Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1190383.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
27.07.16, 12:00
Aktualisiert
06.10.16, 16:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02140-VSP-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
12.10.2016
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, "Kino der Jugend"
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
x Sachstandsbericht
Sachstandsbericht / Alternativvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass Sicherungsmaßnahmen i. H. v. bis zu
70.000,00 € netto (83.300,00 € brutto) zur Gefahrenabwehr und Wiederherstellung der
Begehbarkeit des Gebäudes „Kino der Jugend“ gemäß Vorschlag des Punktes II der Begründung
veranlasst sind. Die Finanzierung erfolgt durch Übertragung der Mittel der Arbeitsgruppe
„Verwahrloste Immobilien“ an das Liegenschaftsamt (PSP 1.100.11.1.3.05).
2.
Das „Kino der Jugend“ ist für eine Veräußerung mit Konzeptvorgaben auszuschreiben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Siehe beiliegende Begründung.
Seite 1/3
Seite 2/3
Begründung
I. Sachstandsbericht
Das seit Ende der 80iger Jahre des vorigen Jahrhunderts ungenutzte ehemals als „Kino der
Jugend“ bekannte Backsteingebäude Eisenbahnstraße 162 wurde 1890 errichtet. Zur damaligen
Zeit war es Bestandteil der zwischen der Riesaer Straße und Eisenbahnstraße ansässigen
Gasanstalt.
Nach Schließung der Gasanstalt erfolgte 1928 erstmals die Nutzung des Gebäudes als Kino,
seinerzeit „Fortuna-Lichtspiele“ genannt. Weder die in den 50/60iger Jahren durchgeführte
Vergrößerung, der vor der Leinwand befindlichen Bühne, noch die Umstellung auf Breitfilmformat
konnten die Einstellung des Spielbetriebes im Jahr 1987 verhindern.
Das denkmalgeschützte Gebäude konnte seit der Schließung vor fast dreißig Jahren keiner Nachnutzung zugeführt werden.
Da das unmittelbar angrenzende städtische Grundstück der Stadtbeleuchtung als Fachamtsliegenschaft dient, wurde in Erwägung gezogen, das in Rede stehende Gebäude als Verkehrsmanagementzentrale herzurichten und zukünftig als Fachamtsliegenschaft zu nutzen. Dieses
Vorhaben wird jedoch nicht mehr verfolgt.
Die beteiligten Fachämter verständigten sich dahingehend, dass die Sicherung des Daches als
dringlichste Maßnahme vorzunehmen ist. Für die Dachsicherung sollte eine über die Notsicherung
hinausgehende Ertüchtigung in Erwägung gezogen werden. Laut vorliegendem Fachgutachten ist
die Standsicherheit des Gebäudes für eine ordentliche Dachinstandsetzung gegeben. Die
auszuführenden Arbeiten wurden im Detail mit der Abteilung Denkmalpflege des ABD abgestimmt
und würden die Neueindeckung des Daches sowie Arbeiten am Dachstuhl und den angrenzenden
Bauteilen, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit dienen, umfassen.
Die Finanzierung der Dachinstandsetzung sollte ursprünglich über entsprechend beantragte
Fördermittel des Denkmalschutzes (die Förderquote hätte bis zu 50% der Gesamtmaßnahme
betragen können) sowie aus Haushaltsmitteln der AG Verwahrloste Immobilien sichergestellt
werden.
Das Landesamt für Denkmalpflege teilte nunmehr im Juli 2016 mit, dass bei der Gewährung der
Denkmalschutzfördermittel das Vorhaben „Kino der Jugend“ keine Berücksichtigung fand.
Das bürgerschaftliche Engagement, welches dem Verwaltungshandeln vorausging, zielte zwar im
ersten Schritt auf die Sicherung, speziell auf die Dachsicherung, des Gebäudes ab, meint aber die
Rettung und Wiederbelebung des Gesamtgebäudes. Die Gründungsmitglieder des Vereins IG
FORTUNA – Kino der Jugend möchten sich genau dieser Aufgabe widmen.
Der übergeordneten Planung (INSEK) entsprechend, ist das denkmalgeschützte Gebäude für
Nutzungen geeignet, welche die „Zentrenfunktion“ der Eisenbahnstraße stärken. Dazu zählen u. a.
Schank- und Speisewirtschaft, zentrenkonformer Einzelhandel oder Anlagen für kulturelle, soziale,
gesundheitliche und/oder sportliche Zwecke sowie nicht störende gewerbliche Nutzung.
II. Vorschlag zur weiteren Verfahrensweise
Das Gebäude befindet sich insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Dachhaut
sowie Teile des Dachstuhles sind dringend sanierungsbedürftig. Die Wand- und Deckenkonstruktionen sind stark geschädigt und in Teilbereichen bereits eingestürzt.
Ein gefahrloses Betreten des Gebäudes ist derzeit nicht möglich. Zusätzlich schreitet die
Verschlechterung des Gebäudezustandes ständig voran und treibt somit die erforderlichen
Sanierungskosten weiter in die Höhe.
Seite 2
Auszug aus dem erstellten Kurzgutachten vom Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Zitat: “Das Gebäude ist also so marode, dass ihm kein Wert mehr beigemessen werden kann.“
Im Rahmen der Gebäudesicherung werden nach erneuter Prüfung des Bauzustandes u. a.
folgende Sofortmaßnahmen erforderlich:
•
•
•
•
•
•
•
•
Absturzsicherung der eingestürzten Bereiche im Fußboden des Erdgeschosses
Sicherung der eingestürzten Kellerdecke
Herstellung einer gefahrlosen Begehbarkeit des Gebäudes
Bergung loser Dachsteine und defekter Bauteile des Dachstuhles und des
Deckentragwerkes
Aufbringen einer temporären wetterfesten Folie zur Minderung des weiteren Verfalls
Herstellung einer notdürftigen Dachentwässerung
Rückbau der einsturzgefährdeten Unterhangdecke
Schuttberäumung und Entsorgung
Die Maßnahmen zur Gebäudesicherung werden bis zu einem Maximalwert von 70.000,00 € netto
(83.300,00 € brutto) durchgeführt. Zur Finanzierung sind die bereits vorgesehenen Mittel der
Arbeitsgruppe „Verwahrloste Immobilien“ einzusetzen.
Dies wird zunächst den weiteren Verfall eindämmen und gleichzeitig eine Begehbarkeit des
Gebäudes absichern. Die Verwaltung bereitet bereits Maßnahmen zur Gebäudesicherung vor.
Da die Finanzierung sich notwendigerweise anschließender Sanierungsmaßnahmen nicht
gesichert ist und da die Verwaltung selbst keine Verwendung für das Objekt hat, wird nach
Durchführung der Sicherungsmaßnahmen eine Veräußerung des Objektes im Rahmen einer
öffentlichen Ausschreibung mit Konzept angestrebt. Dazu sind unter Einbeziehung der betroffenen
Fachämter der Dezernate IV und VI die Zielstellungen zu erarbeiten und dem zu bildenden
Beteiligungsgremium gemäß Ratsbeschluss A-00058/14 vorzulegen.
Eine Ausschreibung zur Bestellung eines Erbbaurechts wird im Rahmen einer öffentlichen
Ausschreibung mit Konzept ebenfalls geprüft. Hierbei ist das Risiko eines späteren Notleidens für
die Stadt Leipzig abzuwägen.
Sollte im Ergebnis der Ausschreibung eine Kultureinrichtung entstehen, kann der neue
Eigentümer/ Nutzer fachlich begleitet werden. Im Rahmen des neu beantragten „Soziale-StadtGebietes“ im Leipziger Osten wird seitens der Verwaltung geprüft, ob Fördermittel für die
Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes als Magistralenzentrum für kulturelle, soziale
und/oder gemeinwesenorientierte Angebote eingesetzt werden können.