Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1192083.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
10.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03118
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Vorgriff zum HHJ 2017 für die Zuschlagserteilung der Aufträge im HHJ 2016 für die
konsumtiven Baumaßnahmen an der W.-Hauff-Schule und der 9. Schule zur äußeren
Sanierung
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt im Vorgriff zum HH Jahr 2017/2018 die Aufträge zur äußeren
Sanierung an der W.-Hauff-Schule (PSP- Element 1.100.21.1.1.01.28 im Budget 51_UH2,) mit
Leistungserfüllung und Zahlungswirksamkeit in 2017 i.H. von 436.705 € bereits im Haushaltsjahr
2016 auszulösen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt im Vorgriff zum HH Jahr 2017/2018 die Aufträge zur äußeren
Sanierung an der 9.Schule (PSP- Element 1.100.21.1.1.01.04 im Budget 51_UH2,) mit
Leistungserfüllung und Zahlungswirksamkeit in 2017 i.H. Von 392.751 € bereits im Haushaltsjahr
2016 auszulösen.
3. Im Falle eines Fördermittelausfalls erfolgt die Deckung der Mehraufwendungen in 2017 innerhalb
der Budgeteinheit der baulichen Unterhaltung (51_UH2).
4. Das Dezernat VI wird ermächtigt die Mittel im HHJ 2016 per Zuschlag zu beauftragen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
2016
236.640,00
SK 31410000,
2017
392.751,00
1.100.21.1.1.01.04
2016
195.883,76
SK 31410000,
2017
436.705,00
1.100.21.1.1.01.28
2016
705.000,00
SK 42119000
Erträge
2016
2016
2017
1.100.21.1.1.01.04
Aufwendungen
2016
2016
700.000,00
SK 42119000
2017
Finanzhaushalt
1.100.21.1.1.01.28
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
wird in den
jeweiligen
Baubeschlüssen
je Maßnahme
ausgewiesen
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Beide Maßnahmen sind im Ergebnishaushalt eingestellt und sollten in 2016 umgesetzt werden.
Gemäß Festlegungen zur Umsetzung der Doppik werden die Maßnahmen konsumtiv.
Aufgrund der vorliegenden Zuwendungsbescheide der SAB wurden die Einnahmen zu den
Maßnahmen in die Jahresscheiben 2016 und 2017 aufgeteilt. Damit muss die Baumaßnahme zur
energetischen Sanierung über das Haushaltsjahr 2016 hinausgehend realisiert werden.
Da das Instrument einer Verpflichtungsermächtigung im Ergebnishaushalt nicht zur Verfügung steht,
soll mit Bestätigung dieser Haushaltsvorlage eine Möglichkeit geschaffen werden, einen Vorgriff auf
des Haushaltsjahr 2017 in Höhe der jeweiligen Erträge zur vertraglichen Bindung vornehmen zu
können.
D.h. für die W.-Hauff-Schule einen Vorgriff in Höhe von 436.705 € und für die
9. Schule einen Vorgriff in Höhe 392.751 €.
Damit können die Aufträge in 2016 vergeben werden, die anteilig erst in 2017 kassenwirksam
werden. Dadurch wird der Bauablauf nicht unterbrochen, was einerseits höhere Kosten verursachen
würde (z. B. Gerüststandzeiten) und andererseits auch bautechnologisch nicht umsetzbar wäre.
Der Ausschreibungsbeginn dieser übergreifenden Leistungen ist für September geplant, die
Zuschläge sind für November/Dezember 2016 vorgesehen.
Beschlussgrundlagen sind die Baubeschlüsse:
VI DS 01367 – 9. Schule, Gersterstr. 74, 04279 Leipzig
VI DS 01366 – W.-Hauff-Schule, Diderotstr. 37, 04159 Leipzig