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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1206450.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
21.09.16, 12:00
Aktualisiert
22.09.16, 13:09

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. -01556-NF-01-ÄA-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.09.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2016 bis 2020 Beschlussvorschlag: 1. Der erste Satz der Beschlussvorlage wird wie folgt neu gefasst: Die Ratsversammlung bestätigt die finanziellen Rahmenbedingungen der Eigenbetriebe Kultur bis 2020 gemäß Anlage 1 in der neuen Fassung. 2. Anlage 1 wird wie folgt neu gefasst: 1 Ziel Mit dem Auslaufen der festgelegten Zuweisungen der Eigenbetriebe Kultur Ende 2015 gemäß Ratsbeschluss RB V-1295/12 soll nunmehr die Basisfinanzierung bis 2020 der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig gesichert werden. (Satz 2 entfällt) (2 strukturelle Rahmenbedingungen bis 2020 entfällt) 2 Finanzierung der Eigenbetriebe Kultur 2016 bis 2020 bleibt wie in der Anlage 1 zum Sachverhalt der Vorlage DS-VI-01556-NF Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Begründung Die Finanzierung der Eigenbetriebe Kultur benötigt ein festes Fundament. Die Betriebsleitungen müssen wissen, mit welchen Geldern sie rechnen können und mit welchen nicht. Insbesondere ist richtig, den Häusern endlich den Tarifausgleich zu gewähren, den sie bislang selbst erwirtschaften mussten. Es gibt keinen Grund, die Eigenbetriebe hier schlechter zu stellen, als die Verwaltung. Es besteht aber keine Notwendigkeit, zugleich auch die strukturellen Rahmenbedingungen bis 2020 festzuschreiben und Strukturveränderungen im Sinne von Neustrukturierung, Verwaltungsfusionen etc. zu verbieten. Leipzig steht vor großen Herausforderungen. Es gilt, die Leipziger Kulturbetriebe für Leipzig dauerhaft zu sichern. Dies wird in den nächsten Jahren, die mit erheblichen finanziellen Belastungen der Stadt Leipzig verbunden sein werden, nur mit umfassenden Strukturoptimierungen möglich sein, die nicht von vornherein durch ein Verbot von Strukturänderungen begrenzt sein dürfen. Aus diesem Grund soll die Ratsversammlung lediglich die finanziellen, nicht auch die strukturellen Rahmenbedingungen beschließen. Die Ausführungen unter Ziffer 2 der Anlage 1 sollen dementsprechend entfallen. Seite 2/3