Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1192126.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
10.08.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03120
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Kultur
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
17.11.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Zuschuss an die Stiftung Völkerschlachtdenkmal - Förderung von
Investitionsmaßnahmen
Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in Höhe
von 133.400 € im PSP-Element 7.0000027.740 - Zuschuss Stiftung
Völkerschlachtdenkmal
Beschlussvorschlag:
1. Im Haushaltsjahr 2016 wird die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 133.400 € im PSP-Element 7.0000027.740 - Zuschuss Stiftung
Völkerschlachtdenkmal bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der "Kostenstelle unterjährige
Finanzierung ohne Deckung aus dem FH (Investitionshaushalt)" (KST 1098700000).
2. Nach Vorlage der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal werden
im Fall nicht verbrauchter Zuschüsse diese Mittel der Stiftung im laufenden Jahr überplanmäßig
bereitgestellt entsprechend der Vorgehensweise im Rahmen des Jahresabschlusses 2012.
3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Förderung der Stiftung Völkerschlachtdenkmal seit
2015 als Festbetragsfinanzierung erfolgt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
133.400,00
7.0000027.740
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
2016
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Anlagen:
Begründung
Begründung
Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal hat im Haushaltsjahr 2012 im Rahmen einer
institutionellen Förderung einen Zuschuss (Fehlbedarfsfinanzierung) in Höhe von
191.212,50 € beantragt und dieser wurde auch in entsprechender Höhe ausgezahlt.
Mit der Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal durch die
WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde festgestellt, dass sich der
tatsächliche Fehlbetrag auf 57.743,98 € beläuft. Dieser Fehlbetrag wurde für 2012 neu
festgesetzt. Damit wurde ein Rückzahlbetrag der Stiftung an die Stadt Leipzig in Höhe von
133.468,52 € fällig.
Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal hat mit Vorlage der Prüfung der Jahresrechnung 2012
einen Antrag gestellt, diesen Rückzahlbetrag für notwendige Instandhaltungs- und
Investitionsmaßnahmen zu verwenden. Diesem Antrag konnte aus haushaltsrechtlicher
und finanztechnischer Sicht nicht entsprochen werden.
Um der Notwendigkeit der Instandhaltung an der Bausubstanz, an den wartungs- und
reparaturintensiven technischen Anlagen aber vor allem den weiteren Bedarfen im
investiven Bereich (Co-Finanzierung von Baumaßnahmen) Rechnung zu tragen, sind in
Höhe der bereits in 2012 ausgezahlten aber nicht verwendeten Zuwendungen von
133.400 € als zusätzliche Zuwendung in 2016 an die Stiftung Völkerschlachtdenkmal
zur Finanzierung notwendiger Investitionen auszureichen.
Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal hat einen Antrag auf Förderung für die Sanierung des
historischen Wasserbeckens vor dem Völkerschlachtdenkmal beim Bund als auch beim
Freistaat gestellt. Der Antrag wurde bestätigt, allerdings die Finanzierung der Landes- und
Bundesmittel reduziert. Um die Realisierung der Investitionsmaßnahme durchführen zu
können, muss die Stiftung fehlende Mittel aus eigener Substanz ausgleichen. Bei der
nunmehr vorgelegten Finanzierungsplanung hat die Stiftung Völkerschlachtdenkmal ihren
Anteil auf 460.000 Euro erhöhen müssen. Diese Summe wird von der Stiftung nur dann
vollumfänglich bereitgestellt werden können, wenn die in den letzten Jahren von der Stadt
ausgereichten, aber nicht verausgabten Mittel bei der Stiftung verbleiben können.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2015 wurde aufgrund erkennbarer zukünftiger Instandhaltungsaufwendungen die bis dato bestehende Defizitfinanzierung auf eine Festbetragsfinanzierung von jährlich 150.000 Euro durch die Stadt Leipzig umgestellt.
Im Instandhaltungs-/Instandsetzungsbereich zeichnen sich für die nächsten Jahre
steigende Bedarfe ab. So wurde im Zuge der Generalsanierung der zurückliegenden
eineinhalb Jahrzehnte nicht allein die Bausubstanz des Monuments instand gesetzt,
sondern auch eine Reihe technischer Anlagen installiert. Das betrifft solche, die
heutzutage zu einer zeitgemäßen touristischen Infrastruktur zu zählen sind (u. a.
Personenaufzüge, Behindertenaufzüge, Treppenlifts, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen)
und jene, die für die Erhaltung der sanierten Bausubstanz unverzichtbar sind (u. a.
Blockheizkraftwerk mit Sorptionstrocknungsanlage, Drehtüren, Klimamesstechnik).
Daneben existieren noch eine Anzahl von technischen Einrichtungen (Notstrom-,
Brandmelde- und Entrauchungsanlage), deren Einbau und Betrieb vom Gesetzgeber
vorgeschrieben sind.
All diese technischen Anlagen sind wartungsintensiv und unterliegen dem Verschleiß. In
den zurückliegenden Jahren hat sich gezeigt, dass gesetzlich vorgeschriebene Wartungen
bzw. TÜV-Prüfungen und die rhythmisch notwendigen Reparaturen, die sich mit
zunehmenden Alter der Technik naturgemäß häufen, einen beachtlichen Teil des
Haushaltes der Stiftung beanspruchen.
Auch Teile der vor etwa 10 Jahren sanierten Bausubstanz müssen ebenfalls begrenzt
überholt und ausgebessert werden.
Die Vorgehensweise hinsichtlich von bewilligten (im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung) aber nicht abgerufenen/verbrauchten Zuschüssen der Stadt Leipzig an die
Stiftung Völkerschlachtdenkmal ist für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 analog
anzuwenden. Die genauen Beträge können erst nach Vorlage der geprüften
Jahresabschlüsse 2013 und 2014 festgestellt werden.
Folgen bei Ablehnung
Die Fortführung der notwendigen und geplanten Investitionsmaßnahmen kann nicht
gewährleistet werden und somit wäre der Abschluss der Gesamtbaumaßnahme bis 2018
gefährdet. Darüber hinaus können zwingend notwendige Instandhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen und Wartungsaufgaben nicht durchgeführt bzw. finanziert
werden, was wiederum kontraproduktiv wäre und dem Denkmal als Wahrzeichen der Stadt
Leipzig und der Region und als Besuchermagnet einen Imageverlust einbringen würde.