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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1209462.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
29.09.16, 12:00
Aktualisiert
25.01.17, 10:01

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. -03167-NF-02-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung 2. Lesung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 2. Lesung Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln Anhörung Ortschaftsrat Lindenthal Anhörung Ratsversammlung 17.11.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Verbesserung der Sauberkeit im GVZ - Reinigung der Straßen durch die kommunale Stadtreinigung Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung überprüft die geltenden Reinigungsklassen der Straßen im GVZ bis zum Ende des II. Quartals 2017. Die im Rahmen der Überprüfung festgestellte Reinigungsklasse für die Straßen und Gehwege im GVZ werden in der darauffolgenden Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung berücksichtigt. Bis zum Inkrafttreten dieser Satzungen stellt die Verwaltung sechs 1,1m³-Restabfallbehälter an neuralgischen Punkten im GVZ auf. Sachverhalt: Die Neufassung des Antrages überschneidet sich mit dem bereits eingeleiteten Satzungsgebungsverfahren für die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung für das Jahr 2017. Die notwendige Überprüfung der Reinigungsklassen der betroffenen, öffentlichen Straßen und Gehwege im GVZ sowie die sich daraus ergebenden Folgen benötigen voraussichtlich bis zum Ende des II. Quartals 2017. Je nach festgestellten Reinigungsbedarf der öffentlichen Gehwege sind die Rahmenbedingungen für die sich hieraus ergebenden Reinigungskapazitäten zu schaffen. Anhand dessen muss eine Überprüfung der Planung der aktuellen Reinigungstouren erfolgen und diese bei Bedarf angepasst werden. Die abschließenden Ergebnisse der Überprüfung sind bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren sowie in den entsprechenden Satzungen zu berücksichtigen. Bis zu einer abschließenden Festlegung über die Reinigungsklassen für die Straßen und Gehwege im GVZ kann durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig an 6 neuralgischen Punkten jeweils ein 1,1 m³ Restabfallbehälter zur Nutzung aufgestellt werden.