vom: 20.09.2016 4 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. 4.1. KGNr. 1. Bauabschnitt – Brandschutzmaßnahme (Schlussabrechnung) Kostengruppe Baubeschluss Mehrkosten vom 19.03.2014 Stand 05/2016 Gesamtkosten neu Stand 05/2016 100 Grundstück 0€ 0€ 0€ 200 Öffentliche Erschließung 0€ 0€ 0€ 300 Bauwerk - Baukonstruktion 360.000 € 31.706,12 € 391.706,18 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 200.000 € -18.549,65 € 181.450,35 € 500 Außenanlage 0€ 0€ 0€ 600 Ausstattung und Kunstwerke 0€ 0€ 0€ 700 Baunebenkosten 153.000 € - 13.876,94 € 139.122,76 € Summe 713.000 € - 720,47 € 712.279,53 € Der 1. Bauabschnitt ist fördermitteltechnisch endabgerechnet. Per abschließenden SAB-Bescheid vom 28.09.2015 sind anteilig 21.647,33 € (von abgerechneter Gesamtausgabe 712.279,29 €) nicht als zuwendungsfähig anerkannt worden. Die damit notwendige Deckung des EFRE-Fördermittelausfalls von 8.941,54 € erfolgte 2015 aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000). Der Deckung aus der Kostenstelle lagen Einsparungen (nicht verbrauchte liquide Mittel) durch Zurückstellung der geplanten Brandschutzmaßnahme an der Brüder-Grimm-GS aus dem Haushaltsjahr 2015 zugrunde. 4.2. KGNr. 2. Bauabschnitt – Innere Sanierung und Herstellung der Barrierefreiheit Kostengruppe 100 Grundstück 200 Öffentliche Erschließung 300 Baubeschluss Mehrkosten vom 19.03.2014 Stand 05/2016 Gesamtkosten neu Stand 05/2016 40.000,00 € - 20.041,95 € 19.958,05 € 0€ 0€ 0€ Bauwerk - Baukonstruktion 647.800,00 € 127.968,34 € 775.768,34 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 804.500,00 € 53.161,10 € 857.661,10 € 500 Außenanlage 0€ 0€ 0€ 600 Ausstattung und Kunstwerke 60,000,00 € 20.732,33 € 80.732.33 € 700 Baunebenkosten 351.700,00 € 132.036,32 € 483.736,32 € 1.904.000,00 € 313.856,14 € 2.217.856,14 € Summe Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 5 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit, 3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss Stand vom: 20.09.2016 4.3. KGNr. 3. Bauabschnitt – Energetische Sanierung und Trockenlegung Untergeschoss Kostengruppe 100 Grundstück 200 Öffentliche Erschließung 300 Bauwerk - Baukonstruktion 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Baubeschluss Mehrkosten vom 19.03.2014 Stand 05/2016 Gesamtkosten neu Stand 05/2016 40.000,00 € - 40.000,00 € 0€ 0€ 48.573,10 € 48.573,10 € 1.400.900,00 € 109.035,97 € 1.509.935,97 € 0€ 0€ 0€ Außenanlage 30.000,00 € 75.698,95 € 105.698,950 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 60,000,00 € - 60.000,00 € 0€ 700 Baunebenkosten 192.000,00 € 43.638,84 € 235.638,84 € 1.722.900,00 € 176.946,86 € 1.899.846,86 € Summe 4.4. KGNr. Finanzieller Aufwand Gesamt – 1. - 3. Bauabschnitt Kostengruppe 100 Grundstück 200 Öffentliche Erschließung 300 Bauwerk - Baukonstruktion 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlage 600 700 Baubeschluss Mehrkosten vom 19.03.2014 Stand 05/2016 Gesamtkosten neu Stand 05/2016 80.000,00 € - 60.041,95€ 19.958,05 € 0€ 48.573,10 € 48.573,10 € 2.408.700,00 € 268.710,49 € 2.677.410,49 € 1.004.500,0 € 34.611,45 € 1.039.111,45 € 30.000,00 € 75.698,95 € 105.698,95 € Ausstattung und Kunstwerke 120,000,00 € - 39.267,67 € 80.732,33 € Baunebenkosten 696.700,00 € 161.797,92 € 858.497,92 € 4.339.900,00 € 490.082,53 € gerundet 490.085,00 € 4.829.982,29 € gerundet 4.829.985,00 € Summe Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 6 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit, 3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss Stand vom: 20.09.2016 5 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: < nicht förderfähig > förderfähig Angaben in Euro brutto Förderprogramm 1. BA EFRE – abgerech- 2. u. 3. BA - KFS BA 1—3 net Fördersatz gemäß Förder40,00% 40,00% richtlinie in % Gesamtkosten in € neu 712.279,29 4.117.703,00 Förderfähige Kosten in € im 1.BA abgerechnet Anteil Fördermittel in € 690.631,96 276.252.78 Antrag vom 25.09.2012 Bescheid vom 13.08.2013 / 28.09.2015 6 4.829.982,29 3.895.559,38 4.586.191,34 1.521.204,48 1.797.457,26 04.09.2013 / 19.02.2016 24.09.2013 / 13.04.2016 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) Zur besseren Übersicht wurde die Finanzierung gemäß Baubeschluss dem neuen Finanzierungsplan gegenüber gestellt. Angaben in Euro brutto Jahr Gesamtausgabe Bis 2015 4.339.900,00 2016 490.085,00 Gesamt 4.829.985,00 Fördermittelanteil 1.654.820,27 142.636,99 1.797.457,26 Anteil Stadt 2.685.079,73 347.448,01 3.032.527,74 PSP-Element: 7.0001098.700 Zusätzlich können auf der Grundlage des aktuellen SAB-Bescheides vom 13.04.2016 zusätzlich freigewordene Fördermittel im Förderprogramm "Kreisfreie Städte" (KfS), die im Ergebnis der Endabrechung anderer KfS-Maßnahmen der Stadt Leipzig freigelenkt worden sind, in Höhe von 142.636,99 € zur Deckung des Mehrbedarfes beim BSZ 12 (2.+3. BA) eingesetzt werden. Damit reduziert sich der Bedarf an zusätzlichen Eigenmitteln aus dem Haushalt der Stadt Leipzig auf 347.448,01 €. Die zusätzlichen Mittel in 2016 i.H. Von 347.448,01 € werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt, (Invest) (1098700000). Der Deckung aus der Kostenstelle liegen Einsparungen (nicht verbrauchte Mittel) in andren Maßnahmen aus dem Haushaltsjahr 2015 zugrunde. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 7 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit, 3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss Stand vom: 20.09.2016 7 Fristenplan Fertigstellung laut Baubeschluss Fertigstellung nach derzeitiger Einschätzung (ohne Außenanlagen) Fertigstellung Außenanlagen *1) *2) Juli 2015 September 2016 Juli 2017 *1) *2) *1) Voraussetzung ist die rechtzeitige Mittelbereitstellung. Umzug der Schule in 02/2016 erfolgt / Nutzungsfähigkeit gegeben 8 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 8.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist: in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt Die Maßnahme der Vorlage ist: ein Neubau ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG) Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 20 Kostengruppe 300 Betriebskosten 45.200 EUR gem. RBV -2005/14 vom 19.03.2014 Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 59.547 EUR Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.03.2017 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das Jahr der Inbetriebnahme betragen Kostengruppe 300 Betriebskosten 33.899 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 44.660 EUR Durch den Leerstand der Plattenbauschule wird diese hinsichtlich der Betriebskosten wie ein Neubau betrachtet. Für die KG 200 werden die Objektmanagementkosten aus dem Objekt Komarowstraße übernommen. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit, 3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss Stand vom: 20.09.2016 8.2 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten des Bauwerks regelt die DIN 276 Teil 1. Der nachfolgende Kostenvergleich bezieht sich auf die aktuellen Kosten des Bauvorhabens inklusiv Kostenerhöhung. Zur Vergleichbarkeit werden die Kostengruppen 300 und 400 herangezogen. Neubau BGF BRI BWK (KG 300 + 400) 4.249 m² 14.467 m³ 3.716.520 € BKI – Kennwertvergleich mit einer Modernisierung von 2014 (Quelle: BKI Kostenplanung 2014 Altbau, Komplettsanierung Schulen, hochgerechnet auf 2015) Mittelwert Kennwerte des Bemerkungen/Begründung Vorhabens BWK (KG 300 + 1200 €/m² > 875 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den 400)/BGF Mittelwert. Der Kennwert BWK ((KG 300 + KG 400)/BGF) des Vorhabens hat sich mit diesem Änderungsbeschluss um 72 €/m² erhöht. Zu dem Leistungsmix dieses Baubeschlusses sind keine spezifischen Kennwerte verfügbar. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 9 Nutzungskosten im Hochbau 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung Tabelle 1 gemäß DIN 18960 BSZ 12 "Robert Blum" Berufsbildende Förderschule Rosenowstraße 60 04357 Leipzig Amt 65 (Bezeichnung des Bauwerks) Modernisierung Altbau Datum: (Bezeichnung der Baumaßnahme) 351 352 353 353 355 359 350 361 362 362 369 360 Bedienung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung 300 410 420 430 440 400 Bezeichnung PSP- Element OS Musterstraße OS Musterstraße OS Musterstraße OS Musterstraße OS Musterstraße OS Musterstraße 1.100.23.1.3.01 1.100.23.1.3.01 1.100.23.1.3.01 1.100.23.1.3.01 1.100.23.1.3.01 1.100.23.1.3.01 0 4211 1000 4211 2000 4241 9415 4255 2010 0 OS Musterstraße OS Musterstraße OS Musterstraße OS Musterstraße 1.100.23.1.3.01 1.100.23.1.3.01 1.100.23.1.3.01 1.100.23.1.3.01 0 4241 9291 4241 9420 0 1.100.23.1.3.01 1.100.23.1.3.01 1.100.23.1.3.01 0 0 0 OS in öffentl. Trägerschaft 1.100.21.5.1.01 OS in öffentl. Trägerschaft 1.100.21.5.1.01 OS in öffentl. Trägerschaft 1.100.21.5.1.01 OS Musterstraße 1.100.23.1.3.01 4211 1000 4211 2000 4211 2000 4241 9225 Bedienung, Inspektion und Wartung 0 0 Dienste Dienste Dienste Dienste 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 OS Musterstraße 0 OS Musterstraße 0 OS Musterstraße Abgaben und Beiträge, (Einnahmen) 0 0 Betriebskosten 0 0 32.129 24.939 1.268 1.211 59.547 24.097 18.704 951 908 44.660 Kontrollen Notrufservicepssch. Aufschaltung.,etc. Sonstiges Sicherheits- und Überwachungsdienste 371 Abgaben u. Beiträge 372 Abgaben u. Beiträge 379 Einnahme 370 Kosten € / Kosten € / Jahr Jahr Voll anteilig Techn. Anlagen 0 0 Baukonstrukt. 0 0 Techn. Anlagen 0 0 wasserl. Urinalanlagen 0 0 Rev. Feuerlöscher 0 0 Sonstiges 0 0 Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzungkosten Grundsteuer Versicherungsb. 0 Baukonstrukt. Techn. Anlagen Außenanlagen Ausstattung Voraussichtliche Inbetriebnahme: Monate der Nutzung im Jahr der Inbetriebnahme: KG 200 KG 300 KG 400 Umlegeschlüssel der anteiligen Folgekosten: KG 200 KG 300 KG 400 22.07.2016 Sachkonto 01.03.2017 9 9 9 0,75 0,75 0,75 Seite 3 nur für den Fall "Aufwachsen" der Schule (schuljahresweise Erhöhung der Zügigkeit) Seite 2/3 NUK_51_extern_Tab_1 Begründung der Eilbedürftigkeit Vorlage: 1. Änderungsbeschluss zur RBV-2005/14 - Baubeschluss Berufliches Schulzentrum 12 - neuer Standort Rosenowstraße 60: Sanierung in 3 BA Der 1. BA - Brandschutzmaßnahme - ist bereits fertiggestellt worden und im Rahmen des EFREFörderprogramms 2013/14 endabgerechnet. Der 2. und 3. BA dieser Maßnahme - Innere und äußere Sanierung - sind Bestandteil des Förderprogramms "Kreisfreie Städte" und gegenwärtig noch in der Ausführung. Das Schulgebäude wurde bereits zur Nutzung übergeben. Die Eilbedürftigkeit der Einbringung der o. g. Vorlage in die Ratsversammlung ist erforderlich zur Sicherstellung a) der Finanzierung des Mehrbedarfes infolge - festgestellter Bauschäden, - hoher Verschleißgrade im Bereich der Hausanschlüsse, - Ersatzvornahmen nach Insolvenz einer Firma (Fensterbau) - höheren Aufwandes in den Außenanlagen wg. umfangreicherer Eingriffe etc.als Voraussetzung für die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme. b) der maximal möglichen Abrechnung der Leistungen zur inneren und energetischen Teilsanierung des Gebäudes im Rahmen des Förderprogramms "Kreisfreie Städte", c) der zeitnahen und termingemäßen Veranlassung der erforderlichen Ausschreibungen inkl. Bezuschlagung für die umfangreicheren Leistungen in den Außenanlagen. Sofern ein Beschluss der Ratsversammlung nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (spätestens Ratsversammlung am 26.10.2016) vorliegt, ist - eine Fertigstellung der Bauleistungen im und am Gebäude in 2016 kaum noch möglich und - die geplante Beauftragung der Leistungen in den Außenanlagen zum 01.11.2016 mit dem Ziel der Realisierung der grundlegenden Leistungen in 2016 nicht mehr möglich. Zusätzlich ist das aus dieser Verzögerung resultierende Konfliktpotenzial mit dem Förderungszeitraum "Kreisfreie Städte" derzeit nicht einschätzbar.