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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1201009.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
02.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:20

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-03241 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.09.2016 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Förderprogramm "Brücken in die Zukunft": Aktueller Sachstand zur Umsetzung in der Stadt Leipzig Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Anfrage Mit dem neu aufgelegten Programm „Brücken in die Zukunft“ soll die Investitionskraft der Kommunen gestärkt werden. Fördermittelgeber sind Bund und Land in Form zweier Budgets. Für den Freistaat Sachsen beträgt das Budget „Bund“ 171 Mio. €. Das Budget „Sachsen“ beträgt 512 Mio. €. Von beiden Budgets gehen je 50% an die 3 kreisfreien Städte Sachsens, zusammen also ca. 340 Mio. €. Gemessen an den Einwohnerzahlen sollten somit auf die Stadt Leipzig ungefähr 140 Mio. € entfallen. Die Förderquote beträgt 75%, so dass für die Stadt Leipzig Investitionen mit einem Gesamtvolumen von ca. 180 bis 190 Mio. € möglich sein sollten. Förderfähige Investitionen sind, je nach Budget, u.a. Schulbau, Sportstättenbau, energetische Sanierungen, Straßenbau und Lärmschutz. In der Informationsvorlage DS-02987 legte die Stadtverwaltung die vorgesehene Anwendung des Programms im Schulbau dar. Aufgelistet sind insgesamt 28 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 150 Mio. € in den Bereichen energetische Sanierung, Kapazitätserweiterung und Bestandserhalt von Schulen. Nach obiger Schätzung sollten demnach für die übrigen Verwendungszwecke noch Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 30-40 Mio. € förderfähig sein. Vorbereitende Maßnahmepläne waren bis Mitte Juni beim SMUL einzureichen, bis Ende August sollten diese durch die Sächsische Staatskanzlei genehmigt werden. Die Beantragung erfolgt bei der SAB. Seite 1/3 Antragsschluss für das Budget „Bund“ ist der 15.November 2016, für das Budget „Sachsen“ ist es der 28.Februar 2017. Wir fragen an: 1. Wie hoch ist das finanzielle Gesamtvolumen der Vorhaben, für die Mittel aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“ beantragt werden ? 2. Für welche Investitionen außerhalb des Bereiches Schulbau werden Mittel beantragt ? (bitte objektkonkret mit jeweiliger Investitionssumme auflisten) 3. Gibt es im Bereich Schulbau seit Einbringung der DS-02987 zwischenzeitlich Veränderungen in den Objektlisten ? 4. Ist die Einhaltung der Antragsfristen, insbesondere für das Budget „Bund“, gewährleistet ? 5. Wie schätzt die Stadtverwaltung insgesamt Anwendbarkeit und Wirksamkeit des Programms „Brücken in die Zukunft“ ein ? Seite 2/3