Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1066115.pdf
Größe
810 kB
Erstellt
14.06.16, 12:00
Aktualisiert
04.10.16, 15:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02828-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Vorberatung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Leipzig Schule 2.0
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag:
"Die Verwaltung entwickelt einheitliche Musterraumprogramme und Baustandards für die
unterschiedlichen Schulkategorien (Grundschule etc.) unter Berücksichtigung pädagogischer und
inhaltlicher Konzepte. Ein Zwischenstand der Umsetzung wird bis Ende 2017 berichtet."
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Aufgrund der demografischen Entwicklung und der damit einhergehenden Steigerung der
Schülerzahlen in allen Schularten muss die Stadt Leipzig in den nächsten 10 Jahren in erheblichem
Umfang neue Schulen in Betrieb nehmen, um entsprechend Schulgesetz ausreichend
Unterrichtsräume bereitstellen zu können.
Der Antrag der CDU-Fraktion "Leipzig Schule 2.0" greift die Thematik des Antrages VA 219 vom
10.11.2011 "Nachnutzung von wieder verwendungsfähigen Projekten bei Neubau von Kitas,
Schulen und Sporthallen unter Berücksichtigung von Lage und Standort" auf, eingereicht durch die
Fraktionen DIE LINKE, FDP-Fraktion, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion.
Zu diesem vom Stadtrat beschlossenen Antrag VA 219 hat die Verwaltung 2013 den Stand der
Umsetzung der Beschlüsse erstellt, der als Anlage beigefügt ist. Die hierin dargestellten Argumente,
die einer Arbeit mit Wiederverwendungsprojekten im Sinne der mehrfach wiederholten Realisierung
eines "genormten" Baukörpers u.a. für Schulen entgegenstehen, gelten auch heute noch.
Diese Argumente wurden in einem Vortrag von Prof. Scherzer-Heidenberger zur Stadtwerkstatt der
Stadt Leipzig, die am 13.06.2012 an der Kästner-Schule stattgefunden hat, untersetzt. In diesem
Vortrag zur Thematik Wiederverwendungsprojekte wurde darüber hinaus auf folgende notwendige
Voraussetzungen für Wiederverwendungsprojekte hingewiesen:
ausreichende
Anzahl
von
Wiederverwendungen
unter
der
Bedingung
*
programmatischer
Übereinstimmung
der
Nutzeranforderungen
* ähnliche Grundstücks-, Lage- und planungsrechtliche Situation
- zeitliche Kongruenz der Bauvorhaben mit Wiederverwendungsprojekten.
Der Aspekt der zeitlichen Kongruenz inkludiert, dass die Wiederverwendungen im Geltungszeitraum
gleicher Vorschriften, Verordnungen, Normen (z.B. EnEV, Brandschutz, Gesundheitsschutz,
Luftqualität in Klassenräumen ...) zeitlich gestaffelt realisiert werden.
Gerade dieser Aspekt erlangt durch aktuelle Änderungen im Vorschriften-, Verordnungs- und
Normenwerk besondere Bedeutung.
So wurden mit der aktuellen Fachförderrichtlinie Schulische Infrastruktur (FöriSIF) vom 29.06.2015
die Klassenraumgrößen auf mindestens 70 m² erhöht. Aktuell werden in den laufenden
Diskussionen zur Schulgesetzänderung zusätzliche Anforderungen aufgrund neuer pädagogischer
Konzepte und Inklusion formuliert. Gleichzeitig ist für zukünftige Schulbauten mit erhöhten
Anforderungen aufgrund der Weiterentwicklung der EnEV- und Passivhaus-Standards zu rechnen.
Städtebaulich ist in der Stadt Leipzig im kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont für
Wiederverwendungsprojekte im Schulhausbau mit einschneidenden Rahmenbedingungen infolge
- enger werdender Bauräume
- eines geringer werdenden Fundus geeigneter kommunaler Grundstücke i.V.m. einem
unzureichenden
Vorlauf der Standortklärung
- Anforderungen an Multifunktionalität und städtebauliche Funktion von Schulbauten (z.B. Campus)
zu rechnen.
Ebenso resultieren aus aktuellen Ereignissen im Zusammenhang mit dem Unterbringungsbedarf
von Asylbewerbern und Flüchtlingen zusätzliche Anforderungen im Schulhausbau, wie z.B. DAZKlassen.
Handlungsbedarf sieht die Stadt Leipzig in der Erarbeitung von einheitlichen
Musterraumprogrammen (MRP) für Schulen je Schulkategorie und -größe unter Federführung der
Nutzerbedarfsplanung
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Erst auf der Basis von einheitlichen MRP inkl. dazugehöriger funktionaler und Nutzungskonzepte
können
- Nutzungsstandards (z.B. standardisierter Raum- und Flächenbeziehungen) und
- Baustandards
aufgestellt werden.
Aktuell arbeitet eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe an der Aufbereitung von
Musterraumprogrammen und Standards für Schulbauten. Aufgrund der o.g. aktuellen
Änderungspotenziale im Vorschriften-, Verordnungs- und Normenwerk befindet sich diese
Arbeitsgruppe in der Phase der Grundlagenerarbeitung.
Mit Erarbeitung dieser Standards werden Möglichkeiten eruiert, für ausgewählte Teilflächen und
Flächenbeziehungen in modernen Schulen Leitmodule unter Berücksichtigung o.g.
Rahmenbedingungen zu konzipieren.
Anlage:
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
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