Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1192788.pdf
Größe
7,0 MB
Erstellt
12.08.16, 12:00
Aktualisiert
27.09.16, 09:49

öffnen download melden Dateigröße: 7,0 MB

Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03147 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau Beschluss des Oberbürgermeisters vom 20.09.2016: 1. Die Baumaßnahme behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 536.000 €, bei einem Stadtanteil von 192.900 €. 3. Im PSP-Element Deckenbauprogramm (7.0000639.700) werden 2016 brutto 140.000 € bereitgestellt. 4. Im PSP-Element Bushaltestellen (1.100.54.1.0.01.16) werden 2016 brutto 129.000 € bereitgestellt. Die Erträge werden im PSP-Element Bushaltestellen (1.100.54.1.0.01.16) im Jahr 2016 mit brutto 37.800 € und im Jahr 2017 im PSP-Element Bushaltestellen (106654100024) brutto 65.000 € geplant. 5. Im PSP-Element Reko LSA (7.0000497.700) werden 2016 brutto 267.000 € bereitgestellt. Die Einzahlungen werden im PSP-Element Reko LSA (7.0000497.705) im Jahr 2016 mit brutto 240.300 € geplant. 6. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2017 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2016 und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 2017 37.800 65.000 1.100.54.1.0.01.16 106654100024 2016 129.000 1.100.54.1.0.01.16 2016 240.300 7.0000497.705 2016 267.000 140.000 7.0000497.700 7.0000639.700 x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Prüfkatalog Zusammenfassung Sachverhalt Fotodokumentation Lageplan A3 Übersichtsplan A4 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) Stad t Leip niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs-und Tiefbauamt 15.08.2016 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße Bau- und Finanzierungsbeschluss Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau Die vorhandenen Haltestellen sind zurzeit nicht behindertengerecht ausgebaut. Die Straßenbahngleise werden nicht mehr genutzt, da die Straßenbahnlinie eingestellt und durch Busse ersetzt wurde. Die landwärtige Haltestelle wird an den LSA-Knoten Martinstraße/Zweinaundorfer Straße verlegt. Der Gehweg wird im Haltestellenbereich auf 3,45 m verbreitert und das südliche Gleis zurückgebaut. Gleichzeitig wird die Fahrbahn im Kreuzungsbereich Martinstraße/ Zweinaundorfer Straße und im Bereich des Gleisrückbaues saniert. Die stadtwärtige Haltestelle Richtung Hauptbahnhof wird in der Lage nicht verändert und an der vorhandenen Stelle behindertengerecht ausgebaut. Die Lichtsignalanlage (LSA) am Knoten Martinstraße/Zweinaundorfer Straße wird mit dem Ausbau der Haltestellen rekonstruiert. Die vorhandenen Maste sowie der Schaltschrank werden zurückgebaut und durch neue Anlagen ersetzt, wobei zur Reduzierung der Anzahl Kombimaste LSA/Beleuchtung eingebaut werden. Die LSA wird mit Blindentastern ausgestattet. Gleichzeitig werden Bodenindikatoren in den Gehwegen im Bereich der Haltestellen und LSA-Überwegen eingebaut. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 536.000 € Brutto. Die Planungskosten für die Leistungsphasen 3-6 wurden bereits aus Planungsmitteln des Verkehrs- und Tiefbauamtes geleistet. Die Planungskosten für die Leistungsphasen 7-9 wurden dem Fahrbahnausbau zu geschlagen. Gesamt Gesamt davon Aufwand 1.100.54.1.0.01.16 Bushaltestellen Auszahlungen 7.0000497.700 Reko LSA 7.0000639.700 Ausbau Fahrbahn Erträge 1.100.54.1.0.01.16 Bushaltestellen 106654100024 Bushaltestellen (Gleisrückbau u. Fahrbahnwiederherst.) Einzahlung 7.0000497.705 Reko LSA 536.000 € 129.000 € 267.000 € 140.000 € 37.800 € 65.000 € 240.300 € Stadtanteil Die Realisierung ist im II. Quartal 2017 (Bauzeit ca. 12 Wochen) vorgesehen. 192.900 € Verkehrs- und Tiefbauamt 15.08.2016 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau Bau- und Finanzierungsbeschluss Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau 1. Grundlagen Der behindertengerechte Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße ist Bestandteil des Programms behindertengerechter Ausbau von Bushaltestellen der Stadt Leipzig 2016. Die Stadt Leipzig ist der Baulastträger für Bushaltestellen. Das Programm wurde aufgelegt aufgrund der Forderung der Europäischen Union, Barrierefreiheit aller Bus- und Bahnhaltestellen bis 2022 zu schaffen. Der behindertengerechte Ausbau von Haltestellen wurde damit Bestandteil des deutschen Personenförderungsgesetzes. 2. Veranlassung und Zielstellung Die vorhandenen Haltestellen sind zurzeit nicht behindertengerecht ausgebaut. Die Straßenbahngleise werden nicht mehr genutzt, da die Straßenbahnlinie eingestellt und durch Busse ersetzt wurde. 3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung wäre die Beibehaltung des vorhandenen ungenügenden Zustandes. 4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen Die landwärtige Haltestelle Richtung Mölkau liegt zurzeit zwischen zwei Einfahrten und hat eine nutzbare Länge von 10 m. Sie entspricht somit nicht den Anforderungen eines behindertengerechten Ausbaues. Aus diesem Grund wird die Haltestelle an den LSA-Knoten Martinstraße/Zweinaundorfer Straße verlegt. Der Gehweg im Bereich des Knotens Martinstraße/Zweinaundorfer Straße ist gegenwärtig nur ca. 1,80 m breit und somit zu schmal, um gleichzeitig von wartenden Fahrgästen und Fußgängern genutzt zu werden. Deshalb wird der Gehweg auf 3,45 m verbreitert. Die Befestigung des Gehweges erfolgt in Betonpflaster 25 cm x 25 cm im Bereich der Buswartefläche bzw. mit Gehwegplatten 80 cm x 60 cm mit beidseitigen Mosaikpflasterstreifen außerhalb der Warteflächen. Mit dieser Verbreiterung ist auch die Nachrüstung eines Fahrgastunterstandes zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Aufgrund dieser notwendigen Verbreiterung würde der motorisierte Individualverkehr (MIV) und der Radfahrer auf das vorhandene südliche Straßenbahngleis gedrückt. Diese Situation wäre ungünstig für den Radfahrer und den MIV. Da die Straßenbahn auf der Zweinaundorfer Straße durch Busse ersetzt wurde, ist ein Rückbau des Gleises möglich und wird mit der Maßnahme realisiert. Gleichzeitig wird die Fahrbahn im Kreuzungsbereich Martinstraße/Zweinaundorfer Straße und im Bereich des Gleisrückbaues saniert. Die stadtwärtige Haltestelle Richtung Hauptbahnhof wird in der Lage nicht verändert und an der vorhandenen Stelle behindertengerecht ausgebaut. Diese Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand ausgerüstet. Die Netz Leipzig GmbH verlegt im III. Quartal 2016 zwischen Kohlgartenweg und Martinstraße eine neue Fernwärmeleitung. Mit dem Bau der Fernwärmeleitung wird bereits das nördliche Gleis im Baubereich zurück- und die nördliche Fahrbahn ausgebaut. Zum Zeitpunkt des Ausbaues der nördlichen Haltestelle ist somit in diesem Bereich das Straßenbahngleis bereits ausgebaut und die nördliche Fahrbahn saniert. Die Lichtsignalanlage (LSA) am Knoten Martinstraße/Zweinaundorfer Straße wird mit dem Ausbau der Haltestellen rekonstruiert. Die vorhandenen Maste sowie der Schaltschrank 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 15.08.2016 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau werden zurückgebaut und durch neue Anlagen ersetzt, wobei zur Reduzierung der Anzahl Kombimaste LSA/Beleuchtung eingebaut werden. Die LSA wird mit Blindentastern ausgestattet. Gleichzeitig werden Bodenindikatoren in den Gehwegen im Bereich der Haltestellen und LSA-Überwege eingebaut. 5. Finanzierung Die Gesamtkosten für die Planung und den Bau betragen 536.000 € Brutto. Die Planungskosten für die Leistungsphasen 3-6 wurden bereits aus Planungsmitteln des Verkehrs- und Tiefbauamtes geleistet. Die Planungskosten für die Leistungsphasen 7-9 wurden dem Fahrbahnausbau zu geschlagen. Auf der Grundlage der ZVNL-ÖPNV-Richtlinie 2006 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 309.000 € für den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen einschließlich der Rekonstruktion der LSA. Nicht förderfähig ist der Gleisrückbau einschließlich Wiederherstellung der Fahrbahn im ehemaligen Gleisbereich in Höhe von 65.000 €. Diese Kosten trägt die LVB (GmbH) zu 100 %, geregelt in einem Koordinierungsvertrag. Gleichfalls nicht förderfähig sind die Gehwegbereiche außerhalb der Bushaltestellen sowie der Ausbau der verbleibenden Fahrbahn zwischen Gleisrückbau und Gehwegborden. Ermittlung der Baukosten Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Gehwege außerhalb Haltestellen LSA-Tiefbau/Blindenleitsystem* LSA-Ausrüstung* Fahrbahnausbau u. Planungskosten LP 7-9 Gleisrückbau und Fahrbahnwiederherstellung Gesamtkosten für den Bau 42.000 € 22.000 € 185.000 € 82.000 € 140.000 € 65.000 € 536.000 € Ermittlung der über den ZVNL nicht zuwendungsfähigen Kosten: Gehwege außerhalb Bushaltestellen Fahrbahnausbau u. Planungskosten 7-9 Gleisrückbau und Fahrbahnwiederherstellung in dem Bereich nicht zuwendungsfähige Kosten: 22.000 € 140.000 € 65.000 € 227.000 € Ermittlung der Fördermittel: Zuwendungsfähige Kosten: Bei einer 90 % Förderung ergeben sich die FöMi wie folgt: FöMi Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen FöMi LSA-Tiefbau/Blindenleitsystem* FöMi LSA-Ausrüstung* ZVNL-Fördermittel insgesamt: Ermittlung der Erträge und Einzahlungen Anteil LVB (GmbH) Gleisrückbau u. Fahrbahnwiederherstellung ZVNL-Fömi Summe der Erträge und Einzahlungen Daraus ergibt sich der Stadtanteil *Im weiterem Teil als Reko-LSA bezeichnet 309.000 € 37.800 € 166.500 € 73.800 € 278.100 € 65.000 € 278.100 € 343.100 € 192.900 € 2 Verkehrs- und Tiefbauamt 15.08.2016 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau Damit ergibt sich folgender Finanzierungsansatz: Gesamt Gesamt davon Aufwand 1.100.54.1.0.01.16 Bushaltestellen Auszahlungen 7.0000497.700 Reko LSA 7.0000639.700 Ausbau Fahrbahn 536.000 € 129.000 € 267.000 € 140.000 € Erträge 1.100.54.1.0.01.16 Bushaltestellen 37.800 € 106654100024 Bushaltestellen (Gleisrückbau und 65.000 € Fahrbahnwiederherstellung in dem Bereich) Einzahlung 7.0000497.705 Reko LSA 240.300 € Stadtanteil 192.900 € 6. Grunderwerb Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. 7. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit Die Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgebaut. Die Lichtsignalanlage Martinstraße/Zweinaundorfer Straße wird mit Blindentastern und Bodenindikatoren für Blinde und Sehschwache ausgerüstet. 8. Bauzeit und Umleitung In diesem Jahr wird in der nördlichen Fahrbahn eine neue Fernwärmeleitung verlegt und das nördliche Gleis zurück gebaut. Aus diesem Grund soll zeitnah die südliche Fahrbahnseite gebaut werden. Die Ausschreibung soll deshalb 2016 noch erfolgen, damit der Bau im II. Quartal 2017 durchgeführt werden kann. Die Bauzeit beträgt ca.12 Wochen. Der behindertengerechte Ausbau der Haltestellen erfolgt in zwei Abschnitten getrennt nach südlicher und nördlicher Haltestelle unter halbseitiger Sperrung der Zweinaundorfer Straße, wobei der Verkehr mit einer Wechsel-LSA an der Baustelle vorbei geführt wird. Die Querung der Fußgänger über die Zweinaundorfer Straße erfolgt gesichert mit einer mobilen FSA. Innerhalb dieser Sperrung wird gleichfalls der Gleisrückbau und der Fahrbahnausbau durchgeführt. 9. Sonstiges Altlasten/Abfall: 3 Verkehrs- und Tiefbauamt 15.08.2016 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau Die Untersuchung der Asphalt- und ungebundenen Schichten ergab, dass diese als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind. Kampfmittel: Im Baubereich ist keine Belastung mit Kampfmitteln bekannt. Anliegerinformation: Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, die Presse und kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb. 4 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, 09.08.2016 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau Bild 1: vorhandene landwärtige Haltestelle mit zu geringer Länge 1 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, 09.08.2016 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau Bild 2: geplante landwärtige Haltestelle vorhandener Gehweg (Breite 1,80 m) 2 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, 09.08.2016 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau Bild 3: vorhandene stadtwärtige Haltestelle am nördlichen Fahrbahnrand 3 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, 09.08.2016 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau Bild 4: nördlicher Gehwegbereich: starke Beschädigung der Gehwegplatten 4 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig, 09.08.2016 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau Bild 5: südliche Fahrbahn, Blickrichtung stadtauswärts schlechter Fahrbahnzustand 5 Übersichtsplan