Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1054423.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
26.02.16, 12:00
Aktualisiert
24.11.16, 10:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Grundstücksverkehrsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02426
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Grundstücksverkehrsausschuss
17.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Abschluss eines Mietvertrages für das Objekt Gersterstraße 9 - 9a
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Mietvertrag mit dem Volkssolidarität Stadtverband
Leipzig e. V. zur Fortführung der Nutzung und Betreibung einer Kindertagesstätte, abzuschließen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
nein
X
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01/16
12/16
74.059,08
1.100.36.5.0.01.01.20
ff
ff
74.059,08
1.100.36.5.0.01.01.20
01/16
12/16
74.059,08
1.100.36.5.0.01.01.20
ff
ff
74.059,08
1.100.36.5.0.01.01.20
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Begründung:
Die Kindertageseinrichtung Gersterstraße 9-9a befindet sich im Stadtbezirk Süd, Ortsteil
Lößnig und wird unter Trägerschaft der Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e.V. geführt.
Diese integrative Kindertageseinrichtung ist mit einer Kapazität von 246 Plätzen, davon 60
Plätzen für Krippenkinder und 15 Plätzen für behinderte Kinder, Bestandteil der
Bedarfsplanung Kindertagesstätten. Die Einrichtung wird langfristig benötigt, um den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr
im Versorgungsraum Süd umsetzen zu können.
Bisher bestand mit dem Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e.V. ein Mietverhältnis seit
01.01.1996 mit einer Festlaufzeit von 10 Jahren und einem zweimaligen Optionsrecht von
jeweils 5 Jahren. Vom Optionsrecht machte der Träger erstmals zum 01.01.2006
Gebrauch. Das Mietverhältnis endete somit zum 31.12.2010 und wurde im Anschluss
letztmalig um 5 Jahre, bis zum 31.12.2015, verlängert.
Bedingt durch die fehlende Legitimation der Mietpreise in den bisher durch das Amt für
Jugend,Familie und Bildung abgeschlossenen Mietverträgen konnte zum 01.01.2016 kein
neuer Mietvertragsabschluss erfolgen.
Entsprechend der Beschlussausfertigung des Oberbürgermeisters vom 25.08.2015 zu
der in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 21.07.2015 behandelten Vorlage
VI-DS-01565 „ Festlegung der Höhe des Mietzinses bei Vermietungen von städtischen
Liegenschaften an Träger der freien Jugendhilfe zur Betreibung einer Kindertageseinrichtung (Bruttomieten) und bei der Förderung nach §§ 11 – 14; 16 SGB VIII“
erfolgte die Legitimierung der Mietpreise.
Im Zusammenhang mit der Bestätigung der Vorlage „Abschluss eines Mietvertrages
für das Objekt Tarostraße 17/19“, VI-DS-01802, in der Dienstberatung des
Oberbürgermeisters vom 21.09.2015 und anschließender Behandlung im
Grundstücksverkehrsausschuss am 14.12.2015 wurde vorgenannter Vorlage unter der
Bedingung zugestimmt, dass im Zuge des Haushaltplanes für 2017/2018 eine
Überprüfung der Miete durchgeführt und eine entsprechende Anpassung vorgenommen
werde.
Diese benannte Überprüfung der Miete konnte im Rahmen der Haushaltsplanung
2017/2018 auf Grund einer bisher für diesen Bereich derzeit nicht vorliegenden
Kostenrechnung noch nicht realisiert werden.
In der o.g. Vorlage VI-DS-01565 wurde der Zusammenhang zwischen Mietzins bei
Kindertageseinrichtungen und dem städtischen Haushalt wie folgt dargestellt:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Mieten gemäß § 14 Abs. 1 und 2 SächsKitaG unter
die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) einer Kindertageseinrichtung fallen.
Nach § 14 Abs. 4 SächsKitaG werden die Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung
eines Trägers der freien Jugendhilfe durch die Gemeinde, einschließlich des
Landeszuschusses, durch Elternbeiträge und den Eigenanteil des Trägers aufgebracht.
Im Regelfall reichen Elternbeträge, Landeszuschüsse und der Eigenanteil des freien
Trägers bereits nicht aus, um die Personal- sowie die klassischen Sachkosten (päd.
Material, Bürobedarf, Reinigungsmittel, Dienstleistungen, Strom, Wasser, Heizung,
Fachberatung, Fortbildung etc.) zu decken, so dass Mietaufwendungen meist vollständig
im Rahmen der Defizitfinanzierung des § 17 Abs. 2 SächsKitaG über den Gemeindeanteil
finanziert werden müssen.
Die Besonderheit der aufgezeigten Mietvertragskonstellation mit den freien Trägern ist,
dass die Kaltmiete nicht vom Träger eingezahlt wird und dieser dementsprechend auch
keinen Gemeindeanteil hierfür erhält. Stattdessen erfolgt eine interne Verrechnung im
Sinne der Einhaltung des Bruttoprinzips innerhalb einer Budgeteinheit des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung.
Insofern die Mieten auf ein ortsübliches Niveau angehoben werden, ist im Umkehrschluss
aufgrund der dargelegten Defizitfinanzierung eine Erhöhung der Aufwendungen für die
Stadt Leipzig hinsichtlich des Gemeindeanteils an den Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung um den gleichen Betrag unumgänglich.
Dies würde eine Erhöhung des städtischen Ergebnishaushaltes bedeuten, auch wenn
diese sich als haushaltsneutral darstellt.
Im Ergebnis der Abstimmung zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, dem
Amt für Gebäudemanagement und der Stadtkämmerei, hinsichtlich der Überprüfung der
Miete, ist ein entsprechendes Anpassungsrecht im beiliegendem Mietvertrag unter
dem § 7 eingefügt. Dies gilt sowohl im Rahmen der Haushaltsplanung als auch im Zuge
von Anpassungen auf das ortsübliche Niveau.
Der Mietvertrag soll nunmehr rückwirkend zum 01.01.2016 mit dem Volkssolidarität
Stadtverband Leipzig e.V. zu den nachstehend aufgeführten Vertragskonditionen
abgeschlossen werden.
Nach Überprüfung des Mietzinses und auf der Grundlage der vorgenannten
Erläuterungen erfolgte vorerst der Ansatz des Mietzinses zu den nachfolgenden
Konditionen:
Eckpunkte des Mietvertrages:
Laufzeit:
10 Jahre
Option:
2 x 5 Jahre
Mietbeginn:
01.01.2016
Mietende:
31.12.2025
Mietfläche (Haupträume / Nebenräume): 2.501,94 m²
Freifläche:
5.064,00 m²
Mietzins:
Haupträume
Nebenräume
Freifläche
Miete / monatlich:
Miete / jährlich:
Betriebs- u. Nebenkostenvorauszahlung / monatlich:
2,00 €/m²
1,00 €/m²
0,50 €/m²
6.171,59 €
74.059,08 €
250,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß § 14 i. V. m. § 17 Abs. 2 SächsKitaG sind die erforderlichen Betriebskosten einer
Kindertageseinrichtung in freier Trägerschaft, die nicht durch Elternbeiträge oder den
Eigenanteil des freien Trägers gedeckt werden können, über den Gemeindeanteil
inklusive des Landeszuschusses zu decken.
Demnach sind die o. g. Mietaufwendungen des freien Trägers über das Budget
51_365_3ZW; PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20; Sachkonto 4318 9040 zu finanzieren.
Bei der Gersterstraße 9 handelt es sich um eine städtische Liegenschaft, wobei eine
innere Verrechnung im Sinne der Einhaltung des Bruttoprinzips innerhalb des städtischen
Budgets stattfindet. Dementsprechend fallen in gleicher Höhe Erträge im Budget
51_365_3ZW; PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20; Sachkonto: 3141 1000 an. Eine Auszahlung
von finanziellen Mitteln an den freien Träger für die Mietaufwendungen erfolgt daher nicht.
Folgen bei Ablehnung:
Bei Ablehnung des Abschlusses des Mietvertrages kann die Kindertageseinrichtung
Gersterstraße 9 vom derzeitigen Träger, Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e.V., nicht
mehr geführt werden. Somit wären die insgesamt erforderlichen 246 Plätze (davon 60
Krippenplätze, 15 Plätze für behinderte Kinder) nicht abgesichert.
Nichtöffentliche Anlage: Mietvertrag