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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1202951.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
12.09.16, 12:00
Aktualisiert
25.10.16, 09:39

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. -02248-NF-02-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.09.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Stadträtin Naomi-Pia Witte Betreff 5. Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig vom 09.12.2009 Beschlussvorschlag: § 2 Änderung des § 8 – Straßenmusik wird wie folgt geändert: § 8 Straßenmusik (1) Durch Veranstaltung von Straßenmusik darf keine Belästigung für Anlieger bzw. Passanten erfolgen. Ferner dürfen Gottesdienste in Kirchen, der Unterricht an Schulen sowie die Ruhe in Krankenhäusern, Seniorenheimen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen nicht gestört werden. Die Straßenmusik wird auf die Zeiten 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00Uhr bis 20.00 Uhr beschränkt. Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr darf nicht musiziert werden. (2) Zur Veranstaltung von Straßenmusik im Innenstadtbereich (innerhalb des Rings, sowie im Bereich des Hauptbahnhofes) ist eine Erlaubnis (Spielberechtigung) durch die Stadt Leipzig erforderlich. (3) Es werden täglich bis zu zehn Spielberechtigungen an die Straßenmusiker für den Innenstadtbereich ausgegeben, die Erlaubnis wird für einen Kalendertag erteilt, es wird jeweils nur eine Erlaubnis ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Erlaubnisse können zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr im Rathaus Zimmer … gegen eine Gebühr von 10.00 EURO abgeholt werden. Vor der erstmaligen Ausgabe einer Erlaubnis haben die Musiker eine ausreichende musikalische Qualifikation durch Vorspielen im ausstellenden Amt nachzuweisen. (4) Interessentinnen und Interessenten können die Erlaubnis nur persönlich unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses abholen. Wollen mehrere Musikanten (maximal fünf) zusammenspielen, so braucht diese „Kleinkapelle“ eine gemeinsame Erlaubnis, auf der die Namen aller beteiligten Musikanten verzeichnet sind. (5) Eine Darbietung an einem Ort darf 30 Minuten nicht überschreiten. Nach dieser Zeit ist der Standort um mindestens 200 Metern zu verlegen. Seite 1 (6) Für Musikinstrumente, die nachweisbar bauartbedingt einen Verstärker benötigen, ist der Einsatz von Verstärkeranlagen bei Veranstaltungen von Straßenmusik bis zu einer maximalen Leistung von 20 Watt zulässig. Hierfür ist die Erlaubnis der Kreispolizeibehörde einzuholen. (7) Am Karfreitag, am Buß- und Bettag, am Volkstrauertag und am Totensonntag ist die Veranstaltung von Straßenmusik verboten. Sachverhalt: Leipzig ist eine Musikstadt. Viele der nationalen und internationalen Besucher Leipzigs kommen wegen des musikalischen Wirkens Johann Sebastian Bachs, Felix Mendelssohn-Bartholdys und Richard Wagners in die Stadt. Aber auch das Gewandhaus, der Thomanerchor und nicht zuletzt die Oper ziehen Besucher aus Nah und Fern in unsere Stadt. Angesichts dieses musikalischen Erbes und Vermögens sollte man in Leipzig ein gewisses Qualitätsbewusstsein haben und ein sich daraus ergebenden Qualitätsstandard auch bei der Veranstaltung von Straßenmusik anlegen. Die Verfasserin dieses Änderungsantrages hat es schon selber erlebt, wie nach dem Besuch eines Konzertes in einer der Innenstadtkirchen die durch die Musik Johann Sebastian Bach erzeugte Stimmung jäh beendet war, weil eine Straße weiter eine Darbietung von Straßenmusikanten stattfand, die man nur als - wie es so schön heißt – Betteln mit Benutzung eines Musikinstrumentes bezeichnen kann. Wie sehr muss das erst die Gäste gestört haben, die weite Reisewege in Kauf nehmen, um in Leipzig an einem besonderen Musikerlebnis und Musikgenuss teilzuhaben. Die Stadt München hat vorgemacht, dass es möglich ist, auch bei der Straßenmusik ein gewisses Niveau zu erreichen und zu erhalten. Durch das angewendete Verfahren wird sichergestellt, dass Straßenmusik, die in Wahrheit ein Betteln mit dem Einsatz eines Musikinstrumentes ist, unterbunden wird. Das ist auch im Sinne der echten Straßenmusikanten, deren Ziel es ist, ihr Publikum mit guter Musik zu unterhalten. Seite 4