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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1194908.pdf
Größe
133 kB
Erstellt
17.08.16, 12:00
Aktualisiert
23.09.16, 07:37

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02194-DS-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 26.10.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz): außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Beschlussvorschlag: 1. Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine weitere außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „GU Asyl – Barnet-Licht-Platz 0 (Systembauweise)“ (7.0001537.700) in Höhe von 1.428.000 € bestätigt (insgesamt 1.995.000 € excl. der bereits im Jahr 2015 bestätigten Mittel in Höhe von 4.200.000 €). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“ (1098400000). 2. Die Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses wird bestätigt. Das Gesamtvolumen der Maßnahme beträgt 6.195.000 €. nachrichtlich: Beschluss des Oberbürgermeisters vom 20.09.2016 Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau wird ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen und umzusetzen, die zum weiteren Baufortschritt notwendig sind. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 2015 4.200.000 € 2016 1.995.000 € Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von 7.00001537 Asyl GU Barnet-Licht-Platz wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: s. Anlage VORLAGE Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Bauvorhaben: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-LichtPlatz), 04103 Leipzig Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sozialamt Mittelbewirtschaftendes Amt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 16.08.2016 Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume, Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz), 04103 Leipzig ; außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Beschlussvorlage Nr. VIDS-2194-DS-02 Stand vom: 16.08.2016 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 3 1.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 3 1.2 Ableitung des Bedarfes 3 1.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme 3 1.4 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 4 2. Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme 4 3. zeitliche Einordnung 4 4. Finanzielle Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit 5 4.1 Finanzhaushalt 6 Anlagen Stadt Leipzig 02.61 2 Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume, Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz), 04103 Leipzig ; außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Beschlussvorlage Nr. VIDS-2194-DS-02 Stand vom: 16.08.2016 Kurzerläuterung Bei dem Objekt handelt es sich um ein unbebautes städtisches Grundstück in 04103 Leipzig Thonberg, auf das eine Unterkunft mit Systembauweise für 306 Personen zweigeschossig errichtet werden soll. Das Grundstück ist an das öffentliche Verkehrssystem angeschlossen. 1 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 1.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Es handelt sich um eine Freifläche. 1.2 Ableitung des Bedarfes Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Es sind auch weiterhin Vorkehrungen zu treffen, die eine schnelle Umsetzung versprechen und die benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Weitere Notunterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – besonders angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte kurzfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. 1.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bisher noch keine Prognose für das Jahr 2016 herausgegeben. Der Lenkungsausschuss Asyl der Landesdirektion Sachsen, ein Gremium welches mit staatlichen und kommunalen Vertretern besetzt ist, ist in seiner Sitzung vom 15.01.2016 für die weiteren Planungen zunächst davon ausgegangen, dass im Jahr 2016 ca. 51.000 Asylbewerber und Flüchtlinge im Freistaat Sachsen eintreffen werden. Dies wurde am 12. August 2016 aufgehoben. Die aktuelle Zuweisungsplanung der Landesdirektion vom 21.07.2016 sieht eine Aufnahme von insgesamt 1.624 Personen bis 31.08.2016 in Leipzig vor. Diese Prognose ist verbindlich zu erfüllen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen geht die Stadt Leipzig davon aus, dass tatsächlich bis Jahresende 3.000 Personen aufgenommen werden und dass sicherheitshalber ein Puffer für die Unterbringung von weiteren 2.000 Personen vorgehalten werden sollte. Die Baumaßnahme ist deshalb nach wie vor dringlich, da angemessene Unterkünfte benötigt werden. Aufgrund der Ende 2015 bestehenden extrem hohen Dringlichkeit zur Schaffung von dauerhaften Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber wurden im Rahmen der mit der Vorlage VI-DS-01935-NF-001 „Weitere Gewährleistung der flexiblen BewirtschafStadt Leipzig 02.61 3 Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume, Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz), 04103 Leipzig ; außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Beschlussvorlage Nr. VIDS-2194-DS-02 Stand vom: 16.08.2016 tung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten“ festgelegten Wertgrenzen durch den Oberbürgermeister am 16.12.2015 und am 03.03.2016 auf der Grundlage der bekannten und zu erwartenden geschätzten Kosten außerplanmäßige Auszahlungen für das Objekt Kregelstr. 3 in Höhe von 4.200.000 € für das Jahr 2015 und 567.000 € für das Jahr 2016 bereitgestellt. Inzwischen sind zur Fertigstellung der Unterkunft erforderliche weitere zusätzliche Auszahlungen i.H.v. 1.428.000 € entstanden (s. Erläuterung Punkt 4.) 1.4 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschluss ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich. Der Stadt Leipzig fehlen dann 306 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen. Bisher eingegangene Verpflichtungen müssen trotzdem erfüllt werden und belasten den städtischen Haushalt. 2. Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme Die Containerunterkunft besteht aus 422 zweigeschossigen Containern. Die Kriterien maximale Belegung mit zwei Personen pro Raum und ausreichend Nebenflächen für die Bewohner (Waschmaschinenraum, Mehrzweckraum, Aufenthaltsräume) werden erfüllt. Es wird eine Belegung von 306 Personen geplant. Es stehen ausreichende Freiflächen zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der geplanten Kapazität von 306 Plätzen werden 56 Sanitärcontainer bereitgestellt. Die Bruttogesamtfläche beträgt 6.232,69 m² und die Grundstücksfläche 8.694 m². Eine Erstmöblierung der Unterkunft in Systembauweise ist vertraglich vereinbart. Auf der Ecke Kregelstraße/Dauthestraße befindet sich ein Trafo-Haus (LVB, Straßenbahnstrom), von dem aus mehrere 10 kV Kabel quer über den Barnet-Licht-Platz verlaufen. Die Kabelkanäle liegen in Bereichen, wo zweigeschossige Containerunterkünfte stehen werden. Im Falle einer Störung der Kabel können diese nicht repariert werden. Aus diesem Grund müssen die Kabeltrassen umverlegt werden, damit sie nicht überbaut sind. Dies ist die wirtschaftlichste Lösung vor dem Hintergrund der Ausnutzung der Flächenkapazität des Grundstücks und der Anordnung der Wohnmodule – auch im Hinblick auf eine spätere Nachnutzung des Grundstücks. 3. zeitliche Einordnung 16.12.15 03.03.16 15.12.16 01.01.17 Stadt Leipzig 02.61 Grundsatz- und Verhandlungsbeschluss Oberbürgermeister Fortschreibung Beschluss Oberbürgermeister Bauliche Fertigstellung voraussichtliche Inbetriebnahme 4 Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume, Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz), 04103 Leipzig ; außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Beschlussvorlage Nr. VIDS-2194-DS-02 Stand vom: 16.08.2016 4. Finanzielle Auswirkungen und Wirtschaftlichkeit Für die Herrichtung einer Notunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz) mit 306 Plätzen fallen folgende Kosten an: Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostengruppe Kostenart Beschluss 03.03.2016 Fortschreibung Stand 16.08.2016 Differenz 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 1.207.850 € 1.208.000 € 150 € 300 Bauwerkskonstruktion 3.451.000 € 3.792.000 € 341.000 € 400 Bauwerk - technische Anlagen im Gesamtpreis enthalten 330.000 € 330.000 € 500 Außenanlagen im Gesamtpreis enthalten 200.000 € 200.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten im Gesamtpreis enthalten 130.000 € 130.000 € 205.000 € 205.000 € 108.150 € 330.000 € 221.850 € 4.767.000 € 6.195.000 € 1.428.000 € Weitere Kosten (für Wachschutz, Ersatzpflanzungen) Leitungsumverlegung LVB Summe (Brutto) Kostengruppe 200 Bauvorbereitende und ergänzende Maßnahmen einschließlich Planung wurden pauschal brutto mit 1.207.850 € angeboten. Zu den bautechnischen Vorleistungen gehören die Herrichtung des Untergrundes der Aufstellflächen und des gesamten Grundstücks, Massenausgleich, Errichtung der Aufstellflächen, Gründungen, Gräben, Umzäunung, neue Straßen und Wege, notwendige Stellplätze, Freiflächen (wie z. B. Kinderspielplatz, Ballspielfläche, Grünflächen, Kommunikationsflächen), Wegebeleuchtung. Im Verlauf der Baumaßnahmen wurden jedoch in erheblichem Maße auf einer Deponie zu entsorgende Aushubmaterialien gefunden. Zum Teil konnten diese in einem bestimmten Mischverhältnis auch wieder vor Ort eingebaut werden. Zum großen Teil mussten sie aber kostenpflichtig auf einer Deponie entsorgt werden. Dies führte zu den unter der Stadt Leipzig 02.61 5 Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume, Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz), 04103 Leipzig ; außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Beschlussvorlage Nr. VIDS-2194-DS-02 Stand vom: 16.08.2016 Kostengruppe 500 Außenanlagen aufgeführten Mehrkosten. Kostengruppe 300 Transport, Montage und Herstellung der Container wurden pauschal mit 3.451.000 € angeboten. Durch die erforderliche Leitungsumverlegungen und die umfangreichen Entsorgungsmaßnahmen kam es zu einer deutlichen Verschiebung der Bauzeiten und auch zu Veränderungen bei der Fundamentierung. Dies führte zu Nachträgen des Generalübernehmers. Kostengruppe 400 Die Brandmeldeanlage war absolut unzureichend geplant und musste vollkommen neu durchgeplant werden mit der Folge erheblicher Mehrkosten. Kostengruppe 500 s. Ausführungen zu Kostengruppe 200 Kostengruppe 700 Durch die erheblichen Mehrkosten sind entsprechend die Baunebenkosten gestiegen. Die weiteren Kosten setzen sich zum einen aus einer deutlich längeren Bewachung der Baustelle und zum anderen aus erforderlichen Ersatzpflanzungen zusammen, die erst bei detaillierten Vor-Ort-Planungen absehbar waren. Für die Umverlegung der Bahnstromkabel wurden ursprünglich die von der LVB-Tochter VCL angegebenen Kosten von 108.150 € brutto berücksichtigt. Insgesamt werden nach aktuellem Stand für die Umverlegung der Kabel (Nachträge, Planungsleistung) jedoch rund 330.000,00 € (brutto) benötigt. Zur Finanzierung der Leitungsumverlegung liegt eine Kostenübernahme der LVB i.H.v. 180.000 € vor. Der geschlossene Vertrag enthält einen Passus über die Übernahme der Mehrkosten. Die für einen Rückbau entstehenden Kosten sind in diesem Zusammenhang noch nicht enthalten und werden im entsprechenden Haushaltsjahr veranschlagt. Insgesamt werden für den bezugsfertigen Erwerb der Container nun weitere 1.428.000 € benötigt. Dies bedeutet bei 306 Plätzen theoretisch eine Erhöhung um 4.670 €/Platz auf 20.250 €. Da die Kosten für die Leitungsumverlegung und deren Übernahme durch die LVB letztlich nichts mit der kurzfristigen Nutzung des Grundstückes zu tun haben, ist die Gesamtmaßnahme bei einem Vergleich mit anderen Objekten ohne diesen Aspekt zu betrachten. Für einen Vergleich werden daher die übrigen Kosten und damit 19.170 € pro Platz berücksichtigt. Vergleichbare Angebote an anderen Standorten liegen pro Platz zwischen 15.400 € und 19.422 €. Im Prinzip gilt dies auch für die anfallenden Entsorgungskosten des aufgenommenen Bodens und die angeordneten Ersatzpflanzungen, da dies auch als Vorgriff auf andere (Nach-)Nutzungen das Grundstück aufwertet. Stadt Leipzig 02.61 6 Stadt Leipzig, Projektgruppe Asylräume, Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Systembauweise in der Kregelstr. 3 (Barnet-Licht-Platz), 04103 Leipzig ; außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in Verbindung mit der Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Beschlussvorlage Nr. VIDS-2194-DS-02 Stand vom: 16.08.2016 Eine Baugenehmigung erfolgt zunächst für drei Jahre. Aus diesem Zeitraum ergibt sich rechnerisch ein jährlicher Aufwand je Platz von 6.750 € bzw. ein monatlicher Aufwand von 560 €/Platz. Auch unter Berücksichtigung der schwierigen Vergleichbarkeit verschiedener Objekte kann hier festgehalten werden, dass die Kosten pro Platz in Abhängigkeit von der inhaltlichen Ausgestaltung (z.B. Größe der Räume, Anzahl der Sanitäreinrichtungen) angemessen sind. Um die Sicherung der Erfüllung der Pflichtaufgabe der Unterbringung und damit des Schutzes von Leib, Leben und Gesundheit der Flüchtlinge nicht zu gefährden war die Bereitstellung dieses Objektes auch ohne weiter detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vertretbar. 4.1 Finanzhaushalt Das Gesamtvolumen der Maßnahme beträgt 6.195.000 € Für das Haushaltsjahr 2015 wurden im PSP-Element „GU Asyl Barnet-Licht-Platz (Systembauweise)“ (7.0001537) außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 4.200.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgte aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“ (1098400000). Für das Haushaltsjahr 2016 wurden im PSP-Element „GU Asyl Barnet-Licht-Platz (Systembauweise)“ (7.0001537) bereits außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 567.000 € bestätigt. Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine weitere außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „GU Asyl – Barnet-Licht-Platz 0 (Systembauweise)“ (7.0001537.700) in Höhe von 1.428.000 € benötigt (insgesamt 1.995.000,00 € excl. der bereits im Jahr 2015 bestätigten Mittel in Höhe von 4.200.000 €). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“ (1098400000). Da die genaue Höhe der Kostenübernahme für die Leitungsumverlegung durch die LVB noch nicht abschließend geklärt ist, stehen diese Einzahlungen nicht sofort zur Deckung zur Verfügung. Diese minimieren allerdings bei Zahlungseingang die Haushaltsbelastung. Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits aus dem städtische Haushalt 2016 für den Standort Prager Dreieck bestätigten finanziellen Mittel tatsächlich nur zu einem geringeren Teil benötigt werden. Durch die Reduzierung der Plätze um 106 ergibt sich eine voraussichtlich nicht benötigte außerplanmäßig bereitgestellte Summe von bis zu 2.067.000 € (19.500 €/Platz). Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann diese beim Objekt Prager Dreieck bereitgestellte und dort eingesparte Summe nicht zur Deckung des Mehrbedarfes beim Objekt Kregelstr. 3 herangezogen werden. Tatsächlich wird jedoch der Haushalt 2016 in dieser Größenordnung nicht belastet werden. Wegen des engen sachlichen Zusammenhanges entsteht also keine zusätzliche Haushaltsbelastung. Stadt Leipzig 02.61 7