Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1068158.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
04.07.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02984-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
19.07.2016
Bestätigung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
18.10.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Bei offiziellen städtischen Ehrungen die Akteure der Bürgergesellschaft einbinden
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
X Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Die Einladung relevanter Akteure zu Festakten u.ä., sobald die Stadt für sie Preise, Urkunden und
Ehrungen entgegen nimmt, oder zu für sie relevanten Feierlichkeiten, ist in Leipzig seit Jahren
gängige Praxis, wie die antragstellende Fraktion in ihrer Begründung selbst feststellt.
Neben der im Antrag erwähnten „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und
Männern“, der Überreichung des Fair Trade Town Schildes und der Eröffnung der Leipziger
Umwelttage können auch weitere aufgeführt werden:
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die Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises
die Verleihung des Leipziger Agenda-Preises
die jährlichen Festveranstaltungen zum Internationalen Frauentag
die Verleihung des Familienfreundlichkeitspreises
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der jährliche Empfang des Oberbürgermeisters für die Neu-Eingebürgerten zu dem
regelmäßig auch relevante Akteure der Zivilgesellschaft eingeladen werden u.a.m.
Anders verhält es sich bei der im Antrag erwähnten „Charta der Vielfalt“. Diese ist - im Gegensatz zu
einigen oben erwähnten Ereignissen - keine Ehrung, sondern eine Verpflichtung. Diese
Verpflichtung gilt zunächst für die Stadtverwaltung selbst, ist also nach innen gerichtet. Während
z.B. die „Europäische Charta für Gleichstellung von Frauen und Männern“ mit ihrem GleichstellungsAktionsplan auch andere öffentliche Institutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen
einbezieht, ist dies bei der „Charta der Vielfalt“ nicht der Fall - dieser treten Akteure aus Wirtschaft
und Gesellschaft nach eigener Entscheidung einzeln bei (wie z.B. in Leipzig die HWK zu Leipzig, die
Deutsche Angestellten-Akademie, das Berufsförderungswerk Leipzig gGmbH, die Hochschule für
Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ oder der Mosaik Leipzig e.V.).
Da also die „Charta der Vielfalt“ weder eine Ehrung, noch eine Preisverleihung ist, kann sie auch
nicht als negatives Beispiel für die nicht erfolgte Einbindung der Bürgergesellschaft gelten.
Fazit: Aus Sicht der Verwaltung bedarf es keines Ratsbeschlusses zur Einbindung der Akteure der
Bürgergesellschaft bei offiziellen Ehrungen, da dies - wie oben dargestellt - bereits
Verwaltungshandeln ist.