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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1201296.pdf
Größe
285 kB
Erstellt
05.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:20

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Einwohneranfrage Nr. VI-EF-03243 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.09.2016 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von Dr. Lutz Weickert Betreff Fehlende Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle Sachverhalt: Seit November 2015 ist der Öffentlichkeit bekannt, dass am Flughafen Leipzig/ Halle die erforderliche Sicherheitstechnik fehlt, damit das DHL- Frachtzentrum, wie im Planfeststellungsbeschluss als Auflage enthalten, seine Starts und Landungen gleichmäßig auf beide Bahnen verteilen kann.* Seit nunmehr 6 Monaten versuche ich von den Aufsichtsratsmitgliedern der MFAG OBM Herrn Jung bzw. der Flughafen Leipzig/ Halle GmbH, Herrn Albrecht Auskunft zu dieser Fehlplanung zu erhalten. Leider bisher ohne Antwort (siehe beiliegende Dokumentation). Deshalb bitte ich erneut um schriftliche Beantwortung folgender Fragen zur Ratsversammlung am 21.09.2016: 1. Seit wann ist den Aufsichtsratsmitgliedern der MFAG OBM Herrn Jung der Flughafen Leipzig/ Halle GmbH, Herrn Albrecht bekannt, dass die im Planfeststellungsbeschluss geforderte gleichmäßige Bahnverteilung von Starts und Landungen auf Grund fehlender Sicherheitstechnik nicht möglich ist? 2. Bis wann werden die fehlenden Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle nachgerüstet? 3. Welche Kosten sind mit der Nachrüstung verbunden? * „Flughafen braucht mehr Sicherheitstechnik- Ohne Aufrüstung wäre 50:50 Nutzung der Bahnen zu riskant„ ….“Für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Start- und Landebahnen müsste zur Minimierung der Risiken beim Kreuzen der Bahnen weitere Sicherheitstechnik installiert werden hatten Flughafen und DHL vorgetragen. Es geht ums Geld, denn jemand muss die Technik bezahlen, so Heumos“ (LVZ vom 05.11.2015) Dr. Lutz Weickert Leipzig, den 02.03.2016 Einwohneranfrage zur Ratsversammlung am 23.03.2016 Fehlende Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle Der Bau der Startbahn Süd war mit der Zusage verbunden, der Nordwesten von Leipzig wird vom Fluglärm entlastet. Die Stadt Leipzig hat mit Schreiben vom 10.12.2004 mir mitgeteilt, dass 11Eine Belastung in Böhlitz-Ehrenberg durch nächtliche Flugbewegungen, auch im Zusammenhang mit DHL, wird es nicht geben" Das Gegenteil ist seit Inbetriebnahme des DHL- Frachtdrehkreuzes der Fall. ln den Leipziger Stadtteilen Lindenthal, Wahren, Möckern, Lützschena- Stahmeln,Böhlitz-Ehrenberg,Burghausen und Rückmarsdorf herrscht teilweise ein nächtlicher Dauerlärm von 60 Dezibel, mit Spitzen bis zu 70 Dezibel, verursacht durch bis zu 140 nächtliche Starts, die zu 99% von der direkt an Leipzig angrenzenden SBL Süd erfolgen. Die über 500 Mio. € Steuersubventionen für den Bau der SLB Süd wurden u.a. mit dem Bau eines Parallelbahnsystems begründet. Davon ausgehend enthielt der Planfeststellungsbeschluss die Auflage "Die Starts und Landungen sind gleichmäßig auf beide Bahnen zu verteilen". Zur Durchsetzung dieser Auflage gibt es den Stadtratsbeschluss RBV-650/11"Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am FLH" (mehrheitlich bei 1Gegenstimme und 6 Stimmenthaltungen angenommen), derl bis heute nicht umgesetzt ist. I Im Dialogforum Flughafen Leipzig-Halle teilten die Vertreter des Flughafen und der Deutschen Flugsicherung im November 2015 mit, dass ein Parallelbetrieb am FLH auf Grund fehlender Sicherheitseinrichtungen nicht möglich ist und damit auch keine Bahnverteilung erfolgen kann. Folgende Fragen dazu: 1. Seit wann ist dem Mitglied des MFAG- Aufsichtsrates, OBM Herrn Jung bekannt, dass der im PFB angenommen Parallelbahn-Betrieb nicht möglich ist? 2. Bis wann werden die fehlenden Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle nachgerüstet. 3. Welche Kosten sind mit der Nachrüstung verbunden? Ich bitte um schriftliche Beantwortung dieser Einwohneranfrage zu der Ratsversammlung am 23.03.16 STADT LEIPZIG DER OBERBÜRGERMEISTER -- . /·"'J W\Y ,;l'' Postanschrift: Stadt Leipzig • 04092 Leipzig Herrn Dr. Lutz Weickert Beigeordneter für d:e- S+ad+ Wirtschaft und Arbeit Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon/Telefax E-mail uwe.albrecht@leipzig.de Al-hä Datum GJ.03.2016 0341 123-5600 Ihre Einwohneran·frage VI-EF-02446 - Fehlende Sicherheitseinrichtung am Flughafen Leipzig/ Halle Sehr geehrter Herr Dr. Weickert, im Auftrag des Oberbürgermeisters möchte ich Ihre Anfrage beantworten. Die Stadt Leipzig s·etzt sich nach wie vor für einen aktiven Lärmschutz ein. Die in dem von Ihnen aufgeführten Ratsbeschluss RBV-650/11 enthaltenen Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes wurden als Antrag in die Sitzung der Fluglärmkommission eingebracht. Diese werden seitdem sukzessive geprüft und ausführlich diskutiert bzw. erfahren eine Umsetzung. So sind beispielsweise im November 2015 auf Schkeuditzer und Leipziger Flur die Anpflanzungen für einen Hochwald begonnen worden, als ein Ergebnis der voran­ gegangenen Analyse und Diskussion des Leipziger Antrages innerhalb der Flug­ lärmkommission. Des Weiteren erfolgt eine Optimierung der Anflugrouten. So wurde am 16.10.2014 das kontinuierliche Sinkflugverfahren eingeführt und im Dezember mit dem Probebetrieb des Point-Merge-Anflugverfahren begonnen, welches eine Fluglärmentlastung großer Teile des Stadtgebietes bewirken soll. Zu Frage 1: Der Flughafen Leipzig/Halle ist für einen Parallelbetrieb auf beiden Start- und Landebahnen zugelassen. Die hierfür notwendige Sicherheitstechnik und Infrastruktur ist seit In­ betriebnahme beider Landebahnen vorhanden und gewährleisten einen sicheren Flugbetrieb. Sie könnten sogar eine deutlich höhere Anzahl an Flugbewegung bewerk­ stelligen, als derzeit benötigt. Im Jahr 2014 hat die Deutsche Flugsicherung GmbH im Ergebnis ihrer Sicherheitsbewertung das Sicherheitsrisiko aufgrund von Kreuzungsvorgängen für die vorgeschlagene Variante der Verteilung auf die Start- und Landebahnen nach geographischem Ziel in der Fluglärmkommissen vorgestellt und nachgewiesen. 1 Neues Rathaus Martin-Luther-Ring 4- 6 04109 Leipzig Telefon: (0341) 123-0 Internet: www.leipzig.de Zahlungsverkehr Stadtkasse- Bankverbindungen: IBAN Sparkasse Leipzig DE76 8605 5592 1010 0013 50 Cornmerzbank Leipzig DE55 8604 0000 0100 8002 00 Deutsche Bank Leipzig DE60 8607 0000 0170 011100 BIC WELADE8LXXX COBADEFFXXX DEUTDESLXXX IBAN Leipzig DE14 8601 0090 0067 8129 04 UniCredit Bank AG DE78 8602 0086 0008 4105 50 Leipziger Volksbank DE04 8609 5604 0308 3083 08 BIC Postbank PBNKDEFF HYVEDEMM495 GENODEFlLVB ; ' 2 Die Kapazitäten der Start- und Landebahnen werden nur durch am Boden kreuzende Verkehre beeinträchtigt. Zu Frage 2+3: Da sich der DHL-Hub am südlichen Rand beider Start- und Landebahnen befindet und nicht wie der Flughafen zentral mittig, würde im nächtlichen Parallelbetrieb (und somit DHL als Hauptnutzer in dieser Zeit) ein erheblicher Kreuzungsverkehr auf der Start- und Landebahn Süd entstehen. Die Deutsche Flugsicherung GmbH hat in den Sitzungen der Fluglärmkommisson mehrfach deutlich gemacht, dass das derzeit nachts angewendete Bahnnutzungskonzept sicher und für den aktuellen Bedarf ausreichend ist. ln der Kommission wird jedoch intensiv an einer Lösung zur Änderung des nächtlichen Bahnnutzungskonzeptes im Hinblick auf einen fluglärmschutzoptimierten und sicheren nächtlichen Parallelbahnbetrieb gearbeitet. Erst wenn sich alle am Nachtflug Beteiligte auf eine Variante verständigt haben, können Angaben zu evtl. anfallenden Kosten und Terminen zur Umsetzung gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Dr. Lutz Weickert Leipzig, den 04.04.2016 Einwohneranfrage zur Ratsversammlung am 20.04.2016 Fehlende Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle In der 49.Sitzung der Fluglärmkommission und im Dialogforum Flughafen Leipzig-Halle teilten die Vertreter des Flughafen und der Deutschen Flugsicherung im November 2015 mit, dass eine Verteilung der nächtlichen Starts und Landungen auf beide Start und Landebahnen, wie im Planfeststellungsbeschluss als Auflage enthalten, auf Grund fehlender Sicherheitseinrichtungen nicht möglich ist. Ich zitiere aus der Berichterstattung zur 49. FLK­ Sitzung: • "Flughafe,n braucht mehr Sicherheitstechnik- Ohne Aufrüstung wäre 50:50 Nutzung d er Bahnen zu riskant" ...."Für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Start­ und Landebahnen müsste zur Minimierung der Risiken beim Kreuzen der Bahnen weitere Sicherheitstechnik installiert werden hatten Flughafen und DHL vorgetragen. Es geht ums Geld, denn jemand muss die Technik bezahlen, so Heumos" (LVZ vom 05.11.2015) Dazu hatte ich zur Ratsversammlung am 23.03.16 eine Einwohneranfrage gestellt, auf die Herr Albrecht wie folgt geantwortet hat: • "Der FLH ist für einen Parallelbetrieb...zugelassen. Die hierfür notwendige Sicherheitstechnik und Infrastruktur ist seit Inbetriebnahme beider Landebahnen vorhanden und gewährleistet einen sicheren Flugbetrieb." Diese Antwort ist falsch, wie aus oben aufgeführtem Zitat ersichtlich ist! I Ich möchte deshatlb hier meine Fragen nochmals wie folgt konkretisieren: 1. Seit wann ist den Aufsichtsratsmitgliedern der MFAG OBM Herrn Jung bzw. der Flughafen Leipzig! Halle GmbH bekannt, dass die im Planfeststellungsbeschluss geforderte gleichmäßige Bahnverteilung auf Grund fehlender Sicherheitstechnik nicht möglich ist? 2. Bis wann werden die fehlenden Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle nachgerüstet? 3. Welche Kosten sind mit der Nachrüstung verbunden? Ich bitte um schriftliche Beantwortung dieser Einwohneranfrage zu der Ratsversammlung am 20.04.16 Dr. Lutz Weickert Leipzig, den 02.05.2016 Einwohneranfrage zur Ratsversammlung am 18.05..2016 Fehlende Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle In der 49.Sitzung der Fluglärmkommission und im Dialogforum Flughafen Leipzig-Halle teilten die Vertreter des Flughafen und der Deutschen Flugsicherung im November 2015 mit, dass • eine Verteilung der nächtlichen Starts und Landungen auf beide Start und Landebahnen, wie im Planfeststellungsbeschluss als Auflage enthalten, auf Grund fehlender Sicherheitseinrichtungen nicht möglich ist Ich zitiere aus der Berichterstattung zur 49. FLK­Sitzung: • "Flughafen braucht mehr Sicherheitstechnik- Ohne Aufrüstung wäre 50:50 Bahnen zu riskant" ...."Für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Start- und Landebahnen müsste zur Minimierung der Risiken beim Kreuzen der Bahnen weitere Sicherheitstechnik installiert werden hatten Flughafen und DHL vorgetragen. Es geht ums Geld, denn jemand muss die Technik bezahlen, so Heumos" (LVZ vom 05.11.2015} Dazu hatte ich zur Ratsversammlung am 23.03.16 eine Einwohneranfrage gestellt, auf die Herr Albrecht wie folgt geantwortet hat: • "Der FLH ist für einen Parallelbetrieb...zugelassen. Die hierfür notwendige Sicherheitstechnik und Infrastruktur ist seit Inbetriebnahme beider Landebahnen vorhanden und gewährleistet einen sicheren Flugbetrieb." Diese Antwort ist f'alsch, wie aus oben aufgeführtem Zitat ersichtlich ist! Ich möchte deshalb hier meine Fragen nochmals wie folgt konkretisieren: 1. Seit wann ist den Aufsichtsratsmitgliedern der MFAG OBM Herrn Jung bzw. der Flughafen Leipzig/ Halle GmbH Herrn Albrecht bekannt, dass die im Planfeststellungsbeschluss geforderte gleichmäßige Bahnverteilung auf Grund fehlender Sicherheitstechnik nicht möglich ist? 2. Bis wann werden die fehlenden Sicherheitseinrichtungen am Flughafen LeipzigHalle nachgerüstet? 3. Welche Kosten sind mit der Nachrüstung verbunden? Ich bitte um schriftliche Beantwortung dieser Einwohneranfrage zu der Ratsversammlung am 18.05.16 . Stadt Leipzig Der Oberbürgermeister Postanschrift: Stadt Leipzig • 04092 Leipzig Beigeordneter für Wirtschaft und Arbeit Herr Dr. Lutz Weickert !hr Ze!chen/!hre Nachricht vom 04.04.2016 Unser Zeichen AI/Hä TelefcnrTelefax 0341/123 5600 E-Mail Datum uwe.albrecht@leipzig.de 25.05.2016 Ihre Einwohneranfrage VI-EF-02446 -·Fehlende Sicherheitseinrichtung am Flughafen Leipzig/Halle Sehr geehrter Herr Dr. Weickert, Ihre Nachricht vom 04.04.2016 wurde vom Büro für Ratsangelegenheiten an mein Dezernatsbüro mit der Bitte um Beantwortung weitergereicht Ich möchte Ihnen mitteilen, dass hierzu keine erneute Beantwortung in der Ratsversammlung erfolgen wird, da mit meinem Schreiben vom 23.03.2016 Ihre Einwohnerfrage korrekt beantwortet wurde. Gern vertiefe ich jedoch meine Antwort. Der Flughafen Leipzig/Halle ist für einen Parallelbahnbetrieb auf beiden Start- und Landebahnen zugelassen. Am Tag (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) wird diese Zulassung auch regelmäßig genutzt. Tagsüber starten die meisten Luftfahrzeuge von den Vorfeldern im Zentralbereich, die sich mittig zwischen denI zwei Start- und Landebahnen befinden. Das Rollen der Luftfahrzeuge am Boden vom Zentralbereich zur südlichen bzw. nördlichen Bahn kann ohne ein Kreuzen einer aktiven (in Betrieb befindlichen) Bahn erfolgen. Für die Landevorgänge auf beiden Bahnen und das Rollen zum Zentralbereich gilt dies analog. ln der Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) hingegen finden am Flughafen Leipzig/Halle, aufgrund Regelungen in der Betriebsgenehmigung, vorwiegend Frachtflüge statt. Das Starten bzw. Landen Passagiermaschinen ist lediglich zwischen 22:00 Uhr und 23:30 Uhr bzw. zwischen 5:30 Uhr und 6:00 zulässig. Dabei · wird den Passagiermaschinen (Parkposition im Zentralbereich) nachts vorrangig nördliche Start- und Landebahn zugewiesen. der von Uhr die Die Frachtmaschinen vom Hauptnutzer DHL haben ihren Startplatz bzw. ihren Zielort auf dem südl ich der Südbahn gelegenen Vorfeld (DHL-Vorfeld). Somit rollen die Frachtmaschinen nachts hauptsächlich zum DHL-Vorfeld bzw. vom DHL-Vorfeld zur Startbahn. Damit ein Luftfahrzeug von der Nordbahn zum DHL­ Vorfeld gelangen kann, muss das Luftfahrzeug aufgrund der derzeit gegebenen Infrastruktur die aktive Südbahn kreuzen. Das Kreuzen der aktiven Südbahn ist ebenso beim Start der Luftfahrzeuge on der Nordbahn erforderlich, wenn sie vom DHL-Vorfeld kommen. Gemäß Einschätzung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) stellt das Kreuzen von aktiven Bahnen ein sehr hohes Sicherheitsrisiko dar. Zur Verhinderung von Zwischenfällen und Katastrophen sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen, die das Risiko eines Flugunfalls semken, zu treffen. I 1 Die Frachtmaschinen starten und landen nactits derzeit hauptsächlich auf der südlichen Start- und Landebahn, was zu eimer nächtlich erhöhten Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner unterhalb der An- und Abflugrouten der Südbahn führt. 4m diese Betroffenen zu entlasten, besc äftigt sich die Neues Rathaus- Martin-Luther-Ring 4 - 6 - 04109 Leipzig Bürgertelefon: +49 341 123-0 ·Internet www.leipzig.de Se te 1 von 2 Fluglärmkommission (FLK) für den Flughafen Leipzig/Halle seit geraumer Zeit mit der Erarbeitung eines anderen nächtlichen Bahnnutzungskonzeptes. Hierzu bedarf es einer neuen Risiko- und Sicherheitsbewertung aufgrund der dann höheren Anzahl von Kreuzungsvorgängen auf den Start- und Landebahnen. Deswegen sollte die DFS zusammen mit den Systempartnern DHL und der Flughafen Leipzig/Halle GmbH Maßnahmen ableiten, die auftretende Risiken bei Änderung des Bahnnutzungskonzeptes minimieren. Erste Vorschläge zu einer sicheren paritätischen Flugbahnnutzung im Nachtflugbetrieb wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung der Fluglärmkommission von der DFS vorgestellt. Diese Maßnahmen sind derzeit noch nicht abschließend in der Fluglärmkommission behandelt und werden erst nach Herstellung des Einvernehmen aller am Nachtflug Beteiligten der Öffentlichkeit präsentiert. Derzeit können wir weder über den Zeitplan noch über die Art der Maßnahmen oder die Kosten eine Auskunft geben. Ich bitte um Verständnis. Sobald die Einwilligung der Verfasser hinsichtlich einer öffentlichen Diskussion vorliegt, informieren wir den Stadtrat darüber und berichten im Dialogforum. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Bürgermeister Neues Rathaus- Martin-Luther-Ring 6-04109 Leipzig -----Original-Nachricht----Betreff: Einwohneranfrage zur Ratsversammlung am 22.06.2016 Datum: 2016-06-01T09:28:58+0200 Von: An: "Leipzig" <einwohneranfrage@leipzig.de> Ce: "F WVL" <info@wv-leip:zig.de>, "Fraktion SPD" <spd-fraktion@leipzig.de>, "Fraktion Linke" <linksfraktion@leipzig.de>, "Fraktion Grüne" <gruenefraktion@leipzig.de>, "Fraktion cdu" <geschaeftsstelle@CDU­ fraktion-leipzig.de>, "AFD Fraktion Leipzig" <afd-fraktion@leipzig.de> Sehr geehrte Damen und Herren, seit November 2015 ist der Öffentlichkeit bekannt, dass am Flughafen Leipzig/ Halle die erforderliche Sicherheitstechnik fehlt, damit das DHL- Frachtzentrum seine Starts und Landungen gleichmäßig auf beide Bahnen verteilen kann. Ich zitiere aus der Berichterstattung zur 49. FLK- Sitzung: • "Flughafen braucht mehr Sicherheitstechnik- Ohne Aufrüstung wäre 50:50 Nutzung der Bahnen zu riskant" ...."Für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Start- und Landebahnen müsste zur Minimierung der Risiken beim Kreuz,en der Bahnen weitere Sicherheitstechnik installiert werden hatten Flughafen und DHL vorgetragen. Es geht ums Geld, denn jemand muss die Technik bezahlen, so Heumos" (L 1/Z vom 05.11.2015) Dazu hatte ich zur Ratsversammlung am 23.03.16 eine Einwohneranfrage gestellt, auf die Herr Albrecht wie folgt geantwortet hat: • "Der FLH ist für einen Parallelbetrieb...zuge/assen. Die hierfür notwendige Sicherheitstechnik und Infrastruktur ist seit Inbetriebnahme beider Landebahnen vorhanden und gewährleistet einen sicheren Flugbetrieb." Diese Antwort ist falsch, wie mir auch Vertreter des Dialogforums und der FLK, die an den Beratungen teilgenommen haben, bestätigten. Unvermögen oder Absicht von dem Beigeordneten und Mitglied des Aufsichtsrates der Flughafen Leipzig/ Halle GmbH Herrn Albrecht? Deshalb habe ich mit erneuten Anträgen zu den Ratsversammlungen am 20.04. und 18.05. um ordnungsgemäße Beantwortung meiner Fragen gebeten. Dieses wurde, wie mir schriftlich mitgeteilt wurde, durch OBM Jung abgelehnt. Stattdessen erhielt ich am 31.06. von Herrn Albrecht ein Schreiben (beiliegend), indem meine konkreten Fragen erneut nicht beantwortet werden. Für die im Schreiben angedeutete Geheimhaltung, der mit dem Thema verbundenen Aktivitäten und Kosten, fehlt mir jegliches Verständnis. Diese fehlende Sicherheitstechnik wurde über 8 Jahre der Öffentlichkeit, einschließlich dem Stadtrat von Leipzig, verschwiegen!!! Stattdessen wurden in FLK- Sitzungen, Arbeitsgruppen, dem Dialogforum und diversen Gutachten zur Bahnverteilung zehntausende Euro an Steuermitteln verschwendet. Gerade hier sind die vom Stadtrat gewählten MFAG- bzw. FLH- Aufsichtsratsmitglieder Jung und Albrecht in der Verantwortung. Ich bitte deshalb erneut um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen zur Ratsversammlung am 22.06.2016 1. Seit wann ist den Aufsichtsratsmitgliedern der MFAG OBM Herrn Jung der Flughafen Leipzig/ Halle GmbH bekannt, dass die im Planfeststellungsbeschluss geforderte gleichmäßige Bahnverteilung von Starts und Landungen auf Grund fehlender Sicherheitstechnik nicht möglich ist? 2. Bis wann werden die fehlenden Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig- Halle nachgerüstet? 3. Welche Kosten sind mit der Nachrüstung verbunden? Beiliegend der komplette Schriftverkehr zu diesem Vorgang, einschließlich der Rechtslage zur Bahnverteilung. Mit besten Dank L. Weickert PS: Herr Dulig wurde jüngst im DLF wie folgt zitiert: "Es wurde in den letzten Jahre zu wenig getan, dass sich die Demokratie in Sachsen gefestigt hat". Verantwortlich dafür ist die Arroganz der politischen Elite diess Landes, nicht zuletzt auch der in der Provinz. Beispiele dafür sind Herr Albrecht aber insbesondere der OBM Burghard Jung, dem jegliches Verständnis für Leipzig und dessen Einwohner fehlt. Das zeigt der Umgang mit Einwohneranfragen im Allgemeinen und obiger im Speziellen. Stadt Leipzig Der Oberbürgermeister Stadt Leipzig • Amt 01.15 • 04092 Leipzig Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und des Stadtrates Herrn Dr. Büro für Ratsangelegenheiten Lutz Weickert Neues Rathaus Bearbeiter/-in: Katrin Bergmann Raum: 272 Tel.: 0341/123-2127 Fax: 0341/123-2105 _,_ Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum ml/kb 10.06.2016 Ihre Einwohneranfrage vom 01.06.2016 Sehr geehrter Herr Dr. Weickert, bezüglich Ihrer Email vom 01.06.2016 teile ich Ihnen mit, dass Ihre Einwohneranfrage nicht erneut beantwortet wird. Ich möchte das wie folgt begründen: Am 02.03.2016 reichten Sie per Email eine Einwohneranfrage zu den Sicherheitseinrichtungen am Flughafen Leipzig-Halle ein. Das Dezernat Wirtschaft und Arbeit antwortete Ihnen mit Schreiben vom 23.03.2016. Daraufhin wandten Sie sich mit Email vom 04.04.2016 erneut an das Büro für Ratsangelegenheiten und baten um die nochmalige Beantwortung der bereits in Ihrer ersten Ein­ wohneranfrage gestellten Fragen, da die vorliegende Antwort aus Ihrer Sicht nicht korrekt war. Dies wurde nach Rücksprache mit dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit, welches die Richtigkeit der an Sie erfolgten Antwort bestätigt hatte, abgelehnt. Dabei wurde auf die Regelung in der Hauptsat­ zung der Stadt Leipzig verwiesen, wonach Fragen, die innerhalb der letzten sechs Monate bereits öffentlich beantwortet wurden, nicht gestellt werden dürfen. Mit Email vom 02.05.2016 begehrten Sie abermals die schriftliche Beantwortung Ihrer Fragen. Ihnen wurde am 09.05.2016 mitgeteilt, dass eine Aufnahme der Fragen in die Tagesordnung für die Ratsversammlung nicht erfolgen wird, jedoch eine erneute Prüfung des Sachverhaltes sowie die schriftliche Beantwortung durch das De­ zernat Wirtschaft und Arbeit veranlasst wurde. Sie erhielten daraufhin eine vertiefende Antwort mit Schreiben vom 25.05.2016. Eine Aufnahme Ihrer Fragen in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 22.06.2016 erfolgt aufgrund der Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig nicht. Freundliche Grüße Michael Leisner : Leiter des Büros 0 - UJ c.!l Neues Rathaus Oe-Mall: i fo@leipzig.de-mail.de, Zahlungsverkehr Stadtkasse-Bankverbindungen: Martin-Luther-Ring 4- 6 IBAN BIC IBAN BIC DE76 8605 5592 1010 0013 50 WELADE8LXXX Postbank Leipzig DE14 8601 0090 0067 8129 04 PBNKDEFF Internet: www.leipzig.de Cornonerzbank Leipzig OE55 8604 0000 0100 S002 00 COBADEFFXXX UniCredit Bank AG DE78 8602 0086 0008 4105 50 HYVEDEMM495 Bürgertel.: 0341 123-0 DE60 8607 0000 0170 0111 00 DEUTDESLXXX Leipziger Volksbank DE04 8609 5604 0308 3083 08 GENODEF1LVB 04109 Leipzig Sparkasse Leipzig Deutsche Bank Leipzig I I Auflagen und Hinweise zur Bahnverteilung in rechtsrelevanten Dokumenten Planfeststellungsbeschluss von 2004 Die 50:50 Bahnverteilung steht im Band IA "Verfügender Teil" als Auflage(!) unter A II.4" Lärmschutz" neben Auflagen wie A II.4.7·2 "Triebwerksprobeläufe dürfen nur auf dem Triebwerksprobelaufstand durchgeführt werden" oder A II. 4.7.4 "Verbot der Schubumkehr" und lautet: A li. 4·7.6."Die An- und Abflüge mit Flugzeugen sind unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur, soweit flugsicherheitlich vertretbar, gleichmäßig auf die beiden Start­ und Landebahnen zu verteilen." (S.34) Und wird nochmals unter Band C "Entscheidungsgründe" unter C II.10 "Lärmschutz" auf Seite 393 wie folgt begründet: Die Auflage A 1!.4·7·6. soll sicherstellen, dass sich die Flugbewegungen auf beide Bahnen des Parallelsystems gleichmäßig verteilen, wie es auch in der Lärmberechnung unterstellt wurde." 7· Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004 vom 17.07.2009 Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004 Den lärmphysikalischen Berechnungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004 wurde die Annahme einer gleichmäßigen Verteilung des Flugbewegungsaufkommens (so % 50 %) auf die Nord- und Südbahn sowohl während des Tag- als auch während des Nachtzeitraums zugrunde gelegt. 4.2. Verteilung auf die beiden Start- und Landebahnen 4.2.1. Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004 Da die 50: 50 -Verteilung eine wesentliche Grundlage der Lärmschutzbetrachtungen dargestellt hat, hat die Planfeststellungsbehörde unter Beachtung der gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen des § 27c Abs.1, Abs. 2 Nrn.1a und 1b LuftVG im Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004 unter A IL4.7·6·(durch Ergänzungsfeststellungsbeschluss vom 27.06.2007 geändert in A II.4.7-10. an die am Flugbetrieb Beteiligten appelliert, dass die Flugbewegungen, soweit dies flugsicherheitlich vertretbar ist, grundsätzlich auf die beiden Bahnen gleichmäßig zu verteilen sind (siehe BVerwG, Urteil vom og.11.2oo6- 4 A 2001.06Rdnr. 8o der Urteilsgründe). Betriebsgenehmigung des SMAW vom 31.07.2007 5.6 Die An- und Abflüge mit Luftfahrzeugen sind unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur, soweit flugsicherheitlich vertretbar, gleichmäßig auf die beiden Start- und Landebahnen zu verteilen.