Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1194485.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
16.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.10.16, 08:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03159
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Überbauerneuerung der Brücke an der Mühle
über die Weiße Elster
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 04.10.2016:
1. Der Ersatz des Überbaus der Brücke an der Mühle über die Weiße Elster wird realisiert
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 22 (1) Ziffer 7 in der zur Zeit gültigen Fassung).
2. Im PSP-Element 7.0000.577.700 werden 260.000 € im Jahr 2016 und 50.000 € im Jahr 2017
bereitgestellt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Übersichtsplan
Mitzeichnungsblatt
D:\DOC\01\19\44\81-Anlagen\04\Finanzielle Auswirkungen.pdf
Sachverhalt
1.Grundlagen
Die technischen Grundlagen für das Bauvorhaben bilden:
•
•
•
•
•
•
der Bauwerksentwurf zur Instandsetzung der Brücke an der Mühle mit den
Kostenberechnungen vom März 2016 aufgestellt nach der Richtlinie für das
Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten sowie
der fakultative Fachbeitrag zur Eingriffsbewertung bei Sanierungsvorhaben,
das Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020
(RBIV-1774/13 vom 18.09.2013),
Stadtentwicklungsplan (STEP) „Verkehr und öffentlicher Raum“ DS-00523/14/DS008,
Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Leipzig 2020“ (SEKo), (RBIV-1595/09 vom
20.05.2009),
Haushaltsbeschluss 2015/2016.
2. Veranlassung und Zielstellung des Bauvorhabens
Beschreibung des Ist-Zustandes
Im Zuge des Weges zum Leipziger LSG „ Leipziger Auwald“ im Süden des Leipziger
Stadtteils Stahmeln befindet sich das Bauwerk Brücke an der Mühle über die Weiße
Elster.
Die Brücke dient dem Geh- und Radwegverkehr.
Das Brückenbauwerk hat eine Stützweite von 17,50 m, die nutzbare Fahrbahnbreite ist
2,60 m, die Breite zwischen den Geländern ist 3,00 m.
Die aktuelle Bauwerksprüfung ergab, dass das alte bestehende Bauwerk weitgehend in
der Gesamtkonstruktion geschädigt ist, verursacht durch die Fäulnis an den Hauptträgern
(Leimholzbinder). Dadurch ist die Standsicherheit der Brücke erheblich beeinträchtigt.
Weitere Schäden sind u. a. Risse an den Widerlagern und Natursteinverblendungen,
örtliche Verwerfungen des Bohlenbelages sowie Längsrisse in den Bohlen.
Eine Instandsetzung des Überbaus ist wirtschaftlich nicht vertretbar.
Aus diesen Gründen ist ein Ersatz des bestehenden Überbaus vorgesehen.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, FFH (FloraFauna-Habitat) sowie eines Vogelschutzgebietes. Das Flurstück 390 Auewiese ist ein
geschütztes Biotop.
Während der Baumaßnahme wird für die Vormontage des Brückenüberbaus temporär in
die Fläche des Landschaftsschutzgebietes und des Vogelschutzgebietes eingegriffen.
Die dazu erforderlichen Unterlagen Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung,
Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Kurzbeitrag sowie Natura 2000Erheblichkeitseinschätzungen wurden mit der Entwurfsplanung erarbeitet.
Biotope, Fauna, Brutvögel, Amphibien und Reptilien wurden aufgenommen.
Zielstellung
Mit dem Ersatz des bestehenden Überbaus der Brücke wird der Zugang zu den
Naherholungsgebieten des Leipziger Auwaldes in der Gemarkung Stahmeln in der
Umgebung der Neuen Luppe für Radfahrer und Fußgänger sichergestellt.
Für die Instandsetzung des Bauwerks wurde die wirtschaftlichste und kostengünstigste
Variante gewählt.
Das vorhandene äußere Erscheinungsbild der Brücke bleibt erhalten, die bestehenden
alten Widerlager werden weitergenutzt, da diese sich noch in gutem Zustand befinden.
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme
Es gibt keine Alternative zum Ersatz des bestehenden Überbaus.
Da die Gesamttragkonstruktion geschädigt ist, ist der Ersatz des bestehenden Überbaus
die wirtschaftlichste Maßnahme.
Die Nichtrealisierung der geplanten Instandsetzung hat in naheliegender Zeit eine
Sperrung der Brücke zur Folge, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.
Mit der Sperrung entfällt eine wichtige Radwegverbindung von Stahmeln nach BöhlitzEhrenberg und den südlich der Weißen Elster gelegenen Kleingartenvereinen.
3. Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
Der bestehende Holzüberbau ist vollständig zurückzubauen.
Für den neu zu errichtenden Überbau soll das vorhandene äußere Erscheinungsbild
beibehalten und die bestehenden alten Widerlager und das vorhandene Geländer
weitergenutzt werden.
In das Gewässer wird nicht eingegriffen.
Durch die gewählte neue Konstruktion werden das Lichtraumprofil und der bestehende
Durchflussquerschnitt beibehalten.
3.1. Tragkonstruktion
Der Überbau wird als zweistegiger Plattenbalken, bestehend aus Längsträgern und
vorgespannten Fertigteilplatten als Gehwegbelag aus UHFB (Ultrahochfester Beton)
hergestellt. Die einzelnen Segmente werden im Fertigteilwerk vorgefertigt und auf der
Baustelle durch Verkleben mit Epoxidharzklebstoff zusammengefügt.
Die Stegsegmente werden vorgespannt und sind ca. 19 m lang und 6 cm dick.
Die Gehwegplatte ist in Brückenlängsrichtung in 8 Segmente unterteilt, um einen
einfachen Transport zu gewährleisten. Sie haben jeweils eine Abmessung von ca. 3,40 m
x 2,38 m und eine Dicke von 6 - 8 cm.
Die Entwässerung erfolgt über Dachgefälle.
Die Plattensegmente werden durch Aufkleben mit den Stegelementen verbunden.
Die Bewehrung für die Platten- und Stegsegmente besteht aus einer Kombination von
Betonstahl und ca. 1,0 Vol.-% Stahlfasern.
Die Endquerträger werden als Ortbetonergänzung hergestellt. Sie dienen der Anordnung
und Unterbringung der Lager und Übergangskonstruktionen sowie der Aussteifung in
Brückenquerrichtung.
Eine Abdichtung bzw. Belag kann entfallen, da die Fahrbahnplatte aus einem extrem
dauerhaften, hoch beanspruchbaren faserbewehrten ultrahochfesten Beton hergestellt
wird.
Die Griffigkeit wird durch entsprechende Schalungsmatrizen sichergestellt.
Vorgesehene Belastung:
• Lasten für Rad- und Fußgängerbrücken entsprechend DIN EN 1991-2
• Reitweg
• Dienstfahrzeug des VTA (3,5 t)
Die Montage der Fertigteile erfolgt auf einem Vormontageplatz (südöstlich der Brücke).
Auf diesem Montageplatz werden die Fertigteile durch Verkleben mit Epoxidharzklebstoff
zusammengefügt. Nach Aushärten erfolgt das Einheben des Überbaus durch einen
Mobilkran. Danach erfolgt das Bewehren, Schalen und Betonieren des Endquerträgers
und die Montage des aufgearbeiteten Geländers.
Die Überführung der Leitungen für Trinkwasser, Telefonkabel und Stromkabel wird
gewährleistet.
3.2. Straßenbau
Die Einmündung des Radweges wird in den angrenzenden Bereichen an die Brücke
angepasst.
3.3. Umleitungskonzeption
Es erfolgt eine Vollsperrung der Brücke für den Fußgänger- und Radverkehr während der
Bauzeit von ca. 5 Tagen.
3.4. Bauzeit
Die Gesamtbauzeit beträgt ca. 3 Monate, wobei lediglich eine kurze Vollsperrung der
Brücke zur Demontage des bestehenden Überbaus und zum Einhub des neuen Überbaus
erforderlich ist.
3.5. Landschaftspflegerische Maßnahmen
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG) „Leipziger Auwald“
Die erforderlichen Unterlagen wie Landschaftspflegerischer Kurzbeitrag, Artenschutzfachliche Potentialabschätzung sowie eine Natura 2000-Erheblichkeitseinschätzung
wurden innerhalb eines Fakultativen Beitrages zur Eingriffsbewertung erstellt.
Es wird eine ökologische Bauüberwachung beauftragt, welche die Maßnahme überwacht.
4. Finanzierung
Grundlage ist die Kostenberechnung für Bauwerke vom 15.03.2016 aus dem
Bauwerksentwurf.
Baukosten
Die Gesamtkosten betragen inklusive 19 % Mehrwertsteuer und notwendiger
Planungsleistungen 310.000 €.
Fördermittel/Finanzierung
Die Maßnahme erhält keine Fördermittel
Es ergibt sich derzeitig folgender Finanzbedarf:
Brücke an der
Mühle
gesamt
2016
2017
7.0000.577.700
310.000 €
260.000 €
50.000 €
Beteiligung Dritter / Kostenteilung
Eine Kostenteilung mit Versorgungsunternehmen ist geplant.
Folgekosten
Die üblichen Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung werden im Ergebnishaushalt
(PSP 1.100.54.1.0.01.07) eingestellt.
Es entstehen keine zusätzlichen zu betreuenden Verkehrsflächen gegenüber dem
Bestand und damit auch keine höheren Folgekosten.
Die Maßnahme erfasst keinen Neubau, sondern lediglich die Erneuerung einer
vorhandenen Brücke.
5. Grunderwerb
Es ist kein Grunderwerb erforderlich. Eine zeitweilige Inanspruchnahme einer Fläche für
die Vormontage des Überbaus wurde bereits durch die BVVG genehmigt.
6. Kinderfreundlichkeit
Die Absturzsicherung auf der Brücke entspricht den Empfehlungen des Bundesministers
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
7. Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit ist wie bisher gewährleistet.
8. Folgender Grobablauf ist geplant:
Dienstberatung OBM:
Haushaltfreigabe :
27.09.2016
04.10.2016
Beginn des Ausschreibungsverfahrens:
Vergabegremium:
Baubeginn:
10.10.2016
24.11.2016
06.01.2017
9. Sonstiges
Altlasten
nicht relevant
Archäologie
nicht relevant
Kampfmittel
nicht relevant
Anliegerinformationen (Öffentlichkeitsarbeit)
Anliegerinformationen erfolgen zeitnah vor Beginn der Baumaßnahme durch das
Verkehrs- und Tiefbauamt.
0m
2.5 m
5m
0m
10 m
20 m
Klebefugenbreite ca.3mm
19.03
0
2.37
Legende
Ansicht Ostseite
Standort Brücke
Betreiber
Regelquerschnitt Brücke
M 1:25
1*)
-0.02
1.14 %
±0.00
1.14 %
1*)
-0.02
1*) Klebefuge längs und quer
mittels Epoxidharzklebstoff
DN100 und Rohrabhängung
analog Was 13 und Kopplung an Geländeranschluss
5*) HDPE 150 x 5 mittels
Ankerschiene gem.
Was 15 befestigt
1.20
+1.18
Gehwegplatte aus UHFB
ohne weiteren Fahrbahnaufbau mit Dachprofil
aus UHFB
Bestandsgeländer
wiederverwenden!
Geländer n. Gel 6
Verankerung analog.
Gel 14 mit Gegenplatte
Ost
2.26
Bestandswiderlager
wiedervewenden,
saubere Auflagerfläche
schaffen
165
3.12
Achse Geländer
3.00
lichte Breite
1.18
West
165
2
Nord
3.45
Richtung Stahmeln
Bestandsgeländer wiederverwenden
+104.60
Telefonkabel
in DN 100 Rohrabhängung
nach Was 13
Leitung
TW VW 75 PE
Leipziger Wasserwerke
in Schutzrohr DN250
Telefonkabel in
Telekom
Schutzrohr DN 100
MS-Kabel 3 x 1 x 150/25
in HDPE Rohr 150 x 5
Envia - Mitnetz Strom
an Steginnenseite befestigt
19
-0.08
445
8
1.035
1.035
5*)
8
TW VW 75 PE
in Schutzrohr DN250
und Rohrabhängung nach Was 13
4 x Litzen a`150mm²
St 1660/1860 N/mm²
595 16
4 x Litzen a`150mm²
St 1660/1860 N/mm²
-1.08
995
675
995
2.15
3.50
635
1.06
Bestandswiderlager
Überbau
Stromleitung
Mitnetz Strom in
HDPE 150 x 5;
mit Konsolen
an Steginnenseite
fixiert.
ru
=G
+1.18
EQT
TW VW 75 PE
in Schutzrohr DN250
und Rohrabhängung nach Was 13
ück
ndst
6
26
67
nze
sgre
Zaun
20
1.08
EQT
Kernbohrung DN 150
im WDL für Stromkabel
Natursteinverblendung
Flügel und WDL
umlaufend
0%
+104.577
Durchbruch WDL
Achse
Weiße Elster
Gehwegplatte aus UHFB aufgeklebt,
kein zusätzlicher Fahrbahnaufbau
A
45
Stromkabel in HDPE 150 x 5
an Steginnenseite fixiert
18.981
18.90
Geländer n. Gel 6
Verankerung n. Gel 14
P01
1.20
19.034
27
Achse Hauptträger 67
Richtung Aue
Richtung Stahmeln
10
1.00
Süd
TW VW 75 PE
in Schutzrohr DN250
Längsschnitt in Brückenachse
M 1:100
448
2
6
10
Vorderkante WDL
Natursteinverblendung
Flügel und WDL
umlaufend
°
B
Bestandswiderlager
wiedervewenden,
saubere Auflagerfläche
schaffen
2.37
5*)
Weiße Elster
Bestandsflügel
Geländer n. Gel 6
Verankerung n. Gel 14
0
.0
Brückenachse = Straßenachse
TW VW 75 PE
in Schutzrohr DN250
2.37
365
1.20 78
47
Richtung Aue
0
Telefonkabel in
Schutzrohr DN 100
90
R=∞
10
2.37
3.50
A
Kernbohrung DN 150
im WDL für Stromkabel
Brückenachse
0
6
81
2.37
3
4
0
3
15
2.37
3
74
0
26
3
8
2.37
3
Achse
Weiße Elster
0
3
Stadtplanausschnitt
15
2.37
2
3
Vorderkante WDL
7
46
Bestandsfundament
wieder verwenden
B
2
8
20
18.981
7
M 1:100
6
M 1:100
4
Achse Fertigteilsegmente
Vorderkante WDL
Draufsicht Brücke
10
Weiße Elster
Vorderkante WDL
M 1:25
-1.08
16
595
675
Ersatzneubau
Brücke an der Mühle Stahmeln
Bw II/64 über die Weiße Elster
H/B = 420 / 594 (0.25m²)
Allplan 2015