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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1192083.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
10.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:10

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03118 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 26.10.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Vorgriff zum HHJ 2017 für die Zuschlagserteilung der Aufträge im HHJ 2016 für die konsumtiven Baumaßnahmen an der W.-Hauff-Schule und der 9. Schule zur äußeren Sanierung Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt im Vorgriff zum HH Jahr 2017/2018 die Aufträge zur äußeren Sanierung an der W.-Hauff-Schule (PSP- Element 1.100.21.1.1.01.28 im Budget 51_UH2,) mit Leistungserfüllung und Zahlungswirksamkeit in 2017 i.H. von 436.705 € bereits im Haushaltsjahr 2016 auszulösen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt im Vorgriff zum HH Jahr 2017/2018 die Aufträge zur äußeren Sanierung an der 9.Schule (PSP- Element 1.100.21.1.1.01.04 im Budget 51_UH2,) mit Leistungserfüllung und Zahlungswirksamkeit in 2017 i.H. Von 392.751 € bereits im Haushaltsjahr 2016 auszulösen. 3. Im Falle eines Fördermittelausfalls erfolgt die Deckung der Mehraufwendungen in 2017 innerhalb der Budgeteinheit der baulichen Unterhaltung (51_UH2). 4. Das Dezernat VI wird ermächtigt die Mittel im HHJ 2016 per Zuschlag zu beauftragen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 2016 236.640,00 SK 31410000, 2017 392.751,00 1.100.21.1.1.01.04 2016 195.883,76 SK 31410000, 2017 436.705,00 1.100.21.1.1.01.28 2016 705.000,00 SK 42119000 Erträge 2016 2016 2017 1.100.21.1.1.01.04 Aufwendungen 2016 2016 700.000,00 SK 42119000 2017 Finanzhaushalt 1.100.21.1.1.01.28 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) wird in den jeweiligen Baubeschlüssen je Maßnahme ausgewiesen Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Beide Maßnahmen sind im Ergebnishaushalt eingestellt und sollten in 2016 umgesetzt werden. Gemäß Festlegungen zur Umsetzung der Doppik werden die Maßnahmen konsumtiv. Aufgrund der vorliegenden Zuwendungsbescheide der SAB wurden die Einnahmen zu den Maßnahmen in die Jahresscheiben 2016 und 2017 aufgeteilt. Damit muss die Baumaßnahme zur energetischen Sanierung über das Haushaltsjahr 2016 hinausgehend realisiert werden. Da das Instrument einer Verpflichtungsermächtigung im Ergebnishaushalt nicht zur Verfügung steht, soll mit Bestätigung dieser Haushaltsvorlage eine Möglichkeit geschaffen werden, einen Vorgriff auf des Haushaltsjahr 2017 in Höhe der jeweiligen Erträge zur vertraglichen Bindung vornehmen zu können. D.h. für die W.-Hauff-Schule einen Vorgriff in Höhe von 436.705 € und für die 9. Schule einen Vorgriff in Höhe 392.751 €. Damit können die Aufträge in 2016 vergeben werden, die anteilig erst in 2017 kassenwirksam werden. Dadurch wird der Bauablauf nicht unterbrochen, was einerseits höhere Kosten verursachen würde (z. B. Gerüststandzeiten) und andererseits auch bautechnologisch nicht umsetzbar wäre. Der Ausschreibungsbeginn dieser übergreifenden Leistungen ist für September geplant, die Zuschläge sind für November/Dezember 2016 vorgesehen. Beschlussgrundlagen sind die Baubeschlüsse: VI DS 01367 – 9. Schule, Gersterstr. 74, 04279 Leipzig VI DS 01366 – W.-Hauff-Schule, Diderotstr. 37, 04159 Leipzig