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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1205694.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
20.09.16, 12:00
Aktualisiert
21.09.16, 10:02

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. -02248-NF-02-ÄA-03 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann Betreff 5. Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig vom 09.12.2009 Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der §9 wird wie folgt ergänzt: (3) Vor dem Abbrennen von Lager- und Brauchtumsfeuern muss das abzubrennende Material nochmals umgeschichtet werden, um zu verhindern, dass durch das Feuer im Holzstapel befindliche Wirbeltiere zu Schaden kommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Da Feuerstapel meist über längere Zeit aufgeschichtet werden, kommt es nicht selten vor, dass in dieser Zeit kleine Wirbeltiere wie Igel oder Marder im Holzstapel Schutz und Zuflucht suchen bzw. Quartier beziehen. Wird dann das Feuer ohne vorheriges Umschichten des Stapels entzündet, verbrennen die Tiere dort ohne Fluchtmöglichkeit bei lebendigem Leib. Üblicherweise um die Osterzeit (Osterfeuer) wird auf den oben genannten Umstand immer wieder durch Naturschutzvereine, Tierschutzverbände und auch durch die Feuerwehr selbst hingewiesen. Die Neufassung der Polizeiverordnung ist ein guter Anlass, verbindlich festzulegen, dass Feuerstapel umgeschichtet werden müssen, um so Tierquälerei vorzubeugen. Anlagen: Seite 2/3