Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1191511.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
08.08.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03103
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen
Holbeinstraße und Oeserstraße in Verbindung mit einer überplanmäßigen
Auszahlung in 2016 gemäß § 79 SächsGemO-Doppik im PSP-Element 7.0000526.700
i. H. v. 786.200 Euro
Beschlussvorschlag:
Die Beschlusspunkte 1 bis 2 und 5 bis 10 des Beschlusses RBV-2153/14 der Ratsversammlung vom
16.07.2014, die beiden Beschlusspunkte 1-2 der Dienstberatung Oberbürgermeisters vom
03.06.2014 (DBV-845/14) und die beiden Beschlusspunkte 1 - 2 der Dienstberatung des
Oberbürgermeisters vom 10.11.2015 (VI-DS-01895) bleiben unverändert und werden nicht erneut
aufgeführt.
Die 1. Änderung des Beschlusses umfasst die Änderung der Beschlusspunkte 3 und 4 sowie die
Neuaufstellung des Beschlusspunktes 11 wie folgt.
Beschlussfassung neu Ratsversammlung
3. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 4.501.960 € (ohne anteilige Personalkosten für
den Kommunikationsbeauftragten) bei einem Stadtanteil von vorerst 3.049.760 €
4. Im PSP-Element 7.0000526.700 (Könneritzstraße) werden 2014 380.300 €, 2015 1.815.800 €
und 2016 2.305.860 € bereitgestellt. Die Einzahlungen werden im PSP-Element 7.0000526.705
(Zuwendung vom Land) im Jahr 2015 mit 644.700 € und 2016 mit 807.500 € geplant.
11. Im Jahr 2016 wird eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO-Doppik im PSPElement 7.0000526.700 i. H. v. 786.160 € bestätigt. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung
i. H. v. 786.160,00 € in 2016 erfolgt aus der Kostenstelle 1098700000.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2015
2016
2015
2016
644.700 7.0000.526.705/
807.500 68110000
2014
2016
2014
2015
2016
380.300 7.0000.526.700/
1.815.800 78512000
2.305.860
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2016
jährlich
4.479
6.000
10.000
1.100.551001
1.100.54.4.0.01.10
1.100.54.4.0.01.1
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Prüfkatalog Strategische Ziele
Zusammenfassung
Sachverhalt
Beschluss der Ratsversammlung RBV-2153/14 vom 16.07.2014 zum BFB Könneritzstraße
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
Stad
t
Leip
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße
Datum: 11.08.2016
Zusammenfassung
zur 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen
Holbeinstraße und Oeserstraße in Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung
in 2016 gemäß § 79 SächsGemO-Doppik im PSP-Element 7.0000526.700 i. H. v. 786.200
Euro
Begründung
Die vorliegende 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen
Holbeinstraße und Oeserstraße soll über den Sachverhalt der erhöhten Baukosten über 10 %
des ursprünglich gefassten Bau- und Finanzierungsbeschlusses (RBV-2153/14) informieren,
eine Lösungsmöglichkeit der Deckung für die benötigten Finanzmittel in 2016 aufzeigen und
den gegenständlichen 1. Änderungsbeschluss herbeiführen.
Aufgrund erster Erkenntnisse zu Mehrkosten durch unvorhersehbare Zustände und
notwendige Änderungen bzw. Anpassungen in der Planung im nördlichen und südlichen
Bauabschnitt der Bauleistung in 2015, wurden mit der o. g. Vorlage VI-DS-01895 Ende 2015
zusätzliche finanzielle Mittel i. H. v. 198.800 Euro bereitgestellt.
In der Baupause im ersten Halbjahr 2016 wurden diverse Nachträge der Baufirma zu den
Bauleistungen in 2015 eingereicht. Diese befinden sich in Prüfung und Verhandlung. Auf
dieser Basis sind Hochrechnungen auch für den mittleren Bauabschnitt im 2. Halbjahr 2016
erstellt worden, um die Mehrkosten der Gesamtmaßnahme abschätzen zu können. Mit
Beginn der Bauleistungen im Juni 2016 wurde ersichtlich, dass Mehrleistungen auch in
diesem Bereich entstehen werden.
Die Kostenerhöhung beruht im Wesentlichen auf:
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
unbekannter Altkanal
Untergrundverbesserung mit Magerbeton
Entsorgung Packlage bis Z 1.2
LED-Tafel Schule
zusätzliche Anpassung Straßenentwässerung Schnorrstraße
Änderung Fundamente LSA
Mengenmehrung Erdarbeiten/Schichten ohne Bindemittel
Fehlmengen Granitkrustenplatten, Mehraufwendungen Verlegung
Zusatzleistungen Verkehrsführung
Mehrleistungen Straßenentwässerung
Mehrmengen Erschwernisse Einbauten
notwendige Zusatzleistungen auf Anforderung des AG
Suchschachtungen LSA Industriestraße
33.000 €
179.270 €
59.104 €
12.036 €
18.322 €
12.071 €
226.000 €
128.735 €
73.242 €
164.875 €
37.550 €
38.469 €
10.000 €
Die Summe der Mehrkosten aus den Positionen 1 bis 13 beträgt 992.674 €.
Durch den Entfall einer Leistung (temporärer Gleisrückbau) entsteht eine Kostenreduzierung
i. H. v. 7.680 €, damit entsteht ein gerundeter Mehrbedarf i. H. v. 985.000 € (+ 28 % )
gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss (RBV-2153/14 vom 16.07.2014).
Finanzierung neu:
Im Zuge von schon erkannten Mehrkosten aus den Bauleistungen in 2015 wurde ein
Beschluss in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 10.11.2015 gefasst, und damit
198.800 Euro in 2015 zusätzlich bereitgestellt. Insofern sind für die Deckung der Mehrkosten
nur zum jetzigen Zeitpunkt 786.160 € relevant. Die Beschlusspunkte der Vorlage weisen
daher nur diese Deckung aus. Damit stehen zur Zeit insgesamt 3.715.800 € (3.517.000 € +
198.800 €) zur Verfügung. Benötigt werden nach der aktuellen Hochrechnung folgende
Gesamtkosten:
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße
Baukosten neu:
Datum: 11.08.2016
3.924.000 (985.000 € + 2.939.000 €)
Baukosten gesamt (neu):
3.924.000 €
Planungskosten (ist):
577.960 €
Gesamtkosten Planung und Bau (neu):
4.501.960 €
In EURO
„Könneritzstraße“
PSP:7.0000526.700
(Auszahlung)
davon Planung
Gesamt
4.501.960
2014
380.300
2015
1.815.800
2016
2.305.860
577.960
0
300.000
277.960
„Zuweisung vom Land“
(LASuV)
PSP: 7.0000526.705
(Einzahlung)
1.452.200
0
644.700
807.500
Stadtanteil
3.049.760
380.300
1.171.100
1.498.360
nachrichtlich:
Einnahme aus Auflösung
Verbindlichkeit
Stellplatzablösebeträge
(bereits planmäßig
veranschlagt)
Verpflichtungsermächtigung 1.500.000
(VE)
davon wirksam
75.500
1.500.000
Für die Maßnahme wird ein aktualisierter Fördermittelantrag nach der Richtlinie für die
Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB)
beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingereicht. Nach gegenwärtigem Stand kann
aufgrund der begrenzten Fördermittelverfügbarkeit jedoch vorerst nicht von einer
Fördermittelmehreinnahme für die ausgewiesenen Mehrkosten ausgegangen werden. Um
eine Finanzierung der Mehrkosten insgesamt abzusichern, muss eine mögliche
Fördermitteleinnahme vorerst durch Eigenmittel abgedeckt werden. Bei Gewährung von
Zuwendungen würde sich der Stadtanteil entsprechend reduzieren.
Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016 werden aus der Sperre von
Haushaltsausgaberesten des Verkehrs- und Tiefbauamtes gedeckt und aus der Kostenstelle
1098700000 zur Verfügung gestellt. Damit ist die Deckung der überplanmäßigen
Auszahlungen haushaltsneutral.
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße
Datum: 11.08.2016
Begründung
zur 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen
Holbeinstraße und Oeserstraße in Verbindung mit einer überplanmäßigen
Auszahlung in 2016 gemäß § 79 SächsGemO-Doppik im PSP-Element
7.0000526.700 i. H. v. 786.200 Euro
1. Grundlagen
-
Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und
Oeserstraße in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung in 2014
gemäß § 79 SächsGemO-Doppik im PSP-Element 7.0000526.700 i. H. v.
380.300 Euro, RBV-2153/14 vom 16.07.2014 und DBV-845/14 vom 03.06.2014
-
Zuwendungsbescheid des Freistaates Sachsen für die Förderung von Straßenund Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 02.12.2014 für die
Gesamtbaumaßnahme
-
Ausschreibungsergebnis der Gesamtbaumaßnahme Könneritzstraße,
Zuschlagsschreiben vom 26.01.2015 für das LOS 1 (Straßenbau)
-
Überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO in Höhe von 198.800
Euro für die Investitionsmaßnahme Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und
Oeserstraße (PSP-Element 7.0000526.700), Beschluss Dienstberatung OBM VIDS-01895 vom 10.11.2015
-
Mehrkostenermittlung des Verkehrs- und Tiefbauamtes vom Juni 2016 auf Basis
von Aufmaßen, eingereichten verhandelten und unverhandelten Nachträgen für
die Bauleistung des südlichen und nördlichen Bauabschnittes in 2015 sowie
Hochrechnungen für den sich im Bau befindlichen mittleren Bauabschnitt in 2016
2. Veranlassung und Zielstellung
Die vorliegende 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße
zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße soll über den Sachverhalt der erhöhten
Baukosten über 10 % des ursprünglich gefassten Bau- und
Finanzierungsbeschlusses (RBV-2153/14) informieren, eine Lösungsmöglichkeit der
Deckung für die benötigten Finanzmittel in 2016 aufzeigen und den
gegenständlichen 1. Änderungsbeschluss herbeiführen.
3. Begründung
Aufgrund erster Erkenntnisse zu Mehrkosten durch unvorhersehbare Zustände und
notwendige Änderungen bzw. Anpassungen in der Planung im nördlichen und
südlichen Bauabschnitt der Bauleistung in 2015, wurden mit der o. g. Vorlage VI-DS01895 Ende 2015 zusätzliche finanzielle Mittel i. H. v. 198.800 Euro bereitgestellt.
In der Baupause im ersten Halbjahr 2016 wurden diverse Nachträge der Baufirma zu
den Bauleistungen in 2015 eingereicht. Diese befinden sich in Prüfung und
Verhandlung. Auf dieser Basis sind Hochrechnungen auch für den mittleren
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße
Datum: 11.08.2016
Bauabschnitt im 2. Halbjahr 2016 erstellt worden, um die Mehrkosten der
Gesamtmaßnahme abschätzen zu können. Mit Beginn der Bauleistungen im Juni
2016 wurde ersichtlich, dass Mehrleistungen auch in diesem Bereich entstehen
werden. Nachfolgend wird auf die Gründe für die Mehrkosten eingegangen. Die
Darstellung enthält die schon in 2015 ermittelten und beschlossene zusätzliche
Finanzierung.
- (a=2015) Mehrkosten aus der Vorlage VI-DS-01895
- (b=2016) die Kostenerhöhung gegenüber (a) und
- (Ʃ) die Summe der aktuellen Mehrkosten (a + b)
Die Kostenerhöhung beruht im Wesentlichen auf:
1. unbekannter Altkanal
Während der Durchführung der Bauarbeiten wurde im Straßenquerschnitt ein
unbekannter Altkanal (außer Betrieb) im Abschnitt zwischen Stieglitzstraße und
Oeserstraße angetroffen, welcher keinem Eigentümer zugeordnet werden konnte.
Der Kanal musste verfüllt bzw. teilweise abgebrochen werden. Die Gesamtkosten
dafür wurden zwischen den drei Bauherren geteilt, nur der Anteil des VTA ist
nachfolgend ausgewiesen.
Kosten:
(a)
(b)
(Ʃ)
33.000 €
0€
33.000 €
2. Untergrundverbesserung mit Magerbeton
Im Baugrundgutachten wiesen 3 von 12 Aufschlüssen unzureichende Tragfähigkeit
auf. Diese Bereiche sollten entsprechend der Ausschreibung mit
verdichtungsfähigem Material (Bodenverbesserung) 20cm stark ausgetauscht
werden. Nach kompletter Freilegung des Planums während der Bauausführung
konnte im Rahmen der Eigenüberwachung der bauausführenden Firma auf der
gesamten Fläche keine ausreichende Tragfähigkeit festgestellt werden. Ursache
dafür ist die hohe Wasserempfindlichkeit der anstehenden Böden. Es wurde dem
Lösungsvorschlag des Baugrundgutachters gefolgt, eine 20 cm hydraulisch
gebundene Tragschicht (Magerbeton) im kompletten Fahrbahnquerschnitt
(einschließlich Gleise) einzubauen. Vorerst wurden 2015 nur der nördliche und
südliche Bereich hinsichtlich der Untergrundverbesserung mit Magerbeton betrachtet.
Für den deutlich höher liegenden mittleren Bereich musste 2016 die gleiche Lösung
festgelegt werden.
Kosten:
(a)
(b)
(Ʃ)
50.000 €
129.270 €
179.270 €
3. Entsorgung Packlage bis Z 1.2
Bei den Baugrunduntersuchungen wurden in der Packlage keine
Grenzwertüberschreitungen nach LAGA festgestellt. Im Rahmen der
umweltfachlichen baubegleitenden Untersuchung wurden jedoch leicht erhöhte
Konzentrationen an Kupfer, Zink, Blei und Cadmium festgestellt. Die Packlage
musste entsorgt werden.
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße
Kosten:
(a)
(b)
(Ʃ)
Datum: 11.08.2016
30.800 €
28.304 €
59.104 €
4. LED-Tafel Schule
Zahlreiche Verkehrsteilnehmer ignorierten die ausgeschilderte Umleitung, so dass u.
a. auch an der Schule Am Auewald eine Erhöhung des Verkehrs spürbar wurde. Auf
Beschwerden von Eltern und der Schulleitung wurde mit einer zusätzlichen
blinkenden LED-Tafel „Achtung Schule“ reagiert.
Kosten:
(a)
(b)
(Ʃ)
15.000 €
- 2.964 €
12.036 €
5. zusätzliche Anpassung Straßenentwässerung Schnorrstraße
Bei der Herstellung der Querungshilfe war es sinnvoll, vorhandene
Entwässerungsprobleme am Fahrbahnrand zusätzlich mit zu lösen. Die Fahrbahn
musste abgefräst und in veränderter Höhenlage wieder eingebaut werden. Damit ist
eine künftige Pfützenbildung (und Eisbildung) im Zuge der Querung verhindert
worden.
Kosten:
(a)
(b)
(Ʃ)
12.000 €
6.322 €
18.322 €
6. Änderung Fundamente LSA
Der unterirdische Bauraum ist durch zahlreiche Medien belegt, deren Lage aufgrund
ungenügender Bestandsunterlagen der Versorgungsunternehmen zum Teil nicht
exakt bekannt war. So war die Herstellung eines Fundamentes für den LSA-Mast
nicht wie geplant möglich und es musste auf eine kostenintensive Sonderlösung
(gebohrte Rohrgründung) an der FSA Schnorrstraße ausgewichen werden. Die
ursprünglichen angedachten Sondergründungen am Knoten LSA - Industriestraße
konnten nach zusätzlichen Suchschachtungen entfallen.
Kosten:
(a)
(b)
(Ʃ)
21.000 €
- 8.929 €
12.071 €
7. Mengenmehrung Erdarbeiten/Schichten ohne Bindemittel
Die erfolgte Baugrunduntersuchung ergab an allen Aufschlüssen ungebundene Tragbzw. Frostschutzschichten aus Gesteinsgemisch bis in einer Tiefe von 60 cm. Mit der
Freilegung der Konstruktionsschichten im Zuge der Ausführung wurde in vielen
Bereichen Kupferschlackepflaster mit Bettung auf einer Packlage in einer Stärke von
45 cm vorgefunden. Darunter standen bereits bindige Böden an. Weiterhin wurde der
zusätzliche Abtrag von 20 cm für die Bodenverbesserung (siehe 2.) erforderlich.
Dies führte zu einer erheblichen Massenmehrung und Massenverschiebung im Titel
Erdarbeiten des Leistungsverzeichnisses Titel 2.6 in 2.2. Die in 2016 entstandenen
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße
Datum: 11.08.2016
Mehrmengen für den mittleren Bereich für den zusätzlichen Bodenaushub für den
Einbau des Magerbetons wurden 2015 noch nicht berücksichtigt (siehe auch 2.).
Kosten: (a) 110.000 €
(b) 116.000 €
(Ʃ) 226.000 €
8. Fehlmengen Granitkrustenplatten, Mehraufwendungen Verlegung
Für den Wiedereinbau der vorhandenen ca. 2m langen Granitkrustenplatten müssen
die Platten in je 0,90 m Teilsegmente für das geplante Verlegeschema gesägt
werden, so dass Verluste entstehen. Diese Verluste wurden in der Mengenbilanz
(Wiederverwendung alte Platten – Beschaffung neuer Platten) nicht berücksichtigt.
Weiterhin waren nicht mehr alle im Vorfeld der Planung sondierten Platten für eine
weitere Nutzung geeignet, damit entstand eine weitere Fehlmenge an neuen Platten.
Die Verlegung der wiederverwendeten alten Granitkrustenplatten (mit
unregelmäßiger Unterseite – Stärken von 6 bis 24 cm) verursachte
Mehraufwendungen durch mehrfaches Anpassen der Bettung gegenüber der
Ausschreibung, die von einer gleichmäßigen Plattendicke ausgegangen ist.
Kosten:
(a) 0 €
(b) 72.352 € (Fehlmenge Granitkrustenplatten)
(b) 56.383 € (Mehraufwendungen Verlegung)
(Ʃ) 128.735 €
9. Zusatzleistungen Verkehrsführung
Um die Andienung der Gewerbetreibenden sicherzustellen, waren
Mehraufwendungen temporärer Art erforderlich (zusätzliche Anrampungen,
provisorische Zufahrten, Befestigungen usw.). Im Zuge der Anpassung/Änderung von
Verkehrsführungen und temporären Beschilderungen entstanden Mehrkosten.
Kosten:
(a)
(b)
(b)
(Ʃ)
0€
55.367 € (Anrampungen/Überfahrten)
17.875 € (Mehrkosten Änderung Verkehrsführung)
73.242 €
10. Mehrleistungen Straßenentwässerung
Im Zuge der Bauausführung gestalteten sich die geplanten Anbindungen der
Straßeneinläufe an die teilweise sehr tief liegenden Bestandsleitungen der KWL mit
querenden vorhandenen Leitungen problematisch und technisch in dem engen
Bauzeitfenster schwer durchführbar. Weiterhin war das geplante Anbinden an den
bestehenden gemauerten Mischwasserkanal nicht immer an den geplanten Stellen
möglich. Es mussten Änderungen an der geplanten Straßenentwässerung in der
Lage, in der Anbindung und der Anzahl der Straßeneinläufe vorgenommen werden,
dazu kommen erhebliche Mehrmengen für zusätzliche Bögen/Formstücke.
Kosten:
(a)
(b)
(Ʃ)
0€
164.875 €
164.875 €
4
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße
Datum: 11.08.2016
11. Mehrmengen Erschwernisse Einbauten
Eine Vielzahl von Einbauten und Armaturen musste teilweise mehrfach im Zuge auch
von temporären Bauzuständen angepasst werden. Die ausgeschriebenen Mengen
waren dafür nicht ausreichend, es entstanden dadurch Mehrmengen.
Kosten:
(a)
(b)
(Ʃ)
0€
37.550 €
37.550 €
12. notwendige Zusatzleistungen auf Anforderung des AG
Im Zuge der Bauausführung wurden diverse zusätzliche Leistungen durch den AG
angewiesen, die nicht Gegenstand der Ausschreibung waren. Dazu gehören die
Herstellung zusätzlicher provisorischer Asphaltbefestigungen, die Baumbewässerung
der Bestandsbäume im Sommer 2015, die Sicherung einer Gasleitung, die Reparatur
von Schadstellen und die Anpassung von Lichtschächten.
Kosten:
(a)
(b)
(Ʃ)
0€
38.469 €
38.469 €
13. Suchschachtungen LSA Industriestraße
Zur Einhaltung der technologischen Abfolgen und des knappen Zeitfensters des
mittleren Abschnittes der Könneritzstraße in den Sommerferien 2016 für den Einbau
der Fundamente für die LSA Industriestraße waren im Vorfeld Suchschachtungen zur
genauen Ortung von Leitungen zur Schaffung von Baufreiheit notwendig, um eine
frühzeitige Entscheidung für eventuelle aufwendige Sondergründungen (gebohrte
Rohrgründung) zu erlangen.
Kosten:
(a) 0 €
(b) 10.000 €
(c ) 10.000 €
3.1
Zusammenfassung
1
2
3
4
5
6
unbekannter Altkanal
Untergrundverbesserung mit Magerbeton
Entsorgung Packlage bis Z 1.2
LED-Tafel Schule
zusätzliche Anpassung Straßenentwässerung Schnorrstraße
Änderung Fundamente LSA
33.000 €
179.270 €
59.104 €
12.036 €
18.322 €
12.071 €
7
8
9
10
Mengenmehrung Erdarbeiten/Schichten ohne Bindemittel
Fehlmengen Granitkrustenplatten, Mehraufwendungen Verlegung
Zusatzleistungen Verkehrsführung
Mehrleistungen Straßenentwässerung
226.000 €
128.735 €
73.242 €
164.875 €
11
Mehrmengen Erschwernisse Einbauten
37.550 €
12
notwendige Zusatzleistungen auf Anforderung des AG
5
38.469 €
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße
13
Datum: 11.08.2016
Suchschachtungen LSA Industriestraße
10.000 €
Die Summe der Mehrkosten aus den Positionen 1 bis 13 beträgt 992.674 €.
Durch den Entfall einer Leistung (temporärer Gleisrückbau) entsteht eine
Kostenreduzierung i. H. v. 7.680 €, damit entsteht ein gerundeter Mehrbedarf i.H.v.
985.000 € (+ 28 % ) gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss (RBV2153/14 vom 16.07.2014).
Zusätzliche Planungsmittel (Bauüberwachung, Bauoberleitung) werden nicht erwartet,
bei Notwendigkeit werden diese aus den verfügbaren Planungsmitteln „Planung
investive Vorhaben“ (PSP 7.0000583.700) in 2016 finanziert. Insoweit bleibt der
Planungskostenansatz für die Neuaufstellung unverändert.
4.
Finanzierung
4.1. Finanzierung laut Beschlusslage
In der Ratsversammlung am 16.07.2014 wurde der Bau- und
Finanzierungsbeschluss für das Vorhaben Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße
und Oeserstraße mit Gesamtkosten für Planung und Bau i. H. v. 3.517.000 Euro
beschlossen.
bisher :
Baukosten gesamt (ist):
2.939.000 €
Planungskosten (ist):
577.960 €
Gesamtkosten Planung und Bau (ist):
In EURO
„Könneritzstraße“
PSP: 7.0000526.700
(Auszahlung)
davon Planung
3.517.000 €
Gesamt
2014
3.517.000
577.960
380.300
2015
1.617.000
2016
1.519.700
0
300.000
277.960
zuwendungsfähige Kosten
2.038.223
„Zuweisung vom Land“
PSP: 7.0000526.705
(Einzahlung)
Stadtanteil
1.452.200
0
644.700
807.500
2.064.800
380.300
972.300
712.200*
Einnahme aus Auflösung
Verbindlichkeit
Stellplatzablösebeträge
Verpflichtungsermächtigung
(VE)
davon wirksam
75.500
1.500.000
1.500.000
*einschließlich 75.000 € Stellplatzablösebeträge
6
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße
Datum: 11.08.2016
neu:
Im Zuge von schon erkannten Mehrkosten aus den Bauleistungen in 2015 wurde ein
Beschluss in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 10.11.2015 gefasst,
und damit 198.800 Euro in 2015 zusätzlich bereitgestellt. Insofern sind für die
Deckung der Mehrkosten nur zum jetzigen Zeitpunkt 786.160 € relevant. Die
Beschlusspunkte der Vorlage weisen daher nur diese Deckung aus.
Damit stehen zur Zeit insgesamt 3.715.800 € (3.517.000 € + 198.800 €) zur
Verfügung. Benötigt werden nach der aktuellen Hochrechnung folgende
Gesamtkosten:
Baukosten neu: 3.924.000 (985.000 € + 2.939.000 €)
Baukosten gesamt (neu):
3.924.000 €
Planungskosten (ist):
577.960 €
Gesamtkosten Planung und Bau
(neu):
4.501.960 €
Die neue Finanzierung und Einordnung im Haushalt stellt sich nunmehr wie folgt dar.
-
Die Finanzansätze für 2014 und 2015 bleiben bestehen,
in 2015 kommen die aus der am 10.11.2015 beschlossenen Vorlage
198.800 Euro dazu.
Im Jahr 2016 sind zusätzliche Finanzmittel i.H.v. 786.160 € erforderlich.
In EURO
„Könneritzstraße“
PSP:7.0000526.700
(Auszahlung)
davon Planung
Gesamt
2014
4.501.960
2015
380.300
2016
1.815.800 2.305.860
577.960
0
300.000
277.960
„Zuweisung vom Land“
(LASuV)
PSP-: 7.0000526.705
(Einzahlung)
1.452.200
0
644.700
807.500
Stadtanteil
3.049.760
380.300
1.171.100
1.498.360
nachrichtlich:
Einnahme aus Auflösung
Verbindlichkeit
Stellplatzablösebeträge
(bereits planmäßig
75.500
veranschlagt)
Verpflichtungsermächtigung
(VE)
davon wirksam
1.500.000
1.500.000
7
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße
Datum: 11.08.2016
Für die Maßnahme wird ein aktualisierter Fördermittelantrag nach der Richtlinie für
die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger
(RL-KStB) beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingereicht. Nach
gegenwärtigem Stand kann aufgrund der begrenzten Fördermittelverfügbarkeit
jedoch vorerst nicht von einer Fördermittelmehreinnahme für die ausgewiesenen
Mehrkosten ausgegangen werden. Um eine Finanzierung der Mehrkosten insgesamt
abzusichern, muss eine mögliche Fördermitteleinnahme vorerst durch Eigenmittel
abgedeckt werden. Bei Gewährung von Zuwendungen würde sich der Stadtanteil
entsprechend reduzieren.
4.2 Einordnung im Haushaltsplan
Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016 werden aus der Sperre
folgender Haushaltsausgabereste des Verkehrs- und Tiefbauamtes gedeckt und aus
der Kostenstelle 1098700000 zur Verfügung gestellt. Damit ist die Deckung der
überplanmäßigen Auszahlungen haushaltsneutral. Die Deckung der
überplanmäßigen Auszahlung i. H. v. 786.160,00 € in 2016 erfolgt:
– aus Grunderwerbsmitteln (Haushaltsausgabereste) „Antonienbrücken“
(7.0000299.700) i. H. v. 307.600 €
– aus der Lützner Straße (Haushaltsausgabereste) „Lützner Straße BA 20.2“
(7.0000593.700) i. H. v. 240.000 €
– aus der Lützner Straße (Haushaltsausgabereste) „Lützner Straße BA 19“
(7.0000517.700) i. H. v. 50.560 €
– aus der Lützner Straße (Haushaltsausgabereste) „Lützner Straße BA 20.1“
(7.0000516.700) i. H. v. 38.000 €
– aus der Pfaffendorfer Straße (Haushaltsausgabereste) „Pfaffendorfer Straße“
(7.0000527.700) i. H. v. 150.000 €.
5. Auswirkungen auf die Bauzeit
Die Erhöhung der Baukosten verursacht keine Verlängerung oder Veränderung der
Bautermine in 2016. Der vorgegebene Bauzeitenplan wird eingehalten. Der
technologisch anspruchsvollste Teilabschnitt zwischen Alfred-Frank-Straße und
Stieglitzstraße konnte hinsichtlich des Leitungsbaus und Gleisbaus in den
Sommerferien 2016 bis zum 08.08.2016 planmäßig so realisiert werden, dass die
Straßenbahn mit Ende der Schulferien wieder auf beiden Gleisen die Könneritzstraße
befahren kann. Nach heutigem Kenntnisstand wird die komplexe
Verkehrsbaumaßnahme Könneritzstraße planmäßig Ende November 2016 für den
Verkehr freigegeben.
6. Alternative bei Nichtrealisierung der Mehraufwendungen
Die Erbringung dieser zusätzlichen Mehrleistungen ist für die Gesamtfertigstellung
der komplexen Verkehrsbaumaßnahme Könneritzstraße zwingend erforderlich. Eine
Reduzierung des Bauumfanges ist unter Berücksichtigung der schon erbrachten
Bauleistungen der beteiligten Bauherren nicht möglich. Das Entfallen von
Teilleistungen (z. B. Baumpflanzungen) ist nicht zielführend. Insofern sind die
Mehraufwendungen alternativlos.
Notwendige Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen (hier speziell Nachtragsprüfungen
und Nachtragsverhandlungen) werden durch die Projektleitung durchgeführt. Um die
Kostenauswirkungen zu minimieren, wurden bzw. werden mit den ausführenden
8
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße
Datum: 11.08.2016
Baufirmen Nachtragsverhandlungen durchgeführt. Zur Reduzierung des Stadtanteils
werden die Mehrleistungen zur Prüfung auf Förderfähigkeit eingereicht.
Anlagen: Beschluss RBV-2153/14 vom 16.07.2014
9