Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1063521.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
20.05.16, 12:00
Aktualisiert
15.09.16, 08:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02691-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Grundstücksverkehrsausschuss
Zuständigkeit
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
13.09.2016
Vorberatung
Ratsversammlung
21.09.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Übertragung Baulandfläche in der Gemarkung Knauthain an die LESG
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Umsetzung des Ratsbeschlusses zu VI-A-01788 NF-2 „Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und KitaSanierung gehen“ die städtischen Flächen im Gebiet des rechtskräftigen B-Plans 123.2
„Rehbacher Straße“ an die LESG GmbH zu übertragen. Sofern es rechtlich möglich ist, erfolgt die
Übertragung als Gesellschaftereinlage. Sollten rechtliche Gründe dagegen sprechen, werden die
Flächen zum Verkehrswert an die LESG GmbH veräußert.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Kaufvertrag zum Verkauf einer Teilfläche von
ca. 7.480m² des Flurstückes 1038 der Gemarkung Knauthain mit der HELMA Wohnungsbau
GmbH zu einem vorläufigen Kaufpreis, dem aktuellen Verkehrswert, in Höhe von 560.000,00 €
(75,00 €/m²) beurkunden zu lassen.
3.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Umsetzung des Ratsbeschlusses zu VI-A-01788 NF-2 „Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und KitaSanierung gehen“ die Entwicklung der Restflächen der Erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung (B-
Plan Nr. 132.1 ehemals Baugebiete A und B) durch die LESG GmbH vornehmen zu lassen. Nach
der Änderung des B-Planes Nr. 132.1 wird geprüft, ob und wie diese Flächen an die LESG
übertragen werden können.
4.
In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 25.03.2015 zu A-00053/14 werden der
Ratsversammlung nach Durchführung einer Erschließungsvorplanung und Vorliegen eines
gefestigten Standes der Bauleitplanung Vermarktungsstrategien für die bisher noch nicht am
Markt angebotenen Grundstücke vorgelegt.
Begründung:
In Umsetzung des Ratsbeschlusses zu VI-A-01788 -NF-2 „Neue Wege in der Realisierung von
Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und Kita-Sanierung gehen“ sollen von der Stadt Leipzig der
LESG zeitnah Flächen zur Vermarktung übertragen werden. Die Verwaltung ist sich mit der LESG
GmbH einig, dass die Flächen im Gebiet des rechtskräftigen B-Plans 123.2 „Rehbacher Straße“ am
kurzfristigsten vermarktbar sind. Da die Übertragung per Gesellschaftereinlage zahlreiche rechtliche
Fragen (Beihilferecht, Kommunalrecht, Steuerrecht) aufwirft, wird die Verwaltung gemeinsam mit der
LESG GmbH die Art der Übertragung prüfen. Gemäß bbvl stellt bspw. die Übertragung von
Grundstücken an die LESG den Tatbestand der Beihilfe dar (vgl. Anlage). Sollte eine
Gesellschaftereinlage rechtlich nicht möglich sein, werden die Flächen zum Verkehrswert an die
LESG veräußert. Es wird angestrebt, die Flächen noch im Jahr 2016 zu übertragen. Vorteilhaft ist ,
dass die LESG bereits Eigentümerin von Flächen ist und dann von der Stadt zusätzlich ca. 2,5 ha
erhalten würde. Die Gesamtgröße des B-Plangebietes beträgt ca. 6,6 ha. Teilweise erfolgte bereits
die Vermessung von Einzelhausgrundstücken, da bereits im Jahr 2007 eine Vermarktung durch die
LESG in Vorbereitung war. (vgl. Anlage)
Der aktuelle Bodenwert beträgt 10 €/m².
Eine Übertragung der gesamten Baulandfläche des B-Plangebietes Nr. 132.1 Erweiterte ThomasMüntzer-Siedlung mit einer Größe von ca. 25 Hektar an die LESG kann die Verwaltung nicht
empfehlen, da die Verwaltung
auf der Grundlage des Beschlusses des
Grundstücksverkehrsausschusses
(GVA
Nr.
437/2014
vom
10.11.2014)
in
Vertragsverhandlungen mit einem potentiellen Käufer über eine Teilfläche des Gebietes steht.
Der Kaufvertrag ist bereits ausgehandelt worden (vgl. Lageplan in Anlage 1). Diese Beschlusslage
wurde nicht aufgehoben.
Gemäß beschlossener Erstvorlage ist bei Scheitern der Verhandlungen mit dem Erstplatzierten,
zunächst mit dem Zweitplatzierten zu verhandeln. Nach Scheitern dieser Verhandlungen ist nach
den Grundsätzen im Grundstücksverkehr erneut öffentlich auszuschreiben. Erst danach kann mit
einem Dritten die Verhandlung eröffnet werden. Die LESG hat sich nicht an der Ausschreibung
beteiligt.
Der Erstplatzierte, die HELMA Wohnungsbau GmbH, hat in den Nachverhandlungen Änderungen
zum Vertragsgegenstand und zum Kaufpreis akzeptiert. Folglich liegen aus Sicht der Verwaltung
keine Gründe gegen einen Verkauf der Teilfläche vor. Es wird nochmal darauf hingewiesen, dass
nur eine Teilfläche von 7.480 m² der Gesamtfläche von 155.000 m² an HELMA veräußert werden
soll. Auf der Teilfläche sollen 16 Einfamilienhäuser entstehen. Die Restfläche bietet Platz für weitere
180 Einfamilienhäuser.
Bei Scheitern der Verhandlungen durch Abbruch durch die Stadt ohne triftige Gründe ist mit
Schadensersatz ansprüchen aus vorvertraglich eingegangenen Verpflichtungen zu rechnen.
Deshalb ist für die Stadt der Verkauf des Flurstück 1038 von Knauthain an die HELMA
Wohnungsbau GmbH die wirtschaftlichste Variante.
Die restlichen, noch zu entwickelnden Bauflächen der Thomas-Müntzer-Siedlung, insbesondere die
ehemaligen Baugebiete A und B, sollen in Umsetzung des Ratsbeschlusses zu VI-A-01788-NF-02
durch die LESG GmbH entwickelt werden. Nach Planreife der B - Planänderungen ist zu prüfen, ob
und wie die Übertragung der Fläche erfolgen soll (z. B. als Einlage, Kauf, Gesellschafterdarlehen
etc.). Dazu wird der Ratsversammlung eine „Vermarktungsstrategie“ gemäß des
Ratsbeschlusses A-00053/14 vorgelegt.
Bei der Anpassung des B-Planes Nr. 132.1 insbesondere für die ehemaligen Baugebiete A und B
sind weitere Beschlusslagen zu berücksichtigen.
Grundlagenbeschluss ist der Antrag A-00053/14 „Teilweise Aufhebung des B-Planes 132.1
Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung“. Durch die Verwaltung wurde in 2015 auf Basis des
Gutachterverfahrens ein städtebauliches Konzept erarbeitet. Dieses wurde bereits dem
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau im Februar 2016 als Grundlage für die weitere
Entwicklung und den zu erarbeitenden Strategievorschlag zur Kenntnis gegeben. Zur Untersetzung
des Strategievorschlages muss zunächst im Rahmen des erforderlichen Bauleitplanverfahrens auch
eine Vorplanung für den
erforderlichen Ausbau der Erschließung erarbeitet werden. Für
Bauleitplanung und Erschließungsplanung sind insgesamt rund 200 T€ zu kalkulieren. Erst im
Ergebnis der Erschließungsvorplanung können verlässliche Aussagen darüber getroffen werden, ob
eine abschnittsweise Erschließung möglich und zu empfehlen ist, oder ob die Erschließung der
Siedlungserweiterung in einem Schritt zu erfolgen hat. Die Ergebnisse werden jedoch Auswirkungen
auf die Kostenentwicklung und die Vermarktungsstrategie haben. Die Verwaltung wird deshalb erst
nach Vorliegen entsprechender Planungsstände eine verlässliche Empfehlung für die Vermarktung
und die damit verbundenen Kosten und zu erwartenden Einnahmen vorlegen können.
Anlagen
- Lageplan über gesamte Thomas-Müntzer-Siedlung mit Darstellung der zu veräußernden Fläche
von 7.480 m²
- Lageplan B-Plangebiet 123.2 „Rehbacher Straße“
- Schreiben der bbvl vom 07.09.2016