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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1193226.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
15.08.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 16:02

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03151 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Betriebsausschuss Stadtreinigung Ratsversammlung 17.11.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Stadtreinigung Leipzig- Beschlussvorschlag: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 im Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig wird die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Gemäß § 32 Abs. 1 SächsEigBVO (Sächsische Eigenbetriebsverordnung) vom 16. Dezember 2013 ist die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen, die vom Stadtrat zu bestellen sind. Die Jahresabschlussprüfungen für die Wirtschaftsjahre 2011 bis 2015 sind durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt wurden. Zur Vermeidung eines routinemäßigen Vorgehens bei Prüfungen und zur Stärkung der Unabhängigkeit der mit der Abschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird empfohlen, diese in regelmäßigen Abständen, z.B. in einem Turnus von drei bis fünf Jahren, zu wechseln. Um dem externen Rotationsprinzip zu entsprechen, wurden vom Dezernat Finanzen vier Angebote diverser Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt. In Übereinstimmung mit dem Eigenbetrieb ist die überzeugende Qualität des Angebotes incl. Honorarvorschlag der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Veranlassung, diese dem Stadtrat für das Wirtschaftsjahr 2016 als Abschlussprüfer zur Bestellung vorzuschlagen.