Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1068769.pdf
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206 kB
Erstellt
11.07.16, 12:00
Aktualisiert
13.10.16, 16:45
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Ratsversammlung
eilbedürftig
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03052
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
1. Änderung zum Baubeschluss BSZ 12, Neuer Standort Rosenowstr. 60, 1. BA
Brandschutzmaßnahme; 2. BA Innere Teilsanierung und Herstellung Barrierefreiheit
RBV 2005/14 vom 19.3.2014 aufgrund Maßnahmeerweiterung Sanierung Dach und
der gebäudenahen Außenanlagen sowie Bestätigung einer außerplanmäßigen
Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO 2016 - EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorschlag:
1. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme erhöhen sich um 490.085,00 € und betragen
4.829.985,00 €. Davon sind durch Umverteilung von freigewordenen Fördermitteln bei Maßnahmen
aus dem Förderprogramm KFS 142.636,99 € gedeckt.
2. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 in
Höhe von 347.448,01 € PSP Element "BSZ 12 Robert Blum, Brandschutz" (7.0001098.700) werden
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH
(Invest)" (1098700000).
3. Die in den Haushaltsjahren 2017 ff. entsprechend Tabelle 1 anfallenden Nutzungskosten werden
zunächst zur Kenntnis genommen. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt
anzumelden. Für die KG 200 werden die Objektmanagementkosten aus dem Objekt
Komarowstraße übernommen.
2017 anteilig:
KG 300 Betriebskosten
33.899 €
KG 400 Instandsetzungskosten
44.660 €
2018 jährlich voll:
KG 300 Betriebskosten
KG 400 Instandsetzungskosten
45.200 €
59.547 €
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Einzahlungen
2016
142636,99
7.0001098.705
Auszahlungen
2016
490085,00
7.0001098.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
HAUSHALTSVORLAGE
1. Änderung zum Baubeschluss BSZ 12, Neuer Standort Rosenowstr. 60, 1. BA Brandschutzmaßnahme; 2. BA Innere Teilsanierung und Herstellung Barrierefreiheit; 3.BA
Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss - RBV 2005/14 vom
19.03.2014 aufgrund Maßnahmeerweiterung Sanierung Dach und der gebäudenahen
Außenanlagen und der Kostenfortschreibung sowie Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO
Bauvorhaben:
BSZ 12 - Rosenowstraße 60 , 04357 Leipzig
1. BA Brandschutzmaßnahme
2. BA Innere Teilsanierung und Herstellung Barrierefreiheit
3. BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
20.09.2016
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit,
3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss
Stand vom: 20.09.2016
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
2 Begründung des Nachtrages
3
2.1 Begründung
3
2.2 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
3
3 Aktueller Planungs- und Ausführungsstand
3
3.1 Planung
3
3.2 Ausführung
4
3.3 Ausschreibung und Vergabe
4
4 Finanzieller Aufwand
4
5 Finanzierungsplan
5
6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
5
7 Fristenplan
5
8 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit,
3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss
Stand vom: 20.09.2016
Kurzerläuterung
Die Baumaßnahme befindet sich in der Realisierung (geplanter Fertigstellungstermin 2016) und wurde in
drei Bauabschnitte geteilt:
1. BA Brandschutzmaßnahme
2. BA Innere Sanierung und Herstellung der Barrierefreiheit
3. BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss
Der 1. und 2. BA sind weitestgehend abgeschlossen.
Aus verschiedenen Gründen ergeben sich zusätzliche Kosten durch Leistungserweiterungen und Mehrkosten.
Die Mehrkosten von insgesamt 490.085 € sind Gegenstand dieses Nachtrages zum Baubeschluss.
Die zusätzlichen Mittel in 2016 i. H. von 490.085 € werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt (Invest)
(1098700000) und aus einem erhöhten Fördermittelanteil.
1
Grundlagen
- Baubeschluss RBV-2005/14 vom 19.03.2014 mit einer Gesamtinvestition von 4.339.900 €
- Zuwendungsbescheid der SAB zum Zuschuss als Projektförderung mit einer Anteilsfinanzierung
von 40% . - Änderungsbescheid zum 1. BA (Brandschutz) vom 28.09.2015
- Änderungsbescheid zum 2. und 3. BA vom 13.04.2016
2
Begründung des Nachtrages
2.1
Begründung
Während der Umsetzung der inneren und energetischen Sanierung sowie der Bauwerksabdichtung
wurde die zwingende Notwendigkeit der kompletten Erneuerung der Dachabdichtung festgestellt. Nach
Trockenlegung der Außenwände sind erhöhte Schäden im Untergeschoss festzustellen – diese führen zu
Mehraufwendungen in den Gewerken Estrich / Malerarbeiten / Bodenbelagsarbeiten. Erst nach
Demontagearbeiten der Haustechnik und der vollständigen Entrümpelung der Räume im Untergeschoss
wurden Großteile der Wandoberflächen freigelegt und die Schäden sichtbar.
Die gebäudenahen Freianlagen sind als Maßnahmeerweiterung für einen sicheren Schulbetrieb
erforderlich, da im Zuge der notwendigen Erneuerung der Grundleitung und des Neuanschlusses der
Fernwärme größere Eingriffe als geplant im Schulgelände erforderlich waren.
Infolge der Insolvenz der beauftragten Firma für die Lieferung und den Einbau der Außenfenster müssen
die Restleistungen neu vergeben werden.
Dies führt zu erhöhten Kosten.
Insgesamt ergibt sich ein Mehrbedarf von 490.085 €. Das entspricht 11,14 % der ursprünglichen
Gesamtsumme. Im Einzelnen:
KG 300 - Hier ergaben sich Mehrkosten durch Zusatzleistungen und Mehrmengen, die in dieser Form
nicht geplant waren, aber auch nicht abgewendet werden konnten. Im Einzelnen :
Dachabdichtung : wegen aufgefundenen schwerwiegenden Mängel am Bestandsdach muss entgegen
der ursprünglichen Planung der gesamte Dachaufbau erneuert werden.
Außenfenster : Infolge der Insolvenz der AN-Firma für Lieferung und Montage Außenfenster muss die
Fertigstellung der Leistung neu vergeben werden. Es ist hier zu erheblichen Bauverzügen und daraus
resultierenden Mehrkosten der Folgegewerke (Gerüst, Fassadenarbeiten) gekommen.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
3
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit,
3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss
Stand vom: 20.09.2016
Estrich - , Bodenbelags- und Malerarbeiten: Nach der Trockenlegung des Untergeschosses wurden
größere Schäden als geplant am Estrich vorgefunden. Der Großteil der Fachunterrichtsräume des
Berufsschulzentrums befindet sich im Untergeschoss. Eine teilweise Erneuerung des Estrichs, des
Belages und der Malerarbeiten an Außenwandflächen war nicht abzuwenden.
KG 400- Im Zuge der Baudurchführung zeigte sich die Notwendigkeit der Erneuerung der Grundleitung
(Hausanschluss) und der Hausanschlusstation (Fernwärme). Die hier entstandenen Mehrkosten konnten
nicht abgewendet werden. Damit ist die Betriebssicherheit der technischen Anlage für die nächsten 20
Jahre gesichert.
KG 500- Die Maßnahme muss infolge der Neuverlegung der Grundleitung ( KG 400 ) um die Erneuerung
der gebäudenahen Außenanlagen für einen sicheren Schulbetrieb erweitert werden.
KG 700- Mehrkosten von Ingenieurleistungen ergeben sich durch die Verlängerung der Bauzeit,
Anpassung der Planung nach Planungsfortschreibung sowie zusätzlich erforderliche Fachplaner.
Die Einhaltung der Aufgabenstellung gibt keinen Spielraum, Leistungen für eine Kostenreduzierung zu ändern. Durch Vergabeunterschreitungen in der KG 100 (2. und 3. BA) und 600 (3. BA) konnten die Mehrkosten reduziert werden.
2.2
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Die Baumaßnahme befindet sich in der Ausführung und steht kurz vor dem Abschluss.
Eine Nichtbeschlussfassung führt zur Unterbrechung der weiteren Ausschreibungen und damit der Bauausführungen. Die komplette Fertigstellung und ein sicherer Schulbetrieb sind gefährdet!
3
Aktueller Planungs- und Ausführungsstand
3.1
Planung
Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen
3.2
Ausführung
Der 1. und 2. Bauabschnitt sind im wesentlichen bis auf geringe Restleistungen abgeschlossen und das
Gebäude ist der Schule zur Nutzung übergeben worden. Die Ausführung der energetischen Sanierung
verzögerte sich über mehrere Monate durch die Insolvenz der beauftragten Firma für das Los Außenfenster. Infolge der stark verzögerten Montage der Fensterelemente konnten die Folgegewerke (Fassade
Dämm- und Putzarbeiten, Sonnenschutzarbeiten, Abbau Gerüst bis jetzt nicht in vollem Umfang begonnen werden.
3.3
Ausschreibung und Vergabe
Die Ausschreibungsverfahren sind bis auf die Leistungen zu den Außenanlagen abgeschlossen.
Die zusätzlichen finanziellen Mittel werden im 4. Quartal 2016 benötigt, um die restlichen Ausschreibungsverfahren beginnen zu können und die vorliegenden Nachträge aus der Bauzeitverlängerung und Mehraufwendungen infolge der Insolvenz der Firma Außenfenster abdecken zu können.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
4
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit,
3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss
Stand vom: 20.09.2016
4
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
4.1.
KGNr.
1. Bauabschnitt – Brandschutzmaßnahme (Schlussabrechnung)
Kostengruppe
Baubeschluss
Mehrkosten
vom 19.03.2014
Stand 05/2016
Gesamtkosten
neu
Stand 05/2016
100
Grundstück
0€
0€
0€
200
Öffentliche Erschließung
0€
0€
0€
300
Bauwerk - Baukonstruktion
360.000 €
31.706,12 €
391.706,18 €
400
Bauwerk - Technische Anlagen
200.000 €
-18.549,65 €
181.450,35 €
500
Außenanlage
0€
0€
0€
600
Ausstattung und Kunstwerke
0€
0€
0€
700
Baunebenkosten
153.000 €
- 13.876,94 €
139.122,76 €
Summe
713.000 €
- 720,47 €
712.279,53 €
Der 1. Bauabschnitt ist fördermitteltechnisch endabgerechnet. Per abschließenden SAB-Bescheid vom
28.09.2015 sind anteilig 21.647,33 € (von abgerechneter Gesamtausgabe 712.279,29 €) nicht als zuwendungsfähig anerkannt worden. Die damit notwendige Deckung des EFRE-Fördermittelausfalls von
8.941,54 € erfolgte 2015 aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt"
(1098700000). Der Deckung aus der Kostenstelle lagen Einsparungen (nicht verbrauchte liquide Mittel)
durch Zurückstellung der geplanten Brandschutzmaßnahme an der Brüder-Grimm-GS aus dem Haushaltsjahr 2015 zugrunde.
4.2.
KGNr.
2. Bauabschnitt – Innere Sanierung und Herstellung der Barrierefreiheit
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Öffentliche Erschließung
300
Baubeschluss
Mehrkosten
vom 19.03.2014
Stand 05/2016
Gesamtkosten
neu
Stand 05/2016
40.000,00 €
- 20.041,95 €
19.958,05 €
0€
0€
0€
Bauwerk - Baukonstruktion
647.800,00 €
127.968,34 €
775.768,34 €
400
Bauwerk - Technische Anlagen
804.500,00 €
53.161,10 €
857.661,10 €
500
Außenanlage
0€
0€
0€
600
Ausstattung und Kunstwerke
60,000,00 €
20.732,33 €
80.732.33 €
700
Baunebenkosten
351.700,00 €
132.036,32 €
483.736,32 €
1.904.000,00 €
313.856,14 €
2.217.856,14 €
Summe
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
5
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit,
3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss
Stand vom: 20.09.2016
4.3.
KGNr.
3. Bauabschnitt – Energetische Sanierung und Trockenlegung Untergeschoss
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Öffentliche Erschließung
300
Bauwerk - Baukonstruktion
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Baubeschluss
Mehrkosten
vom 19.03.2014
Stand 05/2016
Gesamtkosten
neu
Stand 05/2016
40.000,00 €
- 40.000,00 €
0€
0€
48.573,10 €
48.573,10 €
1.400.900,00 €
109.035,97 €
1.509.935,97 €
0€
0€
0€
Außenanlage
30.000,00 €
75.698,95 €
105.698,950 €
600
Ausstattung und Kunstwerke
60,000,00 €
- 60.000,00 €
0€
700
Baunebenkosten
192.000,00 €
43.638,84 €
235.638,84 €
1.722.900,00 €
176.946,86 €
1.899.846,86 €
Summe
4.4.
KGNr.
Finanzieller Aufwand Gesamt – 1. - 3. Bauabschnitt
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Öffentliche Erschließung
300
Bauwerk - Baukonstruktion
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlage
600
700
Baubeschluss
Mehrkosten
vom 19.03.2014
Stand 05/2016
Gesamtkosten
neu
Stand 05/2016
80.000,00 €
- 60.041,95€
19.958,05 €
0€
48.573,10 €
48.573,10 €
2.408.700,00 €
268.710,49 €
2.677.410,49 €
1.004.500,0 €
34.611,45 €
1.039.111,45 €
30.000,00 €
75.698,95 €
105.698,95 €
Ausstattung und Kunstwerke
120,000,00 €
- 39.267,67 €
80.732,33 €
Baunebenkosten
696.700,00 €
161.797,92 €
858.497,92 €
4.339.900,00 €
490.082,53 €
gerundet
490.085,00 €
4.829.982,29 €
gerundet
4.829.985,00 €
Summe
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
6
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit,
3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss
Stand vom: 20.09.2016
5
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
<
nicht förderfähig
>
förderfähig
Angaben in Euro brutto
Förderprogramm
1. BA EFRE – abgerech- 2. u. 3. BA - KFS
BA 1—3
net
Fördersatz gemäß Förder40,00%
40,00%
richtlinie in %
Gesamtkosten in € neu
712.279,29
4.117.703,00
Förderfähige Kosten in €
im 1.BA abgerechnet
Anteil Fördermittel in €
690.631,96
276.252.78
Antrag vom
25.09.2012
Bescheid vom
13.08.2013 /
28.09.2015
6
4.829.982,29
3.895.559,38
4.586.191,34
1.521.204,48
1.797.457,26
04.09.2013 /
19.02.2016
24.09.2013 /
13.04.2016
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Zur besseren Übersicht wurde die Finanzierung gemäß Baubeschluss dem neuen Finanzierungsplan
gegenüber gestellt.
Angaben in Euro brutto
Jahr
Gesamtausgabe
Bis 2015
4.339.900,00
2016
490.085,00
Gesamt
4.829.985,00
Fördermittelanteil
1.654.820,27
142.636,99
1.797.457,26
Anteil Stadt
2.685.079,73
347.448,01
3.032.527,74
PSP-Element: 7.0001098.700
Zusätzlich können auf der Grundlage des aktuellen SAB-Bescheides vom 13.04.2016 zusätzlich freigewordene Fördermittel im Förderprogramm "Kreisfreie Städte" (KfS), die im Ergebnis der Endabrechung
anderer KfS-Maßnahmen der Stadt Leipzig freigelenkt worden sind, in Höhe von 142.636,99 € zur Deckung des Mehrbedarfes beim BSZ 12 (2.+3. BA) eingesetzt werden.
Damit reduziert sich der Bedarf an zusätzlichen Eigenmitteln aus dem Haushalt der Stadt Leipzig auf
347.448,01 €.
Die zusätzlichen Mittel in 2016 i.H. Von 347.448,01 € werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung
erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt, (Invest)
(1098700000). Der Deckung aus der Kostenstelle liegen Einsparungen (nicht verbrauchte Mittel) in andren Maßnahmen aus dem Haushaltsjahr 2015 zugrunde.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
7
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit,
3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss
Stand vom: 20.09.2016
7
Fristenplan
Fertigstellung laut Baubeschluss
Fertigstellung nach derzeitiger Einschätzung (ohne Außenanlagen)
Fertigstellung Außenanlagen
*1)
*2)
Juli 2015
September 2016
Juli 2017
*1) *2)
*1)
Voraussetzung ist die rechtzeitige Mittelbereitstellung.
Umzug der Schule in 02/2016 erfolgt / Nutzungsfähigkeit gegeben
8
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
8.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist:
in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt
Die Maßnahme der Vorlage ist:
ein Neubau
ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch
ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs)
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG)
Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 20
Kostengruppe 300 Betriebskosten
45.200 EUR gem. RBV -2005/14 vom 19.03.2014
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
59.547 EUR
Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.03.2017 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das
Jahr der Inbetriebnahme betragen
Kostengruppe 300 Betriebskosten
33.899 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
44.660 EUR
Durch den Leerstand der Plattenbauschule wird diese hinsichtlich der Betriebskosten wie ein Neubau betrachtet. Für die KG 200 werden die Objektmanagementkosten aus dem Objekt Komarowstraße übernommen.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
8
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage 1.BA Brandschutzmaßnahmen, 2.BA Innere Teilsanierung und Herstellung der Barrierefreiheit,
3.BA Energetische Sanierung und Bauwerksabdichtung Untergeschoss
Stand vom: 20.09.2016
8.2
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten des Bauwerks regelt die DIN 276 Teil 1. Der nachfolgende
Kostenvergleich bezieht sich auf die aktuellen Kosten des Bauvorhabens inklusiv Kostenerhöhung.
Zur Vergleichbarkeit werden die Kostengruppen 300 und 400 herangezogen.
Neubau
BGF
BRI
BWK (KG 300 +
400)
4.249 m²
14.467 m³
3.716.520 €
BKI – Kennwertvergleich mit einer Modernisierung von 2014
(Quelle: BKI Kostenplanung 2014 Altbau, Komplettsanierung Schulen, hochgerechnet auf 2015)
Mittelwert
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Vorhabens
BWK (KG 300 +
1200 €/m² >
875 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den
400)/BGF
Mittelwert.
Der Kennwert BWK ((KG 300 + KG 400)/BGF) des Vorhabens hat sich mit diesem Änderungsbeschluss
um 72 €/m² erhöht.
Zu dem Leistungsmix dieses Baubeschlusses sind keine spezifischen Kennwerte verfügbar.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
9
Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
BSZ 12 "Robert Blum"
Berufsbildende Förderschule
Rosenowstraße 60
04357 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Modernisierung Altbau
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
351
352
353
353
355
359
350
361
362
362
369
360
Bedienung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
300
410
420
430
440
400
Bezeichnung
PSP- Element
OS Musterstraße
OS Musterstraße
OS Musterstraße
OS Musterstraße
OS Musterstraße
OS Musterstraße
1.100.23.1.3.01
1.100.23.1.3.01
1.100.23.1.3.01
1.100.23.1.3.01
1.100.23.1.3.01
1.100.23.1.3.01
0
4211 1000
4211 2000
4241 9415
4255 2010
0
OS Musterstraße
OS Musterstraße
OS Musterstraße
OS Musterstraße
1.100.23.1.3.01
1.100.23.1.3.01
1.100.23.1.3.01
1.100.23.1.3.01
0
4241 9291
4241 9420
0
1.100.23.1.3.01
1.100.23.1.3.01
1.100.23.1.3.01
0
0
0
OS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.5.1.01
OS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.5.1.01
OS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.5.1.01
OS Musterstraße
1.100.23.1.3.01
4211 1000
4211 2000
4211 2000
4241 9225
Bedienung, Inspektion und Wartung
0
0
Dienste
Dienste
Dienste
Dienste
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 OS Musterstraße
0 OS Musterstraße
0 OS Musterstraße
Abgaben und Beiträge, (Einnahmen)
0
0
Betriebskosten
0
0
32.129
24.939
1.268
1.211
59.547
24.097
18.704
951
908
44.660
Kontrollen
Notrufservicepssch.
Aufschaltung.,etc.
Sonstiges
Sicherheits- und Überwachungsdienste
371 Abgaben u. Beiträge
372 Abgaben u. Beiträge
379 Einnahme
370
Kosten € / Kosten € /
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
Techn. Anlagen
0
0
Baukonstrukt.
0
0
Techn. Anlagen
0
0
wasserl. Urinalanlagen
0
0
Rev. Feuerlöscher
0
0
Sonstiges
0
0
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzungkosten
Grundsteuer
Versicherungsb.
0
Baukonstrukt.
Techn. Anlagen
Außenanlagen
Ausstattung
Voraussichtliche Inbetriebnahme:
Monate der Nutzung im Jahr der Inbetriebnahme:
KG 200
KG 300
KG 400
Umlegeschlüssel der anteiligen Folgekosten:
KG 200
KG 300
KG 400
22.07.2016
Sachkonto
01.03.2017
9
9
9
0,75
0,75
0,75
Seite 3 nur für den Fall "Aufwachsen" der Schule (schuljahresweise Erhöhung der Zügigkeit)
Seite 2/3
NUK_51_extern_Tab_1
Begründung der Eilbedürftigkeit
Vorlage: 1. Änderungsbeschluss zur RBV-2005/14 - Baubeschluss Berufliches
Schulzentrum 12 - neuer Standort Rosenowstraße 60: Sanierung in 3 BA
Der 1. BA - Brandschutzmaßnahme - ist bereits fertiggestellt worden und im Rahmen des EFREFörderprogramms 2013/14 endabgerechnet.
Der 2. und 3. BA dieser Maßnahme - Innere und äußere Sanierung - sind Bestandteil des
Förderprogramms "Kreisfreie Städte" und gegenwärtig noch in der Ausführung.
Das Schulgebäude wurde bereits zur Nutzung übergeben.
Die Eilbedürftigkeit der Einbringung der o. g. Vorlage in die Ratsversammlung ist erforderlich zur
Sicherstellung
a) der Finanzierung des Mehrbedarfes infolge
- festgestellter Bauschäden,
- hoher Verschleißgrade im Bereich der Hausanschlüsse,
- Ersatzvornahmen nach Insolvenz einer Firma (Fensterbau)
- höheren Aufwandes in den Außenanlagen wg. umfangreicherer Eingriffe
etc.als Voraussetzung für die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme.
b) der maximal möglichen Abrechnung der Leistungen zur inneren und energetischen
Teilsanierung des Gebäudes im Rahmen des Förderprogramms "Kreisfreie Städte",
c) der zeitnahen und termingemäßen Veranlassung der erforderlichen Ausschreibungen inkl.
Bezuschlagung für die umfangreicheren Leistungen in den Außenanlagen.
Sofern ein Beschluss der Ratsversammlung nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
(spätestens Ratsversammlung am 26.10.2016) vorliegt, ist
- eine Fertigstellung der Bauleistungen im und am Gebäude in 2016 kaum noch möglich und
- die geplante Beauftragung der Leistungen in den Außenanlagen zum 01.11.2016 mit dem Ziel
der Realisierung der grundlegenden Leistungen in 2016 nicht mehr möglich.
Zusätzlich ist das aus dieser Verzögerung resultierende Konfliktpotenzial mit dem
Förderungszeitraum "Kreisfreie Städte" derzeit nicht einschätzbar.