Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1205694.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
20.09.16, 12:00
Aktualisiert
21.09.16, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. -02248-NF-02-ÄA-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann
Betreff
5. Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und
Ordnung in der Stadt Leipzig vom 09.12.2009
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der §9 wird wie folgt ergänzt:
(3) Vor dem Abbrennen von Lager- und Brauchtumsfeuern muss das abzubrennende Material nochmals
umgeschichtet werden, um zu verhindern, dass durch das Feuer im Holzstapel befindliche Wirbeltiere zu
Schaden kommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/3
Sachverhalt:
Da Feuerstapel meist über längere Zeit aufgeschichtet werden, kommt es nicht selten vor, dass in dieser Zeit
kleine Wirbeltiere wie Igel oder Marder im Holzstapel Schutz und Zuflucht suchen bzw. Quartier beziehen.
Wird dann das Feuer ohne vorheriges Umschichten des Stapels entzündet, verbrennen die Tiere dort ohne
Fluchtmöglichkeit bei lebendigem Leib. Üblicherweise um die Osterzeit (Osterfeuer) wird auf den oben
genannten Umstand immer wieder durch Naturschutzvereine, Tierschutzverbände und auch durch die
Feuerwehr selbst hingewiesen. Die Neufassung der Polizeiverordnung ist ein guter Anlass, verbindlich
festzulegen, dass Feuerstapel umgeschichtet werden müssen, um so Tierquälerei vorzubeugen.
Anlagen:
Seite 2/3