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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1068158.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
04.07.16, 12:00
Aktualisiert
02.12.16, 19:06

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02984-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 19.07.2016 Bestätigung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 18.10.2016 Vorberatung Ratsversammlung 26.10.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Bei offiziellen städtischen Ehrungen die Akteure der Bürgergesellschaft einbinden Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag X Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Sachverhalt: Die Einladung relevanter Akteure zu Festakten u.ä., sobald die Stadt für sie Preise, Urkunden und Ehrungen entgegen nimmt, oder zu für sie relevanten Feierlichkeiten, ist in Leipzig seit Jahren gängige Praxis, wie die antragstellende Fraktion in ihrer Begründung selbst feststellt. Neben der im Antrag erwähnten „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern“, der Überreichung des Fair Trade Town Schildes und der Eröffnung der Leipziger Umwelttage können auch weitere aufgeführt werden: • • • • die Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises die Verleihung des Leipziger Agenda-Preises die jährlichen Festveranstaltungen zum Internationalen Frauentag die Verleihung des Familienfreundlichkeitspreises • der jährliche Empfang des Oberbürgermeisters für die Neu-Eingebürgerten zu dem regelmäßig auch relevante Akteure der Zivilgesellschaft eingeladen werden u.a.m. Anders verhält es sich bei der im Antrag erwähnten „Charta der Vielfalt“. Diese ist - im Gegensatz zu einigen oben erwähnten Ereignissen - keine Ehrung, sondern eine Verpflichtung. Diese Verpflichtung gilt zunächst für die Stadtverwaltung selbst, ist also nach innen gerichtet. Während z.B. die „Europäische Charta für Gleichstellung von Frauen und Männern“ mit ihrem GleichstellungsAktionsplan auch andere öffentliche Institutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen einbezieht, ist dies bei der „Charta der Vielfalt“ nicht der Fall - dieser treten Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft nach eigener Entscheidung einzeln bei (wie z.B. in Leipzig die HWK zu Leipzig, die Deutsche Angestellten-Akademie, das Berufsförderungswerk Leipzig gGmbH, die Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ oder der Mosaik Leipzig e.V.). Da also die „Charta der Vielfalt“ weder eine Ehrung, noch eine Preisverleihung ist, kann sie auch nicht als negatives Beispiel für die nicht erfolgte Einbindung der Bürgergesellschaft gelten. Fazit: Aus Sicht der Verwaltung bedarf es keines Ratsbeschlusses zur Einbindung der Akteure der Bürgergesellschaft bei offiziellen Ehrungen, da dies - wie oben dargestellt - bereits Verwaltungshandeln ist.