Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1059685.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
18.04.16, 12:00
Aktualisiert
04.10.16, 19:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02697
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
25.10.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Die Vorlage „Strategiepapier erweiterte Innenstadt“ wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Strategiepapier - erweiterte Innenstadt 1. Anlass, Ziel und Zweck
Leipzig wächst! Mit den jüngeren fertiggestellten Projekten wie z.B. dem Einkaufszentrum
„Höfe am Brühl“, der Kirche St. Trinitatis, dem Trias-Gebäude, den aktuellen Entwicklungen
am Museum der Bildenden Künste, an der Hainspitze, der Hauptpost, dem Wintergartenhochhaus oder der Revitalisierung des Oelsner-Hofes wird die Entwicklungsdynamik in der Innenstadt und in den unmittelbar angrenzenden Bereichen deutlich. Gleichzeitig besteht eine verstärkte Nachfrage zur Bebauung der verbleibenden Entwicklungsareale wie z.B. des WilhelmLeuschner-Platzes und der Flächen westlich und östlich des Hauptbahnhofes.
Mit welchem nutzungsstrukturellen Leitbild kann die Kommune Leipzig die bestehenden
Wachstumsimpulse in der Innenstadt und dem innenstadtnahen Umfeld sinnvoll begleiten?
Leipzig ist heute wieder in einer Situation, in die Baulandentwicklung steuernd eingreifen zu
können, aber auch zu müssen. Dies war vor wenigen Jahren noch kaum vorstellbar. Ein Blick
auf die Planungshistorie für die Fläche westlich des Hauptbahnhofes beschreibt die Veränderung symptomatisch. Jahrelang versuchten Eigentümer und Stadt für das ca. 11 ha große
Areal mögliche Nutzungsvarianten auszuloten. Eine Vermarktung und Umsetzung auf der Fläche ließ aber wegen mangelndem Investitionsinteresse bis heute auf sich warten. Im Verhältnis zu anderen deutschen Halbmillionenstädten hat Leipzig derzeit noch eine komfortable Position, denn mehrere große innenstadtnahen Areale blieben als Kriegsschaden bis heute unbebaut oder sie sind für Bahnzwecke nicht mehr erforderlich. Hieraus ergeben sich interessante Perspektiven für die zukünftige Stadtentwicklung, aber auch die Notwendigkeit, nachhaltig mit den Potenzialflächen umzugehen.
Ziel und Zweck dieser Vorlage ist eine generelle strategische Positionierung für sechs
ausgewählte Potenzialflächen am Innenstadtring (siehe Pkt. 2). Damit soll eine Schwerpunktsetzung im Sinne einer Priorisierung bzw. Gewichtung bei der Nutzungszuordnung erreicht werden.
Im Kern stellen sich Fragen nach dem „Sprung über den Ring“. Wie wird das Zentrum / die Innenstadt räumlich abgegrenzt? Welche Rolle spielen zukünftig die Innenstadtrandlagen? Wie
sieht es mit der zukünftigen Nutzungsmischung in der Innenstadt und in der Randzone aus?
Welche Auswirkungen hätte eine Ausweitung von innerstädtischen Nutzungen auf die angrenzenden innenstadtnahen Quartiere? Um diesen Prozess aktiv steuern zu können, hat die
Stadtverwaltung dieses Strategiepapier der erweiterten Innenstadt erarbeitet. Als Innenstadtrandgebiete werden die Gebiete definiert, die in unmittelbarer räumlich und funktionaler
Wechselwirkung mit der City (Innenstadt) stehen. Der Betrachtungsraum ist in Abbildung 1
dargestellt.
Einzelne der in diesem Strategiepapier betrachteten Flächen waren bereits Gegenstand kommunalpolitischer und stadtgesellschaftlicher Diskussionen und Anfragen, darunter insbesondere der Wilhelm-Leuschner-Platz. Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen hat die
Verwaltung im Jahr 2014 einen prozesshaften „Strategiedialog Innenstadt und angrenzende
Flächen“ begonnen, in dem nun als Zwischenergebnis ein Strategiepapier - erweiterte Innenstadt- zur Information und Diskussion vorgelegt wird.
Dem nun vorliegenden Strategiepapier ging ein sogenannter Strategiedialog für die Innenstadt
und die angrenzende Flächen voraus. Dabei handelte es sich nicht um eine klassische städtebauliche Planung, sondern um eine fachliche Begleitung. Dieser Dialog wurde als mehrstufiger diskursiver Prozess angelegt und startete im Rahmen des Gemeinschaftsvorhabens „koopstadt“, in dem sich Innenstadtakteure aus Bremen, Leipzig und Nürnberg seit 2011 zur Pro-
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
filierung und Weiterentwicklung ihrer Innenstädte austauschten. Der Strategiedialog findet ergänzend zu den Einzelplanungen statt.
2. Bisherige Vorgehensweise
In einem Workshop im Juli 2014 in Leipzig haben Leipziger Innenstadtakteure (aus Wirtschaft,
Gemeinwesen, Politik und Verwaltung) mit Vertretern der Kooperationsstädte Bremen und
Nürnberg über die zukünftige strategische und nutzungsstrukturelle Ausrichtung von sechs innerstädtischen Flächenpotenzialen diskutiert (siehe Nr. DS-00776/14).
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Wilhelm-Leuschner-Platz,
-
Matthäikirchhof,
-
Flächen westlich des Hauptbahnhofs,
-
Flächen östlich des Hauptbahnhofs / ehemaliges Krystallpalastgelände,
-
ehemaliges Hotel Astoria und
-
Spitze Goerdelerring
Ziel der Diskussionen war, die zukünftige Flächennachfrage einzuschätzen sowie Flächenbedarfe und Nutzungen vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu lokalisieren. Der Fokus der Flächendiskussionen wurde auf die „größeren“ Flächen ab ca. 5.000 m²
festgelegt (siehe Abbildung 2). Das Bindeglied zwischen diesen Flächen bildet der Promenadenring.
Mit Blick auf diese sechs identifizierten Potenzialflächen wurde als Ergebnis des Workshops
empfohlen, den Diskussionsprozess zunächst verwaltungsintern fortzuführen und die Erkenntnisse in einem Strategiepapier zusammenzuführen. Zwei verwaltungsinterne Abstimmungen
unter Einbindung aller Dezernate fanden am 17.04.2015 und 19.05.2015 statt.
3. Handlungsleitlinien für die zukünftige Entwicklung
Rückblickend kann festgestellt werden, dass bis vor wenigen Jahren die identifizierten größeren Potenzialflächen prioritär vermarktungstechnisch betrachtet wurden. Dem äußerst großen
Flächenangebot stand aber aufgrund der soziodemographischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nur eine geringe Nachfrage gegenüber. Dies hatte zur Folge, dass zur Entwicklung von Flächen teilweise Nutzungsüberlegungen und städtebauliche Ziele verfolgt wurden, die unter Wachstumsbedingungen einer kritischen Überprüfung bedürfen.
Heute sind diese Nutzungsüberlegungen nur noch zum Teil tragfähig. Allein der Bedarf an
Wohnungen hat sich immens erhöht und differenziert sich aus. Aus diesem Grund verändern
sich auch die nutzungsstrukturellen und städtebaulichen Ziele bezüglich der soziokulturellen
und sonstige städtischen Infrastruktur. Dabei stellen die Flächen eine bedeutende und im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten einzigartige Entwicklungsreserve für die zukünftige
Stadtentwicklung dar. Hieraus resultieren Chancen im nationalen und internationalen Städtewettbewerb.
Für die zukünftige Entwicklung der Potenzialflächen können folgende Handlungsleitlinien zusammengefasst werden:
Notwendig sind Nutzungszuweisungen, die ihre planerische Rechtfertigung sowohl aus
den Anforderungen und Bedürfnissen des Quartiers als auch aus denen der Gesamtstadt
herleiten. Definierte Entwicklungseinheiten werden in einem abgestimmten Verwaltungshandeln umgesetzt.
Zur dauerhaften Funktionssicherung der Innenstadt als zentraler Einzelhandelsstandort
soll großflächiger innenstadtrelevanter Einzelhandel über die beschlossenen Ausnahmen
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
hinaus (Hauptbahnhof / Wilhelm-Leuschner-Platz) nicht außerhalb des Promenadenrings
entwickelt werden.
Innenstadt und Innenstadtrand haben in den letzten Jahren deutlich an Attraktivität als
Wohnstandort gewonnen. Dieser „urbane“ Entwicklungstrend soll bei der Nutzungszuweisung für die Potenzialflächen angemessen berücksichtigt werden. Im Rahmen der konkretisierenden städtebaulichen Planungen muss der Sicherung der Wohn- und Lebensqualität
ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Grundsätzlich ist zukünftig das Thema soziale
Wohnungsbauförderung für eine soziale Durchmischung der Quartiere zu berücksichtigen.
Die erforderlichen Flächen für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (z.B. Kindertagesstätten, Schulen) sind planungs- und eigentumsrechtlich zu sichern.
In der Innenstadt und in den angrenzenden Stadtbereichen ist eine große Anzahl von universitären und wissenschaftlichen Einrichtungen angesiedelt. Für vorhandene Einrichtungen sind Erweiterungsmöglichkeiten und für Neuansiedlungen entsprechende Optionen
zur Verfügung zu stellen.
Die Potenzialfächen befinden sich in einem intensiven städtischen Überwärmungsbereich,
Daher sind Maßnahmen zur stadtklimaverträglichen Planungen und Maßnahmen zur Klimawandelanpassung erforderlich (z. B. Erhalt und Förderung lokalklimatischer Entlastungszonen und des kleinräumigen Luftaustauschs, klimawandelangepasstes Regenwassermanagement, weitgehende Reduktion und Verzicht auf oberirdische Stellplätze zugunsten begrünter Freiräume, Dachbegrünung), so dass bei hoher innerstädtischer Bebauungsdichte eine angemessene Lebens- und Umweltqualität erreicht wird.
Die Ziele „Innenentwicklung und Nachverdichtung“ sowie „stadtökologische Verträglichkeit,
Nachhaltigkeit und Klimaschutz“ stellen keinen unvereinbaren Gegensatz dar, sondern
werden im Sinne eines integrierten Planungsansatzes zusammengeführt.
Das reiche städtebauliche und baukulturelle Erbe Leipzigs ist Qualitätsmaßstab für neue
Planungen und Projekte. Als wesentlicher Bestandteil der Leipziger Planungskultur sollen
Planungswettbewerbe und sonstige städtebauliche und architektonische Qualifizierungsverfahren unter Einbeziehung der Eigentümer und weiterer Betroffener durchgeführt werden.
Das gewaltige Flächenpotenzial kann und soll nur stufenweise entwickelt werden. Für die
Planung sind realistische Etappenziele zu definieren und für mittel- und langfristige Bereiche geeignete Zwischennutzungen umzusetzen.
Eine erfolgreiche Entwicklung der Potenzialflächen ist nur möglich, wenn eine den Nutzungszuweisungen entsprechende Verkehrsinfrastruktur sowie technische Infrastruktur
vorhanden, angepasst bzw. neu geschaffen wird. Vor dem Hintergrund der steigenden
Einwohnerzahlen sind insbesondere die Verkehrsvermeidung und die Förderung umweltgerechter und neuer Mobilitätsformen zu berücksichtigen. Lösungen zur Reduzierung der
Barrierewirkung des Promenadenringes sind zu entwickeln.
4. Planungsziele, Adressaten und Handhabung
Die nachfolgenden Steckbriefe der 6 Potenzialflächen enthalten in einem einheitlichen Aufbau
eine Kurzbeschreibung zum Status Quo, die formulierten Planungsziele sowie eine prioritäre
Einstufung. Im Sinne eines Handlungsansatzes wird in den jeweiligen Steckbriefen die aktive
bzw. abwartende Strategie ersichtlich, die nachfolgend in einer Übersicht noch einmal zusammengefasst dargestellt wird (Stand: Dezember 2015).
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Zusammenfassende Übersicht Handlungsansatz der Potenzialflächen:
Fläche
Handlungsansatz
1. Wilhelm-Leuschner-Platz:
aktive Strategie (siehe Steckbrief 1)
2. Westlich des Hauptbahnhofes
aktive Strategie (siehe Steckbrief 2)
3. Ehemaliges Hotel Astoria
aktive Strategie (siehe Steckbrief 3)
4. Matthäikirchhof
abwartende Strategie (siehe Steckbrief 4)
5. Östlich des Hauptbahnhofes, ehem. Krystallpalast
aktive Strategie (siehe Steckbrief 5)
6. Spitze Goerdelerring
abwartende Strategie (siehe Steckbrief 6)
Die Handlungsleitlinien stellen ein Hilfsmittel für die planerische Umsetzung dar und sollen dafür sorgen, dass alle am Planungsprozess Beteiligten von den gleichen Grundlagen ausgehen
und auf die gleichen Ziele hinarbeiten. Die Handlungsleitlinien sind ein Mittel für die Koordination innerhalb der Verwaltung und für die Kommunikation mit den privaten Vorhabenträgern
bzw. Grundstückseigentümern.
5. Information der Öffentlichkeit
Die interessierte Öffentlichkeit soll in einem Bürgerforum über die verschiedenen Planungen
in der Innenstadt und den angrenzenden Potenzialflächen informiert werden.
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Abbildung 1: Betrachtungsraum
Grafik: Büro für Urbane Projekte, Leipzig
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Abbildung 2: Potenzialflächen sind in rot dargestellt
Grafik: eigene Darstellung, Stadtplanungsamt
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Steckbrief
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Wilhelm-Leuschner-Platz
Status Quo und Hintergrundinformationen
Plangebietsgröße: ca. 62.000 m²
Bebauung und Nutzung: Oberirdische und unterirdische Bebauung besteht mit der CityTunnel-Station, dem ehemaligen Bowlingtreff und dem Kellergeschoss der ehemaligen
Markthalle. Der westliche Teil des Areals wird seit Herbst 2015 als temporär hergerichtete
Platzfläche, die östlichen Teile werden temporär als Parkplatz genutzt bzw. liegen brach.
Planungsrechtlicher Status: Darstellung im FNP als gemischte Baufläche (Kerngebiet
möglich), für Teilflächen besteht Baurecht im Rahmen des § 34 BauGB. Insgesamt besteht zur städtebaulichen Neuordnung jedoch ein Planungserfordernis.
Eigentumsverhältnisse: Der Großteil der Flächen befindet sich im Eigentum der Stadt
Leipzig. Zwei kleine Flurstücke befinden sich in Privateigentum.
Planungsgeschichte: Verschiedene Planungen seit Anfang der 1990er-Jahre, Planungsziel
innerstädtische Nutzungsmischung, zwischen 2011 und 2014 Planungen für das Leipziger
Freiheits- und Einheitsdenkmal, seit 2011 Durchführung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 392.
Besonderheiten: Das Areal des Wilhelm-Leuschner-Platzes dürfte die innerstädtische Potenzialfläche sein, zu der in der Vergangenheit und bis heute andauernd die intensivsten
und -bezogen auf die Planungsziele- die kontroversesten stadtgesellschaftlichen und kommunalpolitischen Diskussionen geführt worden sind und werden.
Planungsziele
Gemäß Stadtratsbeschlüssen soll der Bowlingtreff erhalten und über einen Konzeptvergabe ausgeschrieben werden (Beschlüsse Nr. RBIV-1374/08 vom 20.11.2008 und A00702/14 vom 19.11.2015)
Gemäß Stadtratsbeschluss soll für eine Markthalle Baurecht geschaffen werden (Beschluss Nr. RBV-1189/12 vom 18.04.2012). Für das Markthallengrundstück erfolgte 2013
eine Ausschreibung. Für den Abschluss des Kaufvertrages bedarf es noch der Klärung einiger städtebaulicher Aspekte.
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Gemäß Stadtratsbeschluss wurden die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 392 bestimmt ( Beschluss Nr. VI-DS-01690-NF-02 vom 16.12.2015)
Darin erfolgten Festlegungen zur städtebaulichen Grundlage, zur Nutzungsstruktur (insbesondere zum Mindestwohnanteil), zur Markthalle, zum Themenbereich Stadtökologie / Klima, zur Erschließung, zum öffentlichen Platzraum, zur städtebaulichen Gestaltung des
nördlichen und südlichen Quartiers und zur Umsetzungsqualität.
Der Freistaat Sachsen plant auf der Südspitze des Wilhelm-Leuschner-Platzes ein Gebäude zur wissenschaftlichen und gegebenenfalls behördlichen Nutzung zu errichten und das
Leibnitzinstitut für Länderkunde anzusiedeln.
Der Wilhelm-Leuschner-Platz ist als Standort zur langfristigen Verwaltungsunterbringung
in Prüfung.
Entwicklungspriorität, Umsetzungsstrategie, Zeithorizont
Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr. 392 als Grundlage der Ansiedlungen hat
hohe Priorität. Ein Verfahrensabschluss wird bis Herbst 2017 angestrebt.
Für das südliche Quartier (Bereich zwischen Brüderstraße und Windmühlenstraße) können bei Kompatibilität mit der Gesamtplanung auch vorzeitige Baugenehmigungen auf der
Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden. In diesem Fall werden die erforderlichen Maßnahmen der vom Stadtrat beschlossenen Leitlinien als Verpflichtung in die Kaufverträge
aufgenommen.
Die Schaffung von Baurecht für eine Markthalle erfolgt durch einen ergänzend zum Bebaungsplan Nr. 392 aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. VI-DS-01690-NF-02 weiterhin beschlossen, dass zur
Vorbereitung der Vermarktung der kommunalen Grundstücke eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Verwaltung und Vertretern der im Stadtrat vertretenden Fraktionen gebildet
wird.
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Steckbrief
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Westlich des Hauptbahnhofes
Status Quo und Hintergrundinformationen
Plangebietsgröße: ca. 110.000 m²
Bebauung und Nutzung: Im südwestlichen Teil denkmalgeschützte Bebauung mit Büronutzung sowie Fahrradstation und Parkhaus, im mittleren Bereich oberirdisches Parken und
rudimentäre Lagernutzung, ansonsten ungenutzt (Brache).
Planungsrechtlicher Status: Darstellung im FNP als gemischte Baufläche, Schulstandort
und Grünfläche, Baurecht im Rahmen des § 34 BauGB besteht lediglich für die denkmalgeschützte Bebauung im Südwesten, ansonsten liegt ein Außenbereich nach § 35 BauGB
vor.
Eigentumsverhältnisse: Die gesamte in Privatbesitz befindliche Fläche (mit Ausnahme des
Parkhauses) wurde im Frühjahr 2015 an einen neuen Investor verkauft. Die Stadt hatte
ebenfalls für die Gesamtfläche ein Erwerbsgebot abgegeben, war jedoch nicht zum Zuge
gekommen.
Planungsgeschichte: Seit über 20 Jahren sind verschiedene Ansätze zur Beplanung des
Gebietes unternommen worden. Standen zunächst verkehrliche Fragen im Vordergrund
(Tangentenviereck), so hatten beim ehemaligen Eigentümer Verwertungsinteressen Priorität. Im Jahr 2013 ist im Rahmen eines städtebaulichen Gutachterverfahrens ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet worden.
Besonderheiten: Für kleine Teile des Gebietes besteht nach wie vor eine eisenbahnrechtliche Widmung. Die nur zur Kurt-Schumacher Straße bestehende äußere Erschließung ist
zur Gebietsanbindung nicht ausreichend. Aufgrund der geringen Bebauung/Versiegelung
hat das Gebiet eine bedeutende stadtklimatische Funktion.
Der nördliche Bereich ist derzeit nicht durch den ÖPNV erschlossen. Das Gebiet könnte
ohne zusätzliche ÖPNV-Leistungen durch die bestehenden Haltestellen am Hauptbahnhof, den Wilhelm-Liebknecht-Platz und eine neue Haltestelle für die Linie 9 auf der Berliner Straße Höhe Erich-Weinert-Straße/Roscherstraße erschlossen werden. Dies ist im
weiteren Verfahren zu untersuchen.
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Planungsziele
Nur eine ganzheitliche Planung und Entwicklung wird der Problemlage und Bedeutung der
Fläche westlich des Hauptbahnhofes gerecht. Hierbei ist ein besonderes Gewicht auf die
stadtstrukturelle Verknüpfung zur Innenstadt und nach Norden zu legen.
Zentraler Bestandteil des Nutzungskonzeptes ist die Flächensicherung für eine weiterführende Schule (Gymnasium oder Oberschule).
Für die Bauflächen wird eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Büro- und Dienstleistungen, verträglichen gewerblichen Nutzungen mit einer innerstädtischen Bebauungsdichte
angestrebt. In Abhängigkeit vom Wohnanteil kann eine Kindertagesstätte erforderlich sein.
Zur äußeren Gebietserschließung ist zusätzlich eine Anbindung zur Berliner Straße zwingend erforderlich. Durch verkehrsplanerische und -organisatorische Maßnahmen ist
Durchgangsverkehr zu verhindern. Darüber hinaus ist eine Fuß-/Radwegverbindung über
die Parthe in die angrenzenden Stadtteile zu schaffen.
Das Gebiet ist Bestandteil des Projektes „Parkbogen-Ost“.
Entwicklungspriorität, Umsetzungsstrategie, Zeithorizont
Nach verbindlicher Verortung des Schulgrundstückes für eine weiterführende Schule werden dessen Erwerb und die städtebauliche Planung eine hohe Priorität haben. Eine abschließende Klärung der Lage und der Grundstücksbeschaffung für eine weiterführende
Schule im südlichen Teil des Gebietes werden derzeit mit dem Eigentümer verhandelt.
In diesem Zusammenhang wurde Das förmliche Bebauungsplanverfahren Nr. 323.2 wieder aufgenommen. Es wird von einem Zeitbedarf bis zum Satzungsbeschluss von ca. 2
Jahren ausgegangen.
Für die Gesamtrealisierung wird ein Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren eingeschätzt.
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Steckbrief
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Ehemaliges Hotel Astoria
Status Quo und Hintergrundinformationen
Plangebietsgröße: ca. 10.000 m²
Bebauung und Nutzung: Ehemaliges Hotelgebäude, seit 1997 leerstehend, denkmalgeschützt. Der Denkmalwert des Gebäudes ist städtebaulich durch die Eckbebauung und die
Staffelung der Baumassen, architekturgeschichtlich durch die verschiedenen Um- und Erweiterungsbauten und stadtentwicklungsgeschichtlich als sichtbare Maßnahme der nördlichen Stadterweiterung in Verbindung mit dem Neubau des Hauptbahnhofes begründet.
Zwar steht somit der gesamte Gebäudekomplex einschließlich der Hofbebauung und der
Treppenaufgänge unter Denkmalschutz, jedoch sind bei einer Reaktivierung nach Wertung der Unteren Denkmalbehörde Eingriffe in die Bausubstanz in Abhängigkeit von der
zukünftigen Nutzungsstruktur durchaus denkbar. Die Gebäudesubstanz ist inzwischen
durch jahrelangen Leerstand stark gefährdet (Wasser im Kellergeschoss).
Planungsrechtlicher Status: Baurecht besteht im Rahmen des § 34 BauGB.
Eigentumsverhältnisse: Seit 2006 im wechselndem Eigentum von international agierenden
Finanzinvestoren. Diese zeigten bisher wenig Interesse an einer In-Wert-Setzung der Immobilie.
Planungsgeschichte: Bemühungen, das Gebäude als Hotelstandort zu reaktivieren, konnten aus unterschiedlichen Gründen bisher nicht umgesetzt werden.
Besonderheiten: Gebäudekomplex stellt im unmittelbaren Umfeld des Hauptbahnhofes
aufgrund seines jahrelangen Leerstandes und seines Erscheinungsbildes einen erheblichen städtebaulichen Missstand dar. Der Parkplatz vor dem Gebäude ist öffentlich gewidmet.
Planungsziele
Hauptziel ist die möglichst kurzfristige Sanierung und Wiedernutzung des Gebäudes um
ein bedeutendes Baudenkmal zu erhalten und den Stadtraum aufzuwerten.
Mögliches Nutzungsspektrum: Beherbergung in unterschiedlichen Ausprägungen, Boardinghaus, Gastronomie, Wohnen und Sonderwohnformen (Studentisches Wohnen, altengerechtes Wohnen, betreutes Wohnen), Pflegeeinrichtung, Büronutzung, Dienstleistun11
Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
gen, soziale und gesundheitliche Einrichtungen. Einzelhandel nur ergänzend in Form des
Leipziger Ladens möglich. Sofern eine Reaktivierung der ursprünglichen Hotelnutzung
nicht umsetzbar ist, ist eine möglichst breite Mischung der benannten anderen Nutzungen
erwünscht.
Im Zusammenhang mit der In-Wert-Setzung des Komplexes ist eine Neuordnung des angrenzenden öffentlichen Raumes mit dem Ziel der Erhöhung der Aufenthaltsqualität Ziel.
Entwicklungspriorität, Umsetzungsstrategie, Zeithorizont
Sanierung und In-Nutzung-Setzung haben eine hohe Entwicklungspriorität
Dem Eigentümer soll noch einmal verdeutlicht werden, dass von ihm eine Sanierung oder
aber eine Veräußerung an einen anderen Investor erwartet wird.
Die Möglichkeiten des Denkmalrechtes z.B. in Form von Sicherungsanordnungen werden
wie in der Vergangenheit auch zum Erhalt des bedeutenden Kulturdenkmals eingesetzt.
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Steckbrief
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Matthäikirchhof
Status Quo und Hintergrundinformationen
Plangebietsgröße: ca. 25.000 m²
Bebauung und Nutzung: Teile der Bebauung werden für verschiedene Verwaltungseinrichtungen, als Museumslager sowie als Diskothek genutzt. Teile der vorhandenen Bebauung
sind aufgrund des Bauzustandes nicht nutzbar. Die Freiflächen werden als bewirtschaftete
Stellplatzanlage genutzt.
Planungsrechtlicher Status: Baurecht besteht im Rahmen des § 34 BauGB. Im durch den
Stadtrat bestätigtem Entwurf zum einfachen Bebauungsplan Nr. 45.6 „Stadtzentrum“ erfolgte die Festsetzung als Kerngebiet mit definiertem Mindestwohnanteil.
Eigentumsverhältnisse: Die Gesamtfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig.
Planungsgeschichte: Konkrete Nutzungsüberlegungen existieren derzeit nicht. Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. A-00815/14 -VSP002 vom 15.04.2015 eine Bebauung als möglichen Schulstandort abgelehnt. Der Antrag „Städtebauliche Entwicklung für das Areal
Große Fleischergassse einleiten“ (Antrags Nr. V/A 544 bzw. A-00091/14) befindet sich
noch in der Beratungsfolge.
Grundsätzlich ist bei dieser Potenzialfläche ihre Lage im nordwestlichen Quadranten der
autoarmen Innenstadt zu berücksichtigen. So kann der Standort nur von Süden über den
oberen Dittrichring angefahren werden.
Planungsziele
Der Matthäikirchhof als letzte große Reservefläche innerhalb des Stadtringes bedarf einer
sowohl hinsichtlich der Nutzungsstruktur als auch der städtebaulich-architektonischen Gestaltung besonders qualitätsvollen Entwicklung.
Als Nutzungen kommen grundsätzlich innerstädtische Nutzungsmischungen von Handel,
Büro und Wohnen in Betracht. Eine deutliche Priorisierung erhält die Wohnnutzung, die
damit auch unterhalb des 4. Obergeschosses ermöglicht werden soll.
In Analogie des Konzeptes der „autoarmen Innenstadt“ soll die Höchstzahl zulässiger
Stellplätze auf ein Minimum beschränkt und die Errichtung oberirdische Parkgaragen ausgeschlossen werden.
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Einer kleinteiligen Gebäudestruktur ist gegenüber einer Blockbebauung grundsätzlich der
Vorzug zu geben. Bei Neubebauung sollen die historischen Baufluchten wieder aufgenommen werden. Gestalterische Vorgaben für Gebäude und Werbeanlagen sind zu formulieren.
Eine grünplanerische Gestaltung um das Denkmal „Matthäikirche“ ist so zu verwirklichen,
dass ein öffentlicher Aufenthalts- und Sitzbereich mit starker Identifikationswirkung entsteht.
Verschiedene Partner, darunter die Stadt Leipzig, erarbeiten derzeit gemeinsam ein Konzept zur mittelfristigen Weiterentwicklung des Gesamtareals zu einem lebendigen Gedenk- und Erinnerungsort. Dabei werden auch die Belange des „Museums in der Runden
Ecke“ und des Schulmuseums betrachtet.
Entwicklungspriorität, Umsetzungsstrategie, Zeithorizont
Die konkrete städtebauliche Planung (Wettbewerb/ggf. Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes) kann erst erfolgen, wenn entsprechend der Planungsziele das Nutzungsspektrum bestimmt worden ist.
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Steckbrief
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Hauptbahnhof Ostseite/
Ehem. Krystallpalastgelände
Status Quo und Hintergrundinformationen zur Teilfläche Hauptbahnhof Ostseite
Plangebietsgröße: ca. 12.500 m²
Bebauung und Nutzung: Auf der Fläche befinden sich aktuell ein Bus- und ein PKW-Parkplatz. Zudem werden Teilbereiche durch den ÖPNV genutzt.
Planungsrechtlicher Status: Baurecht besteht im Rahmen des § 34 BauGB
Eigentumsverhältnisse: weitgehend Privateigentum
Planungsgeschichte: Bis zu den derzeit verfolgten Planungszielen keine aktiven Handlungen.
Besonderheiten: Private PKW-Stellplätze sind durch Baulast angrenzender Büronutzung
zugeordnet und somit zwingend in ein Neuordnungskonzept zu integrieren.
Planungsziele zur Teilfläche zur Teilfläche Hauptbahnhof Ostseite
Das bisher nahezu unbebaute Areal ist stadtstrukturell ein wichtiger Verbindungsraum zwischen der Innenstadt und dem Leipziger Osten
Die Teilfläche ist derzeit der einzige Standort im unmittelbaren Umfeld des Hauptbahnhofes, der für die Errichtung eines Fernbusterminals geeignet ist. Ein privater Investor plant
auf Flächen des derzeitigen Busparkplatzes die Errichtung eines Fernbusterminals mit
darüberliegendem Parkhaus sowie einen Doppelhotelkomplex.
Eine gestalterische Aufwertung der Brandenburger Straße durch straßenbegleitende Bebauung ist erwünscht.
Entwicklungspriorität, Umsetzungsstrategie, Zeithorizont
Die Errichtung eines Fernbusterminal hat angesichts der steigenden und gut ausgelasteten Fernbuslinien eine hohe Priorität.
Eine Realisierung als privat finanzierte Maßnahme ist sehr wahrscheinlich.
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Planungs- und Umsetzungszeitraum: Abschluss der Planungs- und Genehmigungsphase
2016, Baudurchführung bis 2018
Hintergrundinformation für die Teilfläche des ehemaliges Krystallpalastgeländes
Plangebietsgröße: ca. 26.000 m²
Bebauung und Nutzung: Das Baudenkmal des ehemaligen Bahnpostamtes wird heute als
Hotel genutzt. Das Areal ist ansonsten eine innerstädtische Brachfläche.
Planungsrechtlicher Status: Darstellung im FNP als gemischte Baufläche. Baurecht besteht für eine straßenbegleitende Bebauung im Rahmen des § 34 BauGB.
Eigentumsverhältnisse: Die gesamte Fläche (mit Ausnahme des bebauten Grundstückes)
steht im Eigentum einer investitionsbereiten Projektentwicklungsgesellschaft.
Planungsziele für die Teilfläche des ehemaliges Krystallpalastgeländes
Ein ganzheitliches und quartiersbezogenes Entwicklungskonzept wurde in der 1. Planungsstufe über die Bausteine städtebauliches Gutachterverfahren, Masterplanung und
Durchführung einer Architekturwerkstatt bereits erarbeitet.
Für den Großteil des Areals (ohne nördliche Spitze) wurde durch den Stadtrat mit Beschluss Nr. VI-DS-01647 vom 11.11.2015 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Angestrebt wird eine Nutzungsmischung mit einem hohen Wohnanteil und einer standortadäquaten Bebauungsdichte.
Der quartiersbezogene Planungsansatz ermöglicht die Umsetzung vielfältiger Bausteine
zur stadtökologischen Verträglichkeit (u.a. Reduzierung der Stellplätze, Verzicht auf oberirdische Stellplätze, Förderung umweltgerechter Mobilitätsangebote, vollständige Dachbegrünung, zusammenhängender intensiv begrünter Wohnhof).
Durch verkehrsplanerische und -organisatorische Maßnahmen soll der Durchgangsverkehr reduziert werden.
Entwicklungspriorität, Umsetzungsstrategie, Zeithorizont
Planung und Realisierung des Stadtbausteins des ehemaligen Krystallpalastgeländes haben zur Verknüpfung der Innenstadt mit dem Leipziger Osten eine hohe Entwicklungspriorität. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes (Verfahren Nr. 426) ist inzwischen erfolgt. Es wird angestrebt, dass Teile
des Vorhabens bereits während der Planaufstellung zugelassen werden können
Für die Gesamtrealisierung wird von einem Zeitraum von bis zu 10 Jahren ausgegangen.
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Steckbrief
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Spitze Goerdelerring
Status Quo und Hintergrundinformationen
Plangebietsgröße: ca. 5.600 m²
Bebauung und Nutzung: Die Fläche wird überwiegend als Grünfläche genutzt; ein kleiner
Teilbereich nördlich des IHK-Gebäudes ist ein Parkplatz.
Planungsrechtlicher Status: Baurecht besteht im Rahmen des § 34 BauGB für eine Bebauung, die die Höhenverhältnisse der Nachbarschaft aufnimmt.
Eigentumsverhältnisse: Die Fläche steht teilweise im Eigentum der Stadt Leipzig, teilweise
im Eigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Planungsgeschichte: Seit fast 100 Jahren (1920) verfolgt die Stadt Leipzig das städtebauliche Ziel, auf dieser Potenzialfläche eine Hochhausdominante zu entwickeln. Bisherige Interessenten haben ihr Engagement wieder aufgegeben.
Besonderheiten: Im Untergrund der Fläche befindet sich ein verrohrter Abschnitt des
Pleißemühlgrabens. Ein Grundsatzbeschluss zu seiner Öffnung liegt seit den frühen
1990er Jahren vor. 2012 wurden Variantenuntersuchungen zur Lage des Pleißemühlgrabens durchgeführt, eine Trassenentscheidung steht noch aus. Unabhängig von der Trassenentscheidung besteht zwischen der Öffnung des Pleißemühlgrabens und einer Bebauung der Spitze Goerdelerring eine unmittelbare bautechnische Abhängigkeit.
Planungsziele
Das städtebauliche Ziel zur Errichtung eines vierten Hochhauses im Stadtzentrum von
Leipzig besteht nach wie vor. Hierzu wurde vom Stadtrat mit Beschluss Nr. RBV-666/11
vom 19.01. 2011 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 366 „Spitze Goerdelerring / Ranstädter Steinweg“ gefasst. Das Gebäude darf eine Höhe von max. 100 Metern erreichen.
Grundsätzlich sind alle kerngebietstypischen Nutzungen mit Ausnahme von großflächigem
Einzelhandel sowie bestimmten Ausprägungen von Vergnügungsstätten städtebaulich vorstellbar. Da ein Hochhausstandort immer auch eine „besondere Adresse“ darstellt, soll an
diesem Standort eine Nutzung mit mindestens stadtweiter, im Idealfall mit regionaler oder
nationaler Bedeutung angesiedelt werden.
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Strategiepapier - erweiterte Innenstadt -
Die endgültige Entscheidung zur Lage des wieder geöffneten Pleißemühlgrabens soll im
Zusammenhang mit der konkreten städtebaulichen Planung für die Potenzialfläche erfolgen. Die Variante, die Lage des Pleißemühlgrabens an den Promenadenring zu legen,
würde zu einer deutlichen Aufwertung des öffentlichen Raumes führen.
Entwicklungspriorität, Umsetzungsstrategie, Zeithorizont
Die konkrete städtebauliche Planung (Wettbewerb/Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens bis zur Rechtskraft) kann erst erfolgen, wenn ein interessierter Investor mit seinem gewünschten Nutzungsspektrum an die Stadt herantritt.
Die heutige städtebauliche Situation stellt keinen städtebaulichen Missstand dar, so dass
eine kurzfristige Realisierungsnotwendigkeit nicht besteht.
Verfasser:
Stadtplanungsamt der Stadt Leipzig, Dezernat VI
mit Unterstützung von Büro für Urbane Projekte, Leipzig
Quellenangaben für die Steckbriefe 1-6:
Bilder links: Stadt Leipzig, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, GeoBasisDE/BKG2015, Bilder rechts: Henry Pfeifer, Profiluftbild
April 2016, Anpassungen: August 2016
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