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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1199233.pdf
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Erstellt
26.08.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 16:37

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03213 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters alle Ortschaftsräte Fachausschuss Umwelt und Ordnung Fachausschuss Finanzen Betriebsausschuss Stadtreinigung 09.11.2016 Vorberatung Ratsversammlung 17.11.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2017 Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung. 2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 1.831.100 EUR wird beschlossen. 3. Der Beschluss der Ratsversammlung VI-DS-01778/15 vom 19.11.2015 wird aufgehoben. 4. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2017 in Kraft. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlage Begründung AWGS 2017 Anlagen: Anlage Begründung AWGS 2017 Anlage AWGS 2017 Anlage Kalkulation AWGS 2017 Begründung Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig, gültig ab 01.01.2017 Der Grund für die Neufassung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung ist die Neukalkulation der Gebührensätze durch Kosten- und Mengenänderungen sowie Leerungs- und Behälterzahländerungen in der Abfallentsorgung. In den folgenden Abschnitten wird detailliert auf die Änderungen der einzelnen Gebührensätze eingegangen. Die vollständige Gebührenkalkulation ist als Anlage der Abfallwirtschaftsgebührensatzung beigefügt. I. Erläuterungen zu den einzelnen Kostenblöcken der Gebührenkalkulation Die Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die voraussichtlichen Kosten im Jahr 2017. Sie werden ermittelt aus der Summe der Kosten lt. Vorkalkulation für 2016 und den zwischen dem 01.01.2016 bis zum 31.12.2017 prognostizierten Kostenänderungen. Die ansatzfähigen Kosten der Abfallwirtschaft lt. Nachkalkulation (NK) 2015 bzw. lt. Vorkalkulation (VK) 2016 und 2017 entwickelten sich wie folgt: Angaben in TEUR 2015 (NK) 2016 (VK) 2017 (VK) Gesamtkosten 35.027 36.331 39.229 Die Kosten für die Abfallwirtschaft steigen voraussichtlich im Jahr 2017 gegenüber der Vorkalkulation für das Jahr 2016 um 2.898 TEUR. Das entspricht einer Erhöhung um 8 %. Zum 01.01.2016 betrugen die verbleibenden ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen 6.051 TEUR. Auf die Gebührenkalkulation 2016 wurden 1.635 TEUR und auf die Gebührenkalkulation 2017 werden 1.831 TEUR vorgetragen (siehe Blatt 1 der Anlage). Dieser Betrag mindert die auf die Gebühren umzulegenden Kosten. Im Folgenden werden die Kostenblöcke erläutert, in denen sich die Ansätze gegenüber 2016 wesentlich ändern. Die vollständige Übersicht zeigt Blatt 2 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung. Die verwendeten Gliederungsnummern stimmen mit denen auf Blatt 2 der Anlage überein. 1. Materialkosten Die Entsorgungsaufwendungen steigen im Jahr 2017 voraussichtlich um 1.886 TEUR. Durch den anhaltenden Anstieg der Einwohnerzahl in der Stadt Leipzig wachsen die Mengen der zu entsorgenden Abfälle an. Außerdem wird von höheren Entsorgungspreisen und einem gestiegenem Verrechnungspreis des Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) ausgegangen. Gegenläufig entwickeln sich die Kosten für Material (./. 237 TEUR). Dazu tragen insbesondere niedrigere Preise für Dieselkraftstoff bei. 2. Personalkosten Entsprechend der Tarifrunde TVöD 2016 wird das Entgelt der Beschäftigten in 2 Stufen, ab 01.03.2016 um 2,4% sowie ab 01.02.2017 um weitere 2,35% angehoben. In die Kalkulation der Personalkosten werden in 2017 davon ausgehend 344 TEUR (=3,4%) mehr eingestellt. Dieser Betrag deckt außerdem das Entgelt für fünf zusätzliche Mitarbeiter ab, die im Zuge der Erhöhung des Abfallaufkommens zur Absicherung der Entsorgung benötigt werden. -1- 3. Abschreibungen Im Jahr 2017 wird weiterhin kontinuierlich investiert, um eine permanente Erneuerung des Fuhrparkes und der Technik zu gewährleisten. Die Abschreibungen gehen geringfügig um 80 TEUR zurück. Zum realen Vermögenserhalt erfolgt die Ermittlung der Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte. Diese Möglichkeit, die das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) bietet, wird seit dem Jahr 2012 für die Kalkulation genutzt. Gegenüber der Kalkulation mit Anschaffungs- und Herstellungskosten ergibt sich für 2017 ein Mehrertrag von 200 TEUR, der einem Sonderposten für den Gebührenausgleich von Investitionen zugeführt wird. 5. Kalkulatorische Zinsen Die kalkulatorischen Zinsen steigen um 26 TEUR. Für das Jahr 2017 ist ein kalkulatorischer Zinssatz von 5 % vorgesehen. 7. / 8. Umlage Gemeinkostenstellen / interne Leistungsverrechnung Gegenüber 2016 erhöht sich die Umlage der Gemeinkostenstellen um 563 TEUR. Wesentlicher Grund sind die erwarteten Tariferhöhungen von Mitarbeitern in den umlagefinanzierten Bereichen (Verwaltung, Technik) sowie der weitere Ausbau des Behälterservices / -wäsche um 5 Mitarbeiter. 10. Kostenmindernde Erlöse Die kostenmindernden Erlöse sinken voraussichtlich um 353 TEUR. Verursacht wird diese negative Entwicklung durch voraussichtlich geringere Vergütungen für Schrott und Papier. Die avisierten Mengen in der Alttextilsammlung werden voraussichtlich in 2017 nicht erreicht werden können. 11. Verzinsung der Kostenüberdeckung Die Kostenüberdeckung wird mit 105 TEUR verzinst und kostenmindernd eingesetzt. II. Erläuterungen zur Kalkulation der einzelnen Gebührensätze Im Folgenden werden die einzelnen Gebührensätze und die aktuellen Randbedingungen für die Kalkulation erläutert. Hinweis: Alle Berechnungen werden im EDV-System mit der größten Genauigkeit vorgenommen. Differenzen in den beiliegenden Übersichten entstehen durch die Rundungen auf zwei Kommastellen. a) Leerungsgebühr Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird, wobei eine Leerung pro Quartal und Grundstück Pflicht ist. Auf die Leerungsgebühr umgelegt werden ausschließlich Kosten, die im Rahmen der Entsorgung (Sammeln, Transportieren, Vorbehandeln und Beseitigen) von Restabfall anfallen. Dabei ist die in den unterschiedlich großen Restabfallbehältern bereitgestellte Abfallmenge ein Maß für die Inanspruchnahme der Teilleistung „Restabfallentsorgung“ der Einrichtung Abfallwirtschaft. Die Kalkulation der Gebührensätze „Leerungsgebühr“ und der Aufschlag auf die Leerungsgebühr aufgrund eines kürzeren Turnus als 14 Tage wird auf Blatt 5 der Anlage ausgeführt (Äquivalenzzahlenrechnung). -2- Die Kosten für die Entsorgung des Restabfalls sind in 2017 mit voraussichtlich 21.608 TEUR rund 1.081 TEUR höher als 2016. Der Betrag wird jedoch durch den Vortrag der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung um 300 TEUR reduziert. Abzüglich 552 TEUR für die Einnahmen aus Gebühren für die Sammlung außerhalb der Touren, sind die auf die Leerungsgebühr umzulegenden Kosten mit 20.756 TEUR (Blatt 1, C13) für 2017 um rund 1.408 TEUR höher als für 2016 (19.348 TEUR). Des Weiteren wird ein teilweise höherer Umlageschlüssel (Behälter- und Leerungszahl) prognostiziert. So steigt die Zahl der Behälter in allen Größen. Die Zahl der prognostizierten Leerungen steigt bei den 60-, 240-, und 1.100-Liter-Behältern gegenüber der Kalkulation für 2016. Sie sinkt bei 80- und 120-Liter-Behältern. Durch diese Sachverhalte verschieben sich die Verhältnisse im System gegenüber 2016. Daher fällt die Gebührenänderung bei den unterschiedlichen Behältergrößen unterschiedlich hoch aus. Die folgende Tabelle stellt die Änderungen detailliert dar: Behältergröße 16/17 Differenz Behälterzahl (VG) 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1.100-l-Behälter Summe 400 100 300 1.700 700 3.200 16/17 Differenz Zahl der Leerungen 2.400 -2.600 -11.100 55.700 23.300 67.700 Wie bereits in den Vorjahren wird das im Rahmen einer repräsentativen Stichprobennahme ermittelte Durchschnittsgewicht der Behälterinhalte in Abhängigkeit von der jeweiligen Restabfallbehältergröße zur Berechnung der Degression der Leerungsgebühr herangezogen. Erst durch diese Rechnung werden die beträchtlichen Dichteunterschiede des Abfalls in den Behältern und damit die Mengen der zur Entsorgung bereitgestellten Abfälle als Maß für die Inanspruchnahme der Leistung Restabfallentsorgung berücksichtigt, da aus rechtlichen Gründen wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf (siehe letzte Spalte). Ergebnisse der repräsentativen Wägung der Behälterinhalte: Behältergröße Durchschnittsgewicht des Inhalts 5/2015 [kg] AbfallDichte 5/2015 [kg/m³] Durchschnittsgewicht des Inhalts 5/2016 [kg] AbfallDichte 5/2016 [kg/m³] Gebühr pro Kilogramm [EUR/kg] (Vor der mathematischen Rundung des Gebührensatzes) 60-l-Behälter 15,3 255 15,0 250 0,24 80-l-Behälter 20,1 251 20,0 250 0,24 120-l-Behälter 23,1 193 23,1 193 0,24 240-l-Behälter 33,5 140 33,4 139 0,24 1.100-l-Behälter 138,4 126 140,0 127 0,24 Aus der Darstellung wird deutlich, dass das durchschnittliche Gewicht des Inhaltes bei 60-, 80- und 240-Liter-Behältern im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Bei den 120-Liter-Restabfallbehältern bleibt es gleich. Die 1.100-Liter-Behälter sind um durchschnittlich 1,6 kg schwerer als 2015. -3- Die 60-Liter-Tonne wird wie im Vorjahr durchschnittlich sechs Mal geleert. Alle anderen Behälter werden voraussichtlich jeweils ein Mal seltener zur Leerung bereitgestellt. Hier die Daten im Einzelnen: Behältergröße 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1.100-l-Behälter Du. Leerungszahl 2015 (Ist) Du. Leerungszahl 2016 (HR Stand Mai) 6 8 12 21 6 7 11 20 29 28 Der Zuschlag auf die Leerungsgebühr für einen Turnus von kleiner als 14 Tagen wird ebenfalls anhand einer Äquivalenzzahlenrechnung (Blatt 5) ermittelt. Zwischenergebnis Leerungsgebühr Unter Berücksichtigung der prognostizierten Kosten, der aktuellen Durchschnittsgewichte, der prognostizierten Behälter- und Leerungszahlen sowie einer verursachergerechteren Umlage der Kosten erhöhen sich mit Ausnahme des 60-Liter-Behälters die Gebührensätze für die Restabfallbehälter in Abhängigkeit von ihrem Volumen zwischen 5 und 90 Cent pro Leerung. Die Höhe des Zuschlags für den Entsorgungsturnus öfter als 14-täglich nimmt ebenfalls leicht zu. b) Verwertungsgebühr Die Verwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfall, Schrott, Elektro(nik)-altgeräten, Druckerzeugnisabfällen (Kommunalanteil der Blauen Tonne), Schadstoffen und den Kommunalanteil an der Gelben Tonneplus sowie die Vorhaltung der dafür nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne. Die Berechnung der Verwertungsgebühr wird auf Blatt 6 der Anlage vorgenommen (Äquivalenzzahlenrechnung). Die für die Verwertung kalkulierten Kosten für das Jahr 2017 betragen 12.917 TEUR (Blatt 1, Summe der Zellen C6 bis F 6). Hinzu kommt der Anteil Fixkosten aus der Bioabfallsammlung über die Biotonne von 2.479 TEUR. Aus ausgleichspflichtiger Kostenüberdeckung werden 1.500 TEUR vorgetragen und 379 TEUR aus Erlösen durch den Wertmarkenverkauf gedeckt. Damit sind auf die Verwertungsgebühr noch 13.516 TEUR (Blatt 1, C 20) umzulegen. Die Verwertungsgebühr ist eine behälterbezogene Festgebühr. Das ist ein rechtlich anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab. Dieser Maßstab wird aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität angewendet. Durch den häufigen Wechsel der Personenzahlen in Leipzig (jährlich über 100.000 Änderungen im Melderegister) wäre ein Personenmaßstab mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand (Datenerfassung, Änderungen der Gebührenbescheide, Widerspruchsbearbeitung) verbunden. Dagegen ist die Zahl der auf den Grundstücken befindlichen Restabfallbehälter ein konstanterer Umlageschlüssel für die Verwertungsgebühr. -4- In der Äquivalenzzahlenrechnung (Blatt 6) wird durch die Wichtungskennzahl berücksichtigt, wie viele Nutzer zum 01.06. des Kalkulationsjahres im Durchschnitt an die jeweilige Behältergröße angeschlossen sind. So wird über die Zahl der vorhandenen Restabfallbehälter indirekt auf die wahrscheinliche Zahl der Erzeuger von Abfällen zur Verwertung geschlossen. Im Vergleich zur letzten Erhebung fand nur für die 60- und 1.100-Liter-Behälter eine leichte Änderung der auf eine Stelle gerundeten durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter statt (siehe folgende Tabelle). Behältergröße 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1100-l-Behälter durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter für 2016 HR Stand Juni 2015 durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter für 2017 HR Stand Juni 2016 2,0 2,4 3,1 6,3 30,3 1,9 2,4 3,1 6,3 29,8 Jahresfestgebühr je Nutzer 2017 (Durchschnitt vor der mathematischen Rundung) 18,86 € 18,86 € 18,86 € 18,86 € 18,86 € Die Wichtungsrechnung auf Blatt 6 der Anlage dient der Gleichbehandlung bezüglich der Gebührenbelastung aller, da diese Kalkulation dazu führt, dass unabhängig davon, welche Behältergröße genutzt wird, im Durchschnitt der Pro-Kopf-Anteil an der Verwertungsgebühr für alle Nutzer gleich ist (siehe letzte Spalte der obigen Tabelle). Zwischenergebnis Verwertungsgebühr Die auf die jeweils genutzten Behälter umgelegte, auf zwei Stellen gerundete monatliche Verwertungsgebühr sinkt im Vergleich zur bisher gültigen Verwertungsgebühr für die 60- und 1.100-Liter-Behälter um 1 bzw. 19 Cent. Bei den 80-, 120- und 240-Liter-Behältern ergibt sich ein leichter Anstieg zwischen 6 und 13 Cent pro Monat. c) Biotonnenfestgebühr Die Berechnung der Gebühr für die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne wird auf Blatt 6 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung dargestellt. Die Gesamtkosten für die Bioabfallentsorgung über die Biotonnen steigen gegenüber der Kalkulation für 2016 um rund 527 TEUR. Der Anstieg der Umlagen für die Gemeinkostenstellen durch den weiteren Ausbau des Behälterservices, insbesondere der Behälterwäsche und der Personalkosten sind dafür die Hauptgründe. Aus der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung für die Biotonne werden 31 TEUR vorgetragen. In der Verwertungsgebühr werden die Fixkosten der Bioabfallsammlung von 2.479 TEUR (Blatt 1, C 19) berücksichtigt. Die variablen Kosten in der Höhe von 2.195 TEUR (Blatt 1, C 23) werden auf die Biotonnenfestgebühr umgelegt. Diese Verfahrensweise ist höchstrichterlich anerkannt, denn auch Eigenkompostierer haben die Möglichkeit, sich kurzfristig für die Biotonne zu entscheiden und dafür muss ein Sammelsystem vorgehalten werden. Zwischenergebnis Biotonnenfestgebühr Die Höhe der direkt auf die Biotonne umgelegten Festgebühr steigt in Abhängigkeit von der genutzten Behältergröße um zwischen 39 Cent und 1,58 Euro pro Monat. -5- Fazit Die Leerungsgebühr für einen 60-Liter-Behälter sinkt um 1 Cent pro Leerung. Für die übrigen Behälter steigt sie um 5 und 90 Cent pro Leerung. Die monatliche Verwertungsgebühr sinkt dagegen bei den 60 und 1.100-Liter-Behältern 1 bzw. 19 Cent. Für die übrigen Behälterarten steigt die Verwertungsgebühr um 6 bzw. 13 Cent pro Monat an. Die Biotonne wird zwischen 39 Cent und 1,58 Euro pro Monat teurer. Verwendete Abkürzungen BAB Beh. DSD DuHR LG p. a. Pers. PPK RA VG Betriebsabrechnungsbogen Behälter Duales System Deutschland Durchschnittlich(e)Hochrechnung Leerungsgebühr Pro Jahr Personenzahl Papier, Pappe, Karton Restabfall Verwertungsgebühr Hinweis Etwa vier Wochen nach dem Inkrafttreten und ihrer Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt ist die Abfallwirtschaftsgebührensatzung als Druckexemplar erhältlich. Außerdem kann sie nach dem Inkrafttreten im Internet unter www.leipzig.de oder www.stadtreinigung-leipzig.de abgerufen werden. Weitere aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten, relevanten Telefonnummern, Ablagestellen für Weihnachtsbäume, Standorte und –zeiten des Schadstoffmobils, Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und eventuelle Terminänderungen werden ortsüblich, das heißt, über das Amtsblatt, die örtlichen Medien und das Internet bekannt gegeben. -6- Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig Auf der Grundlage − des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.März 2014 (SächsGVBl. S. 146, verk. am 29.März 2014), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 vom 29.April 2015 (SächsGVBl. S. 349, verk. am 08.Mai 2015), − der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.August 2004 (SächsGVBl. S. 418, verk. am 28.September 2004), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28.November 2013 (SächsGVBl. S. 822, verk. am 13.Dezember 2013), rechtsbereinigt mit Stand vom 01.Januar 2014, hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 17.November 2016 (Nr. VI-DS-03213/16) folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührentatbestand Die Stadt Leipzig erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung, soweit die Inanspruchnahme zwischen dem 01.Januar 2017 und dem 31.Dezember 2017 erfolgt. § 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist (a) für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr, die Sonderleerungsgebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und Behälterüberfüllungen, die Biotonnenfestgebühr, den Austausch beschädigter Abfallbehälter und die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -großcontainern der Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer im Sinne dieser Satzung ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, bei Wohnungseigentum die Gesamtheit der Wohnungseigentümer. Anstelle des Grundstückseigentümers werden zum Gebührenschuldner in der angegebenen Reihenfolge: - die Erbbauberechtigten - die Nießbraucher, sofern sie das ganze Grundstück selbst nutzen. (b) bei der Benutzung von amtlich gekennzeichneten Restabfall- und Gartenabfallsäcken der Erwerber, (c) bei der Nutzung der Wertstoffhöfe für die Abgabe von Gartenabfall der Abfallbesitzer, (d) bei der Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten der Auftraggeber und (e) bei der Beseitigung von Autowracks der Fahrzeughalter. (2) Mehrere Gebührenschuldner eines Grundstücks sind Gesamtschuldner. (3) Bei angeschlossenen Grundstücken, die in Teil- oder Wohnungseigentum stehen, werden die Gebühren einheitlich für die Gemeinschaft festgesetzt. Der Bescheid wird dem von der Gemeinschaft bestellten Verwalter bekannt gegeben. § 3 Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht entsteht ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung folgenden Monats. Ein Anschluss ist dann erfolgt, wenn Abfallbehälter aufgestellt sind und die turnusmäßige Abfallentsorgung begonnen hat. (2) Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung endet. Das Ende der Gebührenpflicht setzt voraus, dass der Anschlusspflichtige die Abmeldung gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig einen Monat im Voraus schriftlich vorgenommen hat. (3) Ist der Eigenbetrieb Stadtreinigung durch fehlenden Zugang gehindert, Behälter trotz Abmeldung abholen zu können, bleibt die Gebührenpflicht bis zum Vollzug der Abholung bestehen. (4) Wechselt im laufenden Kalenderjahr der Anschlusspflichtige, unterliegt der nunmehr Anschlusspflichtige als Gebührenschuldner im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe a dieser Satzung der Gebührenpflicht -1- von dem Monat an, der auf das Ende der Gebührenpflicht des bisherigen Anschlusspflichtigen fällt. (5) Für saisonal genutzte Grundstücke kann auf schriftlichen Antrag der Anschluss an die städtische Abfallentsorgung für das erste und vierte oder das zweite und dritte Quartal unterbrochen werden. Für diese Zeiträume wird ebenfalls die Gebührenpflicht unterbrochen und es besteht seitens des Gebührenschuldners kein Recht, Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu benutzen. § 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall, die Biotonnengebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und/oder Behälterüberfüllungen entsteht die Gebührenschuld jeweils mit Ablauf des Erhebungszeitraums, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. (2) Bei Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres beginnt der Erhebungszeitraum ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss folgenden Monats. (3) Endet der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung vor Ablauf eines Kalenderjahres, endet die Gebührenschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Abfallbehälter eingezogen wurden. Die Abmeldefrist nach § 7 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig beträgt einen Monat. (4) Änderungen der Größe oder Zahl der Abfallbehälter, die bis zum 15. eines Monats vorgenommen worden sind, werden zum 01. dieses Monats gebührenwirksam. Ab dem 16. des Monats erfolgte Behälteränderungen werden zum Beginn des Folgemonats gebührenwirksam. (5) Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall und die Biotonnengebühr sind Vorauszahlungen zu leisten, welche durch Bescheid für ein Grundstück festgesetzt werden. Die Vorauszahlungen werden in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November des Kalenderjahres fällig. (6) Erfolgt der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres, sind Vorauszahlungen erstmals in dem auf den Anschluss folgenden Monat zu leisten. (7) Die Höhe der Vorauszahlung für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr und die Biotonnengebühr bestimmt sich wie folgt: 1. Verwertungsgebühr Anzahl der am Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter zum 01.01.2017 multipliziert mit dem Gebührensatz für die Verwertungsgebühr gemäß § 5 Absatz 1. 2. Leerungsgebühr Anzahl der Leerungen der Restabfallbehälter im Jahr 2016 multipliziert mit der Leerungsgebühr gemäß § 5 Absatz 2 bzw. Absatz 3. Fanden im Vorjahr keine Leerungen oder weniger als die Pflichtleerungen statt, wird die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen zum Ansatz gebracht. Stichtag für die genutzte Behältergröße ist der 01.01.2017. 3. Biotonnenfestgebühr Anzahl der am Grundstück vorhandenen Biotonnen zum 01.01.2017 multipliziert mit dem Gebührensatz gemäß § 5 Absatz 10. 4. Liegen keine Vorjahresdaten vor, werden die Zahl der aktuell aufgestellten Restabfallbehälter und Biotonnen sowie die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen gemäß Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig für die Ermittlung der Höhe der Vorauszahlung angesetzt. 5. Die im Jahr 2017 tatsächlich entstandene Gebührenschuld (Verwertungsgebühr, Leerungsgebühr, Nebenablagerungen, Behälterüberfüllungen und Biotonnenfestgebühr) wird im Jahresgebührenbescheid zu Beginn des Jahres 2018 endgültig festgesetzt. Sich daraus ergebende Guthaben oder Nachforderungen werden auf dem Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2018 ausgewiesen und mit den Abschlagszahlungen verrechnet. 6. Sollen dem Gebührenpflichtigen etwaige Guthaben ausgezahlt werden, ist dies der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, mit der entsprechenden Bankverbindung bis zum 31.10.2017 mitzuteilen. -2- (8) Die Gebührenschuld für die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -containern entsteht jeweils am Ende des Monats, in dem die Leistungen in Anspruch genommen wurden und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. (9) Für die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung (Sonderleerung) von Abfallbehältern ist der Erhebungszeitraum das Kalenderquartal. Die Gebührenschuld entsteht jeweils am letzten Tag des Quartals. Diese Gebühren werden jeweils zum 15. des dem Erhebungszeitraum folgenden übernächsten Monats fällig (15. Februar, 15. Mai, 15. August bzw. 15. November). (10) Für die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf der entsprechenden Wertmarke und wird sofort fällig. Die Wertmarke ist bei der Abholung von Sperrmüll auszuhändigen, bei der Abholung von Elektrogeräten am abzuholenden Gerät anzubringen. (11) Die Gebührenschuld für den Austausch von defekten Abfallbehältern entsteht mit dem Austausch durch die Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. (12) Die Gebührenschuld für Autowracks entsteht mit der Entsorgung der Autowracks durch die Stadt und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. (13) Bei Erwerb eines amtlich gekennzeichneten Garten- und Restabfallsackes oder der Wertmarken zur Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf und wird sofort fällig. § 5 Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze Für die Inanspruchnahme der Leistungen der städtischen Abfallentsorgung gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig werden folgende Gebühren erhoben: (1) Verwertungsgebühr Sie ist eine Festgebühr und die Gegenleistung für die Entsorgung der Abfallarten, die verwertet werden. Dazu gehören die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Gartenabfall, Schadstoffen, Druckerzeugnisabfällen (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne), der kommunale Anteil an der „Gelben Tonne plus“ sowie die Vorhaltung der dazu nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne. Die Verwertungsgebühr wird behälterbezogen für ein Grundstück erhoben. Bei deren Kalkulation wird die zum Stichtag 01.06. des Kalkulationsjahres an die jeweilige Behältergröße durchschnittlich angeschlossene Zahl der amtlich gemeldeten Personen berücksichtigt. Die Verwertungsgebühr beträgt pro Monat bei einem 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 3,05 € 3,82 € 4,87 € 9,96 € 46,86 € (2) Leerungsgebühr Restabfall für den 14-täglichen Turnus Die Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung im 14-täglichen Turnus, den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben. Die Gebühr für die Leerung eines gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig im 14-täglichen Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 3,64 € 4,85 € 5,60 € 8,09 € 33,93 € (3) Leerungsgebühr Restabfall bei einem verkürzten Turnus gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig -3- Die erhöhte Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung, den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie berücksichtigt außerdem den zusätzlichen Aufwand für die Leerung in einem Turnus kürzer als 14-täglich. Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben. Die Gebühr für die Leerung eines im verkürzten Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 4,81 € 6,03 € 6,78 € 9,27 € 36,28 € (4) Mindestgebühr Mindestens wird pro Quartal die Gebühr in Höhe einer Behälterleerung nach Absatz 2 abgerechnet. Das gilt selbst dann, wenn entgegen der Festlegung einer Pflichtleerung im § 6 Absatz 11 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig in diesem Zeitraum kein Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt wurde. Werden mehrere Behältergrößen auf einem Grundstück genutzt, richtet sich die Höhe der Mindestgebühr nach dem kleinsten für das Grundstück angemeldeten Behälter. Bestand der Anschluss nicht das komplette Jahr, wird die Mindestgebühr nur für die Quartale angerechnet, für die ein Anschluss während des gesamten Quartals bestand. (5) Sonderleerung Restabfall Die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung eines Restabfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 8,37 € 9,58 € 10,33 € 12,82 € 41,94 € Diese Gebührensätze finden auch Anwendung, wenn Fehlwürfe in Wertstoffbehältern und Biotonnen die ordnungsgemäße Verwertung verhindern. (6) Restabfallsack Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack beträgt 4,00 €. (7) Nebenablagerungen Für Abfälle, die entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig neben den Abfallbehältern abgelagert werden, wird die Gebühr von 7,27 € je begonnene 80-Liter-Einheit berechnet. (8) Überfüllungen Lassen sich die Restabfallbehälter entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig nicht vollständig schließen, liegt eine Behälterüberfüllung vor. Für diese wird je überfüllten Restabfallbehälter die Gebühr von 3,64 € berechnet. Ist das Abräumen der Überfüllung nötig, um den Behälter leeren zu können, wird die Gebühr von 7,27 € je begonnener 80-Liter-Einheit berechnet. (9) Abfallpressen und Abfallcontainer Bei Abfallpressen und -containern werden für die Gestellung bzw. die Leerung folgende Gebühren erhoben: Größe 5-m³-Abfallgroßcontainer 7-m³-Abfallgroßcontainer 10-m³-Abfallgroßcontainer 10-m³-Abfallpresse Mietgebühr Transportgebühr zur pro Monat Behandlungsanlage 11,81 € 115,00 € 25,33 € 115,00 € 25,44 € 115,00 € 215,00 € 125,00 € -4- Entsorgungskosten pro Entleerung Entsprechend Bescheid der Entsorgungsanlage 20-m³-Abfallpresse 24-m³-Abfallpresse 270,00 € 300,00 € 125,00 € 125,00 € Die Mietgebühr fällt nur an, wenn stadteigene Abfallpressen oder Abfallgroßcontainer zum Einsatz kommen. (10) Biotonnenfestgebühr Die Gebühr für die Leerung der Biotonne im 14-täglichen Turnus beträgt pro Monat für eine 60-l-Biotonne 120-l-Biotonne 240-l-Biotonne 2,36 € 4,72 € 9,44 € (11) Sonderleerung Biotonne Die Gebühr für eine gelegentliche zusätzliche Leerung einer Biotonne beträgt pro Leerung für eine 60-l-Biotonne 120-l-Biotonne 240-l-Biotonne 8,28 € 9,37 € 11,55 € (12) Gartenabfallsack Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 100-Liter-Gartenabfallsack beträgt 3,00 €. (13) Gartenabfall Die Gebühr für die Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig beträgt 0,50 € pro Behältnis mit einem Aufnahmevolumen von bis zu 100 Liter in Form einer Wertmarke. (14) Sperrmüll Die Gebühr für die haushaltsnahe Abholung von bis zu 4 m³ Sperrmüll bei Bereitstellung vor dem Grundstück beträgt 21,00 € in Form einer Wertmarke. Wird der Transport aus der Wohnung bzw. aus dem Grundstück in Anspruch genommen, wird zusätzlich eine Wertmarke zu 21,00 € fällig. (15) Elektrogeräte Die Gebühr für die Abholung von Elektrogeräten (Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner, Schleuder, Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefrier-Kühl-Kombination, Geschirrspüler, Fernsehgerät, Computertechnik, Herd) vor dem Grundstück beträgt pro Gerät 10,00 € in Form einer Wertmarke. (16) Beschädigte Abfallbehälter Die Gebühr für den Ersatz von durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigten leeren Abfallbehältern beträgt für einen 84,39 € 60-l-Restabfallbehälter 84,39 € 80-l-Restabfallbehälter 84,39 € 120-l-Restabfallbehälter 87,29 € 240-l-Restabfallbehälter 266,27 € 1100-l-Restabfallbehälter (17) Autowracks Die Gebühr für die Entsorgung widerrechtlich abgestellter Kraftfahrzeuge beträgt 153,39 €. Bei einem widerrechtlich abgestellten Anhänger wird eine Gebühr von 102,26 € für die Entsorgung erhoben. (18) Die Säcke bzw. Wertmarken laut Absatz 6, 12, 13, 14 und 15 sind an der Kasse der Stadtreinigung in der Geithainer Straße 60 und in den Bürgerämtern erhältlich. Weitere Verkaufsstellen werden jährlich im Leipziger Amtsblatt bekannt gegeben. § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht (1) Jeder Wechsel des Gebührenschuldners ist der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, vom vorherigen und vom neuen Gebührenschuldner ist gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung innerhalb eines Monats nach dem Wechsel schriftlich anzuzeigen und mit Grundbuchauszügen zu belegen. (2) Änderungen der Anschrift des Gebührenschuldners und der Bankverbindung, sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist, sind der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (3) Die Gebührenschuldner müssen auf Verlangen der Stadt die zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen Auskünfte schriftlich erteilen. -5- § 7 Ordnungswidrigkeiten Gemäß § 124 Absatz 1 der SächsGemO können Verstöße gegen diese Satzung als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden. Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt. § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 1. Januar 2017 in Kraft. Leipzig, am xx.xx.2016 Burkhard Jung Oberbürgermeister -6- Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 1 A 1 B C D E F G H Sperrmüll Schadstoffe Druckerzeugnisse Biotonne Gesamt Kostenermittlung für die Gebührenrechnung Abfallwirtschaft 2017 2 Restabfall Gartenabfall 3 4 Kalkulation 2016 20.526.300 € 1.320.700 € 7.736.400 € 670.900 € 1.898.900 € 4.177.850 € 36.331.050 € 1.081.200 € 15.100 € 1.202.950 € 17.350 € 54.300 € 526.600 € 2.897.500 € 6 Summe als Ansatz für 2017 21.607.500 € 7 Ausgleich Kostenunterdeckung / Kostenüberdeckung 300.000 € 8 Auf Gebühren umzulegende Kosten 2017 21.307.500 € 9 Leerungsgebühr 10 11 Umzulegende Kosten Restabfall 12 davon extra Gebühren für Sammlung außerhalb der Touren auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten 13 14 davon Kosten 14-täglicher Turnus 15 davon Aufschlag für öfter als 14-täglich Turnus 16 17 Umzulegende Kosten Verwertung 18 davon extra Gebühren für Wertmarken 19 Zuschlag Fixkosten Biotonne damit auf Verwertungsgebühr umzulegende Kosten 20 21 22 Umzulegende Gesamtkosten Biotonne davon direkt auf Biotonne umzulegende Kosten 23 24 25 Insgesamt umzulegende Kosten 26 27 28 1.335.800 € 8.939.350 € 688.250 € 1.500.000 € 1.953.200 € 4.704.450 € 31.100 € 39.228.550 € 1.831.100 € 4.673.350 € Biotonnengebühr 37.397.450 € 5 Kostenänderungen zwischen 01.01.16 und 31.12.17 br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Gesamtkosten 11.416.600 € Verwertungsgebühr 21.307.500 € 551.600 € 20.755.900 € 20.355.900 € 400.000 € (Blatt 7) (Blatt 5) 11.416.600 € 379.100 € 2.478.750 € 13.516.250 € (Blatt 9) Hochrechnung (Blatt 6) 4.673.350 € 2.194.600 € (Blatt 6) (Blatt 6) 37.397.450 € (Blatt 7) I Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 2 A 1 2 B C F G voraussichtliche Kosten 2017 [€] voraussichtliche Kostenänderunge n 2016 bis 2017 [€] Eckwerte Kostenrechnung 2017 Details der Änderungen voraussichtliche Kosten laut Nachkalkulation Kosten laut Kalk. 2016 [€] 2015 [€] 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 E 1. Materialkosten 19.833.811 20.127.050 21.775.700 1.648.650 davon 1.1. Material 1.2. Entsorgungskosten 1.3. Finanzierung Druckerzeugnisse (75% von PPK) 2. Personalkosten 3. Abschreibungen 4. Sonstige betriebliche Kosten 1.512.203 1.763.500 1.526.750 -236.750 15.697.556 15.649.650 17.535.750 1.886.100 2.624.052 2.713.900 2.713.200 -700 9.374.813 2.090.648 757.008 10.003.450 2.239.900 819.950 10.347.750 2.159.900 790.450 344.300 -80.000 -29.500 599.415 710.250 736.250 26.000 32.655.695 33.900.600 35.810.050 1.909.450 3.364.652 1.049.579 3.693.450 1.246.050 4.256.650 1.306.650 563.200 60.600 37.069.926 38.840.100 41.373.350 2.533.250 1.882.879 160.499 2.393.100 115.950 2.039.750 105.050 -353.350 -10.900 35.026.548 36.331.050 39.228.550 2.897.500 z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattung an SV 5. Kalkulatorische Zinsen 6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten 7. Umlage Gemeinkostenstellen 8. Interne Leistungsverrechnung 9. Zwischensumme Kosten / Umlagen 10. Kostenmindernde Erlöse 11. Verzinsung Kostenüberdeckung 12. Gesamtkosten br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Details Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 3 A 1 B C D E Eckwerte Kostenrechnung 2017 F G Behälter- und Leerungszahlen 2 3 Anzahl Behälter Restabfall Behältergröße Ist 12/2015 Ist Mai 2016 Ansatz 2017 für Verwertungsgebühr 4 Ansatz 2017 davon für Leerungs- häufiger als gebühr im 14täglichen Turnus 5 60 l 1.944 2.105 2.300 2.300 0 6 80 l 13.134 13.110 13.200 14.600 20 7 120 l 39.981 39.965 40.000 42.300 300 8 240 l 34.651 35.103 36.000 38.800 2.200 9 1100 l 10.468 10.665 11.000 11.500 3.300 Summe 100.178 100.948 102.500 109.500 5.820 10 11 12 Anzahl der Leerungen Restabfall Behältergröße Ist 12/2015 HR 2016 Mittlere LZ HRohne NA + ohne NA + 2016 gerundet Stand Mai Ü Ü Stand Mai Ansatz 2017 mit NA/Ü 13 14 60 l 10.244 13.541 6 13.800 15 80 l 100.093 101.603 7 102.200 16 120 l 472.612 471.461 11 465.300 HR = Hochrechnung 17 240 l 730.869 756.928 20 776.000 LZ = Leerungszahl 18 1100 l 301.836 316.820 28 322.000 NA = Nebenablagerungen 19 Summe 1.615.654 1.660.353 1.679.300 20 21 Anzahl Biotonnen Haushaltungen Behältergröße Ist 12/2015 22 Ist Mai 2016 Ansatz 2017 23 60 l 540 926 1.500 24 120 l 20.932 21.175 21.600 25 240 l 7.382 7.710 8.200 26 Summe 28.854 29.811 31.300 27 br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Behälterprognose Ü = Überfüllungen H I Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 4 A 1 B Eckwerte Kostenrechnung 2017 C D F Mengenentwicklung 2 Ist 2015 [t] 3 Abfallarten 4 Restabfall aus Haushaltungen + gewerbliche Abfälle Ansatz Kalkulation für 2016 [t] Prognose 2017 [t] 79.141 79.000 82.100 1.405 1.200 1.500 80.546 80.200 83.600 13.161 7.923 21.083 13.000 9.000 22.000 15.000 8.000 23.000 397 400 420 17.915 18.100 19.000 18.805 20.000 21.000 13.143 13.500 14.000 5 (gemeinsam gesammelt und transportiert) 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Gewerbliche Restabfälle (gesondert gesammelt und transportiert) Summe Restabfall Haushaltungen/Gewerbe Sperrmüll Holz aus Sperrmüll Summe Schadstoffe Druckerzeugnissabfälle 15 (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne) 16 17 Biotonne aus Haushaltungen 18 19 Gartenabfälle aus Haushalten 20 br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Mengen Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 5 A 1 2 3 4 5 B C D E F H I J LG 2016 Änderung 16/17 pro Leerung Kalkulation Leerungsgebühr für 2017 Auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten Restabfallentsorgung 14-täglich Behälter Behälter- Durchschnitt- Leerungszahl anzahl liche LZ HR Prognose für Prognose 2016 2017 Durchschnittsmasse des Inhalts [kg] Ist 2016 Wichtungskennzahl 6 15,0 7 6 60-l-Behälter 2.300 13.800 0,65 20,0 8 7 80-l-Behälter 14.600 102.200 0,87 23,1 9 11 120-l-Behälter 42.300 465.300 1,00 33,4 10 240-l-Behälter 38.800 20 776.000 1,45 140,0 11 1.100-l-Behälter 11.500 28 322.000 6,06 12 Summe 109.500 1.679.300 13 Quot. H4/G12 14 15 16 17 Aufschlag auf Leerungsgebühr für Leerung öfter als 14-täglich 18 Behälter 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 G 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1.100-l-Behälter Summe Behälteranzahl Prognose 20 300 2.200 3.300 5.820 LZ HR 2016 0 20 30 30 40 Leerungszahl Prognose für 2017 400 9.000 66.000 132.000 207.400 Wichtungskennzahl 1,00 1,00 1,00 1,00 2,00 Quot. G 17/F 25 LG = Leerungsgebühr HR = Hochrechnung LZ = Leerungszahl br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Kalk. Leerungsgebühr 20.355.900 € normierte Leerungszahl 8.961 88.485 465.300 1.122.009 1.951.515 3.636.270 5,60 € 3,64 € 4,85 € 5,60 € 8,09 € 33,93 € 400.000 € normierte Aufschlag Leerungszahl pro Leerung 400 9.000 66.000 264.000 339.400 1,18 € LG 2017 gerundet 1,18 € 1,18 € 1,18 € 1,18 € 2,36 € LG Leerung öfter als 14-täglich 4,81 € 6,03 € 6,78 € 9,27 € 36,28 € 3,65 € - 0,01 € 0,05 € 4,80 € 0,09 € 5,51 € 0,09 € 8,00 € 0,90 € 33,03 € Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 6 A 1 B C D 2 3 Kosten Verwertung 4 5 6 F normierte Behälterzahl VG pro Jahr G H I 13.516.250 Kalkulation Verwertungsgebühr Behälter 7 8 9 10 11 12 13 E Kalkulation Verwertungs- und Biotonnenfestgebühr für 2017 RA-Behälterzahl Prognose 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1.100-l-Behälter Summe Durchschnitt-liche Nutzerzahl Wichtungskennzahl (Pers/Beh.) 1,9 2,4 3,1 6,3 29,8 0,63 0,78 1,00 2,05 9,62 2.300 13.200 40.000 36.000 11.000 102.500 Quot. C3/E13 14 15 16 17 Kalkulation Biotonnenfestgebühr 18 19 Auf Biotonne umzulegende Kosten 20 21 Behältergröße 22 23 60-l-Biotonne 24 120-l-Biotonne 25 240-l-Biotonne 26 Summe 27 28 VG = Verwertungsgebühr 29 Behälterzahl Prognose Biotonnen 1.500 21.600 8.200 31.300 1.439 10.347 40.000 73.626 105.813 231.225 VG 2017 pro VG 2016 pro Monat Monat gerundet 36,58 € 45,82 € 58,45 € 119,55 € 562,30 € 3,05 € 3,82 € 4,87 € 9,96 € 46,86 € Festgebühr 2017 pro Monat gerundet 2,36 € 4,72 € 9,44 € Festgebühr 2016 pro Monat 3,06 € 3,76 € 4,81 € 9,83 € 47,05 € - 58,45 € 2.194.600 € Wichtungskennzahl (Volumen) normierte Behälterzahl 0,50 1,00 2,00 Quot. C19/D26 br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Kalk. Abf.VG und Bio 750 21.600 16.400 38.750 56,63 € Festgebühr 2017 pro Jahr 28,32 € 56,63 € 113,27 € 1,97 € 3,93 € 7,86 € Änderung 16/17 pro Monat 0,39 € 0,79 € 1,58 € Änderung 16/17 pro Monat 0,01 € 0,06 € 0,06 € 0,13 € 0,19 € Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 7 A 1 B C D E Behälterzahl für VG Biotonnen Stück F G H I Einnahmen gesamt in 2017 2 3 Kosten 2017 (Einsatz Rückstellung berücksichtigt) 37.397.450 € 4 5 1. Einnahmen über Touren 6 Einnahmen aus Leerungs- und Verwertungs- und Biotonnengebühr 7 Behälter 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Behälter Leerungen Stück 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1100-l-Behälter Gesamt Behälter 17 18 60-l-Behälter 19 80-l-Behälter 20 120-l-Behälter 21 240-l-Behälter 22 1100-l-Behälter 23 Gesamt 24 25 2. Einnahmen über Sondertouren Pressen, Container, Sondertouren 26 27 28 3. Einnahmen über Wertmarken 29 30 Gesamteinnahmen 2017 31 32 13.800 102.200 465.300 776.000 322.000 1.679.300 s. Blatt 5 LG 2.300 13.200 40.000 36.000 11.000 102.500 s. Blatt 6 VG pro Jahr 3,64 € 4,85 € 5,60 € 8,09 € 33,93 € 36,58 € 45,82 € 58,45 € 119,55 € 562,30 € 1.500 0 21.600 8.200 0 29.800 s. Blatt 6 Biotonnenfestgebühr pro Jahr Summe Einnahmen LG 28,32 € 56,63 € 113,27 € 551.600 € 379.100 € s. Blatt 9 37.397.450 € br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Einnahmen Dif. B3-B30 0,00 € 50.164,05 € 495.339,70 € 2.604.757,36 € 6.281.023,67 € 10.924.615,22 € 20.355.900,00 € Summe Summe Einnahmen Einnahmen VG Zuschlag mehr als 14-täglich 0,00 € 84.137,38 € 471,42 € 604.838,79 € 10.606,95 € 2.338.197,09 € 77.784,33 € 4.303.791,17 € 311.137,30 € 6.185.285,57 € 400.000,00 € 13.516.250,00 € Summe Gesamt Einnahmen Biotonnengebühr 42.476,13 € 176.777,56 € 1.100.649,91 € 1.223.312,52 € 6.176.873,93 € 928.811,35 € 11.591.410,52 € 17.421.038,09 € 2.194.600,00 € 36.466.750,00 € J Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 8 A 1 B C D E F Miete pro Tag Miete pro Monat Sondergebühren Abfallgroßcontainer und Abfallpressen für 2017 2 3 Mietgebühr Behälterart und -größe 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert Abfallgroßcontainer 5 m³ 7 m³ 10 m³ Abfallpressen 10 m³ 20 m³ 24 m³ Transportgebühr Bezeichnung Personalausgaben (1 Fahrer) Kalkulatorische Kosten Abschreibung Verzinsung Fahrzeugkosten Kraftstoffe Instandhaltungskosten Materialkosten sonstige Kfz-Kosten (Steuer/Versicherung) Schutzbekleidung Verwaltungsgemeinkosten Betriebsgemeinkosten Gesamtkosten/Jahr Einsatzstunden/Jahr Gebühr je Einsatzstunde Gebühr pro Abfuhr (bei Einsatzzeit 1,5 h) Gebühr pro Abfuhr (gerundet) Zinsen pro Jahr Kosten pro Jahr 126,03 € 272,30 € 271,91 € 15,75 € 31,71 € 33,36 € 141,78 € 304,01 € 305,27 € 0,39 € 0,84 € 0,85 € 11,81 € 25,33 € 25,44 € 2.229,49 € 2.792,63 € 3.110,00 € 285,52 € 362,53 € 404,22 € 2.515,01 € 3.155,16 € 3.514,21 € 6,99 € 8,76 € 9,76 € 215,00 € 270,00 € 300,00 € Abroller Absetzer 46.897 € 46.897 € 23.708 € 3.921 € 22.686 € 3.160 € 13.860 € 9.482 € 6.644 € 1.485 € 125 € 10.449 € 6.640 € 123.211 € 1.500 82 € 123 € 125 € 10.129 € 8.390 € 3.951 € 1.364 € 125 € 10.449 € 6.640 € 113.791 € 1.500 76 € 114 € 115 € (Prognose Blatt 1, Zelle C 12 auf der Grundlage des BAB) br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Sondergeb. Pressen G Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 9 A 1 B C D E Leerungs- bzw. 50% Aufschlag Gebühr Sondergebühren in 2017 2 Nebenablagerung / Überfüllung / Restabfallsack Abrechnungseinheit 3 Entsorgungsgebühr 4 Nebenablagerung je 80-Liter-Einheit 4,85 € 5 abzuräumende Überfüllung je 80-Liter-Einheit 4,85 € 6 Überfüllung je überfüllten Restabfallbehälter 7 Amtlich gekennzeichneter 60-Liter-Restabfallsack 8 Amtlich gekennzeichneter 100-Liter-Gartenabfallsack 9 10 Sonderleerungen Restabfall Leerungsgebühr im Normalturnus Behälter 11 12 13 14 15 16 17 18 Sonderleerungen Biotonne 60-Liter-Behälter 80-Liter-Behälter 120-Liter-Behälter 240-Liter-Behälter 1.100-Liter-Behälter Behälter 3,64 € 4,85 € 5,60 € 8,09 € 33,93 € Leerungsgebühr im Normalturnus 19 20 60-Liter-Behälter 21 120-Liter-Behälter 22 240-Liter-Behälter 23 24 Austausch defekter leerer Abfallbehälter 25 Behälter 26 60-Liter-Behälter 27 80-Liter-Behälter 28 120-Liter-Behälter 29 240-Liter-Behälter 1.100-Liter-Behälter 30 31 32 Gebühreneinnahmen über Wertmarken 33 Art 34 Sperrmüllwertmarke (für Abholung bzw. Transport) 35 Elektrogerätewertmarke 36 Gartenabfallwertmarke 37 Gartenabfallsack 38 Summe Einnahmen 39 2,42 € 2,42 € Aufschlag 4,73 € 4,73 € 4,73 € 4,73 € 8,01 € Aufschlag 1,09 € 2,18 € 4,36 € 7,19 € 7,19 € 7,19 € Behälterkosten (brutto) 24,39 € 24,39 € 24,39 € 27,29 € 206,27 € Transport- und Codierkosten 60,00 € 60,00 € 60,00 € 60,00 € 60,00 € Stück 5.500 1.000 500.000 br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Sondergebühren 1.200 7,27 € 7,27 € 3,64 € 4,00 € 3,00 € Gebühr Sonderleerung Restabfall 8,37 € 9,58 € 10,33 € 12,82 € 41,94 € Gebühr Sonderleerung Biotonne 8,28 € 9,37 € 11,55 € Austauschgebühr 84,39 € 84,39 € 84,39 € 87,29 € 266,27 € Betrag Einnahmen in Euro 115.500,00 € 21,00 € 10.000,00 € 10,00 € 0,50 € 250.000,00 € 3,00 € 3.600,00 € 379.100,00 € Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 10 Gebührenvergleich 2016 / 2017 (Basis: Leipziger Durchschnittswerte) 70,00 € 60,00 € Ausgaben pro Kopf und Jahr 50,00 € 40,00 € 30,00 € 20,00 € 10,00 € - € 1100-l-Behälter 240-l-Behälter 120-l-Behälter 120-l-Behälter 80-l-Behälter 80-l-Behälter 60-l-Behälter 60-l-Behälter mit Biotonne mit Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne 2016 56,49 € 60,08 € 55,16 € 39,95 € 54,00 € 34,51 € 41,97 € 29,91 € 2017 58,31 € 62,24 € 56,99 € 38,72 € 56,14 € 32,84 € 44,72 € 30,12 € Änderung zu 2016 1,82 € 2,16 € 1,83 € -1,23 € 2,14 € -1,67 € 2,75 € 0,21 € Ausstattung br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Vergleich 16-17