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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1195052.pdf
Größe
178 kB
Erstellt
17.08.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 16:01

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02304-DS-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost Ratsversammlung 17.11.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG Teilobjekt: Demontage Beschlussvorschlag: Es werden die Beschlusspunkte 2 und 3 des Beschlusses VI-DS-02304 der Ratsversammlung vom 18.05.2016 geändert und ein Beschlusspunkt 4 ergänzt. unverändert: 1. Die Demontage der Brücke soll im Anschluss an die Leitungsdükerung der Trinkwasserhauptversorgungsleitung in den Jahren 2016/2017 realisiert werden. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) in der zur Zeit gültigen Fassung). geändert: 2. Die Maßnahmekosten betragen 3.000.000,00 € brutto. geändert: 3. Im PSP-Element 7.0000653.700 werden - im Jahr 2016 1.948.350,00 € brutto und - im Jahr 2017 1.051.650,00 € brutto bereitgestellt. neu: 4. Es werden in 2016 überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element "Brücke Straße des 18. Oktober" (7.0000653.700) in Höhe von 700.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098700000. Gleichzeitig werden in 2016 Ermächtigungen aus dem Vorjahr bei folgenden PSP-Elementen gesperrt: 7.0000641.740 - Leitungsdüker Brücke Str. 18.Oktober – 120.000,00 € brutto 7.000.1108 - aus nicht benötigten Mitteln des Liegenschaftsamtes ( Erich-Köhn-Straße ) - 580.000,00 € brutto Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 2017 3.000.000,00 7.0000653.700/ SK 78512000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: - siehe Anlage Sachverhalt Begründung zur 1. Änderung des Beschlusses Nr.: VI-DS-02304 vom 18.05.2016 zum Vorhaben Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18.Oktober über die Anlagen der DB AG Teilobjekt: Demontage Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 18.05.2016 (VI-DS-02304) wurde die Umsetzung der Maßnahme „Demontage der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG“ bestätigt. Der Abbruch des vorhandenen Brückenbauwerkes ist auf Grund der starken Gefährdung der Bahnanlagen durch herabfallende Betonteile dringend erforderlich und nicht aufschiebbar. Begründung für die Erhöhung der Gesamtbaukosten Den Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme Demontage Brücke 18. Oktober im o.g. Beschluss der Ratsversammlung liegt die Kostenberechnung vom 30.10.2015 zugrunde. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung wurde kein wertbares Angebot erzielt. Allerdings wurde eine Preissteigerung für Bauleistungen am Markt erkennbar, die eine Fortschreibung der Kostenberechnung notwendig macht. Auf Grund des hier eingeflossenen Preisniveaus des Jahres 2016 von vergleichbaren Objekten, ergab sich eine Preissteigerung von ca. 20 % in allen Leistungsbereichen. Besonders auffällig ist eine Kostenerhöhung im Bereich des Rückbaus kontaminierter Baustoffe (Fahrbahnbeläge/ Abdichtungen). In diesen Einzelpositionen ergeben sich Preissteigerungen von bis zu 100 %. Weitere erhebliche Preissteigerungen sind im Leistungsbereich des Kraneinsatzes zu erkennen. Dadurch ändert sich die erforderliche Finanzplanung im Bezug auf den Beschluss Nr. VI-DS-02304 vom 18.05.2016 wie folgt: Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben in Jahresscheiben in € brutto bisher gemäß Beschluss Nr. VI-DS-02304 Gesamt Gesamtkosten (Euro) Ausgabe 7.0000653.700 Einnahme Fördermittel Stadtanteil 2016 (Ermächtigung aus 2017 (entsprechend Vorjahr) Mittelanmeldung zur HHP 2017/18) 2.300.000,00 € 1.248.350,00 € 1.051.650,00 € 0 0 0 2.300.000,00 € 1.248.350,00 € 1.051.650,00 € Stand: 15.08.2016 Gesamt Gesamtkosten (Euro) Ausgabe 7.0000653.700 3.000.000,00 € 1.948.350,00 € 1.051.650,00 € 0 0 0 3.000.000,00 € 1.948.350,00 € 1.051.650,00 € Einnahme Fördermittel Stadtanteil 2016 (Ermächtigung aus 2017 (entsprechend Vorjahr) Mittelanmeldung zur HHP 2017/18) Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen erfolgt in 2016 aus der Sperre der Ermächtigungen aus dem Vorjahr in den PSP-Elementen: 7.0000641.740 - 120.000,00 € brutto - Leitungsdüker Brücke Str. d. 18. Oktober 7.0001108.700 - 580.000,00 € brutto - aus nicht benötigten Mitteln des Liegenschaftsamtes (Erich-Köhn-Straße) und ist somit haushaltsneutral. Die Förderunschädlichkeit der Demontage der Brücke unter dem Aspekt eines geplanten Ersatzneubaus liegt mit Schreiben vom 16.06.2016 vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr vor. Mit Einreichung der vollständigen Unterlagen zur Beantragung der Fördermittel für den geplanten Brückenneubau nach bestätigtem Bau- und Finanzierungsbeschluss werden auch die Kosten für die erfolgte Demontage unter dem Aspekt der Baufeldfreimachung (Herrichten des Grundstücks) beantragt. Von einer zeitnahen Bestätigung kann nicht ausgegangen werden, da die Fördermittel an den Neubau gekoppelt sind und die Fördertöpfe bereits für die Folgejahre ausgeschöpft sind. Wie geplant, kann das Brückenbauwerk nur unter weitestgehender Beibehaltung des Eisenbahnbetriebes demontiert werden. Das kann nur in vielen kleinen Nachtsperrpausen über einen längeren Zeitraum erfolgen. Der für das Vorhaben geplante Bauzeitraum von August 2016 - Mai 2017 kann aufgrund der bereits beantragten Sperrpausen bei der DB AG nicht verschoben werden.