Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1047231.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
24.07.15, 12:00
Aktualisiert
19.09.16, 14:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01302-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Grundstücksverkehrsausschuss
19.09.2016
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
27.09.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Beendigung der Sanierung Doppelhaus Auenblick 2/4 (ehemals HP OR 016/15)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob das Doppelhaus Auenblick 2/4 in das Eigentum
der LWB übertragen werden kann.
Sachverhalt:
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Wohnhaus mit zwei separaten Eingängen. Es verfügt über 5
Wohnungen, wovon 2 vermietet sind. Die 3 leerstehenden Wohnungen befinden sich in einem
unvermietbaren Zustand; insbesondere fehlen die sanitären Anlagen.
Zur Wiederherstellung der Vermietbarkeit des Gesamtobjektes Auenblick 2/4 durch weitere
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, wobei auch die geltende Wärmeschutzverordnung
zu beachten ist, wird der Investitionsbedarf auf rund 100.000,00 € eingeschätzt.
Es wird derzeit geprüft, ob das Objekt an die LWB mbH übertragen werden kann.