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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1193223.pdf
Größe
218 kB
Erstellt
15.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:12

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02270-DS-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 26.10.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstr. 102: außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO in Verbindung mit Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Beschlussvorschlag: 1. Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „GU Asyl – Weißdornstr. 102“ (7.0001495.700) in Höhe von 1.300.000,00 € bestätigt (insgesamt 6.276.000,00 € excl. der bereits im Jahr 2015 bestätigten Planungsmittel in Höhe von 255.000 €). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“(1098400000). 2. Die Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses wird bestätigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2015 2015 255.000,00 € 2016 2016 6.276.000,00 € GU-Asyl – Weißdornstraße 102 (7.0001495.700) Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: s. Anlage HAUSHALTSVORLAGE Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Bauvorhaben: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstraße 102, 04209 Leipzig Umbau und Sanierung Bauherrenamt: Stadt Leipzig Sozialamt Burgplatz 1/Stadthaus, 04109 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 15.08.2016 Sachverhalt Vorlage: VI-DS-02270-DS-02: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstraße 102, 04209 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 15.08.2016 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 3 1.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 3 1.2 Ableitung des Bedarfes 3 1.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme 3 1.4 Alternativlösungen 4 1.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 4 2 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 4 2.1 Städtebauliche Einordnung 4 2.2 Erläuterung der Planung und Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 4 2.3 Eigentumsverhältnisse 5 2.4 Energiekonzept 5 2.5 Barrierefreies Bauen 8 3 Finanzielle Auswirkungen 8 5 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte 10 6 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 10 6.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 10 6.2 Auswirkungen auf den Stellenplan 10 6.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 10 Seite 2 von 11 Sachverhalt Vorlage: VI-DS-02270-DS-02: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstraße 102, 04209 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 15.08.2016 Kurzerläuterung Das im Jahr 1974 errichtete achtgeschossige Gebäude in der Weißdornstraße 102 wurde in den vergangenen Jahren als ökumenisches Gästehaus genutzt und in den letzten Jahren des Leerstandes durch Vandalismus stark in Mitleidenschaft gezogen. 1 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 1.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Aufgrund von Vandalismus müssen insbesondere die Innenausbauten und Haustechnik der KG 410 bis 450 umfassend erneuert werden, da die gesamten Anlagen zerstört wurden. 1.2 Ableitung des Bedarfes Aufgrund der aktuellen Zahlen und der Situation von Asylbewerbern und Flüchtlingen in provisorischen Unterkünften besteht dringender Bedarf für die Unterkunft in der Weißdornstraße 102. 1.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bisher noch keine Prognose für das Jahr 2016 herausgegeben. Der Lenkungsausschuss Asyl der Landesdirektion Sachsen, ein Gremium welches mit staatlichen und kommunalen Vertretern besetzt ist, ist in seiner Sitzung vom 15.01.2016 für die weiteren Planungen zunächst davon ausgegangen, dass im Jahr 2016 ca. 51.000 Asylbewerber und Flüchtlinge im Freistaat Sachsen eintreffen werden. Die aktuelle Zuweisungsplanung der Landesdirektion vom 21.07.2016 sieht eine Aufnahme von insgesamt 1.624 Personen bis 31.08.2016 in Leipzig vor. Diese Prognose ist verbindlich zu erfüllen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen geht die Stadt Leipzig davon aus, dass tatsächlich bis Jahresende 3.000 Personen aufgenommen werden und dass sicherheitshalber ein Puffer für die Unterbringung von weiteren 2.000 Personen vorgehalten werden sollte. Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. Die Baumaßnahme ist äußerst dringlich, da angemessene Unterkünfte benötigt werden. Aufgrund der Dringlichkeit zur Schaffung von dauerhaften Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber wurden im Rahmen der mit der Vorlage VI-DS-01935-NF-001 „Weitere Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten“ festgelegten Wertgrenzen durch den Oberbürgermeister am 05.02.2016 auf der Grundlage einer ersten Kostenschätzung außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 4.976.000,00 EUR bereitgestellt. Um die Ausschreibung der Bauleistungen auf der Grundlage der Entwurfsplanung durchführen zu können, wurde gleichzeitig der Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Inzwischen ist die Ausführungsplanung abgeschlossen und eine komplette Kostenberechnung liegt vor. Somit ist die Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses erforderlich. Hieraus ergeben sich weitere zusätzliche Auszahlungen i. H. v. von 1.300.000,00 EUR, um die Maßnahme fertigzustellen. Seite 3 von 11 Sachverhalt Vorlage: VI-DS-02270-DS-02: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstraße 102, 04209 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 15.08.2016 1.4 Alternativlösungen Es handelt sich um ein Objekt in städtischem Eigentum, das langfristig für eine Wohnnutzung vorbereitet wird. Die Herrichtung des Objektes bietet der Stadt Leipzig die Möglichkeit, auf ggf. veränderte Bedarfslagen reagieren zu können und wenn notwendig auch andere Personengruppen im Objekt unterzubringen. Aufgrund der Knappheit an nutzbaren Gebäuden dieser Art gibt es kaum Objekte, die hinsichtlich ihrer Flexibilität und Wirtschaftlichkeit eine Alternativlösung darstellen könnten. 1.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei einer Nichtbeschlussfassung würden 336 Plätze ersatzlos wegfallen. Zur angemessenen Unterbringung von asylsuchenden Menschen erforderliche Kapazitäten würden nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Damit wäre die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich. 2 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 2.1 Städtebauliche Einordnung Das Gebäude Weißdornstraße ist ein freistehendes achtgeschossiges Gebäude, dessen Längsseiten parallel zur Parkallee verlaufen. Auf der Seite Parkallee befindet sich der Haupteingang des Gebäudes während sich auf der Rückseite zur Weißdornstraße die Zuwegung für PKW bzw. Ver- und Entsorgung befindet. 2.2 Erläuterung der Planung und Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276) Errichtung eines Zaunes entlang der Grundstücksgrenzen, Baufreimachung, Rodung von überwachsenen Büschen und Hecken, Zuwegung. Die Schmutz- und Regenwasserableitungen außerhalb des Gebäudes bis zur Einleitung in das öffentliche Kanalsystem sind undicht und alle sanierungsbedürftig. Im Zuge der Neugestaltung der Außenanlagen sind die Leitungen und Schächte zu erneuern. KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276) Die Raumstrukturen im Gebäude bleiben weitestgehend erhalten, größere Räume werden mittels Trockenbau in kleinere Einheiten unterteilt. Sämtliche Innentüren und Fenster müssen ersetzt werden. Die kleinen WC-Einheiten werden durch große Gemeinschaftsbäder mit neuen Boden- und Wandbelägen sowie Sanitärkeramik ersetzt. Der demolierte Aufzug im Bestandsschacht wird ersetzt, zudem wird im zweiten Gebäudeflügel ein weiterer Aufzug eingebaut, der die Zwischenebenen anfährt und somit beide Gebäudeflügel barrierefrei zugänglich sind. Die Fußböden sind im gesamten Gebäude zu erneuern. Alle Bereiche sind neu zu streichen. Gemäß den Vorgaben der EnEV 2014 wird das Gebäude energetisch modernisiert und erhält neben neuen Fenstern eine Dämmung (WDVS) der Gebäudehülle. Eingangstüren sowie die Pfosten-Riegel-Konstruktion am Treppenhaus werden ebenfalls erneuert. Im gesamten Gebäude sind umfangreiche Brandschutzmaßnahmen durchzuführen (Einbau von Brandschutz- und Rauchschutztüren, brandschutzgerechte Schottungen aller Installationsdurchführungen durch Decken und Brandwände, Aufwertungen der Trennwände zwischen den Wohneinheiten als Brandwände, Brandschutzverkleidungen vorhandener Stahlkonstruktionen im Gebäude etc.). Seite 4 von 11 Sachverhalt Vorlage: VI-DS-02270-DS-02: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstraße 102, 04209 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 15.08.2016 Die tragenden Außenwandelemente im obersten Geschoss weisen in vier Bereichen konstruktive Schäden auf, die zwingend zu sanieren sind (Ablösen der Wetterschutzschale vom tragenden Kern der Wandplatten). KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) siehe Pkt. 2.4 Da die komplette Heizungsanlage im Keller demontiert wurde, als auch Rohrleitungen und Heizkörper beschädigt bzw. entwendet wurden, muss eine komplett neue Heizungsanlage mit neuem Rohrleitungssystem und Heizkörpern eingebaut werden. Für die Küchen und alle innenliegenden Bäder werden jeweils Lüftungsanlagen, die über Dach geführt werden, installiert. Die komplette Sanitärinstallation ist zu erneuern. Die vorhandene Elektro- und Informationstechn. Anlage ist komplett zu demontieren. Es ist entsprechend nach Ausstattungsvorgaben durch das Sozialamt eine Neuanlage zu errichten. Schwerpunkte sind: Hauptverteilung, Verteilungen auf den Etagen, Zuleitungen zu den entsprechenden Verteilern, Beleuchtungsanlage, Anschlussmöglichkeiten in den Bewohnerzimmern, Antennenanlage, Vorverkabelung Datennetz für W-LAN und Videoanlage in den Verteilergängen. Die Außentüren werden mit elektrischen Türöffnern versehen, die Wohnungs- und Zimmertüren erhalten eine elektronische Schließanlage. KG 500 Außenanlagen (DIN 276) Anzahl PKW-Stellplätze: 6 Anzahl Fahrrad Stellplätze: 83 (zwei Fahrradräume im Gebäude) Zudem erhält das Gelände auf ca. 203 m eine umlaufende Zaunanlage. 2.3 Eigentumsverhältnisse Das Grundstück sowie das Gebäude gehören der Stadt Leipzig, Liegenschaftsamt. Es erfolgt eine Übertragung der Fachliegenschaft an das Sozialamt bei Fertigstellung des Gebäudes. Gemarkung Schönau (0432) Flurstücksnummer 769 Flurstücksgröße in m² 2.801,00 Eigentum Stadt Leipzig 2.4 Energiekonzept Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant: Seite 5 von 11 Sachverhalt Vorlage: VI-DS-02270-DS-02: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstraße 102, 04209 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 15.08.2016 Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten: Weißdornstraße 102 Neubau Erweiterungsneubau Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz ✘ Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz Modernisierung der äußeren Hülle Modernisierung einzelner Bauteile Energetischer Standard/Energiekonzept: Passivhaus EnEV 2014 mit Passivhauskomponenten EnEV 2014 ✘ Einhaltung des U-Wertes entspr. der Bauteilvorgaben der EnEV 2014 Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP): Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht. Der Passivhausstandard wurde untersucht. Kennwerte Heizwärmebedarf Primärenergiebedarf Luftdichtheit n50 Soll-Wert max.15 max.120 0,60 kWh/(m²a) kWh/(m²a) h1 Für die Mehraufwendungen zur Erreichung als Passivhausstandard gegenüber den Anforderungen der EnEV 2014 wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt. Nachweis nach EnEV 2014: Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Anforderungswert: Neubau mod. Altbau Primärenergiebedarf CO² –Emission Mittlerer U-Wert kWh/(m²a) kg/(m²a) W/m²K Soll-Wert Ist-Wert Planung 64,6 118,4 40,5 1,69 23,3 16,9 0,59 Seite 6 von 11 Sachverhalt Vorlage: VI-DS-02270-DS-02: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstraße 102, 04209 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 15.08.2016 Energieträger: Folgende Energieträger wurden untersucht: Anwendung Fernwärme geeignet Erdwärme geeignet Gas geeignet Holz-Pellets geeignet geBemerkung/Begründung wählt Primärenergiefaktor = 0,31 ✘ Fazit: Im Rahmen der Planung wurden verschiedene Energieträger auf Wirtschaftlichkeit untersucht. Das Ergebnis des Energieträgerentscheids ist Fernwärme. KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) Wärmeerzeugung und -verteilung: Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Fernwärmestation aus dem Fernwärmenetz der Leipziger Stadtwerke. Es wird eine untere Verteilung als Zweirohrnetz mit 4 Heizkreisen (BA1, BA2, RLT und WWB) aufgebaut, die durch Strangregulierventile abgeglichen wird. Für die Beheizung der Räume werden Röhrenradiatoren eingesetzt. Warmwassererzeugung: Die Warmwasserbereitung wird über einen zentralen Warmwasserspeicher realisiert. Die Beheizung erfolgt durch die Fernwärmestation. Für die Einhaltung der DIN 1988 wird eine Zirkulation mit thermischen Regulierventilen eingebaut. Lufttechnische Anlagen: Im Gebäude werden 5 RLT-Anlagen eingebaut. Für die Sanitäranlagen werden je BA eine zentrale Zuund Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung eingesetzt. Die Küchen erhalten als Dunst- und Wärmeabzug je BA eine Abluftanlage. Die Zuluftnachführung erfolgt über Außenluftdurchlässe in den Fenstern der Küchen und Aufenthaltsräume. Die Anlagen fallen nicht in den Geltungsbereich der ENEV 2014 (Volumenstrom < 4000 m³/h) und der ERP-Richtlinie 2016 (Einrichtungsanlagen für Dunst- und Wärmeabzug). Für die Entlüftung der Personal-WC und Putzräume im BA2 werden Einzelraumlüfter gem. DIN 18017 installiert. Wasser/Abwasser: Das Gebäude wird aus dem öffentlichen Trinkwassernetz versorgt. Es verfügt über einen Anschluss für beide BA. Die Verteilung von Kalt- und Warmwasser erfolgt strangweise zu den Sanitär- und Küchenkernen durch den Keller. Schmutz- und Regenwasser werden je BA getrennt aus Gebäude geführt und in das entsprechende öffentliche Kanalsystem eingeleitet. Stark- und Schwachstrom: Das Gebäude wird komplett mit einer neuen stark- und schwachstromtechnischen Anlage ausgestattet. Sämtliche vorhandenen Anlagenteile die dem Betrieb des Hauses dienten sind durch Vandalismus zerstört wurden. Seite 7 von 11 Sachverhalt Vorlage: VI-DS-02270-DS-02: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstraße 102, 04209 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 15.08.2016 Die Anlage umfasst folgende Komponenten: - neue Hauptverteilungen und Unterverteilungen auf den Gängen - Kabel und Leitungen - Beleuchtungsanlage - Sicherheitsbeleuchtungsanlage - flächendeckende Brandmeldeanlage zur Aufschaltung auf die Feuerwehr - Antennenanlage mit Parabolspiegel und Anschlüsse in den Bewohnerzimmern - Videoüberwachung auf den Gängen und Treppenanlagen - interne und externe Blitzschutzanlage Der vorhandene Aufzug wird ertüchtigt. Im höhenmäßig versetzten Gebäudesegment wird ein neuer Aufzug eingebaut. 2.5 Barrierefreies Bauen Siehe Pkt. 2.2 3 Finanzielle Auswirkungen Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenschätzung nach DIN 276 vom 14.12.2015 und vom 20.07.2016 Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Summe Kostenschätzung vom 14.12.2015 in Euro Kostenfeststellung vom 20.07.2016 in Euro Differenz Summe 50.000 2.506.000 1.300.000 160.000 100.000 3.160.000 1.536.000 500.000 50.000 654.000 236.000 340.000 960.000 4.976.000 980.000 6.276.000 20.000 1.300.000 Die Grundlage für die Kosten des Baubeschlusses VI-DS-02270 vom 05.02.2016 bildete zum damaligen Zeitpunkt die Kostenschätzung, welche eine noch nicht alle Leistungen umfassende Planungstiefe aufweisen konnte. Dies war vor allem der hohen Dringlichkeit des Projekts geschuldet und der Notwendigkeit, die Baumaßnahme bereits im März 2016 zu beginnen. Mit Fortschreiben der Planung und Ausschreibung wurden die Kosten präzisiert. Des Weiteren wurden im Baugeschehen verschiedene gebäudebezogene Mängel sichtbar, welche trotz vorheriger Untersuchungen nicht erkannt werden konnten. Insgesamt ergeben sich nunmehr zusätzliche Auszahlungen in Höhe von 1.300.000,00 €. Die Kostenerhöhung resultiert im Wesentlichen aus Folgendem: KG Mehrbedarf Begründung 200 50.000,00 € Zusätzlich zu den bereits geplanten Maßnahmen mussten die Schmutz- und Regenwasserleitungen komplett erneuert werden. Seite 8 von 11 Sachverhalt Vorlage: VI-DS-02270-DS-02: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstraße 102, 04209 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 15.08.2016 KG 300 Mehrbedarf Begründung 654.000,00 € Erweiterung der Brandschutzmaßnahmen: Im Zuge der Planung und Erteilung der Baugenehmigung mussten die vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen umfangreich erweitert werden. Dies betrifft v. a. den zusätzlich notwendigen Einbau von Brandschutztüren, die brandschutztechnische Schottung aller Installationsleitungen und Aufwertung der Trennwände zwischen den Wohneinheiten. - Kosten: ca. 320.000 € Stemm- und Malerarbeiten, Kernbohrungen: Durch die erweiterten Brandschutzmaßnahmen wurde es notwendig, eine große Anzahl an Türen auszutauschen und die Türöffnungen zu vergrößern. Des Weiteren waren umfangreiche Kernbohrungsarbeiten notwendig. Mit derart großen Eingriffen in die Bestandswände war der geplante Erhalt der bereits tapezierten und gestrichenen Wände nicht mehr möglich, so dass nunmehr alle Wände neu tapeziert und gestrichen werden müssen. - Kosten: ca. 139.000 € Estrich: Geplant war eine bereichsweise Erneuerung. Nach Entfernung des Bodenbelages stellte sich heraus, dass der Estrich in großen Teilen nicht mehr tragfähig ist und umfassend abgebrochen und erneuert werden muss. - Kosten: ca. 70.000 € Giebelseiten: Im Zuge der Baumaßnahmen stellte sich heraus, dass die Wände der Giebelseiten im obersten Bereich (Dachterrasse) nicht mehr die notwendige Festigkeit aufwiesen (Ablösung der Wetterschale der Mehrschichtenplatte) und somit umfassend saniert werden muss um die Standsicherheit der Wände zu gewährleisten. - Kosten: ca. 30.000 € Schadstoffe: Es wurde festgestellt, dass die Fassadenfugen und Fensterbänke asbestbelastet sind und kostenaufwändig abgebrochen und entsorgt werden müssen. - Kosten: ca. 65.000 € Aufzug: An der geplanten Stelle des Aufzuges lag verdeckt hinter einer Trockenbauwand ein Versorgungsschacht, welcher fast komplett mit Beton verfüllt war. Die Prüfung der Planer ergab, dass kein alternativer Standort für den Aufzug möglich war. Somit musste dieser komplett entfernt werden. - Kosten: ca. 30.000 € 400 236.000,00 € Die Sanitäranlagen (v.a. Installationsleitungen) müssen komplett erneuert werden. Des Weiteren ist aufgrund der Erhöhung der Kapazität im Vergleich zum vorangegangenen Baubeschluss eine Erweiterung der Anlagen notwendig. 500 340.000,00 € Zum Projektbeginn konnte der Umfang der Maßnahmen an den Außenanlagen noch nicht eingeschätzt werden. Dies war erst mit Beauftragung einer Fachplanerin möglich. Die ehemals eingestellten Kosten bezogen sich nur auf minimale Eingriffe an der Gebäudekante. Nunmehr müssen große Flächen befestigt werden (Zufahrt für Feuerwehr/ Müllfahrzeuge, Unfallschutz). 700 20.000,00 € Durch die zusätzlich notwendigen Leistungen war teilweise die Anpassung der Planerhonorare notwendig. Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine weitere außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element „GU Asyl – Weißdornstr. 102“ (7.0001495.700) in Höhe von 1.300.000,00 € benötigt (insgesamt 6.276.000,00 € excl. der bereits im Jahr 2015 bestätigten Planungsmittel in Höhe von 255.000 €). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt Asyl“ (1098400000). Seite 9 von 11 Sachverhalt Vorlage: VI-DS-02270-DS-02: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstraße 102, 04209 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 15.08.2016 4 Fristenplan Baubeginn Fertigstellung Inbetriebnahme 5 01.02.2016 23.12.2016 01.01.2017 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wird erreicht. Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 Kanon.Plan Architekten und Ingenieure Freianlagen nach § 38 Tragwerksplanung nach § 49 LP Bauplanung GmbH Technische Ausrüstung nach § 53 HLS: INP Ingenieure; ELT: B-Plan Ingenieure für Elektrotechnik 6 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 6.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist: in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt Die Maßnahme der Vorlage ist: ein Neubau ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG) Die Nutzungskosten werden im Rahmen des Ausführungsbeschlusses über die Betreibung des Objektes ermittelt. 6.2 Auswirkungen auf den Stellenplan Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan. 6.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander. Seite 10 von 11 Sachverhalt Vorlage: VI-DS-02270-DS-02: Errichtung einer Anlage für soziale Zwecke in der Weißdornstraße 102, 04209 Leipzig - Umbau und Sanierung Stand vom: 15.08.2016 Kennwerte des Vorhabens: BGF KG 300 + 400 8148,24 m² 4.696.000,00 € BKI – Kennwertvergleich mit einer Modernisierung von Altbau/Mehrfamilienhaus Von-Wert KG 300 + 400/BGF Kennwerte des Bemerkungen/Begründung Vorhabens 671,00 €/m² > 540,73 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. zurück zum Anfang Seite 11 von 11