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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1191511.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
08.08.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03103 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 26.10.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße in Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung in 2016 gemäß § 79 SächsGemO-Doppik im PSP-Element 7.0000526.700 i. H. v. 786.200 Euro Beschlussvorschlag: Die Beschlusspunkte 1 bis 2 und 5 bis 10 des Beschlusses RBV-2153/14 der Ratsversammlung vom 16.07.2014, die beiden Beschlusspunkte 1-2 der Dienstberatung Oberbürgermeisters vom 03.06.2014 (DBV-845/14) und die beiden Beschlusspunkte 1 - 2 der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 10.11.2015 (VI-DS-01895) bleiben unverändert und werden nicht erneut aufgeführt. Die 1. Änderung des Beschlusses umfasst die Änderung der Beschlusspunkte 3 und 4 sowie die Neuaufstellung des Beschlusspunktes 11 wie folgt. Beschlussfassung neu Ratsversammlung 3. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 4.501.960 € (ohne anteilige Personalkosten für den Kommunikationsbeauftragten) bei einem Stadtanteil von vorerst 3.049.760 € 4. Im PSP-Element 7.0000526.700 (Könneritzstraße) werden 2014 380.300 €, 2015 1.815.800 € und 2016 2.305.860 € bereitgestellt. Die Einzahlungen werden im PSP-Element 7.0000526.705 (Zuwendung vom Land) im Jahr 2015 mit 644.700 € und 2016 mit 807.500 € geplant. 11. Im Jahr 2016 wird eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO-Doppik im PSPElement 7.0000526.700 i. H. v. 786.160 € bestätigt. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung i. H. v. 786.160,00 € in 2016 erfolgt aus der Kostenstelle 1098700000. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2015 2016 2015 2016 644.700 7.0000.526.705/ 807.500 68110000 2014 2016 2014 2015 2016 380.300 7.0000.526.700/ 1.815.800 78512000 2.305.860 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 2016 jährlich 4.479 6.000 10.000 1.100.551001 1.100.54.4.0.01.10 1.100.54.4.0.01.1 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Prüfkatalog Strategische Ziele Zusammenfassung Sachverhalt Beschluss der Ratsversammlung RBV-2153/14 vom 16.07.2014 zum BFB Könneritzstraße Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) Stad t Leip niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße Datum: 11.08.2016 Zusammenfassung zur 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße in Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung in 2016 gemäß § 79 SächsGemO-Doppik im PSP-Element 7.0000526.700 i. H. v. 786.200 Euro Begründung Die vorliegende 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße soll über den Sachverhalt der erhöhten Baukosten über 10 % des ursprünglich gefassten Bau- und Finanzierungsbeschlusses (RBV-2153/14) informieren, eine Lösungsmöglichkeit der Deckung für die benötigten Finanzmittel in 2016 aufzeigen und den gegenständlichen 1. Änderungsbeschluss herbeiführen. Aufgrund erster Erkenntnisse zu Mehrkosten durch unvorhersehbare Zustände und notwendige Änderungen bzw. Anpassungen in der Planung im nördlichen und südlichen Bauabschnitt der Bauleistung in 2015, wurden mit der o. g. Vorlage VI-DS-01895 Ende 2015 zusätzliche finanzielle Mittel i. H. v. 198.800 Euro bereitgestellt. In der Baupause im ersten Halbjahr 2016 wurden diverse Nachträge der Baufirma zu den Bauleistungen in 2015 eingereicht. Diese befinden sich in Prüfung und Verhandlung. Auf dieser Basis sind Hochrechnungen auch für den mittleren Bauabschnitt im 2. Halbjahr 2016 erstellt worden, um die Mehrkosten der Gesamtmaßnahme abschätzen zu können. Mit Beginn der Bauleistungen im Juni 2016 wurde ersichtlich, dass Mehrleistungen auch in diesem Bereich entstehen werden. Die Kostenerhöhung beruht im Wesentlichen auf: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 unbekannter Altkanal Untergrundverbesserung mit Magerbeton Entsorgung Packlage bis Z 1.2 LED-Tafel Schule zusätzliche Anpassung Straßenentwässerung Schnorrstraße Änderung Fundamente LSA Mengenmehrung Erdarbeiten/Schichten ohne Bindemittel Fehlmengen Granitkrustenplatten, Mehraufwendungen Verlegung Zusatzleistungen Verkehrsführung Mehrleistungen Straßenentwässerung Mehrmengen Erschwernisse Einbauten notwendige Zusatzleistungen auf Anforderung des AG Suchschachtungen LSA Industriestraße 33.000 € 179.270 € 59.104 € 12.036 € 18.322 € 12.071 € 226.000 € 128.735 € 73.242 € 164.875 € 37.550 € 38.469 € 10.000 € Die Summe der Mehrkosten aus den Positionen 1 bis 13 beträgt 992.674 €. Durch den Entfall einer Leistung (temporärer Gleisrückbau) entsteht eine Kostenreduzierung i. H. v. 7.680 €, damit entsteht ein gerundeter Mehrbedarf i. H. v. 985.000 € (+ 28 % ) gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss (RBV-2153/14 vom 16.07.2014). Finanzierung neu: Im Zuge von schon erkannten Mehrkosten aus den Bauleistungen in 2015 wurde ein Beschluss in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 10.11.2015 gefasst, und damit 198.800 Euro in 2015 zusätzlich bereitgestellt. Insofern sind für die Deckung der Mehrkosten nur zum jetzigen Zeitpunkt 786.160 € relevant. Die Beschlusspunkte der Vorlage weisen daher nur diese Deckung aus. Damit stehen zur Zeit insgesamt 3.715.800 € (3.517.000 € + 198.800 €) zur Verfügung. Benötigt werden nach der aktuellen Hochrechnung folgende Gesamtkosten: 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße Baukosten neu: Datum: 11.08.2016 3.924.000 (985.000 € + 2.939.000 €) Baukosten gesamt (neu): 3.924.000 € Planungskosten (ist): 577.960 € Gesamtkosten Planung und Bau (neu): 4.501.960 € In EURO „Könneritzstraße“ PSP:7.0000526.700 (Auszahlung) davon Planung Gesamt 4.501.960 2014 380.300 2015 1.815.800 2016 2.305.860 577.960 0 300.000 277.960 „Zuweisung vom Land“ (LASuV) PSP: 7.0000526.705 (Einzahlung) 1.452.200 0 644.700 807.500 Stadtanteil 3.049.760 380.300 1.171.100 1.498.360 nachrichtlich: Einnahme aus Auflösung Verbindlichkeit Stellplatzablösebeträge (bereits planmäßig veranschlagt) Verpflichtungsermächtigung 1.500.000 (VE) davon wirksam 75.500 1.500.000 Für die Maßnahme wird ein aktualisierter Fördermittelantrag nach der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingereicht. Nach gegenwärtigem Stand kann aufgrund der begrenzten Fördermittelverfügbarkeit jedoch vorerst nicht von einer Fördermittelmehreinnahme für die ausgewiesenen Mehrkosten ausgegangen werden. Um eine Finanzierung der Mehrkosten insgesamt abzusichern, muss eine mögliche Fördermitteleinnahme vorerst durch Eigenmittel abgedeckt werden. Bei Gewährung von Zuwendungen würde sich der Stadtanteil entsprechend reduzieren. Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016 werden aus der Sperre von Haushaltsausgaberesten des Verkehrs- und Tiefbauamtes gedeckt und aus der Kostenstelle 1098700000 zur Verfügung gestellt. Damit ist die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen haushaltsneutral. 2 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße Datum: 11.08.2016 Begründung zur 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße in Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung in 2016 gemäß § 79 SächsGemO-Doppik im PSP-Element 7.0000526.700 i. H. v. 786.200 Euro 1. Grundlagen - Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung in 2014 gemäß § 79 SächsGemO-Doppik im PSP-Element 7.0000526.700 i. H. v. 380.300 Euro, RBV-2153/14 vom 16.07.2014 und DBV-845/14 vom 03.06.2014 - Zuwendungsbescheid des Freistaates Sachsen für die Förderung von Straßenund Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 02.12.2014 für die Gesamtbaumaßnahme - Ausschreibungsergebnis der Gesamtbaumaßnahme Könneritzstraße, Zuschlagsschreiben vom 26.01.2015 für das LOS 1 (Straßenbau) - Überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO in Höhe von 198.800 Euro für die Investitionsmaßnahme Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße (PSP-Element 7.0000526.700), Beschluss Dienstberatung OBM VIDS-01895 vom 10.11.2015 - Mehrkostenermittlung des Verkehrs- und Tiefbauamtes vom Juni 2016 auf Basis von Aufmaßen, eingereichten verhandelten und unverhandelten Nachträgen für die Bauleistung des südlichen und nördlichen Bauabschnittes in 2015 sowie Hochrechnungen für den sich im Bau befindlichen mittleren Bauabschnitt in 2016 2. Veranlassung und Zielstellung Die vorliegende 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße soll über den Sachverhalt der erhöhten Baukosten über 10 % des ursprünglich gefassten Bau- und Finanzierungsbeschlusses (RBV-2153/14) informieren, eine Lösungsmöglichkeit der Deckung für die benötigten Finanzmittel in 2016 aufzeigen und den gegenständlichen 1. Änderungsbeschluss herbeiführen. 3. Begründung Aufgrund erster Erkenntnisse zu Mehrkosten durch unvorhersehbare Zustände und notwendige Änderungen bzw. Anpassungen in der Planung im nördlichen und südlichen Bauabschnitt der Bauleistung in 2015, wurden mit der o. g. Vorlage VI-DS01895 Ende 2015 zusätzliche finanzielle Mittel i. H. v. 198.800 Euro bereitgestellt. In der Baupause im ersten Halbjahr 2016 wurden diverse Nachträge der Baufirma zu den Bauleistungen in 2015 eingereicht. Diese befinden sich in Prüfung und Verhandlung. Auf dieser Basis sind Hochrechnungen auch für den mittleren 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße Datum: 11.08.2016 Bauabschnitt im 2. Halbjahr 2016 erstellt worden, um die Mehrkosten der Gesamtmaßnahme abschätzen zu können. Mit Beginn der Bauleistungen im Juni 2016 wurde ersichtlich, dass Mehrleistungen auch in diesem Bereich entstehen werden. Nachfolgend wird auf die Gründe für die Mehrkosten eingegangen. Die Darstellung enthält die schon in 2015 ermittelten und beschlossene zusätzliche Finanzierung. - (a=2015) Mehrkosten aus der Vorlage VI-DS-01895 - (b=2016) die Kostenerhöhung gegenüber (a) und - (Ʃ) die Summe der aktuellen Mehrkosten (a + b) Die Kostenerhöhung beruht im Wesentlichen auf: 1. unbekannter Altkanal Während der Durchführung der Bauarbeiten wurde im Straßenquerschnitt ein unbekannter Altkanal (außer Betrieb) im Abschnitt zwischen Stieglitzstraße und Oeserstraße angetroffen, welcher keinem Eigentümer zugeordnet werden konnte. Der Kanal musste verfüllt bzw. teilweise abgebrochen werden. Die Gesamtkosten dafür wurden zwischen den drei Bauherren geteilt, nur der Anteil des VTA ist nachfolgend ausgewiesen. Kosten: (a) (b) (Ʃ) 33.000 € 0€ 33.000 € 2. Untergrundverbesserung mit Magerbeton Im Baugrundgutachten wiesen 3 von 12 Aufschlüssen unzureichende Tragfähigkeit auf. Diese Bereiche sollten entsprechend der Ausschreibung mit verdichtungsfähigem Material (Bodenverbesserung) 20cm stark ausgetauscht werden. Nach kompletter Freilegung des Planums während der Bauausführung konnte im Rahmen der Eigenüberwachung der bauausführenden Firma auf der gesamten Fläche keine ausreichende Tragfähigkeit festgestellt werden. Ursache dafür ist die hohe Wasserempfindlichkeit der anstehenden Böden. Es wurde dem Lösungsvorschlag des Baugrundgutachters gefolgt, eine 20 cm hydraulisch gebundene Tragschicht (Magerbeton) im kompletten Fahrbahnquerschnitt (einschließlich Gleise) einzubauen. Vorerst wurden 2015 nur der nördliche und südliche Bereich hinsichtlich der Untergrundverbesserung mit Magerbeton betrachtet. Für den deutlich höher liegenden mittleren Bereich musste 2016 die gleiche Lösung festgelegt werden. Kosten: (a) (b) (Ʃ) 50.000 € 129.270 € 179.270 € 3. Entsorgung Packlage bis Z 1.2 Bei den Baugrunduntersuchungen wurden in der Packlage keine Grenzwertüberschreitungen nach LAGA festgestellt. Im Rahmen der umweltfachlichen baubegleitenden Untersuchung wurden jedoch leicht erhöhte Konzentrationen an Kupfer, Zink, Blei und Cadmium festgestellt. Die Packlage musste entsorgt werden. 2 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße Kosten: (a) (b) (Ʃ) Datum: 11.08.2016 30.800 € 28.304 € 59.104 € 4. LED-Tafel Schule Zahlreiche Verkehrsteilnehmer ignorierten die ausgeschilderte Umleitung, so dass u. a. auch an der Schule Am Auewald eine Erhöhung des Verkehrs spürbar wurde. Auf Beschwerden von Eltern und der Schulleitung wurde mit einer zusätzlichen blinkenden LED-Tafel „Achtung Schule“ reagiert. Kosten: (a) (b) (Ʃ) 15.000 € - 2.964 € 12.036 € 5. zusätzliche Anpassung Straßenentwässerung Schnorrstraße Bei der Herstellung der Querungshilfe war es sinnvoll, vorhandene Entwässerungsprobleme am Fahrbahnrand zusätzlich mit zu lösen. Die Fahrbahn musste abgefräst und in veränderter Höhenlage wieder eingebaut werden. Damit ist eine künftige Pfützenbildung (und Eisbildung) im Zuge der Querung verhindert worden. Kosten: (a) (b) (Ʃ) 12.000 € 6.322 € 18.322 € 6. Änderung Fundamente LSA Der unterirdische Bauraum ist durch zahlreiche Medien belegt, deren Lage aufgrund ungenügender Bestandsunterlagen der Versorgungsunternehmen zum Teil nicht exakt bekannt war. So war die Herstellung eines Fundamentes für den LSA-Mast nicht wie geplant möglich und es musste auf eine kostenintensive Sonderlösung (gebohrte Rohrgründung) an der FSA Schnorrstraße ausgewichen werden. Die ursprünglichen angedachten Sondergründungen am Knoten LSA - Industriestraße konnten nach zusätzlichen Suchschachtungen entfallen. Kosten: (a) (b) (Ʃ) 21.000 € - 8.929 € 12.071 € 7. Mengenmehrung Erdarbeiten/Schichten ohne Bindemittel Die erfolgte Baugrunduntersuchung ergab an allen Aufschlüssen ungebundene Tragbzw. Frostschutzschichten aus Gesteinsgemisch bis in einer Tiefe von 60 cm. Mit der Freilegung der Konstruktionsschichten im Zuge der Ausführung wurde in vielen Bereichen Kupferschlackepflaster mit Bettung auf einer Packlage in einer Stärke von 45 cm vorgefunden. Darunter standen bereits bindige Böden an. Weiterhin wurde der zusätzliche Abtrag von 20 cm für die Bodenverbesserung (siehe 2.) erforderlich. Dies führte zu einer erheblichen Massenmehrung und Massenverschiebung im Titel Erdarbeiten des Leistungsverzeichnisses Titel 2.6 in 2.2. Die in 2016 entstandenen 3 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße Datum: 11.08.2016 Mehrmengen für den mittleren Bereich für den zusätzlichen Bodenaushub für den Einbau des Magerbetons wurden 2015 noch nicht berücksichtigt (siehe auch 2.). Kosten: (a) 110.000 € (b) 116.000 € (Ʃ) 226.000 € 8. Fehlmengen Granitkrustenplatten, Mehraufwendungen Verlegung Für den Wiedereinbau der vorhandenen ca. 2m langen Granitkrustenplatten müssen die Platten in je 0,90 m Teilsegmente für das geplante Verlegeschema gesägt werden, so dass Verluste entstehen. Diese Verluste wurden in der Mengenbilanz (Wiederverwendung alte Platten – Beschaffung neuer Platten) nicht berücksichtigt. Weiterhin waren nicht mehr alle im Vorfeld der Planung sondierten Platten für eine weitere Nutzung geeignet, damit entstand eine weitere Fehlmenge an neuen Platten. Die Verlegung der wiederverwendeten alten Granitkrustenplatten (mit unregelmäßiger Unterseite – Stärken von 6 bis 24 cm) verursachte Mehraufwendungen durch mehrfaches Anpassen der Bettung gegenüber der Ausschreibung, die von einer gleichmäßigen Plattendicke ausgegangen ist. Kosten: (a) 0 € (b) 72.352 € (Fehlmenge Granitkrustenplatten) (b) 56.383 € (Mehraufwendungen Verlegung) (Ʃ) 128.735 € 9. Zusatzleistungen Verkehrsführung Um die Andienung der Gewerbetreibenden sicherzustellen, waren Mehraufwendungen temporärer Art erforderlich (zusätzliche Anrampungen, provisorische Zufahrten, Befestigungen usw.). Im Zuge der Anpassung/Änderung von Verkehrsführungen und temporären Beschilderungen entstanden Mehrkosten. Kosten: (a) (b) (b) (Ʃ) 0€ 55.367 € (Anrampungen/Überfahrten) 17.875 € (Mehrkosten Änderung Verkehrsführung) 73.242 € 10. Mehrleistungen Straßenentwässerung Im Zuge der Bauausführung gestalteten sich die geplanten Anbindungen der Straßeneinläufe an die teilweise sehr tief liegenden Bestandsleitungen der KWL mit querenden vorhandenen Leitungen problematisch und technisch in dem engen Bauzeitfenster schwer durchführbar. Weiterhin war das geplante Anbinden an den bestehenden gemauerten Mischwasserkanal nicht immer an den geplanten Stellen möglich. Es mussten Änderungen an der geplanten Straßenentwässerung in der Lage, in der Anbindung und der Anzahl der Straßeneinläufe vorgenommen werden, dazu kommen erhebliche Mehrmengen für zusätzliche Bögen/Formstücke. Kosten: (a) (b) (Ʃ) 0€ 164.875 € 164.875 € 4 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße Datum: 11.08.2016 11. Mehrmengen Erschwernisse Einbauten Eine Vielzahl von Einbauten und Armaturen musste teilweise mehrfach im Zuge auch von temporären Bauzuständen angepasst werden. Die ausgeschriebenen Mengen waren dafür nicht ausreichend, es entstanden dadurch Mehrmengen. Kosten: (a) (b) (Ʃ) 0€ 37.550 € 37.550 € 12. notwendige Zusatzleistungen auf Anforderung des AG Im Zuge der Bauausführung wurden diverse zusätzliche Leistungen durch den AG angewiesen, die nicht Gegenstand der Ausschreibung waren. Dazu gehören die Herstellung zusätzlicher provisorischer Asphaltbefestigungen, die Baumbewässerung der Bestandsbäume im Sommer 2015, die Sicherung einer Gasleitung, die Reparatur von Schadstellen und die Anpassung von Lichtschächten. Kosten: (a) (b) (Ʃ) 0€ 38.469 € 38.469 € 13. Suchschachtungen LSA Industriestraße Zur Einhaltung der technologischen Abfolgen und des knappen Zeitfensters des mittleren Abschnittes der Könneritzstraße in den Sommerferien 2016 für den Einbau der Fundamente für die LSA Industriestraße waren im Vorfeld Suchschachtungen zur genauen Ortung von Leitungen zur Schaffung von Baufreiheit notwendig, um eine frühzeitige Entscheidung für eventuelle aufwendige Sondergründungen (gebohrte Rohrgründung) zu erlangen. Kosten: (a) 0 € (b) 10.000 € (c ) 10.000 € 3.1 Zusammenfassung 1 2 3 4 5 6 unbekannter Altkanal Untergrundverbesserung mit Magerbeton Entsorgung Packlage bis Z 1.2 LED-Tafel Schule zusätzliche Anpassung Straßenentwässerung Schnorrstraße Änderung Fundamente LSA 33.000 € 179.270 € 59.104 € 12.036 € 18.322 € 12.071 € 7 8 9 10 Mengenmehrung Erdarbeiten/Schichten ohne Bindemittel Fehlmengen Granitkrustenplatten, Mehraufwendungen Verlegung Zusatzleistungen Verkehrsführung Mehrleistungen Straßenentwässerung 226.000 € 128.735 € 73.242 € 164.875 € 11 Mehrmengen Erschwernisse Einbauten 37.550 € 12 notwendige Zusatzleistungen auf Anforderung des AG 5 38.469 € Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße 13 Datum: 11.08.2016 Suchschachtungen LSA Industriestraße 10.000 € Die Summe der Mehrkosten aus den Positionen 1 bis 13 beträgt 992.674 €. Durch den Entfall einer Leistung (temporärer Gleisrückbau) entsteht eine Kostenreduzierung i. H. v. 7.680 €, damit entsteht ein gerundeter Mehrbedarf i.H.v. 985.000 € (+ 28 % ) gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss (RBV2153/14 vom 16.07.2014). Zusätzliche Planungsmittel (Bauüberwachung, Bauoberleitung) werden nicht erwartet, bei Notwendigkeit werden diese aus den verfügbaren Planungsmitteln „Planung investive Vorhaben“ (PSP 7.0000583.700) in 2016 finanziert. Insoweit bleibt der Planungskostenansatz für die Neuaufstellung unverändert. 4. Finanzierung 4.1. Finanzierung laut Beschlusslage In der Ratsversammlung am 16.07.2014 wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Vorhaben Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße mit Gesamtkosten für Planung und Bau i. H. v. 3.517.000 Euro beschlossen. bisher : Baukosten gesamt (ist): 2.939.000 € Planungskosten (ist): 577.960 € Gesamtkosten Planung und Bau (ist): In EURO „Könneritzstraße“ PSP: 7.0000526.700 (Auszahlung) davon Planung 3.517.000 € Gesamt 2014 3.517.000 577.960 380.300 2015 1.617.000 2016 1.519.700 0 300.000 277.960 zuwendungsfähige Kosten 2.038.223 „Zuweisung vom Land“ PSP: 7.0000526.705 (Einzahlung) Stadtanteil 1.452.200 0 644.700 807.500 2.064.800 380.300 972.300 712.200* Einnahme aus Auflösung Verbindlichkeit Stellplatzablösebeträge Verpflichtungsermächtigung (VE) davon wirksam 75.500 1.500.000 1.500.000 *einschließlich 75.000 € Stellplatzablösebeträge 6 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße Datum: 11.08.2016 neu: Im Zuge von schon erkannten Mehrkosten aus den Bauleistungen in 2015 wurde ein Beschluss in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 10.11.2015 gefasst, und damit 198.800 Euro in 2015 zusätzlich bereitgestellt. Insofern sind für die Deckung der Mehrkosten nur zum jetzigen Zeitpunkt 786.160 € relevant. Die Beschlusspunkte der Vorlage weisen daher nur diese Deckung aus. Damit stehen zur Zeit insgesamt 3.715.800 € (3.517.000 € + 198.800 €) zur Verfügung. Benötigt werden nach der aktuellen Hochrechnung folgende Gesamtkosten: Baukosten neu: 3.924.000 (985.000 € + 2.939.000 €) Baukosten gesamt (neu): 3.924.000 € Planungskosten (ist): 577.960 € Gesamtkosten Planung und Bau (neu): 4.501.960 € Die neue Finanzierung und Einordnung im Haushalt stellt sich nunmehr wie folgt dar. - Die Finanzansätze für 2014 und 2015 bleiben bestehen, in 2015 kommen die aus der am 10.11.2015 beschlossenen Vorlage 198.800 Euro dazu. Im Jahr 2016 sind zusätzliche Finanzmittel i.H.v. 786.160 € erforderlich. In EURO „Könneritzstraße“ PSP:7.0000526.700 (Auszahlung) davon Planung Gesamt 2014 4.501.960 2015 380.300 2016 1.815.800 2.305.860 577.960 0 300.000 277.960 „Zuweisung vom Land“ (LASuV) PSP-: 7.0000526.705 (Einzahlung) 1.452.200 0 644.700 807.500 Stadtanteil 3.049.760 380.300 1.171.100 1.498.360 nachrichtlich: Einnahme aus Auflösung Verbindlichkeit Stellplatzablösebeträge (bereits planmäßig 75.500 veranschlagt) Verpflichtungsermächtigung (VE) davon wirksam 1.500.000 1.500.000 7 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße Datum: 11.08.2016 Für die Maßnahme wird ein aktualisierter Fördermittelantrag nach der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingereicht. Nach gegenwärtigem Stand kann aufgrund der begrenzten Fördermittelverfügbarkeit jedoch vorerst nicht von einer Fördermittelmehreinnahme für die ausgewiesenen Mehrkosten ausgegangen werden. Um eine Finanzierung der Mehrkosten insgesamt abzusichern, muss eine mögliche Fördermitteleinnahme vorerst durch Eigenmittel abgedeckt werden. Bei Gewährung von Zuwendungen würde sich der Stadtanteil entsprechend reduzieren. 4.2 Einordnung im Haushaltsplan Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016 werden aus der Sperre folgender Haushaltsausgabereste des Verkehrs- und Tiefbauamtes gedeckt und aus der Kostenstelle 1098700000 zur Verfügung gestellt. Damit ist die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen haushaltsneutral. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung i. H. v. 786.160,00 € in 2016 erfolgt: – aus Grunderwerbsmitteln (Haushaltsausgabereste) „Antonienbrücken“ (7.0000299.700) i. H. v. 307.600 € – aus der Lützner Straße (Haushaltsausgabereste) „Lützner Straße BA 20.2“ (7.0000593.700) i. H. v. 240.000 € – aus der Lützner Straße (Haushaltsausgabereste) „Lützner Straße BA 19“ (7.0000517.700) i. H. v. 50.560 € – aus der Lützner Straße (Haushaltsausgabereste) „Lützner Straße BA 20.1“ (7.0000516.700) i. H. v. 38.000 € – aus der Pfaffendorfer Straße (Haushaltsausgabereste) „Pfaffendorfer Straße“ (7.0000527.700) i. H. v. 150.000 €. 5. Auswirkungen auf die Bauzeit Die Erhöhung der Baukosten verursacht keine Verlängerung oder Veränderung der Bautermine in 2016. Der vorgegebene Bauzeitenplan wird eingehalten. Der technologisch anspruchsvollste Teilabschnitt zwischen Alfred-Frank-Straße und Stieglitzstraße konnte hinsichtlich des Leitungsbaus und Gleisbaus in den Sommerferien 2016 bis zum 08.08.2016 planmäßig so realisiert werden, dass die Straßenbahn mit Ende der Schulferien wieder auf beiden Gleisen die Könneritzstraße befahren kann. Nach heutigem Kenntnisstand wird die komplexe Verkehrsbaumaßnahme Könneritzstraße planmäßig Ende November 2016 für den Verkehr freigegeben. 6. Alternative bei Nichtrealisierung der Mehraufwendungen Die Erbringung dieser zusätzlichen Mehrleistungen ist für die Gesamtfertigstellung der komplexen Verkehrsbaumaßnahme Könneritzstraße zwingend erforderlich. Eine Reduzierung des Bauumfanges ist unter Berücksichtigung der schon erbrachten Bauleistungen der beteiligten Bauherren nicht möglich. Das Entfallen von Teilleistungen (z. B. Baumpflanzungen) ist nicht zielführend. Insofern sind die Mehraufwendungen alternativlos. Notwendige Kontroll- und Steuerungsmaßnahmen (hier speziell Nachtragsprüfungen und Nachtragsverhandlungen) werden durch die Projektleitung durchgeführt. Um die Kostenauswirkungen zu minimieren, wurden bzw. werden mit den ausführenden 8 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Könneritzstraße zwischen Holbeinstraße und Oeserstraße Datum: 11.08.2016 Baufirmen Nachtragsverhandlungen durchgeführt. Zur Reduzierung des Stadtanteils werden die Mehrleistungen zur Prüfung auf Förderfähigkeit eingereicht. Anlagen: Beschluss RBV-2153/14 vom 16.07.2014 9