Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1199233.pdf
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221 kB
Erstellt
26.08.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 16:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03213
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
alle Ortschaftsräte
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Fachausschuss Finanzen
Betriebsausschuss Stadtreinigung
09.11.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
17.11.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2017
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung.
2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 1.831.100 EUR wird beschlossen.
3. Der Beschluss der Ratsversammlung VI-DS-01778/15 vom 19.11.2015 wird aufgehoben.
4. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2017 in Kraft.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage Begründung AWGS 2017
Anlagen:
Anlage Begründung AWGS 2017
Anlage AWGS 2017
Anlage Kalkulation AWGS 2017
Begründung
Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig, gültig ab 01.01.2017
Der Grund für die Neufassung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung ist die Neukalkulation
der Gebührensätze durch Kosten- und Mengenänderungen sowie Leerungs- und Behälterzahländerungen in der Abfallentsorgung.
In den folgenden Abschnitten wird detailliert auf die Änderungen der einzelnen Gebührensätze eingegangen. Die vollständige Gebührenkalkulation ist als Anlage der Abfallwirtschaftsgebührensatzung beigefügt.
I. Erläuterungen zu den einzelnen Kostenblöcken der Gebührenkalkulation
Die Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die voraussichtlichen Kosten im Jahr 2017.
Sie werden ermittelt aus der Summe der Kosten lt. Vorkalkulation für 2016 und den zwischen dem 01.01.2016 bis zum 31.12.2017 prognostizierten Kostenänderungen.
Die ansatzfähigen Kosten der Abfallwirtschaft lt. Nachkalkulation (NK) 2015 bzw. lt. Vorkalkulation (VK) 2016 und 2017 entwickelten sich wie folgt:
Angaben in TEUR
2015 (NK)
2016 (VK)
2017 (VK)
Gesamtkosten
35.027
36.331
39.229
Die Kosten für die Abfallwirtschaft steigen voraussichtlich im Jahr 2017 gegenüber der Vorkalkulation für das Jahr 2016 um 2.898 TEUR. Das entspricht einer Erhöhung um 8 %.
Zum 01.01.2016 betrugen die verbleibenden ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen
6.051 TEUR. Auf die Gebührenkalkulation 2016 wurden 1.635 TEUR und auf die Gebührenkalkulation 2017 werden 1.831 TEUR vorgetragen (siehe Blatt 1 der Anlage). Dieser Betrag
mindert die auf die Gebühren umzulegenden Kosten.
Im Folgenden werden die Kostenblöcke erläutert, in denen sich die Ansätze gegenüber
2016 wesentlich ändern. Die vollständige Übersicht zeigt Blatt 2 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung. Die verwendeten Gliederungsnummern stimmen mit denen auf
Blatt 2 der Anlage überein.
1. Materialkosten
Die Entsorgungsaufwendungen steigen im Jahr 2017 voraussichtlich um 1.886 TEUR.
Durch den anhaltenden Anstieg der Einwohnerzahl in der Stadt Leipzig wachsen die Mengen der zu entsorgenden Abfälle an. Außerdem wird von höheren Entsorgungspreisen und
einem gestiegenem Verrechnungspreis des Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
(ZAW) ausgegangen.
Gegenläufig entwickeln sich die Kosten für Material (./. 237 TEUR). Dazu tragen insbesondere niedrigere Preise für Dieselkraftstoff bei.
2. Personalkosten
Entsprechend der Tarifrunde TVöD 2016 wird das Entgelt der Beschäftigten in 2 Stufen, ab
01.03.2016 um 2,4% sowie ab 01.02.2017 um weitere 2,35% angehoben. In die Kalkulation
der Personalkosten werden in 2017 davon ausgehend 344 TEUR (=3,4%) mehr eingestellt.
Dieser Betrag deckt außerdem das Entgelt für fünf zusätzliche Mitarbeiter ab, die im Zuge
der Erhöhung des Abfallaufkommens zur Absicherung der Entsorgung benötigt werden.
-1-
3. Abschreibungen
Im Jahr 2017 wird weiterhin kontinuierlich investiert, um eine permanente Erneuerung des
Fuhrparkes und der Technik zu gewährleisten. Die Abschreibungen gehen geringfügig um
80 TEUR zurück.
Zum realen Vermögenserhalt erfolgt die Ermittlung der Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte. Diese Möglichkeit, die das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) bietet, wird seit dem Jahr 2012 für die Kalkulation genutzt. Gegenüber der
Kalkulation mit Anschaffungs- und Herstellungskosten ergibt sich für 2017 ein Mehrertrag
von 200 TEUR, der einem Sonderposten für den Gebührenausgleich von Investitionen zugeführt wird.
5. Kalkulatorische Zinsen
Die kalkulatorischen Zinsen steigen um 26 TEUR. Für das Jahr 2017 ist ein kalkulatorischer
Zinssatz von 5 % vorgesehen.
7. / 8. Umlage Gemeinkostenstellen / interne Leistungsverrechnung
Gegenüber 2016 erhöht sich die Umlage der Gemeinkostenstellen um 563 TEUR. Wesentlicher Grund sind die erwarteten Tariferhöhungen von Mitarbeitern in den umlagefinanzierten
Bereichen (Verwaltung, Technik) sowie der weitere Ausbau des Behälterservices / -wäsche
um 5 Mitarbeiter.
10. Kostenmindernde Erlöse
Die kostenmindernden Erlöse sinken voraussichtlich um 353 TEUR. Verursacht wird diese
negative Entwicklung durch voraussichtlich geringere Vergütungen für Schrott und Papier.
Die avisierten Mengen in der Alttextilsammlung werden voraussichtlich in 2017 nicht erreicht
werden können.
11. Verzinsung der Kostenüberdeckung
Die Kostenüberdeckung wird mit 105 TEUR verzinst und kostenmindernd eingesetzt.
II. Erläuterungen zur Kalkulation der einzelnen Gebührensätze
Im Folgenden werden die einzelnen Gebührensätze und die aktuellen Randbedingungen für
die Kalkulation erläutert.
Hinweis:
Alle Berechnungen werden im EDV-System mit der größten Genauigkeit vorgenommen. Differenzen in den beiliegenden Übersichten entstehen durch die Rundungen auf zwei Kommastellen.
a) Leerungsgebühr
Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird,
wobei eine Leerung pro Quartal und Grundstück Pflicht ist. Auf die Leerungsgebühr umgelegt werden ausschließlich Kosten, die im Rahmen der Entsorgung (Sammeln, Transportieren, Vorbehandeln und Beseitigen) von Restabfall anfallen. Dabei ist die in den unterschiedlich großen Restabfallbehältern bereitgestellte Abfallmenge ein Maß für die Inanspruchnahme der Teilleistung „Restabfallentsorgung“ der Einrichtung Abfallwirtschaft.
Die Kalkulation der Gebührensätze „Leerungsgebühr“ und der Aufschlag auf die Leerungsgebühr aufgrund eines kürzeren Turnus als 14 Tage wird auf Blatt 5 der Anlage ausgeführt
(Äquivalenzzahlenrechnung).
-2-
Die Kosten für die Entsorgung des Restabfalls sind in 2017 mit voraussichtlich
21.608 TEUR rund 1.081 TEUR höher als 2016. Der Betrag wird jedoch durch den Vortrag
der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung um 300 TEUR reduziert.
Abzüglich 552 TEUR für die Einnahmen aus Gebühren für die Sammlung außerhalb der
Touren, sind die auf die Leerungsgebühr umzulegenden Kosten mit 20.756 TEUR (Blatt 1,
C13) für 2017 um rund 1.408 TEUR höher als für 2016 (19.348 TEUR).
Des Weiteren wird ein teilweise höherer Umlageschlüssel (Behälter- und Leerungszahl)
prognostiziert. So steigt die Zahl der Behälter in allen Größen. Die Zahl der prognostizierten
Leerungen steigt bei den 60-, 240-, und 1.100-Liter-Behältern gegenüber der Kalkulation für
2016. Sie sinkt bei 80- und 120-Liter-Behältern. Durch diese Sachverhalte verschieben sich
die Verhältnisse im System gegenüber 2016. Daher fällt die Gebührenänderung bei den unterschiedlichen Behältergrößen unterschiedlich hoch aus. Die folgende Tabelle stellt die Änderungen detailliert dar:
Behältergröße
16/17
Differenz
Behälterzahl (VG)
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1.100-l-Behälter
Summe
400
100
300
1.700
700
3.200
16/17
Differenz
Zahl der
Leerungen
2.400
-2.600
-11.100
55.700
23.300
67.700
Wie bereits in den Vorjahren wird das im Rahmen einer repräsentativen Stichprobennahme
ermittelte Durchschnittsgewicht der Behälterinhalte in Abhängigkeit von der jeweiligen
Restabfallbehältergröße zur Berechnung der Degression der Leerungsgebühr herangezogen.
Erst durch diese Rechnung werden die beträchtlichen Dichteunterschiede des Abfalls in den
Behältern und damit die Mengen der zur Entsorgung bereitgestellten Abfälle als Maß für die
Inanspruchnahme der Leistung Restabfallentsorgung berücksichtigt, da aus rechtlichen
Gründen wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf (siehe letzte Spalte).
Ergebnisse der repräsentativen Wägung der Behälterinhalte:
Behältergröße Durchschnittsgewicht des Inhalts 5/2015
[kg]
AbfallDichte
5/2015
[kg/m³]
Durchschnittsgewicht des Inhalts 5/2016
[kg]
AbfallDichte
5/2016
[kg/m³]
Gebühr pro
Kilogramm
[EUR/kg]
(Vor der mathematischen Rundung
des Gebührensatzes)
60-l-Behälter
15,3
255
15,0
250
0,24
80-l-Behälter
20,1
251
20,0
250
0,24
120-l-Behälter
23,1
193
23,1
193
0,24
240-l-Behälter
33,5
140
33,4
139
0,24
1.100-l-Behälter
138,4
126
140,0
127
0,24
Aus der Darstellung wird deutlich, dass das durchschnittliche Gewicht des Inhaltes bei 60-,
80- und 240-Liter-Behältern im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Bei den 120-Liter-Restabfallbehältern bleibt es gleich. Die 1.100-Liter-Behälter sind um durchschnittlich 1,6 kg schwerer
als 2015.
-3-
Die 60-Liter-Tonne wird wie im Vorjahr durchschnittlich sechs Mal geleert. Alle anderen Behälter werden voraussichtlich jeweils ein Mal seltener zur Leerung bereitgestellt.
Hier die Daten im Einzelnen:
Behältergröße
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1.100-l-Behälter
Du. Leerungszahl
2015
(Ist)
Du. Leerungszahl
2016
(HR Stand Mai)
6
8
12
21
6
7
11
20
29
28
Der Zuschlag auf die Leerungsgebühr für einen Turnus von kleiner als 14 Tagen wird ebenfalls anhand einer Äquivalenzzahlenrechnung (Blatt 5) ermittelt.
Zwischenergebnis Leerungsgebühr
Unter Berücksichtigung der prognostizierten Kosten, der aktuellen Durchschnittsgewichte, der
prognostizierten Behälter- und Leerungszahlen sowie einer verursachergerechteren Umlage
der Kosten erhöhen sich mit Ausnahme des 60-Liter-Behälters die Gebührensätze für die
Restabfallbehälter in Abhängigkeit von ihrem Volumen zwischen 5 und 90 Cent pro Leerung.
Die Höhe des Zuschlags für den Entsorgungsturnus öfter als 14-täglich nimmt ebenfalls leicht
zu.
b) Verwertungsgebühr
Die Verwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfall,
Schrott, Elektro(nik)-altgeräten, Druckerzeugnisabfällen (Kommunalanteil der Blauen Tonne),
Schadstoffen und den Kommunalanteil an der Gelben Tonneplus sowie die Vorhaltung der dafür nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne.
Die Berechnung der Verwertungsgebühr wird auf Blatt 6 der Anlage vorgenommen (Äquivalenzzahlenrechnung).
Die für die Verwertung kalkulierten Kosten für das Jahr 2017 betragen 12.917 TEUR (Blatt 1,
Summe der Zellen C6 bis F 6).
Hinzu kommt der Anteil Fixkosten aus der Bioabfallsammlung über die Biotonne von
2.479 TEUR.
Aus ausgleichspflichtiger Kostenüberdeckung werden 1.500 TEUR vorgetragen und
379 TEUR aus Erlösen durch den Wertmarkenverkauf gedeckt. Damit sind auf die Verwertungsgebühr noch 13.516 TEUR (Blatt 1, C 20) umzulegen.
Die Verwertungsgebühr ist eine behälterbezogene Festgebühr. Das ist ein rechtlich anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab.
Dieser Maßstab wird aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität angewendet. Durch den
häufigen Wechsel der Personenzahlen in Leipzig (jährlich über 100.000 Änderungen im Melderegister) wäre ein Personenmaßstab mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand (Datenerfassung, Änderungen der Gebührenbescheide, Widerspruchsbearbeitung) verbunden.
Dagegen ist die Zahl der auf den Grundstücken befindlichen Restabfallbehälter ein konstanterer Umlageschlüssel für die Verwertungsgebühr.
-4-
In der Äquivalenzzahlenrechnung (Blatt 6) wird durch die Wichtungskennzahl berücksichtigt,
wie viele Nutzer zum 01.06. des Kalkulationsjahres im Durchschnitt an die jeweilige Behältergröße angeschlossen sind.
So wird über die Zahl der vorhandenen Restabfallbehälter indirekt auf die wahrscheinliche
Zahl der Erzeuger von Abfällen zur Verwertung geschlossen.
Im Vergleich zur letzten Erhebung fand nur für die 60- und 1.100-Liter-Behälter eine leichte
Änderung der auf eine Stelle gerundeten durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter statt
(siehe folgende Tabelle).
Behältergröße
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1100-l-Behälter
durchschnittliche
Nutzerzahl je
Behälter für 2016
HR Stand Juni 2015
durchschnittliche
Nutzerzahl je
Behälter für 2017
HR Stand Juni 2016
2,0
2,4
3,1
6,3
30,3
1,9
2,4
3,1
6,3
29,8
Jahresfestgebühr
je Nutzer 2017
(Durchschnitt vor der
mathematischen Rundung)
18,86 €
18,86 €
18,86 €
18,86 €
18,86 €
Die Wichtungsrechnung auf Blatt 6 der Anlage dient der Gleichbehandlung bezüglich der
Gebührenbelastung aller, da diese Kalkulation dazu führt, dass unabhängig davon, welche
Behältergröße genutzt wird, im Durchschnitt der Pro-Kopf-Anteil an der Verwertungsgebühr
für alle Nutzer gleich ist (siehe letzte Spalte der obigen Tabelle).
Zwischenergebnis Verwertungsgebühr
Die auf die jeweils genutzten Behälter umgelegte, auf zwei Stellen gerundete monatliche
Verwertungsgebühr sinkt im Vergleich zur bisher gültigen Verwertungsgebühr für die 60- und
1.100-Liter-Behälter um 1 bzw. 19 Cent. Bei den 80-, 120- und 240-Liter-Behältern ergibt
sich ein leichter Anstieg zwischen 6 und 13 Cent pro Monat.
c) Biotonnenfestgebühr
Die Berechnung der Gebühr für die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne wird auf
Blatt 6 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung dargestellt.
Die Gesamtkosten für die Bioabfallentsorgung über die Biotonnen steigen gegenüber der
Kalkulation für 2016 um rund 527 TEUR. Der Anstieg der Umlagen für die Gemeinkostenstellen durch den weiteren Ausbau des Behälterservices, insbesondere der Behälterwäsche
und der Personalkosten sind dafür die Hauptgründe. Aus der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung für die Biotonne werden 31 TEUR vorgetragen.
In der Verwertungsgebühr werden die Fixkosten der Bioabfallsammlung von 2.479 TEUR
(Blatt 1, C 19) berücksichtigt. Die variablen Kosten in der Höhe von 2.195 TEUR (Blatt 1, C
23) werden auf die Biotonnenfestgebühr umgelegt.
Diese Verfahrensweise ist höchstrichterlich anerkannt, denn auch Eigenkompostierer haben
die Möglichkeit, sich kurzfristig für die Biotonne zu entscheiden und dafür muss ein Sammelsystem vorgehalten werden.
Zwischenergebnis Biotonnenfestgebühr
Die Höhe der direkt auf die Biotonne umgelegten Festgebühr steigt in Abhängigkeit von der
genutzten Behältergröße um zwischen 39 Cent und 1,58 Euro pro Monat.
-5-
Fazit
Die Leerungsgebühr für einen 60-Liter-Behälter sinkt um 1 Cent pro Leerung. Für die übrigen Behälter steigt sie um 5 und 90 Cent pro Leerung.
Die monatliche Verwertungsgebühr sinkt dagegen bei den 60 und 1.100-Liter-Behältern 1
bzw. 19 Cent. Für die übrigen Behälterarten steigt die Verwertungsgebühr um 6 bzw. 13 Cent
pro Monat an.
Die Biotonne wird zwischen 39 Cent und 1,58 Euro pro Monat teurer.
Verwendete Abkürzungen
BAB
Beh.
DSD
DuHR
LG
p. a.
Pers.
PPK
RA
VG
Betriebsabrechnungsbogen
Behälter
Duales System Deutschland
Durchschnittlich(e)Hochrechnung
Leerungsgebühr
Pro Jahr
Personenzahl
Papier, Pappe, Karton
Restabfall
Verwertungsgebühr
Hinweis
Etwa vier Wochen nach dem Inkrafttreten und ihrer Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt ist die Abfallwirtschaftsgebührensatzung als Druckexemplar erhältlich.
Außerdem kann sie nach dem Inkrafttreten im Internet unter www.leipzig.de oder www.stadtreinigung-leipzig.de
abgerufen werden. Weitere aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten, relevanten Telefonnummern, Ablagestellen
für Weihnachtsbäume, Standorte und –zeiten des Schadstoffmobils, Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und eventuelle Terminänderungen werden ortsüblich, das heißt, über das Amtsblatt, die örtlichen Medien und
das Internet bekannt gegeben.
-6-
Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig
Auf der Grundlage
− des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.März 2014 (SächsGVBl. S. 146, verk. am 29.März 2014), zuletzt geändert
durch Artikel 18 des Gesetzes begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 vom
29.April 2015 (SächsGVBl. S. 349, verk. am 08.Mai 2015),
− der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.August 2004 (SächsGVBl. S. 418, verk. am 28.September 2004), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28.November
2013 (SächsGVBl. S. 822, verk. am 13.Dezember 2013), rechtsbereinigt mit Stand vom 01.Januar
2014,
hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 17.November 2016 (Nr. VI-DS-03213/16) folgende
Satzung beschlossen:
§ 1 Gebührentatbestand
Die Stadt Leipzig erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung, soweit die Inanspruchnahme zwischen dem 01.Januar 2017 und dem
31.Dezember 2017 erfolgt.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist
(a) für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr, die Sonderleerungsgebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und Behälterüberfüllungen, die Biotonnenfestgebühr, den Austausch beschädigter Abfallbehälter und die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -großcontainern der
Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer im Sinne dieser Satzung ist der im Grundbuch
eingetragene Eigentümer, bei Wohnungseigentum die Gesamtheit der Wohnungseigentümer.
Anstelle des Grundstückseigentümers werden zum Gebührenschuldner in der angegebenen
Reihenfolge:
- die Erbbauberechtigten
- die Nießbraucher, sofern sie das ganze Grundstück selbst nutzen.
(b) bei der Benutzung von amtlich gekennzeichneten Restabfall- und Gartenabfallsäcken der Erwerber,
(c) bei der Nutzung der Wertstoffhöfe für die Abgabe von Gartenabfall der Abfallbesitzer,
(d) bei der Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten der Auftraggeber und
(e) bei der Beseitigung von Autowracks der Fahrzeughalter.
(2) Mehrere Gebührenschuldner eines Grundstücks sind Gesamtschuldner.
(3) Bei angeschlossenen Grundstücken, die in Teil- oder Wohnungseigentum stehen, werden die Gebühren einheitlich für die Gemeinschaft festgesetzt. Der Bescheid wird dem von der Gemeinschaft
bestellten Verwalter bekannt gegeben.
§ 3 Gebührenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht entsteht ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss an die kommunale
Abfallentsorgung folgenden Monats. Ein Anschluss ist dann erfolgt, wenn Abfallbehälter aufgestellt
sind und die turnusmäßige Abfallentsorgung begonnen hat.
(2) Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung endet. Das Ende der Gebührenpflicht setzt voraus, dass der Anschlusspflichtige die
Abmeldung gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig einen Monat im Voraus schriftlich vorgenommen hat.
(3) Ist der Eigenbetrieb Stadtreinigung durch fehlenden Zugang gehindert, Behälter trotz Abmeldung
abholen zu können, bleibt die Gebührenpflicht bis zum Vollzug der Abholung bestehen.
(4) Wechselt im laufenden Kalenderjahr der Anschlusspflichtige, unterliegt der nunmehr Anschlusspflichtige als Gebührenschuldner im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe a dieser Satzung der Gebührenpflicht
-1-
von dem Monat an, der auf das Ende der Gebührenpflicht des bisherigen Anschlusspflichtigen fällt.
(5) Für saisonal genutzte Grundstücke kann auf schriftlichen Antrag der Anschluss an die städtische
Abfallentsorgung für das erste und vierte oder das zweite und dritte Quartal unterbrochen werden.
Für diese Zeiträume wird ebenfalls die Gebührenpflicht unterbrochen und es besteht seitens des Gebührenschuldners kein Recht, Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu benutzen.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
(1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall, die Biotonnengebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und/oder Behälterüberfüllungen entsteht die Gebührenschuld jeweils mit Ablauf des Erhebungszeitraums, soweit diese Satzung nichts
anderes bestimmt.
(2) Bei Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres beginnt der Erhebungszeitraum ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss folgenden Monats.
(3) Endet der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung vor Ablauf eines Kalenderjahres, endet die
Gebührenschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Abfallbehälter eingezogen wurden. Die Abmeldefrist nach § 7 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig beträgt einen Monat.
(4) Änderungen der Größe oder Zahl der Abfallbehälter, die bis zum 15. eines Monats vorgenommen
worden sind, werden zum 01. dieses Monats gebührenwirksam. Ab dem 16. des Monats erfolgte Behälteränderungen werden zum Beginn des Folgemonats gebührenwirksam.
(5) Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall und die Biotonnengebühr sind Vorauszahlungen zu leisten, welche durch Bescheid für ein Grundstück festgesetzt werden. Die Vorauszahlungen werden in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und
zum 15. November des Kalenderjahres fällig.
(6) Erfolgt der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres, sind Vorauszahlungen erstmals in dem auf den Anschluss folgenden Monat zu leisten.
(7) Die Höhe der Vorauszahlung für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr und die Biotonnengebühr bestimmt sich wie folgt:
1. Verwertungsgebühr
Anzahl der am Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter zum 01.01.2017 multipliziert mit dem
Gebührensatz für die Verwertungsgebühr gemäß § 5 Absatz 1.
2. Leerungsgebühr
Anzahl der Leerungen der Restabfallbehälter im Jahr 2016 multipliziert mit der Leerungsgebühr gemäß § 5 Absatz 2 bzw. Absatz 3. Fanden im Vorjahr keine Leerungen oder weniger als die Pflichtleerungen statt, wird die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen zum Ansatz gebracht. Stichtag für
die genutzte Behältergröße ist der 01.01.2017.
3. Biotonnenfestgebühr
Anzahl der am Grundstück vorhandenen Biotonnen zum 01.01.2017 multipliziert mit dem Gebührensatz gemäß § 5 Absatz 10.
4. Liegen keine Vorjahresdaten vor, werden die Zahl der aktuell aufgestellten Restabfallbehälter und
Biotonnen sowie die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen gemäß Abfallwirtschaftssatzung der
Stadt Leipzig für die Ermittlung der Höhe der Vorauszahlung angesetzt.
5. Die im Jahr 2017 tatsächlich entstandene Gebührenschuld (Verwertungsgebühr, Leerungsgebühr,
Nebenablagerungen, Behälterüberfüllungen und Biotonnenfestgebühr) wird im Jahresgebührenbescheid zu Beginn des Jahres 2018 endgültig festgesetzt. Sich daraus ergebende Guthaben oder
Nachforderungen werden auf dem Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2018 ausgewiesen und mit
den Abschlagszahlungen verrechnet.
6. Sollen dem Gebührenpflichtigen etwaige Guthaben ausgezahlt werden, ist dies der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, mit der entsprechenden Bankverbindung bis zum 31.10.2017 mitzuteilen.
-2-
(8) Die Gebührenschuld für die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -containern entsteht jeweils
am Ende des Monats, in dem die Leistungen in Anspruch genommen wurden und wird 14 Tage nach
Bekanntgabe des Bescheides fällig.
(9) Für die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung (Sonderleerung) von Abfallbehältern ist der
Erhebungszeitraum das Kalenderquartal. Die Gebührenschuld entsteht jeweils am letzten Tag des
Quartals. Diese Gebühren werden jeweils zum 15. des dem Erhebungszeitraum folgenden übernächsten Monats fällig (15. Februar, 15. Mai, 15. August bzw. 15. November).
(10) Für die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf der
entsprechenden Wertmarke und wird sofort fällig. Die Wertmarke ist bei der Abholung von Sperrmüll
auszuhändigen, bei der Abholung von Elektrogeräten am abzuholenden Gerät anzubringen.
(11) Die Gebührenschuld für den Austausch von defekten Abfallbehältern entsteht mit dem Austausch
durch die Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides
fällig.
(12) Die Gebührenschuld für Autowracks entsteht mit der Entsorgung der Autowracks durch die Stadt
und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
(13) Bei Erwerb eines amtlich gekennzeichneten Garten- und Restabfallsackes oder der Wertmarken zur
Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf und wird
sofort fällig.
§ 5 Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze
Für die Inanspruchnahme der Leistungen der städtischen Abfallentsorgung gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig werden folgende Gebühren erhoben:
(1) Verwertungsgebühr
Sie ist eine Festgebühr und die Gegenleistung für die Entsorgung der Abfallarten, die verwertet werden. Dazu gehören die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Gartenabfall, Schadstoffen,
Druckerzeugnisabfällen (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne), der kommunale Anteil an der
„Gelben Tonne plus“ sowie die Vorhaltung der dazu nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne.
Die Verwertungsgebühr wird behälterbezogen für ein Grundstück erhoben. Bei deren Kalkulation wird
die zum Stichtag 01.06. des Kalkulationsjahres an die jeweilige Behältergröße durchschnittlich angeschlossene Zahl der amtlich gemeldeten Personen berücksichtigt.
Die Verwertungsgebühr beträgt pro Monat bei einem
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
3,05 €
3,82 €
4,87 €
9,96 €
46,86 €
(2) Leerungsgebühr Restabfall für den 14-täglichen Turnus
Die Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung im 14-täglichen Turnus,
den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie wird nach der
Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben.
Die Gebühr für die Leerung eines gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt
Leipzig im 14-täglichen Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
3,64 €
4,85 €
5,60 €
8,09 €
33,93 €
(3) Leerungsgebühr Restabfall bei einem verkürzten Turnus gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig
-3-
Die erhöhte Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung, den Transport
und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie berücksichtigt außerdem
den zusätzlichen Aufwand für die Leerung in einem Turnus kürzer als 14-täglich.
Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben.
Die Gebühr für die Leerung eines im verkürzten Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro
Leerung für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
4,81 €
6,03 €
6,78 €
9,27 €
36,28 €
(4) Mindestgebühr
Mindestens wird pro Quartal die Gebühr in Höhe einer Behälterleerung nach Absatz 2 abgerechnet.
Das gilt selbst dann, wenn entgegen der Festlegung einer Pflichtleerung im § 6 Absatz 11 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig in diesem Zeitraum kein Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt wurde.
Werden mehrere Behältergrößen auf einem Grundstück genutzt, richtet sich die Höhe der Mindestgebühr nach dem kleinsten für das Grundstück angemeldeten Behälter.
Bestand der Anschluss nicht das komplette Jahr, wird die Mindestgebühr nur für die Quartale angerechnet, für die ein Anschluss während des gesamten Quartals bestand.
(5) Sonderleerung Restabfall
Die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung eines Restabfallbehälters beträgt pro Leerung
für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
8,37 €
9,58 €
10,33 €
12,82 €
41,94 €
Diese Gebührensätze finden auch Anwendung, wenn Fehlwürfe in Wertstoffbehältern und Biotonnen
die ordnungsgemäße Verwertung verhindern.
(6) Restabfallsack
Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack beträgt 4,00 €.
(7) Nebenablagerungen
Für Abfälle, die entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig neben
den Abfallbehältern abgelagert werden, wird die Gebühr von 7,27 € je begonnene 80-Liter-Einheit berechnet.
(8) Überfüllungen
Lassen sich die Restabfallbehälter entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der
Stadt Leipzig nicht vollständig schließen, liegt eine Behälterüberfüllung vor. Für diese wird je überfüllten Restabfallbehälter die Gebühr von 3,64 € berechnet.
Ist das Abräumen der Überfüllung nötig, um den Behälter leeren zu können, wird die Gebühr von
7,27 € je begonnener 80-Liter-Einheit berechnet.
(9) Abfallpressen und Abfallcontainer
Bei Abfallpressen und -containern werden für die Gestellung bzw. die Leerung folgende Gebühren
erhoben:
Größe
5-m³-Abfallgroßcontainer
7-m³-Abfallgroßcontainer
10-m³-Abfallgroßcontainer
10-m³-Abfallpresse
Mietgebühr
Transportgebühr zur
pro Monat
Behandlungsanlage
11,81 €
115,00 €
25,33 €
115,00 €
25,44 €
115,00 €
215,00 €
125,00 €
-4-
Entsorgungskosten
pro Entleerung
Entsprechend
Bescheid der
Entsorgungsanlage
20-m³-Abfallpresse
24-m³-Abfallpresse
270,00 €
300,00 €
125,00 €
125,00 €
Die Mietgebühr fällt nur an, wenn stadteigene Abfallpressen oder Abfallgroßcontainer zum Einsatz
kommen.
(10) Biotonnenfestgebühr
Die Gebühr für die Leerung der Biotonne im 14-täglichen Turnus beträgt pro Monat für eine
60-l-Biotonne
120-l-Biotonne
240-l-Biotonne
2,36 €
4,72 €
9,44 €
(11) Sonderleerung Biotonne
Die Gebühr für eine gelegentliche zusätzliche Leerung einer Biotonne beträgt pro Leerung für eine
60-l-Biotonne
120-l-Biotonne
240-l-Biotonne
8,28 €
9,37 €
11,55 €
(12) Gartenabfallsack
Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 100-Liter-Gartenabfallsack beträgt 3,00 €.
(13) Gartenabfall
Die Gebühr für die Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig beträgt
0,50 € pro Behältnis mit einem Aufnahmevolumen von bis zu 100 Liter in Form einer Wertmarke.
(14) Sperrmüll
Die Gebühr für die haushaltsnahe Abholung von bis zu 4 m³ Sperrmüll bei Bereitstellung vor dem
Grundstück beträgt 21,00 € in Form einer Wertmarke. Wird der Transport aus der Wohnung bzw. aus
dem Grundstück in Anspruch genommen, wird zusätzlich eine Wertmarke zu 21,00 € fällig.
(15) Elektrogeräte
Die Gebühr für die Abholung von Elektrogeräten (Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner,
Schleuder, Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefrier-Kühl-Kombination, Geschirrspüler, Fernsehgerät,
Computertechnik, Herd) vor dem Grundstück beträgt pro Gerät 10,00 € in Form einer Wertmarke.
(16) Beschädigte Abfallbehälter
Die Gebühr für den Ersatz von durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigten leeren Abfallbehältern
beträgt für einen
84,39 €
60-l-Restabfallbehälter
84,39 €
80-l-Restabfallbehälter
84,39 €
120-l-Restabfallbehälter
87,29 €
240-l-Restabfallbehälter
266,27 €
1100-l-Restabfallbehälter
(17) Autowracks
Die Gebühr für die Entsorgung widerrechtlich abgestellter Kraftfahrzeuge beträgt 153,39 €. Bei einem
widerrechtlich abgestellten Anhänger wird eine Gebühr von 102,26 € für die Entsorgung erhoben.
(18) Die Säcke bzw. Wertmarken laut Absatz 6, 12, 13, 14 und 15 sind an der Kasse der Stadtreinigung
in der Geithainer Straße 60 und in den Bürgerämtern erhältlich. Weitere Verkaufsstellen werden jährlich im Leipziger Amtsblatt bekannt gegeben.
§ 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
(1) Jeder Wechsel des Gebührenschuldners ist der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, vom vorherigen
und vom neuen Gebührenschuldner ist gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung innerhalb eines Monats nach dem Wechsel schriftlich anzuzeigen und mit Grundbuchauszügen zu belegen.
(2) Änderungen der Anschrift des Gebührenschuldners und der Bankverbindung, sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist, sind der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
(3) Die Gebührenschuldner müssen auf Verlangen der Stadt die zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen Auskünfte schriftlich erteilen.
-5-
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
Gemäß § 124 Absatz 1 der SächsGemO können Verstöße gegen diese Satzung als Ordnungswidrigkeit
verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 seiner
Auskunftspflicht nicht nachkommt.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Leipzig, am xx.xx.2016
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
-6-
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 1
A
1
B
C
D
E
F
G
H
Sperrmüll
Schadstoffe
Druckerzeugnisse
Biotonne
Gesamt
Kostenermittlung für die Gebührenrechnung Abfallwirtschaft 2017
2
Restabfall
Gartenabfall
3
4 Kalkulation 2016
20.526.300 €
1.320.700 €
7.736.400 €
670.900 €
1.898.900 €
4.177.850 €
36.331.050 €
1.081.200 €
15.100 €
1.202.950 €
17.350 €
54.300 €
526.600 €
2.897.500 €
6 Summe als Ansatz für 2017
21.607.500 €
7 Ausgleich Kostenunterdeckung / Kostenüberdeckung
300.000 €
8 Auf Gebühren umzulegende Kosten 2017
21.307.500 €
9
Leerungsgebühr
10
11
Umzulegende Kosten Restabfall
12
davon extra Gebühren für Sammlung außerhalb der Touren
auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten
13
14
davon Kosten 14-täglicher Turnus
15
davon Aufschlag für öfter als 14-täglich Turnus
16
17
Umzulegende Kosten Verwertung
18
davon extra Gebühren für Wertmarken
19
Zuschlag Fixkosten Biotonne
damit auf Verwertungsgebühr umzulegende Kosten
20
21
22
Umzulegende Gesamtkosten Biotonne
davon direkt auf Biotonne umzulegende Kosten
23
24
25
Insgesamt umzulegende Kosten
26
27
28
1.335.800 €
8.939.350 €
688.250 €
1.500.000 €
1.953.200 €
4.704.450 €
31.100 €
39.228.550 €
1.831.100 €
4.673.350 €
Biotonnengebühr
37.397.450 €
5 Kostenänderungen zwischen 01.01.16 und 31.12.17
br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Gesamtkosten
11.416.600 €
Verwertungsgebühr
21.307.500 €
551.600 €
20.755.900 €
20.355.900 €
400.000 €
(Blatt 7)
(Blatt 5)
11.416.600 €
379.100 €
2.478.750 €
13.516.250 €
(Blatt 9)
Hochrechnung
(Blatt 6)
4.673.350 €
2.194.600 €
(Blatt 6)
(Blatt 6)
37.397.450 €
(Blatt 7)
I
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 2
A
1
2
B
C
F
G
voraussichtliche
Kosten 2017 [€]
voraussichtliche
Kostenänderunge
n 2016 bis 2017 [€]
Eckwerte Kostenrechnung 2017 Details der Änderungen
voraussichtliche
Kosten laut
Nachkalkulation Kosten laut Kalk.
2016 [€]
2015 [€]
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
E
1. Materialkosten
19.833.811
20.127.050
21.775.700
1.648.650
davon
1.1. Material
1.2. Entsorgungskosten
1.3. Finanzierung Druckerzeugnisse (75% von PPK)
2. Personalkosten
3. Abschreibungen
4. Sonstige betriebliche Kosten
1.512.203
1.763.500
1.526.750
-236.750
15.697.556
15.649.650
17.535.750
1.886.100
2.624.052
2.713.900
2.713.200
-700
9.374.813
2.090.648
757.008
10.003.450
2.239.900
819.950
10.347.750
2.159.900
790.450
344.300
-80.000
-29.500
599.415
710.250
736.250
26.000
32.655.695
33.900.600
35.810.050
1.909.450
3.364.652
1.049.579
3.693.450
1.246.050
4.256.650
1.306.650
563.200
60.600
37.069.926
38.840.100
41.373.350
2.533.250
1.882.879
160.499
2.393.100
115.950
2.039.750
105.050
-353.350
-10.900
35.026.548
36.331.050
39.228.550
2.897.500
z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattung an SV
5. Kalkulatorische Zinsen
6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten
7. Umlage Gemeinkostenstellen
8. Interne Leistungsverrechnung
9. Zwischensumme Kosten / Umlagen
10. Kostenmindernde Erlöse
11. Verzinsung Kostenüberdeckung
12. Gesamtkosten
br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Details
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 3
A
1
B
C
D
E
Eckwerte Kostenrechnung 2017
F
G
Behälter- und Leerungszahlen
2
3 Anzahl Behälter Restabfall
Behältergröße
Ist
12/2015
Ist
Mai 2016
Ansatz 2017
für
Verwertungsgebühr
4
Ansatz 2017
davon
für Leerungs- häufiger als
gebühr
im 14täglichen
Turnus
5
60 l
1.944
2.105
2.300
2.300
0
6
80 l
13.134
13.110
13.200
14.600
20
7
120 l
39.981
39.965
40.000
42.300
300
8
240 l
34.651
35.103
36.000
38.800
2.200
9
1100 l
10.468
10.665
11.000
11.500
3.300
Summe
100.178
100.948
102.500
109.500
5.820
10
11
12 Anzahl der Leerungen Restabfall
Behältergröße
Ist 12/2015 HR 2016 Mittlere LZ HRohne NA + ohne NA + 2016 gerundet
Stand Mai
Ü
Ü Stand Mai
Ansatz 2017
mit NA/Ü
13
14
60 l
10.244
13.541
6
13.800
15
80 l
100.093
101.603
7
102.200
16
120 l
472.612
471.461
11
465.300
HR = Hochrechnung
17
240 l
730.869
756.928
20
776.000
LZ = Leerungszahl
18
1100 l
301.836
316.820
28
322.000
NA = Nebenablagerungen
19
Summe
1.615.654
1.660.353
1.679.300
20
21 Anzahl Biotonnen Haushaltungen
Behältergröße
Ist 12/2015
22
Ist
Mai 2016
Ansatz 2017
23
60 l
540
926
1.500
24
120 l
20.932
21.175
21.600
25
240 l
7.382
7.710
8.200
26
Summe
28.854
29.811
31.300
27
br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Behälterprognose
Ü = Überfüllungen
H
I
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 4
A
1
B
Eckwerte Kostenrechnung 2017
C
D
F
Mengenentwicklung
2
Ist 2015 [t]
3 Abfallarten
4
Restabfall aus Haushaltungen + gewerbliche Abfälle
Ansatz
Kalkulation für
2016 [t]
Prognose
2017 [t]
79.141
79.000
82.100
1.405
1.200
1.500
80.546
80.200
83.600
13.161
7.923
21.083
13.000
9.000
22.000
15.000
8.000
23.000
397
400
420
17.915
18.100
19.000
18.805
20.000
21.000
13.143
13.500
14.000
5 (gemeinsam gesammelt und transportiert)
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Gewerbliche Restabfälle
(gesondert gesammelt und transportiert)
Summe Restabfall Haushaltungen/Gewerbe
Sperrmüll
Holz aus Sperrmüll
Summe
Schadstoffe
Druckerzeugnissabfälle
15 (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne)
16
17 Biotonne aus Haushaltungen
18
19 Gartenabfälle aus Haushalten
20
br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Mengen
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 5
A
1
2
3
4
5
B
C
D
E
F
H
I
J
LG 2016
Änderung
16/17 pro
Leerung
Kalkulation Leerungsgebühr für 2017
Auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten Restabfallentsorgung 14-täglich
Behälter
Behälter- Durchschnitt- Leerungszahl
anzahl
liche LZ HR Prognose für
Prognose
2016
2017
Durchschnittsmasse des
Inhalts [kg]
Ist 2016
Wichtungskennzahl
6
15,0
7
6
60-l-Behälter
2.300
13.800
0,65
20,0
8
7
80-l-Behälter 14.600
102.200
0,87
23,1
9
11
120-l-Behälter 42.300
465.300
1,00
33,4
10 240-l-Behälter 38.800
20
776.000
1,45
140,0
11 1.100-l-Behälter 11.500
28
322.000
6,06
12
Summe 109.500
1.679.300
13
Quot. H4/G12
14
15
16
17 Aufschlag auf Leerungsgebühr für Leerung öfter als 14-täglich
18
Behälter
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
G
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1.100-l-Behälter
Summe
Behälteranzahl
Prognose
20
300
2.200
3.300
5.820
LZ HR 2016
0
20
30
30
40
Leerungszahl
Prognose für
2017
400
9.000
66.000
132.000
207.400
Wichtungskennzahl
1,00
1,00
1,00
1,00
2,00
Quot. G 17/F 25
LG = Leerungsgebühr
HR = Hochrechnung
LZ = Leerungszahl
br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Kalk. Leerungsgebühr
20.355.900 €
normierte
Leerungszahl
8.961
88.485
465.300
1.122.009
1.951.515
3.636.270
5,60 €
3,64 €
4,85 €
5,60 €
8,09 €
33,93 €
400.000 €
normierte
Aufschlag
Leerungszahl pro Leerung
400
9.000
66.000
264.000
339.400
1,18 €
LG 2017
gerundet
1,18 €
1,18 €
1,18 €
1,18 €
2,36 €
LG Leerung
öfter als
14-täglich
4,81 €
6,03 €
6,78 €
9,27 €
36,28 €
3,65 € - 0,01 €
0,05 €
4,80 €
0,09 €
5,51 €
0,09 €
8,00 €
0,90 €
33,03 €
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 6
A
1
B
C
D
2
3 Kosten Verwertung
4
5
6
F
normierte
Behälterzahl
VG pro Jahr
G
H
I
13.516.250
Kalkulation Verwertungsgebühr
Behälter
7
8
9
10
11
12
13
E
Kalkulation Verwertungs- und Biotonnenfestgebühr für 2017
RA-Behälterzahl
Prognose
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1.100-l-Behälter
Summe
Durchschnitt-liche
Nutzerzahl
Wichtungskennzahl
(Pers/Beh.)
1,9
2,4
3,1
6,3
29,8
0,63
0,78
1,00
2,05
9,62
2.300
13.200
40.000
36.000
11.000
102.500
Quot. C3/E13
14
15
16
17 Kalkulation Biotonnenfestgebühr
18
19 Auf Biotonne umzulegende Kosten
20
21
Behältergröße
22
23
60-l-Biotonne
24
120-l-Biotonne
25
240-l-Biotonne
26
Summe
27
28 VG = Verwertungsgebühr
29
Behälterzahl
Prognose
Biotonnen
1.500
21.600
8.200
31.300
1.439
10.347
40.000
73.626
105.813
231.225
VG 2017 pro VG 2016 pro
Monat
Monat
gerundet
36,58 €
45,82 €
58,45 €
119,55 €
562,30 €
3,05 €
3,82 €
4,87 €
9,96 €
46,86 €
Festgebühr
2017 pro
Monat
gerundet
2,36 €
4,72 €
9,44 €
Festgebühr
2016 pro
Monat
3,06 € 3,76 €
4,81 €
9,83 €
47,05 € -
58,45 €
2.194.600 €
Wichtungskennzahl
(Volumen)
normierte
Behälterzahl
0,50
1,00
2,00
Quot. C19/D26
br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Kalk. Abf.VG und Bio
750
21.600
16.400
38.750
56,63 €
Festgebühr
2017 pro Jahr
28,32 €
56,63 €
113,27 €
1,97 €
3,93 €
7,86 €
Änderung
16/17 pro
Monat
0,39 €
0,79 €
1,58 €
Änderung
16/17 pro
Monat
0,01 €
0,06 €
0,06 €
0,13 €
0,19 €
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 7
A
1
B
C
D
E
Behälterzahl für
VG
Biotonnen
Stück
F
G
H
I
Einnahmen gesamt in 2017
2
3
Kosten 2017
(Einsatz Rückstellung berücksichtigt)
37.397.450 €
4
5 1. Einnahmen über Touren
6
Einnahmen aus Leerungs- und
Verwertungs- und Biotonnengebühr
7
Behälter
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Behälter
Leerungen
Stück
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1100-l-Behälter
Gesamt
Behälter
17
18
60-l-Behälter
19
80-l-Behälter
20
120-l-Behälter
21
240-l-Behälter
22
1100-l-Behälter
23
Gesamt
24
25 2. Einnahmen über Sondertouren
Pressen, Container, Sondertouren
26
27
28 3. Einnahmen über Wertmarken
29
30 Gesamteinnahmen 2017
31
32
13.800
102.200
465.300
776.000
322.000
1.679.300
s. Blatt 5
LG
2.300
13.200
40.000
36.000
11.000
102.500
s. Blatt 6
VG pro Jahr
3,64 €
4,85 €
5,60 €
8,09 €
33,93 €
36,58 €
45,82 €
58,45 €
119,55 €
562,30 €
1.500
0
21.600
8.200
0
29.800
s. Blatt 6
Biotonnenfestgebühr pro
Jahr
Summe Einnahmen
LG
28,32 €
56,63 €
113,27 €
551.600 €
379.100 € s. Blatt 9
37.397.450 €
br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Einnahmen
Dif. B3-B30 0,00 €
50.164,05 €
495.339,70 €
2.604.757,36 €
6.281.023,67 €
10.924.615,22 €
20.355.900,00 €
Summe
Summe Einnahmen
Einnahmen
VG
Zuschlag mehr
als 14-täglich
0,00 €
84.137,38 €
471,42 €
604.838,79 €
10.606,95 €
2.338.197,09 €
77.784,33 €
4.303.791,17 €
311.137,30 €
6.185.285,57 €
400.000,00 €
13.516.250,00 €
Summe
Gesamt
Einnahmen
Biotonnengebühr
42.476,13 €
176.777,56 €
1.100.649,91 €
1.223.312,52 €
6.176.873,93 €
928.811,35 €
11.591.410,52 €
17.421.038,09 €
2.194.600,00 €
36.466.750,00 €
J
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 8
A
1
B
C
D
E
F
Miete pro
Tag
Miete pro
Monat
Sondergebühren Abfallgroßcontainer und Abfallpressen für 2017
2
3 Mietgebühr
Behälterart und -größe
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
Abschreibung
auf Wiederbeschaffungszeitwert
Abfallgroßcontainer
5 m³
7 m³
10 m³
Abfallpressen
10 m³
20 m³
24 m³
Transportgebühr
Bezeichnung
Personalausgaben (1 Fahrer)
Kalkulatorische Kosten
Abschreibung
Verzinsung
Fahrzeugkosten
Kraftstoffe
Instandhaltungskosten
Materialkosten
sonstige Kfz-Kosten (Steuer/Versicherung)
Schutzbekleidung
Verwaltungsgemeinkosten
Betriebsgemeinkosten
Gesamtkosten/Jahr
Einsatzstunden/Jahr
Gebühr je Einsatzstunde
Gebühr pro Abfuhr (bei Einsatzzeit 1,5 h)
Gebühr pro Abfuhr (gerundet)
Zinsen
pro Jahr
Kosten
pro Jahr
126,03 €
272,30 €
271,91 €
15,75 €
31,71 €
33,36 €
141,78 €
304,01 €
305,27 €
0,39 €
0,84 €
0,85 €
11,81 €
25,33 €
25,44 €
2.229,49 €
2.792,63 €
3.110,00 €
285,52 €
362,53 €
404,22 €
2.515,01 €
3.155,16 €
3.514,21 €
6,99 €
8,76 €
9,76 €
215,00 €
270,00 €
300,00 €
Abroller
Absetzer
46.897 €
46.897 €
23.708 €
3.921 €
22.686 €
3.160 €
13.860 €
9.482 €
6.644 €
1.485 €
125 €
10.449 €
6.640 €
123.211 €
1.500
82 €
123 €
125 €
10.129 €
8.390 €
3.951 €
1.364 €
125 €
10.449 €
6.640 €
113.791 €
1.500
76 €
114 €
115 €
(Prognose Blatt 1, Zelle C 12 auf der Grundlage des BAB)
br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Sondergeb. Pressen
G
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 9
A
1
B
C
D
E
Leerungs- bzw.
50% Aufschlag
Gebühr
Sondergebühren in 2017
2 Nebenablagerung / Überfüllung / Restabfallsack
Abrechnungseinheit
3
Entsorgungsgebühr
4
Nebenablagerung je 80-Liter-Einheit
4,85 €
5
abzuräumende Überfüllung je 80-Liter-Einheit
4,85 €
6
Überfüllung je überfüllten Restabfallbehälter
7
Amtlich gekennzeichneter 60-Liter-Restabfallsack
8
Amtlich gekennzeichneter 100-Liter-Gartenabfallsack
9
10 Sonderleerungen Restabfall
Leerungsgebühr im
Normalturnus
Behälter
11
12
13
14
15
16
17
18 Sonderleerungen Biotonne
60-Liter-Behälter
80-Liter-Behälter
120-Liter-Behälter
240-Liter-Behälter
1.100-Liter-Behälter
Behälter
3,64 €
4,85 €
5,60 €
8,09 €
33,93 €
Leerungsgebühr im
Normalturnus
19
20
60-Liter-Behälter
21
120-Liter-Behälter
22
240-Liter-Behälter
23
24 Austausch defekter leerer Abfallbehälter
25 Behälter
26
60-Liter-Behälter
27
80-Liter-Behälter
28
120-Liter-Behälter
29
240-Liter-Behälter
1.100-Liter-Behälter
30
31
32 Gebühreneinnahmen über Wertmarken
33 Art
34
Sperrmüllwertmarke (für Abholung bzw. Transport)
35
Elektrogerätewertmarke
36
Gartenabfallwertmarke
37
Gartenabfallsack
38
Summe Einnahmen
39
2,42 €
2,42 €
Aufschlag
4,73 €
4,73 €
4,73 €
4,73 €
8,01 €
Aufschlag
1,09 €
2,18 €
4,36 €
7,19 €
7,19 €
7,19 €
Behälterkosten
(brutto)
24,39 €
24,39 €
24,39 €
27,29 €
206,27 €
Transport- und
Codierkosten
60,00 €
60,00 €
60,00 €
60,00 €
60,00 €
Stück
5.500
1.000
500.000
br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Sondergebühren
1.200
7,27 €
7,27 €
3,64 €
4,00 €
3,00 €
Gebühr
Sonderleerung
Restabfall
8,37 €
9,58 €
10,33 €
12,82 €
41,94 €
Gebühr
Sonderleerung
Biotonne
8,28 €
9,37 €
11,55 €
Austauschgebühr
84,39 €
84,39 €
84,39 €
87,29 €
266,27 €
Betrag
Einnahmen in Euro
115.500,00 €
21,00 €
10.000,00 €
10,00 €
0,50 €
250.000,00 €
3,00 €
3.600,00 €
379.100,00 €
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2017 Blatt 10
Gebührenvergleich 2016 / 2017
(Basis: Leipziger Durchschnittswerte)
70,00 €
60,00 €
Ausgaben pro Kopf und Jahr
50,00 €
40,00 €
30,00 €
20,00 €
10,00 €
- €
1100-l-Behälter
240-l-Behälter
120-l-Behälter
120-l-Behälter
80-l-Behälter
80-l-Behälter
60-l-Behälter
60-l-Behälter
mit Biotonne
mit Biotonne
mit Biotonne
ohne Biotonne
mit Biotonne
ohne Biotonne
mit Biotonne
ohne Biotonne
2016
56,49 €
60,08 €
55,16 €
39,95 €
54,00 €
34,51 €
41,97 €
29,91 €
2017
58,31 €
62,24 €
56,99 €
38,72 €
56,14 €
32,84 €
44,72 €
30,12 €
Änderung zu 2016
1,82 €
2,16 €
1,83 €
-1,23 €
2,14 €
-1,67 €
2,75 €
0,21 €
Ausstattung
br/22.08.2016/160816_Anlage_Vorlage_DB_OBM_Kalkulation_AGS_2017.xlsx/Vergleich 16-17