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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1194485.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
16.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.10.16, 08:28

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03159 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Umwelt und Ordnung Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Überbauerneuerung der Brücke an der Mühle über die Weiße Elster Beschluss des Oberbürgermeisters vom 04.10.2016: 1. Der Ersatz des Überbaus der Brücke an der Mühle über die Weiße Elster wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 22 (1) Ziffer 7 in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Im PSP-Element 7.0000.577.700 werden 260.000 € im Jahr 2016 und 50.000 € im Jahr 2017 bereitgestellt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt Übersichtsplan Mitzeichnungsblatt D:\DOC\01\19\44\81-Anlagen\04\Finanzielle Auswirkungen.pdf Sachverhalt 1.Grundlagen Die technischen Grundlagen für das Bauvorhaben bilden: • • • • • • der Bauwerksentwurf zur Instandsetzung der Brücke an der Mühle mit den Kostenberechnungen vom März 2016 aufgestellt nach der Richtlinie für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten sowie der fakultative Fachbeitrag zur Eingriffsbewertung bei Sanierungsvorhaben, das Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020 (RBIV-1774/13 vom 18.09.2013), Stadtentwicklungsplan (STEP) „Verkehr und öffentlicher Raum“ DS-00523/14/DS008, Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Leipzig 2020“ (SEKo), (RBIV-1595/09 vom 20.05.2009), Haushaltsbeschluss 2015/2016. 2. Veranlassung und Zielstellung des Bauvorhabens Beschreibung des Ist-Zustandes Im Zuge des Weges zum Leipziger LSG „ Leipziger Auwald“ im Süden des Leipziger Stadtteils Stahmeln befindet sich das Bauwerk Brücke an der Mühle über die Weiße Elster. Die Brücke dient dem Geh- und Radwegverkehr. Das Brückenbauwerk hat eine Stützweite von 17,50 m, die nutzbare Fahrbahnbreite ist 2,60 m, die Breite zwischen den Geländern ist 3,00 m. Die aktuelle Bauwerksprüfung ergab, dass das alte bestehende Bauwerk weitgehend in der Gesamtkonstruktion geschädigt ist, verursacht durch die Fäulnis an den Hauptträgern (Leimholzbinder). Dadurch ist die Standsicherheit der Brücke erheblich beeinträchtigt. Weitere Schäden sind u. a. Risse an den Widerlagern und Natursteinverblendungen, örtliche Verwerfungen des Bohlenbelages sowie Längsrisse in den Bohlen. Eine Instandsetzung des Überbaus ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Aus diesen Gründen ist ein Ersatz des bestehenden Überbaus vorgesehen. Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, FFH (FloraFauna-Habitat) sowie eines Vogelschutzgebietes. Das Flurstück 390 Auewiese ist ein geschütztes Biotop. Während der Baumaßnahme wird für die Vormontage des Brückenüberbaus temporär in die Fläche des Landschaftsschutzgebietes und des Vogelschutzgebietes eingegriffen. Die dazu erforderlichen Unterlagen Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Kurzbeitrag sowie Natura 2000Erheblichkeitseinschätzungen wurden mit der Entwurfsplanung erarbeitet. Biotope, Fauna, Brutvögel, Amphibien und Reptilien wurden aufgenommen. Zielstellung Mit dem Ersatz des bestehenden Überbaus der Brücke wird der Zugang zu den Naherholungsgebieten des Leipziger Auwaldes in der Gemarkung Stahmeln in der Umgebung der Neuen Luppe für Radfahrer und Fußgänger sichergestellt. Für die Instandsetzung des Bauwerks wurde die wirtschaftlichste und kostengünstigste Variante gewählt. Das vorhandene äußere Erscheinungsbild der Brücke bleibt erhalten, die bestehenden alten Widerlager werden weitergenutzt, da diese sich noch in gutem Zustand befinden. 2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme Es gibt keine Alternative zum Ersatz des bestehenden Überbaus. Da die Gesamttragkonstruktion geschädigt ist, ist der Ersatz des bestehenden Überbaus die wirtschaftlichste Maßnahme. Die Nichtrealisierung der geplanten Instandsetzung hat in naheliegender Zeit eine Sperrung der Brücke zur Folge, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Mit der Sperrung entfällt eine wichtige Radwegverbindung von Stahmeln nach BöhlitzEhrenberg und den südlich der Weißen Elster gelegenen Kleingartenvereinen. 3. Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme Der bestehende Holzüberbau ist vollständig zurückzubauen. Für den neu zu errichtenden Überbau soll das vorhandene äußere Erscheinungsbild beibehalten und die bestehenden alten Widerlager und das vorhandene Geländer weitergenutzt werden. In das Gewässer wird nicht eingegriffen. Durch die gewählte neue Konstruktion werden das Lichtraumprofil und der bestehende Durchflussquerschnitt beibehalten. 3.1. Tragkonstruktion Der Überbau wird als zweistegiger Plattenbalken, bestehend aus Längsträgern und vorgespannten Fertigteilplatten als Gehwegbelag aus UHFB (Ultrahochfester Beton) hergestellt. Die einzelnen Segmente werden im Fertigteilwerk vorgefertigt und auf der Baustelle durch Verkleben mit Epoxidharzklebstoff zusammengefügt. Die Stegsegmente werden vorgespannt und sind ca. 19 m lang und 6 cm dick. Die Gehwegplatte ist in Brückenlängsrichtung in 8 Segmente unterteilt, um einen einfachen Transport zu gewährleisten. Sie haben jeweils eine Abmessung von ca. 3,40 m x 2,38 m und eine Dicke von 6 - 8 cm. Die Entwässerung erfolgt über Dachgefälle. Die Plattensegmente werden durch Aufkleben mit den Stegelementen verbunden. Die Bewehrung für die Platten- und Stegsegmente besteht aus einer Kombination von Betonstahl und ca. 1,0 Vol.-% Stahlfasern. Die Endquerträger werden als Ortbetonergänzung hergestellt. Sie dienen der Anordnung und Unterbringung der Lager und Übergangskonstruktionen sowie der Aussteifung in Brückenquerrichtung. Eine Abdichtung bzw. Belag kann entfallen, da die Fahrbahnplatte aus einem extrem dauerhaften, hoch beanspruchbaren faserbewehrten ultrahochfesten Beton hergestellt wird. Die Griffigkeit wird durch entsprechende Schalungsmatrizen sichergestellt. Vorgesehene Belastung: • Lasten für Rad- und Fußgängerbrücken entsprechend DIN EN 1991-2 • Reitweg • Dienstfahrzeug des VTA (3,5 t) Die Montage der Fertigteile erfolgt auf einem Vormontageplatz (südöstlich der Brücke). Auf diesem Montageplatz werden die Fertigteile durch Verkleben mit Epoxidharzklebstoff zusammengefügt. Nach Aushärten erfolgt das Einheben des Überbaus durch einen Mobilkran. Danach erfolgt das Bewehren, Schalen und Betonieren des Endquerträgers und die Montage des aufgearbeiteten Geländers. Die Überführung der Leitungen für Trinkwasser, Telefonkabel und Stromkabel wird gewährleistet. 3.2. Straßenbau Die Einmündung des Radweges wird in den angrenzenden Bereichen an die Brücke angepasst. 3.3. Umleitungskonzeption Es erfolgt eine Vollsperrung der Brücke für den Fußgänger- und Radverkehr während der Bauzeit von ca. 5 Tagen. 3.4. Bauzeit Die Gesamtbauzeit beträgt ca. 3 Monate, wobei lediglich eine kurze Vollsperrung der Brücke zur Demontage des bestehenden Überbaus und zum Einhub des neuen Überbaus erforderlich ist. 3.5. Landschaftspflegerische Maßnahmen Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG) „Leipziger Auwald“ Die erforderlichen Unterlagen wie Landschaftspflegerischer Kurzbeitrag, Artenschutzfachliche Potentialabschätzung sowie eine Natura 2000-Erheblichkeitseinschätzung wurden innerhalb eines Fakultativen Beitrages zur Eingriffsbewertung erstellt. Es wird eine ökologische Bauüberwachung beauftragt, welche die Maßnahme überwacht. 4. Finanzierung Grundlage ist die Kostenberechnung für Bauwerke vom 15.03.2016 aus dem Bauwerksentwurf. Baukosten Die Gesamtkosten betragen inklusive 19 % Mehrwertsteuer und notwendiger Planungsleistungen 310.000 €. Fördermittel/Finanzierung Die Maßnahme erhält keine Fördermittel Es ergibt sich derzeitig folgender Finanzbedarf: Brücke an der Mühle gesamt 2016 2017 7.0000.577.700 310.000 € 260.000 € 50.000 € Beteiligung Dritter / Kostenteilung Eine Kostenteilung mit Versorgungsunternehmen ist geplant. Folgekosten Die üblichen Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung werden im Ergebnishaushalt (PSP 1.100.54.1.0.01.07) eingestellt. Es entstehen keine zusätzlichen zu betreuenden Verkehrsflächen gegenüber dem Bestand und damit auch keine höheren Folgekosten. Die Maßnahme erfasst keinen Neubau, sondern lediglich die Erneuerung einer vorhandenen Brücke. 5. Grunderwerb Es ist kein Grunderwerb erforderlich. Eine zeitweilige Inanspruchnahme einer Fläche für die Vormontage des Überbaus wurde bereits durch die BVVG genehmigt. 6. Kinderfreundlichkeit Die Absturzsicherung auf der Brücke entspricht den Empfehlungen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. 7. Barrierefreiheit Die Barrierefreiheit ist wie bisher gewährleistet. 8. Folgender Grobablauf ist geplant: Dienstberatung OBM: Haushaltfreigabe : 27.09.2016 04.10.2016 Beginn des Ausschreibungsverfahrens: Vergabegremium: Baubeginn: 10.10.2016 24.11.2016 06.01.2017 9. Sonstiges Altlasten nicht relevant Archäologie nicht relevant Kampfmittel nicht relevant Anliegerinformationen (Öffentlichkeitsarbeit) Anliegerinformationen erfolgen zeitnah vor Beginn der Baumaßnahme durch das Verkehrs- und Tiefbauamt. 0m 2.5 m 5m 0m 10 m 20 m Klebefugenbreite ca.3mm 19.03 0 2.37 Legende Ansicht Ostseite Standort Brücke Betreiber Regelquerschnitt Brücke M 1:25 1*) -0.02 1.14 % ±0.00 1.14 % 1*) -0.02 1*) Klebefuge längs und quer mittels Epoxidharzklebstoff DN100 und Rohrabhängung analog Was 13 und Kopplung an Geländeranschluss 5*) HDPE 150 x 5 mittels Ankerschiene gem. Was 15 befestigt 1.20 +1.18 Gehwegplatte aus UHFB ohne weiteren Fahrbahnaufbau mit Dachprofil aus UHFB Bestandsgeländer wiederverwenden! Geländer n. Gel 6 Verankerung analog. Gel 14 mit Gegenplatte Ost 2.26 Bestandswiderlager wiedervewenden, saubere Auflagerfläche schaffen 165 3.12 Achse Geländer 3.00 lichte Breite 1.18 West 165 2 Nord 3.45 Richtung Stahmeln Bestandsgeländer wiederverwenden +104.60 Telefonkabel in DN 100 Rohrabhängung nach Was 13 Leitung TW VW 75 PE Leipziger Wasserwerke in Schutzrohr DN250 Telefonkabel in Telekom Schutzrohr DN 100 MS-Kabel 3 x 1 x 150/25 in HDPE Rohr 150 x 5 Envia - Mitnetz Strom an Steginnenseite befestigt 19 -0.08 445 8 1.035 1.035 5*) 8 TW VW 75 PE in Schutzrohr DN250 und Rohrabhängung nach Was 13 4 x Litzen a`150mm² St 1660/1860 N/mm² 595 16 4 x Litzen a`150mm² St 1660/1860 N/mm² -1.08 995 675 995 2.15 3.50 635 1.06 Bestandswiderlager Überbau Stromleitung Mitnetz Strom in HDPE 150 x 5; mit Konsolen an Steginnenseite fixiert. ru =G +1.18 EQT TW VW 75 PE in Schutzrohr DN250 und Rohrabhängung nach Was 13 ück ndst 6 26 67 nze sgre Zaun 20 1.08 EQT Kernbohrung DN 150 im WDL für Stromkabel Natursteinverblendung Flügel und WDL umlaufend 0% +104.577 Durchbruch WDL Achse Weiße Elster Gehwegplatte aus UHFB aufgeklebt, kein zusätzlicher Fahrbahnaufbau A 45 Stromkabel in HDPE 150 x 5 an Steginnenseite fixiert 18.981 18.90 Geländer n. Gel 6 Verankerung n. Gel 14 P01 1.20 19.034 27 Achse Hauptträger 67 Richtung Aue Richtung Stahmeln 10 1.00 Süd TW VW 75 PE in Schutzrohr DN250 Längsschnitt in Brückenachse M 1:100 448 2 6 10 Vorderkante WDL Natursteinverblendung Flügel und WDL umlaufend ° B Bestandswiderlager wiedervewenden, saubere Auflagerfläche schaffen 2.37 5*) Weiße Elster Bestandsflügel Geländer n. Gel 6 Verankerung n. Gel 14 0 .0 Brückenachse = Straßenachse TW VW 75 PE in Schutzrohr DN250 2.37 365 1.20 78 47 Richtung Aue 0 Telefonkabel in Schutzrohr DN 100 90 R=∞ 10 2.37 3.50 A Kernbohrung DN 150 im WDL für Stromkabel Brückenachse 0 6 81 2.37 3 4 0 3 15 2.37 3 74 0 26 3 8 2.37 3 Achse Weiße Elster 0 3 Stadtplanausschnitt 15 2.37 2 3 Vorderkante WDL 7 46 Bestandsfundament wieder verwenden B 2 8 20 18.981 7 M 1:100 6 M 1:100 4 Achse Fertigteilsegmente Vorderkante WDL Draufsicht Brücke 10 Weiße Elster Vorderkante WDL M 1:25 -1.08 16 595 675 Ersatzneubau Brücke an der Mühle Stahmeln Bw II/64 über die Weiße Elster H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2015