Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1207737.pdf
Größe
3,4 MB
Erstellt
23.09.16, 12:00
Aktualisiert
01.03.17, 01:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02467-VSP-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
27.09.2016
Vorberatung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
04.10.2016
Vorberatung
Verwaltungsausschuss
12.10.2016
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
13.10.2016
Anhörung
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Modernes Verwaltungs- und Bürgerzentrum – Neues Stadthaus - auf dem Areal
Wilhelm-Leuschner-Platz
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
x Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zum Beschlussvorschlag in der wie folgt geänderten
Fassung:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des „Konzeptes zur mittel- und langfristigen
Verwaltungsunterbringung“ eine Bestandsaufnahme der Verwaltungsliegenschaften vorzunehmen
und Optionen für ein modernes gemeinsames Verwaltungs- und Bürgerzentrum von Stadtverwaltung
und kommunalen Unternehmen – Neues Stadthaus – zu prüfen."
Begründung:
Der Oberbürgermeister lässt bereits vom AGM in Verbindung mit dem Hauptamt (HA) ein Konzept zur mittelund langfristigen Verwaltungsunterbringung (VWU) erarbeiten. O.g Prüfauftrag ist in diesem Kontext zu
betrachten. Die parallel dazu vorliegenden Verwaltungsstandpunkte
Nr. VI- F-02444 Bebauung des Wilhelm-Leuschner-Platzes mit Immobilien für Verwaltung und Aufgaben der
Daseinsvorsorge
Nr. VI-A-02557 Zukunftsfähiges Unterbringungskonzept für die Stadtverwaltung des 21. Jahrhunderts
berühren ebenfalls die Inhalte dieser Thematik
einbezogen.
und werden daher in die folgende Betrachtung mit
1. Projekt zur mittel- und langfristigen Verwaltungsunterbringung
Mit dem stetigen Bevölkerungswachstum ist von einem ansteigenden Personalbedarf in der Stadtverwaltung
auszugehen, hervorgerufen durch die daraus resultierende verbundene Nachfrage von Verwaltungsleistungen.
Im Zusammenhang mit der Einrichtung neuer Stellen muss auch die Unterbringung der zusätzlichen
Mitarbeiter gesichert werden. Die derzeit zur Verfügung stehenden Büroflächen in städtischen
Eigentumsobjekten bzw. in angemieteten Objekten decken nicht den zukünftigen Bedarf. Ebenso müssen
vorhandene Verwaltungsprozesse modernisiert und moderne Bürostrukturen geschaffen werden. Auslaufende
Mietverträge sind dabei zu beachten.
Um diesen Anforderungen genüge zu tragen, erhielten das Hauptamt und das Amt für Gebäudemanagement
auf Beschluss der DB OB VI-DS-02081 den Projektauftrag, die mittelfristige Prognose für die
Stellenentwicklung der Stadtverwaltung zu qualifizieren, um Handlungsbedarfe und Maßnahmen für die mittelund langfristige Verwaltungsunterbringung abzuleiten.
Gemäß des Projektauftrages werden durch das Hauptamt im Ergebnis des 1. Teiles des Projektes die
Stellenprognose und die Organisationsanalyse der Verwaltungsprozesse der DB OBM zur Bestätigung
vorgelegt. Darauf aufbauend wird durch das AGM eine Flächenprognose abgeleitet und das Konzept zur
Verwaltungsunterbringung ( 2. Teil des Projektes) erarbeitet. Das Konzept wird die dringende zeitnahe
Verortung der Verwaltung ab 2017 (bereits bestätigte Mehrbedarfe), sowie strategische, methodische Aspekte
zu Standortentscheidungen, zum Umgang mit laufenden Mietverträgen und zu zukünftigen Raumkonzepten
für die mittel-und langfristige Verwaltungsunterbringung enthalten.
Folgende Aussagen können bereits jetzt getroffen werden:
Personalbedarf:
Das HA hat eine qualifizerte Stellenprognose vorgelegt. Ausgehend vom für die Prognose bereinigten
Stellenbestand 2016 (ohne Erzieher, Hausmeister, Schulhausmeister, Jobcenter, Personalrat usw.) wird bis
2020 im Jahresdurchschnitt von einer Steigerung von ca. 1,8% ausgegangen. Temporäre Veränderungen ,
wie z.B Asyl sind zusätzlich zu berücksichtigen. Für die Flächenprognose zur Erarbeitung des mittel- und
langfristigen Konzeptes zur Verwaltungsunterbringung ist allerdings auf die Basis der konkreten
Personalbesetzung abzustellen (z.B. IST-Besetzung, Anzahl der Ausbildungs- und Praktikantenplätze, Puffer
für Büroflächen, etc.). Diese muss im Rahmen des Projekts zur VWU erarbeitet werden, und die getroffenen
Entscheidungen zum Stellenplan enthalten.
Organisations- und Arbeitsformen:
Das Projekt „Erarbeitung eines Konzeptes zur mittel- und langfristigen Verwaltungsunterbringung“ wird sich
zukünftig mit möglichen und geeigneten Büroraumkonzepten als weitere Basis der mittel- und langfristigen
Konzeption auseinandersetzen. Hier spielen die Themen mobiles Arbeiten und arbeitsorganisatorische
Konzepte zur Umsetzung digitaler Verwaltungsarbeit eine tragende Rolle.
Wie ausgeführt, werden dabei auch die im Antrag VI-A-02557 – Zukunftsfähiges Unterbringungskonzept für
eine Stadtverwaltung des 21. Jahrhunderts aufgeführten Aspekte berücksichtigt:
• langfristiger Personalbedarf
• Moderne Arbeitswelt, insbesondere mobiles Arbeiten bzw. Home Office
• Konzeptstudie
◦ Standortanalyse (zentrale/dezentrale Verwaltungsobjekte)
◦ Kostenrahmen
◦ Bedarfsprogramme
• Raum- und Funktionsprogramme
Im Rahmen des ersten Teils des o.g. Projektes wurden in den Ämtergesprächen mit den Führungskräften der
Ämter und Referate verschiedene Organisations- und Arbeitsformen, wie Front- und Back-Office-Arbeit,
mobiles Arbeiten und Home Office diskutiert. Die Auswertung zeigt, dass die Nachfrage nach diesen
Arbeitsformen bei den Ämtern und Referaten der Dezernate besteht. In einem weiteren Schritt gilt es nun, die
konkreten Bedarfe zu eruieren. Einen Beitrag dazu kann das Konzept „Moderne Verwaltung für eine
wachsende Stadt“ leisten. Dieses wird gegenwärtig durch die Stadtverwaltung entwickelt. Der strategische
Ansatz von „Modernen Arbeitswelten“ sollte unter den Gesichtspunkten einer höheren Flexiblität,
Familienfreundlichkeit und einer anteiligen Kompensation der Flächenbedarfe erfolgen.
Flächenbedarf:
Die geforderte Bestandsaufnahme der bürogenutzten Verwaltungsliegenschaften ist im Rahmen des
vorgenannten Projektes Bestandteil des bereits laufenden Verwaltungshandelns und beinhaltet u.a. folgende
Aspekte:
Erstellung einer Ist-Analyse zu den vorhandenen Verwaltungsliegenschaften incl. der daraus resultierenden
finanziellen Belastungen , Berücksichtigung von Miet-und Pachtverträgen
Untersuchungen zu den zukünftigen Bedarfen anhand der qualifizierten Stellenprognose (s.o.)
Darstellung verschiedener Handlungsoptionen einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten
Variantenerarbeitung in Zusammenarbeit mit den städtischen Unternehmen
Erste Ergebnisse aus den Ämtergesprächen lassen erkennen, dass ein Großteil der städtischen Ämter zentral
– vorzugsweise zentrumsnah – untergebracht werden möchte. Dies würde dem Ansinnen der vorliegenden
Abfrage zur Nutzung des Wilhelm-Leuschner -Platzes entsprechen.
Allerdings können zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen dazu getroffen werden, als
grundsätzliche Voraussetzung muss der Bebauungplan für diesen Bereich vollständig erarbeitet und bestätigt
werden. Dieser liegt jedoch noch nicht vor. ( siehe VI-A-02557)
Ist die Realisierung eines neuen Stadthauses auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz mit den erforderlichen
Flächen möglich, muss dass im Zusammenhang mit dem bestehenden Mietvertrag des derzeitigen
Technischen Rathauses gesehen werden.
2. Konzentration der Verwaltungsunterbringung
2.1. aktuelle Verwaltungsstandorte
Die aktuelle Verwaltungsunterbringung konzentriert sich im wesentlichen auf folgende Standorte :
Verwaltungskomplex I : Neues Rathaus/ Stadthaus / „Otto-Schill-Straße 2“
Verwaltungskomplex II : Technisches Rathaus
Verwaltungskomplex III : AfJFB
Verwaltungskomplex IV : Sozialamt
hierzu wird vom AGM derzeit eine Entscheidungsvorlage erarbeitet.
2.2. Optionen für ein Neues Stadthaus auf dem Areal Wilhelm-Leuschner -Platz
Die Problematik eines Neues Stadthauses auf dem Areal des Wilhelm-Leuschner-Platzes muss im
Gesamtkontext der Verwaltungsunterbringung und laufender Mietverträge betrachtet werden. Neben den
Einrichtungen, die auch weiterhin dezentral untergebracht werden sollen, wie beispielsweise die Bürgerämter
oder der Allgemeine Sozialdienst, sind die zentralen Verwaltungsstandorte gemäß Pkt. 2.1 auf ihren
Fortbestand zu prüfen ( siehe Anlage 1: Übersicht zu zentralen Verwaltungskomplexen der Stadt Leipzig) :
Verwaltungskomplex I : Neues Rathaus/ Stadthaus / „Otto-Schill-Straße 2“ )
Dieser Komplex mit den Eigentumsobjekten Neues Rathaus / Stadthaus und Sitz des OBM wird auch
zukünftig der zentrale Kern der Verwaltungsunterbringung bleiben.
Verwaltungsstandpunkt II : Technisches Rathaus
Der Mietvertrag läuft per 31.12.2029 aus. Hier ist ein Ersatzobjekt erforderlich. Grundsätzlich kann dafür der
Standort Wilhelm- Leuschner-Platz geprüft werden.
Der zeitliche Rahmen ( Auslaufen des Mietvertrages per 2029 ) würde passen.
Verwaltungskomplex III : AfJFB
Der Mietvertrag läuft per 31.12.2019 aus. Hier ist ein Ersatzobjekt erforderlich. Hier passt der zeitliche Rahmen
nicht, da eine Fertigstellung des Wilhelm- Leuschner- Platzes bis 2020 unrealistisch ist.
Verwaltungskomplex IV :Sozialamt
Die Kernverwaltung des Sozialamtes soll zentralisiert werden. Aufgrund der Dringlichkeit muss dies jedoch
kurzfristig erfolgen. Derzeit wird diesbezüglich eine Vorlage zur Entscheidung durch die DB OBM erarbeitet .
2.3 Weitere Potentielle Verwaltungsstandorte
Bei der Entscheidungsfindung zu einem möglichen Standort Wilhelm-Leuschner-Platz sind weitere potentielle
Standortvarianten zu prüfen:
Alternativ zum Wilhelm-Leuschner-Platz wird im Rahmen des Konzeptes auch das Eigentumsobjekt Große
Fleischergasse 12 einer eingehenden Prüfung unterzogen, welches sich bezüglich seiner Lage ebenfalls
grundsätzlich als Standort für ein Neues Stadthaus eignen würde. Hinsichtlich des maroden Zustandes ist
jedoch im Rahmen einer Standortanalyse / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Entscheidung der
Stadtverwaltung zum Verbleib der Immobilie im Bestand der Stadt Leipzig herbeizuführen.
Als alternative Standortmöglichkeit für eine zukünftige konzentrierte Vewaltungsunterbringung bietet sich auch
das Gelände der „Alten Messe“ an. Derzeit laufen erste Projektstudien zur der Unterbringung des AfJFB in der
Messehalle 12. Weiteres Flächenpotential ist vorhanden.
Im Rahmen eines nachhaltigen Nutzungskonzeptes werden auch die vorhandenen dezentralen Standorte, wie
beispielsweise die ehemaligen Stadtteil-Rathäuser (Eigentumsobjekte) in die eingehende Prüfung bzw.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen.
3. Weitere Fraktionsanliegen zum Wilhelm-Leuschner-Platz (Anfrage VI-F-0244, Antrag VI-A-02557)
Nachstehenden Fraktions-Anfragen werden im Rahmen der zu konzipierenden VWU detailliert untersetzt:
Eignung des Wilhelm-Leuschner-Platzes für eine Nutzung zur Verwaltungsunterbringung
Der Wilhelm-Leuschner-Platz ist für eine Nutzung zur Verwaltungsunterbringung grundsätzlich geeignet. Dies
wird bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes berücksichtigt und weiter untersucht. Vorzugsweise
eignet sich dafür das Baufeld im nordöstlichen Bereich des Wilhelm-Leuschner-Platzes. Nach derzeitigem
Planungsstand kann eine Bürofläche von ca. 29.100 m² NGF auf dem Areal des Wilhelm-Leuschner-Platzes
geschaffen werden, somit könnten ca. 970 Büroarbeitsplätze eingerichtet werden.
Bestandsaufnahme der dezentralen Verwaltungsliegenschaften
Die Bestandsaufnahme- und Pflege von Flächendaten aller kommunal genutzten Verwaltungsliegenschaften
(zentral und dezentral) erfolgt durch das AGM permanent im CAFM-System FAMOS-LE. Die erforderlichen
Angaben, wie Standort, Flächen, usw. können über Auswertung und Reports aus FAMOS-LE entnommen
werden. Parallel dazu läuft im AGM bis 10/ 2016 die Untersuchung für fiskalisch genutzte
Verwaltungsliegenschaften des Liegenschaftsamtes (eingemeindete Liegenschaften), ob diese für eine
zukünftige Verwaltungsunterbringung geeignet sind. Das Flächenmanagement ist zukünftig dahingehend zu
qualifizieren, dass Angaben zur Flächenbelegung (Anzahl Mitarbeiter , Einzel- Doppel-Zimmer,
Großraumbüros usw.) zu erfassen und Aussagen zur konkreten Flächenauslastung ableitbar sind.
Es ist geplant, der Verwaltungsspitze erste Ergebnisse und ggf. Varianten zum Feinkonzept zur zukünftigen
Verwaltungsunterbringung Ende 2016 / Anfang 2017 vorzulegen, um danach gemäß Projektauftrag mit der
Erarbeitung von konkreten Raum- und Funktionsprogrammen beginnen zu können.
Optionen der Kommunalen Unternehmen
Die Verwaltung befürwortet eine ergebnisoffene Prüfung, ob und in welcher Form auch städtische
Beteiligungsunternehmen in ein Projekt "Neues Stadthaus" einbezogen werden können (z.B. als Bauträger,
Eigentümer oder Mieter). Die LVV erhält vom Oberbürgermeister
als Gesellschaftervertreter einen
entsprechenden Prüfungauftrag.
4. Fazit
Die Bearbeitung der Thematik eines Neuen Stadthauses für die Verwaltungsunterbringung ist eine komplexe
Aufgabe. Sie ist Gegenstand der Erarbeitung des Konzeptes zur mittel- und langfristigen
Verwaltungsunterbringung und ist verzahnt mit den Prüfaufträgen aus den Anfragen VI- F-02444 Bebauung
des Wilhelm-Leuschner-Platzes mit Immobilien für Verwaltung und Aufgaben der Daseinsvorsorge und Nr. VIA-02557 Zukunftsfähiges Unterbringungskonzept für die Stadtverwaltung de 21. Jahrhunderts. Als
Datengrundlage für gesicherte Annahmen zur Flächenprognose-/ Flächenbedarf sind im Vorfeld
Entscheidungen zum Stellenplan und zur Arbeitsorganisation und zu Arbeitsformen zu treffen. Parallel befindet
sich der Bebauungsplan zum Wilhelm-Leuschner-Platz in der Bearbeitung. Das Konzept zur
Verwaltungsunterbringung, mit Berücksichtigung des Standortes Willhelm-Leuschner-Platz, kann daher
frühestens ab 06/2017 vorgelegt werden.
Anlage
Zwischenstand des Verwaltungsstandpunktes zur mittel- und langfristigen Verwaltungsunterbringung
Zwischenstand des
Verwaltungsstandpunktes zur
mittel- und langfristigen Verwaltungsunterbringung
Stand 26.08.2016
1
Lageplan Verwaltungs-Hauptstandorte inkl. Varianten zur VWU
Rathaus
Wahren
ca. 100 MA
Gr. Fleischergasse 12
(Neubau)
ca. 650 MA
Gr. Fleischergasse 12
ca. 80 MA
Stadthaus
ca. 320 MA
Neues
Rathaus
ca. 600 MA
Naumburgerstraße
ca. 280 MA
Otto-SchillStraße
ca. 200 MA
Prager Straße
21
ca. 280 MA
W.LeuschnerPlatz
ca. 970 MA
Ratzelbogen
ca. 80 MA
Technisches
Rathaus
ca. 1.350 MA
Alte Messe
Areal
Messehalle 7
ca. 1.700 MA
Alte Messe
Halle 12
ca. 610 MA
VerwaltungsHauptstandort
Varianten zur
VWU
2
B-Plan-Entwurf Wilhelm-Leuschner-Platz
MK 1+MK 2
ca. 970 MA *
* 80% Büronutzung gemäß B-Plan
aktueller B-Plan-Stand, derzeitig in Überarbeitung
3
Große Fleischergasse
Große Fleischergasse 12
ca. 650 MA *
* 80% Büronutzung gemäß B-Plan
4
Alte Messe – Lageplan
Alte Messe
Areal
Messehalle 7
ca. 1.700 MA
Alte Messe
Halle 12
ca. 610 MA
5
Alte Messe – Halle 12
Areal Messehalle 7
1.BA
Stadtarchiv+VWU
ca. 130 MA
2.BA
ab 2020
ca. 300 MA
3.BA
ca. 180 MA
4.BA
ca. 100 MA
Life Science
6
Alte Messe – Areal Messehalle 7
Alte Messe
Areal Messehalle 7
ca. 1.700 MA
7
Übersicht Verwaltungsstandorte
8
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
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