Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1206450.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
21.09.16, 12:00
Aktualisiert
22.09.16, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. -01556-NF-01-ÄA-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
21.09.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt
Leipzig für den Zeitraum 2016 bis 2020
Beschlussvorschlag:
1.
Der erste Satz der Beschlussvorlage wird wie folgt neu gefasst:
Die Ratsversammlung bestätigt die finanziellen Rahmenbedingungen der
Eigenbetriebe Kultur bis 2020 gemäß Anlage 1 in der neuen Fassung.
2.
Anlage 1 wird wie folgt neu gefasst:
1 Ziel
Mit dem Auslaufen der festgelegten Zuweisungen der Eigenbetriebe Kultur Ende 2015
gemäß Ratsbeschluss RB V-1295/12 soll nunmehr die Basisfinanzierung bis 2020 der
Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig gesichert werden. (Satz 2 entfällt)
(2 strukturelle Rahmenbedingungen bis 2020 entfällt)
2 Finanzierung der Eigenbetriebe Kultur 2016 bis 2020
bleibt wie in der Anlage 1 zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Begründung
Die Finanzierung der Eigenbetriebe Kultur benötigt ein festes Fundament. Die Betriebsleitungen
müssen wissen, mit welchen Geldern sie rechnen können und mit welchen nicht. Insbesondere ist
richtig, den Häusern endlich den Tarifausgleich zu gewähren, den sie bislang selbst erwirtschaften
mussten. Es gibt keinen Grund, die Eigenbetriebe hier schlechter zu stellen, als die Verwaltung.
Es besteht aber keine Notwendigkeit, zugleich auch die strukturellen Rahmenbedingungen bis 2020
festzuschreiben und Strukturveränderungen im Sinne von Neustrukturierung, Verwaltungsfusionen
etc. zu verbieten. Leipzig steht vor großen Herausforderungen. Es gilt, die Leipziger Kulturbetriebe
für Leipzig dauerhaft zu sichern. Dies wird in den nächsten Jahren, die mit erheblichen finanziellen
Belastungen der Stadt Leipzig verbunden sein werden, nur mit umfassenden Strukturoptimierungen
möglich sein, die nicht von vornherein durch ein Verbot von Strukturänderungen begrenzt sein
dürfen.
Aus diesem Grund soll die Ratsversammlung lediglich die finanziellen, nicht auch die strukturellen
Rahmenbedingungen beschließen. Die Ausführungen unter Ziffer 2 der Anlage 1 sollen
dementsprechend entfallen.
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