Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1202205.pdf
Größe
154 kB
Erstellt
07.09.16, 12:00
Aktualisiert
19.09.16, 14:47

öffnen download melden Dateigröße: 154 kB

Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-03263 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung Vorberatung Ratsversammlung Beschlussfassung Grundstücksverkehrsausschuss Vorberatung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost Vorberatung Ratsversammlung 21.09.2016 Verweisung in die Gremien Eingereicht von Stadtrat Ansbert Maciejewski Betreff Gestaltung des Grundstückes Ossietzkystraße/Gorkistraße Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Das kommunale Grundstück (Flurstück 59/1 der Gemarkung Schönefeld) an der Kreuzung Ossietzkystraße/Gorkistraße wird als Grünfläche/Ruhezone gestaltet sowie mit Bänken und Abfallkörben versehen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Begründung: Das Flurstück 59/1 wurde im Zuge des Kreuzungsausbaus vor einigen Jahren von der Stadt Leipzig erworben und ist seither ungenutzt, wild bewachsen und mit Werbeaufstellern versehen (siehe Anlagen). Es befindet sich in einem heute schon durch Fußgänger stark frequentierten Bereich zwischen der LVB-Haltestelle Ossietzkystraße/Gorkistraße, und dem derzeit in Sanierung befindlichen neuen Gymnasium Schönefeld genau gegenüber von dessen künftigem Hauptzugang. Es ist davon auszugehen, dass eine große Zahl der künftigen Schüler des Gymnasiums genau an dieser Stelle die Straße überqueren. Da eine Veräußerung des Grundstückes weder realistisch noch sinnvoll ist, sollte bis spätestens zur Eröffnung des Gymnasiums am neuen Standort gemäß Beschlussvorschlag gestaltet werden. Anlagen: Seite 2/3