Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1191181.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
04.08.16, 12:00
Aktualisiert
02.03.17, 07:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03076-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
27.09.2016
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
28.09.2016
Anhörung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
04.10.2016
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
05.10.2016
Anhörung
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Karl-Heine-Straße,
Birkenstraße, Felsenkellerstraße und Zschochersche Straße
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
X Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und zum Erlass einer
Veränderungssperre wird nicht zugestimmt.
Sachverhalt:
Ziel dieses Antrages ist es, für den genannten Bereich ein Bebauungsplanverfahren mit den im
Antrag dargelegten Zielen einzuleiten. Ziel des Planverfahrens soll es sein, die Attraktivität und
Einzigartigkeit des Gebietes zu sichern, eine dauerhafte Etablierung des Gemeinschaftsgartens
„Annalinde“ zu erreichen sowie Detailfragen zu Stellplätzen und Baumanpflanzungen zu klären.
Begründet wird dieser Antrag u.a. damit, dass
die Ansiedlung einer Einzelhandelseinrichtung zu einer Absenkung des Niveaus des
Stadtbildes an dieser Stelle führen und dem derzeit geltenden STEP Zentren widersprechen würde,
im STEP Zentren für diesen Bereich lediglich die „Sanierung und Etablierung einer
gastronomischen Nutzung kombiniert mit Freizeit und Kultur im Felsenkeller“ definiert wird,
die Ansiedlung auch den sonstigen Zielen, die auf die „Stabilisierung und Stärkung des
vorhandenen Einzelhandelsbesatz“ ausgerichtet sind entgegensteht und
die Ansiedlung nicht dazu beitragen würde, die „Branchenlücken bei Waren des täglichen
Bedarfs zu schließen“ zugleich jedoch eine Gefährdung der positiven Einzelhandelsentwicklung am
Lindenauer Markt darstellt.
Am 19.07.2016 wurde im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ein Bauantrag zur Errichtung
eines Einkaufsmarktes mit einer Verkaufsfläche von < 800 qm VKF und 48 Stellplätzen für das
Gesamtareal des Felsenkellers eingereicht.
Das in Rede stehende Gebiet liegt im unbeplanten Innenbereich. Die planungsrechtliche Beurteilung
von Vorhaben richtet sich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB. Fügen sich Vorhaben
demnach in die Eigenart der Umgebung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise
und der zu überbauenden Grundstücksfläche ein, so sind sie grundsätzlich auch zulässig. Nach
Prüfung der eingereichten Unterlagen hinsichtlich der aufgeführten Kriterien, sind Ablehnungsgründe
derzeit nicht zu erkennen.
Dem eingereichten Bauantrag liegt eine längere Abstimmung zwischen den
Grundstückseigentümern und einem beauftragten Projektentwickler und der Verwaltung mit dem Ziel
der Sanierung des Felsenkellers zugrunde.
Das beabsichtigte Vorhaben ist mit den Zielen des STEP Zentren für das Stadtteilzentrum Plagwitz
vereinbar:
Mit dem genannten Zitat aus dem Zentrenpass „Stadtteilzentrum Plagwitz“ wird als
Ergänzungsbedarf die Inwertsetzung des Felsenkellers mit tradtionellen Nutzungen aufgeführt. Von
der Ansiedlungsoption für einen Lebensmittelmarkt konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht
ausgegangen werden, schließt diese aber auch nicht aus. Als generelles Entwicklungsziel wird für
das Stadtteilzentrum die Ausweitung bzw. Ergänzung des Einzelhandels- und
Dienstleistungsangebots beschrieben, in dem im Zuge der weiteren Gebäudesanierungen
zusätzliche Potenziale für weitere Ergänzungen geschaffen werden sollen.
Von einem Lebensmittelmarkt mit dieser Verkaufsflächengröße ist auch von keiner Gefährdung der
Einzelhandelsentwicklung am Lindenauer Markt auszugehen. Als Einzelhandelskonzept greift der
STEP Zentren nicht direkt in den Wettbewerb unterschiedlicher Unternehmen und Betreiber ein. Er
definiert vielmehr städtebaulich sinnvolle und gewollte Standortbereiche, in denen der Wettbewerb
stattfinden soll. Zur Qualitätssicherung der Nahversorgung ist eine angemessene Bündelung und
räumliche Konzentration der verschiedenen Nahversorgungsangebote von entscheidender
Bedeutung. Gerade bei Stadtteilzentren ist ein breit gefächertes Einzelhandelsangebot mit
Wettbewerb v. a. im kurzfristigen Bedarfsbereich funktionsbestimmend. Nur so ist sicherzustellen,
dass sich die alltäglichen Versorgungswege sinnvoll kombinieren und mit geringem
Verkehrsaufwand bewältigen lassen. Deshalb wird grundsätzlich angestrebt, einen möglichst großen
Teil der Nahversorgungsangebote hier zu konzentrieren.
Ein Bebauungsplan ist gem. § 1 BauGB durch die Gemeinde aufzustellen, sobald und soweit es für
die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Fehlt es daran, darf ein solcher Plan
auch nicht aufgestellt werden. Nachfolgend wird daher auf die einzeln aufgeführten Zielen im
Beschlussvorschlag des Antrags eingegangen:
1.) Die geforderte verträgliche Einordnung der Stellplätze zugunsten des Felsenkeller-Ballsaals und
des Biergartens einschl. der geordenten Grünentwicklung kann auch im Baugenehmigungsverfahren
erreicht werden, da in diesem Zusammenhang auch andere öffentliche Belange, wie der
Baumschutz, die Denkmalpflege und das Ortsbild geprüft werden.
2.) Das Grundstück des alten Gewölbekellers wurde 2014 durch die Stadt ausgeschrieben.
Wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung war eine öffentliche, kulturelle Nutzung des Objektes.
Derzeit wird der Erbpachtvertrag vorbereitet.
3.) Die Stadtteilbibliothek wird derzeit auf der Grundlage eines Baubeschlusses (VI-DS-01378) durch
die Stadt saniert. Darin einbegriffen sind auch die notwendigen Brandschutzmaßnahmen.
4.) Der Gemeinschaftsgarten „Annalinde“ wird auf dem städtischen Flurstück 168/2 betrieben. Eine
Veräußerung des Grundstücks müsste durch den Grundstücksverkehrsausschuss beschlossen
werden.
Die meisten der angestrebten Planungsziele beziehen sich auf die im Eigentum der Stadt Leipzig
befindlichen Flächen und Gebäude.
Das aktuelle Handeln der Stadt (Sanierung der Stadtteilbibliothek, Erbpachtvertrag Alter
Felsenkeller, Pachtvertrag für Annalinde) entspricht den formulierten Zielen. Eines Bebauungsplanes
zur Regulierung des stadteigenen Handelns bedarf es nicht.