Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1192788.pdf
Größe
7,0 MB
Erstellt
12.08.16, 12:00
Aktualisiert
27.09.16, 09:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03147
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen
Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und
Fahrbahnausbau
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 20.09.2016:
1.
Die Baumaßnahme behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der
Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau wird realisiert
(Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung).
2.
Die Gesamtkosten für den Bau betragen 536.000 €, bei einem Stadtanteil von 192.900 €.
3.
Im PSP-Element Deckenbauprogramm (7.0000639.700) werden 2016 brutto 140.000 €
bereitgestellt.
4.
Im PSP-Element Bushaltestellen (1.100.54.1.0.01.16) werden 2016 brutto 129.000 €
bereitgestellt. Die Erträge werden im PSP-Element Bushaltestellen (1.100.54.1.0.01.16) im Jahr
2016 mit brutto 37.800 € und im Jahr 2017 im PSP-Element Bushaltestellen (106654100024)
brutto 65.000 € geplant.
5.
Im PSP-Element Reko LSA (7.0000497.700) werden 2016 brutto 267.000 € bereitgestellt.
Die Einzahlungen werden im PSP-Element Reko LSA (7.0000497.705) im Jahr 2016 mit brutto
240.300 € geplant.
6.
Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses 2016 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2017 übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des
Jahresrechnungsergebnisses 2016 und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen
zum gegebenen Zeitpunkt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
2017
37.800
65.000
1.100.54.1.0.01.16
106654100024
2016
129.000
1.100.54.1.0.01.16
2016
240.300
7.0000497.705
2016
267.000
140.000
7.0000497.700
7.0000639.700
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Prüfkatalog
Zusammenfassung
Sachverhalt
Fotodokumentation
Lageplan A3
Übersichtsplan A4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
Stad
t
Leip
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs-und Tiefbauamt
15.08.2016
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer
Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau
Die vorhandenen Haltestellen sind zurzeit nicht behindertengerecht ausgebaut. Die Straßenbahngleise werden nicht mehr genutzt, da die Straßenbahnlinie eingestellt und durch Busse
ersetzt wurde.
Die landwärtige Haltestelle wird an den LSA-Knoten Martinstraße/Zweinaundorfer Straße
verlegt. Der Gehweg wird im Haltestellenbereich auf 3,45 m verbreitert und das südliche
Gleis zurückgebaut. Gleichzeitig wird die Fahrbahn im Kreuzungsbereich Martinstraße/
Zweinaundorfer Straße und im Bereich des Gleisrückbaues saniert.
Die stadtwärtige Haltestelle Richtung Hauptbahnhof wird in der Lage nicht verändert und an
der vorhandenen Stelle behindertengerecht ausgebaut.
Die Lichtsignalanlage (LSA) am Knoten Martinstraße/Zweinaundorfer Straße wird mit dem
Ausbau der Haltestellen rekonstruiert. Die vorhandenen Maste sowie der Schaltschrank werden zurückgebaut und durch neue Anlagen ersetzt, wobei zur Reduzierung der Anzahl Kombimaste LSA/Beleuchtung eingebaut werden. Die LSA wird mit Blindentastern ausgestattet.
Gleichzeitig werden Bodenindikatoren in den Gehwegen im Bereich der Haltestellen und
LSA-Überwegen eingebaut.
Die Gesamtkosten für den Bau betragen 536.000 € Brutto. Die Planungskosten für die Leistungsphasen 3-6 wurden bereits aus Planungsmitteln des Verkehrs- und Tiefbauamtes geleistet. Die Planungskosten für die Leistungsphasen 7-9 wurden dem Fahrbahnausbau zu
geschlagen.
Gesamt
Gesamt
davon
Aufwand
1.100.54.1.0.01.16 Bushaltestellen
Auszahlungen
7.0000497.700 Reko LSA
7.0000639.700 Ausbau Fahrbahn
Erträge
1.100.54.1.0.01.16 Bushaltestellen
106654100024 Bushaltestellen (Gleisrückbau u. Fahrbahnwiederherst.)
Einzahlung
7.0000497.705 Reko LSA
536.000 €
129.000 €
267.000 €
140.000 €
37.800 €
65.000 €
240.300 €
Stadtanteil
Die Realisierung ist im II. Quartal 2017 (Bauzeit ca. 12 Wochen) vorgesehen.
192.900 €
Verkehrs- und Tiefbauamt
15.08.2016
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße
einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der
Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau
1. Grundlagen
Der behindertengerechte Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer
Straße ist Bestandteil des Programms behindertengerechter Ausbau von Bushaltestellen der
Stadt Leipzig 2016. Die Stadt Leipzig ist der Baulastträger für Bushaltestellen. Das
Programm wurde aufgelegt aufgrund der Forderung der Europäischen Union, Barrierefreiheit
aller Bus- und Bahnhaltestellen bis 2022 zu schaffen. Der behindertengerechte Ausbau von
Haltestellen wurde damit Bestandteil des deutschen Personenförderungsgesetzes.
2. Veranlassung und Zielstellung
Die vorhandenen Haltestellen sind zurzeit nicht behindertengerecht ausgebaut. Die
Straßenbahngleise werden nicht mehr genutzt, da die Straßenbahnlinie eingestellt und durch
Busse ersetzt wurde.
3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung wäre die Beibehaltung des vorhandenen ungenügenden
Zustandes.
4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen
Die landwärtige Haltestelle Richtung Mölkau liegt zurzeit zwischen zwei Einfahrten und hat
eine nutzbare Länge von 10 m. Sie entspricht somit nicht den Anforderungen eines
behindertengerechten Ausbaues. Aus diesem Grund wird die Haltestelle an den LSA-Knoten
Martinstraße/Zweinaundorfer Straße verlegt. Der Gehweg im Bereich des Knotens
Martinstraße/Zweinaundorfer Straße ist gegenwärtig nur ca. 1,80 m breit und somit zu
schmal, um gleichzeitig von wartenden Fahrgästen und Fußgängern genutzt zu werden.
Deshalb wird der Gehweg auf 3,45 m verbreitert. Die Befestigung des Gehweges erfolgt in
Betonpflaster 25 cm x 25 cm im Bereich der Buswartefläche bzw. mit Gehwegplatten 80 cm
x 60 cm mit beidseitigen Mosaikpflasterstreifen außerhalb der Warteflächen. Mit dieser
Verbreiterung ist auch die Nachrüstung eines Fahrgastunterstandes zu einem späteren
Zeitpunkt möglich. Aufgrund dieser notwendigen Verbreiterung würde der motorisierte
Individualverkehr (MIV) und der Radfahrer auf das vorhandene südliche Straßenbahngleis
gedrückt. Diese Situation wäre ungünstig für den Radfahrer und den MIV. Da die
Straßenbahn auf der Zweinaundorfer Straße durch Busse ersetzt wurde, ist ein Rückbau des
Gleises möglich und wird mit der Maßnahme realisiert. Gleichzeitig wird die Fahrbahn im
Kreuzungsbereich Martinstraße/Zweinaundorfer Straße und im Bereich des Gleisrückbaues
saniert.
Die stadtwärtige Haltestelle Richtung Hauptbahnhof wird in der Lage nicht verändert und an
der vorhandenen Stelle behindertengerecht ausgebaut. Diese Haltestelle ist mit einem
Fahrgastunterstand ausgerüstet. Die Netz Leipzig GmbH verlegt im III. Quartal 2016
zwischen Kohlgartenweg und Martinstraße eine neue Fernwärmeleitung. Mit dem Bau der
Fernwärmeleitung wird bereits das nördliche Gleis im Baubereich zurück- und die nördliche
Fahrbahn ausgebaut. Zum Zeitpunkt des Ausbaues der nördlichen Haltestelle ist somit in
diesem Bereich das Straßenbahngleis bereits ausgebaut und die nördliche Fahrbahn saniert.
Die Lichtsignalanlage (LSA) am Knoten Martinstraße/Zweinaundorfer Straße wird mit dem
Ausbau der Haltestellen rekonstruiert. Die vorhandenen Maste sowie der Schaltschrank
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
15.08.2016
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße
einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau
werden zurückgebaut und durch neue Anlagen ersetzt, wobei zur Reduzierung der Anzahl
Kombimaste LSA/Beleuchtung eingebaut werden.
Die LSA wird mit Blindentastern ausgestattet. Gleichzeitig werden Bodenindikatoren in den
Gehwegen im Bereich der Haltestellen und LSA-Überwege eingebaut.
5. Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Planung und den Bau betragen 536.000 € Brutto. Die
Planungskosten für die Leistungsphasen 3-6 wurden bereits aus Planungsmitteln des
Verkehrs- und Tiefbauamtes geleistet. Die Planungskosten für die Leistungsphasen 7-9
wurden dem Fahrbahnausbau zu geschlagen.
Auf der Grundlage der ZVNL-ÖPNV-Richtlinie 2006 kann diese Maßnahme gefördert werden.
Die Förderquote beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 309.000 € für den
behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen einschließlich der Rekonstruktion der LSA.
Nicht förderfähig ist der Gleisrückbau einschließlich Wiederherstellung der Fahrbahn im
ehemaligen Gleisbereich in Höhe von 65.000 €. Diese Kosten trägt die LVB (GmbH) zu 100
%, geregelt in einem Koordinierungsvertrag. Gleichfalls nicht förderfähig sind die
Gehwegbereiche außerhalb der Bushaltestellen sowie der Ausbau der verbleibenden
Fahrbahn zwischen Gleisrückbau und Gehwegborden.
Ermittlung der Baukosten
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen
Gehwege außerhalb Haltestellen
LSA-Tiefbau/Blindenleitsystem*
LSA-Ausrüstung*
Fahrbahnausbau u. Planungskosten LP 7-9
Gleisrückbau und Fahrbahnwiederherstellung
Gesamtkosten für den Bau
42.000 €
22.000 €
185.000 €
82.000 €
140.000 €
65.000 €
536.000 €
Ermittlung der über den ZVNL nicht zuwendungsfähigen
Kosten:
Gehwege außerhalb Bushaltestellen
Fahrbahnausbau u. Planungskosten 7-9
Gleisrückbau und Fahrbahnwiederherstellung in dem Bereich
nicht zuwendungsfähige Kosten:
22.000 €
140.000 €
65.000 €
227.000 €
Ermittlung der Fördermittel:
Zuwendungsfähige Kosten:
Bei einer 90 % Förderung ergeben sich die FöMi wie folgt:
FöMi Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen
FöMi LSA-Tiefbau/Blindenleitsystem*
FöMi LSA-Ausrüstung*
ZVNL-Fördermittel insgesamt:
Ermittlung der Erträge und Einzahlungen
Anteil LVB (GmbH) Gleisrückbau u. Fahrbahnwiederherstellung
ZVNL-Fömi
Summe der Erträge und Einzahlungen
Daraus ergibt sich der Stadtanteil
*Im weiterem Teil als Reko-LSA bezeichnet
309.000 €
37.800 €
166.500 €
73.800 €
278.100 €
65.000 €
278.100 €
343.100 €
192.900 €
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
15.08.2016
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße
einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau
Damit ergibt sich folgender Finanzierungsansatz:
Gesamt
Gesamt
davon
Aufwand
1.100.54.1.0.01.16 Bushaltestellen
Auszahlungen
7.0000497.700 Reko LSA
7.0000639.700 Ausbau Fahrbahn
536.000 €
129.000 €
267.000 €
140.000 €
Erträge
1.100.54.1.0.01.16 Bushaltestellen
37.800 €
106654100024 Bushaltestellen (Gleisrückbau und 65.000 €
Fahrbahnwiederherstellung in dem Bereich)
Einzahlung
7.0000497.705 Reko LSA
240.300 €
Stadtanteil
192.900 €
6. Grunderwerb
Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
7. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit
Die Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgebaut. Die Lichtsignalanlage
Martinstraße/Zweinaundorfer Straße wird mit Blindentastern und Bodenindikatoren für Blinde
und Sehschwache ausgerüstet.
8. Bauzeit und Umleitung
In diesem Jahr wird in der nördlichen Fahrbahn eine neue Fernwärmeleitung verlegt und das
nördliche Gleis zurück gebaut. Aus diesem Grund soll zeitnah die südliche Fahrbahnseite
gebaut werden. Die Ausschreibung soll deshalb 2016 noch erfolgen, damit der Bau im II.
Quartal 2017 durchgeführt werden kann.
Die Bauzeit beträgt ca.12 Wochen.
Der behindertengerechte Ausbau der Haltestellen erfolgt in zwei Abschnitten getrennt nach
südlicher und nördlicher Haltestelle unter halbseitiger Sperrung der Zweinaundorfer Straße,
wobei der Verkehr mit einer Wechsel-LSA an der Baustelle vorbei geführt wird. Die Querung
der Fußgänger über die Zweinaundorfer Straße erfolgt gesichert mit einer mobilen FSA.
Innerhalb dieser Sperrung wird gleichfalls der Gleisrückbau und der Fahrbahnausbau
durchgeführt.
9. Sonstiges
Altlasten/Abfall:
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
15.08.2016
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße in der Zweinaundorfer Straße
einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau
Die Untersuchung der Asphalt- und ungebundenen Schichten ergab, dass diese als nicht
gefährlicher Abfall deklariert sind.
Kampfmittel:
Im Baubereich ist keine Belastung mit Kampfmitteln bekannt.
Anliegerinformation:
Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, die Presse und kurz vor
Baubeginn durch den Baubetrieb.
4
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, 09.08.2016
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße
in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau
Bild 1:
vorhandene landwärtige Haltestelle mit zu geringer Länge
1
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, 09.08.2016
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße
in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau
Bild 2:
geplante landwärtige Haltestelle
vorhandener Gehweg (Breite 1,80 m)
2
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, 09.08.2016
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße
in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau
Bild 3:
vorhandene stadtwärtige Haltestelle am nördlichen Fahrbahnrand
3
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, 09.08.2016
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße
in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau
Bild 4:
nördlicher Gehwegbereich:
starke Beschädigung der Gehwegplatten
4
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig, 09.08.2016
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Martinstraße
in der Zweinaundorfer Straße einschließlich Gleisrückbau und Fahrbahnausbau
Bild 5:
südliche Fahrbahn, Blickrichtung stadtauswärts
schlechter Fahrbahnzustand
5
Übersichtsplan