Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1195718.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
19.08.16, 12:00
Aktualisiert
11.12.17, 16:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-02873-DS-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Petitionsausschuss
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Fußgängerüberweg mit Ampelanlage für die Kreuzung Virchowstrasse/Viertelsweg
in 04157 Leipzig
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen des Neubaus behindertengerechter Haltestellen werden bauliche Veränderungen
vorgenommen, die die Querungsbedingungen für Fußgänger am Knoten
Virchowstraße/Viertelsweg/Baaderstraße deutlich verbessern.
Unabhängig davon prüft die Verwaltung, ob zur Verbesserung der Querung der Virchowstraße die
Anlage von Fußgängerüberwegen möglich ist.
Als kurzfristige Maßnahme wird ein Anhörungsverfahren zur Veränderung der parkregelnden
Beschilderung durchgeführt, mit dem Ziel das LKW-Parken zu unterbinden und die
Sichtbeziehungen für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber für querende Fußgänger, zu
verbessern.
Sachverhalt:
Die Petenten tragen vor, dass an der Kreuzung Virchowstraße/Viertelsweg/Baaderstraße
Fußgänger Schwierigkeiten haben, die Virchowstraße zu überqueren. Auch für den Fahrzeugverkehr
ist dies problematisch. Die Petenten verweisen auf Unfälle und auf in der Virchowstraße geparkte
LKW, die die Sichtbeziehungen einschränken.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, eine Ampelanlage (Lichtsignalanlage) mit Fußgängerüberwegen
zu errichten.
Für Fußgänger ist nördlich des Viertelswegs/Baaderstraße eine Querungsstelle mit entsprechenden
Aufstellflächen baulich über die Gleise angelegt. Gequert werden muss nur jeweils eine
Richtungsfahrbahn.
Die Anlage von Fußgängerüberwegen ist nach den maßgeblichen Regelwerken (R-FGÜ) an
bestimmte Verkehrsstärken der querenden Fußgänger und des Kfz-Verkehrs gebunden.
Darum müssen zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Anlage von Fußgängerüberwegen
Verkehrszählungen durchgeführt werden. Diese sind ab der 32. Kalenderwoche 2016 geplant, da
erst nach den Schulferien repräsentative Zählergebnisse zu erwarten sind.
Die von den Petenten angeführten eingeschränkten Sichtbeziehungen durch die zeitweise in diesem
Bereich abgestellten Lkw können bestätigt werden. Es ist deshalb vorgesehen, Parkregelungen zu
treffen, um insbesondere für Fußgänger Verbesserungen zu erreichen. Das dafür erforderliche
Verwaltungsverfahren wird zeitnah durchgeführt.
Zum Verhalten der Fahrzeugführer beim Queren der Virchowstraße sei auf die Regeln des § 8 Abs.
2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verwiesen: Kann der vorfahrtberechtigte Verkehr nicht
übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung
hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.
Eine Unfallhäufung für die Kreuzung Virchowstraße/Viertelsweg/Baaderstraße kann derzeit nicht
festgestellt werden. Bis zum Jahr 2015 gab es Unfälle zwischen Abbiegern aus der Virchowstraße
und der im Längsverkehr fahrenden Straßenbahn. Nach Aufbringung der nun vorhandenen
Markierung, mit der die Kraftfahrer nochmals auf die Straßenbahn aufmerksam gemacht werden, hat
sich die Situation entspannt. Unfälle mit Fußgängern oder querenden Radfahrern wurden uns von
der Polizei nicht gemeldet.
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH planen in Abstimmung mit der Stadt Leipzig in dem in
Rede stehenden Bereich den Neubau behindertengerechter Haltestellen. Die Haltestellen sollen auf
beiden Seiten der Virchowstraße nördlich des Viertelswegs/Baaderstraße in Mittellage als
Inselbahnsteige ausgebildet werden. In diesem Zusammenhang werden neben den Gleisen auf
beiden Seiten Aufstellflächen in Verlängerung der Bahnsteige eingeordnet. Dies wird zu einer
deutlichen Verbesserung der Querungsbedingungen für Fußgänger an diesem Knoten führen.
Laut Aussage der LVB GmbH ist ein Bau für 2017 eingeordnet. Ein konkreter Bautermin steht
allerdings noch nicht fest. Dieser ist abhängig von der Finanzierbarkeit des Vorhabens unter
Berücksichtigung anderer dringender Gleisbaumaßnahmen der LVB GmbH.
Eine Lichtsignalanlage ist unter den vorgenannten Umständen nicht erforderlich und wurde auch
seitens der mit der Bearbeitung von Unfallhäufungen befassten Verkehrsunfallkommission nicht in
Betracht gezogen.
VI-P-02873
Fußgängerüberweg mit Ampelanlage für Kreuzung Virchowstrasse/Viertelsweg in 04157
Leipzig
Einreicher: Gesine Juettner
Frau Gesine Juettner und die unterzeichnenden Personen bitten die Stadt Leipzig um die
Errichtung eines Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Virchowstraße an der Kreuzung
Baaderstraße und Viertelsweg.
Begründung:
- Ein Fußgängerüberweg dient der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für
Kinder und ältere Menschen am benannten Verkehrspunkt. Er ermöglicht einen gefahrenlosen
Übergang.
- Für Fußgänger, Rad -und Autofahrer ist es nur erschwert möglich diese Kreuzung zu überqueren.
- In den 70-ziger Jahren, nach Verlängerung der heutigen Straßenbahnlinie 12 gab es Schutzwege
in Form von Zebrastreifen sowie Verkehrsschilder " Fußgängerüberweg".
Davon existiert trotz enormer Zunahme des Verkehrs nichts mehr, dafür aber die Einordnung als
"Unfallschwerpunkt". Es kommt häufig zu Kollisionen mit der Straßenbahn, die z.T. mit einem
ungezügelten Tempo von 70 km/h über die Kreuzung fährt und die dauerhaft parkenden LKW
Laster, auch Zwölftonner und Wohnmobile behindern beim Überqueren bzw. -fahren die Einsicht in
die Kreuzung.