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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1202673.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
08.09.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:15

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-03267 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 21.09.2016 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff "Inklusion – wenn es "normal" ist, verschieden zu sein" - Wann kommt der 1. Teilhabeplan der Stadt Leipzig? Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: 2005 wurde vom Stadtrat der erste Behindertenhilfeplan beschlossen. 2014 hat die Stadtverwaltung einen Sachstandsbericht zur Entwicklung der Behindertenhilfe in Leipzig vorgelegt. Unter dem Titel „Auf dem Weg zur Inklusion“ erarbeitet die Stadt Leipzig nun seit Beginn des Jahres 2015 ihren ersten Teilhabeplan, denn bereits 2009 ratifizierte Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene umzusetzen ist. Im Teilhabeplan sollen deshalb Maßnahmen im Mittelpunkt stehen, die auf inklusive Strukturen und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen gerichtet sind. Neben zwei stattgefundenen öffentlichen Foren tagten auch Arbeitsgruppen bis Ende des I. Quartals 2016 zu den Themen Wohnen und Mobilität, Bildung, Freizeit, Kultur und Sport sowie Arbeit und Beschäftigung. Menschen mit und ohne Behinderungen, Akteure der Behindertenarbeit, Stadträtinnen und Stadträte und Fachkräfte der Stadtverwaltung waren daran beteiligt. Der Teilhabeplan soll voraussichtlich Maßnahmen mit empfehlendem Charakter, Maßnahmen mit netzwerkendem Charakter und auch konkret umzusetzende Maßnahmen enthalten. Vor den Hintergrund der anstehenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 fragen wir: 1. Wann wird der 1. Teilhabeplan dem Stadtrat zur Beratung in den Gremien und zur Beschlussfassung vorgelegt? 2. Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung hinsichtlich der Themen Wohnen und Mobilität, Bildung, Freizeit, Kultur und Sport sowie Arbeit und Beschäftigung in den Jahren 2017/2018, und welche ab 2019, umzusetzen? Seite 1/3 3. Welchen dieser geplanten Maßnahmen kommt Haushaltsrelevanz zu? 4. Werden bzw. sind aufgrund von Kostenschätzungen etc. hinsichtlich der geplanten konkret umzusetzenden Maßnahmen entsprechende finanzielle Mittel in den Haushaltsplanentwurf 2017/2018 eingestellt worden? a.) Wenn ja, in welcher Höhe? (Wir bitten um Nennung der Beträge für jede einzelne Maßnahme sowie die entsprechende Produkte!) b.) Wenn nein, warum nicht? Anlagen: Seite 2/3