Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1054426.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
26.02.16, 12:00
Aktualisiert
19.09.16, 14:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Grundstücksverkehrsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02427
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Grundstücksverkehrsausschuss
17.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Abschluss eines Mietvertrages für das Objekt Lichtenbergweg 3
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Mietvertrag mit dem Deutschen Roten Kreuz –
Akademischer Kreisverband Leipzig e.V. zur Fortführung der Nutzung und Betreibung einer
Kindertagesstätte, abzuschließen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
nein
X
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01/16
12/16
63.622,80
1.100.36.5.0.01.01.20
ff
ff
63.622,80
1.100.36.5.0.01.01.20
01/16
12/16
63.622,80
1.100.36.5.0.01.01.20
ff
ff
63.622,80
1.100.36.5.0.01.01.20
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Begründung:
Die Kindertageseinrichtung Lichtenbergweg 3 befindet sich im Stadtbezirk Südost, Ortsteil
Stötteritz und wird unter Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuz - Akademischer Kreisverband Leipzig e.V. geführt. Diese kombinierte Kindertageseinrichtung ist mit einer Kapazität von 163 Plätzen, davon 50 für Krippenkinder, Bestandteil der Bedarfsplanung Kindertagesstätten. Für die Einrichtung wurde 2012 ein Ersatzneubau errichtet. Die Kita wird
langfristig benötigt, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab
vollendetem ersten Lebensjahr im Versorgungsraum Innerer Osten umsetzen zu können.
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird die Zahl wohnhafter Kinder im Ortsteil Stötteritz
bis voraussichtlich 2025 weiter steigen.
Dem Deutschen Roten Kreuz – Akademischer Kreisverband Leipzig e.V. wurde die
Liegenschaft Lichtenbergweg 3 durch die Stadt Leipzig zur Nutzung und Betreibung als
Kindertageseinrichtung mit Mietvertrag vom 30.12.1994 zum 01.01.1995 mit einer Festlaufzeit von 10 Jahren und einem Optionsrecht von 5 Jahren überlassen.
Von seinem Optionsrecht machte der Träger zum 01.01.2005 Gebrauch. Das Mietverhältnis endete somit zum 31.12.2009.
Dem Antrag des Trägers zur Fortführung des Mietverhältnisses für weitere 5 Jahre wurde
stattgegeben und das Mietverhältnis verlängerte sich bis zum 31.12.2014.
Bedingt durch die fehlende Legitimation der Mietpreise in den bisher durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung abgeschlossenen Mietverträgen konnte zum 01.01.2015 kein
neuer Mietvertragsabschluss erfolgen. In Abstimmung mit dem Rechtsamt verständigte
man sich, in Anbetracht der sich noch hierzu im Bearbeitungsprozess befindlichen Vorlage
des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und dem Erfordernis zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis der Kindertageseinrichtung, auf eine befristete Verlängerung des Mietverhältnisses bis zum 30.06.2015.
In Folge der sich noch in der Endabstimmung seitens des Amtes für Jugend, Familie und
Bildung befindlichen Vorlage „Festlegung der Höhe des Mietzinses bei Vermietungen von
städtischen Liegenschaften an Träger der freien Jugendhilfe zur Betreibung einer Kindertageseinrichtung (Bruttomieten) und bei der Förderung nach §§ 11 – 14; 16 SGB VIII“ (VIDS-01565) konnte auch bis zum 30.06.2015 kein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. Es bestand somit die Notwendigkeit der erneuten Verlängerung des Mietverhältnisses, unter Berücksichtigung der jährlichen Wertgrenze von 50 T€, bis zum 31.12.2015.
Entsprechend der Beschlussausfertigung des Oberbürgermeisters vom 25.08.2015 zu
der in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 21.07.2015 behandelten Vorlage
VI-DS-01565 „ Festlegung der Höhe des Mietzinses bei Vermietungen von städtischen
Liegenschaften an Träger der freien Jugendhilfe zur Betreibung einer Kindertageseinrichtung (Bruttomieten) und bei der Förderung nach §§ 11 – 14; 16 SGB VIII“
erfolgte die Legitimierung der Mietpreise.
Im Zusammenhang mit der Bestätigung der Vorlage „Abschluss eines Mietvertrages
für das Objekt Tarostraße 17/19“, VI-DS-01802, in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 21.09.2015 und anschließender Behandlung im Grundstücksverkehrsausschuss am 14.12.2015 wurde vorgenannter Vorlage unter der Bedingung zugestimmt,
dass im Zuge des Haushaltplanes für 2017/2018 eine Überprüfung der Miete durchgeführt
und eine entsprechende Anpassung vorgenommen werde.
Diese benannte Überprüfung der Miete konnte im Rahmen der Haushaltsplanung
2017/2018 auf Grund einer bisher für diesen Bereich derzeit nicht vorliegenden
Kostenrechnung noch nicht realisiert werden.
In der o.g. Vorlage VI-DS-01565 wurde der Zusammenhang zwischen Mietzins bei
Kindertageseinrichtungen und dem städtischen Haushalt wie folgt dargestellt:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Mieten gemäß § 14 Abs. 1 und 2 SächsKitaG unter
die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) einer Kindertageseinrichtung fallen. Nach
§ 14 Abs. 4 SächsKitaG werden die Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung eines
Trägers der freien Jugendhilfe durch die Gemeinde, einschließlich des Landeszuschusses, durch Elternbeiträge und den Eigenanteil des Trägers aufgebracht.
Im Regelfall reichen Elternbeträge, Landeszuschüsse und der Eigenanteil des freien Trägers bereits nicht aus, um die Personal- sowie die klassischen Sachkosten (päd. Material,
Bürobedarf, Reinigungsmittel, Dienstleistungen, Strom, Wasser, Heizung, Fachberatung,
Fortbildung etc.) zu decken, so dass Mietaufwendungen meist vollständig im Rahmen der
Defizitfinanzierung des § 17 Abs. 2 SächsKitaG über den Gemeindeanteil finanziert werden müssen.
Die Besonderheit der aufgezeigten Mietvertragskonstellation mit den freien Trägern ist,
dass die Kaltmiete nicht vom Träger eingezahlt wird und dieser dementsprechend auch
keinen Gemeindeanteil hierfür erhält. Stattdessen erfolgt eine interne Verrechnung im Sinne der Einhaltung des Bruttoprinzips innerhalb einer Budgeteinheit des Amtes für Jugend,
Familie und Bildung.
Insofern die Mieten auf ein ortsübliches Niveau angehoben werden, ist im Umkehrschluss
aufgrund der dargelegten Defizitfinanzierung eine Erhöhung der Aufwendungen für die
Stadt Leipzig hinsichtlich des Gemeindeanteils an den Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung um den gleichen Betrag unumgänglich.
Dies würde eine Erhöhung des städtischen Ergebnishaushaltes bedeuten, auch wenn
diese sich als haushaltsneutral darstellt.
Im Ergebnis der Abstimmung zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, dem
Amt für Gebäudemanagement und der Stadtkämmerei, hinsichtlich der Überprüfung der
Miete, ist ein entsprechendes Anpassungsrecht im beiliegendem Mietvertrag unter
dem § 7 eingefügt. Dies gilt sowohl im Rahmen der Haushaltsplanung als auch im Zuge
von Anpassungen auf das ortsübliche Niveau.
Der Mietvertrag soll nunmehr rückwirkend zum 01.01.2016 mit dem Deutschen Roten
Kreuz – Akademischer Kreisverband Leipzig e.V. zu den nachstehend aufgeführten Vertragskonditionen abgeschlossen werden.
Nach Überprüfung des Mietzinses und auf der Grundlage der vorgenannten Erläuterungen
erfolgte vorerst der Ansatz des Mietzinses zu den nachfolgenden Konditionen:
Eckpunkte des Mietvertrages:
Laufzeit:
10 Jahre
Option:
2 x 5 Jahre
Mietbeginn:
01.01.2016
Mietende:
31.12.2025
Mietfläche (Haupträume / Nebenräume): 1.567,31 m²
Freifläche:
5.982,00 m²
Mietzins:
Haupträume
Nebenräume
Freifläche
Miete / monatlich:
Miete / jährlich:
Betriebs- u. Nebenkostenvorauszahlung / monatlich:
2,00 €/m²
1,00 €/m²
0,50 €/m²
5.301,90 €
63.622,80 €
300,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß § 14 i. V. m. § 17 Abs. 2 SächsKitaG sind die erforderlichen Betriebskosten einer
Kindertageseinrichtung in freier Trägerschaft, die nicht durch Elternbeiträge oder den
Eigenanteil des freien Trägers gedeckt werden können, über den Gemeindeanteil inklusive des Landeszuschusses zu decken.
Demnach sind die o. g. Mietaufwendungen des freien Trägers über das Budget
51_365_3ZW; PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20; Sachkonto 4318 9040 zu finanzieren.
Bei dem Lichtenbergweg 3 handelt es sich um eine städtische Liegenschaft, wobei eine
innere Verrechnung im Sinne der Einhaltung des Bruttoprinzips innerhalb des städtischen
Budgets stattfindet. Dementsprechend fallen in gleicher Höhe Erträge im Budget
51_365_3ZW; PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20; Sachkonto: 3141 1000 an. Eine Auszahlung
von finanziellen Mitteln an den freien Träger für die Mietaufwendungen erfolgt daher nicht.
Folgen bei Ablehnung:
Bei Ablehnung des Abschlusses des Mietvertrages kann die Kindertageseinrichtung Lichtenbergweg 3 vom derzeitigen Träger, Deutsches Rotes Kreuz – Akademischer Kreisverband Leipzig e.V., nicht mehr geführt werden. Somit wären die insgesamt erforderlichen
163 Plätze (davon 50 Krippenplätze) nicht abgesichert.
Nichtöffentliche Anlage: Mietvertrag