Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1209462.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
29.09.16, 12:00
Aktualisiert
25.01.17, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. -03167-NF-02-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
2. Lesung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
2. Lesung
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
Anhörung
Ortschaftsrat Lindenthal
Anhörung
Ratsversammlung
17.11.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Verbesserung der Sauberkeit im GVZ - Reinigung der Straßen durch die kommunale
Stadtreinigung
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung überprüft die geltenden Reinigungsklassen der Straßen im GVZ bis zum Ende des II.
Quartals 2017.
Die im Rahmen der Überprüfung festgestellte Reinigungsklasse für die Straßen und Gehwege im
GVZ werden in der darauffolgenden Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung
berücksichtigt.
Bis zum Inkrafttreten dieser Satzungen stellt die Verwaltung sechs 1,1m³-Restabfallbehälter an
neuralgischen Punkten im GVZ auf.
Sachverhalt:
Die Neufassung des Antrages überschneidet sich mit dem bereits eingeleiteten
Satzungsgebungsverfahren für die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung für
das Jahr 2017.
Die notwendige Überprüfung der Reinigungsklassen der betroffenen, öffentlichen Straßen und
Gehwege im GVZ sowie die sich daraus ergebenden Folgen benötigen voraussichtlich bis zum
Ende des II. Quartals 2017.
Je nach festgestellten Reinigungsbedarf der öffentlichen Gehwege sind die Rahmenbedingungen
für die sich hieraus ergebenden Reinigungskapazitäten zu schaffen. Anhand dessen muss eine
Überprüfung der Planung der aktuellen Reinigungstouren erfolgen und diese bei Bedarf angepasst
werden.
Die abschließenden Ergebnisse der Überprüfung sind bei der Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühren sowie in den entsprechenden Satzungen zu berücksichtigen.
Bis zu einer abschließenden Festlegung über die Reinigungsklassen für die Straßen und Gehwege
im GVZ kann durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig an 6 neuralgischen Punkten jeweils ein
1,1 m³ Restabfallbehälter zur Nutzung aufgestellt werden.