Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1195052.pdf
Größe
178 kB
Erstellt
17.08.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02304-DS-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
Ratsversammlung
17.11.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Ersatzneubau der Brücke im
Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG
Teilobjekt: Demontage
Beschlussvorschlag:
Es werden die Beschlusspunkte 2 und 3 des Beschlusses VI-DS-02304 der Ratsversammlung vom
18.05.2016 geändert und ein Beschlusspunkt 4 ergänzt.
unverändert:
1. Die Demontage der Brücke soll im Anschluss an die Leitungsdükerung der Trinkwasserhauptversorgungsleitung in den Jahren 2016/2017 realisiert werden. (Baubeschluss gemäß
Hauptsatzung § 8 (3) in der zur Zeit gültigen Fassung).
geändert:
2. Die Maßnahmekosten betragen 3.000.000,00 € brutto.
geändert:
3. Im PSP-Element 7.0000653.700 werden
- im Jahr 2016 1.948.350,00 € brutto und
- im Jahr 2017 1.051.650,00 € brutto
bereitgestellt.
neu:
4. Es werden in 2016 überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
"Brücke Straße des 18. Oktober" (7.0000653.700) in Höhe von 700.000 € bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus der Kostenstelle 1098700000.
Gleichzeitig werden in 2016 Ermächtigungen aus dem Vorjahr bei folgenden PSP-Elementen
gesperrt:
7.0000641.740 - Leitungsdüker Brücke Str. 18.Oktober – 120.000,00 € brutto
7.000.1108 - aus nicht benötigten Mitteln des Liegenschaftsamtes
( Erich-Köhn-Straße ) - 580.000,00 € brutto
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
2017
3.000.000,00
7.0000653.700/
SK 78512000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
- siehe Anlage
Sachverhalt
Begründung zur 1. Änderung des Beschlusses Nr.: VI-DS-02304 vom 18.05.2016 zum
Vorhaben Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18.Oktober über die Anlagen
der DB AG
Teilobjekt: Demontage
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 18.05.2016 (VI-DS-02304) wurde die Umsetzung der
Maßnahme „Demontage der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB
AG“ bestätigt.
Der Abbruch des vorhandenen Brückenbauwerkes ist auf Grund der starken Gefährdung der
Bahnanlagen durch herabfallende Betonteile dringend erforderlich und nicht aufschiebbar.
Begründung für die Erhöhung der Gesamtbaukosten
Den Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme Demontage Brücke 18. Oktober im o.g. Beschluss
der Ratsversammlung liegt die Kostenberechnung vom 30.10.2015 zugrunde.
Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung wurde kein wertbares Angebot erzielt. Allerdings
wurde eine Preissteigerung für Bauleistungen am Markt erkennbar, die eine Fortschreibung der
Kostenberechnung notwendig macht.
Auf Grund des hier eingeflossenen Preisniveaus des Jahres 2016 von vergleichbaren Objekten,
ergab sich eine Preissteigerung von ca. 20 % in allen Leistungsbereichen. Besonders auffällig ist
eine Kostenerhöhung im Bereich des Rückbaus kontaminierter Baustoffe (Fahrbahnbeläge/
Abdichtungen).
In diesen Einzelpositionen ergeben sich Preissteigerungen von bis zu 100 %.
Weitere erhebliche Preissteigerungen sind im Leistungsbereich des Kraneinsatzes zu erkennen.
Dadurch ändert sich die erforderliche Finanzplanung im Bezug auf den Beschluss Nr. VI-DS-02304
vom 18.05.2016 wie folgt:
Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben in Jahresscheiben in € brutto
bisher gemäß Beschluss Nr. VI-DS-02304
Gesamt
Gesamtkosten (Euro)
Ausgabe
7.0000653.700
Einnahme
Fördermittel
Stadtanteil
2016 (Ermächtigung aus 2017 (entsprechend
Vorjahr)
Mittelanmeldung zur
HHP 2017/18)
2.300.000,00 €
1.248.350,00 €
1.051.650,00 €
0
0
0
2.300.000,00 €
1.248.350,00 €
1.051.650,00 €
Stand: 15.08.2016
Gesamt
Gesamtkosten (Euro)
Ausgabe
7.0000653.700
3.000.000,00 €
1.948.350,00 €
1.051.650,00 €
0
0
0
3.000.000,00 €
1.948.350,00 €
1.051.650,00 €
Einnahme
Fördermittel
Stadtanteil
2016 (Ermächtigung aus 2017 (entsprechend
Vorjahr)
Mittelanmeldung zur
HHP 2017/18)
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen erfolgt in 2016 aus der Sperre der
Ermächtigungen aus dem Vorjahr in den PSP-Elementen:
7.0000641.740 - 120.000,00 € brutto - Leitungsdüker Brücke Str. d. 18. Oktober
7.0001108.700 - 580.000,00 € brutto - aus nicht benötigten Mitteln des Liegenschaftsamtes
(Erich-Köhn-Straße)
und ist somit haushaltsneutral.
Die Förderunschädlichkeit der Demontage der Brücke unter dem Aspekt eines geplanten
Ersatzneubaus liegt mit Schreiben vom 16.06.2016 vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr
vor.
Mit Einreichung der vollständigen Unterlagen zur Beantragung der Fördermittel für den geplanten
Brückenneubau nach bestätigtem Bau- und Finanzierungsbeschluss werden auch die Kosten für
die erfolgte Demontage unter dem Aspekt der Baufeldfreimachung (Herrichten des Grundstücks)
beantragt.
Von einer zeitnahen Bestätigung kann nicht ausgegangen werden, da die Fördermittel an den
Neubau gekoppelt sind und die Fördertöpfe bereits für die Folgejahre ausgeschöpft sind.
Wie geplant, kann das Brückenbauwerk nur unter weitestgehender Beibehaltung des
Eisenbahnbetriebes demontiert werden. Das kann nur in vielen kleinen Nachtsperrpausen über
einen längeren Zeitraum erfolgen.
Der für das Vorhaben geplante Bauzeitraum von August 2016 - Mai 2017 kann aufgrund der
bereits beantragten Sperrpausen bei der DB AG nicht verschoben werden.