Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1191648.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
09.08.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03016-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Behindertenbeirat
26.09.2016
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
27.09.2016
Vorberatung
Seniorenbeirat
13.10.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Barrierefreies Rathaus
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Begründung:
Der Inhalt des Antrages ist bereits Verwaltungshandeln. Die Verwaltung gestaltet das Neue Rathaus
Schritt für Schritt barrierefrei.
Die auf Grundlage des Forderungskataloges der Behindertenverbände umzusetzenden Maßnahmen
zur barrierefreien Gestaltung des Neuen Rathaus werden zur Kenntnis genommen.
Das Referat Kommunikation arbeitet derzeit bereits an einem Konzept, mit dem der städtische
Internet-Auftritt hinsichtlich Gestaltung und dem Einsatz leichter Sprache und ggf. Gebärdensprache
im Rahmen der Erstellung und Umsetzung des 1. Teilhabeplans in den nächsten Jahren barrierefrei
gestaltet werden kann.
Zu den baulich noch vorhandenen Defiziten und deren Abarbeitung im Neuen Rathaus und
Stadthaus stimmt sich das Amt für Gebäudemanagement nochmals detailliert mit den
Behindertenverbänden und der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ab und wird an Hand
des Forderungskataloges Prioritäten festlegen.
Damit wird das Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich kurz-, mittel- und längerfristiger Maßnahmen
noch einmal überprüft.
Bereits in der Vergangenheit sind eine Vielzahl von Maßnahmen realisiert worden, um die
Barrierefreiheit zu verbessern. Auf Grund baulicher, brandschutztechnischer
und denkmalschutzrechtlicher Gegebenheiten wird die geforderte Barrierefreiheit jedoch auch mit Kompromisslösungen auskommen müssen. Eine 100%-ige Umsetzung aller Forderungen nach den derzeit
geltenden Regeln ist zumindest in den nächsten zwei Jahren auch aus finanziellen Gründen
unrealistisch.