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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1192126.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
10.08.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 16:01

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03120 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Kultur Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung 17.11.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Zuschuss an die Stiftung Völkerschlachtdenkmal - Förderung von Investitionsmaßnahmen Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 133.400 € im PSP-Element 7.0000027.740 - Zuschuss Stiftung Völkerschlachtdenkmal Beschlussvorschlag: 1. Im Haushaltsjahr 2016 wird die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 133.400 € im PSP-Element 7.0000027.740 - Zuschuss Stiftung Völkerschlachtdenkmal bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der "Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung aus dem FH (Investitionshaushalt)" (KST 1098700000). 2. Nach Vorlage der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal werden im Fall nicht verbrauchter Zuschüsse diese Mittel der Stiftung im laufenden Jahr überplanmäßig bereitgestellt entsprechend der Vorgehensweise im Rahmen des Jahresabschlusses 2012. 3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Förderung der Stiftung Völkerschlachtdenkmal seit 2015 als Festbetragsfinanzierung erfolgt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 133.400,00 7.0000027.740 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 2016 x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Anlagen: Begründung Begründung Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal hat im Haushaltsjahr 2012 im Rahmen einer institutionellen Förderung einen Zuschuss (Fehlbedarfsfinanzierung) in Höhe von 191.212,50 € beantragt und dieser wurde auch in entsprechender Höhe ausgezahlt. Mit der Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal durch die WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde festgestellt, dass sich der tatsächliche Fehlbetrag auf 57.743,98 € beläuft. Dieser Fehlbetrag wurde für 2012 neu festgesetzt. Damit wurde ein Rückzahlbetrag der Stiftung an die Stadt Leipzig in Höhe von 133.468,52 € fällig. Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal hat mit Vorlage der Prüfung der Jahresrechnung 2012 einen Antrag gestellt, diesen Rückzahlbetrag für notwendige Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen zu verwenden. Diesem Antrag konnte aus haushaltsrechtlicher und finanztechnischer Sicht nicht entsprochen werden. Um der Notwendigkeit der Instandhaltung an der Bausubstanz, an den wartungs- und reparaturintensiven technischen Anlagen aber vor allem den weiteren Bedarfen im investiven Bereich (Co-Finanzierung von Baumaßnahmen) Rechnung zu tragen, sind in Höhe der bereits in 2012 ausgezahlten aber nicht verwendeten Zuwendungen von 133.400 € als zusätzliche Zuwendung in 2016 an die Stiftung Völkerschlachtdenkmal zur Finanzierung notwendiger Investitionen auszureichen. Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal hat einen Antrag auf Förderung für die Sanierung des historischen Wasserbeckens vor dem Völkerschlachtdenkmal beim Bund als auch beim Freistaat gestellt. Der Antrag wurde bestätigt, allerdings die Finanzierung der Landes- und Bundesmittel reduziert. Um die Realisierung der Investitionsmaßnahme durchführen zu können, muss die Stiftung fehlende Mittel aus eigener Substanz ausgleichen. Bei der nunmehr vorgelegten Finanzierungsplanung hat die Stiftung Völkerschlachtdenkmal ihren Anteil auf 460.000 Euro erhöhen müssen. Diese Summe wird von der Stiftung nur dann vollumfänglich bereitgestellt werden können, wenn die in den letzten Jahren von der Stadt ausgereichten, aber nicht verausgabten Mittel bei der Stiftung verbleiben können. Ab dem Wirtschaftsjahr 2015 wurde aufgrund erkennbarer zukünftiger Instandhaltungsaufwendungen die bis dato bestehende Defizitfinanzierung auf eine Festbetragsfinanzierung von jährlich 150.000 Euro durch die Stadt Leipzig umgestellt. Im Instandhaltungs-/Instandsetzungsbereich zeichnen sich für die nächsten Jahre steigende Bedarfe ab. So wurde im Zuge der Generalsanierung der zurückliegenden eineinhalb Jahrzehnte nicht allein die Bausubstanz des Monuments instand gesetzt, sondern auch eine Reihe technischer Anlagen installiert. Das betrifft solche, die heutzutage zu einer zeitgemäßen touristischen Infrastruktur zu zählen sind (u. a. Personenaufzüge, Behindertenaufzüge, Treppenlifts, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen) und jene, die für die Erhaltung der sanierten Bausubstanz unverzichtbar sind (u. a. Blockheizkraftwerk mit Sorptionstrocknungsanlage, Drehtüren, Klimamesstechnik). Daneben existieren noch eine Anzahl von technischen Einrichtungen (Notstrom-, Brandmelde- und Entrauchungsanlage), deren Einbau und Betrieb vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. All diese technischen Anlagen sind wartungsintensiv und unterliegen dem Verschleiß. In den zurückliegenden Jahren hat sich gezeigt, dass gesetzlich vorgeschriebene Wartungen bzw. TÜV-Prüfungen und die rhythmisch notwendigen Reparaturen, die sich mit zunehmenden Alter der Technik naturgemäß häufen, einen beachtlichen Teil des Haushaltes der Stiftung beanspruchen. Auch Teile der vor etwa 10 Jahren sanierten Bausubstanz müssen ebenfalls begrenzt überholt und ausgebessert werden. Die Vorgehensweise hinsichtlich von bewilligten (im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung) aber nicht abgerufenen/verbrauchten Zuschüssen der Stadt Leipzig an die Stiftung Völkerschlachtdenkmal ist für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 analog anzuwenden. Die genauen Beträge können erst nach Vorlage der geprüften Jahresabschlüsse 2013 und 2014 festgestellt werden. Folgen bei Ablehnung Die Fortführung der notwendigen und geplanten Investitionsmaßnahmen kann nicht gewährleistet werden und somit wäre der Abschluss der Gesamtbaumaßnahme bis 2018 gefährdet. Darüber hinaus können zwingend notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und Wartungsaufgaben nicht durchgeführt bzw. finanziert werden, was wiederum kontraproduktiv wäre und dem Denkmal als Wahrzeichen der Stadt Leipzig und der Region und als Besuchermagnet einen Imageverlust einbringen würde.