Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1210309.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
04.10.16, 12:00
Aktualisiert
13.10.16, 01:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-03016-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Stadtrat Konrad Riedel
Betreff
Barrierefreies Rathaus
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung legt bis Ende I.Quartal 2017 einen konkreten Maßnahmeplan zur
barrierefreien Gestaltung des Neuen Rathauses und der Verwaltungskommunikation vor
Darin enthalten sind:
*kurzfristige Maßnahmen zur Umsetzung bis Ende 2018 (z.B. Ausstattung der Fahrstühle mit
Blindenschrift, barrierefreier Internet-Auftritt der Stadt...)
*mittel- und langfristige Maßnahmen mit Prioritätensetzung, Kosten und
Umsetzungsterminen.
2. Über die Umsetzung wird vierteljährlich im Behindertenbeirat sowie halbjährlich in den FA
Stadtentwicklung/Bau und Allgemeine Verwaltung berichtet.
3. Der Plan enthält desweiteren konkrete Begründungen dafür, welche der für eine vollständige
Barrierefreiheit notwendigen Maßnahmen nicht oder nicht vollständig realisiert werden
können, und aus welchen objektiven Gründen (z.B. Denkmalschutz, Brandschutz...) dies so
ist.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Wie schon bei der Antwort auf die Anfrage F-02911 ist der Verwaltungsstandpunkt hinhaltend und
vermeidet konkrete Festlegungen auf Prioritäten, Kosten und Umsetzungstermine. Es wird sehr
allgemein z.B. auf bauliche, brandschutztechnische und denkmalschützerische Gegebenheiten
verwiesen, die einer vollständigen Barrierefreiheit entgegenstehen, ohne dies näher zu begründen.
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Dieser Umgang mit dem Thema ist so nicht hinnehmbar: Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und
insofern auch als eine kommunale Pflichtaufgabe anzusehen.
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