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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1206085.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
20.09.16, 12:00
Aktualisiert
20.10.16, 20:45

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-02632-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.09.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Betreff Zuschuss der Stadt Leipzig an die gemeinnützige Stiftung "Internationales Kurt Masur Institut" und Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO für 2016 Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Für das Haushaltsjahr 2016 stellt die Stadt Leipzig für die Monate Oktober bis Dezember einen Zuschuss in Höhe von 6.500,00 € für Personalkosten, sowie für die anfallenden monatlichen Mietkosten in tatsächlicher Höhe und für weitere Sachkosten 8.500,00 € als außerplanmäßige Ausgabe bereit. Der Zuschuss wird unter dem PSP-Element 1.100.25.4.0.01.02.15 (Zuschuss Stiftung „Internationales Kurt Masur Institut“) bereit gestellt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098600000 – „unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt“. 2. Für den Doppelhaushalt 2017/2018 wird der jährliche Zuschuss, im Rahmen der allgemeinen Haushaltsplanung beraten und beschlossen. Hierfür wird der dargestellte Finanzbedarf in der Begründung der Vorlage als Orientierungswert genommen. Der Zuschuss wird unter dem PSP-Element 1.100.25.4.0.01.02.15 (Zuschuss Stiftung „Internationales Kurt Masur Institut“) planmäßig bereit gestellt. 3. Die Stadtverwaltung legt dem Kulturausschuss zeitnah ein langfristig tragfähiges Konzept der Stiftung „Internationales Kurt Masur Institut“ vor. Seite 1/4 4. Der Kulturausschuss wird einmal jährlich über die Arbeit der Stiftung „Internationales Kurt Masur Institut“ informiert. 5. Spätestens nach vier Arbeitsjahren wird die Arbeit der Stiftung evaluiert. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Die Aufnahmen der Arbeit der Kurt Masur Stiftung ist ausdrücklich zu begrüßen, wie die entsprechende Erhöhung des Kulturetats. Es ist ein richtiger Schritt für die Stadt Leipzig auf diese Weise zur Sicherung des musikalischen Erbes Kurt Masurs beizutragen. Wegen des späten Entscheidungszeitpunktes soll der Zuschuss in seiner Höhe für 2016 jedoch dem tatsächlichen Förderzeitraum Oktober – Dezember angepasst werden. Über die konkrete Höhe der Steigerung der geplanten Ausgaben für 2017/2018 sollte jedoch im Zusammenhang mit dem gesamten Kulturetat und dessen vielfältigen Bedarfen beraten werden. Anlagen: Seite 2/4