Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1191158.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
04.08.16, 12:00
Aktualisiert
20.09.16, 08:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03099
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis
31.12.2015 für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 wird wie folgt festgestellt:
31.12.2015
in €
Bilanzsumme
1.578.256,49
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
182.055,09
Umlaufvermögen
1.388.807,71
Rechnungsabgrenzungsposten
7.393,69
Passiva
Eigenkapital
gezeichnetes Kapital
25.564,00
Kapitalrücklage
291.436,37
Zweckgebundene Gewinnrücklage
258.235,44
Andere Gewinnrücklage
96.981,59
Gewinn- / Verlustvortrag Vorjahre
Gewinn / Verlust
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
249.597,50
35.383,05
169.572,58
72.841,00
367.798,21
10.846,75
Summe der Erträge
5.262.779,74
Summe der Aufwendungen
5.227.396,69
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
35.383,05
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 35.383,05 wird in voller Höhe in eine zweckgebundene
Rücklage für personal- und sachgebundene Projekte / Personalaufwendungen eingestellt.
3. Aus der zweckgebundenen Rücklage für Projekte in Höhe von EUR 176.920,13 sollen Aufwendungen in Höhe von EUR 62.786,01 in die allgemeine Rücklage und aus der Rücklage für Personalaufstockung in Höhe von EUR 66.354,13 sollen EUR 39.974,86 in die allgemeine Rücklage
durch die Verwendung in 2015 umgebucht werden.
4. Die verbliebenen Rücklagemittel für Projekte (EUR 68.357,14 - unter Berücksichtigung des Verbrauchs in 2014 (siehe RB VI-DS-02265) und 2015 -) und für Personalaufstockungen
(EUR 8.717,04 - unter Berücksichtigung des Verbrauchs in 2014 (siehe RB VI-DS-02265) und
2015 -) werden in die Rücklage für personal- und sachgebundene Projekte/Personalaufwendungen eingestellt.
5. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss des Gemeinderates Engelsdorf am 20.03.1995 gegründet
und von der Stadt Leipzig als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Engelsdorf mit Wirkung vom
01.01.1999 übernommen.
Aufgaben des Eigenbetriebs sind die Unterstützung, Begleitung und Beschäftigung
förderungsbedürftiger, benachteiligter Personen mit dem Ziel der Eingliederung in den ersten
Arbeitsmarkt. Zu diesem Zweck kann der Eigenbetrieb fördernde und wirtschaftlich berührende Hilfsoder Nebengeschäfte tätigen. Insbesondere obliegen dem Betrieb folgende Aufgaben:
1. Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen, (Sonder-) Programme und
Projekte, die der geförderten Beschäftigung, sozialen Betreuung, Fort- und Weiterbildung dienen
und auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher sowie sonstigen Richtlinien des Bundes und des
Freistaates Sachsen durchgeführt werden.
2. Der Betrieb führt für die Stadt Leipzig beschäftigungspolitische Maßnahmen, (Sonder-)
Programme und Projekte durch und kann hierzu erforderliche Leistungen erbringen. Dem Betrieb
wird hierzu die Verantwortung für die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen
innerhalb der Stadtverwaltung und bei den Eigenbetrieben von der Stadtverwaltung übertragen.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die aus weiteren geprüften Unterlagen (z.B. aus der Kostenrechnung, aus Planungsrechnungen
oder Verträgen) entnommenen Informationen führten zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in
Buchführung, Jahresabschluss bzw. Lagebericht. (1)
Aufbau-Organisation
Das Finanz- und Rechnungswesen ist der kaufmännischen Leitung unterstellt und umfasst neben
der Leiterin Finanz- und Rechnungswesen drei weitere Mitarbeiter/-innen. Durch deren Qualifikation
bzw. langjährige Betriebszugehörigkeit ist gewährleistet, dass die anfallenden Arbeiten sachkundig
bewältigt werden.
In den Bereichen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung wurde im Berichtszeitraum mit der
Standard-Software DATEV Kanzlei-Rechnungswesen Pro und im Personalwesen mit der Software
LODAS der DATEV eG, Nürnberg, gearbeitet.
Die Anlagenbuchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt gem.
Dienstleistungsvertrag durch Herrn Dr. Hubertus Plöger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Leipzig,
mit den Programmen DATEV ANLAG bzw. DATEV Pro.
Der Kontenplan gewährleistet eine übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. (1)
Ablauf-Organisation
Die Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst.
Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt und sachlich richtig kontiert. Sie werden zeitnah und
unveränderbar vorgenommen.
Die Belege sind numerisch nach Debitoren, Kreditoren, Kasse, Bank und sonstigen Sachgebieten
abgelegt. Das Beleg- und Vertragswesen ist zweckmäßig organisiert. Die Belege werden als
Originale übersichtlich dauerhaft aufbewahrt.
Die von uns in Stichproben durchgeführten Belegprüfungen bestätigten die Ordnungsmäßigkeit des
Belegwesens. (1)
Jahresabschluss
Gemäß § 14 der Satzung gelten für den Eigenbetrieb die Vorschriften der Sächsischen
Eigenbetriebsverordnung. Nach § 31 SächsEigBVO finden auf den Jahresabschluss des
Eigenbetriebes die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den
Anhang für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB analoge
Anwendung, soweit sich aus der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt.
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang entspricht
den gesetzlichen Vorschriften der §§ 242-256 a HGB und §§ 264-288 HGB einschließlich den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, den ergänzenden Vorschriften der Satzung, der
SächsEigBVO sowie den Regelungen der Jahresabschlussverfügung der Stadt Leipzig.
Der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 12. Mai 2015 mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2014
zusammen mit dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde am 7. April 2016 festgestellt.
Da die Feststellung erst nach dem 31. Dezember 2015 erfolgte, konnte im Rahmen des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 noch keine Dotierung aus der zweckgebundenen
Rücklage in die allgemeine Rücklage für das Jahr 2014 erfolgen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde, ausgehend von den auf den Sachkonten
richtig und vollständig vorgetragenen Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2014, ordnungsgemäß
aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.
Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Der Anhang ist klar und übersichtlich. Die Angaben im Anhang sind richtig und unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit vollständig.
Soweit der Eigenbetrieb nach dem Gesetz ein Wahlrecht hat, Ausweise oder Vermerke alternativ im
Anhang darzustellen, wurde die Darstellung im Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit des
Abschlusses vorgezogen. (1)
Lagebericht
Der Lagebericht entspricht unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit den
gesetzlichen Vorschriften des § 30 SächsEigBVO i.V.m. § 289 HGB sowie den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung.
Er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den von uns bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Unternehmens.
Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass über wesentliche Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung zutreffend berichtet wurde und die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie
weiterer gesetzlicher Vorgaben vollständig und zutreffend sind.
Die prognostischen Angaben der Betriebsleitung über die künftige Entwicklung des Unternehmens
sind vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben plausibel, in sich widerspruchsfrei und nach
unseren Erkenntnissen vollständig. (1)
(1) Bericht der
10
Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015, Seite 8-
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 im
Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. (2)
(2) Bericht der Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015, Seite 11
Anlagen:
1
2
3
4
5
Bilanz für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015
Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse nach § 53 HgrG
6
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
7
Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2015 incl. Stellugnahme des Dezernates Finanzen zum Entwurf des Prüfungsberichtes
(nichtöffentlich)
8
Vollständiger Prüfungsbericht Jahresabschluss zum 31.12.2015 und Lagebericht
(nichtöffentlich)
(Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem eingestellt,
gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur Verfügung
gestellt.)
Blatt 1
Blatt 2
Blatt 3
Blatt 4
Blatt 5
Blatt 6
Blatt 7
Blatt 8
Blatt 9
Blatt 10
Blatt 11
Blatt 12
Blatt 13
Blatt 14
Blatt 15
Blatt 16
Blatt 17
Blatt 18
Blatt 19
Blatt 20
Anlage 5
Anlage 6