Daten
Kommune
Leipzig
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1193223.pdf
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218 kB
Erstellt
15.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:12
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02270-DS-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstr. 102:
außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in Verbindung mit
Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
1.
Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1)
SächsGemO im PSP-Element „GU Asyl – Weißdornstr. 102“ (7.0001495.700) in Höhe von
1.300.000,00 € bestätigt (insgesamt 6.276.000,00 € excl. der bereits im Jahr 2015 bestätigten
Planungsmittel in Höhe von 255.000 €). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“(1098400000).
2.
Die Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses wird bestätigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2015
2015
255.000,00 €
2016
2016
6.276.000,00 €
GU-Asyl –
Weißdornstraße 102
(7.0001495.700)
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
s. Anlage
HAUSHALTSVORLAGE
Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
Bauvorhaben:
Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der
Weißdornstraße 102, 04209 Leipzig
Umbau und Sanierung
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Sozialamt
Burgplatz 1/Stadthaus, 04109 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
15.08.2016
Sachverhalt Vorlage: VI-DS-02270-DS-02: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstraße 102,
04209 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 15.08.2016
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
3
1.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
3
1.2 Ableitung des Bedarfes
3
1.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
3
1.4 Alternativlösungen
4
1.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
4
2 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
4
2.1 Städtebauliche Einordnung
4
2.2 Erläuterung der Planung und Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
4
2.3 Eigentumsverhältnisse
5
2.4 Energiekonzept
5
2.5 Barrierefreies Bauen
8
3 Finanzielle Auswirkungen
8
5 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
10
6 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
10
6.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
10
6.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
10
6.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
10
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Stand vom: 15.08.2016
Kurzerläuterung
Das im Jahr 1974 errichtete achtgeschossige Gebäude in der Weißdornstraße 102 wurde in
den vergangenen Jahren als ökumenisches Gästehaus genutzt und in den letzten Jahren des
Leerstandes durch Vandalismus stark in Mitleidenschaft gezogen.
1
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
1.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Aufgrund von Vandalismus müssen insbesondere die Innenausbauten und Haustechnik der KG 410 bis
450 umfassend erneuert werden, da die gesamten Anlagen zerstört wurden.
1.2
Ableitung des Bedarfes
Aufgrund der aktuellen Zahlen und der Situation von Asylbewerbern und Flüchtlingen in provisorischen
Unterkünften besteht dringender Bedarf für die Unterkunft in der Weißdornstraße 102.
1.3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bisher noch keine Prognose für das Jahr 2016 herausgegeben. Der Lenkungsausschuss Asyl der Landesdirektion Sachsen, ein Gremium welches mit staatlichen und kommunalen Vertretern besetzt ist, ist in seiner Sitzung vom 15.01.2016 für die weiteren Planungen zunächst davon ausgegangen, dass im Jahr 2016 ca. 51.000 Asylbewerber und Flüchtlinge im
Freistaat Sachsen eintreffen werden. Die aktuelle Zuweisungsplanung der Landesdirektion vom
21.07.2016 sieht eine Aufnahme von insgesamt 1.624 Personen bis 31.08.2016 in Leipzig vor. Diese Prognose ist verbindlich zu erfüllen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen geht die Stadt Leipzig davon aus, dass tatsächlich
bis Jahresende 3.000 Personen aufgenommen werden und dass sicherheitshalber ein Puffer für die Unterbringung von weiteren 2.000 Personen vorgehalten werden sollte.
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit
ausgelastet. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts
der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt
werden sollen.
Die Baumaßnahme ist äußerst dringlich, da angemessene Unterkünfte benötigt werden.
Aufgrund der Dringlichkeit zur Schaffung von dauerhaften Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber
wurden im Rahmen der mit der Vorlage VI-DS-01935-NF-001 „Weitere Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten“ festgelegten Wertgrenzen durch den
Oberbürgermeister am 05.02.2016 auf der Grundlage einer ersten Kostenschätzung außerplanmäßige
Auszahlungen in Höhe von 4.976.000,00 EUR bereitgestellt.
Um die Ausschreibung der Bauleistungen auf der Grundlage der Entwurfsplanung durchführen zu können, wurde gleichzeitig der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Inzwischen ist die Ausführungsplanung abgeschlossen und eine komplette Kostenberechnung liegt vor. Somit ist die Fortschreibung des
Bau- und Finanzierungsbeschlusses erforderlich. Hieraus ergeben sich weitere zusätzliche Auszahlungen
i. H. v. von 1.300.000,00 EUR, um die Maßnahme fertigzustellen.
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Stand vom: 15.08.2016
1.4
Alternativlösungen
Es handelt sich um ein Objekt in städtischem Eigentum, das langfristig für eine Wohnnutzung vorbereitet
wird. Die Herrichtung des Objektes bietet der Stadt Leipzig die Möglichkeit, auf ggf. veränderte Bedarfslagen reagieren zu können und wenn notwendig auch andere Personengruppen im Objekt unterzubringen.
Aufgrund der Knappheit an nutzbaren Gebäuden dieser Art gibt es kaum Objekte, die hinsichtlich ihrer
Flexibilität und Wirtschaftlichkeit eine Alternativlösung darstellen könnten.
1.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei einer Nichtbeschlussfassung würden 336 Plätze ersatzlos wegfallen. Zur angemessenen Unterbringung von asylsuchenden Menschen erforderliche Kapazitäten würden nicht ausreichend zur Verfügung
stehen. Damit wäre die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich.
2
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
2.1
Städtebauliche Einordnung
Das Gebäude Weißdornstraße ist ein freistehendes achtgeschossiges Gebäude, dessen Längsseiten
parallel zur Parkallee verlaufen. Auf der Seite Parkallee befindet sich der Haupteingang des Gebäudes
während sich auf der Rückseite zur Weißdornstraße die Zuwegung für PKW bzw. Ver- und Entsorgung
befindet.
2.2
Erläuterung der Planung und Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276)
Errichtung eines Zaunes entlang der Grundstücksgrenzen, Baufreimachung, Rodung von überwachsenen
Büschen und Hecken, Zuwegung.
Die Schmutz- und Regenwasserableitungen außerhalb des Gebäudes bis zur Einleitung in das öffentliche
Kanalsystem sind undicht und alle sanierungsbedürftig. Im Zuge der Neugestaltung der Außenanlagen
sind die Leitungen und Schächte zu erneuern.
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276)
Die Raumstrukturen im Gebäude bleiben weitestgehend erhalten, größere Räume werden mittels Trockenbau in kleinere Einheiten unterteilt. Sämtliche Innentüren und Fenster müssen ersetzt werden. Die
kleinen WC-Einheiten werden durch große Gemeinschaftsbäder mit neuen Boden- und Wandbelägen sowie Sanitärkeramik ersetzt. Der demolierte Aufzug im Bestandsschacht wird ersetzt, zudem wird im zweiten Gebäudeflügel ein weiterer Aufzug eingebaut, der die Zwischenebenen anfährt und somit beide Gebäudeflügel barrierefrei zugänglich sind. Die Fußböden sind im gesamten Gebäude zu erneuern. Alle Bereiche sind neu zu streichen.
Gemäß den Vorgaben der EnEV 2014 wird das Gebäude energetisch modernisiert und erhält neben neuen Fenstern eine Dämmung (WDVS) der Gebäudehülle. Eingangstüren sowie die Pfosten-Riegel-Konstruktion am Treppenhaus werden ebenfalls erneuert.
Im gesamten Gebäude sind umfangreiche Brandschutzmaßnahmen durchzuführen (Einbau von Brandschutz- und Rauchschutztüren, brandschutzgerechte Schottungen aller Installationsdurchführungen durch
Decken und Brandwände, Aufwertungen der Trennwände zwischen den Wohneinheiten als Brandwände,
Brandschutzverkleidungen vorhandener Stahlkonstruktionen im Gebäude etc.).
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Die tragenden Außenwandelemente im obersten Geschoss weisen in vier Bereichen konstruktive Schäden auf, die zwingend zu sanieren sind (Ablösen der Wetterschutzschale vom tragenden Kern der Wandplatten).
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
siehe Pkt. 2.4
Da die komplette Heizungsanlage im Keller demontiert wurde, als auch Rohrleitungen und Heizkörper beschädigt bzw. entwendet wurden, muss eine komplett neue Heizungsanlage mit neuem Rohrleitungssystem und Heizkörpern eingebaut werden. Für die Küchen und alle innenliegenden Bäder werden jeweils
Lüftungsanlagen, die über Dach geführt werden, installiert. Die komplette Sanitärinstallation ist zu erneuern.
Die vorhandene Elektro- und Informationstechn. Anlage ist komplett zu demontieren. Es ist entsprechend
nach Ausstattungsvorgaben durch das Sozialamt eine Neuanlage zu errichten.
Schwerpunkte sind: Hauptverteilung, Verteilungen auf den Etagen, Zuleitungen zu den entsprechenden
Verteilern, Beleuchtungsanlage, Anschlussmöglichkeiten in den Bewohnerzimmern, Antennenanlage,
Vorverkabelung Datennetz für W-LAN und Videoanlage in den Verteilergängen.
Die Außentüren werden mit elektrischen Türöffnern versehen, die Wohnungs- und Zimmertüren erhalten
eine elektronische Schließanlage.
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
Anzahl PKW-Stellplätze:
6
Anzahl Fahrrad Stellplätze:
83 (zwei Fahrradräume im Gebäude)
Zudem erhält das Gelände auf ca. 203 m eine umlaufende Zaunanlage.
2.3
Eigentumsverhältnisse
Das Grundstück sowie das Gebäude gehören der Stadt Leipzig, Liegenschaftsamt. Es erfolgt eine Übertragung der Fachliegenschaft an das Sozialamt bei Fertigstellung des Gebäudes.
Gemarkung
Schönau (0432)
Flurstücksnummer
769
Flurstücksgröße in m²
2.801,00
Eigentum
Stadt Leipzig
2.4
Energiekonzept
Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant:
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant:
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Stand vom: 15.08.2016
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten:
Weißdornstraße 102
Neubau
Erweiterungsneubau
Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz
✘
Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz
Modernisierung der äußeren Hülle
Modernisierung einzelner Bauteile
Energetischer Standard/Energiekonzept:
Passivhaus
EnEV 2014 mit Passivhauskomponenten
EnEV 2014
✘
Einhaltung des U-Wertes entspr. der Bauteilvorgaben der EnEV 2014
Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP):
Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht.
Der Passivhausstandard wurde untersucht.
Kennwerte
Heizwärmebedarf
Primärenergiebedarf
Luftdichtheit n50
Soll-Wert
max.15
max.120
0,60
kWh/(m²a)
kWh/(m²a)
h1
Für die Mehraufwendungen zur Erreichung als Passivhausstandard gegenüber den Anforderungen der
EnEV 2014 wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt.
Nachweis nach EnEV 2014:
Berechneter Energiebedarf für das Gebäude:
Anforderungswert:
Neubau
mod. Altbau
Primärenergiebedarf
CO² –Emission
Mittlerer U-Wert
kWh/(m²a)
kg/(m²a)
W/m²K
Soll-Wert
Ist-Wert
Planung
64,6
118,4
40,5
1,69
23,3
16,9
0,59
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Stand vom: 15.08.2016
Energieträger:
Folgende Energieträger wurden untersucht:
Anwendung
Fernwärme
geeignet
Erdwärme
geeignet
Gas
geeignet
Holz-Pellets
geeignet
geBemerkung/Begründung
wählt
Primärenergiefaktor = 0,31
✘
Fazit: Im Rahmen der Planung wurden verschiedene Energieträger auf Wirtschaftlichkeit untersucht. Das
Ergebnis des Energieträgerentscheids ist Fernwärme.
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
Wärmeerzeugung und -verteilung:
Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Fernwärmestation aus dem Fernwärmenetz der Leipziger Stadtwerke. Es wird eine untere Verteilung als Zweirohrnetz mit 4 Heizkreisen (BA1, BA2, RLT und WWB) aufgebaut, die durch Strangregulierventile abgeglichen wird. Für die Beheizung der Räume werden Röhrenradiatoren eingesetzt.
Warmwassererzeugung:
Die Warmwasserbereitung wird über einen zentralen Warmwasserspeicher realisiert. Die Beheizung erfolgt durch die Fernwärmestation. Für die Einhaltung der DIN 1988 wird eine Zirkulation mit thermischen
Regulierventilen eingebaut.
Lufttechnische Anlagen:
Im Gebäude werden 5 RLT-Anlagen eingebaut. Für die Sanitäranlagen werden je BA eine zentrale Zuund Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung eingesetzt.
Die Küchen erhalten als Dunst- und Wärmeabzug je BA eine Abluftanlage. Die Zuluftnachführung erfolgt
über Außenluftdurchlässe in den Fenstern der Küchen und Aufenthaltsräume. Die Anlagen fallen nicht in
den Geltungsbereich der ENEV 2014 (Volumenstrom < 4000 m³/h) und der ERP-Richtlinie 2016 (Einrichtungsanlagen für Dunst- und Wärmeabzug).
Für die Entlüftung der Personal-WC und Putzräume im BA2 werden Einzelraumlüfter gem. DIN 18017 installiert.
Wasser/Abwasser:
Das Gebäude wird aus dem öffentlichen Trinkwassernetz versorgt. Es verfügt über einen Anschluss für
beide BA. Die Verteilung von Kalt- und Warmwasser erfolgt strangweise zu den Sanitär- und Küchenkernen durch den Keller. Schmutz- und Regenwasser werden je BA getrennt aus Gebäude geführt und in
das entsprechende öffentliche Kanalsystem eingeleitet.
Stark- und Schwachstrom:
Das Gebäude wird komplett mit einer neuen stark- und schwachstromtechnischen Anlage ausgestattet.
Sämtliche vorhandenen Anlagenteile die dem Betrieb des Hauses dienten sind durch Vandalismus zerstört wurden.
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Stand vom: 15.08.2016
Die Anlage umfasst folgende Komponenten:
- neue Hauptverteilungen und Unterverteilungen auf den Gängen
- Kabel und Leitungen
- Beleuchtungsanlage
- Sicherheitsbeleuchtungsanlage
- flächendeckende Brandmeldeanlage zur Aufschaltung auf die Feuerwehr
- Antennenanlage mit Parabolspiegel und Anschlüsse in den Bewohnerzimmern
- Videoüberwachung auf den Gängen und Treppenanlagen
- interne und externe Blitzschutzanlage
Der vorhandene Aufzug wird ertüchtigt.
Im höhenmäßig versetzten Gebäudesegment wird ein neuer Aufzug eingebaut.
2.5
Barrierefreies Bauen
Siehe Pkt. 2.2
3
Finanzielle Auswirkungen
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenschätzung nach DIN 276 vom 14.12.2015 und vom 20.07.2016
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
Summe
Kostenschätzung
vom 14.12.2015
in Euro
Kostenfeststellung vom
20.07.2016 in
Euro
Differenz
Summe
50.000
2.506.000
1.300.000
160.000
100.000
3.160.000
1.536.000
500.000
50.000
654.000
236.000
340.000
960.000
4.976.000
980.000
6.276.000
20.000
1.300.000
Die Grundlage für die Kosten des Baubeschlusses VI-DS-02270 vom 05.02.2016 bildete zum damaligen
Zeitpunkt die Kostenschätzung, welche eine noch nicht alle Leistungen umfassende Planungstiefe aufweisen konnte. Dies war vor allem der hohen Dringlichkeit des Projekts geschuldet und der Notwendigkeit,
die Baumaßnahme bereits im März 2016 zu beginnen.
Mit Fortschreiben der Planung und Ausschreibung wurden die Kosten präzisiert. Des Weiteren wurden im
Baugeschehen verschiedene gebäudebezogene Mängel sichtbar, welche trotz vorheriger Untersuchungen nicht erkannt werden konnten.
Insgesamt ergeben sich nunmehr zusätzliche Auszahlungen in Höhe von 1.300.000,00 €. Die Kostenerhöhung resultiert im Wesentlichen aus Folgendem:
KG
Mehrbedarf Begründung
200
50.000,00 € Zusätzlich zu den bereits geplanten Maßnahmen mussten die Schmutz- und
Regenwasserleitungen komplett erneuert werden.
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KG
300
Mehrbedarf Begründung
654.000,00 € Erweiterung der Brandschutzmaßnahmen: Im Zuge der Planung und Erteilung der Baugenehmigung mussten die vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen umfangreich erweitert werden. Dies betrifft v. a. den zusätzlich
notwendigen Einbau von Brandschutztüren, die brandschutztechnische
Schottung aller Installationsleitungen und Aufwertung der Trennwände zwischen den Wohneinheiten.
- Kosten: ca. 320.000 €
Stemm- und Malerarbeiten, Kernbohrungen: Durch die erweiterten Brandschutzmaßnahmen wurde es notwendig, eine große Anzahl an Türen auszutauschen und die Türöffnungen zu vergrößern. Des Weiteren waren umfangreiche Kernbohrungsarbeiten notwendig.
Mit derart großen Eingriffen in die Bestandswände war der geplante Erhalt
der bereits tapezierten und gestrichenen Wände nicht mehr möglich, so dass
nunmehr alle Wände neu tapeziert und gestrichen werden müssen.
- Kosten: ca. 139.000 €
Estrich: Geplant war eine bereichsweise Erneuerung. Nach Entfernung des
Bodenbelages stellte sich heraus, dass der Estrich in großen Teilen nicht
mehr tragfähig ist und umfassend abgebrochen und erneuert werden muss.
- Kosten: ca. 70.000 €
Giebelseiten: Im Zuge der Baumaßnahmen stellte sich heraus, dass die
Wände der Giebelseiten im obersten Bereich (Dachterrasse) nicht mehr die
notwendige Festigkeit aufwiesen (Ablösung der Wetterschale der Mehrschichtenplatte) und somit umfassend saniert werden muss um die Standsicherheit der Wände zu gewährleisten.
- Kosten: ca. 30.000 €
Schadstoffe: Es wurde festgestellt, dass die Fassadenfugen und Fensterbänke asbestbelastet sind und kostenaufwändig abgebrochen und entsorgt werden müssen.
- Kosten: ca. 65.000 €
Aufzug: An der geplanten Stelle des Aufzuges lag verdeckt hinter einer Trockenbauwand ein Versorgungsschacht, welcher fast komplett mit Beton verfüllt war. Die Prüfung der Planer ergab, dass kein alternativer Standort für
den Aufzug möglich war. Somit musste dieser komplett entfernt werden.
- Kosten: ca. 30.000 €
400
236.000,00 € Die Sanitäranlagen (v.a. Installationsleitungen) müssen komplett erneuert
werden. Des Weiteren ist aufgrund der Erhöhung der Kapazität im Vergleich
zum vorangegangenen Baubeschluss eine Erweiterung der Anlagen notwendig.
500
340.000,00 € Zum Projektbeginn konnte der Umfang der Maßnahmen an den Außenanlagen noch nicht eingeschätzt werden. Dies war erst mit Beauftragung einer
Fachplanerin möglich. Die ehemals eingestellten Kosten bezogen sich nur
auf minimale Eingriffe an der Gebäudekante. Nunmehr müssen große Flächen befestigt werden (Zufahrt für Feuerwehr/ Müllfahrzeuge, Unfallschutz).
700
20.000,00 € Durch die zusätzlich notwendigen Leistungen war teilweise die Anpassung
der Planerhonorare notwendig.
Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine weitere außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO
im PSP-Element „GU Asyl – Weißdornstr. 102“ (7.0001495.700) in Höhe von 1.300.000,00 € benötigt (insgesamt 6.276.000,00 € excl. der bereits im Jahr 2015 bestätigten Planungsmittel in Höhe von 255.000 €).
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“
(1098400000).
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4
Fristenplan
Baubeginn
Fertigstellung
Inbetriebnahme
5
01.02.2016
23.12.2016
01.01.2017
VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert wird erreicht.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
Kanon.Plan Architekten und Ingenieure
Freianlagen nach § 38
Tragwerksplanung nach § 49
LP Bauplanung GmbH
Technische Ausrüstung nach § 53
HLS: INP Ingenieure; ELT: B-Plan Ingenieure für Elektrotechnik
6
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
6.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist:
in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt
Die Maßnahme der Vorlage ist:
ein Neubau
ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch
ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs)
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG)
Die Nutzungskosten werden im Rahmen des Ausführungsbeschlusses über die Betreibung des Objektes
ermittelt.
6.2
Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan.
6.3
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300
etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
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Stand vom: 15.08.2016
Kennwerte des Vorhabens:
BGF
KG 300 + 400
8148,24 m²
4.696.000,00 €
BKI – Kennwertvergleich mit einer Modernisierung von Altbau/Mehrfamilienhaus
Von-Wert
KG 300 + 400/BGF
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Vorhabens
671,00 €/m² >
540,73 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den
Kennwert.
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