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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
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Erstellt
18.02.16, 12:00
Aktualisiert
13.06.17, 10:11

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Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02408 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ortschaftsrat Engelsdorf Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit Migrantenbeirat Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung 21.09.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber/-innen (Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM" (§ 5a AsylbLG)) EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1.) Zur Unterstützung der Integration von Asylbewerbern richtet die Stadt Leipzig ab dem 01.10.2016 bis zunächst 31.12.2020 zusätzlich 100 Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM“ gemäß § 5a AsylbLG in kommunaler Trägerschaft beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf ein. Die Mittel zur städtischen Finanzierung der Lohnkosten für die begleitenden Coachingangebote (Integrationsberater) sowie zur Finanzierung der Sachkosten und der Anleiterstrukturen (Maßnahmekoordinatoren) belaufen sich im geplanten Projektzeitraum, unter Abzug der Bundesförderung, auf insgesamt 1.399.267 EUR, davon fallen:  bis zu 89.051 EUR im Jahr 2016 ,  bis zu 301.829 EUR im Jahr 2017,  bis zu 310.858 EUR im Jahr 2018,  bis zu 335.051 EUR im Jahr 2019 und  bis zu 362.478 EUR im Jahr 2020 an. Zur haushaltsseitigen Absicherung einer ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung des o.g. Arbeitsmarktprogramms für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2017 erhält der Oberbürgermeister die Befugnis für den Vorgriff auf das mit diesem Beschluss bestätigte Budget in Form der Ermächtigung, unabdingbar notwendige Verpflichtungen und Verfügungen zu tätigen sowie zu diesem Zweck HHMittel entsprechend bereitzustellen. 2.) Die Aufwendungen in Höhe von 89.051 EUR für das Jahr 2016 werden aus dem PSP-Element 1.100.571002.02 (Arbeitsmarktund Beschäftigungsförderung/Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) zur Verfügung gestellt. Die zur Deckung der oben genannten Aufwendungen in 2017 benötigten Mittel in Höhe von voraussichtlich:  301.829 EUR werden aus dem PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarktund Beschäftigungsförderung/Referat für Beschäftigungspolitik), in Höhe von 200.000 EUR aus dem Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) und in Höhe von 101.829 EUR aus dem Sachkonto/Ertragskonto (31459000) zur Verfügung gestellt. Die zur Deckung der oben genannten Aufwendungen in 2018 benötigten Mittel in Höhe von voraussichtlich:  310.858 EUR werden in Höhe von 200.000 EUR aus dem PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung/Referat für Beschäftigungspolitik) Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) und in Höhe von 110.858 EUR erfolgt eine Mittelweiterleitung im Jahr 2018 aus dem Gewinnvortrag des Kommunalen Eigenbetriebs Leipzig/Engelsdorf (KEE) an den städtischen Haushalt zur Verwendung für das oben genannte Beschäftigsprogramm. Die zur Deckung der oben genannten Aufwendungen in 2019/2020 benötigten Mittel in Höhe von voraussichtlich:  335.051 EUR im Jahr 2019 und  362.478 EUR im Jahr 2020. werden dem PSP-Element 1.100.571002.02 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung/ Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) im Doppelhaushalt 2019/2020 Eckwert erhöhend zugeschlagen. 3.) Alle oben genannten städtischen Zuwendungen für 2018 und 2019/2020 stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis 01.10.16 31.12.16 2017 2018 ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 89.051,00 1.100.571002.02 2017 301.829,00 1.100.571002.01 2018 110.858,00 1.100.571002.02 2018 2018 200.000,00 1.100.571002.01 2019 2019 335.051,00 1.100.571002.02 2020 2020 362.478,00 1.100.571002.02 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: (siehe Anlage – DS 2408-Anlage_Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten gem. § 5 a AsylbLG) Anlagen: DS 2408-Anlage_Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten gem. § 5a AsylbLG_01.09.2016_Gesamtvorlage Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung........................................................................................................................................................1 2. FIM in Leipzig.................................................................................................................................................2 2.1 Ablaufprozess des Programms in Leipzig ..............................................................................................2 2.2 Bisherige Erfahrungen bei der Umsetzung von AGH gemäß § 5 AsylbLG im KEE ................................3 2.3 Kommunale Beteiligung - KEE als FIM-Maßnahmeträger ...................................................................4 3. Finanzierung...................................................................................................................................................5 1. Einleitung Im Zusammenhang mit dem Integrationsgesetz wurde Anfang Juli 2016 auch das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) beschlossen. Hiermit sollen ab 1.08.2016 bis Ende 2020 Arbeitsgelegenheiten für jährlich 100.000 geflüchtete Menschen realisiert werden. Zur Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms in der Stadtverwaltung Leipzig werden die in Anlage 1 dargestellten Verwaltungsstrukturen empfohlen. Ziel ist es, die schon guten Ansätze aus dem Bereich Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu nutzen und zu intensivieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt hierfür insgesamt 300 Mio. EUR zur Verfügung. Gefördert werden Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Das gilt nicht für Personen, die aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29 a Asylgesetz (AsylG) stammen sowie Leistungsberechtigte, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Die Teilnehmenden sollen mittels niedrigschwelliger Angebote mit FIM an den Arbeitsmarkt heran geführt werden. Dabei sollen sie die Grundregeln des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland kennenlernen. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Gemeinwohl. Darüber hinaus können die in den Arbeitsgelegenheiten gewonnenen Erkenntnisse über die Fähigkeiten und Kenntnisse der Teilnehmenden ggf. später für weiterführende Maßnahmen zur Integration oder Arbeitsförderung genutzt werden. Bewilligt können zwei Arten von Arbeitsgelegenheiten: • Arbeitsgelegenheiten, die durch staatliche Träger einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylG oder einer vergleichbaren Einrichtung (bspw. Gemeinschaftsunterkünfte gem. § 53 Abs. 1 AsylG) zur Aufrechterhaltung und dem Betrieb der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden (Interne FIM) • Arbeitsgelegenheiten, die von staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde (externe FIM). Die FIM begründen dabei kein Arbeitsverhältnis i. S. d. Arbeitsrechtes und kein Beschäftigungsverhältnis i.S.d. SGB IV. Die individuelle Teilnahmedauer beträgt für jeden Teilnehmer bis zu sechs Monaten bei einem Umfang von bis zu 30 Wochenstunden. Sprach- und Integrationskurse, weiterführende Integrationsmaßnahmen wie Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Studiums sowie die Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsförderung haben stets Vorrang vor einer Zuweisung in eine FIM. Aus den gleichen Gründen kann eine solche Arbeitsgelegenheit vorzeitig beendet werden. Die Teilnehmenden erhalten eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 EUR/Stunde (vgl. § 5 Abs. 2 AsylbLG). Die Träger erhalten eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von von 85 EUR (internen FIM) oder 250 EUR (externen FIM). 1 2. FIM in Leipzig Im Rahmen des Arbeitsmarktprogrammes erhalten Länder, Kommunen und gemeinnützige Träger die Möglichkeit, FIM-Stellen einzurichten. Antragsberechtigt bei der Agentur für Arbeit sind dabei die zuständigen Behörden nach dem AsylbLG. Damit wird die Antragstellung bei einem Akteur pro lokaler Agentur für Arbeit gebündelt. Die örtliche Agentur für Arbeit genehmigt die einzurichtenen FIM gemäß den oben genannten Kriterien. Dabei werden die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit vor der Entscheidung über die beantragten FIM informiert und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass alle Beteiligten über die konkreten Inhalte und deren möglichen auswirkungen auf den lokalen Abritsmarkt beraten und Maßnahmen ggf. Nachjustiert werden können. Nach Genehmigung der FIM erfolgt die Zuweisung der Teilnehmer durch die nach dem AsylbLG zuständige Behörde. Des Weiteren obliegt ihr die Entscheidung über das Eintreten von Sanktionen bei Fehlverhalten der Teilnehmenden. Die Träger der einzelnen Maßnahmen rechnen sowohl die Mehraufwandsentschädigung für die Teilnehmer als auch die Trägerpauschale direkt bei der jeweiligen Agentur für Arbeit ab. Darüber hinaus erheben die Träger frühzitig arbeitsmarktrechtliche Daten der Teilnehmer (im sinne eines Kurzlebenslauf) und stellen dieses der Agentur für Arbeit zur Verfügung. Derzeit sind für den Freistaat Sachsen jährlich insgesamt 4.600 Plätze, davon 1.150 für interne und 3.450 für externe FIM und entsprechenden Zahlungsbudgets in Höhe von insgesamt 3.826 TEUR für 2016 und 11.476 TEUR für Verpflichtungen in 2017 vorgesehen. Wie hoch die konkrete Zuteilung für die Stadt Leipzig ausfällt, wird der Stadtverwaltung als zuständige Behörde von der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit mitgeteilt. 2.1 Ablaufprozess des Programms in Leipzig Für die Stadt Leipzig ergebe sich daher der folgende Prozessablauf zwischen der Agentur für Arbeit, den Maßnahmeanträgern und der Stadtverwaltung Leipzig als zuständige Behörde: 1. Konzeption der Maßnahmeplätze (Inhalte, Tätigkeitsbeschreibungen, etc.) • Die Konzeption der AGH erfolgt durch gemeinnützige Vereine, Träger von Gemeinschaftsunterkünften oder durch die Kommune. • Für die Stadtverwaltung Leipzig und ihre Eigenbetriebe erfolgt dieses durch das Referat für Beschäftigungspolitik gemäß der DA 10/2013 „Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) in Ämtern, Referaten und Eigenbetrieben der Stadt Leipzig“ in Zusammenarbeit mit den Fachämtern und Eigenbetrieben. 2. Übergabe der konzipierten Maßnahmen • Die potentiellen Träger von AGH-FIM reichen ihre Maßnahmeanträge bei der Stadt Leipzig als zuständige Behörde ein. • Um sicher zu stellen, dass es bei den beantragten Maßnahme nicht zu Überschneidungen mit bereits in der Stadt Leipzig laufenden Öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen (AGH-MAE, FAV oder Soziale Teilhabe) kommt, liegt die Federführung der Antragsannahme beim Referat für Beschäftigungspolitik. 2 3. Einreichung der Maßnahmen durch die Stadt Leipzig bei der Agentur für Arbeit • Das Referat für Beschäftigungspolitik wird alle bei der Stadt Leipzig eingegangenen Anträge nach Abstimmung mit den Fachämtern der Dezernate I und V oder Einholung weiterer fachamtlicher Stellungnahmen bei der Agentur für Arbeit als zuständige Behörde einreichen. 4. Genehmigung der Maßnahmen • Die Genehmigung der Maßnahmen erfolgt durch die Agentur für Arbeit Leipzig unter Einbindung des regionalen Verwaltungsausschusses. • Dieser ist mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie mit Vertretern der Öffentlichen Hand (federführend Dezernat VII) besetzt. 5. Zuweisung und Sanktionierung der Teilnehmer/-innen durch die Stadt Leipzig 2.2 • Die Zuweisung und eventuell erforderliche Sanktionierung der potentiellen Teilnehmer/innen erfolgt durch das Sozialamt als zuständige Behörde gemäß AsylbLG. • Diese beiden Schritte können nicht durch das Referat für Beschäftigungspolitk umgesetzt werden, da die hierzu erforderlichen leistungsrechtlichen Datengrundlagen, die personellen Strukturen zur Umsetzung sowie die Kenntnis über das konkrete Teilnehmerpotential in den Gemeinschaftsunterkünften nur im Sozialamt vorhanden ist. Bisherige Erfahrungen bei der Umsetzung von AGH gemäß § 5 AsylbLG im KEE Im Januar 2016 erhielt der KEE Zuwendungsbescheide für die Durchführung von Asyl-AGHs nach der Richtlinie “Integrative Maßnahmen” des Freistaates Sachsen. Nach einer intensiven Vorbereitung- und Planungsphase durch den Fachbereich Asyl im Integrationsfachteam begann am 29. Februar 2016 die erste Maßnahme im KEE mit der Zielgruppe Asylbewerber. Die Maßnahme Asyl-AGH I hat einen zweistufigen Maßnahmeverlauf. • Integration (I): praktische Beschäftigung mit dem Ziel einer niedrigschwelligen Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt durch zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten beim Kooperationspartner Liegenschaftsamt Leipzig sowie • Technik (T): medientechnisches Projekt mit dem Ziel der Schulung im Umgang mit Medien sowie die Vermittlung erster berufspraktischer Elemente durch die Erstellung eines medientechnischen Beitrages beim Kooperationspartner Sächsische Ausbildungs- und Erprobungskanäle (SAEK). Die Gesamtmaßnahme wurde in Verbindung mit einer integrativen Begleitung durch zwei Integrationsberater und dem Angebot verschiedener Projekte durchgeführt.Die Altersstruktur der Teilnehmer lag zwischen 18 und 31 Jahre. Insgesamt hatten 45 Asylsuchende aus 10 verschiedenen Ländern die Maßnahme angetreten. Hier bietet sich aus Sicht der KEE ein verbessertes Zugangsverfahren, analog den nun getroffenen Regelungen gemäß “FIM-Richlinie” des BMAS an. Die erste Phase der Teilnehmerakquise gestaltete sich sehr positiv. So konnten ab Mitte Februar 2016 mehr als 30 Teilnehmer aus verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften akquiriert werden, wobei vorerst nur 26 Interessenten in die Maßnahme aufgenommen wurden. Die auf der Nachbesetzungsliste verbliebenen Interessierten wurden in Folge der hohen Fluktuation in die ASYL AGH I.T. I zugeführt. Im Laufe der ersten drei Wochen der Asyl AGH I.T. beendeten bereits 16 Teilnehmer die 3 Maßnahme ohne erkennbaren Grund. In Folge der zusätzlich hinzukommenden Infektionskrankheiten sowie der erschwerten Kommunikation mit den Einrichtungsleitern wurde die Maßnahme für zwei Wochen unterbrochen (04.04.2016 – 15.04.2016). Hintergrund war die Fürsorgepflicht des KEE gegenüber den eigenen Mitarbeitern und fehlende attestierte Gesundschreibungen der Teilnehmer sowie das verordnete Verlegungsverbot durch das Gesundheitsamt. Hier besteht grundsätzlich aus Sicht des KEE ein größeres Optimierungspotenzial für die Durchführung weiterer vergleichbarer Projekte. Ein weiterer Grund des vorzeitigen Abbruchs der Maßnahme, stellt gemäß der Aussage einiger Teilnehmenden die geringe Motivation hinsichtlich der Arbeitsgelegenheit im “Grünen” dar. Des Weiteren war es sehr schwer den Teilnehmern zu vermitteln, warum sie lediglich 1,05 € (neu: 0,80 €) erhalten. Zudem wurde durch die Aufwandsentschädigung auch die Ungleichbehandlung zwischen dem Rechtskreis SGB II und Asylbewerberleistungsgesetz offenkundig. Die Asylbewerber erhielten im Rahmen der Maßnahme nicht nur einen Einblick in die Arbeits- und Alltagsstrukturen. Mithilfe der integrativen Projekte ‚Spracherwerb‘, ‚Arbeit und Demokratie‘ und einem Medienprojekt wurden die Teilnehmenden zudem an die Strukturen der deutschen Gesellschaft herangeführt. Der Spracherwerb war parallel begleitend zur AGH und vermittelte die grundlegenden Sprachkenntnisse im Rahmen der Asyl AGH I.T. Ein weiterer Schwerpunkt stellt das Projekt ‚Arbeit und Demokratie‘ dar. Hier wurden praktisch wie theoretisch verschiedene Themen wie „die Stadt Leipzig“ und deren wichtigsten Institutionen, Behörden und Einrichtungen erarbeitet und medial durch die Teilnehmenden festgehalten. Im Rahmen eines Filmprojektes hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Kurzfilme im Kontext von berufsrelevanten Themen zu erstellen. Mithilfe moderner Medientechnik durch die Kooperation mit den SAEK wurden die Teilnehmenden bei der Entwicklung dieser Kurzfilme unterstützt und angeleitet. Die Asyl AGH I.T. I startete am 29.02.2016 und endet zum 08.07.2016. Die gesamte Maßnahme hatte eine Laufzeit von 19 Wochen und wurde mit 26 Teilnehmern (Plan: 24 TN) begonnen. Zwei weitere Maßnahmen mit je 24 Teilnehmern befinden sich in der Vorbereitung. Abschließend ist trotz der vielen Schwierigkeiten und der aufgetretenen Probleme ein recht großer Erfolg zu verzeichnen. Die Teilnehmer konnten durch die Vielfalt der Projekte ihre Fertigkeiten und Grundkenntnisse medial, gesellschaftlich, sprachlich sowie kulturell erweitern bzw. vertiefen. Ebenfalls ist auch die Nachbetreuung der Teilnehmer ein wichtiger Aspekt und wird weiter von den Integrationsberatern durchgeführt. 2.3 Kommunale Beteiligung - KEE als FIM-Maßnahmeträger Zur Unterstützung der Integration von Asylbewerbern richtet die Stadt Leipzig ab dem 01.10.2016 bis 31.12.2020 jährlich bis zu 100 FIM - Arbeitsgelegenheiten gemäß § 5a AsylbLG einschließlich der erforderlichen Strukturen für Anleitung, sozialpädagogische Betreuung und Sprachförderung ein. Die konkreten Einsatzgebiete im Bereich „Sauber Stadt“, Angebote der integrationsorientierten Betreuung und der berufsvorbereitende Sprachkurse sowie die damit verbundenen Personal- und Sachkosten werden in der Anlage 2 „Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber/innen (Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM“ (§ 5a AsylbLG))“ detailliert dargestellt. Die zur Umsetzung erforderlichen Kosten belaufen sich insgesamt auf folgende Positionen: Tabelle 1: Projektkosten nach Jahresscheiben 4 Ausgaben in € 2016 2017 2018 2019 2020 (3 Monate) Anleiter (5VzÄ) * 48.596,35 211.124,25 216.400,31 221.810,31 245.012,05 Integrationsberater (2VzÄ)* 26.268,11 109.477,26 112.214,19 130.045,23 133.296,36 SB Finanzen/Administration 8.886,39 37.027,06 38.043,98 38.995,08 39.969,96 Honorarkräfte VHS/Dolmetscher 28.800,00 115.200,00 115.200,00 115.200,00 115.200,00 Sachkosten und sonstige Kosten 31.500,00 129.000,00 129.000,00 129.000,00 129.000,00 (1 VzÄ)* Einmalige Instandhaltung/ Sanierung/Ausstattung Mietobjekt Gesamtausgaben ohne Fördermittel 20.000 ----------------------164.050,85 601.828,57 610.858,48 635.050,62 662.478,37 75.000 300.000 300.000 300.000 300.000 89.050,85 301.828,57 310.858,48 335.050,62 362.478,37 Mögliche Fördermittel RL FIM Zuschuss Stadt Leipzig abzgl. Fördermittel *) (Vorabreiterzulagen, Zuschläge Sonderformen der Arbeit VWL nicht berücksichtigt; inkl. angenommener Tarifsteigerung i.H.v. 2,5 %/Jahr) Tabelle 2: Eigenleistungen KEE (einmalig) Eigenleistungen KEE Rest Finanzhaushalt aus 2015 (Renovierung Mietobjekt) Bereitstellung Fahrzeuge Gesamt Anzahl Aufwendungen - 10.000 € 12 4.000 € 24.000 € Der KEE schlägt hierzu eine Mittelübertragung der nicht verbrauchten Mittel aus dem Finanzhaushalt 2015 in das Haushaltsjahr 2016 vor, um das anzumietende Objekt zu renovieren. 3. Finanzierung Die Aufwendungen in Höhe von 89.051 EUR für das Jahr 2016 werden aus dem PSP-Element 1.100.571002.02 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung/Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) zur Verfügung gestellt. Die zur Deckung der oben genannten Aufwendungen in 2017 benötigten Mittel in Höhe von voraussichtlich 301.829 EUR werden aus dem PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung/Referat für Beschäftigungspolitik), in Höhe von 200.000 EUR aus dem Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) und in Höhe von 101.829 EUR aus dem Sachkonto/Ertragskonto (31459000) zur Verfügung gestellt. Die zur Deckung der oben genannten Aufwendungen in 2018 benötigten Mittel in Höhe von 5 voraussichtlich 310.858 EUR werden in Höhe von 200.000 EUR aus dem PSP-Element 1.100.571002.01 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung/Referat für Beschäftigungspolitik) Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche (43180000) und in Höhe von 110.858 EUR erfolgt eine Mittelweiterleitung im Jahr 2018 aus dem Gewinnvortrag des Kommunalen Eigenbetriebs Leipzig/Engelsdorf (KEE) an den städtischen Haushalt zur Verwendung für das oben genannte Beschäftigsprogramm. Durch die einmalige zweckgebundene Entnahme von Eigenkapital wird die dauerhafte Aufgabenerfüllung des KEE nicht gefährdet (§ 12 Abs. 2 SächsEigBVO). Die zur Deckung der oben genannten Aufwendungen in 2019/2020 benötigten Mittel in Höhe von voraussichtlich 335.051 EUR im Jahr 2019 und 362.478 EUR im Jahr 2020 werden dem PSPElement 1.100.571002.02 (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung/ Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf), Sachkonto: Zuschüsse an verbund. U., SonderVM, Beteilig. (43150000) im Doppelhaushalt 2019/2020 Eckwert erhöhend zugeschlagen. Die Berücksichtigung der Einnahmen aus der Förderung des BMAS in Höhe von 75 TEUR in 2016 bzw. 300 TEUR in 2017 ff. kann dabei nur in vollem Umfang erfolgen, wenn die angebotenen 100 Maßnahmeplätze kontinuierlich mit Teilnehmern durch das Sozialamt besetzt werden. Aufgrund der Kompensation der Mehrausgaben durch die aktuelle Tariferhöhung sowie die zu erwartenden Änderungen in der Entgeltordnung in den Beschäftigungsprogrammen „FAV“ und „Soziale Teilhabe“ können in den Jahren 2017/2018 keine freien Mittel aus diesen Budgets zur Deckung der oben genannten Kosten bereitgestellt werden. Alle oben genannten städtischen Zuwendungen für 2017/2018 und 2019/2020 stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen. • Anlage 1: Schematische Darstellung – FIM-Verwaltungsstrukturen (in Abstimmunf mit der Agentur für Arbeit) • Anlage 2: „Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber/-innen (Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM“(§ 5a AsylbLG))“ 6 Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen Beginn 01.08.2016 bis 31.12.2020 Programmausstattung 300 Mio. € zur Einrichtung von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen für jährlich 100.000 Personen Ziel ● Heranführen an den Arbeitsmarkt durch niedrigschwellige Angebote ● Wartezeit zwischen Einreise und Bescheid durch sinnvolle Betätigung/ Beschäftigung nutzen ● Kennlernen der Grundlagen des gesellschaftl. und berufl. Lebens ● Flüchtlinge können einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten Einrichtung/ Konzeption der Maßnahmen ● Land ● Kommune ● Gemeinnützige Träger Nachrangigkeit der Maßnahmen gegenüber: ● Sprach- und Integrationskursen ● weiterführenden Integrationsmaßnahmen wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung, Studium, Maßnahmen der Arbeitsförderung ● Abbruch, wenn sich während der FIM Vorrangigkeit o.b. Maßnahmen ergibt oder Teilnehmervoraussetzungen nicht mehr gegeben sind Inhalte der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen „Interne“ Maßnahmen „Externe“ Maßnahmen ● Max. 25 Prozent aller geplanten Maßnahmen ● ca. 80 bis 85 Prozent aller geplanten Maßnahmen ● Arbeiten zum Betrieb und Unterhalt von Aufnahmeeinrichtungen staatlicher Träger ● Arbeiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden können (Die Kombination mit Sprach- und Integrationskursen ist möglich, wenn diese durch FIM ergänzt werden) Teilnehmende (Zielgruppe) ● Arbeitsfähige, nichterwerbstätige Leistungberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen ● Ausgenommen sind Personen, die aus sicheren Herkunftsländern nach § 29a Asylgesetz und Leistungsberechtigte, die vollziehbar ausreisepflichtig sind (vgl. § 5a Abs.1 AsylbLG i.V.m. §1 Abs. 1 Nr. 4 u. 5. AsylbLG) ● Ausgenommen sind ebenfalls Personen, über deren Antrag kurzfristig entschieden wird Wird dem Antrag des Teilnehmenden auf Asyl während der Maßnahme stattgegeben (Rechtskreiswechsel), kann die FIM bis zum Ende der Laufzeit fortgeführt werden,so keine andere Maßnahme angeboten werden kann. Dauer der einzelnen Maßnahmen ● für 12 Monate kann die Bewilligung erfolgen, danach besteht die Option auf Verlängerung ● Individuelle Teilnahmedauer: 6 Monate bei bis zu 30 Wochenstunden Zuständigkeiten BMAS Agentur für Arbeit Bereitstellung der Bundesmittel (300 Mio Euro für jährlich 100.000 Personen Beauftragung zur Umsetzung des Programms an die Bundesagentur für Arbeit Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung der Maßnahmen Genehmigung der Maßnahmen unter Einbindung des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Abrechnung der Maßnahmekosten mit den Maßnahmeträgern Zusammenfassung aller Maßnahmen innerhalb des Stadtgebietes Stadt Leipzig (Dezernate I, V, VII) Leipzig Übergabe der Maßnahmen an die zuständige Behörde (Agentur für Arbeit) Zuweisung der Teilnehmenden an alle in Leipzig entstehenden Maßnahmen Entscheidung über Sanktionen (als zuständige Behörde) Maßnahmeträger (gemeinnützige Träger, Stadt Leipzig selbst mit Ämtern, Referaten, Eigenbetrieben) Konzeption der Maßnahmen und Einreichung bei der Stadt Leipzig Abrechnung der Maßnahmekosten mit der Agentur für Arbeit, Auszahlung der Aufwandsentschädigung an den Teilnehmenden Rückmeldung über arbeitsmarktliche Informationen, die während der Maßnahme über die Person hinsichtlich einer weiterführenden Maßnahme zur Arbeitsmarktintegration gewonnen werden konnten (Kurzlebenslauf) an die BA (dann „Geduldete)/ JC (dann Asylberechtigte) Rückmeldung über Informationen zur Entscheidung über Sanktionen an die Stadt Leipzig als zuständige Behörde Mittel und Dauer für die Umsetzung des Programms Gesamtvolumen des Programmes bundesweit 300 Mio. Euro für jährlich 100.000 Teilnehmende Regionale Verteilung unter Zugrundelegung des Königsteiner Schlüssels Maßnahmekosten Aufwandsentschädigung für den Teilnehmenden 0,80 €/ TN und Stunde (auf Nachweis auch höher) Maßnahmepauschale für den Maßnahmeträger „interne“ FIM: 85 € pro Monat und besetztem Platz „externe“ FIM: 250 € pro Monat und besetztem Platz Programmablaufplan FIM Konzeption der Maßnahmeplätze (Inhalte, Tätigkeitsbeschreibungen) Land Kommune Gemeinnütziger Gemeinnütziger Gemeinnütziger (Eigenbetriebe; Träger 1 Träger 2 Träger ... Ämter und der Maßnahmen/ Plätze , Tätigkeiten etc. Einrichtung Referate) Übergabe der konzipierten Maßnahmen an die Stadt Leipzig als zuständige Behörde Einreichung der Maßnahmen durch die Stadt Leipzig bei der Agentur für Arbeit als zuständige Behörde Genehmigung der Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit unter Einbindung des regionalen Verwaltungsausschusses (Bank der Arbeitnehmer, Öffentliche Hand, Bank der Arbeitgeber) Zuweisung der Teilnehmer durch die Stadt Leipzig (Sozialamt) in Unterstützung der Maßnahmeträger Flexible Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber/-innen (Arbeitsgelegenheiten auf Grundlage des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM“ (§ 5a AsylbLG)) KOMMUNALER EIGENBETRIEB LEIPZIG / ENGELSDORF Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf Holzhäuser Straße 72 04229 Leipzig Präambel ................................................................................................................... 3 1 Vorbemerkung ................................................................................................ 4 2 Zielgruppe und Umfang der Tätigkeiten des KEE ........................................ 4 3 Inhalt der Maßnahmen .................................................................................... 5 3.1 Zuweisung und Empfehlungen KEE .............................................................. 6 3.2 Finanzierung der Maßnahmen ...................................................................... 6 3.3 Vorteile für die Stadt Leipzig bei Schaffung einer zentralen Beschäftigungsstrategie im Bereich des zweiten Arbeitsmarktes .................. 7 4 Detaillierter Finanzierungsplan 2016 - 2018 ................................................. 8 4.1 Anleiter .......................................................................................................... 8 4.2 Integrationsorientierte Betreuung während der Maßnahmen ...................... 10 4.3 Verwaltungs- und Sachkosten der geplanten ASYL-AGH für 100 dauerhafte Plätze im Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf ............................ 11 4.4 Kosten berufsvorbereitende integrierender Sprachkurse ............................ 13 4.5 Mögliche Deckungsmittel............................................................................. 13 4.6 Aufteilung nach Haushaltsjahren (Fixkosten für 100 Teilnehmer) ............... 14 5 © KEE Bisherige Ansätze des KEE im Bereich Asyl ..............................................15 2 Präambel Die Anzahl von neuen Asylbewerbern, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, steigt seit Monaten stetig an (Jahr 2012 - 370 Personen, Ist 2015 - über 4230 Personen). Für das Jahr 2016 ff ist mit einer anhaltend hohen Zuweisung von neuen Asylbewerbern zu rechnen. Im Dezember 2015 lebten 5.335 Menschen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Hinzu kommen beispielsweise mit Stand zum 04.01.2016 etwa 1.853 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig. Das heißt, dass auf Grund von eingeschränkten Beschäftigungsmöglichkeiten (u. a. Beschäftigungsverbot) wenig geeignete berufsbezogene Angebote unterbreitet werden konnten (wie beispielsweise Asyl-AGH nach Asylbewerberleistungsgesetz). Derzeit existieren für Asylbewerber noch keine institutionalisierten Beratungseinrichtungen mit dem Schwerpunkt der Tagesstrukturierung und der Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt durch praktische Tätigkeiten. In Anbetracht der Prognose weiter steigender Zahlen haben sich zahlreiche Initiativen in der Stadt Leipzig, vorrangig durch selbstgetragene bürgerschaftliche Ehrenamtsstrukturen, gebildet, die u. a. Sprachkurse und Mikroprojekte für die Flüchtlinge unter einem hohen zeitlichen Einsatz der Ehrenamtlichen anbieten. Zeitgleich sind diese Ansätze in weiten Teilen durch die mangelnden Erfahrungen noch nicht ausreichend professionalisiert. Zudem existieren parallele Doppelförderungsstrukturen insbesondere im Bereich der Sprachbildung für unterschiedliche Zielgruppen von Flüchtlingen, die durch die Komplexität die zeitnahe Unterbreitung von Angeboten für die Asylbewerber erschwert. Sofortangebote sind jedoch zwingend notwendig, um die gesellschaftliche und berufliche Integration einerseits zu steigern und die Akzeptanz der Leipziger Bevölkerung weiter zu erhöhen. Dauerhafte Strukturen für Ansätze von Beschäftigungsmöglichkeiten gekoppelt mit Elementarbildungsangeboten im Bereich der Werte- und Sprachvermittlung mit der Option eines hohen Grades an Flexibilisierung (laufender Einstieg) existieren innerhalb der Stadtverwaltung noch nicht. Der KEE sieht in dem nachfolgenden Kurzkonzept ein systematisches und prozessorientiertes Vorgehen gemeinsam mit den städtischen professionellen Akteuren, insbesondere der Volkshochschule, unter Berücksichtigung der lokalen Leipziger Spezifika vor. Zielstellung ist das dauerhafte Vorhalten einzelner Bausteine sowie die Möglichkeit des Zusammenführens dieser Bausteine, wenn Bedingungen und Notwendigkeiten bei den Flüchtlingen eintreten. Frühzeitige Interventionen ab dem ersten Tag unabhängig vom langwierigeren Bearbeitungsstand im Asylbewerberverfahren und der Bleibewahrscheinlichkeit wirken positiv auf die Entwicklungschancen von Leipziger Flüchtlingen und auf die Akzeptanz der Bevölkerung ein. Für das Erreichen einer nachhaltigen Wirkung geschaffener Beschäftigungsangebote sind kombinierte, schlüssig ineinandergreifende Unterstützungsangebote über den gesamten Aufenthalt von Asylbewerbern notwendig. © KEE 3 1 Vorbemerkung Die aufgeführten Überlegungen beziehen sich auf die Durchführung von Asyl-AGH in kommunaler Trägerschaft nach § 5 und vorrangig nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz. Der KEE hält mit diesem Konzept dauerhaft 100 Asyl-AGH Plätze vor. Vorrangige Grundlage ist die Richtlinie Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich um niedrigschwellige Angebote, die auf Grund der Erfahrungen des Kommunalen Eigenbetriebes Leipzig/Engelsdorf (KEE) mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Langzeitarbeitslose zeitnah umgesetzt werden könnten. Darauf aufbauend können in Abstimmung mit den Organisationseinheiten der Stadt Leipzig weitere Maßnahmeinhalte und flüchtlingsspezifische Begleitaktivitäten beim KEE entwickelt werden. 2 Zielgruppe und Umfang der Tätigkeiten des KEE Aufbauend auf dem Konzept ASYL-AGH und den Teilnahmen an verschiedenen Arbeitskreisen zum Thema Flüchtlingsarbeit ergeben sich für 100 dauerhafte AGH-Asyl-Plätze nachfolgende Konditionen. Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass der KEE auf Basis seiner Erfahrungen von einer durchschnittlichen Teilnahmedauer von sechs Monaten ausgeht, so dass mit 200 Asylbewerbern (AGH-Plätze) je Jahr im KEE gerechnet wird. Zuzüglich der bereits vorgehaltenen Asyl-AGH für den Bereich U27 sind das in Summe 273 Plätze je Jahr in kommunaler Trägerschaft. Der KEE beabsichtigt entsprechend eines vorliegenden Konzeptes Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber in kommunaler Trägerschaft mit einem flexiblen Einstieg zu schaffen. Zusätzlich sollen neue gemeinsam mit dem KEE entwickelte Kurse bei der Volkshochschule (VHS) besucht werden. Um eine gesellschaftliche Integration zu gewährleisten empfehlen wir den Stundenumfang für den betrieblichen Bereich möglichst gering zu halten. Dies ermöglicht neben einer höheren Gesamtteilnehmerzahl auch, dass parallel zu den Arbeitsgelegenheiten speziell zu entwickelnde niedrigschwellige berufsvorbereitende Sprachkurse bei der Volkshochschule (VHS) und Module bei den Integrationsberatern besucht werden können und diese Kenntnisse in der Maßnahme vertieft werden können. Die Stadt Leipzig finanziert unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig Sprachkurse bei der VHS im Umfang von etwa 200 Stunden für Personen, welche keinen Anspruch auf einen Integrationskurs, gefördert durch das BAMF, haben. Inhaltlich und quantitativ reichen jene Angebote jedoch nicht aus. Inhaltlich unterscheiden sich die neu zu entwickelnden Kurse der VHS erheblich von den bereits bestehenden Angeboten. Gemeinsam mit der VHS wird der KEE ein eigenes Konzept entwickeln. © KEE 4 Vorgesehen ist, dass gemeinsam mit dem KEE ein Konzept mit der VHS für maximal 8 Unterrichtseinheiten während der AGH konzipiert wird und dass auch hier ein flexibler Einstieg erfolgen kann. Als weiterer Baustein ist es empfehlenswert, dass Personen die bereits einen Kurs an der VHS besucht haben, Teilnehmer dieser Maßnahmen sein können. Als Stundenumfang bietet sich eine wöchentliche Arbeitszeit von etwa 15 Stunden in der AGH im KEE und 8 Einheiten Sprach- und Integrationsförderung (6 Zeitstunden) an. Die Aufteilung der Zeiten ist entsprechend der Maßnahmen zu vereinbaren und kann entsprechend der Erfordernisse modifiziert werden (bspw. drei Mal fünf Stunden am Tag zuzüglich Kurse bei der VHS). Ein Stundenumfang über 21 Stunden ist nicht zu empfehlen, da die Asylbewerber so auch parallel weitere integrationsfördernde Maßnahmen im KEE besuchen könnten. Eine langfristige Anmietung von einem Gebäude ist hierfür zwingend notwendig. Hierzu wird der KEE das alte Betriebsgebäude in der Engelsdorfer Straße reaktivieren. Vorberatungen fanden bereits erfolgreich statt. Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2020 befristet. 3 Inhalt der Maßnahmen Der KEE sieht vor die Asyl-AGH für das Projekt „Saubere Stadt“ einzusetzen. Die Projekte dienen dem Ziel, die Ordnung und Sauberkeit in der Stadt gemeinsam mit dem Ordnungsamt weiter zu erhöhen. Durch das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung erhöhte sich Müllaufkommen auf städtischen Grünanlagen, Straßen und Plätzen sowie Flächen, die sich nicht in öffentlicher Hand befinden, jedoch zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehen. Dem widerspricht das gleichzeitig gestiegene Sauberkeitsempfinden der Bewohner der Stadt Leipzig und seiner Gäste. Mit dem Projekt wird eine sehr rasche und zügige Beseitigung von der Bevölkerung verursachten Müllablagerungen auf Straßen, Plätzen und Grünanlagen möglich. Der Einsatz erfolgt auf der Grundlage von Tourenplänen und auf der Grundlage konkreter Hinweise Dritter täglich im Zweischicht-System. Die Tourenpläne und die Einzeleinsätze werden durch die Fachbehörde entsprechend abgeprüft. Damit wird sichergestellt, dass es sich hierbei nicht um Pflichtaufgaben handelt. Die Mitarbeiter sollen das Ablesen und Einsammeln von wilden Ablagerungen und Unrat auf städtischen Flächen, einschließlich der nichtstädtischen, soweit diese öffentlich genutzt werden können, übernehmen. Dieses Angebot ist zusätzlich zu den Pflegegängen des gärtnerischen Personals des Eigenbetriebes Stadtreinigung und beauftragter Firmen, die i. d. Regel nur im Zuge der turnusmäßigen Pflege- und Wartungsdurchgänge den Unrat beseitigen. Des Weiteren werden der Transport- und die Beladetätigkeit im Zuge der Aufgabenstellung übernommen. Die Teilnehmer der Asyl-AGH-Maßnahme können flexibel bei Erfordernis eingesetzt werden, damit die Grünanlagen und die Flächen, die sich nicht in öffentlicher Hand befinden, jedoch zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehen, ordentlich ansprechend der Bevölkerung und © KEE 5 ihren Freizeitaktivitäten schnellstmöglich wieder zu Verfügung stehen. Hierdurch werden handwerkliche Fähig- und Fertigkeiten der Asylbewerber erprobt. Die Teilnehmer können auch die Ortschaften begehen, Hinweise erfassen und Unregelmäßigkeiten nach vorgegebenen Kriterien festhalten (in Abhängigkeit des Sprachniveaus). Sie könnten Veranstaltungskalender und andere Informationsmaterialien (nicht für Private) verteilen, und unterstützen die Veranstaltungsorganisation ortansässiger Vereine, welche sonst von Vereinen und/ oder anderen Organisationen nicht angeboten würden. In den vorzuhaltenden Asyl-AGH geht es um die Verknüpfung von Sprachförderung, beruflicher Integration und berufsbezogener Alltagsbegleitung. Durch die Tätigkeiten, gekoppelt mit Angeboten der VHS, wird die Beschäftigungsfähigkeit von Asylbewerbern entwickelt, durch die Präsenz die soziale Infrastruktur und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefestigt sowie den Asylbewerbern Möglichkeiten der Tagesstrukturierung geboten. 3.1 Zuweisung und Empfehlungen KEE Der KEE empfiehlt, dass die Zuweisung in Rücksprache durch das Sozialamt als untere Unterbringungsbehörde erfolgt. Die Kontroll- und Prüfungsrechte der Maßnahmedurchführung verbleiben beim KEE. Ein Verwaltungsaufwand entsteht durch die Zahlbarmachung beim KEE, da der KEE laut Richtlinie davon ausgeht, dass alle hiermit verbundenen Finanzflüsse (Abrechnung Fördermittel, Aufwandsentschädigung, Statistik) durch den KEE übernommen würden. Für die nun gesetzliche Grundlage und Umsetzung der Sanktionierung bei unentschuldigtem Fernbleiben analog der Leistungsbezieher SGB II ist das Sozialamt zuständig (gesetzliche Ungleichbehandlung wird nunmehr via Gesetz aufgehoben). Der KEE wäre für die Einhaltung des Bewilligungsbescheides (bzw. noch Klärung der Rechtsgrundlage) der Maßnahme (öffentlich und zusätzliche Beschäftigung) und für die Meldung an das Sozialamt verantwortlich. Bewilligende Behörde ist die Bundesagentur für Arbeit unter Einbeziehung des örtlichen Verwaltungsausschusses. Hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die Prüfung der Maßnahmen ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Bei den vorgeschlagenen Maßnahmeinhalten wurden diese Kriterien bereits für die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) nach dem SGB II durch das Jobcenter positiv geprüft. Verwaltungsinterne Absprachen zur Umsetzung der Richtlinie FIM sind bereits in Vorbereitung (Verantwortlichkeiten, Verfahrenswege etc.). 3.2 Finanzierung der Maßnahmen Es werden nicht alle Maßnahmekosten über die Richtlinie FIM übernommen, da kein Rechtsanspruch auf vollständige Kostenerstattung besteht. Hierzu bedarf es einen Zuschuss der Stadt Leipzig. Es können maximal 250 € je besetzten Platz und Monat beantragt werden. Für © KEE 6 mögliche Ansätze hat der KEE die Aufwendungen und die personelle Ausgestaltung analog der AGH-MAE für Langzeiterwerbslose herangezogen und inhaltlich sowie konzeptionell weiter entwickelt. Die Finanzierung der Maßnahme (Aufwandsentschädigung, Sach- und Anleiterkosten, integrationsorientierte Betreuung, Begleitaktivitäten) ist mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung offen. Es obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten in eigener Zuständigkeit und im Rahmen ihres finanziellen Budgets das Verfahren und den Umfang zu planen und umzusetzen. An dieser Stelle können weder die Haushaltsbudgets noch die Kostenträgerschaft abschließend eingeschätzt werden. Die Zuständigkeit für die örtliche Planung befindet sich noch im Abstimmungsverfahren und muss außerhalb der Richtlinie geklärt werden. Ziele der Maßnahme, wie z. B. Feststellung, Stabilisierung, Erprobung oder Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit der Asylbewerber oder die Heranführen an Arbeitsmarkt und Ausbildung sind in Abstimmung mit den beteiligten Kooperationspartnern zu definieren. Da es sich bei den vorgeschlagenen Maßnahmen des KEE um bereits durchgeführte Maßnahmen handelt und die Finanzierung bereits mit dem Jobcenter in der Vergangenheit kalkuliert wurde, hat der KEE dieses Zahlenwerk als Orientierungswert genommen. Eine Maßnahme für Asylbewerber ohne Anleiter (Betreuungsschlüssel 1:10) sowie Integrationsberater (1:50) und zusätzliche Sachkosten ist im KEE nicht durchführbar. Dies zeigen auch die Erfahrungswerte aus der Umsetzung von AGH-MAE mit Langzeitarbeitslosen und der hohe Betreuungsaufwand in der Durchführung der Asyl-AGH´s nach der Richtlinie Integrative Maßnahmen im Jahr 2016. Kalkulatorisch kostet ein Teilnehmermonat inklusive aller anfallenden Aufwendungen (Koordinator, Sprachkurse, Sachkosten, Integrationsberater) ca. 501,52 € im Jahr 2017 (vgl. detaillierten Finanzierungsplan). Das Projekt soll zum 01.10.2016 starten. Die Richtlinie FIM tritt zum 01.08.2016 in Kraft. 3.3 Vorteile für die Stadt Leipzig bei Schaffung einer zentralen Beschäftigungsstrategie im Bereich des zweiten Arbeitsmarktes Den nachfolgend beschriebenen erhöhten Aufwendungen aus Sicht der Stadt Leipzig stehen die inhaltlichen Ergebnisse der geförderten Maßnahmen gegenüber. Die angebotenen Maßnahmen sind dem Konzept „Saubere Stadt Leipzig“ analog der bereits erfolgreich durchgeführten Maßnahmen mit Arbeitslosen zuzuordnen. Die Asylbewerber erhalten zudem durch das vorliegende Angebot einheitliche Ansprechpartner vor Ort für die sprachliche und berufliche Integration bis zu einem Rechtskreiswechsel in die Grundsicherung (Jobcenter). Es findet eine ganzheitliche integrationsorientierte Betreuung unter städtischer Federführung statt. Die © KEE 7 vorhandenen Fachkompetenzen der Beratung, Betreuung und Beschäftigung werden an einem Ort gebündelt. Die Zusammenarbeit mit den fallführenden Mitarbeitern der Gemeinschafts- und Notunterkünfte kann unterstützt werden und es werden wichtige Erkenntnisse für die berufliche Integration für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration generiert. 4 Detaillierter Finanzierungsplan 2016 - 2020 Zusammenfassung Laufzeit: max. 12 Monate je Maßnahme (in der Regel sechs Monate), 4,3 Jahre Projektlaufzeit insgesamt Anzahl TN: 10 Asylbewerber nach Asylbewerberleistungsgesetz / Maßnahme Stundenumfang: 15 Std./Woche Beschäftigung + 8 Unterrichtseinheiten Sprachkurse + flankierende Betreuung Gesamtteilnehmer: 100 Teilnehmerplätze werden dauerhaft vorgehalten Angenommene TN: 200 Teilnehmer je Jahr (100 Teilnehmer je sechs Monate) Betreuungsschlüssel: 1:10 bei den Koordinatoren Betreuungsschlüssel: 1:50 bei den Integrationsberatern Betreuungsschlüssel VHS: 1:10 je Kurs Personal in VZÄ: 8 VZÄ zuzüglich Honorarkräfte über VHS Kosten gesamt: 601.828 € (für 2017 bei 12 Monaten) Personalkosten: 357.628 € in 2017 Sachkosten: 126.000 € (Maximalwert in Abhängigkeit der Maßnahme) Sanierung/Instandhaltung: einmalig 20.000 € in 2016 Kosten VHS/Dolmetscher: 115.200 € Refinanzierung: 300.000 € je volles Jahr (250 € je besetzten Monat) verbleibende Kosten Stadt L.: 301.828 € in 2017 Für das Jahr 2016 fallen durch den geplanten Beginn zum 01.10.2016 nur anteilige Kosten an. 4.1 Anleiter Die eingesetzten Mitarbeiter, dies gilt für die Anleiter und Integrationsberater gleichermaßen, sind koordinierend und unterstützend für die Beschäftigungsmaßnahme zuständig. Die Verantwortlichkeit für den Integrationsprozess in Summe obliegt der Verantwortlichkeit der jeweiligen Sozialarbeiter in den Gemeinschaftsunterkünften. Doppelzuständigkeiten sind zwingend zu vermeiden. Die Angebote der Mitarbeiter des KEE können nur ergänzend sein. Eine Zusammenarbeit der Sozialarbeiter der Unterkünfte (Austausch und Absprachen) mit dem KEE ist zwingend, da sonst der Maßnahmeerfolg nicht erreicht werden kann. Bei Schwierigkeiten © KEE 8 wird das Sozialamt Rücksprache mit den Einrichtungen nehmen und den KEE beratend wie bereits praktiziert fachlich unterstützen. Die AGH-Asyl sind vergleichbar mit Fallmanagementmaßnahmen des Jobcenters (zusätzlicher Unterstützungs- und Betreuungsbedarf). Wir empfehlen einen Betreuungsschlüssel von 1:10 Asylbewerbern. Da die Maßnahmen in Teilzeit durchgeführt werden, kann ein Koordinator 20 Teilnehmer betreuen (kosteneffizient). Die Erfahrung des KEE bei der Umsetzung von AGH-MAE hat gezeigt, dass für die Betreuung von 20 Teilnehmer/-innen, die Beschäftigung eines Anleiters unerlässlich ist. Die zugewiesenen Teilnehmer/-innen haben besonderen Fürsorge- und Anleitungsbedarf. Die Betreuung und Motivation der AGH-Asyl Teilnehmer/-innen nimmt dabei einen sehr hohen Stellenwert ein, um die Chancen auf einen erfolgreichen Maßnahmeabschluss der Teilnehmer/-innen zu vergrößern und vorzeitigen Abbrüchen und Ausschlüssen von der AGH-Asyl Maßnahme entgegenzuwirken. Der Anleiter hat den direkten Kontakt mit den Teilnehmern, leitet diese in den konkreten Arbeitsschritten an und ist erster Ansprechpartner für diese, im Fall von allen Fragen oder Problemstelllungen. Demzufolge ist er auch derjenige, der Auskunft geben kann über die Entwicklung der Teilnehmer. Diese werden von ihm protokollarisch festgehalten und fließen in die Abschlussbeurteilung ein. Gemäß Weisung der Betriebsleitung führt der Anleiter notwendige Absprachen mit anderen Betriebsteilen und Kooperationspartnern. Der Anleiter nimmt die operativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerung der Maßnahme wahr - dies beinhaltet bspw. die konkrete Einsatzplanung unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen, die Fahrtätigkeit zu den unterschiedlichen Einsatzorten und die Kontrolle auf Einhaltung der Maßnahmeinhalte. Des Weiteren plant er den ggf. notwendigen Einsatz von Materialien und unterstützt die Ausfertigung von Unterlagen zur Erfüllung der Dokumentations- und Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Maßnahme. Die Anleiter werden nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD), Entgeltgruppe 8 entlohnt. Die Lohnzusatzkosten hat der KEE mit pauschalen 20 % geplant (dies ist jedoch auch von der politischen Entwicklung abhängig, Stichwort: Beitragssenkung in der Rentenversicherung). Daneben fällt im TVöD die Zusatzversorgung (Betriebsrente des öD) mit 3,56% des Tabellenentgeltes an. Die Koordinatoren müssen durch die Teilnehmerschwankungen separat betrachtet werden. Die kalkulatorischen Kosten betragen je Monat und Teilnehmer durchschnittlich ca. 176 € (Beispiel für 2017). © KEE 9 Stellenbezeichnung Anleiter Vorarbeiterzulagen, Zuschläge Sonderformen der Arbeit VWL nicht berücksichtigt Tarifsteigerung pro Jahr 2,5 % angenommen 2016 2017 Tabellenentgelt inkl. AG-Beiträge 9.029,64 € 38.825,62 € Jahressonderzahlung inkl. AG- Beiträge 409,60 € 1.809,07 € Leistungsentgelt inkl. AG - Beiträge 0,00 € 388,39 € ZVK(auf Tab.-EG+JSZ+Leistungs-EG) 280,03 € 1.201,37 € 9.719,27 € 42.224,45 € 48.596,35 € 5 Vollzeitkräfte 4.2 211.122,25 € 2018 39.796,26 € 1.854,30 € 398,10 € 1.231,40 € 43.280,06 € 2019 40.791,17 € 1.900,65 € 408,05 € 1.262,19 € 44.362,06 € 2020 44961,12 1.888,85 € 740,59 € 1.411,85 € 49.002,41 € Gesamt 173.403,81 € 7.862,47 € 1.935,13 € 5.386,84 € 188.588,25 € 216.400,31 € 221.810,31 € 245.012,05 € 942.941,27 € Integrationsorientierte Betreuung/Verwaltung während der Maßnahmen Eine integrationsorientierte Teilnehmerbetreuung erfolgt mit einem Schlüssel 1:50 und ist durch den komplexen Hilfebedarf zwingend während der Asyl-AGH vorzuhalten. Neben der Betreuung ist es erklärtes Kernanliegen des KEE, eine erste berufliche Orientierung mit den Asylbewerbern in Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt in Ergänzung der Sozialbetreuer der Gemeinschaftsunterkünfte vorzunehmen. Folgende Bestandteile sind Aufgaben der Integrationsberater (nicht abschließend):  Integrationsorientierte Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern während der AsylAGH,  Erfassen teilnehmerrelevanter Daten und erster Ansprechpartner bei auftretenden Problemen während der beruflichen Praxis,  Berücksichtigung teilnehmerbezogener Spezifika der Teilnehmer z.B. in den Bereichen: - der persönlichen Lebensführung der Schulbildung der Gesundheitssorge Suchtmittelkonsum während der Asyl-AGH,  Begleitung und Vorbereitung der Teilnehmer/innen im Rahmen der Umsetzung von AGH Maßnahmen,  Netzwerkarbeit und Unterbreitung von Modulen aus den Bereichen Arbeit und Demokratie, Arbeitsschutz etc. mit allen an der Hilfe beteiligten Institutionen und Personen,  teilnehmerbezogene Förderung von Schlüsselkompetenzen zur Erfüllung der den Teilnehmern übertragenen Arbeitsaufgaben,  Darstellung des Bildungsverlaufes,  Erstellung von teilnehmerbezogenen Berichten (Verlaufs- und Entwicklungsdokumentation). Die Integrationsberater Asyl sollen zudem flankierend zur berufsbezogenen und integrationsorientierten Betreuung auch niedrigschwellige Maßnahmen für berufliche Bildung in Ergänzung der Angebote der Sozialbetreuer in den Gemeinschaftsunterkünften anbieten. Ziel ist es hier ganzheitlich durch die Vermittlung von Wissen die Inanspruchnahme von kommunalen Mitteln (Hilfen zur Erziehung sowie Jugendberufshilfe) präventiv entgegenzuwirken. Unterkünfte, in denen die Sozialarbeiter nicht mit dem KEE, zusammenarbeiten, können durch das © KEE 10 Vermeiden von Doppelzuständigkeiten nicht berücksichtigt werden. Die angebotenen Module, so die Erfahrung des KEE sind notwendig, um eine dauerhafte berufliche Integration zu erzielen. Stellenbezeichnung Integrationsberater Asyl Vorarbeiterzulagen, Zuschläge Sonderformen der Arbeit VWL nicht berücksichtigt Tarifsteigerung pro Jahr 2,5 % angenommen 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamt Tabellenentgelt inkl. AG-Beiträge 11.146,15 € 45.774,73 € 46.919,10 € 54.278,62 € 55.635,59 € 213.754,18 € Jahressonderzahlung inkl. AG- Beiträge 449,88 € 1.799,51 € 1.844,50 € 2.235,53 € 2.291,42 € 8.620,84 € Leistungsentgelt inkl. AG - Beiträge 0,00 € 754,40 € 773,26 € 894,21 € 916,57 € 3.338,44 € ZVK(auf Tab.-EG+JSZ+Leistungs-EG) 344,02 € 1.433,75 € 1.469,59 € 1.703,11 € 1.745,69 € 6.696,16 € 11.940,05 € 49.762,39 € 51.006,45 € 59.111,47 € 60.589,26 € 232.409,62 € 2 Vollzeitkräfte zuzüglich 10 % Sachkosten 23.880,10 € 99.524,78 € 102.012,90 € 2.388,01 € 9.952,48 € 10.201,29 € 26.268,11 € 109.477,26 € 112.214,19 € 118.222,94 € 121.178,51 € 11.822,29 € 464.819,23 € 12.117,85 € 46.481,92 € 130.045,23 € 133.296,36 € 511.301,15 € Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass der KEE zum 01.01.2016 zwei Integrationsberater Asyl eingestellt hat, die jedoch parallel im Jahr 2016 drei Maßnahmen und 10 Projekte mit Asylbewerber durchführen werden, so dass sich der Betreuungsaufwand bei weiteren 76 Teilnehmern erheblich potenzieren würde und eine Durchführungsqualität nicht mehr sichergestellt werden kann. Alternative Refinanzierungsformen stehen mit Ausnahme von Eigenmitteln der Stadt Leipzig nicht zur Verfügung. Die Kosten hierfür betragen kalkulatorisch je Teilnehmer und Monat etwa 91,23 €. Zusätzlich hat sich in der Durchführung der ersten Maßnahme Asyl-AGH gezeigt, dass ein hoher Verwaltungsaufwand für Barauszahlungen der Aufwandsentschädigung und Abrechnung gegenüber den Kooperationspartnern sowie Antragstellung besteht, so dass der KEE auf Basis dieser Erfahrung eine Verwaltungsstelle in der E3 plant. Hierdurch ergeben sich nachstehende Konditionen. Stellenbezeichnung Sachbearbeiter-Finanzen Vorarbeiterzulagen, Zuschläge Sonderformen der Arbeit VWL nicht berücksichtigt Tarifsteigerung pro Jahr 2,5 % angenommen 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamt Tabellenentgelt inkl. AG-Beiträge 8.255,86 € 33.904,05 € 34.766,46 € 35.635,62 € 36.526,51 € 149.088,50 € Jahressonderzahlung inkl. AG- Beiträge 374,50 € 1.497,98 € 1.609,23 € 1.649,46 € 1.690,70 € 6.821,87 € Leistungsentgelt inkl. AG - Beiträge 0,00 € 558,21 € 572,17 € 586,47 € 601,14 € 2.317,99 € ZVK(auf Tab.-EG+JSZ+Leistungs-EG) 256,03 € 1.066,82 € 1.096,12 € 1.123,52 € 1.151,61 € 4.694,10 € Gesamt (1 Stelle) 8.886,39 € 37.027,06 € 38.043,98 € 38.995,08 € 39.969,96 € 162.922,47 € Je Teilnehmer sind das durchschnittliche Programmkosten von 30,85 € je Monat (Beispiel für das Jahr 2017). 4.3 Verwaltungs- und Sachkosten der geplanten ASYL-AGH für 100 dauerhafte Plätze im Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf Bei den angegebenen Werten handelt es sich um die Gesamtkosten in einem Jahr für 100 dauerhafte Asyl-AGH´s. Die Maßnahmen finden auch im Winter statt. Hierdurch entstehen © KEE 11 zusätzliche einmalige Sachkosten, Unterbringung sowie Ausstattungen für die Teilnehmer/-innen für Arbeitsschutzmaterialien, Bekleidung und Arbeitsgeräte. Hierfür fällt kalkulatorisch eine Pauschale von 107 je Teilnehmer/Monat an. Hierin sind alle im Zusammenhang entstehenden Aufwendungen kostenneutral für den KEE gedeckt. Bei den rechts angegebenen Werten handelt es sich um fixe Jahreswerte und Mittel die dem KEE für das Projekt zur Verfügung gestellt werden müssten. Untersetzung der geplanten Verwaltungs- und Sachkosten Insgesamt entstehen für das dauerhafte Vorhalten für 100 Asyl-AGH´s Sachkosten in Höhe von 129.000 € (Sachkosten 107 €/Teilnehmer/Monat). Overheadkosten (durchschnittlich ca. 40,00 € /Teilnehmer/Monat) - Miete und Betriebskostenanteil (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung) - anteilig Ersatzinvestitionen - Büroaufwand und -verbrauch - Kommunikation (Verwaltungskurierdienst) - Kosten der Wirtschaftsprüfung - Versicherungsumlage (Gebäudeversicherung, Kfz-Versicherung, 48.000,00 € Unfallversicherung Festangestellte, ASID) Verwaltungskosten Koordinatoren (durchschnittlich ca. 26,00 € /Teilnehmer/Monat) - Büroaufwand-, verbrauch - Kommunikation (Telefon, EDV) - Verwaltungskosten (Lohnrechnung) - Kfz-Kosten, Betriebsfahrzeuge, Unterhaltungskosten 31.000,00 € Kleinwerkzeuge, Kleinmaterial, Kleinreparaturen (durchschnittlich ca. 16,00 € /Teilnehmer/Monat) - 20.000,00 € Greifzangen, Laubbesen, Harken, Schubkarren etc. Unterkunft der Teilnehmer/innen 30.000,00 € anteilige Miet- und Mietnebenkosten (durchschnittlich ca. 25 € /Teilnehmer/Monat) © KEE 12 Der KEE beabsichtigt für die Dauer des Projektes ein Objekt anzumieten. Für die Renovierung und investive Instandhaltung möchte der KEE zusätzlich die nicht verbrauchten Mittel aus dem Finanzhaushalt 2016 verwenden (ca. 10.000 €). 4.4 Kosten berufsvorbereitende integrierender Sprachkurse Gemeinsam mit der VHS und Dolmetschern wurden die bisher angebotenen Sprachkurse in der VHS auf eine Übertragbarkeit hin geprüft. Hierzu fanden bereits Abstimmungsgespräche für eine etwaige Kooperation statt. Hierbei wurde festgestellt, dass die angebotenen Kurse von einem anderen Sprachniveau und von einer anderen thematischen Zielsetzung ausgehen. Neue Inhalte beziehen auch das niedrigere Sprachniveau und folgende Schwerpunkte mit ein:  Orientierung im Bildungssystem,  Arbeitsrechte und -pflichten von Arbeitnehmern (Pünktlichkeit etc.)  Vorbereitende berufsbezogene Spracheinheiten,  Prinzipien des Grundgesetzes etc. Der KEE wird bei einem positiven Votum einen Schulterschluss mit der VHS vollziehen und in die konzeptionelle Phase einsteigen, damit zum 01.06.2016 eine Umsetzung erfolgen kann. Ein Lehrer für „Deutsch als Fremdsprache“ ist in der Entgeltgruppe E11 eingruppiert. Aus wirtschaftlichen Gründen und für eine zwingend notwendige Flexibilität beabsichtigt die VHS mit Honorarkräften analog anderer erfolgreicher Maßnahmen zu arbeiten. Ausgehend von einem durchschnittlichen Stundensatz von 30 € ergibt sich folgende Kalkulation: Zusätzlich sind in den Kosten Dolmetscherkosten pauschal berücksichtigt. Preis je Einheit Gruppen pro Woche TN pro Gruppe TN gesamt pro Woche Unterrichtseinheiten je Gruppe Kosten / Woche für alle Gruppen 30 € 10 10 100 8 (verteilt an 2 Tagen) 2.400 € Damit ergeben sich monatliche Kosten von 9.600 € für insgesamt 320 Unterrichtseinheiten und Gesamtkosten je Jahr in Höhe von 115.200 € für 3.840 Unterrichtseinheiten. Die Kosten betragen somit kalkulatorisch für das Angebot der VHS ca. 96 € je Monat und Teilnehmer. 4.5 Mögliche Deckungsmittel Eine teilweise Refinanzierung über die Richtlinie „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ ist möglich. Ausgehend von einer monatlichen Pauschale von 250 € je AGH-Platz bei 100 Plätzen und einer Laufzeit von drei Monaten in 2016 ergibt sich eine Pauschale von etwa 75.000 € von der Bundesagentur für Arbeit. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass dem KEE auch 100 © KEE 13 AGH-Teilnehmer zugewiesen werden müssen, da andernfalls sich die kommunalen Kosten für die nicht gedeckten Mittel erhöhen würden. Hier ist das Sozialamt der Stadt Leipzig zuständig. Förderfähige Kosten RL FIM Pauschale 250 € je TN/Monat bei 100 TN 10/16-12/16 2017 75.000 € 300.000 € 2018 2019 2020 300.000 € 300.000 € 300.000 € Gesamt 2016-2020 4.6 1.300.000 € Aufteilung nach Haushaltsjahren (Fixkosten für 100 Teilnehmer) Zusammenfassend sind die Ausgaben für die Stadt Leipzig mit und ohne Fördermittel durch die RL FIM für einen Beginn ab 01.10.2016 dargestellt. In den nachfolgenden Beträgen sind die teilnehmerbezogenen Aufwandsentschädigungen in Höhe von 0,80 € nicht enthalten (refinanziert über die Bundesagentur für Arbeit). Ausgaben in € 2016 (3 Monate) 2017 2018 2019 2020 Anleiter 48.596,35 211.124,25 216.400,31 221.810,31 245.012,05 Integrationsberater 26.268,11 109.477,26 112.214,19 130.045,23 133.296,36 8.886,39 37.027,06 38.043,98 38.995,08 39.969,96 28.800,00 115.200,00 115.200,00 115.200,00 115.200,00 31.500,00 129.000,00 129.000,00 129.000,00 129.000,00 SB Finanzen/Administration Honorarkräfte VHS/Dolmetscher Sachkosten und sonstige Kosten Einmalige Instandhaltung/ Sanierung/Ausstattung Mietobjekt Gesamtausgaben ohne Fördermittel Mögliche Fördermittel RL FIM Zuschuss Stadt Leipzig abzgl. Fördermittel 20.000 ----------------------- 164.050,85 601.828,57 610.858,48 635.050,62 662.478,37 75.000 300.000 300.000 300.000 300.000 89.050,85 301.828,57 310.858,48 335.050,62 362.478,37 Zusätzlich schlägt der KEE vor, folgende Aufwendungen aus eigenen Mitteln zu tragen. Eigenleistungen KEE Rest Finanzhaushalt aus 2015 (Renovierung Mietobjekt) Bereitstellung Fahrzeuge Anzahl Aufwendungen - 10.000 € 12 4.000 € Gesamt 24.000 € Der KEE schlägt eine Mittelübertragung der nicht verbrauchten Mittel aus dem Finanzhaushalt 2015 in das Haushaltsjahr 2016 vor, um das anzumietende Objekt zu sanieren. © KEE 14 5 Bisherige Ansätze des KEE im Bereich Asyl Der KEE ist seit 2015 Mitglied in verschiedenen operativen und strategischen Arbeitsgremien und tauscht sich dezernatsübergreifend aus (u. a. AG Asyl des Dezernates für Wirtschaft und Arbeit mit den Kammern). Ziel aller Maßnahmen/Projekte ist der Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit und die Heranführung an den Arbeitsmarkt und Ausbildung. Zielgruppen allgemein sind derzeit Asylbewerber mit nachrangigem Zugang in den ersten Arbeitsmarkt. Die bisherigen Tätigkeiten erstreckten sich auf Jugendliche im Alter bis 18 Jahre und junge Erwachsene bis maximal zum 27. Lebensjahr. Die Erfahrungen der Projekte wurden im dem vorliegenden Konzept integriert. Der KEE führt drei Asyl-AGH nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch (24 Teilnehmer insgesamt je Maßnahme im Zweischichtsystem, 321 Stunden je Teilnehmer inkl. 150 Stunden praktische Tätigkeit in 15 Wochen). Das Konzept lautet F.I.T. (Förderung, Integration und Technik) und besteht aus einer praktischen Tätigkeit innerhalb der Stadt Leipzig sowie einem Medienprojekt mit dem Kooperationspartner SAEK (Sächsische Aufbau- und Erprobungskanäle, gefördert durch die Landesmedienanstalt). Die Teilnehmer U27 erstellen Kurzfilme, welche die Flüchtlingsthematik aufgreifen (Behördenwegweiser, Verhaltensweisen, Praktikum etc.). Das Durchschnittsalter beträgt ca. 21 Jahre (Anteil Frauen 20 %). Für das gesamte Jahr werden durch die zwei angestellten Integrationsberater ca. 17.500 Stunden für alle Teilnehmer geplant. Zudem hat der KEE Langzeiterwerbslose (mit pädagogischen Erfahrungen) in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für die Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in Einrichtungen der Jugendhilfe integriert. Hintergrund war die Aufforderung des OBM fachlich und persönlich geeignetes Personal der Stadtverwaltung und Eigenbetriebe für die Betreuung zur Verfügung zu stellen. Der KEE ist derzeit in drei Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterstützend tätig. Bis dato konnte der KEE mehr als 6.000 Betreuungsstunden erfolgreich realisieren. Zusätzlich stellt der KEE aus eigenen Mitteln zwei Kraftfahrzeuge, damit die Einrichtungen mobil agieren können. Durch das vorliegende Konzept werden nun auch dauerhafte und flexible Angebote für 100 Erwachsene geschaffen. © KEE 15 Begründung der Eilbedürftigkeit der Vorlage VI-DS-02408 Im Zusammenhang mit dem Integrationsgesetz wurde Anfang Juli 2016 das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) beschlossen und Ende Juli veröffentlicht. Hiermit sollen ab 1.08.2016 bis Ende 2020 Arbeitsgelegenheiten für jährlich 100.000 geflüchtete Menschen realisiert werden. Ziel ist es, die schon guten Ansätze aus dem Bereich Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu nutzen und zu intensivieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt hierfür insgesamt 300 Mio. EUR zur Verfügung. Die Stadt Leipzig möchte daher schnellstmöglich die in der Vorlage beschriebenen Arbeitsgelegenheiten einschließlich der begleitenden Sprach- und Betreuungsangebote umsetzen. Ziel soll es sein, die Asylbewerber bereits während des Feststellungsverfahrens zu beschäftigen und ihnen Sprache zu vermitteln, um sie somit bestmöglich auf eine Integration in Arbeit, Qualifikation und/oder Ausbildung vorzubereiten. Damit ein Projektstart zum 01.10.2016 gewährleistet werden kann, ist es erforderlich schnellstmöglich die benötigten Räume anzumieten und das erforderliche Personal beim Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) zu akquirieren und anzustellen. Hierfür ist ein Beschluss der Drucksachen-Nr.:VI-DS-02408 in der Ratsversammlung am 21.09.2016 zwingend erforderlich.