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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1066115.pdf
Größe
810 kB
Erstellt
14.06.16, 12:00
Aktualisiert
04.10.16, 15:45

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02828-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Vorberatung Ratsversammlung Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Leipzig Schule 2.0 Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag: "Die Verwaltung entwickelt einheitliche Musterraumprogramme und Baustandards für die unterschiedlichen Schulkategorien (Grundschule etc.) unter Berücksichtigung pädagogischer und inhaltlicher Konzepte. Ein Zwischenstand der Umsetzung wird bis Ende 2017 berichtet." Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/4 Sachverhalt: Aufgrund der demografischen Entwicklung und der damit einhergehenden Steigerung der Schülerzahlen in allen Schularten muss die Stadt Leipzig in den nächsten 10 Jahren in erheblichem Umfang neue Schulen in Betrieb nehmen, um entsprechend Schulgesetz ausreichend Unterrichtsräume bereitstellen zu können. Der Antrag der CDU-Fraktion "Leipzig Schule 2.0" greift die Thematik des Antrages VA 219 vom 10.11.2011 "Nachnutzung von wieder verwendungsfähigen Projekten bei Neubau von Kitas, Schulen und Sporthallen unter Berücksichtigung von Lage und Standort" auf, eingereicht durch die Fraktionen DIE LINKE, FDP-Fraktion, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion. Zu diesem vom Stadtrat beschlossenen Antrag VA 219 hat die Verwaltung 2013 den Stand der Umsetzung der Beschlüsse erstellt, der als Anlage beigefügt ist. Die hierin dargestellten Argumente, die einer Arbeit mit Wiederverwendungsprojekten im Sinne der mehrfach wiederholten Realisierung eines "genormten" Baukörpers u.a. für Schulen entgegenstehen, gelten auch heute noch. Diese Argumente wurden in einem Vortrag von Prof. Scherzer-Heidenberger zur Stadtwerkstatt der Stadt Leipzig, die am 13.06.2012 an der Kästner-Schule stattgefunden hat, untersetzt. In diesem Vortrag zur Thematik Wiederverwendungsprojekte wurde darüber hinaus auf folgende notwendige Voraussetzungen für Wiederverwendungsprojekte hingewiesen: ausreichende Anzahl von Wiederverwendungen unter der Bedingung * programmatischer Übereinstimmung der Nutzeranforderungen * ähnliche Grundstücks-, Lage- und planungsrechtliche Situation - zeitliche Kongruenz der Bauvorhaben mit Wiederverwendungsprojekten. Der Aspekt der zeitlichen Kongruenz inkludiert, dass die Wiederverwendungen im Geltungszeitraum gleicher Vorschriften, Verordnungen, Normen (z.B. EnEV, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Luftqualität in Klassenräumen ...) zeitlich gestaffelt realisiert werden. Gerade dieser Aspekt erlangt durch aktuelle Änderungen im Vorschriften-, Verordnungs- und Normenwerk besondere Bedeutung. So wurden mit der aktuellen Fachförderrichtlinie Schulische Infrastruktur (FöriSIF) vom 29.06.2015 die Klassenraumgrößen auf mindestens 70 m² erhöht. Aktuell werden in den laufenden Diskussionen zur Schulgesetzänderung zusätzliche Anforderungen aufgrund neuer pädagogischer Konzepte und Inklusion formuliert. Gleichzeitig ist für zukünftige Schulbauten mit erhöhten Anforderungen aufgrund der Weiterentwicklung der EnEV- und Passivhaus-Standards zu rechnen. Städtebaulich ist in der Stadt Leipzig im kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont für Wiederverwendungsprojekte im Schulhausbau mit einschneidenden Rahmenbedingungen infolge - enger werdender Bauräume - eines geringer werdenden Fundus geeigneter kommunaler Grundstücke i.V.m. einem unzureichenden Vorlauf der Standortklärung - Anforderungen an Multifunktionalität und städtebauliche Funktion von Schulbauten (z.B. Campus) zu rechnen. Ebenso resultieren aus aktuellen Ereignissen im Zusammenhang mit dem Unterbringungsbedarf von Asylbewerbern und Flüchtlingen zusätzliche Anforderungen im Schulhausbau, wie z.B. DAZKlassen. Handlungsbedarf sieht die Stadt Leipzig in der Erarbeitung von einheitlichen Musterraumprogrammen (MRP) für Schulen je Schulkategorie und -größe unter Federführung der Nutzerbedarfsplanung Seite 2/4 Erst auf der Basis von einheitlichen MRP inkl. dazugehöriger funktionaler und Nutzungskonzepte können - Nutzungsstandards (z.B. standardisierter Raum- und Flächenbeziehungen) und - Baustandards aufgestellt werden. Aktuell arbeitet eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe an der Aufbereitung von Musterraumprogrammen und Standards für Schulbauten. Aufgrund der o.g. aktuellen Änderungspotenziale im Vorschriften-, Verordnungs- und Normenwerk befindet sich diese Arbeitsgruppe in der Phase der Grundlagenerarbeitung. Mit Erarbeitung dieser Standards werden Möglichkeiten eruiert, für ausgewählte Teilflächen und Flächenbeziehungen in modernen Schulen Leitmodule unter Berücksichtigung o.g. Rahmenbedingungen zu konzipieren. Anlage: Stand der Umsetzung der Beschlüsse Seite 3/4