Daten
Kommune
Leipzig
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1194908.pdf
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133 kB
Erstellt
17.08.16, 12:00
Aktualisiert
23.09.16, 07:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02194-DS-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3
(Barnet-Licht-Platz): außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in
Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
1. Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine weitere außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1)
SächsGemO im PSP-Element „GU Asyl – Barnet-Licht-Platz 0 (Systembauweise)“ (7.0001537.700)
in Höhe von 1.428.000 € bestätigt (insgesamt 1.995.000 € excl. der bereits im Jahr 2015 bestätigten
Mittel in Höhe von 4.200.000 €). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Unterjährige Finanzierung
ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“ (1098400000).
2. Die Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses wird bestätigt. Das Gesamtvolumen
der Maßnahme beträgt 6.195.000 €.
nachrichtlich: Beschluss des Oberbürgermeisters vom 20.09.2016
Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau wird ermächtigt, alle
erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen und umzusetzen, die zum weiteren Baufortschritt
notwendig sind.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
2015
4.200.000 €
2016
1.995.000 €
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
7.00001537 Asyl GU
Barnet-Licht-Platz
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
s. Anlage
VORLAGE
Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
Bauvorhaben:
Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke
in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-LichtPlatz), 04103 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sozialamt
Mittelbewirtschaftendes Amt: Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
16.08.2016
Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume, Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz), 04103 Leipzig ; außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in
Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Beschlussvorlage Nr. VIDS-2194-DS-02
Stand vom: 16.08.2016
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
3
1.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
3
1.2 Ableitung des Bedarfes
3
1.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
3
1.4 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
4
2. Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme
4
3. zeitliche Einordnung
4
4. Finanzielle Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit
5
4.1 Finanzhaushalt
6
Anlagen
Stadt Leipzig
02.61
2
Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume, Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz), 04103 Leipzig ; außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in
Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Beschlussvorlage Nr. VIDS-2194-DS-02
Stand vom: 16.08.2016
Kurzerläuterung
Bei dem Objekt handelt es sich um ein unbebautes städtisches Grundstück in 04103
Leipzig Thonberg, auf das eine Unterkunft mit Systembauweise für 306 Personen zweigeschossig errichtet werden soll. Das Grundstück ist an das öffentliche Verkehrssystem angeschlossen.
1
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
1.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Es handelt sich um eine Freifläche.
1.2
Ableitung des Bedarfes
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet.
Es sind auch weiterhin Vorkehrungen zu treffen, die eine schnelle Umsetzung versprechen und die benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können.
Weitere Notunterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – besonders angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte kurzfristig
durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen.
1.3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bisher noch keine Prognose für das
Jahr 2016 herausgegeben. Der Lenkungsausschuss Asyl der Landesdirektion Sachsen, ein Gremium welches mit staatlichen und kommunalen Vertretern besetzt ist, ist in
seiner Sitzung vom 15.01.2016 für die weiteren Planungen zunächst davon ausgegangen, dass im Jahr 2016 ca. 51.000 Asylbewerber und Flüchtlinge im Freistaat Sachsen
eintreffen werden. Dies wurde am 12. August 2016 aufgehoben. Die aktuelle Zuweisungsplanung der Landesdirektion vom 21.07.2016 sieht eine Aufnahme von insgesamt 1.624 Personen bis 31.08.2016 in Leipzig vor. Diese Prognose ist verbindlich zu
erfüllen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen geht die Stadt Leipzig davon aus,
dass tatsächlich bis Jahresende 3.000 Personen aufgenommen werden und dass sicherheitshalber ein Puffer für die Unterbringung von weiteren 2.000 Personen vorgehalten werden sollte.
Die Baumaßnahme ist deshalb nach wie vor dringlich, da angemessene Unterkünfte
benötigt werden.
Aufgrund der Ende 2015 bestehenden extrem hohen Dringlichkeit zur Schaffung von
dauerhaften Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber wurden im Rahmen der mit
der Vorlage VI-DS-01935-NF-001 „Weitere Gewährleistung der flexiblen BewirtschafStadt Leipzig
02.61
3
Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume, Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz), 04103 Leipzig ; außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in
Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Beschlussvorlage Nr. VIDS-2194-DS-02
Stand vom: 16.08.2016
tung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für
gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten“ festgelegten
Wertgrenzen durch den Oberbürgermeister am 16.12.2015 und am 03.03.2016 auf der
Grundlage der bekannten und zu erwartenden geschätzten Kosten außerplanmäßige
Auszahlungen für das Objekt Kregelstr. 3 in Höhe von 4.200.000 € für das Jahr 2015
und 567.000 € für das Jahr 2016 bereitgestellt.
Inzwischen sind zur Fertigstellung der Unterkunft erforderliche weitere zusätzliche Auszahlungen i.H.v. 1.428.000 € entstanden (s. Erläuterung Punkt 4.)
1.4
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschluss ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht
vollumfänglich möglich. Der Stadt Leipzig fehlen dann 306 Plätze für die Unterbringung
von Flüchtlingen. Bisher eingegangene Verpflichtungen müssen trotzdem erfüllt werden
und belasten den städtischen Haushalt.
2.
Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme
Die Containerunterkunft besteht aus 422 zweigeschossigen Containern. Die Kriterien
maximale Belegung mit zwei Personen pro Raum und ausreichend Nebenflächen für
die Bewohner (Waschmaschinenraum, Mehrzweckraum, Aufenthaltsräume) werden erfüllt. Es wird eine Belegung von 306 Personen geplant.
Es stehen ausreichende Freiflächen zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der geplanten Kapazität von 306 Plätzen werden 56 Sanitärcontainer bereitgestellt. Die Bruttogesamtfläche beträgt 6.232,69 m² und die Grundstücksfläche 8.694 m². Eine Erstmöblierung der Unterkunft in Systembauweise ist vertraglich vereinbart.
Auf der Ecke Kregelstraße/Dauthestraße befindet sich ein Trafo-Haus (LVB, Straßenbahnstrom), von dem aus mehrere 10 kV Kabel quer über den Barnet-Licht-Platz verlaufen. Die Kabelkanäle liegen in Bereichen, wo zweigeschossige Containerunterkünfte
stehen werden. Im Falle einer Störung der Kabel können diese nicht repariert werden.
Aus diesem Grund müssen die Kabeltrassen umverlegt werden, damit sie nicht überbaut sind. Dies ist die wirtschaftlichste Lösung vor dem Hintergrund der Ausnutzung der
Flächenkapazität des Grundstücks und der Anordnung der Wohnmodule – auch im
Hinblick auf eine spätere Nachnutzung des Grundstücks.
3.
zeitliche Einordnung
16.12.15
03.03.16
15.12.16
01.01.17
Stadt Leipzig
02.61
Grundsatz- und Verhandlungsbeschluss Oberbürgermeister
Fortschreibung Beschluss Oberbürgermeister
Bauliche Fertigstellung
voraussichtliche Inbetriebnahme
4
Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume, Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz), 04103 Leipzig ; außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in
Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Beschlussvorlage Nr. VIDS-2194-DS-02
Stand vom: 16.08.2016
4.
Finanzielle Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit
Für die Herrichtung einer Notunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz) mit 306 Plätzen fallen folgende
Kosten an:
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostengruppe
Kostenart
Beschluss
03.03.2016
Fortschreibung
Stand 16.08.2016
Differenz
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung
1.207.850 €
1.208.000 €
150 €
300
Bauwerkskonstruktion
3.451.000 €
3.792.000 €
341.000 €
400
Bauwerk - technische Anlagen
im Gesamtpreis
enthalten
330.000 €
330.000 €
500
Außenanlagen
im Gesamtpreis
enthalten
200.000 €
200.000 €
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
im Gesamtpreis
enthalten
130.000 €
130.000 €
205.000 €
205.000 €
108.150 €
330.000 €
221.850 €
4.767.000 €
6.195.000 €
1.428.000 €
Weitere Kosten (für Wachschutz, Ersatzpflanzungen)
Leitungsumverlegung LVB
Summe (Brutto)
Kostengruppe 200
Bauvorbereitende und ergänzende Maßnahmen einschließlich Planung wurden pauschal brutto mit 1.207.850 € angeboten. Zu den bautechnischen Vorleistungen gehören
die Herrichtung des Untergrundes der Aufstellflächen und des gesamten Grundstücks,
Massenausgleich, Errichtung der Aufstellflächen, Gründungen, Gräben, Umzäunung,
neue Straßen und Wege, notwendige Stellplätze, Freiflächen (wie z. B. Kinderspielplatz, Ballspielfläche, Grünflächen, Kommunikationsflächen), Wegebeleuchtung. Im
Verlauf der Baumaßnahmen wurden jedoch in erheblichem Maße auf einer Deponie zu
entsorgende Aushubmaterialien gefunden. Zum Teil konnten diese in einem bestimmten Mischverhältnis auch wieder vor Ort eingebaut werden. Zum großen Teil mussten
sie aber kostenpflichtig auf einer Deponie entsorgt werden. Dies führte zu den unter der
Stadt Leipzig
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5
Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume, Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz), 04103 Leipzig ; außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in
Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Beschlussvorlage Nr. VIDS-2194-DS-02
Stand vom: 16.08.2016
Kostengruppe
500
Außenanlagen
aufgeführten
Mehrkosten.
Kostengruppe 300
Transport, Montage und Herstellung der Container wurden pauschal mit 3.451.000 €
angeboten. Durch die erforderliche Leitungsumverlegungen und die umfangreichen
Entsorgungsmaßnahmen kam es zu einer deutlichen Verschiebung der Bauzeiten und
auch zu Veränderungen bei der Fundamentierung. Dies führte zu Nachträgen des Generalübernehmers.
Kostengruppe 400
Die Brandmeldeanlage war absolut unzureichend geplant und musste vollkommen neu
durchgeplant werden mit der Folge erheblicher Mehrkosten.
Kostengruppe 500
s. Ausführungen zu Kostengruppe 200
Kostengruppe 700
Durch die erheblichen Mehrkosten sind entsprechend die Baunebenkosten gestiegen.
Die weiteren Kosten setzen sich zum einen aus einer deutlich längeren Bewachung der
Baustelle und zum anderen aus erforderlichen Ersatzpflanzungen zusammen, die erst
bei detaillierten Vor-Ort-Planungen absehbar waren.
Für die Umverlegung der Bahnstromkabel wurden ursprünglich die von der LVB-Tochter VCL angegebenen Kosten von 108.150 € brutto berücksichtigt. Insgesamt werden
nach aktuellem Stand für die Umverlegung der Kabel (Nachträge, Planungsleistung) jedoch rund 330.000,00 € (brutto) benötigt. Zur Finanzierung der Leitungsumverlegung
liegt eine Kostenübernahme der LVB i.H.v. 180.000 € vor. Der geschlossene Vertrag
enthält einen Passus über die Übernahme der Mehrkosten.
Die für einen Rückbau entstehenden Kosten sind in diesem Zusammenhang noch nicht
enthalten und werden im entsprechenden Haushaltsjahr veranschlagt.
Insgesamt werden für den bezugsfertigen Erwerb der Container nun weitere
1.428.000 € benötigt. Dies bedeutet bei 306 Plätzen theoretisch eine Erhöhung um
4.670 €/Platz auf 20.250 €. Da die Kosten für die Leitungsumverlegung und deren
Übernahme durch die LVB letztlich nichts mit der kurzfristigen Nutzung des Grundstückes zu tun haben, ist die Gesamtmaßnahme bei einem Vergleich mit anderen Objekten ohne diesen Aspekt zu betrachten. Für einen Vergleich werden daher die übrigen Kosten und damit 19.170 € pro Platz berücksichtigt. Vergleichbare Angebote an
anderen Standorten liegen pro Platz zwischen 15.400 € und 19.422 €. Im Prinzip gilt
dies auch für die anfallenden Entsorgungskosten des aufgenommenen Bodens und die
angeordneten Ersatzpflanzungen, da dies auch als Vorgriff auf andere (Nach-)Nutzungen das Grundstück aufwertet.
Stadt Leipzig
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6
Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume, Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz), 04103 Leipzig ; außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in
Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Beschlussvorlage Nr. VIDS-2194-DS-02
Stand vom: 16.08.2016
Eine Baugenehmigung erfolgt zunächst für drei Jahre. Aus diesem Zeitraum ergibt sich
rechnerisch ein jährlicher Aufwand je Platz von 6.750 € bzw. ein monatlicher Aufwand
von 560 €/Platz.
Auch unter Berücksichtigung der schwierigen Vergleichbarkeit verschiedener Objekte
kann hier festgehalten werden, dass die Kosten pro Platz in Abhängigkeit von der inhaltlichen Ausgestaltung (z.B. Größe der Räume, Anzahl der Sanitäreinrichtungen) angemessen sind. Um die Sicherung der Erfüllung der Pflichtaufgabe der Unterbringung
und damit des Schutzes von Leib, Leben und Gesundheit der Flüchtlinge nicht zu gefährden war die Bereitstellung dieses Objektes auch ohne weiter detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vertretbar.
4.1
Finanzhaushalt
Das Gesamtvolumen der Maßnahme beträgt 6.195.000 €
Für das Haushaltsjahr 2015 wurden im PSP-Element „GU Asyl Barnet-Licht-Platz (Systembauweise)“ (7.0001537) außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 4.200.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgte aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“ (1098400000).
Für das Haushaltsjahr 2016 wurden im PSP-Element „GU Asyl Barnet-Licht-Platz (Systembauweise)“ (7.0001537) bereits außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 567.000 € bestätigt.
Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine weitere außerplanmäßige Auszahlung gemäß §
79 (1) SächsGemO im PSP-Element „GU Asyl – Barnet-Licht-Platz 0 (Systembauweise)“ (7.0001537.700) in Höhe von 1.428.000 € benötigt (insgesamt 1.995.000,00 € excl.
der bereits im Jahr 2015 bestätigten Mittel in Höhe von 4.200.000 €). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt
Asyl“ (1098400000).
Da die genaue Höhe der Kostenübernahme für die Leitungsumverlegung durch die LVB
noch nicht abschließend geklärt ist, stehen diese Einzahlungen nicht sofort zur Deckung zur Verfügung. Diese minimieren allerdings bei Zahlungseingang die Haushaltsbelastung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits aus dem städtische Haushalt 2016 für den
Standort Prager Dreieck bestätigten finanziellen Mittel tatsächlich nur zu einem geringeren Teil benötigt werden. Durch die Reduzierung der Plätze um 106 ergibt sich eine
voraussichtlich nicht benötigte außerplanmäßig bereitgestellte Summe von bis zu
2.067.000 € (19.500 €/Platz). Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann diese beim Objekt Prager Dreieck bereitgestellte und dort eingesparte Summe nicht zur Deckung des
Mehrbedarfes beim Objekt Kregelstr. 3 herangezogen werden. Tatsächlich wird jedoch
der Haushalt 2016 in dieser Größenordnung nicht belastet werden. Wegen des engen
sachlichen Zusammenhanges entsteht also keine zusätzliche Haushaltsbelastung.
Stadt Leipzig
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