Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1201296.pdf
Größe
285 kB
Erstellt
05.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-03243
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
21.09.2016
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Dr. Lutz Weickert
Betreff
Fehlende Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle
Sachverhalt:
Seit November 2015 ist der Öffentlichkeit bekannt, dass am Flughafen Leipzig/ Halle die
erforderliche Sicherheitstechnik fehlt, damit das DHL- Frachtzentrum, wie im
Planfeststellungsbeschluss als Auflage enthalten, seine Starts und Landungen gleichmäßig auf
beide Bahnen verteilen kann.*
Seit nunmehr 6 Monaten versuche ich von den Aufsichtsratsmitgliedern der MFAG OBM Herrn Jung
bzw. der Flughafen Leipzig/ Halle GmbH, Herrn Albrecht Auskunft zu dieser Fehlplanung zu
erhalten. Leider bisher ohne Antwort (siehe beiliegende Dokumentation).
Deshalb bitte ich erneut um schriftliche Beantwortung folgender Fragen zur Ratsversammlung am
21.09.2016:
1. Seit wann ist den Aufsichtsratsmitgliedern der MFAG OBM Herrn Jung der Flughafen
Leipzig/ Halle GmbH, Herrn Albrecht bekannt, dass die im Planfeststellungsbeschluss
geforderte gleichmäßige Bahnverteilung von Starts und Landungen auf Grund fehlender
Sicherheitstechnik nicht möglich ist?
2. Bis wann werden die fehlenden Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle
nachgerüstet?
3. Welche Kosten sind mit der Nachrüstung verbunden?
* „Flughafen braucht mehr Sicherheitstechnik- Ohne Aufrüstung wäre 50:50 Nutzung der Bahnen zu
riskant„ ….“Für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Start- und Landebahnen müsste zur
Minimierung der Risiken beim Kreuzen der Bahnen weitere Sicherheitstechnik installiert werden
hatten Flughafen und DHL vorgetragen. Es geht ums Geld, denn jemand muss die Technik
bezahlen, so Heumos“ (LVZ vom 05.11.2015)
Dr. Lutz Weickert
Leipzig, den 02.03.2016
Einwohneranfrage zur Ratsversammlung am 23.03.2016
Fehlende Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle
Der Bau der Startbahn Süd war mit der Zusage verbunden, der Nordwesten von Leipzig wird vom
Fluglärm entlastet. Die Stadt Leipzig hat mit Schreiben vom 10.12.2004 mir mitgeteilt, dass 11Eine
Belastung in Böhlitz-Ehrenberg durch nächtliche Flugbewegungen, auch im Zusammenhang mit DHL,
wird es nicht geben"
Das Gegenteil ist seit Inbetriebnahme des DHL- Frachtdrehkreuzes der Fall. ln den Leipziger Stadtteilen
Lindenthal, Wahren, Möckern, Lützschena- Stahmeln,Böhlitz-Ehrenberg,Burghausen und
Rückmarsdorf herrscht teilweise ein nächtlicher Dauerlärm von 60 Dezibel, mit Spitzen bis zu 70 Dezibel,
verursacht durch bis zu 140 nächtliche Starts, die zu 99% von der direkt an Leipzig angrenzenden SBL
Süd erfolgen.
Die über 500 Mio. € Steuersubventionen für den Bau der SLB Süd wurden u.a. mit dem Bau eines
Parallelbahnsystems begründet. Davon ausgehend enthielt der Planfeststellungsbeschluss die Auflage
"Die Starts und Landungen sind gleichmäßig auf beide Bahnen zu verteilen".
Zur Durchsetzung dieser Auflage gibt es den Stadtratsbeschluss RBV-650/11"Verbesserung des aktiven
Lärmschutzes am FLH" (mehrheitlich bei 1Gegenstimme und 6 Stimmenthaltungen angenommen), derl
bis heute nicht umgesetzt ist.
I
Im Dialogforum Flughafen Leipzig-Halle teilten die Vertreter des Flughafen und der Deutschen
Flugsicherung im November 2015 mit, dass ein Parallelbetrieb am FLH auf Grund fehlender
Sicherheitseinrichtungen nicht möglich ist und damit auch keine Bahnverteilung erfolgen kann.
Folgende Fragen dazu:
1. Seit wann ist dem Mitglied des MFAG- Aufsichtsrates, OBM Herrn Jung bekannt, dass der im PFB
angenommen Parallelbahn-Betrieb nicht möglich ist?
2. Bis wann werden die fehlenden Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle
nachgerüstet.
3. Welche Kosten sind mit der Nachrüstung verbunden?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung dieser Einwohneranfrage zu der Ratsversammlung am 23.03.16
STADT LEIPZIG
DER OBERBÜRGERMEISTER
--
. /·"'J
W\Y ,;l''
Postanschrift: Stadt Leipzig • 04092 Leipzig
Herrn
Dr. Lutz Weickert
Beigeordneter für
d:e- S+ad+
Wirtschaft und Arbeit
Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom
Unsere Zeichen
Telefon/Telefax
E-mail
uwe.albrecht@leipzig.de
Al-hä
Datum
GJ.03.2016
0341 123-5600
Ihre Einwohneran·frage VI-EF-02446 - Fehlende Sicherheitseinrichtung am Flughafen
Leipzig/ Halle
Sehr geehrter Herr Dr. Weickert,
im Auftrag des Oberbürgermeisters möchte ich Ihre Anfrage beantworten.
Die Stadt Leipzig s·etzt sich nach wie vor für einen aktiven Lärmschutz ein. Die in dem von
Ihnen aufgeführten Ratsbeschluss RBV-650/11 enthaltenen Maßnahmen zur Verbesserung
des Lärmschutzes wurden als Antrag in die Sitzung der Fluglärmkommission eingebracht.
Diese werden seitdem sukzessive geprüft und ausführlich diskutiert bzw. erfahren eine
Umsetzung.
So sind beispielsweise im November 2015 auf Schkeuditzer und Leipziger Flur die
Anpflanzungen für einen Hochwald begonnen worden, als ein Ergebnis der voran
gegangenen Analyse und Diskussion des Leipziger Antrages innerhalb der Flug
lärmkommission. Des Weiteren erfolgt eine Optimierung der Anflugrouten. So wurde am
16.10.2014 das kontinuierliche Sinkflugverfahren eingeführt und im Dezember mit dem
Probebetrieb des Point-Merge-Anflugverfahren begonnen, welches eine Fluglärmentlastung
großer Teile des Stadtgebietes bewirken soll.
Zu Frage 1:
Der Flughafen Leipzig/Halle ist für einen Parallelbetrieb auf beiden Start- und Landebahnen
zugelassen. Die hierfür notwendige Sicherheitstechnik und Infrastruktur ist seit In
betriebnahme beider Landebahnen vorhanden und gewährleisten einen sicheren
Flugbetrieb. Sie könnten sogar eine deutlich höhere Anzahl an Flugbewegung bewerk
stelligen, als derzeit benötigt.
Im Jahr 2014 hat die Deutsche Flugsicherung GmbH im Ergebnis ihrer
Sicherheitsbewertung das Sicherheitsrisiko aufgrund von Kreuzungsvorgängen für die
vorgeschlagene Variante der Verteilung auf die Start- und Landebahnen nach
geographischem Ziel in der Fluglärmkommissen vorgestellt und nachgewiesen.
1
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;
'
2
Die Kapazitäten der Start- und Landebahnen werden nur durch am Boden kreuzende
Verkehre beeinträchtigt.
Zu Frage 2+3:
Da sich der DHL-Hub am südlichen Rand beider Start- und Landebahnen befindet und nicht
wie der Flughafen zentral mittig, würde im nächtlichen Parallelbetrieb (und somit DHL als
Hauptnutzer in dieser Zeit) ein erheblicher Kreuzungsverkehr auf der Start- und Landebahn
Süd entstehen.
Die Deutsche Flugsicherung GmbH hat in den Sitzungen der Fluglärmkommisson mehrfach
deutlich gemacht, dass das derzeit nachts angewendete Bahnnutzungskonzept sicher und
für den aktuellen Bedarf ausreichend ist.
ln der Kommission wird jedoch intensiv an einer Lösung zur Änderung des nächtlichen
Bahnnutzungskonzeptes im Hinblick auf einen fluglärmschutzoptimierten und sicheren
nächtlichen Parallelbahnbetrieb gearbeitet. Erst wenn sich alle am Nachtflug Beteiligte auf
eine Variante verständigt haben, können Angaben zu evtl. anfallenden Kosten und Terminen
zur Umsetzung gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
ln Vertretung
Dr. Lutz Weickert
Leipzig, den 04.04.2016
Einwohneranfrage zur Ratsversammlung am 20.04.2016
Fehlende Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle
In der 49.Sitzung der Fluglärmkommission und im Dialogforum Flughafen Leipzig-Halle teilten
die Vertreter des Flughafen und der Deutschen Flugsicherung im November 2015 mit, dass
eine Verteilung der nächtlichen Starts und Landungen auf beide Start und Landebahnen, wie im
Planfeststellungsbeschluss als Auflage enthalten, auf Grund fehlender
Sicherheitseinrichtungen nicht möglich ist. Ich zitiere aus der Berichterstattung zur 49. FLK
Sitzung:
• "Flughafe,n braucht mehr Sicherheitstechnik- Ohne Aufrüstung wäre 50:50
Nutzung d er Bahnen zu riskant" ...."Für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Start
und Landebahnen müsste zur Minimierung der Risiken beim Kreuzen der Bahnen
weitere Sicherheitstechnik installiert werden hatten Flughafen und DHL vorgetragen. Es
geht ums Geld, denn jemand muss die Technik bezahlen, so Heumos" (LVZ vom
05.11.2015)
Dazu hatte ich zur Ratsversammlung am 23.03.16 eine Einwohneranfrage gestellt, auf die Herr
Albrecht wie folgt geantwortet hat:
• "Der FLH ist für einen Parallelbetrieb...zugelassen. Die hierfür notwendige
Sicherheitstechnik und Infrastruktur ist seit Inbetriebnahme beider Landebahnen
vorhanden und gewährleistet einen sicheren Flugbetrieb."
Diese Antwort ist falsch, wie aus oben aufgeführtem Zitat ersichtlich ist!
I
Ich möchte deshatlb hier meine Fragen nochmals wie folgt konkretisieren:
1. Seit wann ist den Aufsichtsratsmitgliedern der MFAG OBM Herrn Jung bzw. der
Flughafen Leipzig! Halle GmbH bekannt, dass die im Planfeststellungsbeschluss
geforderte gleichmäßige Bahnverteilung auf Grund fehlender Sicherheitstechnik nicht
möglich ist?
2. Bis wann werden die fehlenden Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle
nachgerüstet?
3. Welche Kosten sind mit der Nachrüstung verbunden?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung dieser Einwohneranfrage zu der Ratsversammlung am
20.04.16
Dr. Lutz Weickert
Leipzig, den 02.05.2016
Einwohneranfrage zur Ratsversammlung am 18.05..2016
Fehlende Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle
In der 49.Sitzung der Fluglärmkommission und im Dialogforum Flughafen Leipzig-Halle
teilten die Vertreter des Flughafen und der Deutschen Flugsicherung im November 2015
mit, dass
• eine Verteilung der nächtlichen Starts und Landungen auf beide Start und Landebahnen, wie
im Planfeststellungsbeschluss als Auflage enthalten, auf Grund fehlender
Sicherheitseinrichtungen nicht möglich ist Ich zitiere aus der Berichterstattung zur 49.
FLKSitzung:
• "Flughafen braucht mehr Sicherheitstechnik- Ohne Aufrüstung wäre 50:50
Bahnen zu riskant" ...."Für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Start- und
Landebahnen müsste zur Minimierung der Risiken beim Kreuzen der Bahnen weitere
Sicherheitstechnik installiert werden hatten Flughafen und DHL vorgetragen. Es geht
ums Geld, denn jemand muss die Technik bezahlen, so Heumos" (LVZ vom
05.11.2015}
Dazu hatte ich zur Ratsversammlung am 23.03.16 eine Einwohneranfrage gestellt, auf die
Herr Albrecht wie folgt geantwortet hat:
• "Der FLH ist für einen Parallelbetrieb...zugelassen. Die hierfür notwendige
Sicherheitstechnik und Infrastruktur ist seit Inbetriebnahme beider
Landebahnen vorhanden und gewährleistet einen sicheren Flugbetrieb."
Diese Antwort ist f'alsch, wie aus oben aufgeführtem Zitat ersichtlich ist! Ich möchte deshalb
hier meine Fragen nochmals wie folgt konkretisieren:
1. Seit wann ist den Aufsichtsratsmitgliedern der MFAG OBM Herrn Jung bzw.
der Flughafen Leipzig/ Halle GmbH Herrn Albrecht bekannt, dass die im
Planfeststellungsbeschluss geforderte gleichmäßige Bahnverteilung auf
Grund fehlender Sicherheitstechnik nicht möglich ist?
2. Bis wann werden die fehlenden Sicherheitseinrichtungen am Flughafen LeipzigHalle nachgerüstet?
3. Welche Kosten sind mit der Nachrüstung verbunden?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung dieser Einwohneranfrage zu der Ratsversammlung am
18.05.16
.
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Stadt Leipzig • 04092 Leipzig
Beigeordneter für
Wirtschaft und Arbeit
Herr Dr. Lutz Weickert
!hr Ze!chen/!hre Nachricht vom
04.04.2016
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E-Mail
Datum
uwe.albrecht@leipzig.de
25.05.2016
Ihre Einwohneranfrage VI-EF-02446 -·Fehlende Sicherheitseinrichtung am Flughafen Leipzig/Halle
Sehr geehrter Herr Dr. Weickert,
Ihre Nachricht vom 04.04.2016 wurde vom Büro für Ratsangelegenheiten an mein Dezernatsbüro mit der
Bitte
um
Beantwortung
weitergereicht
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass hierzu keine erneute Beantwortung in der Ratsversammlung erfolgen wird,
da mit meinem Schreiben vom 23.03.2016 Ihre Einwohnerfrage korrekt beantwortet wurde. Gern vertiefe ich
jedoch meine Antwort.
Der Flughafen Leipzig/Halle ist für einen Parallelbahnbetrieb auf beiden Start- und Landebahnen
zugelassen. Am Tag (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) wird diese Zulassung auch regelmäßig genutzt. Tagsüber
starten die meisten Luftfahrzeuge von den Vorfeldern im Zentralbereich, die sich mittig zwischen denI zwei
Start- und Landebahnen befinden. Das Rollen der Luftfahrzeuge am Boden vom Zentralbereich zur
südlichen bzw. nördlichen Bahn kann ohne ein Kreuzen einer aktiven (in Betrieb befindlichen) Bahn
erfolgen. Für die Landevorgänge auf beiden Bahnen und das Rollen zum Zentralbereich gilt dies analog.
ln der Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) hingegen finden am Flughafen Leipzig/Halle, aufgrund
Regelungen in der Betriebsgenehmigung, vorwiegend Frachtflüge statt. Das Starten bzw. Landen
Passagiermaschinen ist lediglich zwischen 22:00 Uhr und 23:30 Uhr bzw. zwischen 5:30 Uhr und 6:00
zulässig. Dabei · wird den Passagiermaschinen (Parkposition im Zentralbereich) nachts vorrangig
nördliche Start- und Landebahn zugewiesen.
der
von
Uhr
die
Die Frachtmaschinen vom Hauptnutzer DHL haben ihren Startplatz bzw. ihren Zielort auf dem südl ich der
Südbahn gelegenen Vorfeld (DHL-Vorfeld). Somit rollen die Frachtmaschinen nachts hauptsächlich zum
DHL-Vorfeld bzw. vom DHL-Vorfeld zur Startbahn. Damit ein Luftfahrzeug von der Nordbahn zum DHL
Vorfeld gelangen kann, muss das Luftfahrzeug aufgrund der derzeit gegebenen Infrastruktur die aktive
Südbahn kreuzen. Das Kreuzen der aktiven Südbahn ist ebenso beim Start der Luftfahrzeuge on der
Nordbahn erforderlich, wenn sie vom DHL-Vorfeld kommen. Gemäß Einschätzung der Deutschen
Flugsicherung GmbH (DFS) stellt das Kreuzen von aktiven Bahnen ein sehr hohes Sicherheitsrisiko dar. Zur
Verhinderung von Zwischenfällen und Katastrophen sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen, die das
Risiko eines Flugunfalls semken, zu treffen.
I
1
Die Frachtmaschinen starten und landen nactits derzeit hauptsächlich auf der südlichen Start- und
Landebahn, was zu eimer nächtlich erhöhten Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner unterhalb
der An- und Abflugrouten der Südbahn führt. 4m diese Betroffenen zu entlasten, besc äftigt sich die
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Se te 1 von 2
Fluglärmkommission (FLK) für den Flughafen Leipzig/Halle seit geraumer Zeit mit der Erarbeitung eines
anderen nächtlichen Bahnnutzungskonzeptes.
Hierzu bedarf es einer neuen Risiko- und Sicherheitsbewertung aufgrund der dann höheren Anzahl von
Kreuzungsvorgängen auf den Start- und Landebahnen. Deswegen sollte die DFS zusammen mit den
Systempartnern DHL und der Flughafen Leipzig/Halle GmbH Maßnahmen ableiten, die auftretende Risiken
bei Änderung des Bahnnutzungskonzeptes minimieren. Erste Vorschläge zu einer sicheren paritätischen
Flugbahnnutzung im Nachtflugbetrieb wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung der Fluglärmkommission von
der DFS vorgestellt.
Diese Maßnahmen sind derzeit noch nicht abschließend in der Fluglärmkommission behandelt und werden
erst nach Herstellung des Einvernehmen aller am Nachtflug Beteiligten der Öffentlichkeit präsentiert. Derzeit
können wir weder über den Zeitplan noch über die Art der Maßnahmen oder die Kosten eine Auskunft geben.
Ich bitte um Verständnis. Sobald die Einwilligung der Verfasser hinsichtlich einer öffentlichen Diskussion
vorliegt, informieren wir den Stadtrat darüber und berichten im Dialogforum.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Bürgermeister
Neues Rathaus- Martin-Luther-Ring 6-04109 Leipzig
-----Original-Nachricht----Betreff: Einwohneranfrage zur Ratsversammlung am 22.06.2016
Datum: 2016-06-01T09:28:58+0200
Von:
An: "Leipzig" <einwohneranfrage@leipzig.de>
Ce: "F WVL" <info@wv-leip:zig.de>, "Fraktion SPD" <spd-fraktion@leipzig.de>, "Fraktion Linke"
<linksfraktion@leipzig.de>, "Fraktion Grüne" <gruenefraktion@leipzig.de>, "Fraktion cdu" <geschaeftsstelle@CDU
fraktion-leipzig.de>, "AFD Fraktion Leipzig" <afd-fraktion@leipzig.de>
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit November 2015 ist der Öffentlichkeit bekannt, dass am Flughafen Leipzig/ Halle die erforderliche
Sicherheitstechnik fehlt, damit das DHL- Frachtzentrum seine Starts und Landungen gleichmäßig auf beide Bahnen
verteilen kann. Ich zitiere aus der Berichterstattung zur 49. FLK- Sitzung:
•
"Flughafen braucht mehr Sicherheitstechnik- Ohne Aufrüstung wäre 50:50 Nutzung der Bahnen zu
riskant" ...."Für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Start- und Landebahnen müsste zur Minimierung der
Risiken beim Kreuz,en der Bahnen weitere Sicherheitstechnik installiert werden hatten Flughafen und DHL
vorgetragen. Es geht ums Geld, denn jemand muss die Technik bezahlen, so Heumos" (L 1/Z vom
05.11.2015)
Dazu hatte ich zur Ratsversammlung am 23.03.16 eine Einwohneranfrage gestellt, auf die Herr Albrecht wie folgt
geantwortet hat:
•
"Der FLH ist für einen Parallelbetrieb...zuge/assen. Die hierfür notwendige Sicherheitstechnik und
Infrastruktur ist seit Inbetriebnahme beider Landebahnen vorhanden und gewährleistet einen sicheren
Flugbetrieb."
Diese Antwort ist falsch, wie mir auch Vertreter des Dialogforums und der FLK, die an den Beratungen teilgenommen
haben, bestätigten. Unvermögen oder Absicht von dem Beigeordneten und Mitglied des Aufsichtsrates der Flughafen
Leipzig/ Halle GmbH Herrn Albrecht? Deshalb habe ich mit erneuten Anträgen zu den Ratsversammlungen am
20.04. und 18.05. um ordnungsgemäße Beantwortung meiner Fragen gebeten. Dieses wurde, wie mir schriftlich
mitgeteilt wurde, durch OBM Jung abgelehnt. Stattdessen erhielt ich am 31.06. von Herrn Albrecht ein Schreiben
(beiliegend), indem meine konkreten Fragen erneut nicht beantwortet werden.
Für die im Schreiben angedeutete Geheimhaltung, der mit dem Thema verbundenen Aktivitäten und Kosten, fehlt mir
jegliches Verständnis. Diese fehlende Sicherheitstechnik wurde über 8 Jahre der Öffentlichkeit, einschließlich dem
Stadtrat von Leipzig, verschwiegen!!! Stattdessen wurden in FLK- Sitzungen, Arbeitsgruppen, dem Dialogforum und
diversen Gutachten zur Bahnverteilung zehntausende Euro an Steuermitteln verschwendet. Gerade hier sind die
vom Stadtrat gewählten MFAG- bzw. FLH- Aufsichtsratsmitglieder Jung und Albrecht in der Verantwortung.
Ich bitte deshalb erneut um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen zur Ratsversammlung am 22.06.2016
1. Seit wann ist den Aufsichtsratsmitgliedern der MFAG OBM Herrn Jung der Flughafen Leipzig/ Halle GmbH
bekannt, dass die im Planfeststellungsbeschluss geforderte gleichmäßige Bahnverteilung von Starts und
Landungen auf Grund fehlender Sicherheitstechnik nicht möglich ist?
2. Bis wann werden die fehlenden Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle nachgerüstet?
3. Welche Kosten sind mit der Nachrüstung verbunden?
Beiliegend der komplette Schriftverkehr zu diesem Vorgang, einschließlich der Rechtslage zur Bahnverteilung.
Mit besten Dank
L. Weickert
PS: Herr Dulig wurde jüngst im DLF wie folgt zitiert: "Es wurde in den letzten Jahre zu wenig getan, dass sich die
Demokratie in Sachsen gefestigt hat". Verantwortlich dafür ist die Arroganz der politischen Elite diess Landes, nicht
zuletzt auch der in der Provinz. Beispiele dafür sind Herr Albrecht aber insbesondere der OBM Burghard Jung, dem
jegliches Verständnis für Leipzig und dessen Einwohner fehlt. Das zeigt der Umgang mit Einwohneranfragen im
Allgemeinen und obiger im Speziellen.
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
Stadt Leipzig • Amt 01.15 • 04092 Leipzig
Geschäftsbereich des
Oberbürgermeisters und des
Stadtrates
Herrn Dr.
Büro für Ratsangelegenheiten
Lutz Weickert
Neues Rathaus
Bearbeiter/-in:
Katrin Bergmann
Raum: 272
Tel.: 0341/123-2127
Fax: 0341/123-2105
_,_
Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen
Datum
ml/kb
10.06.2016
Ihre Einwohneranfrage vom 01.06.2016
Sehr geehrter Herr Dr. Weickert,
bezüglich Ihrer Email vom 01.06.2016 teile ich Ihnen mit, dass Ihre Einwohneranfrage nicht erneut
beantwortet wird. Ich möchte das wie folgt begründen:
Am 02.03.2016 reichten Sie per Email eine Einwohneranfrage zu den Sicherheitseinrichtungen am
Flughafen Leipzig-Halle ein. Das Dezernat Wirtschaft und Arbeit antwortete Ihnen mit Schreiben
vom 23.03.2016. Daraufhin wandten Sie sich mit Email vom 04.04.2016 erneut an das Büro für
Ratsangelegenheiten und baten um die nochmalige Beantwortung der bereits in Ihrer ersten Ein
wohneranfrage gestellten Fragen, da die vorliegende Antwort aus Ihrer Sicht nicht korrekt war. Dies
wurde nach Rücksprache mit dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit, welches die Richtigkeit der an
Sie erfolgten Antwort bestätigt hatte, abgelehnt. Dabei wurde auf die Regelung in der Hauptsat
zung der Stadt Leipzig verwiesen, wonach Fragen, die innerhalb der letzten sechs Monate bereits
öffentlich beantwortet wurden, nicht gestellt werden dürfen. Mit Email vom 02.05.2016 begehrten
Sie abermals die schriftliche Beantwortung Ihrer Fragen. Ihnen wurde am 09.05.2016 mitgeteilt,
dass eine Aufnahme der Fragen in die Tagesordnung für die Ratsversammlung nicht erfolgen wird,
jedoch eine erneute Prüfung des Sachverhaltes sowie die schriftliche Beantwortung durch das De
zernat Wirtschaft und Arbeit veranlasst wurde. Sie erhielten daraufhin eine vertiefende Antwort mit
Schreiben vom 25.05.2016.
Eine Aufnahme Ihrer Fragen in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 22.06.2016 erfolgt
aufgrund der Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig nicht.
Freundliche Grüße
Michael Leisner
: Leiter des Büros
0
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I
I
Auflagen und Hinweise zur Bahnverteilung in rechtsrelevanten Dokumenten
Planfeststellungsbeschluss von
2004
Die 50:50 Bahnverteilung steht im Band IA "Verfügender Teil" als Auflage(!) unter A II.4"
Lärmschutz" neben Auflagen wie A II.4.7·2 "Triebwerksprobeläufe dürfen nur auf dem
Triebwerksprobelaufstand durchgeführt werden" oder A II. 4.7.4 "Verbot der Schubumkehr"
und lautet:
A li. 4·7.6."Die An- und Abflüge mit Flugzeugen sind unter Berücksichtigung der
Siedlungsstruktur, soweit flugsicherheitlich vertretbar, gleichmäßig auf die beiden Start
und Landebahnen zu verteilen." (S.34)
Und wird nochmals unter Band C "Entscheidungsgründe" unter C II.10 "Lärmschutz" auf
Seite 393 wie folgt begründet:
Die Auflage A 1!.4·7·6. soll sicherstellen, dass sich die Flugbewegungen auf beide Bahnen
des Parallelsystems gleichmäßig verteilen, wie es auch in der Lärmberechnung unterstellt
wurde."
7· Änderung des
Planfeststellungsbeschlusses vom
04.11.2004
vom
17.07.2009
Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004
Den lärmphysikalischen Berechnungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004
wurde die Annahme einer gleichmäßigen Verteilung des Flugbewegungsaufkommens (so % 50 %) auf die Nord- und Südbahn sowohl während des Tag- als auch während des
Nachtzeitraums zugrunde gelegt.
4.2. Verteilung auf die beiden Start- und Landebahnen
4.2.1. Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004
Da die 50: 50 -Verteilung eine wesentliche Grundlage der Lärmschutzbetrachtungen
dargestellt hat, hat die Planfeststellungsbehörde unter Beachtung der
gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen des § 27c Abs.1, Abs. 2 Nrn.1a und 1b
LuftVG im Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004 unter A IL4.7·6·(durch
Ergänzungsfeststellungsbeschluss vom 27.06.2007 geändert in A II.4.7-10. an
die am Flugbetrieb Beteiligten appelliert, dass die Flugbewegungen, soweit dies
flugsicherheitlich vertretbar ist, grundsätzlich auf die beiden Bahnen gleichmäßig
zu verteilen sind (siehe BVerwG, Urteil vom og.11.2oo6- 4 A 2001.06Rdnr. 8o der Urteilsgründe).
Betriebsgenehmigung des SMAW vom
31.07.2007
5.6 Die An- und Abflüge mit Luftfahrzeugen sind unter Berücksichtigung der
Siedlungsstruktur, soweit flugsicherheitlich vertretbar, gleichmäßig auf die
beiden Start- und Landebahnen zu verteilen.