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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1047231.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
24.07.15, 12:00
Aktualisiert
19.09.16, 14:52

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01302-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Grundstücksverkehrsausschuss 19.09.2016 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 27.09.2016 Vorberatung Ratsversammlung 26.10.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Beendigung der Sanierung Doppelhaus Auenblick 2/4 (ehemals HP OR 016/15) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob das Doppelhaus Auenblick 2/4 in das Eigentum der LWB übertragen werden kann. Sachverhalt: Bei dem Objekt handelt es sich um ein Wohnhaus mit zwei separaten Eingängen. Es verfügt über 5 Wohnungen, wovon 2 vermietet sind. Die 3 leerstehenden Wohnungen befinden sich in einem unvermietbaren Zustand; insbesondere fehlen die sanitären Anlagen. Zur Wiederherstellung der Vermietbarkeit des Gesamtobjektes Auenblick 2/4 durch weitere Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, wobei auch die geltende Wärmeschutzverordnung zu beachten ist, wird der Investitionsbedarf auf rund 100.000,00 € eingeschätzt. Es wird derzeit geprüft, ob das Objekt an die LWB mbH übertragen werden kann.