Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1068688.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
08.07.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03047
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Personalaufwand 2016
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Budget "11_PA_ZW" zahlungswirksame Personalaufwendungen - in Höhe von 6,6 Mio. € werden bestätigt.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen im Personalbudget i.Z.m. der personellen
Absicherung der Betreuung von umA in den kommunalen Inobhutnahmeeinrichtungen i.H. von 2,9
Mio € erfolgt formal aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt umA" (10983100000). Eine 100%ige Finanzierung der Aufwendungen wird erst in 2017
erfolgen.
3. Die Deckung der überplanmäßigen Personalaufwendungen für die Erstuntersuchungsstelle für
Asylbewerber im Gesundheitsamt erfolgt in Höhe von 0,69 Mio. € aus dem PSP-Element
„Erstuntersuchungsstelle Asylbewerber – EUSA“ (1.100.41.4.0.01.05), Kostenart Erträge Kostenerstattung/Kostenumlage vom Land (3481 000).
4. Die Deckung für die überplanmäßigen Personalaufwendungen für die Sprachförderung in den
Kitas erfolgt i.H. von 0,19 Mio. € aus PSP-Element "Kitaprojekt Sprach-Kitas"
(1.100.36.5.0.01.01.92), in der Kostenart "Zuweisungen/Zuschüsse lfd. Zwecke Bund" (3140 0000).
5. Eine leistungsorientierte Besoldung ist mangels Dienstvereinbarung und Freiwilligkeit der
Leistung im Jahr 2016 nicht umsetzbar. Durch die Nicht-Inanspruchnahme der geplanten
Personalaufwendungen „Beamte – Leistungsprämie“ (4011 1300) erfolgt eine Deckung in Höhe
von 0,3 Mio. €.
6. Die restliche Deckung i.H. von 2,52 Mio. € erfolgt aus der Kostenstelle "Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (10986000000).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Vorlage Personalaufwand 2016
31.08.2016
Inhaltsverzeichnis
Ausgangslage ........................................................................................................................................... 1
1.
Tarifrunde 2016 ............................................................................................................................... 2
2.
Tarifrunde 2015 – Sozial- und Erziehungsdienst ............................................................................. 2
3.
Besoldungsentwicklung 2016 .......................................................................................................... 3
4.
Asyl .................................................................................................................................................. 3
5.
Stellenmehrbedarfe......................................................................................................................... 4
6.
Ausbildung ....................................................................................................................................... 4
7.
Unfallumlage ................................................................................................................................... 4
Zusammenfassung................................................................................................................................... 4
Gegensteuerungsmaßnahmen ................................................................................................................ 5
Schlussbemerkung................................................................................................................................... 5
Ausgangslage
Im Ergebnis der Haushaltsplanung 2015/2016 sind Personalaufwendungen (ohne Sachkonto 4019
0000 - Honorare; 4421 0000 – Aufwendungen für ehenamtliche Tätigkeit) i. H. v. 344 Mio. € für 2015
sowie 355,7 Mio. € für 2016 geplant.
Folgende Annahmen liegen der Planung zugrunde:
Besoldungs-/ Tarifentwicklung
gehaltswirksame Ausfallzeit
Zeitpunkt Nachbesetzung von
neuen Stellen
Beamte
2,4% ab 03/2015
2,5% für 2016
1,0%
Tarifbeschäftigte
2,4% ab 03/2015
2,5% für 2016
2,6%
i.d.R. 01.07. des Jahres
Ausgehend vom Plan 2016 wird mit Abrechnungsstand Juli 2016 ein V-IST i.H. v. 362,3 Mio. € (Budget
11_PA_ZW) prognostiziert. Dies bedeutet eine Abweichung vom Plan i. H. v. rd. 6,6 Mio. €.
Die Abweichung ist vor allem auf die Stellenmehrbedarfe (u. a. im Zusammenhang mit den
Maßnahmen für Asyl) sowie auf das Ergebnis der Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst
zurückzuführen, welche zum Planungszeitpunkt 2014 nicht bekannt waren und somit nicht
berücksichtigt werden konnten.
Aufwendungen für Honorare werden nicht durch das Personalamt bewirtschaftet, aber im Zuge der
HH-Planung im Budget geplant. In der Prognose werden diese Aufwendungen jedoch nicht
berücksichtigt.
Die für die Abweichung maßgeblichen Einflussfaktoren werden im Folgenden kurz beschrieben:
1
31.08.2016
1. Tarifrunde 2016
Die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen sieht
eine Steigerung der Gehälter
ab 1.03.2016 um 2,4 Prozent und
ab 1.02.2017 um weitere 2,35 Prozent
vor. Ausbildungsentgelte steigen ab 01.03.2016 um 35 € und ab 01.02.2017 um weitere 30 €.
Weiterhin haben sich die Vertragsparteien auf eine neue Entgeltordnung für den Bereich der
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verständigt, welche zum 01.01.2017 in
Kraft tritt. Zu finanziellen Auswirkungen der neuen Entgeltordnung kann zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, diese sind je nach Tätigkeitsbereichen unterschiedlich
und im Einzelfall zu prüfen. Um diese zu kompensieren, sieht der Tarifabschluss vor, dass die
Jahressonderzahlungen der Jahre 2016, 2017 und 2018 auf dem Niveau des Jahres 2015 eingefroren
werden. Weiterhin wird ab 2017 die Jahressonderzahlung um 4 Prozentpunkte gekürzt.
Auf Grundlage des Planansatzes 2016, d. h. ohne Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Planung
unbekannten Veränderungen, stellt sich die Tarifentwicklung und deren finanzielle Auswirkung wie
folgt dar:
2016
Plan
+ 2,5%
(ganzjährig)
= 7,5 Mio. €
Tarifergebnis
+ 2,4%
(ab 1.3.; d. h. ganzjährig = 2,0%)
= 6 Mio. €
Minderaufwand infolge des Tarifabschlusses i. H. v. ca. 1,5 Mio. € gegenüber dem ursprünglichen
Planansatz für 2016.
2. Tarifrunde 2015 – Sozial- und Erziehungsdienst
Im Ergebnis der Tarifeinigung vom 30.09.2015 des Sozial und Erziehungsdienstes ergab sich für die
Beschäftigten der Berufsgruppe Erzieher/-innen sowie Sozialarbeiter/-innen i. d. R. eine höhere
Eingruppierung bzw. ein höheres Tabellenentgelt.
Die Nachzahlung für die Erzieher/-innen i. H. v. rd. 1 Mio. € (Zeitraum 07/2015 bis 02/2016) erfolgte
im Februar 2016. Darüber hinaus sind Mehraufwendungen i. H. v. rd. 0,9 Mio. € (ab 03/2016) gegenüber der Planung zu berücksichtigen.
Leiter/-innen einer Kindertageseinrichtung (Kita und Hort) konnten bis zum 30.06.2016 einen Antrag
auf Höhergruppierung stellen. Von insgesamt 111 Leiter/-innen haben mit Stand 30.06.2016 bereits
98 einen Antrag gestellt. Die damit einhergehende Korrektur der Eingruppierung erfolgt sukzessive,
ebenfalls rückwirkend zum 01.07.2015. Die zu erwartenden Mehraufwendungen belaufen sich auf
geschätzte 0,39 Mio. €.
Der Mehraufwand für das HH-Jahr 2016 beläuft sich auf somit auf insgesamt 2,3 Mio. €.
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3. Besoldungsentwicklung 2016
Mit dem „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2015/2016“ hat der
Sächsische Landtag am 10.06.2015 eine Erhöhung der Beamtenbesoldung beschlossen. Diese stellt
sich wie folgt dar:
- 03/2015
2,1%
- 03/2016
2,3%, mind. 75 €
Eine weitere Erhöhung i. H. v. 2,61% ist ab 07/2016 zu erwarten. Diese tritt mit Beschluss des
„Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung“ (Artikel 1; Abs. 2) in Kraft.
Für das Jahr 2016 ist somit mit Mehraufwendungen i. H. v. 100 T€ ggü. dem Planansatz zu rechnen.
4. Asyl
Mit Vorlagen VI-DS-01756-NF-004 (RV 28.10.2015) sowie VI-DS-01334 (RV 17.06.2015) wurden
insgesamt 250,40 VzÄ zusätzliche Stellen im Zusammenhang mit Maßnahmen für Asyl eingerichtet,
gegenwärtig sind rd. 207 VzÄ Stellen besetzt. Die aus dem Abrechnungsstand des II. Quartals 2016
resultierenden Mehraufwände belaufen sich aktuell auf rd. 7,3 Mio. € für das Jahr 2016.
Gemäß § 10 (1) des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) erstattet der Freistaat
Sachsen den für die Aufnahme und Unterbringung zuständigen Kommunen die anfallenden Kosten
über eine Pauschale. Bis 2015 belief sich die Pauschale auf 7.600 €/Person/Jahr.
Aufgrund der stark angestiegenen Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge sind die Kosten in den
Kommunen enorm gestiegen, so dass eine Erhöhung der pauschalen Erstattung ab 2016 vereinbart
wurde. Auf Basis der bekannten Verhandlungsergebnisse, die noch der abschließenden Gesetzesänderung durch den Landtag bedürfen, gestaltet sich die Pauschalerstattung wie folgt:
2016: 10.500 €/Person/Jahr
2017: 9.558 €/Person/Jahr
2018: 9.410 €/Person/Jahr
Mit der pauschalen Erstattung sind alle Kosten, wie Miete, Ausstattung, Betreibung der Unterkünfte,
Bewirtschaftung (z.B. Strom, Wasser, Abfallentsorgung), Speisenversorgung, Bewachung, soziale
Betreuung sowie der personelle und sächliche Verwaltungsaufwand abgegolten.
In den genehmigten Stellen sind weiterhin zusätzliche Stellen zur personellen Absicherung der Betreuung von umA in den kommunalen Inobhutnahmeeinrichtungen mit einem Umfang von rd.
78 VzÄ enthalten. Da für die kommunalen Inobhutnahmeeinrichtungen Entgelte festgesetzt wurden,
können diese Personalaufwendungen gegenüber dem Land abgerechnet werden. Entsprechend
§ 89d SGB VII sowie § 89f SGB VII wird nach derzeitigem Kenntnisstand von einer 100%igen Refinanzierung durch das Land Sachsen ausgegangen. Unter Berücksichtigung, dass die tatsächlich
entstandenen Kosten pro Einzelfall umA spitz abgerechnet werden müssen, wird mit einem Verzug
bzgl. der Erstattung von bis zu einem Jahr ausgegangen. Daher müssen zunächst diese Mehraufwendungen durch die Stadt Leipzig liquiditätsseitig vorfinanziert werden.
Hieraus resultieren Erstattungen von Personalaufwand in Höhe von ca. 2,9 Mio. €
Ebenfalls erstattet werden Personalaufwendungen für das Personal der Erstuntersuchungsstelle für
Asylbewerber im Gesundheitsamt. Von der Landesdirektion werden die tatsächlich entstandenen
Kosten erstattet. Mit Stand 18.08.2016 sind hierfür bereits 0,45 Mio. € erstattet wurden, voraussichtlich bis 31.12.2016 rd. 0,69 Mio. €.
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5. Stellenmehrbedarfe
Mit Vorlage VI-DS-01808 wurden gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemo i. V. m. § 9 Nr. 4 Hauptsatzung
der Stadt Leipzig weitere zusätzliche Stellen mit einem Gesamtumfang von 73,45 VzÄ genehmigt. Bei
den genehmigten Stellen handelt es sich u. a. um Projektstellen, die eine vollständige oder überwiegende Förderung der Personalaufwendungen erfahren, bei anderen Stellen wurde eingeschätzt, dass
die Einrichtung auf Grund anstehender Aufgaben oder Fallzahlenentwicklung nicht bis zur nächsten
Haushaltsplanung aufschiebbar ist.
Der Mehraufwand für das Jahr 2016 beläuft sich auf geschätzte 3 Mio. €.
Für die Sprachförderung in den Kitas werden durch den Bund Fördermittel bereitgestellt. Neben
Sachaufwendungen werden auch Personalaufwendungen für das bestehende Personal gefördert. Der
ausgereichte Anteil für den Personalaufwand in Höhe von 0,19 Mio. € kann somit zur Deckung
herangezogen werden.
6. Ausbildung
Aufgrund der im Jahr 2019 beginnenden signifikanten Erhöhung der Fluktuation im Verwaltungsbereich ist zur Sicherung der bedarfsgerechten Ausbildung, ausgehend von einer Konstanz der
Stellen, ein Ausbau der Ausbildungskapazitäten ab dem Ausbildungsjahr 2016/2017 erforderlich. Mit
Beschluss der Ausbildungsvorlage (VI-DS-1617) wurde bereits ein Mehraufwand für Personal i. H. v.
0,23 Mio. € für 2016 angezeigt.
7. Unfallumlage
Die Unfallkasse Sachsen hat die Unfallumlagesätze erhöht. Insgesamt ergibt sich ein nicht geplanter
Mehraufwand i. H. v. 0,63 Mio. €.
Zusammenfassung
Die o. g. veränderten Rahmenbedingungen ggü. der Planung der Personalaufwendungen 2015/2016
waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar und konnten somit nicht berücksichtigt
werden.
Insgesamt bedeutet dies einen Mehraufwand i. H. v. 6,6 Mio. €, welcher sich wie folgt darstellt:
Plan 2016
Mio. €
355,7
Für die Abweichung maßgebliche
Einflussfaktoren:
1. Tarifrunde 2016
2. Tarifabschluss SuE
3. Besoldungsentwicklung
4. Mehraufwand für Asyl
5. Stellenmehrbedarfe
6. Erhöhung Ausbildungsstellen
7. Erhöhung Unfallumlage
Summe
sparsame Personalwirtschaft
verbleibender Mehraufwand
V-IST 2016 (29.07.2016)
Mio. €
362,3
-1,5
2,3
0,1
7,3
3,0
0,2
0,6
12,0
-5,4
6,6
4
31.08.2016
Dass die Überschreitung nicht noch größer ausfällt, ist das Resultat der verzögerten Besetzung bzw.
Nichtbesetzung von Stellen in Folge der Haushaltssperre. Durch den Beigeordneten für Allgemeine
Verwaltung und den Beigeordneten für Finanzen werden im Zuge von Einzelfallentscheidungen festgelegt, ob Stellen (nach-)besetzt werden können. Bisher sind für 468 Stellen Anträge auf Stellenbesetzung bzw. Nachbesetzung gestellt. Davon sind 126 Stellen zwischenzeitlich besetzt, 272 sind zur
Besetzung freigegeben und 70 nicht genehmigt.
Somit kann festgehalten werden, dass sich ohne die oben genannten Einflussfaktoren, jedoch mit
Wirkung der Haushaltssperre, voraussichtlich eine Einsparung aufgrund sparsamer Personalwirtschaft in Höhe von 5,4 Mio. € ergibt , was einem V-IST von rd. 350,3 Mio. € entspricht.
Gegensteuerungsmaßnahmen
Das gegenwärtige Verfahren der kritischen Einzelfallprüfung zur Genehmigung von Stellenbesetzungen sollte beibehalten werden. Somit ist gesichert, dass nur die Stellen zur Besetzung genehmigt
werden, deren (Nach-)Besetzung unabdingbar ist. Aufgrund der verzögerten Besetzung bzw.
Nichtbesetzung von Stellen kommt es zu einer teilweisen Kompensation der genannten Einflussfaktoren.
Gegenwärtig sind 272 Stellen zur Besetzung freigegeben und somit zu besetzen. Bei Umsetzung eines
Einstellungsstopps könnten die entsprechenden Personalaufwendungen eingespart werden. Nachteilig wirkt sich dies bei der Besetzung von freigewordenen Stellen (z. B. infolge altersbedingten
Ausscheidens) aus. Hierbei handelt es sich i. d. R. um Stellen, die fest in die Arbeitsabläufe integriert
und für die Aufgabenerledigung der jeweiligen Fachämter notwendig sind. Die betreffenden Stellen
können lediglich intern besetzt werden. Ausgenommen werden sollten durch Drittmittel geförderte
Stellen.
Denkbar ist auch das Auslaufenlassen von befristeten Arbeitsverhältnissen. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass diese Beschäftigten sich im Bewerbungsverfahren als Beste durchgesetzt haben.
Aufgrund des sich abzeichnenden zukünftigen Fachkräftemangels sollte eher darauf hingewirkt
werden, dass bei vorliegender Eignung die betroffenen Mitarbeiter/-innen an die Stadtverwaltung
gebunden werden.
Schlussbemerkung
Abschließend ist festzuhalten, dass es bei Hochrechnungen dieser Art eine Vielzahl von Einflussfaktoren und somit Unsicherheiten gibt. Unter anderem sind dies gehaltswirksame Auswirkungen,
welche im individuellen „Verhalten“ der Arbeitnehmer liegen und durch den Arbeitgeber nicht
beeinflusst werden können.
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